Die Einschulung von Kindern verschiedenen Bekenntnisses in eine öffentliche Bekenntnisschule

BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Die Einschulung von Kindern verschiedenen Bekenntnisses in eine öffentliche Bekenntnisschule
Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 11
(1980)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
A. Allgemeine Vorbemerkungen | 13 | ||
I. Der Gegenstand der Untersuchung | 13 | ||
II. Die Geschichtlichkeit jeder Institution | 14 | ||
III. Das Schulrecht ist teils Landes-, teils Bundes-, teils gemeindeutsches Recht | 14 | ||
B. Entwicklung des Schulrechts in Nordrhein-Westfalen seit 1950 | 16 | ||
I. Aus der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen | 16 | ||
1. Ursprüngliche Fassung vom 28. Juni 1950 | 16 | ||
2. Fassung aufgrund der Verfassungsänderung vom 5. März 1968 | 18 | ||
3. Fassung aufgrund der Verfassungsänderung vom 24. Juni 1969 | 19 | ||
II. Landesschulrecht in Nordrhein-Westfalen | 19 | ||
1. Aus dem Schulordnungsgesetz | 19 | ||
a) Ursprüngliche Fassung | 20 | ||
b) In der Fassung aufgrund des Änderungsgesetzes vom 5. März 1968 | 22 | ||
c) In der Fassung aufgrund des Änderungsgesetzes vom 21. Februar 1978 | 25 | ||
2. Schulverwaltungsgesetz | 25 | ||
3. Allgemeine Schulordnung | 27 | ||
4. Schulmitwirkungsgesetz | 27 | ||
III. Schulpolitische Entwicklung als Hintergrund der dargestellten Entwicklung des Schulrechts | 27 | ||
1. Vom besonderen Gewaltverhältnis zum Gesetzesvorbehalt | 27 | ||
2. Verwissenschaftlichung der Schule | 27 | ||
3. Größere Schuleinheiten | 28 | ||
4. Weniger Raum für die Bekenntnisschule | 28 | ||
C. Doppelaufgabe der Schule: Unterricht und Erziehung | 29 | ||
I. Unterricht im Dienst der Erziehung | 29 | ||
II. Erziehung als zentraler Begriff im Schulrecht | 30 | ||
1. Bedachtnahme in der planmäßigen Erziehung auf alles, was erzieherische Wirkung hat | 30 | ||
2. Erziehung ist Interaktion zwischen Lehrer und Schüler | 31 | ||
3. Erziehung ist kontinuierlicher Prozeß | 31 | ||
4. Meinungsverschiedenheiten über die Inhalte der Erziehung | 32 | ||
5. Besinnung auf die im Grundgesetz und in der Landesverfassung genannten Erziehungsziele | 34 | ||
D. Rechtsbegriff der Bekenntnisschule | 36 | ||
I. Allgemeine Einordnung der Bekenntnisschule in das öffentliche Schulwesen | 36 | ||
II. Bekenntnisschule ist mehr als eine Schule, die auf einem bestimmten organisatorischen Prinzip beruht | 37 | ||
1. Was ist im Zusammenhang mit Bekenntnisschule „katholisches Bekenntnis“? | 37 | ||
2. Bekenntnisschule ist staatliche Schule | 38 | ||
3. Bedeutung des Religionsunterrichts in der Bekenntnisschule | 38 | ||
4. Der Lehrer in der Bekenntnisschule | 40 | ||
5. Die Schüler der Bekenntnisschule gehören einem und demselben Bekenntnis an | 41 | ||
6. Unsicherheiten in der Formulierung des Rechtsbegriffs Bekenntnisschule | 42 | ||
III. Bedeutung der Bekenntnisschule im Grundschulbereich | 46 | ||
IV. Unvollkommenheit der Bekenntnisschule | 48 | ||
V. Verhältnis der Schularten (Gemeinschaftsschule, Bekenntnisschule, Weltanschauungsschule) zueinander | 48 | ||
1. Die drei Schularten sind gleichwertig | 49 | ||
2. Die Gleichberechtigung der verschiedenen Schularten verbietet die Diskriminierung einer der Schularten | 50 | ||
