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Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach deutschem Verfassungsrecht

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Rieder, B. (1984). Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach deutschem Verfassungsrecht. Eine verfassungshistorische und verfassungsdogmatische Untersuchung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45507-2
Rieder, Bernd. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach deutschem Verfassungsrecht: Eine verfassungshistorische und verfassungsdogmatische Untersuchung. Duncker & Humblot, 1984. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45507-2
Rieder, B (1984): Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach deutschem Verfassungsrecht: Eine verfassungshistorische und verfassungsdogmatische Untersuchung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45507-2

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Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach deutschem Verfassungsrecht

Eine verfassungshistorische und verfassungsdogmatische Untersuchung

Rieder, Bernd

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 459

(1984)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 19
Erster Teil: Die Entscheidung über Krieg und Frieden im „Verfassungssystem" des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 22
1. Abschnitt: Die politisch-historischen Bedingungen für Krieg und Frieden 22
A. Krieg und Fehde im Mittelalter und die Herausbildung des neuzeitlich völkerrechtlichen Kriegsbegriffs 22
I. Krieg und Fehde als Rechtsverwirklichung in Form eines Selbsthilfeprozesses in der politisch-sozialen Ordnung des Mittelalters 22
II. Der Krieg als gewaltsame Austragung interstataler Streitigkeiten 25
1. Die Beseitigung des Fehdewesens als Voraussetzung des modernen Kriegsbegriffs 25
2. Die Uberwindung des überterritorialen, konfessionellen Bürgerkrieges im 16. und 17. Jahrhundert 26
3. Der Krieg als Staatenduell 27
B. Der Friedensbegriff — Inhalt und Bedeutungswandel 30
I. Die Komplexität des Begriffs „Frieden" im Mittelalter 30
II. Der Friede als Zustand staatlich garantierter Ruhe und Sicherheit 31
III. Der interstatale Friede als Bewahrung oder Wiederherstellung gewaltfreier Beziehungen unter Staaten 31
2. Abschnitt: Die Reichsverfassung 32
A. Die Mitwirkung der Reichsstände bei der Entscheidung über das jus belli 33
I. Der Begriff des Reichskrieges 33
II. Das jus belli nach Reichsrecht und nach der Reichspraxis 34
1. Der Reichskrieg als „Defensivkrieg" 34
2. Der Reichskrieg als „Offensivkrieg" 35
III. Die Mitwirkung der Reichsstände als Folge der Verfassungsstruktur 38
B. Die Mitwirkung der Reichsstände bei der Entscheidung über das jus pacis 43
I. Der Abschluß von Friedensverträgen nach Reichsrecht bis zum Dreißigjährigen Krieg 43
II. Der Westfälische Frieden (1648) als Sieg der reichsständischen Libertät über den Kaiser 44
III. Die Reichspraxis von 1675 bis 1740 — der Abschluß von Friedensverträgen durch den Kaiser als Herausforderung an die Reichsstände 47
1. Der Friede von Nimwegen (1679) 47
2. Der Friede von Rijswijk (1697) 47
3. Der Friede von Rastatt (1714) 48
4. Die Wiener Friedenspräliminarien (1735) 49
IV. Das jus pacis im Reichsrecht und in der Reichspraxis bis zum Jahre 1806 49
1. Die Wahlkapitulation Karls VII. (1742) als Reaktion auf die kaiserliche Friedensvertragspolitik 49
2. Der Friede von Lunéville (1801) 51
V. Die Mitwirkung der Reichsstände als Ausdruck der partikularistischen, föderativen Struktur der Reichsverfassung 51
3. Abschnitt: Die Verfassung der deutschen Territorien 54
A. Das Verhältnis zwischen dem Landesherrn und den Landständen 54
I. Die Entstehung der Landesherrschaften 55
II. Die Konsolidierung der Landstände im 13. und 14. Jahrhundert 57
III. Der dualistische Ständestaat des 15. und 16. Jahrhunderts 61
IV. Die Rückbildung des ständischen Elements und das Vordringen des Absolutismus 64
B. Das Recht der Reichsstände, Krieg zu führen und Frieden zu schließen 68
C. Die Mitwirkung der Landstände bei der Entscheidung über das jus belli 72
I. Die Ausbildung der ständischen Mitwirkung bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts 72
1. Art und Ausmaß der Mitwirkung 72
2. Heerfolgepflicht und Steuerbewilligungsrecht als Grund der ständischen Mitwirkung 75
