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Nozar, M. (1976). Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43610-1
Nozar, Manfred. Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen. Duncker & Humblot, 1976. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43610-1
Nozar, M (1976): Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43610-1

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Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen

Nozar, Manfred

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 23

(1976)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung: Die Bedeutung der Abgrenzung der leitenden Angestellten für die Betriebsverfassung und die daran Beteiligten 15
Erster Teil: Die Abgrenzung der leitenden Angestellten 19
A. Der Begriff des leitenden Angestellten als vorgegebener Oberbegriff 19
I. Legaldefinition nach Meinung der Literatur und Rechtsprechung 20
1. Abschließende Begriffsbestimmung nach einer Mindermeinung in der Literatur 20
2. Rechtsprechung des BAG gegen eine Legaldefinition 23
II. Vorgegebener Oberbegriff des leitenden Angestellten in der Literatur und Rechtsprechung 23
1. Vorgegebener Oberbegriff in der Literatur 23
2. Vorgegebener Oberbegriff in der Rechtsprechung 25
3. Sondermeinungen zum Streit vorgegebener Oberbegriff oder Legaldefinition 27
a) Unterschiedliche Bedeutung der Nummer 3 des § 5 Abs. 3 im Verhältnis zu den Nummern 1 und 2 27
b) Gleichstellung der in Nummer 3 genannten Angestellten mit den leitenden Angestellten im Wege einer unausgesprochenen Fiktion 28
c) Begriffsbestimmung des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG 28
d) Typusbeschreibung in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BYG 28
4. Gegenüberstellung der Meinungen zum Streit: vorgegebener Oberbegriff oder Legaldefinition 29
III. Würdigung des Meinungsstreites: vorgegebener Oberbegriff oder Legaldefinition in § 5 Abs. 3 BVG 30
1. Wortlaut des Gesetzes 30
2. Begriff des leitenden Angestellten in der Arbeitsgesetzgebung 32
a) Leitende Angestellte in anderen Gesetzen 32
aa) Betriebsrätegesetz 1920 und Betriebsrätegesetze der Länder nach 1949 32
bb) Gesetze außerhalb des Betriebsverfassungsrechts 33
(1) Kündigungsschutzgesetz 33
(2) Arbeitsgerichtsgesetz 33
(3) Sozialgerichtsgesetz 33
(4) Arbeitszeitordnung 33
(5) Haftungsrechtliche Vorschrift der Gewerbeordnung 33
(6) Aktiengesetz 33
(7) Sozialversicherungsrechtliche Vorschriften 33
b) Bestimmung eines Begriffes des leitenden Angestellten an Hand von Gesetzen mit gleicher Richtung wie das BVG 33
c) Sonderstellung für bestimmte Angestellte in anderen Gesetzen 34
3. Einfluß der Meinung des BAG und der Arbeitsrechtswissenschaft auf den Gesetzgeber 36
4. Meinung des Gesetzgebers an Hand der Gesetzesmaterialien 37
a) Auslegung nach den Gesetzesmaterialien zum Betriebsverfassungsgesetz 1952 37
b) Auslegung nach den Gesetzesmaterialien zum Betriebsverfassungsgesetz 1972 38
5. Orientierung des Gesetzgebers am herrschenden Sprachgebrauch 39
6. Orientierung des Gesetzgebers an der Betriebspraxis 40
7. Vorgegebener Oberbegriff und Nummer 3 des § 5 Abs 3 BVG 41
8. Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse durch vorgegebenen Oberbegriff 42
9. Rechtssicherheit bei Vorliegen eines vorgegebenen Oberbegriffs 43
10. Vorgegebener Oberbegriff und betriebliche Praxis 44
IV. Zusammenfassung zum Meinungsstreit, ob § 5 Abs. 3 einen vorgegebenen Oberbegriff oder eine Legaldefinition beinhaltet 44
1. Vorgegebener Begriff des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 BVG 44
2. Frage nach der Identität des Begriffs des leitenden Angestellten mit den besonderen Voraussetzungen der Nummern 1—3 des § 5 Abs. 3 BVG 45
V. Die in § 5 Abs. 3 Nr. 3 genannten Angestellten und die Gleichstellung im Wege einer unausgesprochenen Fiktion 46
