Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot
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Timpe, G. (1983). Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot. Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45397-9
Timpe, Gerhard. Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot: Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB. Duncker & Humblot, 1983. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45397-9
Timpe, G (1983): Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot: Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45397-9
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Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB und das Doppelverwertungsverbot
Untersuchungen zu den §§ 23 Abs. 2, 13 Abs. 2, 17 Satz 2, 35 Abs. 1 Satz 2 und 46 Abs. 3 StGB
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 50
(1983)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 17 | ||
Erster Teil: Strafrahmenwahl und Gesamtbetrachtung bei den nach § 49 Abs. 1 StGB zugelassenen Strafmilderangen des Allgemeinen Teils des StGB, den besonders schweren Fällen und den minder schweren Fällen | 21 | ||
I. Der Meinungsstand | 21 | ||
A. Die Strafrahmenwahl beim Versuch (§ 23 Abs. 2 StGB) | 21 | ||
B. Die Strafrahmenwahl bei besonders schweren Fällen | 22 | ||
C. Die Strafrahmenwahl bei den minder schweren Fällen | 27 | ||
D. Das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB und die Doppelverwertung „strafrahmenbildender" Umstände | 29 | ||
1. Die Ansicht der Rechtsprechung und der herrschenden Lehre | 29 | ||
2. Die Lehre Drehers | 30 | ||
II. Zur Kritik einer Gesamtbetrachtung als Voraussetzung der Strafrahmenwahl bei den nach § 49 Abs. 1 StGB zugelassenen Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB, den besonders schweren Fällen und den minder schweren Fällen | 32 | ||
A. Das Verbot der Doppelverwertung und die Gesamtbetrachtungslehren | 32 | ||
1. Zu den Grundlagen des Doppelverwertungsverbotes des § 46 Abs. 3 StGB | 32 | ||
a) Das Doppelverwertungsverbot als Ausfluß der „Arbeitsteilung von Gesetz und Richter" | 32 | ||
b) Zu den Möglichkeiten und den Grenzen einer „Arbeitsteilung von Gesetz und Richter" | 35 | ||
c) Folgerungen für Geltungsgrund und Geltungsumfang des Doppelverwertungsverbots | 41 | ||
2. Die eigene Lösung: Das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB als generalisierender Anwendungsfall der materiell- rechtlichen Pflicht zur Begründung der Strafzumessungsentscheidung | 44 | ||
a) Prozessualer Begründungszwang (§ 267 Abs. 3 StPO) und materiell-rechtliche Begründungspflicht der Strafzumessungsentscheidung | 44 | ||
b) Folgerungen für Geltungsgrund und Geltungsumfang des Doppelverwertungsverbots | 45 | ||
aa) Das Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen | 45 | ||
bb) Die Modalitäten der Tatbestandsverwirklichung als erlaubte Strafzumessungsgründe | 50 | ||
cc) Zu den Erweiterungen des Doppelverwertungsverbots über Tatbestandsmerkmale hinaus | 54 | ||
aaa) Der Meinungsstand | 54 | ||
bbb) BGH MDR 1953, S. 148 | 56 | ||
ccc) Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung des Zwecks der Strafvorschrift und der Strafzwecke im Rahmen der Strafzumessung | 57 | ||
3. Zusammenfassung | 63 | ||
B. Materiell-rechtliche und strafzumessungsmethodische Unzulänglichkeiten der Gesamtbetrachtungslehren | 64 | ||
1. Die Kritik Arzts an der Gesamtbetrachtung bei den besonders schweren Fällen | 65 | ||