II. Das Zurückdrängen der ständischen Mitwirkung im Zeichen des Absolutismus 79
D. Die Mitwirkung der Landstände bei der Entscheidung über das jus pacis 83
4. Abschnitt: Ergebnis 85
Zweiter Teil: Die Entscheidung über Krieg und Frieden im konstitutionellen Verfassungssystem 89
1. Abschnitt: Die Entscheidung über Krieg und Frieden in ausländischen Staatstheorien und Verfassungen 91
A. Moderne Staatstheoretiker 91
I. John Locke (1632 – 1704): Die Anfänge der Gewaltenteilung 91
II. Montesquieu (1689 – 1755): Gewaltenteilung als Ausdruck ständischer Machtbalance 95
III. Jean Jacques Rousseau (1712 – 1778): Unmittelbare Demokratie und die Allgemeinheit des Gesetzes 99
B. Ausländische Staatsverfassungen 103
I. England 103
II. Vereinigte Staaten von Amerika 106
III. Frankreich 110
1. Die Revolutionsverfassungen 110
2. Die Charte Constitutionnelle von 1814 115
3. Exkurs: Die Entscheidung über Krieg und Frieden in der konstitutionellen Theorie Benjamin Constants (1767 – 1830) 116
C. Zwischenergebnis 117
2. Abschnitt: Die Verfassung des Deutschen Bundes 119
A. Die Bundesverfassung: Der Deutsche Bund als Reich ohne Kaiser 119
B. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach der Bundesverfassung 122
I. Das jus belli 123
II. Das jus pacis 125
III. Der Bundeskrieg gegen Dänemark 1848/1850 126
3. Abschnitt: Die Verfassungen der deutschen Einzelstaaten zwischen 1815 und 1866 127
A. Aspekte des konstitutionellen Verfassungssystems 127
I. Die Ausgangssituation der deutschen Einzelstaaten im Jahre 1815 127
II. Die „landständische Verfassung" zwischen Fürstensouveränität und Volkssouveränität 128
III. Das monarchische Prinzip als Garant der monarchischen Vorherrschaft 132
IV. Die Befugnisse der Landstände 133
V. Der Prozeß der Konstitutionalisierung der deutschen Einzelstaaten 136
B. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach den Verfassungen der Einzelstaaten 139
I. Überblick über die positivrechtlichen Regelungen in den Verfassungen 139
II. Das jus belli et pacis als prinzipiell monarchisches Reservat 141
III. Das jus belli et pacis bei Fehlen positivrechtlicher Verfassungsnormen am Beispiel der württembergischen Verfassung 143
IV. Die Staatspraxis der süddeutschen Staaten hinsichtlich des jus belli bei Ausbruch des deutsch-französischen Krieges 145
C. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach der preußischen revidierten Verfassung vom 31. Januar 1850 145
I. Das jus belli 146
1. Das jus belli und die konstitutionelle Ministerverantwortlichkeit 146
2. Das jus belli und das Steuerbewilligungs- und Budgetrecht des Landtages 148
II. Das jus pacis als Unterfall des preußischen Staatsvertragsrechts 153
1. Grundlagen des konstitutionellen Staatsvertragsrechts nach den Verfassungen der deutschen Einzelstaaten 153
a) Die Anfänge des verfassungsrechtlichen Staatsvertragsrechts 153
b) Die Unterscheidung zwischen völkerrechtlicher und staatsrechtlicher Bedeutung von Staatsverträgen 155
c) Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Staatsrecht im Hinblick auf die Legitimation der zum Abschluß eines Staatsvertrages zuständigen Staatsorgane 157
d) Die Verlagerung monarchischer Kompetenzen auf die Volksvertretung 158
2. Die Stellung des Monarchen und der Volksvertretung im preußischen Staatsvertragsrecht (Art. 48 preußische revidierte Verfassung) 160
a) Die Beschränkung des monarchischen Abschlußrechts durch die Übernahme des „völkerrechtlichen Systems" 160
b) Der Umfang der Mitwirkung des Landtages beim Abschluß von Staatsverträgen 161
3. Das Friedensvertragsrecht des preußischen Monarchen in seiner konstitutionellen Beschränkung 164
a) Die Übernahme des „englischen Systems" in das preußische Friedensvertragsrecht 164
b) Das Friedensvertragsrecht und das Budgetrecht des Landtages 170
c) Die preußische Staatspraxis 171
D. Die Entscheidung über Krieg und Frieden und das Prinzip der Gewaltenteilung 173
E. Die Entscheidung über Krieg und Frieden und der Gesetzesbegriff 177
I. Der „rechtsstaatliche" Gesetzesbegriff als Ausfluß der rationalen Auffassung vom Rechtsstaat 177
II. Der „politische" Gesetzesbegriff als Ausfluß des Kampfes zwischen dem Monarchen und der Volksvertretung 178
F. Die Entscheidung über Krieg und Frieden in der Verfassung des Deutschen Bundes und das landständische Steuerbewilligungsrecht 181
