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Schadensersatz bei Tötung oder Verletzung der im Haushalt tätigen oder im Beruf oder Geschäft des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau

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Maier, G. (1976). Schadensersatz bei Tötung oder Verletzung der im Haushalt tätigen oder im Beruf oder Geschäft des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43722-1
Maier, Gunter. Schadensersatz bei Tötung oder Verletzung der im Haushalt tätigen oder im Beruf oder Geschäft des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau. Duncker & Humblot, 1976. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43722-1
Maier, G (1976): Schadensersatz bei Tötung oder Verletzung der im Haushalt tätigen oder im Beruf oder Geschäft des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43722-1

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Schadensersatz bei Tötung oder Verletzung der im Haushalt tätigen oder im Beruf oder Geschäft des Ehemannes mitarbeitenden Ehefrau

Maier, Gunter

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 31

(1976)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 11
I. Vorbemerkung 11
II. Gang der Darstellung und Schwerpunkte der Arbeit 12
III. Grundsätzliche einleitende Ausführungen 13
1. Das Verhältnis der §§ 842 ff. zu den §§ 249 ff. BGB 13
2. Die familienrechtlichen Grundlagen 15
1. Abschnitt: Die Schadensersatzansprüche bei Verletzung der im Haushalt tätigen Ehefrau 18
A. Die Ansprüche der Ehefrau 18
I. Die Begründung ihres Schadensersatzanspruchs durch die Rechtsprechung 18
1. Der Standpunkt des Reichsgerichts 19
2. Die Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 19
II. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.9.1962 und der Beschluß des Großen Zivilsenats vom 9.7.1968 im Spiegel der Kritik 21
III. Würdigung der zur Begründung des Schadensersatzanspruchs der verletzten Ehefrau in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Auffassungen 25
Einleitende Bemerkung zum Schadensbegriff 26
1. Ist bereits die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der verletzten Ehefrau, die vorübergehend oder dauernd in der Haushaltsführung behindert ist, ein Vermögensschaden? 27
a) Abstrakte oder konkrete Erwerbsminderung? 27
b) Die Beeinträchtigung des „Nutzungswerts der Arbeitskraft“ als Vermögensschaden (Hagen)? 27
aa) Die Rechtsansicht Hagens 28
bb) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 29
c) Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5.5.1970 31
d) Versuch einer eigenen kritischen Würdigung 32
2. Ist schon die Notwendigkeit der Einstellung einer Haushaltshilfe ein Schaden (i. S.v. § 843 Abs. 1 BGB oder i. S. eines Bedarfsschadens)? 36
a) Die Rechtsauffassung Wilts’ und Eißers 36
b) Der Bedarfsschaden nach Mertens 37
c) Der Ansatz Zeuners 38
d) Die Rechtsprechung des RG und des BGH zur Schadensentstehung bei § 843 Abs. 1 BGB 38
e) Die Kritik 40
3. Läßt sich der eigene Anspruch der verletzten Ehefrau auf Ersatz des gesamten, durch ihre Beeinträchtigung in der Haushaltsführung entstehenden Schadens mit dem normativen Schadensbegriff dogmatisch befriedigend begründen? 43
a) Der Inhalt des normativen Schadensbegriffs – eine Leerformel? 43
b) Die Entwicklung des normativen Schadensbegriffs in der Rechtsprechung 44
