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Lemmel, H. (1970). Unbestimmte Strafbarkeitsvoraussetzungen im Besonderen Teil des Strafrechts und der Grundsatz nullum crimen sine lege. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42034-6
Lemmel, Hans-Peter. Unbestimmte Strafbarkeitsvoraussetzungen im Besonderen Teil des Strafrechts und der Grundsatz nullum crimen sine lege. Duncker & Humblot, 1970. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42034-6
Lemmel, H (1970): Unbestimmte Strafbarkeitsvoraussetzungen im Besonderen Teil des Strafrechts und der Grundsatz nullum crimen sine lege, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42034-6

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Unbestimmte Strafbarkeitsvoraussetzungen im Besonderen Teil des Strafrechts und der Grundsatz nullum crimen sine lege

Lemmel, Hans-Peter

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 6

(1970)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Erster Teil: Der Gegenstand der Untersuchung 17
§ 1. Einleitung 17
I. Anlaß der Untersuchung 17
II. Fragestellung 18
§ 2. Die Geltung des Prinzips der Gesetzesbestimmtheit 20
I. Herleitung des Prinzips aus Art. 103 II GG 20
II. Historische Übersicht über die Geltung des Prinzips der Gesetzesbestimmtheit 22
§ 3. Unbestimmte Strafbarkeitsvoraussetzungen 31
I. Unbestritten unzulässige Gesetzesfassungen 31
II. Problematische Gesetzesfassungen 35
1. Tatbestandsmerkmale des Strafgesetzbuches 35
2. Tatbestandsmerkmale außerhalb des Strafgesetzbuches 40
3. Tatbestandsmerkmale im E 1962 43
§ 4. Versuch einer Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 44
I. Normative Tatbestandsmerkmale, Generalklauseln, Ermessensbegriffe und offene Tatbestände als mögliche Kategorien unbestimmter Begriffe 44
II. Unbrauchbarkeit der Kategorien der normativen Tatbestandsmerkmale, Generalklauseln und offenen Tatbestände für die Begrenzung des Untersuchungsgegenstandes 45
III. Leugnung der Existenz von Tatbestandsmerkmalen mit einem Ermessensspielraum für den Richter 49
Zweiter Teil: Die Abgrenzung der unbestimmten von den bestimmten Strafbarkeitsvoraussetzungen durch Lehre und Rechtsprechung 52
§ 1. Unterscheidungskriterien nach herrschender Lehre und Rechtsprechung 52
I. Voraussehbarkeit und Berechenbarkeit 53
II. Möglichkeit rein logischer Subsumtion und Möglichkeit eindeutiger Sinnermittlung 54
§ 2. Kritik der von der herrschenden Lehre und Rechtsprechung benutzten Unterscheidungskriterien 56
I. Angeblich „bestimmte“ Tatbestandsmerkmale 56
II. Überprüfung der angeblich „bestimmten“ Tatbestandsmerkmale 57
1. Fehlende Vorhersehbarkeit 57
2. Unmöglichkeit der unmittelbaren Subsumtion 58
3. Unmöglichkeit rein rationaler Rechtsanwendung 61
a) Auslegung als eine Tätigkeit mit potentiell irrationalen Elementen 62
b) Auslegung als eine Tätigkeit mit notwendigerweise irrationalen Elementen 64
c) Subsumtion als eine Tätigkeit mit irrationalen Elementen 67
d) Gesetzesanwendung als rechtsschöpferische Tätigkeit 68
e) Unmöglichkeit einer völlig gleichmäßigen Rechtsprechung durch die Gerichte 70
4. Mangelnde Berechenbarkeit 70
5. Unpraktikabilität der Kriterien der Umgrenzbarkeit oder Auslegbarkeit 72
III. Unbestimmtheit der angeblich „bestimmten“ Tatbestandsmerkmale 73