4. Abschnitt: Das Gesetz über die provisorische Zentralgewalt und die Paulskirchenverfassung von 1848/1849 183
A. Das Gesetz über die Einführung einer provisorischen Zentralgewalt für Deutschland vom 28. Juni 1848 184
I. Die Errichtung einer beschränkten, povisorischen Reichszentralgewalt 184
II. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach dem Gesetz über die provisorische Zentralgewalt 186
III. Das jus pacis in seiner praktischen Bewährung im deutsch-dänischen Krieg 1848/49 188
B. Die Paulskirchenverfassung: Konstitutionelle Monarchie auf der Grundlage der Volkssouveränität 190
I. Legalität und Legitimität der Paulskirchenversammlung für die Verfassungsgebung 190
II. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach der Paulskirchenverfassung 191
1. Die Auffassungen in den Vorberatungen und im Verfassungsausschuß 192
2. Die Diskussion in der Nationalversammlung 194
3. Die unterschiedliche Regelung in dem Gesetz über die vorläufige Zentralgewalt und in der Paulskirchenverfassung 196
4. Das Friedensvertragsrecht in seiner konstitutionellen Bindung 197
5. Abschnitt: Die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871 199
A. Die Reichsverfassung und das Kaiserreich 199
I. Vom Norddeutschen Bund zum Deutschen Reich 199
II. Das Kaiserreich: eine konstitutionelle Monarchie auf der Grundlage einer neuen geschichtlichen, „nationalen" Legitimation 202
B. Die Entscheidung über Krieg und Frieden 203
I. Das jus belli 204
1. Die Verbands- und Organkompetenz 204
a) Die Zuständigkeit des Reiches 204
b) Die Zustimmung des Bundesrates zur Kriegsentscheidung des Kaisers 205
c) Die völkerrechtliche Relevanz der Zustimmung des Bundesrates 207
d) Die Nichtbeteiligung des Reichstages bei der Kriegsentscheidung 210
2. Die Notentscheidungskompetenz des Kaisers bei der Kriegserklärung im Falle eines feindlichen Angriffs 212
3. Der Einfluß des Reichstages auf die Kriegsentscheidung aufgrund seines Steuerbewilligungs- und Budgetrechts und die Bedeutung des Reichskriegsschatzes 213
4. Die deutsche Kriegserklärung vom 1. August 1914 gegen Rußland im Lichte der Reichsverfassung 215
II. Das jus pacis 218
1. Die Anwendung des Art. 11 Abs. 3 RV auf Friedensverträge 218
a) Die kontroversen Auffassungen in der Rechtslehre 218
b) Die „politisch-pragmatische" Handhabung der Staatspraxis 221
2. Art. 11 Abs. 3 RV als Ausdruck des konstitutionellen, föderativen Reichsstaatsrechts 222
3. Die rechtliche Bedeutung der Mitwirkung des Bundesrates und des Reichstages beim Abschluß von Friedensverträgen 227
a) Überblick über die verschiedenen Theorien in der Rechtslehre 227
b) Die Zustimmung des Bundesrates zu dem Abschluß der Verträge in der Rechtslehre und in der Staatspraxis 231
c) Die Genehmigung des Reichstages zur Gültigkeit der Verträge in der Rechtslehre und in der Staatspraxis 232
6. Abschnitt: Ergebnis 234
Dritter Teil: Die Entscheidung über Krieg und Frieden im parlamentarischen und im parlamentarisch-demokratischen Verfassungssystem 238
1. Abschnitt: Die „Parlamentarisierung" der Reichsverfassung von 1871 und die Entscheidung über Krieg und Frieden 239
A. Vorgeschichte der Parlamentarisierung 239
B. Die Änderung des Art. 11 RV als Teil der „Parlamentarisierung" der Reichsverfassung im Zuge der deutschen Bemühungen um Waffenstillstand 242
2. Abschnitt: Die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 248
A. Die Weimarer Reichsverfassung als Folge der Durchsetzung der liberal- demokratischen Idee 248
B. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 250
C. Der Versailler Vertrag und das deutsche Verfassungsrecht 252
I. Friedensvertrag und Verfassung 252
II. Das Verhältnis zwischen Versailler Vertrag und Weimarer Reichsverfassung 255
D. Die Entscheidung über Krieg und Frieden nach der Weimarer Reichsverfassung 266
I. Kriegserklärung und Friedensschluß als „Reichsgesetz" 266
1. Das Reichsgesetz als völkerrechtlicher Akt? 267
2. Das Reichsgesetz als Verpflichtung des Reichspräsidenten zur Abgabe der völkerrechtlichen Erklärungen über Kriegserklärung und Friedensschluß 268
3. Das Reichsgesetz als formelles und/oder materielles Gesetz? 269
II. Der Gesetzesbegriff und die Entscheidung über Krieg und Frieden in der parlamentarischen Demokratie 270
III. Die Kriegserklärung 274
IV. Der Friedensschluß 275
1. „Friedensschluß" als Friedensvertrag und das Problem der Verfassungsänderung 275