B. Bestimmung eines allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten 48
I. Wortbedeutung des Begriffs „leitende Angestellte" 48
1. Leitende Angestellte und Organe des Unternehmens 48
2. „Leitende" Tätigkeit 49
II. Begriffsbestimmung in der Rechtsprechung und der Literatur, insbesondere die Unterscheidung zwischen Arbeitgeberfunktion und hochqualifizierter Tätigkeit 51
1. Abgrenzung der leitenden Angestellten in der Rechtsprechung 51
a) Rechtsprechung zu § 4 Abs. 2 c BVG 52 51
b) Rechtsprechung zu § 5 Abs. 3 BVG 72 52
2. Arbeitgeberfunktionen und hochqualifizierte Tätigkeit in der rechtswissenschaftlichen Literatur 54
a) Arbeitgeberfunktion 54
b) Hochqualifizierte Tätigkeit 56
c) Zusammenfassung der Meinungen in der Literatur 58
III. Sprachgebrauch und Verkehrsanschauung, insbesondere bei den betroffenen Verbänden 59
1. Verbände der leitenden Angestellten 60
2. Arbeitgeberverbände 62
3. Deutscher Gewerkschaftsbund 63
4. Deutsche Angestelltengewerkschaft 64
5. Einfluß verbandspolitischer Interessen auf Sprachgebrauch und Verkehrsanschauung 64
6. Rechtsprechung und Sprachgebrauch 64
IV. Die Abgrenzung der leitenden Angestellten in der Betriebssoziologie, der Betriebswirtschaftslehre und der betrieblichen Praxis 65
1. Leitende Angestellte in der Literatur der Betriebssoziologie 66
2. Abgrenzung der leitenden Angestellten in der Betriebswirtschaftslehre 71
a) Einfluß der Betriebsorganisation auf die Abgrenzung der leitenden Angestellten 71
b) Die Linienorganisation 72
c) Das Funktions- oder Kooperationssystem 75
d) Das Stabliniensystem 76
e) Zwischenformen der Betriebsorganisation 77
f) Zusammenfassung zur Abgrenzung der leitenden Angestellten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten 78
3. Bestimmung des Begriffs „leitender Angestellter" in der Betriebspraxis 80
a) Metallverarbeitende Industrie 81
b) Automobilindustrie 89
c) Eisenschaffende Industrie 91
d) Chemieindustrie 92
e) Übrige Industriezweige und andere Untersuchungen in Industrieunternehmen 94
f) Versandhandel 96
g) Bankgewerbe und Versicherungen 97
h) Zusammenfassung der Betriebsuntersuchungen 100
aa) Angestellte mit echten Arbeitgeberfunktionen in der betrieblichen Praxis 100
bb) Problem der Stabsangestellten in der Betriebspraxis 101
cc) Spezialisten in der betrieblichen Praxis 101
dd) Unterschiedliche Prozentsätze leitender Angestellter in den verschiedenen Wirtschaftszweigen 103
4. Beurteilung der Bestimmung des Begriffs des leitenden Angestellten aus betriebssoziologischen und betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten sowie der Betriebspraxis 103
a) Leitende Angestellte in der Linie 104
b) Stabsangestellte und Spezialisten in Forschungs- und Entwicklungsstellen 107
c) Unterschiede bei der Abgrenzung leitender Angestellter nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen 109
V. Vorgegebener Begriff des leitenden Angestellten und Zweck des Betriebsverfassungsgesetzes 109
1. Die Funktion des leitenden Angestellten 109
a) Funktionale Gesichtspunkte und subjektive Momente 110
b) Leitende Angestellte in Arbeitgeber- und Unternehmerfunktion 110
c) Wahrnehmung unternehmerischer Teilfunktionen 112
d) Bezug der Tätigkeit auf das Unternehmen 112
2. Direkter und indirekter Gegnerbezug 113
3. Abgrenzung aus der Interessenlage der beteiligten Gruppen 115
a) Bedeutung des § 5 Abs. 3 innerhalb der Betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung 116
b) Interessenwertung 118
c) Arbeitgeber, Belegschaft und leitende Angestellte als Beteiligte 119
aa) Interessen der Arbeitgeber-Unternehmerseite 120
bb) Interessen der Belegschaft 121
cc) Interessen der leitenden Angestellten 122
(1) Betriebliche Konfliktssituation für leitende Angestellte 122
(2) Schutzbedürftigkeit der leitenden Angestellten 124
d) Zusammenfassung zur Abgrenzung nach der Interessenlage 125
