Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Rechtsstaat
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Leisner, W. (1966). Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Rechtsstaat. Dargestellt am Beispiel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40904-4
Leisner, Walter. Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Rechtsstaat: Dargestellt am Beispiel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Duncker & Humblot, 1966. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40904-4
Leisner, W (1966): Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Rechtsstaat: Dargestellt am Beispiel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-40904-4
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Öffentlichkeitsarbeit der Regierung im Rechtsstaat
Dargestellt am Beispiel des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung
(1966)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorbemerkung | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung | 11 | ||
B. Aufgaben und Tätigkeit des Bundespresseamtes (BPA) | 13 | ||
I. Die Aufgaben des BPA | 13 | ||
1. Die Aufgaben nach dem Haushaltsplan und nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien | 13 | ||
2. Die (erweiterte) Aufgabenstellung des BPA im einzelnen | 18 | ||
II. Nähere Einteilung der Öffentlichkeitsarbeit zum Zwecke ihrer rechtlichen Beurteilung | 21 | ||
1. Der Gegenstand der Information | 21 | ||
2. Die Intensität der Öffentlichkeitsarbeit (Bericht – Propaganda) | 26 | ||
III. Die Tätigkeit des BPA | 29 | ||
1. Die Tätigkeit des BPA nach dem Geschäftsverteilungsplan | 29 | ||
2. Die Tätigkeit des BPA und die Intensität der „Information“ | 37 | ||
C. Die Öffentlichkeitsarbeit als schlichte Hoheitstätigkeit | 41 | ||
I. Die Arten der Staatstätigkeit und die Öffentlichkeitsarbeit – der öffentlich-rechtliche Charakter der BPA-Tätigkeit | 41 | ||
1. Der Begriff des „hoheitsrechtlichen Handelns“ | 41 | ||
a) „Hoheitstätigkeit“ als „obrigkeitliches Handeln“ | 41 | ||
b) Der enge Begriff des „hoheitlichen Handelns“ im einzelnen | 42 | ||
2. Öffentlichkeitsarbeit als „fiskalisches Handeln“? | 44 | ||
3. BPA-Tätigkeit als „Form des Verwaltungsprivatrechts“? | 45 | ||
a) Das Problem des „Verwaltungsprivatrechts“ | 46 | ||
b) Die Bedeutung des „Verwaltungsprivatrechts“ für die Beurteilung der Tätigkeit des BPA | 47 | ||
II. Die Tätigkeit des Bundespresseamtes als „schlichte Hoheitstätigkeit“ | 50 | ||
1. Entstehung und ursprünglicher Sinn des Begriffes „schlichte Hoheitsverwaltung“ | 51 | ||
a) Georg Jellinek und Walther Jellinek | 51 | ||
b) Ursprünglicher Sinn des Begriffes „schlichte Hoheitsverwaltung“ | 52 | ||
c) Bedeutung für die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung | 53 | ||
2. Die heutige Auffassung von der „schlichten Hoheitsverwaltung“ | 54 | ||
a) Die neuere Auffassung und die „Daseinsvorsorge“ – Öffentlichkeitsarbeit als „leistende Verwaltung“? | 54 | ||
b) Die „schlichte Hoheitsverwaltung“ als „Ausübung öffentlicher Gewalt“ | 58 | ||
c) Die notwendige Beziehung der schlichten Hoheitstätigkeit zum Eingriff durch Hoheitsgewalt | 61 | ||
D. Die Tätigkeit des Bundespresseamtes als hoheitliche „schlichte Regierungstätigkeit“ | 64 | ||
I. Auffassung in Lehre und Rechtsprechung zur BPA-Tätigkeit | 64 | ||
1. Die Tätigkeit des Bundespresseamtes im allgemeinen | 64 | ||
2. Einzelne Aspekte der „Informationstätigkeit“ | 65 | ||
II. Der „Bereich der Regierung“ und die Informationstätigkeit | 67 | ||
1. Die Gewaltenteilung und die Anerkennung eines selbständigen Regierungsbereichs in der grundgesetzlichen Ordnung | 67 | ||
a) Die Gewaltenteilung | 67 | ||
b) Der „Bereich der Exekutive“ im allgemeinen | 68 | ||
2. Der „Regierungsbereich“ i. e. S. – allgemeine Bestimmungsversuche | 69 | ||
a) Allgemeine Umschreibungen: das „(Hoch-)Politische“ | 70 | ||
b) Regierungstätigkeit als „unbegrenzte“ Hoheitstätigkeit | 73 | ||
