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Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot

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Timpe, G. (1983). Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot. Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45397-9
Timpe, Gerhard. Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot: Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB. Duncker & Humblot, 1983. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45397-9
Timpe, G (1983): Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot: Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45397-9

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Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot

Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB

Timpe, Gerhard

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 50

(1983)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 17
Erster Teil: Strafrahmenwahl und Gesamtbetrachtung bei den nach § 49 Abs. 1 StGB zugelassenen Strafmilderangen des Allgemeinen Teils des StGB, den besonders schweren Fällen und den minder schweren Fällen 21
I. Der Meinungsstand 21
A. Die Strafrahmenwahl beim Versuch (§ 23 Abs. 2 StGB) 21
B. Die Strafrahmenwahl bei besonders schweren Fällen 22
C. Die Strafrahmenwahl bei den minder schweren Fällen 27
D. Das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB und die Doppelverwertung „strafrahmenbildender" Umstände 29
1. Die Ansicht der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre 29
2. Die Lehre Drehers 30
II. Zur Kritik einer Gesamtbetrachtung als Voraussetzung der Strafrahmenwahl bei den nach § 49 Abs. 1 StGB zugelassenen Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB, den besonders schweren Fällen und den minder schweren Fällen 32
A. Das Verbot der Doppelverwertung und die Gesamtbetrachtungslehren 32
1. Zu den Grundlagen des Doppelverwertungsverbotes des § 46 Abs. 3 StGB 32
a) Das Doppelverwertungsverbot als Ausfluß der „Arbeitsteilung von Gesetz und Richter" 32
b) Zu den Möglichkeiten und den Grenzen einer „Arbeitsteilung von Gesetz und Richter" 35
c) Folgerungen für Geltungsgrund und Geltungsumfang des Doppelverwertungsverbots 41
2. Die eigene Lösung: Das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB als generalisierender Anwendungsfall der materiell- rechtlichen Pflicht zur Begründung der Strafzumessungsentscheidung 44
a) Prozessualer Begründungszwang (§ 267 Abs. 3 StPO) und materiell-rechtliche Begründungspflicht der Strafzumessungsentscheidung 44
b) Folgerungen für Geltungsgrund und Geltungsumfang des Doppelverwertungsverbots 45
aa) Das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen 45
bb) Die Modalitäten der Tatbestandsverwirklichung als erlaubte Strafzumessungsgründe 50
cc) Zu den Erweiterungen des Doppelverwertungsverbots über Tatbestandsmerkmale hinaus 54
aaa) Der Meinungsstand 54
bbb) BGH MDR 1953, S. 148 56
ccc) Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung des Zwecks der Strafvorschrift und der Strafzwecke im Rahmen der Strafzumessung 57
3. Zusammenfassung 63
B. Materiell-rechtliche und strafzumessungsmethodische Unzulänglichkeiten der Gesamtbetrachtungslehren 64
1. Die Kritik Arzts an der Gesamtbetrachtung bei den besonders schweren Fällen 65
2. Die Beschränkung der fakultativen Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB auf Versuch, Unterlassen usw. und die Gesamtbetrachtungslehren 65
3. Das Verhältnis von Schuldquantifizierung, Gesamtbetrachtung und Strafrahmen 67
4. Rechtssicherheit bei der Strafrahmenwahl und Gesamtbetrachtung; zugleich zu den Bedingungen der Schuldquantifizierung 71
5. Die Überschneidungen von Regel- und Sonderstrafrahmen und die Gesamtbetrachtungslehren 81
III. Die nach § 49 Abs. 1 StGB zugelassenen fakultativen Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB, die besonders schweren Fälle und die minder schweren Fälle als Anordnung einer generellen Strafrahmenerweiterung 82
A. Der Meinungsstand 82
B. Kritik der Lehre von den „Strafrahmenerweiterungen" 83
IV. Zusammenfassung 88
Zweiter Teil: Die fakultativen Strafmilderungen für den Versuch (§ 23 Abs. 2 StGB), das Unterlassen (§ 13 Abs. 2 StGB), das Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis (§ 17 Satz 2 StGB) und den entschuldigenden Notstand (§ 35 Abs. 1 Satz 2 StGB) 91
