Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen
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Nozar, M. (1976). Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43610-1
Nozar, Manfred. Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen. Duncker & Humblot, 1976. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43610-1
Nozar, M (1976): Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43610-1
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Die Abgrenzung der leitenden Angestellten im Betriebsverfassungsgesetz und die Zulässigkeit von Sprecherausschüssen
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 23
(1976)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung: Die Bedeutung der Abgrenzung der leitenden Angestellten für die Betriebsverfassung und die daran Beteiligten | 15 | ||
Erster Teil: Die Abgrenzung der leitenden Angestellten | 19 | ||
A. Der Begriff des leitenden Angestellten als vorgegebener Oberbegriff | 19 | ||
I. Legaldefinition nach Meinung der Literatur und Rechtsprechung | 20 | ||
1. Abschließende Begriffsbestimmung nach einer Mindermeinung in der Literatur | 20 | ||
2. Rechtsprechung des BAG gegen eine Legaldefinition | 23 | ||
II. Vorgegebener Oberbegriff des leitenden Angestellten in der Literatur und Rechtsprechung | 23 | ||
1. Vorgegebener Oberbegriff in der Literatur | 23 | ||
2. Vorgegebener Oberbegriff in der Rechtsprechung | 25 | ||
3. Sondermeinungen zum Streit vorgegebener Oberbegriff oder Legaldefinition | 27 | ||
a) Unterschiedliche Bedeutung der Nummer 3 des § 5 Abs. 3 im Verhältnis zu den Nummern 1 und 2 | 27 | ||
b) Gleichstellung der in Nummer 3 genannten Angestellten mit den leitenden Angestellten im Wege einer unausgesprochenen Fiktion | 28 | ||
c) Begriffsbestimmung des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG | 28 | ||
d) Typusbeschreibung in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BYG | 28 | ||
4. Gegenüberstellung der Meinungen zum Streit: vorgegebener Oberbegriff oder Legaldefinition | 29 | ||
III. Würdigung des Meinungsstreites: vorgegebener Oberbegriff oder Legaldefinition in § 5 Abs. 3 BVG | 30 | ||
1. Wortlaut des Gesetzes | 30 | ||
2. Begriff des leitenden Angestellten in der Arbeitsgesetzgebung | 32 | ||
a) Leitende Angestellte in anderen Gesetzen | 32 | ||
aa) Betriebsrätegesetz 1920 und Betriebsrätegesetze der Länder nach 1949 | 32 | ||
bb) Gesetze außerhalb des Betriebsverfassungsrechts | 33 | ||
(1) Kündigungsschutzgesetz | 33 | ||
(2) Arbeitsgerichtsgesetz | 33 | ||
(3) Sozialgerichtsgesetz | 33 | ||
(4) Arbeitszeitordnung | 33 | ||
(5) Haftungsrechtliche Vorschrift der Gewerbeordnung | 33 | ||
(6) Aktiengesetz | 33 | ||
(7) Sozialversicherungsrechtliche Vorschriften | 33 | ||
b) Bestimmung eines Begriffes des leitenden Angestellten an Hand von Gesetzen mit gleicher Richtung wie das BVG | 33 | ||
c) Sonderstellung für bestimmte Angestellte in anderen Gesetzen | 34 | ||
3. Einfluß der Meinung des BAG und der Arbeitsrechtswissenschaft auf den Gesetzgeber | 36 | ||
4. Meinung des Gesetzgebers an Hand der Gesetzesmaterialien | 37 | ||
a) Auslegung nach den Gesetzesmaterialien zum Betriebsverfassungsgesetz 1952 | 37 | ||
b) Auslegung nach den Gesetzesmaterialien zum Betriebsverfassungsgesetz 1972 | 38 | ||
5. Orientierung des Gesetzgebers am herrschenden Sprachgebrauch | 39 | ||