§ 3. Überprüfung der Sinndeutungen des Satzes nullum crimen sine lege, auf denen die herrschenden Unterscheidungslehren beruhen 74
I. nullum crimen sine lege als ein Prinzip der Rechtsstaatlichkeit im Sinne einer durch Vorhersehbarkeit und Vertrauensschutz gekennzeichneten Rechtssicherheit (h. L.) 74
1. Darstellung 74
2. Konsequenz für das Prinzip der Gesetzesbestimmtheit 78
3. Kritik 78
II. nullum crimen sine lege als demokratisches Prinzip (Henze, Grünwald) 81
1. Darstellung 81
2. Konsequenz für das Prinzip der Gesetzesbestimmtheit 82
3. Kritik 82
III. nullum crimen sine lege als Garant materieller Gerechtigkeit durch Gewaltenhemmung (Grünwald) 85
1. Darstellung 85
2. Konsequenz für das Prinzip der Gesetzesbestimmtheit 85
3. Kritik 85
IV. nullum crimen sine lege als Ausfluß des Schuldprinzips (Sax, Dürig u. a.) 87
1. Darstellung 87
2. Konsequenz für das Prinzip der Gesetzesbestimmtheit 88
3. Kritik 89
§ 4. Andere Unterscheidungslehren 96
I. Versuche verfassungskonformer Auslegungen als Variationen der herrschenden Abgrenzungslehren 96
II. Drei-Stufen-Schema (Kohlmann) 99
1. Darstellung 99
2. Kritik 100
III. Güterabwägung zwischen den Idealen der Rechtssicherheit einerseits und der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit andererseits (Seel, Lenckner) 103
1. Darstellung 103
a) nullum crimen sine lege als Ausfluß des Rechtssicherheitsprinzips unter dem Vorbehalt der Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit (Seel) 104
b) Konsequenz für das Prinzip der Gesetzesbestimmtheit 105
c) Zulässigkeit wertausfüllungsbedürftiger Begriffe bei überwiegenden Belangen der Gerechtigkeit (Lenckner) 105
2. Kritik 106
a) Unzulässige Relativierung des Art. 103 II GG durch die Auslegung Seels 106
b) Unpraktikabilität der Unterscheidungslehre 110
IV. Bestimmtheit des Wertverletzungstypus (Sax) 113
1. Darstellung 113
2. Unpraktikabilität der Unterscheidungslehre 114
3. Unvereinbarkeit der Unterscheidungslehre mit Art. 103 II GG 116
V. Evidenz der Unbestimmtheit (Stöckel) 117
1. Darstellung 117
2. Kritik 118
Dritter Teil: Die Feststellung der Unbestimmtheit von Strafbarkeitsvoraussetzungen – eigener Versuch 119
§ 1. Der Sinn des nullum crimen sine lege-Satzes in der Zeit der Aufklärung 119
I. Methodische Vorbemerkung 119
II. Die Interpretation der Parömie in der Aufklärungszeit 121
III. Überprüfung der Interpretation der Aufklärungszeit an ihren eigenen Anschauungen 123
§ 2. Das Problem einer Änderung der Auslegung des nullum crimen sine lege-Satzes infolge von Wertungsänderungen seit der Aufklärungszeit 125
I. Die Änderungen des Wortlauts der Parömie 125
II. Die Änderungen der Stellung der Parömie in der Gesamtrechtsordnung 127
§ 3. Die Notwendigkeit einer neuen Interpretation des Satzes nullum crimen sine lege infolge einer gegenüber der Aufklärungszeit verbesserten Kenntnis der Funktion des Strafgesetzes 131
I. Die Rolle des Strafgesetzes gegenüber den staatlichen Organen 132
1. Die Relativität der Bindung des Richters durch das Strafgesetz 132
2. Die Bindung des Richters durch die Rechtsinstitute 133
a) Das Faktum einer relativ gleichmäßigen Rechtsprechung 133
b) Die Existenz von Rechtsinstituten im allgemeinen Rechtsleben 134
c) Die Existenz von Rechtsinstituten im Strafrecht 135