2. Die Beschränkung der fakultativen Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB auf Versuch, Unterlassen usw. und die Gesamtbetrachtungslehren | 65 | ||
3. Das Verhältnis von Schuldquantifizierung, Gesamtbetrachtung und Strafrahmen | 67 | ||
4. Rechtssicherheit bei der Strafrahmenwahl und Gesamtbetrachtung; zugleich zu den Bedingungen der Schuldquantifizierung | 71 | ||
5. Die Überschneidungen von Regel- und Sonderstrafrahmen und die Gesamtbetrachtungslehren | 81 | ||
III. Die nach § 49 Abs. 1 StGB zugelassenen fakultativen Strafmilderungen des Allgemeinen Teils des StGB, die besonders schweren Fälle und die minder schweren Fälle als Anordnung einer generellen Strafrahmenerweiterung | 82 | ||
A. Der Meinungsstand | 82 | ||
B. Kritik der Lehre von den „Strafrahmenerweiterungen" | 83 | ||
IV. Zusammenfassung | 88 | ||
Zweiter Teil: Die fakultativen Strafmilderungen für den Versuch (§ 23 Abs. 2 StGB), das Unterlassen (§ 13 Abs. 2 StGB), das Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis (§ 17 Satz 2 StGB) und den entschuldigenden Notstand (§ 35 Abs. 1 Satz 2 StGB) | 91 | ||
Erster Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung beim Versuch (§ 23 Abs. 2 StGB) | 91 | ||
I. Die Bedeutung der Erfolglosigkeit für die Strafzumessung beim Versuch | 91 | ||
A. Der Meinungsstand | 92 | ||
1. Die strafmildernde Berücksichtigung der Erfolglosigkeit als „verkappte Zufallshaftung" | 92 | ||
2. Die Lehren Zielinskis, Armin Kaufmanns und Horns | 93 | ||
3. Die Erfolglosigkeit des Versuchs als stets strafmildernde Strafzumessungstatsache | 95 | ||
B. Die eigene Lösung: Die Strafmilderung gilt auch für den beendeten Versuch obligatorisch | 99 | ||
II. Die Voraussetzungen der Strafrahmenwahl beim Versuch | 102 | ||
A. Der Meinungsstand | 102 | ||
1. Die Lehren Germanns und Welzeis | 102 | ||
2. Die Lehre Zielinskis und Armin Kaufmanns | 105 | ||
3. Die Lehre Drehers von den „versuchsbezogenen" Strafzumessungsgründen | 106 | ||
B. Die eigene Lösung: Fallgruppendifferenzierung und Strafrahmenwahl beim Versuch | 107 | ||
1. Grundlagen | 107 | ||
2. Der „grob unverständige Versuch" (§ 23 Abs. 3 StGB) und die Strafrahmenwahl beim Versuch | 109 | ||
a) Der „grob unverständige Versuch" als angefangene (evident) inadäquate Kausalität | 109 | ||
aa) Der Meinungsstand | 109 | ||
bb) Adäquanz und Zurechnung beim Versuch | 110 | ||
b) Der „grob unverständige Versuch" als (evidenter) nomologischer I r r t um des Täters | 118 | ||
aa) Der Meinungsstand | 118 | ||
bb) Zur Kritik dieser Lösung | 120 | ||
c) Zum Begriff des „groben Unverstandes" und zur Strafrahmenwahl beim Versuch | 121 | ||
3. Rücktrittsähnliches Verhalten und Strafzumessung beim Versuch | 127 | ||
a) Grundlagen | 127 | ||
b) Die Strafrahmenwahl beim unbeendeten Versuch; zugleich zum fehlgeschlagenen Versuch | 132 | ||
c) Die Strafrahmenwahl beim beendeten Versuch | 142 | ||
III. Zusammenfassung | 149 | ||
Zweiter Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung für das Garantenunterlassen (§ 13 Abs. 2 StGB) | 152 | ||
I. Die Diskussion über die Angemessenheit einer fakultativen Strafmilderung für das Garantenunterlassen | 152 | ||
A. Ablehnende Stimmen | 152 | ||
1. Die Forderung nach einer „doppelten Gleichstellungsprüfung" als Grund der Gleichwertigkeit von Tun und Garantenunterlassen | 152 | ||
a) Der E 1962 | 152 | ||
b) Die Lehre Androulakis | 152 | ||
c) Kritik der Notwendigkeit einer „zweistufigen" Gleichstellungsprüfung in allen Fällen des Garantenunterlassens | 153 | ||