6. Orientierung des Gesetzgebers an der Betriebspraxis | 40 | ||
7. Vorgegebener Oberbegriff und Nummer 3 des § 5 Abs 3 BVG | 41 | ||
8. Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse durch vorgegebenen Oberbegriff | 42 | ||
9. Rechtssicherheit bei Vorliegen eines vorgegebenen Oberbegriffs | 43 | ||
10. Vorgegebener Oberbegriff und betriebliche Praxis | 44 | ||
IV. Zusammenfassung zum Meinungsstreit, ob § 5 Abs. 3 einen vorgegebenen Oberbegriff oder eine Legaldefinition beinhaltet | 44 | ||
1. Vorgegebener Begriff des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 BVG | 44 | ||
2. Frage nach der Identität des Begriffs des leitenden Angestellten mit den besonderen Voraussetzungen der Nummern 1—3 des § 5 Abs. 3 BVG | 45 | ||
V. Die in § 5 Abs. 3 Nr. 3 genannten Angestellten und die Gleichstellung im Wege einer unausgesprochenen Fiktion | 46 | ||
B. Bestimmung eines allgemeinen Begriffs des leitenden Angestellten | 48 | ||
I. Wortbedeutung des Begriffs „leitende Angestellte" | 48 | ||
1. Leitende Angestellte und Organe des Unternehmens | 48 | ||
2. „Leitende" Tätigkeit | 49 | ||
II. Begriffsbestimmung in der Rechtsprechung und der Literatur, insbesondere die Unterscheidung zwischen Arbeitgeberfunktion und hochqualifizierter Tätigkeit | 51 | ||
1. Abgrenzung der leitenden Angestellten in der Rechtsprechung | 51 | ||
a) Rechtsprechung zu § 4 Abs. 2 c BVG 52 | 51 | ||
b) Rechtsprechung zu § 5 Abs. 3 BVG 72 | 52 | ||
2. Arbeitgeberfunktionen und hochqualifizierte Tätigkeit in der rechtswissenschaftlichen Literatur | 54 | ||
a) Arbeitgeberfunktion | 54 | ||
b) Hochqualifizierte Tätigkeit | 56 | ||
c) Zusammenfassung der Meinungen in der Literatur | 58 | ||
III. Sprachgebrauch und Verkehrsanschauung, insbesondere bei den betroffenen Verbänden | 59 | ||
1. Verbände der leitenden Angestellten | 60 | ||
2. Arbeitgeberverbände | 62 | ||
3. Deutscher Gewerkschaftsbund | 63 | ||
4. Deutsche Angestelltengewerkschaft | 64 | ||
5. Einfluß verbandspolitischer Interessen auf Sprachgebrauch und Verkehrsanschauung | 64 | ||
6. Rechtsprechung und Sprachgebrauch | 64 | ||
IV. Die Abgrenzung der leitenden Angestellten in der Betriebssoziologie, der Betriebswirtschaftslehre und der betrieblichen Praxis | 65 | ||
1. Leitende Angestellte in der Literatur der Betriebssoziologie | 66 | ||
2. Abgrenzung der leitenden Angestellten in der Betriebswirtschaftslehre | 71 | ||
a) Einfluß der Betriebsorganisation auf die Abgrenzung der leitenden Angestellten | 71 | ||
b) Die Linienorganisation | 72 | ||
c) Das Funktions- oder Kooperationssystem | 75 | ||
d) Das Stabliniensystem | 76 | ||
e) Zwischenformen der Betriebsorganisation | 77 | ||
f) Zusammenfassung zur Abgrenzung der leitenden Angestellten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten | 78 | ||
3. Bestimmung des Begriffs „leitender Angestellter" in der Betriebspraxis | 80 | ||
a) Metallverarbeitende Industrie | 81 | ||
b) Automobilindustrie | 89 | ||
c) Eisenschaffende Industrie | 91 | ||
d) Chemieindustrie | 92 | ||
e) Übrige Industriezweige und andere Untersuchungen in Industrieunternehmen | 94 | ||
f) Versandhandel | 96 | ||
g) Bankgewerbe und Versicherungen | 97 | ||
h) Zusammenfassung der Betriebsuntersuchungen | 100 | ||
aa) Angestellte mit echten Arbeitgeberfunktionen in der betrieblichen Praxis | 100 | ||
bb) Problem der Stabsangestellten in der Betriebspraxis | 101 | ||