aa) Der Nutzungsausfall bei Kraftfahrzeugen 44
bb) Die Lohn- und Gehaltsfortzahlungsfälle – der Ansatz BGHZ 7, 30 ff. und die daran anknüpfende jüngere Rechtsprechung 45
cc) Gesellschaftsrecht 47
dd) Der Beschluß des Großen Zivilsenats vom 9.7.1968 48
ee) Das Urteil des BGH vom 5.5.1970 49
ff) Die Kriterien 49
c) Der normative Schadensbegriff – eine systemgerechte Rechtsfortbildung? 49
aa) Die Differenztheorie als Grundsatz 50
bb) Ersatz des objektiven Wertes i. V. m. einer wertenden Betrachtungsweise bei § 845 S. 1 und 2 BGB 50
cc) Das Urteil des BGH vom 16.2.1971 51
dd) Zusammenfassung 52
d) Was leistet der normative Schadensbegriff? Vermag er es, einen eigenen Schadensersatzanspruch der verletzten Ehefrau auf Ersatz des gesamten Schadens zu begründen, der durch die Beeinträchtigung ihrer Haushaltstätigkeit entsteht? 53
aa) Die Besonderheiten des Unterhaltsrechts 53
bb) Die Schwierigkeiten der Differenzmethode bei den verschiedenen Fallgruppen 54
cc) Zusammenfassung 56
4. Läßt sich der Schadensersatzanspruch der verletzten Ehefrau wegen Beeinträchtigung in der Haushaltsführung mit dem Institut der Schadensliquidation im Drittinteresse begründen? 57
B. Die Ansprüche des Mannes wegen Verletzung der im Haushalt tätigen Ehefrau 58
I. Der Beschluß des Großen Zivilsenats vom 9.7.1968 zur Auslegung des § 845 BGB 59
II. Die Prüfung der Rechtslage nach Wortlaut, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck des § 845 BGB unter Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte 60
1. Das Problem der Subsumtion nach Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes 60
a) Leistung von Diensten? 61
b) Im Hauswesen des Mannes? 62
2. Das Verhältnis gesetzliche Unterhalts-/gesetzliche Dienstleistungspflichten 63
a) Kontroverse Auffassungen in Rechtsprechung und Lehre 63
b) Versuch einer eigenen Abgrenzung 64
aa) Kongruente oder inkongruente Pflichtenkreise? 65
bb) Die Bedeutung der Systematik der §§ 844 Abs. 2, 845 BGB 66
cc) Bestätigung durch Sinn, Zweck und Entstehungsgeschichte 67
dd) Ergebnis 68
ee) Ergänzende Anmerkung zu BGH GSZ 50, 304 ff. 69
III. Zusammenfassung zu Teil B 69
2. Abschnitt: Die Schadensersatzansprüche des Mannes wegen Tötung der im Haushalt tätig gewesenen Ehefrau 70
A. Die Anspruchsgrundlage § 844 Abs. 2 BGB 70
B. Anspruchsgrundlage § 845 BGB? 71
I. Die uneinheitliche Rechtsprechung bis zum Urteil BGHZ 51, 109 ff. 71
II. Stellungnahme 72
III. Wirkungen der gewandelten Rechtsprechung 73
IV. Exkurs: Bleibt überhaupt noch ein Anwendungsbereich für § 845 BGB? 73
3. Abschnitt: Der Schadensersatzanspruch bei Verletzung oder Tötung der im Beruf oder Geschäft des Mannes mitarbeitenden Ehefrau 76
Der Gang der Untersuchung 76
A. Die gesetzliche Regelung der Ehegatten-Mitarbeit 76
B. Die Abgrenzung der möglichen Gestaltungsformen (Stufen) der Ehegatten-Mitarbeit 78
I. Die Mitarbeit der Ehefrau kann zum Unterhalt der Familie erforderlich sein (Unterhaltsarbeit) 78
II. Die Mitarbeit der Ehefrau kann üblich sein (Pflichtmitarbeit) 78
1. Zum Begriff des „Üblichen“ 78
2. Das Verhältnis der zum Unterhalt erforderlichen Mitarbeit zur üblichen Mitarbeit 79
a) Die Verpflichtung zur Mitarbeit kann allein auf § 1360 S. 2, 2. Halbs. BGB beruhen 80
b) Die Verpflichtung zur Mitarbeit kann sich allein aus § 1356 Abs. 2 BGB ergeben 80
c) Die Verpflichtung der Ehefrau zur Mitarbeit kann auf zweifacher Rechtsgrundlage beruhen 80
