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Steuerprozesse zwischen Privatpersonen

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Clemens, T. (1980). Steuerprozesse zwischen Privatpersonen. und die Wechselwirkungen im Dreiecksverhältnis von Steuerschuldner, -fiskus und -bürge. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44664-3
Clemens, Thomas. Steuerprozesse zwischen Privatpersonen: und die Wechselwirkungen im Dreiecksverhältnis von Steuerschuldner, -fiskus und -bürge. Duncker & Humblot, 1980. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44664-3
Clemens, T (1980): Steuerprozesse zwischen Privatpersonen: und die Wechselwirkungen im Dreiecksverhältnis von Steuerschuldner, -fiskus und -bürge, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44664-3

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Steuerprozesse zwischen Privatpersonen

und die Wechselwirkungen im Dreiecksverhältnis von Steuerschuldner, -fiskus und -bürge

Clemens, Thomas

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 21

(1980)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Überblick 15
§ 1 Der Übergang von Steuerforderungen auf Privatpersonen ist möglich 18
A. Vorschriften über Forderungsübergang sind auch auf öffentlichrechtliche Forderungen anwendbar 18
B. Die hoheitliche Einziehungsgewalt geht nicht über 20
C. Kein Übergangsausschluß durch §§ 412, 399 BGB 21
§ 2 Keine Inhaltsänderung durch den Forderungsübergang 23
A. Die übergehende Forderung behält ihren öffentlich-rechtlichen Charakter 23
I. Das Zessionsprinzip 23
II. Die herrschende Subjektstheorie 24
III. Eröffnung des „öffentlich-rechtlichen Rechtsweges“ für Streitigkeiten zwischen Privatpersonen ist weder außergesetzlich noch ein Novum 26
IV. Weitere Argumente für öffentlich-rechtliche Qualifizierung 29
V. Ergebnis 31
B. Die abweichende herrschende Meinung 31
I. Zur Auffassung des Reichsgerichts 31
II. Kein praktisches Bedürfnis für bürgerlich-rechtliche Qualifizierung 33
III. Kollision mit § 399 BGB 36
IV. Zur Auffassung des Bundesgerichtshofs 37
C. Auch dann öffentlich-rechtlicher Charakter, wenn privatrechtlicher Regreßanspruch konkurriert? 38
I. Widerlegung der Argumente von BGH NJW 1973, 1077 39
II. Speziell: Konkurrenz zwischen § 426 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 1 Satz 1 BGB 41
III. Einheitlicher Rechtsweg durch „Zuständigkeit kraft Sachzusammenhanges“? 44
IV. Rechtswegspaltung tragbar? 46
D. Ergebnis 49
I. Rechtsweg für übergegangene Forderungen und ihre Vollstreckung 49
1. Finanz- oder Verwaltungsrechtsweg 49
2. Vollstreckung 50
II. Rechtswegspaltung 51
1. Verfahren hinsichtlich der „rechtswegfremden“ Anspruchsgrundlage 52
2. Steuerprozeß oder Zivilprozeß günstiger? 54
§ 3 Anzuwendende Verfahrensvorschriften 57
A. Anwendung der §§ 40 ff. FGO = §§ 54 ff. VwGO auf Streitigkeiten zwischen Privatpersonen 57
B. Keine Verpflichtungs- und Anfechtungsklage und kein Einspruchs- oder Widerspruchsverfahren zwischen Privatpersonen 61
§ 4 Der Forderungsübergang bewirkt keinen Übergang der verfahrensrechtlichen Position 62
§ 5 Beiladung zum Steuerfestsetzungsstreit 65
A. Die Beiladungsregelungen 65
I. §§ 65/66 VwGO, 60 FGO, 360 AO 65
II. Beiladung ist von der Einspruchs- bzw. Klageerhebung bis zum unanfechtbaren Verfahrensabschluß möglich 66
B. Beiladung des Bürgen 67
I. Notwendige Beiladung? 67
1. Der Tatbestand und seine Auslegung 67
2. Anwendung auf den Bürgen 69
a) Wirkungserstreckung nur zugunsten, nicht auch zu Lasten des Bürgen 69
b) Keine „notwendig einheitliche Entscheidung“ im Sinne des Wortlauts des Beiladungstatbestandes 72
c) Ergebnis 73
II. Einfache Beiladung? 73
1. § 65 Abs. 1 VwGO 74
2. §§ 60 Abs. 1 Satz 1 FGO, 360 Abs. 1 Satz 1 AO 76
III. Gesamtergebnis 78
C. Wirkung der Beiladung 78
I. Im allgemeinen 78
II. Anwendung auf den Bürgen 80
Vor §§ 6 bis 8 82
§ 6 Wirkung der Steuerfestsetzung auf das Verhältnis Gläubiger-Bürge 83
A. Aufhebung des Steuerbescheides: Bindungswirkung auch ohne Beiladung 83
B. Steuerfestsetzung bzw. ihre Bestätigung: Differenzierungen 83
I. Bindung kraft Beiladung 83
II. Bürgschaftsübernahme erst nach dem Ende des Festsetzungsverfahrens (Bindung ohne Beiladung) 84
III. In sonstigen Fällen keine Bindungswirkung 85
C. Ergebnis 85
§ 7 Vom Steuerfiskus verklagter Bürge sollte dem Steuerschuldner den Streit verkünden 87
§ 8 Wirkung der Steuerfestsetzung auf das Verhältnis Bürge-Hauptschuldner 90
A. Zahlung des Bürgen nach dem Ende des Festsetzungsverfahrens 90
I. Das Rechtsnachfolgeprinzip 90
II. Rechtsnachfolge betrifft nur den Zessionsregreß, Beiladung auch den Kausalregreß 91
III. Zessionsregreß kann günstiger als Kausalregreß sein 92
B. Zahlung des Bürgen vor dem Ende des Festsetzungsverfahrens 93
I. Keine Bindung aufgrund des Rechtsnachfolgeprinzips 93
II. Keine Bindung aus §§ 325, 265 ZPO 94
III. Bindung kraft Beiladung 96
IV. Bindung auch ohne Beiladung? 96
1. Bindung kraft „venire contra factum proprium“? 96
2. Sonstige „Rechtskonstruktionen“? 97
C. Ergebnis 99
§ 9 Ist im Konkurs des Steuerschuldners der Zessionsregreß günstiger als der Kausalregreß? 100
A. Geht das Konkursvorrecht des § 61 Abs. 1 Nr. 2 KO auf Private über? 100
B. Steuerprozeß oder Zivilprozeß für Vorrechtsstreit? 102
I. Rechtslage bis zum Forderungsübergang 103
1. Entgegen Rechtsprechung bis 1953 kein privatrechtlicher Charakter 103
2. Entwicklung der Rechtsprechung seit 1953 107
a) Öffentlich-rechtlicher Charakter, aber Zivilrechtswegzuweisung (BGH 1953–1961 und BFH 1965) 107
b) Öffentlich-rechtlicher Charakter und Steuerprozeß (BSG; BGH und BFH seit 1971/1972) 108
c) § 251 Abs. 3 AO 109
3. Steuerprozeß oder Zuweisung in den Zivilrechtsweg? 110
4. Zwischenergebnis 113
II. Rechtslage nach dem Forderungsübergang 114
C. Befreiung von der Feststellungslast durch § 146 Abs. 6 KO? 114
I. Rechtslage bis zum Forderungsübergang 114
II. Rechtslage nach dem Forderungsübergang 118
D. Ergebnis 121
§ 10 Resumée 123
Literaturverzeichnis 125
Sachverzeichnis 130