4. Begriff des leitenden Angestellten unter Berücksichtigung der Nummern 1—3 des § 5 Abs. 3 BVG 127
VI. Das Sonderproblem des Stellvertreters eines leitenden Angestellten 128
C. Besondere Voraussetzungen der leitenden Angestellten für das Betriebsverfassungsgesetz in § 5 Abs. 3 Nr. 1—3 130
I. Einstellungs- und Entlassungsbefugnis von im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 BVG 72) 130
1. Delegation der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis 130
2. Angestellte mit Einstellungs- und Entlassungsbefugnis 131
a) Einstellungs- und Entlassungsbefugnis im Innen- und Außenverhältnis 131
b) Selbständigkeit des betreffenden Angestellten bei der Einstellung und Entlassung 133
c) Ermächtigung für den Einzelfall 134
d) Ermächtigung zur Einstellung und Entlassung für eine bestimmte Kategorie von Arbeitnehmern 134
e) Einstellungs- und Entlassungsbefugnis für eine bestimmte Betriebsabteilung 135
II. Generalvollmacht und Prokura 136
1. Das Merkmal der Generalvollmacht 136
2. Die Prokura 136
a) Prokura als Funktionsbezeichnung in der Betriebshierarchie 136
b) Die im Innenverhältnis beschränkte Prokura 136
c) Zusammenfassung zum Merkmal der Prokuraerteilung 137
III. Die besonderen Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG 139
1. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG im Verhälnis zu § 4 Abs. 2 c BVG 52 139
2. Das Merkmal „Eigenverantwortung" 140
a) Eigenverantwortlichkeit als entscheidendes Kriterium für § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG 140
b) Eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben 142
c) Das Merkmal der „Wesentlichkeit" bei der Wahrnehmung eigenverantwortlicher Aufgaben 142
3. Regelmäßige Übertragung dieser Aufgaben wegen ihrer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes 142
a) Die Bedeutung der Aufgaben 142
b) Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes 143
c) Regelmäßige Übertragung der Aufgaben 144
4. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse 145
a) Erfahrungen 145
b) Kenntnisse 145
5. Betrieb ist gleich Unternehmen 146
6. Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG auf alle leitenden Angestellten 146
7. Der Begriff des leitenden Angestellten und die Nummer 3 des § 5 Abs. 3 BVG 148
IV. Die Bedeutung von Dienststellung und Dienstvertrag 149
1. Die Neueinführung des Merkmals „nach Dienststellung und Dienstvertrag" in das Betriebsverfassungsrecht 149
2. Unterschied von Dienststellung und Dienstvertrag 149
3. Dienststellung und Dienstvertrag in bezug auf die Stellung als leitender Angestellter 150
4. Das Merkmal „nach Dienststellung" 150
5. Das Merkmal „nach Dienstvertrag" 151
6. Vermeidung von Konfliktsfällen durch einen Dienstvertrag 152
D. Besondere Probleme bei der Feststellung des Kreises der leitenden Angestellten für die Betriebsratswahl 154
I. Wer „bestimmt" den Kreis der leitenden Angestellten? 154
II. Antragsrecht im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren 157
E. Zusammenfassung zu Teil I 160
Zweiter Teil: Die Zulässigkeit von Sondervertretungen für leitende Angestellte im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts 161
A. Notwendigkeit einer gesonderten Interessenvertretung für leitende Angestellte 163
I. Geschlossene soziale Gruppe — „dritte Kraft" 163
1. Leitende Angestellte als „dritte Kraft" wegen ihrer Stellung als Arbeitnehmer in der Unternehmensführung 163
2. Ablehnende Meinungen zur Theorie von der „dritten Kraft" 166
3. Leitende Angestellte keine eigenständige „dritte Kraft" 169
a) Leitende Angestellte und Belegschaft 169
b) Leitende Angestellte und Unternehmensspitze 170
aa) „Dritte Kraft", Technostruktur und technischer Fortschritt 170
bb) Dispositiver Faktor 171
cc) Mittlerrolle oder Pufferfunktion der leitenden Angestellten 172
dd) Das Kriterium der Vorbereitungsarbeiten für unternehmerische Entscheidungen 173