c) Regierungstätigkeit als „staatsleitendes“, als „überverfassungsmäßiges“ Handeln | 74 | ||
3. Nähere verfassungsrechtliche Bestimmungsversuche des „Regierungsbereichs“ und die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung | 79 | ||
a) Die Lehre von den „Regierungsaufgaben kraft Verfassungsrecht“ | 79 | ||
b) Insbesondere: Das Staatsziel der Demokratie und die Informationstätigkeit | 82 | ||
4. Einzelgrundlegung der Informationstätigkeit der Regierung | 86 | ||
a) Information als „schlichte Hoheitstätigkeit“ im Bereich der „Richtlinien der Politik“ | 87 | ||
b) Eine mögliche Lösung: Informationsarbeit als vorbereitende und unterstützende Tätigkeit für die Regierungsarbeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Haushaltsfragen | 89 | ||
5. Rückgriff auf „Staatsnotwehr“? | 103 | ||
a) Der Begriff der Staatsnotwehr und des Staatsnotstandes | 103 | ||
b) Informationsarbeit als Existenzsicherung des Staates? | 105 | ||
III. Öffentlichkeitsarbeit der Regierung als Ausübung der „Auswärtigen Gewalt“ | 106 | ||
1. Bisherige Stellungnahmen zur „Öffentlichkeitsarbeit nach außen“ | 106 | ||
a) Diplomatische Akte als „gerichtsfreie Hoheitsakte“ | 106 | ||
b) Das besondere Problem der „Sendungen für das Ausland“ | 108 | ||
2. Die Informationsarbeit nach außen als Ausübung hoheitlicher Staatsgewalt | 110 | ||
a) Internrechtliche Problematik der „Auswärtigen Gewalt“ | 111 | ||
b) Völkerrechtliche Bindungen der Auswärtigen Gewalt und der Informationsarbeit | 114 | ||
c) Bedeutung der „Information nach außen“ | 118 | ||
E. Besondere Probleme der Öffentlichkeitsarbeit | 121 | ||
I. Die BPA-Tätigkeit und die Meinungs- und Informationsfreiheit | 121 | ||
1. Informationsfreiheit und „Recht auf Information“ | 121 | ||
a) Allgemeines zur Informationsfreiheit – die „Akteneinsicht“ | 121 | ||
b) Insbesondere: das Auskunftsrecht der Presse | 122 | ||
2. Informationstätigkeit und „Meinungsfreiheit des Staates“ | 126 | ||
a) Meinungsfreiheit der Hoheitsgewalt? | 126 | ||
b) „Persönliche Meinung“ der Träger der Hoheitsgewalt? | 129 | ||
3. Die Meinungsfreiheit der Staatsbürger, insbesondere die Pressefreiheit, als Schranke der Informationstätigkeit | 132 | ||
a) Die schutzwürdigen Freiheiten und ihre potentielle Gefährdung durch Informationstätigkeit | 132 | ||
b) Bisherige Begrenzungsversuche | 133 | ||
c) Vorschläge zu einer möglichen Abgrenzung | 137 | ||
Anhang: Die Aufklärungs- und Propagandatätigkeit während des Dritten Reiches | 141 | ||
1. Die Organisation | 141 | ||
a) Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda | 141 | ||
b) Die Reichskulturkammer | 143 | ||
c) Das Schriftleitergesetz | 144 | ||
2. Grundsätze und Geist der NS-Propagandatätigkeit | 145 | ||
a) NS-Meinungsfreiheit | 145 | ||
b) Das Führungsprinzip | 146 | ||
c) Der NS-Propagandabegriff | 147 | ||
II. Öffentlichkeitsarbeit als unerlaubte Konkurrenz seitens der öffentlichen Hand | 148 | ||
1. Die Grundsätze über die Konkurrenz seitens der öffentlichen Hand – Allgemeines | 148 | ||
2. Die Tätigkeit des Bundespresseamtes als Konkurrenz seitens des Staates und als Verschiebung der Konkurrenzsituation durch ihn | 150 | ||
III. Chancengleichheit der politischen Parteien und „Regierungsinformation“ | 152 | ||
1. Information als „Prämie der Macht“ für die Regierung – Parteineutralität der Regierung? | 152 | ||
a) Gefahr der „Parteipflege“, insbesondere durch Geheimfonds? | 152 | ||
b) Carl Schmitt und die Lehre von der „Prämie des Machtbesitzes“ | 153 | ||
c) Der „Verteidigungsnotstand“ der Regierung – einseitige „Parteifinanzierung“? | 154 | ||
d) Die Regierung als „selbständiges Organ“ | 158 | ||
2. Insbesondere: Wahlbeeinflussung durch Regierungsaufklärung | 160 | ||
a) Auffassungen, nach denen der Akt der Stimmabgabe frei sein muß | 160 | ||
b) Wahlfreiheit als Freiheit der „Wahlvorbereitung“ | 161 | ||
Schlußbemerkung | 165 | ||
Literaturverzeichnis | 167 | ||
Sachregister | 174 |