d) Die Lösung der „Überlagerungsfälle“ 81
aa) Die gegensätzlichen Standpunkte in Rechtsprechung und Lehre 81
bb) Stellungnahme 82
III. Vertragliche Mitarbeit der Ehefrau 83
1. Gesellschaftsverträge zwischen Ehegatten? 83
2. Arbeitsverträge zwischen Ehegatten? – die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu 84
3. Die Frage der Anerkennung „stillschweigend“ geschlossener Gesellschafts- und Arbeitsverträge 84
4. Das Verhältnis der vertraglichen zur üblichen Mitarbeit (Pflichtmitarbeit) der Ehefrau 86
a) Das Problem 86
b) Die Lösung der Überlagerungsfälle 86
C. Die Schadensersatzansprüche bei den verschiedenen Gestaltungsformen (Stufen) der Mitarbeit der Ehefrau 87
I. Die Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der mitarbeitenden Ehefrau 88
1. Fallgruppe: Die Mitarbeit der Ehefrau war zum Unterhalt der Familie erforderlich (Fenn: Unterhaltsarbeit), § 1360 S. 2 BGB 88
2. Fallgruppe: Die Mitarbeit der Ehefrau war zwar zum Unterhalt der Familie nicht erforderlich, aber üblich (Pflichtmitarbeit), § 1356 Abs. 2 BGB 88
a) Schadensersatzansprüche der Ehefrau? 88
b) Schadensersatzansprüche des Ehemannes gem. § 845 BGB? 89
3. Fallgruppe: Die Mitarbeit der Ehefrau geht über das Maß des „Üblichen“ hinaus – Schadensersatzansprüche des Ehemannes gem. § 845 BGB bei Überlagerung gesetzlicher (= unterhaltsrechtlich gebotener oder üblicher) und vertraglicher Verpflichtung zur Mitarbeit? 90
II. Die Schadensersatzansprüche bei Tötung der mitarbeitenden Ehefrau 91
1. Fallgruppe: Die Mitarbeit war zum Unterhalt erforderlich 91
2. Fallgruppe: Die Mitarbeit war üblich – Schadensersatzansprüche des Ehemannes gem. § 845 BGB? – BGHZ 59, 172 ff. 92
3. Fallgruppe: Die Mitarbeit ging über das Maß des Üblichen hinaus – Schadensersatzansprüche des Ehemannes, wenn die vertraglich gestaltete Mitarbeit zugleich zum Unterhalt der Familie erforderlich oder üblich war? 94
4. Abschnitt: Die Schadensersatzansprüche der Kinder bei Verletzung oder Tötung der im Haushalt tätigen oder mitarbeitenden Mutter 95
A. Die Schadensersatzansprüche der Kinder im Falle der Verletzung der Mutter 95
B. Die Schadensersatzansprüche der Kinder im Falle der Tötung 95
I. Die Schadensersatzansprüche wegen Tötung der im Haushalt tätig gewesenen Mutter 95
II. Die Schadensersatzansprüche wegen Tötung der erwerbstätig gewesenen Mutter 96
III. Der Umfang des Unterhaltsschadens der Kinder 96
IV. Die Schadensersatzansprüche des nichtehelichen Kindes wegen Tötung der Mutter 97
5. Abschnitt: Konkurrenz der Schadensersatzansprüche des Ehemannes und der Kinder 99
A. Die Fälle der Gläubigermehrheit 99
B. Das Problem: Ehemann und Kinder als Gesamtgläubiger oder Teilgläubiger? 99
I. Die getötete Ehefrau war im Haushalt tätig 99
1. Wandlung der Rechtsprechung: die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18.5.1965 und 14.3.1972 99
2. Stellungnahme 101
II. Die Mitarbeit der getöteten Ehefrau war zum Unterhalt der Familie erforderlich (§ 1360 S. 2 Halbs. 2 BGB) 103
6. Abschnitt: Die Höhe des Schadensersatzes bei Verletzung oder Tötung der Ehefrau 105
A. Vorbemerkung 105
B. Grundsätzliches zur Berechnung des Unterhaltsschadens 106
I. Ersatz des tatsächlich geleisteten oder geschuldeten Unterhalts? 106
II. Konkrete Berechnung oder objektivierende Bewertung? 107