3. Im System des Schulrechts, das die drei Schularten kennt, gibt es eine „natürliche“ Zuordnung der an ihnen Interessierten | 50 | ||
4. Ausschluß der Wahl des Erziehungsberechtigten zwischen den vorhandenen Konfessionsschulen unter dem Gesichtspunkt „was ist die bessere Schule für mein Kind?“ | 51 | ||
VI. Der Bekenntnisschulbegriff ist in Nordrhein-Westfalen nicht relativiert | 52 | ||
1. Das Grundgesetz hat den Bekenntnisschulbegriff schon im traditionellen Sinn festgelegt | 53 | ||
2. Der Bekenntnisschulbegriff im Reichskonkordat ist mit dem des Grundgesetzes identisch | 54 | ||
3. Im Schulrecht von Nordrhein-Westfalen stimmt der Bekenntnisschulbegriff mit dem des Grundgesetzes und des Reichskonkordats überein | 55 | ||
E. Folgerungen aus dem bisher gewonnenen Zwischenergebnis | 57 | ||
I. Würdigung der auf Freiwilligkeit beruhenden Praxis der Aufnahme von Kindern eines Minderheitenbekenntnisses in eine Bekenntnisschule | 57 | ||
1. Aus der Praxis kann sich ein Anspruch auf Aufnahme von Kindern des Minderheitenbekenntnisses ergeben | 58 | ||
2. Die Praxis führt aufgrund des geltenden Schulrechts zu weitreichenden innerschulischen Veränderungen | 58 | ||
II. Die Voraussetzungen, unter denen das geltende Recht fordert, daß die Bekenntnisschule auch Kinder eines anderen Bekenntnisses aufnimmt | 61 | ||
1. Zusammenfassung der Vorschriften des nordrhein-westfälischen Schulrechts, in denen vorausgesetzt wird, daß in der Bekenntnisschule auch Kinder eines anderen Bekenntnisses unterrichtet werden | 61 | ||
2. Systematische Einordnung dieser Vorschriften in die Verfassung und in das vom Landesschulrecht gestaltete Schulsystem | 62 | ||
a) Die Vorschriften sind nicht integrale Elemente der rechtlichen Bestimmung dessen, was die Bekenntnisschule ausmacht | 62 | ||
b) Die verfassungsrechtliche Garantie der Bekenntnisschule kann nur eingeschränkt werden durch einen anderen Verfassungssatz, der die Einschränkung zwingend fordert | 63 | ||
c) Artikel 13 der Verfassung von Nordrhein-Westfalen ist Ausfluß des Gleichheitssatzes | 63 | ||
d) Das einfache Recht gibt nicht mehr Raum, als das Verfassungsrecht zuläßt | 66 | ||
e) Die Vorschriften, die dem Erziehungsberechtigten ein Wahlrecht zwischen den Schularten gewähren, im besonderen | 67 | ||
III. Bedeutung und Grenzen des Artikels 6 Absatz 2 des Grundgesetzes im Bereich des öffentlichen Schulwesens | 70 | ||
1. Allgemeiner Ausgangspunkt der Überlegungen | 70 | ||
2. Grenzen des Elternrechts gegenüber dem staatlichen Schulwesen | 71 | ||
a) Elternrecht und Auftrag der Schule im Erziehungsprozeß | 71 | ||
b) Bestimmungsrecht des Staates hinsichtlich des Aufbaus seines Schulwesens | 71 | ||
aa) Das grundgesetzliche Minimum an Rücksicht auf das elterliche Erziehungsrecht | 71 | ||
bb) Die günstigere Entscheidung der Landesverfassung | 72 | ||
cc) Die Einschränkung des Elternrechts bei der Wahl der Schule durch die Landesverfassung | 73 | ||
dd) Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Staates beim Aufbau seines Schulwesens | 73 | ||
3. Zur Auslegung von Urteilsbegründungen des Bundesverfassungsgerichts | 74 | ||
4. Die Rundverfügung eines Regierungspräsidenten betr. den Besuch von Bekenntnisschulen durch Schüler eines anderen Bekenntnisses | 75 | ||
IV. Zum Prozeß einer richterlichen Urteilsfindung | 76 | ||
F. Ergebnis | 78 | ||
Sachwortregister | 79 |