2. Die Lehre H. Mayers | 155 | ||
B. Die Begründungen für die Angemessenheit einer fakultativen Strafmilderung für das Garantenunterlassen | 156 | ||
1. Die Begründungen in der älteren Lehre | 156 | ||
2. Die Begründung des 2. StrÄndG | 157 | ||
3. Die Verhaltensdifferenz von Tun und Unterlassen als Grund minderer Strafwürdigkeit des Garantenunterlassens | 158 | ||
a) Die Lehre Armin Kaufmanns | 158 | ||
b) Die Lehre Roxins | 159 | ||
c) Die Lehre Herzbergs | 160 | ||
C. Zur Kritik der These, aus der Verhaltensdifferenz von Tun und Unterlassen folge die Notwendigkeit einer fakultativen Strafmilderung für das Garantenunterlassen; zugleich zu den Verkehrspflichten, zur Ingerenz und zu den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" | 161 | ||
1. Die Verkehrspflichten | 162 | ||
2. Die Haftung aus „vorangegangenem gefährdenden Tun" | 163 | ||
a) Die Lehre Schünemanns | 163 | ||
b) Zur Kritik der Verbindung von Unterlassung mit Solidarität | 169 | ||
c) Der Grund der Zurechnung bei der Ingerenz | 171 | ||
aa) Zurechnung beim Begehen: das Zurechnungssubjekt als System | 171 | ||
bb) Zurechnung bei den Verkehrspflichten: über Werkzeuge und Hilfsmittel definierte Systeme | 174 | ||
cc) Zurechnung bei der Ingerenz: über (revozierbare) Handlungsfolgen definierte Systeme | 176 | ||
d) Zum Haftungsumfang bei der Ingerenz | 178 | ||
aa) Zur Kritik der Adäquanzlösung | 178 | ||
bb) Die Lehre Pfleiderers | 180 | ||
cc) Zur Kritik der Rechtswidrigkeitslösung | 181 | ||
e) Zusammenfassung | 187 | ||
3. Die „fürsorgerischen Garantieverhältnisse" | 188 | ||
a) Zum Haftungsgrund bei den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" | 188 | ||
b) Zum Haftungsumfang bei den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" | 190 | ||
aa) Die als Garanten verpflichtenden sozialen Sonderbeziehungen | 190 | ||
bb) Zum Pf lichtenumfang der Garanten | 194 | ||
c) Zusammenfassung | 197 | ||
II. Die Teilnahmelehre beim Garantenunterlassen und die Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB | 197 | ||
A. Der „Einheitstäterbegriff" beim Garantenunterlassen | 197 | ||
B. Differenzierende Teilnahmelehren beim Garantenunterlassen | 201 | ||
1. Die Lehre Schröders und Herzbergs | 201 | ||
2. Kritik und eigene Lösung | 203 | ||
C. Folgerungen für die fakultative Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB | 206 | ||
III. Die Auslegung des § 13 Abs. 2 StGB | 206 | ||
A. Das begehensgleiche Unterlassen und die Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB | 206 | ||
B. Zur Strafmilderung bei den „fürsorgerischen Garantieverhältnissen" | 207 | ||
1. Das Unterlassen der Rettung aus Sonderlagen | 207 | ||
2. Materialisierung des Garantenbegriffs und Strafmilderung | 212 | ||
3. Das Mitverschulden des Opfers als Strafmilderungsgrund | 214 | ||
IV. Zusammenfassung | 217 | ||
Dritter Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung beim Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis | 222 | ||
I. Der Meinungsstand | 222 | ||
A. Die Lehre Horns: Zugleich zur Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums | 222 | ||
B. Die Lehre Roxins | 227 | ||
C. Die Auslegung des § 17 Satz 2 StGB durch Rspr. und h. L. | 229 | ||
1. Die fakultative Strafmilderung für ein Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis im AE und in den Beratungen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform | 229 | ||
2. „Rechtsgleichgültigkeit" | 230 | ||
3. Die Auslegung des § 17 Satz 2 StGB durch die Rspr. | 231 | ||