aa) „Abbreviaturen“ und Verweisungen 135
bb) Die Unbestimmtheit von Gesetzesauslegungen 136
cc) Gewohnheitsrecht im Strafrecht 137
α) Gewohnheitsrecht im Allgemeinen Teil 137
β) Gewohnheitsrecht im Besonderen Teil 137
dd) Richterrecht, Gerichtsgebrauch und ständige Rechtsprechung im Strafrecht 140
α) Das Problem der Rückwirkung von Änderungen einer festen Rechtsprechung 140
β) Das Problem der Bindung deir Staatsanwaltschaft an eine feste höchstrichterliche Rechtsprechung 142
ee) Zusammenfassung: Die Existenz faktisch verbindlicher Rechtssätze neben dem Strafgesetz 144
ff) Erklärung dieser Rechtssätze als Rechtsinstitute 145
d) Die Vereinbarkeit der Rechtsinstitute mit dem Grundgesetz 147
3. Rückwirkungen der Existenz der Rechtsinstitute auf das Verständnis des Strafgesetzes 148
II. Die Rolle des Strafgesetzes gegenüber dem Bürger 149
1. Die sozialpädagogische Funktion 149
a) Die Unbrauchbarkeit des Strafgesetzes als Informationsmittel für den Bürger 150
b) Die sozialpädagogische Funktion der Kulturnormen 151
2. Die Kontrollfunktion 154
III. Zusammenfassung 154
§ 4. Der moderne Sinn des Prinzips nullum crimen sine lege 156
I. Der Schutz des Bürgers vor willkürlicher Strafe als Grundgedanke der Parömie 156
II. Konkretisierungen des Grundgedankens 157
1. Art. 103 II GG als Kompetenzbegrenzung der staatlichen Organe 158
2. Art. 103 II GG als Garantie der Kontrollmöglichkeit der Strafrechtspflege 161
3. Art. 103 II GG als Garantie der sozialpädagogischen Funktion des Strafgesetzes 162
III. nullum crimen sine lege als selbständiges formales Prinzip 163
IV. Rechtsinstitute im Strafrecht und das Prinzip nullum crimen sine lege 165
1. Anerkennung der faktischen Existenz der Rechtsinstitute 166
2. Die Vereinbarkeit der Rechtsinstitute mit Art. 103 II GG 166
3. Das Rückwirkungsverbot im Strafrecht und die Rechtsinstitute 168
§ 5. Konsequenzen aus der erarbeiteten Auslegung des Art. 103 II GG für die Beschaffenheit der Straftatbestände 170
I. Kriminalpolitische Bedürfnisse und die Idee der Gerechtigkeit als Leitgedanken für die Strafgesetzgebung neben dem Satz nullum crimen sine lege 170
II. 1. Die Bildung „geschlossener Typen“ als Aufgabe des Gesetzgebers 171
2. Die Zulässigkeit einer Fachsprache im Strafrecht und ihre Grenzen 174
III. Zusammenfassung 179
§ 6. Kriterien für eine unzulässige Unbestimmtheit von Straftatbeständen 180
I. Fehlende oder unzureichende Rechtssetzung durch den Gesetzgeber als gemeinsamer Mangel aller unbestimmten Tatbestände 180
II. Fehlende Eigenwertung des Gesetzgebers 181
1. Offenes Fehlen der gesetzgeberischen Wertung durch Einräumung eines Tatbestandsermessens 181
2. Verstecktes Fehlen der Wertung des Gesetzgebers 181
a) Verwendung von „Blankettbegriffen“ oder „Regulativen“ 181
b) Verweisungen auf nicht existierende außerstrafrechtliche Wertungen 183
c) Verstecktes Fehlen der gesetzgeberischen Wertung innerhalb einer umfassenderen Strafvorschrift 189
3. Unbehebbare Unklarheiten und Widersprüche 191
III. Mangelhafte Typenbildung 193
1. Unterscheidung von mangelhafter Typenbildung und fehlender Wertung 193
2. Zu weite Tatbestände 194
3. Erfolgs- statt Verhaltensbeschreibung 197
IV. Pönalisierung strafrechtlich nicht erfaßbaren Verhaltens 200
§ 7. Ergebnis der Untersuchung 201
Schrifttumsverzeichnis 203