2. Der Friedensschluß und die Diktaturgewalt des Reichspräsidenten 280
3. Der Friedensschluß in der Staatspraxis 280
3. Abschnitt: Ergebnis 282
Vierter Teil: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 285
1. Abschnitt: Grundlagen und Entstehung des jus belli et pacis im Bonner Grundgesetz 287
A. Die Wandlung des modernen Völkerrechts im Hinblick auf das jus ad bellum und sein Einfluß auf das Grundgesetz 287
B. Das anfängliche Fehlen einer Wehrverfassung im Grundgesetz 289
C. Die Entstehungsgeschichte der grundgesetzlichen Wehrverfassung 290
2. Abschnitt: Der Verteidigungsfall als Konkretisierung des gewandelten jus belli und der Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung 292
A. Die Entstehungsgeschichte des Art. 115 a GG 292
I. Die wehrrechtliche Regelungsfunktion des Art. 59 a GG 292
II. Die Neuorientierung des Verteidigungsfalles an der Notstandsverfassung 295
B. Das Regelungsgefüge des Art. 115 a GG 298
I. Die Feststellung und Verkündung des Verteidigungsfalles gem. Art. 115 a Abs. 1 bis 3 GG 298
1. Die Legaldefinition des Verteidigungsfalles 298
2. Das Feststellungsverfahren 300
3. Die Verkündung der Feststellung und die Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten 305
4. Die Feststellung des Verteidigungsfalles als politische Entscheidung 307
II. Die Fiktion der Feststellung und Verkündung des Verteidigungsfalles gem. Art. 115 a Abs. 4 GG 309
1. Die Automationsklausel als Vorsorge für den Fall eines massiven Überraschungsangriffes 309
2. Die Bekanntgabe des für den Fiktionseintritt maßgeblichen Zeitpunkts durch den Bundespräsidenten 310
III. Die Abgabe der völkerrechtlichen Erklärungen gem. Art. 115 a Abs. 5 GG 311
1. Die Abgabe der völkerrechtlichen Erklärungen als Ersatz für die Kriegserklärung 311
2. Die Entscheidungskompetenz über die Abgabe der völkerrechtlichen Erklärungen innerhalb der Exekutive 312
3. Die völkerrechtliche Relevanz einer Verletzung innerstaatlicher Mitwirkungsvorschriften 315
IV. Verfassungsgerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen und der Verfahren nach Art. 115 a GG 317
C. Das verfassungsrechtliche Erfordernis einer parlamentarischen Legitimation für die Exekutive zum Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung gegen eine staatsexterne Gewaltanwendung 318
I. Der Einfluß völkerrechtlicher Verträge auf die nationale Entscheidung über den militärischen Einsatz der Streitkräfte 319
1. Die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im Nordatlantischen Bündnis (NATO) 319
a) Der Vorrang des nationalen Verfassungsrechts bei der Durchführung des Vertrages 319
b) Der Vorrang des nationalen Verfassungsrechts auf der Ebene der militärischen Integration und Organisation 323
2. Die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Westeuropäischen Union (WEU) 324
II. Das Fehlen einer ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Regelung 330
III. Die Feststellung und Verkündung des Verteidigungsfalles als Voraussetzung und Legitimation zum Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung 332
1. Die Feststellung und Verkündung des Verteidigungsfalles als zusammengehörige Bestandteile der parlamentarischen Legitimation 332
2. Die Rechtslage bis 1968: Art. 59 a GG als Schranke für den Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung 334
3. Die geltende Regelung: Art. 115 a GG als wehrrechtliche Schrankenvorschrift 334
a) Die Ansicht Ipsens: freie Verfügungskompetenz der Exekutive 335
b) Das verfassungsrechtliche Gebot einer parlamentarischen Legitimation 337
IV. Bündnisfall und Verteidigungsfall 348
D. Die vorläufige Notkompetenz der Exekutive zum Einsatz der Streitkräfte zur Verteidigung 354
E. Die Beendigung des Verteidigungsfalles als Beendigungsgrund für den Einsatz der Streitkräfte 359
3. Abschnitt: Der Friedensschluß (Art. 115 I Abs. 3 GG) 360
A. „Friedensschluß" als Friedensvertrag 361
B. Art. 115 I Abs. 3 GG als Spezialvorschrift für das Bund-Länder-Verhältnis? 362
C. Das Friedensschlußgesetz nach Art. 115 I Abs. 3 GG als Sonderfall eines Vertragsgesetzes nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG 364
D. Friedensvertrag und Annäherungstheorie 371
E. Friedensvertrag und Verfassungsänderung 375
4. Abschnitt: Ergebnis 378
Schlußbemerkung 382
I. 382
II. 385
III. 386
Quellen- und Literaturverzeichnis 388