4. Normatives und Psychisches bei der Strafzumessung bei einem Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis | 232 | ||
II. Die eigene Lösung: Bildung von Fallgruppen unterschiedlicher Strafwürdigkeit für die Strafrahmenwahl bei einem Handeln i n vermeidbarer Rechtsunkenntnis | 238 | ||
A. Die Entlastung des in Rechtsunkenntnis Handelnden als Ausfluß der Positivierung des Rechts | 238 | ||
B. Der Lebenskreis des in Rechtsunkenntnis Handelnden als Anknüpfungspunkt für eine Fallgruppendifferenzierung | 242 | ||
1. Grundlagen | 242 | ||
2. Einzelne Fallgruppen | 245 | ||
a) Der Rechtsirrtum über Angelegenheiten des eigenen Lebenskreises | 245 | ||
b) Rechtsirrtum und Strafmilderung beim Überschreiten der Grenzen des eigenen Lebenskreises | 248 | ||
c) Rechtsänderungen, Rechtsirrtum und Strafmilderung | 252 | ||
III. „Bedingtes Unrechtsbewußtsein" und Strafmilderung nach § 17 Satz 2 StGB | 253 | ||
A. Der Meinungsstand | 253 | ||
B. Zu den Möglichkeiten einer Strafmilderung beim Handeln mit „bedingtem Unrechtsbewußtsein" | 255 | ||
IV. „Täterschuld" und Strafzumessung beim Handeln in vermeidbarer Rechtsunkenntnis | 260 | ||
A. Der Meinungstand | 260 | ||
B. „Täterschuld" als Maßstabsbegriff | 264 | ||
V. Zusammenfassung | 271 | ||
Vierter Abschnitt: Die fakultative Strafmilderung für den Verursacher einer Notstandslage und für den sonst den Umständen nach zur Gefahrtragung Verpflichteten (§ 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB) | 275 | ||
I. Zum Grund der Entschuldigung des Notstandstäters und zur Auslegung der fakultativen Strafmilderung des § 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB | 275 | ||
A. Die fakultative Strafmilderung des § 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB im E 1962 und im AE | 275 | ||
B. Die „psychische Drangstärke" der Notstandslage als Grund der Entschuldigung | 277 | ||
1. Die Lehren Schröders und Braunecks | 277 | ||
2. Die Lehre Bockelmanns | 278 | ||
3. Die Lehre Gallas | 279 | ||
4. Die Lehre Maurachs | 279 | ||
5. Zur Kritik einer subjektiven Deutung des entschuldigenden Notstandes | 280 | ||
6. Die Lehre Schmidhäusers | 282 | ||
C. Das Zusammentreffen einer Unrechtsminderung und einer Mindederung der Schuld als Grund der Entschuldigung des Notstandstäters | 284 | ||
1. Die Lehre Armin Kaufmanns | 284 | ||
2. Die Lehre Rudolphis | 285 | ||
3. Die Grenzen des entschuldigenden Notstandes des § 35 Abs. 1, Satz 1 StGB und die fakultative Strafmilderung des § 35 Abs. 1, Satz 2, 2. Halbsatz StGB in dieser Sicht | 286 | ||
4. Stellungnahme | 289 | ||
D. Die normative Deutung des entschuldigenden Notstandes in der Lehre Roxins | 294 | ||
E. Die eigene Lösung | 297 | ||
1. Zum Grund der Entlastung des Notstandstäters | 297 | ||
2. Die Gefahrtragungspflichten des § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB | 304 | ||
a) Die „besonderen Rechtsverhältnisse" | 304 | ||
b) Das „Verursachen" einer Notstandslage | 307 | ||
aa) Der Begriff des „Verursachens" | 307 | ||
bb) Zur Strafmilderung für den „Verursacher" einer Notstandslage | 312 | ||
c) Die Verpflichtung zur Gefahrtragung sonst nach den Umständen i. S. d. § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB | 313 | ||
aa) Fallgruppen einer Gefahrtragungspflicht | 313 | ||
bb) Zur Strafmilderung für den sonst den Umständen nach zur Gefahrtragung Verpflichteten | 315 | ||
II. Zusammenfassung | 317 | ||
Dritter Teil: Zusammenfassung | 320 | ||
Literaturverzeichnis | 331 |