cc) Spezialisten in der betrieblichen Praxis | 101 | ||
dd) Unterschiedliche Prozentsätze leitender Angestellter in den verschiedenen Wirtschaftszweigen | 103 | ||
4. Beurteilung der Bestimmung des Begriffs des leitenden Angestellten aus betriebssoziologischen und betriebsorganisatorischen Gesichtspunkten sowie der Betriebspraxis | 103 | ||
a) Leitende Angestellte in der Linie | 104 | ||
b) Stabsangestellte und Spezialisten in Forschungs- und Entwicklungsstellen | 107 | ||
c) Unterschiede bei der Abgrenzung leitender Angestellter nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen | 109 | ||
V. Vorgegebener Begriff des leitenden Angestellten und Zweck des Betriebsverfassungsgesetzes | 109 | ||
1. Die Funktion des leitenden Angestellten | 109 | ||
a) Funktionale Gesichtspunkte und subjektive Momente | 110 | ||
b) Leitende Angestellte in Arbeitgeber- und Unternehmerfunktion | 110 | ||
c) Wahrnehmung unternehmerischer Teilfunktionen | 112 | ||
d) Bezug der Tätigkeit auf das Unternehmen | 112 | ||
2. Direkter und indirekter Gegnerbezug | 113 | ||
3. Abgrenzung aus der Interessenlage der beteiligten Gruppen | 115 | ||
a) Bedeutung des § 5 Abs. 3 innerhalb der Betriebsverfassungsrechtlichen Ordnung | 116 | ||
b) Interessenwertung | 118 | ||
c) Arbeitgeber, Belegschaft und leitende Angestellte als Beteiligte | 119 | ||
aa) Interessen der Arbeitgeber-Unternehmerseite | 120 | ||
bb) Interessen der Belegschaft | 121 | ||
cc) Interessen der leitenden Angestellten | 122 | ||
(1) Betriebliche Konfliktssituation für leitende Angestellte | 122 | ||
(2) Schutzbedürftigkeit der leitenden Angestellten | 124 | ||
d) Zusammenfassung zur Abgrenzung nach der Interessenlage | 125 | ||
4. Begriff des leitenden Angestellten unter Berücksichtigung der Nummern 1—3 des § 5 Abs. 3 BVG | 127 | ||
VI. Das Sonderproblem des Stellvertreters eines leitenden Angestellten | 128 | ||
C. Besondere Voraussetzungen der leitenden Angestellten für das Betriebsverfassungsgesetz in § 5 Abs. 3 Nr. 1—3 | 130 | ||
I. Einstellungs- und Entlassungsbefugnis von im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 BVG 72) | 130 | ||
1. Delegation der Einstellungs- und Entlassungsbefugnis | 130 | ||
2. Angestellte mit Einstellungs- und Entlassungsbefugnis | 131 | ||
a) Einstellungs- und Entlassungsbefugnis im Innen- und Außenverhältnis | 131 | ||
b) Selbständigkeit des betreffenden Angestellten bei der Einstellung und Entlassung | 133 | ||
c) Ermächtigung für den Einzelfall | 134 | ||
d) Ermächtigung zur Einstellung und Entlassung für eine bestimmte Kategorie von Arbeitnehmern | 134 | ||
e) Einstellungs- und Entlassungsbefugnis für eine bestimmte Betriebsabteilung | 135 | ||
II. Generalvollmacht und Prokura | 136 | ||
1. Das Merkmal der Generalvollmacht | 136 | ||
2. Die Prokura | 136 | ||
a) Prokura als Funktionsbezeichnung in der Betriebshierarchie | 136 | ||
b) Die im Innenverhältnis beschränkte Prokura | 136 | ||
c) Zusammenfassung zum Merkmal der Prokuraerteilung | 137 | ||
III. Die besonderen Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG | 139 | ||
1. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG im Verhälnis zu § 4 Abs. 2 c BVG 52 | 139 | ||
2. Das Merkmal „Eigenverantwortung" | 140 | ||
a) Eigenverantwortlichkeit als entscheidendes Kriterium für § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG | 140 | ||
b) Eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben | 142 | ||
c) Das Merkmal der „Wesentlichkeit" bei der Wahrnehmung eigenverantwortlicher Aufgaben | 142 | ||
3. Regelmäßige Übertragung dieser Aufgaben wegen ihrer Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes | 142 | ||
a) Die Bedeutung der Aufgaben | 142 | ||
b) Bedeutung für den Bestand und die Entwicklung des Betriebes | 143 | ||
c) Regelmäßige Übertragung der Aufgaben | 144 | ||
4. Besondere Erfahrungen und Kenntnisse | 145 | ||
a) Erfahrungen | 145 | ||
b) Kenntnisse | 145 | ||
5. Betrieb ist gleich Unternehmen | 146 | ||
6. Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BVG auf alle leitenden Angestellten | 146 | ||
7. Der Begriff des leitenden Angestellten und die Nummer 3 des § 5 Abs. 3 BVG | 148 | ||
IV. Die Bedeutung von Dienststellung und Dienstvertrag | 149 | ||
1. Die Neueinführung des Merkmals „nach Dienststellung und Dienstvertrag" in das Betriebsverfassungsrecht | 149 | ||
2. Unterschied von Dienststellung und Dienstvertrag | 149 | ||
3. Dienststellung und Dienstvertrag in bezug auf die Stellung als leitender Angestellter | 150 | ||
4. Das Merkmal „nach Dienststellung" | 150 | ||
5. Das Merkmal „nach Dienstvertrag" | 151 | ||
6. Vermeidung von Konfliktsfällen durch einen Dienstvertrag | 152 | ||
D. Besondere Probleme bei der Feststellung des Kreises der leitenden Angestellten für die Betriebsratswahl | 154 | ||
I. Wer „bestimmt" den Kreis der leitenden Angestellten? | 154 | ||
II. Antragsrecht im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren | 157 | ||
E. Zusammenfassung zu Teil I | 160 | ||
Zweiter Teil: Die Zulässigkeit von Sondervertretungen für leitende Angestellte im Rahmen des Betriebsverfassungsrechts | 161 | ||
A. Notwendigkeit einer gesonderten Interessenvertretung für leitende Angestellte | 163 | ||
I. Geschlossene soziale Gruppe — „dritte Kraft" | 163 | ||
1. Leitende Angestellte als „dritte Kraft" wegen ihrer Stellung als Arbeitnehmer in der Unternehmensführung | 163 | ||
2. Ablehnende Meinungen zur Theorie von der „dritten Kraft" | 166 | ||
3. Leitende Angestellte keine eigenständige „dritte Kraft" | 169 | ||
a) Leitende Angestellte und Belegschaft | 169 | ||
b) Leitende Angestellte und Unternehmensspitze | 170 | ||
aa) „Dritte Kraft", Technostruktur und technischer Fortschritt | 170 | ||
bb) Dispositiver Faktor | 171 | ||
cc) Mittlerrolle oder Pufferfunktion der leitenden Angestellten | 172 | ||
dd) Das Kriterium der Vorbereitungsarbeiten für unternehmerische Entscheidungen | 173 | ||
ee) Bedeutung des Gruppenbewußtseins der leitenden Angestellten | 173 | ||
ff) Arbeitnehmer in Unternehmerfunktionen | 174 | ||
II. Vereinbarkeit von Sondervertretungen für leitende Angestellte mit deren besonderer Stellung im Betrieb | 175 | ||
1. Haltung der Unternehmerseite | 175 | ||
2. Kollektive Behandlung — Schutzbedürfnis — kollektive Vertretung | 177 | ||
III. Integrierung der leitenden Angestellten in den Betriebsrat oder eigenständige Interessenvertretung | 178 | ||
1. Integrationistische Vertretungsmodelle | 178 | ||
2. Vom Betriebsrat unabhängige Interessenvertretungen für leitende Angestellte | 179 | ||
3. Wertung zur Frage nach integrationistischem oder pluralistischem Modell | 180 | ||
IV. Vertretungen der leitenden Angestellten in der betrieblichen Praxis | 181 | ||
