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Geiger, W. (1980). Die Einschulung von Kindern verschiedenen Bekenntnisses in eine öffentliche Bekenntnisschule. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44615-5
Geiger, Willi. Die Einschulung von Kindern verschiedenen Bekenntnisses in eine öffentliche Bekenntnisschule. Duncker & Humblot, 1980. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44615-5
Geiger, W (1980): Die Einschulung von Kindern verschiedenen Bekenntnisses in eine öffentliche Bekenntnisschule, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44615-5

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Die Einschulung von Kindern verschiedenen Bekenntnisses in eine öffentliche Bekenntnisschule

Geiger, Willi

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 11

(1980)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
A. Allgemeine Vorbemerkungen 13
I. Der Gegenstand der Untersuchung 13
II. Die Geschichtlichkeit jeder Institution 14
III. Das Schulrecht ist teils Landes-, teils Bundes-, teils gemeindeutsches Recht 14
B. Entwicklung des Schulrechts in Nordrhein-Westfalen seit 1950 16
I. Aus der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen 16
1. Ursprüngliche Fassung vom 28. Juni 1950 16
2. Fassung aufgrund der Verfassungsänderung vom 5. März 1968 18
3. Fassung aufgrund der Verfassungsänderung vom 24. Juni 1969 19
II. Landesschulrecht in Nordrhein-Westfalen 19
1. Aus dem Schulordnungsgesetz 19
a) Ursprüngliche Fassung 20
b) In der Fassung aufgrund des Änderungsgesetzes vom 5. März 1968 22
c) In der Fassung aufgrund des Änderungsgesetzes vom 21. Februar 1978 25
2. Schulverwaltungsgesetz 25
3. Allgemeine Schulordnung 27
4. Schulmitwirkungsgesetz 27
III. Schulpolitische Entwicklung als Hintergrund der dargestellten Entwicklung des Schulrechts 27
1. Vom besonderen Gewaltverhältnis zum Gesetzesvorbehalt 27
2. Verwissenschaftlichung der Schule 27
3. Größere Schuleinheiten 28
4. Weniger Raum für die Bekenntnisschule 28
C. Doppelaufgabe der Schule: Unterricht und Erziehung 29
I. Unterricht im Dienst der Erziehung 29
II. Erziehung als zentraler Begriff im Schulrecht 30
1. Bedachtnahme in der planmäßigen Erziehung auf alles, was erzieherische Wirkung hat 30
2. Erziehung ist Interaktion zwischen Lehrer und Schüler 31
3. Erziehung ist kontinuierlicher Prozeß 31
4. Meinungsverschiedenheiten über die Inhalte der Erziehung 32
5. Besinnung auf die im Grundgesetz und in der Landesverfassung genannten Erziehungsziele 34
D. Rechtsbegriff der Bekenntnisschule 36
I. Allgemeine Einordnung der Bekenntnisschule in das öffentliche Schulwesen 36
II. Bekenntnisschule ist mehr als eine Schule, die auf einem bestimmten organisatorischen Prinzip beruht 37
1. Was ist im Zusammenhang mit Bekenntnisschule „katholisches Bekenntnis“? 37
2. Bekenntnisschule ist staatliche Schule 38
3. Bedeutung des Religionsunterrichts in der Bekenntnisschule 38
4. Der Lehrer in der Bekenntnisschule 40
5. Die Schüler der Bekenntnisschule gehören einem und demselben Bekenntnis an 41
6. Unsicherheiten in der Formulierung des Rechtsbegriffs Bekenntnisschule 42
III. Bedeutung der Bekenntnisschule im Grundschulbereich 46
IV. Unvollkommenheit der Bekenntnisschule 48
V. Verhältnis der Schularten (Gemeinschaftsschule, Bekenntnisschule, Weltanschauungsschule) zueinander 48
1. Die drei Schularten sind gleichwertig 49
2. Die Gleichberechtigung der verschiedenen Schularten verbietet die Diskriminierung einer der Schularten 50
3. Im System des Schulrechts, das die drei Schularten kennt, gibt es eine „natürliche“ Zuordnung der an ihnen Interessierten 50
4. Ausschluß der Wahl des Erziehungsberechtigten zwischen den vorhandenen Konfessionsschulen unter dem Gesichtspunkt „was ist die bessere Schule für mein Kind?“ 51
VI. Der Bekenntnisschulbegriff ist in Nordrhein-Westfalen nicht relativiert 52
1. Das Grundgesetz hat den Bekenntnisschulbegriff schon im traditionellen Sinn festgelegt 53
2. Der Bekenntnisschulbegriff im Reichskonkordat ist mit dem des Grundgesetzes identisch 54
3. Im Schulrecht von Nordrhein-Westfalen stimmt der Bekenntnisschulbegriff mit dem des Grundgesetzes und des Reichskonkordats überein 55
E. Folgerungen aus dem bisher gewonnenen Zwischenergebnis 57
I. Würdigung der auf Freiwilligkeit beruhenden Praxis der Aufnahme von Kindern eines Minderheitenbekenntnisses in eine Bekenntnisschule 57
1. Aus der Praxis kann sich ein Anspruch auf Aufnahme von Kindern des Minderheitenbekenntnisses ergeben 58
2. Die Praxis führt aufgrund des geltenden Schulrechts zu weitreichenden innerschulischen Veränderungen 58
II. Die Voraussetzungen, unter denen das geltende Recht fordert, daß die Bekenntnisschule auch Kinder eines anderen Bekenntnisses aufnimmt 61
1. Zusammenfassung der Vorschriften des nordrhein-westfälischen Schulrechts, in denen vorausgesetzt wird, daß in der Bekenntnisschule auch Kinder eines anderen Bekenntnisses unterrichtet werden 61
2. Systematische Einordnung dieser Vorschriften in die Verfassung und in das vom Landesschulrecht gestaltete Schulsystem 62
a) Die Vorschriften sind nicht integrale Elemente der rechtlichen Bestimmung dessen, was die Bekenntnisschule ausmacht 62
b) Die verfassungsrechtliche Garantie der Bekenntnisschule kann nur eingeschränkt werden durch einen anderen Verfassungssatz, der die Einschränkung zwingend fordert 63
c) Artikel 13 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen ist Ausfluß des Gleichheitssatzes 63
d) Das einfache Recht gibt nicht mehr Raum, als das Verfassungsrecht zuläßt 66
e) Die Vorschriften, die dem Erziehungsberechtigten ein Wahlrecht zwischen den Schularten gewähren, im besonderen 67
III. Bedeutung und Grenzen des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes im Bereich des öffentlichen Schulwesens 70
1. Allgemeiner Ausgangspunkt der Überlegungen 70
2. Grenzen des Elternrechts gegenüber dem staatlichen Schulwesen 71
a) Elternrecht und Auftrag der Schule im Erziehungsprozeß 71
b) Bestimmungsrecht des Staates hinsichtlich des Aufbaus seines Schulwesens 71
aa) Das grundgesetzliche Minimum an Rücksicht auf das elterliche Erziehungsrecht 71
bb) Die günstigere Entscheidung der Landesverfassung 72
cc) Die Einschränkung des Elternrechts bei der Wahl der Schule durch die Landesverfassung 73
dd) Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Staates beim Aufbau seines Schulwesens 73
3. Zur Auslegung von Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts 74
4. Die Rundverfügung eines Regierungspräsidenten betr. den Besuch von Bekenntnisschulen durch Schüler eines anderen Bekenntnisses 75
IV. Zum Prozeß einer richterlichen Urteilsfindung 76
F. Ergebnis 78
Sachwortregister 79