III. Kosten einer Ersatzkraft als „Anhaltspunkt“ der Schadensberechnung – Einschränkungen aus dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)? 108
IV. Kosten einer Ersatzkraft – Aufteilung nach Unterhaltsberechtigten? 110
V. Mitwirkendes Verschulden – § 254 und § 846 BGB 110
VI. Die Beweiserleichterung des § 287 ZPO, insbesondere hinsichtlich Höhe und Dauer des Unterhaltsschadens 110
C. Einzelne Bewertungsfaktoren 111
I. „Vergleichbare“ Ersatzkraft 111
II. Arbeitszeit 112
III. Brutto- oder Nettolohn? 113
7. Abschnitt: Die Vorteilsausgleichung bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung oder Tötung der Ehefrau 115
A. Die Unterhaltsgewährung Dritter an die verletzte Ehefrau 115
I. Hinweis auf den normativen Schadensbegriff 115
II. § 843 Abs. 4 BGB – Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens 116
III. § 843 Abs. 4 BGB – Anrechnung erfolgter (vollzogener, bereits erbrachter) Unterhaltsleistungen? 116
1. Das Problem: Unterhalt „zu gewähren hat“ 116
2. Die kontroversen Rechtsansichten im Schrifttum, insbesondere der Zweck der Drittleistung in der neueren Lehre 117
3. Stellungnahme 118
IV. Das Regreßproblem 119
B. Die Vorteilsanrechnung bei Schadensersatzansprüchen wegen Tötung der Ehefrau 121
I. Anrechnung von Unterhaltsleistungen Dritter? 121
II. Anrechnung „ersparten“ Unterhalts? – Die sog. „teilweise Vorteilsausgleichung“ 122
1. Das Problem 122
2. Die Entscheidungen RGZ 152, 208 ff. und BGHZ 4, 123 ff 122
3. Das Urteil des BGH vom 13.7.1971 – Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung? 123
4. Kritische Bemerkungen zum Urteil des BGH vom 13.7.1971 124
III. Anrechnung anderer Vorteile? 126
C. Ausgewählte Einzelfälle zur Vorteilsausgleichung 128
I. Wiederverheiratung des Ehemannes 128
1. Entfällt der Schadensersatzanspruch des mittelbar geschädigten Ehemannes bei seiner Wiederverheiratung? 128
a) Das Urteil des 3. Senats vom 16.2.1970 128
b) Stellungnahme 129
2. Die Schadensersatzansprüche der Kinder bei Wiederverheiratung des Vaters 130
II. Die Versorgung der Kinder durch Pflegeeltern 131
III. Annahme von Unfallwaisen an Kindes Statt 131
1. Der Standpunkt des Bundesgerichthofs (Urteil vom 22.9.1970) 131
2. Die Kritik 132
IV. Anrechnung der Erbschaft und Anrechnung privater Versicherungsleistung? 133
8. Abschnitt: Der Schadensersatz bei Verletzung oder Tötung der Ehefrau nach den Sondergesetzen der Gefährdungshaftung 135
A. Die spezialgesetzlichen Grundlagen 135
I. Straßenverkehrsgesetz 135
II. Reichshaftpflichtgesetz 136
III. Atomgesetz 136
IV. Luftverkehrsgesetz 136
1. Die (Gefährdungs-)Haftung des Halters 136
2. Die Haftung des Luftfrachtführers 137
3. Die (Gefährdungs-)Haftung des Halters militärischer Luftfahrzeuge 137
B. Vergleichende Betrachtung 137
C. Die Erweiterung des Umfangs der Schadensersatzpflicht bei Verletzung oder Tötung der Ehefrau im Bereich der Gefährdungshaftung durch die neuere Rechtsprechung 138
I. Der Umfang des Schadensersatzes bei Verletzung der im Haushalt tätigen Ehefrau 138
II. Der Umfang des Schadensersatzes bei Tötung der im Haushalt tätig gewesenen Ehefrau 139
III. Der Umfang des Schadensersatzes im Falle der Mitarbeit der Ehefrau 139
IV. Die Begründung 140
D. Der Referentenentwurf zur Änderung und Ergänzung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 16.2.1966 141
Ergebnisse 144
Schrifttum 147
Entscheidungsverzeichnis 152