Erster Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung beim Versuch (§ 23 Abs. 2 StGB) 91
I. Die Bedeutung der Erfolglosigkeit für die Strafzumessung beim Versuch 91
A. Der Meinungsstand 92
1. Die strafmildernde Berücksichtigung der Erfolglosigkeit als „verkappte Zufallshaftung" 92
2. Die Lehren Zielinskis, Armin Kaufmanns und Horns 93
3. Die Erfolglosigkeit des Versuchs als stets strafmildernde Strafzumessungstatsache 95
B. Die eigene Lösung: Die Strafmilderung gilt auch für den beendeten Versuch obligatorisch 99
II. Die Voraussetzungen der Strafrahmenwahl beim Versuch 102
A. Der Meinungsstand 102
1. Die Lehren Germanns und Welzeis 102
2. Die Lehre Zielinskis und Armin Kaufmanns 105
3. Die Lehre Drehers von den „versuchsbezogenen" Strafzumessungsgründen 106
B. Die eigene Lösung: Fallgruppendifferenzierung und Strafrahmenwahl beim Versuch 107
1. Grundlagen 107
2. Der „grob unverständige Versuch" (§ 23 Abs. 3 StGB) und die Strafrahmenwahl beim Versuch 109
a) Der „grob unverständige Versuch" als angefangene (evident) inadäquate Kausalität 109
aa) Der Meinungsstand 109
bb) Adäquanz und Zurechnung beim Versuch 110
b) Der „grob unverständige Versuch" als (evidenter) nomologischer I r r t um des Täters 118
aa) Der Meinungsstand 118
bb) Zur Kritik dieser Lösung 120
c) Zum Begriff des „groben Unverstandes" und zur Strafrahmenwahl beim Versuch 121
3. Rücktrittsähnliches Verhalten und Strafzumessung beim Versuch 127
a) Grundlagen 127
b) Die Strafrahmenwahl beim unbeendeten Versuch; zugleich zum fehlgeschlagenen Versuch 132
c) Die Strafrahmenwahl beim beendeten Versuch 142
III. Zusammenfassung 149
Zweiter Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung für das Garantenunterlassen (§ 13 Abs. 2 StGB) 152
I. Die Diskussion über die Angemessenheit einer fakultativen Strafmilderung für das Garantenunterlassen 152
A. Ablehnende Stimmen 152
1. Die Forderung nach einer „doppelten Gleichstellungsprüfung" als Grund der Gleichwertigkeit von Tun und Garantenunterlassen 152
a) Der E 1962 152
b) Die Lehre Androulakis 152
c) Kritik der Notwendigkeit einer „zweistufigen" Gleichstellungsprüfung in allen Fällen des Garantenunterlassens 153
2. Die Lehre H. Mayers 155
B. Die Begründungen für die Angemessenheit einer fakultativen Strafmilderung für das Garantenunterlassen 156
1. Die Begründungen in der älteren Lehre 156
2. Die Begründung des 2. StrÄndG 157
3. Die Verhaltensdifferenz von Tun und Unterlassen als Grund minderer Strafwürdigkeit des Garantenunterlassens 158
a) Die Lehre Armin Kaufmanns 158
b) Die Lehre Roxins 159
c) Die Lehre Herzbergs 160
C. Zur Kritik der These, aus der Verhaltensdifferenz von Tun und Unterlassen folge die Notwendigkeit einer fakultativen Strafmilderung für das Garantenunterlassen; zugleich zu den Verkehrspflichten, zur Ingerenz und zu den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" 161
1. Die Verkehrspflichten 162
2. Die Haftung aus „vorangegangenem gefährdenden Tun" 163
a) Die Lehre Schünemanns 163
b) Zur Kritik der Verbindung von Unterlassung mit Solidarität 169
c) Der Grund der Zurechnung bei der Ingerenz 171
aa) Zurechnung beim Begehen: das Zurechnungssubjekt als System 171
bb) Zurechnung bei den Verkehrspflichten: über Werkzeuge und Hilfsmittel definierte Systeme 174
cc) Zurechnung bei der Ingerenz: über (revozierbare) Handlungsfolgen definierte Systeme 176
d) Zum Haftungsumfang bei der Ingerenz 178
aa) Zur Kritik der Adäquanzlösung 178
bb) Die Lehre Pfleiderers 180
cc) Zur Kritik der Rechtswidrigkeitslösung 181
e) Zusammenfassung 187
3. Die „fürsorgerischen Garantieverhältnisse" 188
a) Zum Haftungsgrund bei den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" 188
b) Zum Haftungsumfang bei den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" 190
aa) Die als Garanten verpflichtenden sozialen Sonderbeziehungen 190
bb) Zum Pf lichtenumfang der Garanten 194
c) Zusammenfassung 197
II. Die Teilnahmelehre beim Garantenunterlassen und die Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB 197
A. Der „Einheitstäterbegriff" beim Garantenunterlassen 197
B. Differenzierende Teilnahmelehren beim Garantenunterlassen 201
1. Die Lehre Schröders und Herzbergs 201
2. Kritik und eigene Lösung 203
C. Folgerungen für die fakultative Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB 206