ee) Bedeutung des Gruppenbewußtseins der leitenden Angestellten 173
ff) Arbeitnehmer in Unternehmerfunktionen 174
II. Vereinbarkeit von Sondervertretungen für leitende Angestellte mit deren besonderer Stellung im Betrieb 175
1. Haltung der Unternehmerseite 175
2. Kollektive Behandlung — Schutzbedürfnis — kollektive Vertretung 177
III. Integrierung der leitenden Angestellten in den Betriebsrat oder eigenständige Interessenvertretung 178
1. Integrationistische Vertretungsmodelle 178
2. Vom Betriebsrat unabhängige Interessenvertretungen für leitende Angestellte 179
3. Wertung zur Frage nach integrationistischem oder pluralistischem Modell 180
IV. Vertretungen der leitenden Angestellten in der betrieblichen Praxis 181
1. Unterscheidung zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben 181
2. Rechte für Sprecherausschüsse in der bisherigen betrieblichen Praxis 183
3. Ansprechpartner von Sprecherausschüssen im Betrieb 183
B. Rechtliche Zulässigkeit der Bildung von freiwilligen Sprecherausschüssen 185
I. Grundgesetzlicher Anspruch auf Bildung von mit betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzen ausgestatteten Interessenvertretungen 185
1. Kollektive Mitwirkung an der Gestaltung der Betriebs- und Unternehmensverfassung und Art. 9 Abs. 3 GG 185
2. Schutz der arbeitsrechtlichen Berufsverbände durch Art. 9 Abs. 3 GG 186
3. Vereinbarkeit des Ausschlusses leitender Angestellter von betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungen mit Art. 9 Abs. 3 GG 187
a) Schutz eines Kernbereichs kollektiver Mitwirkung an der Gestaltung der Betriebs- und Unternehmensverfassung durch Art. 9 Abs. 3 GG 188
b) Kernbereichsgarantie und Sondervertretung für leitende Angestellte 189
II. Schutz privatrechtlicher Vertretungen leitender Angestellter im Betrieb 191
III. Die Bildung eigenständiger Vertretungen für leitende Angestellte nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 193
1. Vertretungsmonopol des Betriebsrates 193
a) Vertretungsmonopol des Betriebsrates für die nichtleitenden Arbeitnehmer 193
b) Vertretungsmonopol in bezug auf leitende Angestellte 193
c) Mitspracherecht des Betriebsrates in Angelegenheiten leitender Angestellter 194
aa) § 105 BVG 194
bb) § 107 BVG 195
cc) § 75 BVG 195
dd) § 3 KSchG 196
ee) Zusammenfassung zur Frage des Vertretungsmonopols 197
2. Die zwingende Wirkung des Betriebsverfassungsgesetzes und die Bildung von Sprecherausschüssen 197
a) Literaturmeinungen und Meinungen der Rechtsprechung, die Sprecherausschüsse für zulässig halten 197
b) Gegenmeinungen in der Literatur 198
c) Meinung des Gesetzgebers zur Bildung von Sprecherausschüssen 199
3. Unterscheidung zwischen Sprecherausschüssen mit betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen und auf schuldrechtlicher Grundlage gebildeten Sprecherausschüssen 201
a) Sprecherausschüsse mit betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzen 202
b) Auf schuldrechtlicher Grundlage gebildete Sprecherausschüsse 206
aa) Zwingende Vorschriften des BVG und die Bildung von freiwilligen Sprecherausschüssen 206
(1) § 105 BVG 206
(2) § 107 BVG 207
(3) Einspruchsrecht leitender Angestellter gemäß § 3 KSchG 207
(4) Das Überwachungsrecht des Betriebsrats nach § 75 BVG 208
(5) Mittelbare Einflußmöglichkeiten des Betriebsrats, insbes. § 87 BVG 209
(6) Das egalitäre Prinzip der Betriebsverfassung 210
(7) Die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 BVG 210
(8) Keine Störung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 BVG 211
bb) Wahlrecht bei der Wahl von Sprecherausschüssen 211
IV. Zusammenfassung zur Zulässigkeit der Sprecherausschüsse und deren Rechtsmacht 212
1. Zulässigkeit von Sprecherausschüssen 212
2. Die Rechtsmacht der Sprecherausschüsse 212
Anhang: Leitende Angestellte und Mitbestimmung-Übersicht 215
Literaturverzeichnis 217