1. Unterscheidung zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben | 181 | ||
2. Rechte für Sprecherausschüsse in der bisherigen betrieblichen Praxis | 183 | ||
3. Ansprechpartner von Sprecherausschüssen im Betrieb | 183 | ||
B. Rechtliche Zulässigkeit der Bildung von freiwilligen Sprecherausschüssen | 185 | ||
I. Grundgesetzlicher Anspruch auf Bildung von mit betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzen ausgestatteten Interessenvertretungen | 185 | ||
1. Kollektive Mitwirkung an der Gestaltung der Betriebs- und Unternehmensverfassung und Art. 9 Abs. 3 GG | 185 | ||
2. Schutz der arbeitsrechtlichen Berufsverbände durch Art. 9 Abs. 3 GG | 186 | ||
3. Vereinbarkeit des Ausschlusses leitender Angestellter von betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungen mit Art. 9 Abs. 3 GG | 187 | ||
a) Schutz eines Kernbereichs kollektiver Mitwirkung an der Gestaltung der Betriebs- und Unternehmensverfassung durch Art. 9 Abs. 3 GG | 188 | ||
b) Kernbereichsgarantie und Sondervertretung für leitende Angestellte | 189 | ||
II. Schutz privatrechtlicher Vertretungen leitender Angestellter im Betrieb | 191 | ||
III. Die Bildung eigenständiger Vertretungen für leitende Angestellte nach dem Betriebsverfassungsgesetz 1972 | 193 | ||
1. Vertretungsmonopol des Betriebsrates | 193 | ||
a) Vertretungsmonopol des Betriebsrates für die nichtleitenden Arbeitnehmer | 193 | ||
b) Vertretungsmonopol in bezug auf leitende Angestellte | 193 | ||
c) Mitspracherecht des Betriebsrates in Angelegenheiten leitender Angestellter | 194 | ||
aa) § 105 BVG | 194 | ||
bb) § 107 BVG | 195 | ||
cc) § 75 BVG | 195 | ||
dd) § 3 KSchG | 196 | ||
ee) Zusammenfassung zur Frage des Vertretungsmonopols | 197 | ||
2. Die zwingende Wirkung des Betriebsverfassungsgesetzes und die Bildung von Sprecherausschüssen | 197 | ||
a) Literaturmeinungen und Meinungen der Rechtsprechung, die Sprecherausschüsse für zulässig halten | 197 | ||
b) Gegenmeinungen in der Literatur | 198 | ||
c) Meinung des Gesetzgebers zur Bildung von Sprecherausschüssen | 199 | ||
3. Unterscheidung zwischen Sprecherausschüssen mit betriebsverfassungsrechtlichen Funktionen und auf schuldrechtlicher Grundlage gebildeten Sprecherausschüssen | 201 | ||
a) Sprecherausschüsse mit betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzen | 202 | ||
b) Auf schuldrechtlicher Grundlage gebildete Sprecherausschüsse | 206 | ||
aa) Zwingende Vorschriften des BVG und die Bildung von freiwilligen Sprecherausschüssen | 206 | ||
(1) § 105 BVG | 206 | ||
(2) § 107 BVG | 207 | ||
(3) Einspruchsrecht leitender Angestellter gemäß § 3 KSchG | 207 | ||
(4) Das Überwachungsrecht des Betriebsrats nach § 75 BVG | 208 | ||
(5) Mittelbare Einflußmöglichkeiten des Betriebsrats, insbes. § 87 BVG | 209 | ||
(6) Das egalitäre Prinzip der Betriebsverfassung | 210 | ||
(7) Die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 BVG | 210 | ||
(8) Keine Störung der Betriebsratstätigkeit nach § 78 BVG | 211 | ||
bb) Wahlrecht bei der Wahl von Sprecherausschüssen | 211 | ||
IV. Zusammenfassung zur Zulässigkeit der Sprecherausschüsse und deren Rechtsmacht | 212 | ||
1. Zulässigkeit von Sprecherausschüssen | 212 | ||
2. Die Rechtsmacht der Sprecherausschüsse | 212 | ||
Anhang: Leitende Angestellte und Mitbestimmung-Übersicht | 215 | ||
Literaturverzeichnis | 217 |