III. Die Auslegung des § 13 Abs. 2 StGB 206
A. Das begehensgleiche Unterlassen und die Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB 206
B. Zur Strafmilderung bei den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" 207
1. Das Unterlassen der Rettung aus Sonderlagen 207
2. Materialisierung des Garantenbegriffs und Strafmilderung 212
3. Das Mitverschulden des Opfers als Strafmilderungsgrund 214
IV. Zusammenfassung 217
Dritter Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung beim Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis 222
I. Der Meinungsstand 222
A. Die Lehre Horns: Zugleich zur Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums 222
B. Die Lehre Roxins 227
C. Die Auslegung des § 17 Satz 2 StGB durch Rspr. und h. L. 229
1. Die fakultative Strafmilderung für ein Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis im AE und in den Beratungen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform 229
2. „Rechtsgleichgültigkeit" 230
3. Die Auslegung des § 17 Satz 2 StGB durch die Rspr. 231
4. Normatives und Psychisches bei der Strafzumessung bei einem Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis 232
II. Die eigene Lösung: Bildung von Fallgruppen unterschiedlicher Strafwürdigkeit für die Strafrahmenwahl bei einem Handeln i n vermeidbarer Rechtsunkenntnis 238
A. Die Entlastung des in Rechtsunkenntnis Handelnden als Ausfluß der Positivierung des Rechts 238
B. Der Lebenskreis des in Rechtsunkenntnis Handelnden als Anknüpfungspunkt für eine Fallgruppendifferenzierung 242
1. Grundlagen 242
2. Einzelne Fallgruppen 245
a) Der Rechtsirrtum über Angelegenheiten des eigenen Lebenskreises 245
b) Rechtsirrtum und Strafmilderung beim Überschreiten der Grenzen des eigenen Lebenskreises 248
c) Rechtsänderungen, Rechtsirrtum und Strafmilderung 252
III. „Bedingtes Unrechtsbewußtsein" und Strafmilderung nach § 17 Satz 2 StGB 253
A. Der Meinungsstand 253
B. Zu den Möglichkeiten einer Strafmilderung beim Handeln mit „bedingtem Unrechtsbewußtsein" 255
IV. „Täterschuld" und Strafzumessung beim Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis 260
A. Der Meinungstand 260
B. „Täterschuld" als Maßstabsbegriff 264
V. Zusammenfassung 271
Vierter Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung für den Verursacher einer Notstandslage und für den sonst den Umständen nach zur Gefahrtragung Verpflichteten (§ 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB) 275
I. Zum Grund der Entschuldigung des Notstandstäters und zur Auslegung der fakultativen Strafmilderung des § 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB 275
A. Die fakultative Strafmilderung des § 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB im E 1962 und im AE 275
B. Die „psychische Drangstärke" der Notstandslage als Grund der Entschuldigung 277
1. Die Lehren Schröders und Braunecks 277
2. Die Lehre Bockelmanns 278
3. Die Lehre Gallas 279
4. Die Lehre Maurachs 279
5. Zur Kritik einer subjektiven Deutung des entschuldigenden Notstandes 280
6. Die Lehre Schmidhäusers 282
C. Das Zusammentreffen einer Unrechtsminderung und einer Mindederung der Schuld als Grund der Entschuldigung des Notstandstäters 284
1. Die Lehre Armin Kaufmanns 284
2. Die Lehre Rudolphis 285
3. Die Grenzen des entschuldigenden Notstandes des § 35 Abs. 1, Satz 1 StGB und die fakultative Strafmilderung des § 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB in dieser Sicht 286
4. Stellungnahme 289
D. Die normative Deutung des entschuldigenden Notstandes in der Lehre Roxins 294
E. Die eigene Lösung 297
1. Zum Grund der Entlastung des Notstandstäters 297
2. Die Gefahrtragungspflichten des § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB 304
a) Die „besonderen Rechtsverhältnisse" 304
b) Das „Verursachen" einer Notstandslage 307
aa) Der Begriff des „Verursachens" 307
bb) Zur Strafmilderung für den „Verursacher" einer Notstandslage 312
c) Die Verpflichtung zur Gefahrtragung sonst nach den Umständen i. S. d. § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB 313
aa) Fallgruppen einer Gefahrtragungspflicht 313
bb) Zur Strafmilderung für den sonst den Umständen nach zur Gefahrtragung Verpflichteten 315
II. Zusammenfassung 317
Dritter Teil: Zusammenfassung 320
Literaturverzeichnis 331