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Stadterhaltung als kommunale Aufgabe

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Henke, R. (1985). Stadterhaltung als kommunale Aufgabe. Die Erhaltungssatzung und das flankierende städtebaurechtliche Instrumentarium. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45888-2
Henke, Reginhard. Stadterhaltung als kommunale Aufgabe: Die Erhaltungssatzung und das flankierende städtebaurechtliche Instrumentarium. Duncker & Humblot, 1985. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45888-2
Henke, R (1985): Stadterhaltung als kommunale Aufgabe: Die Erhaltungssatzung und das flankierende städtebaurechtliche Instrumentarium, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45888-2

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Stadterhaltung als kommunale Aufgabe

Die Erhaltungssatzung und das flankierende städtebaurechtliche Instrumentarium

Henke, Reginhard

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 496

(1985)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 19
Erster Teil: Die Erhaltung baulicher Anlagen als Gegenstand und Anliegen des Bauplanungsrechts 22
A. Die kompetenzrechtlichen Grenzen für die Koordination der Stadterhaltung mit dem Städtebaurecht 26
I. Zwei städtebaurechtliche Anliegen als Erhaltungsmotive: Stadtgestaltung und Sozialgestaltung 27
II. Regelungs- und Vollzugskompetenzen zur Stadterhaltung im „Dreiecksverhältnis" von Bund, Ländern und Gemeinden – Schwierigkeiten einer Abgrenzung 32
1. Erweiterung von Schutzbegriff und Schutzrichtung durch die Denkmalschutzgesetze der Länder 32
a) Expansion des Denkmalbegriffs in sachlicher und zeitlicher Hinsicht 32
b) Expansion des Denkmalbegriffs in räumlicher Hinsicht (Ensembleschutz) 34
c) Expansion der Schutzrichtung durch Nutzungszuweisungen 36
d) Fazit 36
2. Stadterhaltung und kommunale Selbstverwaltung 37
III. Konzepte einer Konfliktlösung 39
1. Lösung 1: Bundesgesetzliche Vereinheitlichung des Stadterhaltungsrechts 39
2. Lösung 2: Vorrang von Erhaltungs- oder Beseitigungsentscheidungen durch Bebauungsplan gegenüber staatlichem Denkmalschutz 40
3. Lösung 3: Vorrang des staatlichen gegenüber dem städtebaulichen Denkmalschutz 41
4. Kritik der Lösungskonzepte und eigener Lösungsansatz 42
a) Kritik der Lösungskonzepte 43
aa) Kritik an der neuen Lehre 43
bb) Kritik an der h. M. 49
b) Eigener Lösungsansatz: Denkmalschutz und städtebauliche Erhaltung als staatlich-kommunales Kondominium 50
B. Gestaltrelevante und sozialbedeutsame Aspekte von Städtebau und Stadterhaltung – einige neuere sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und ihre rechtlichen Folgen 58
I. Psychische Einwirkungen durch die Stadtgestalt – Wahrnehmung der Umgebung als Ausgangspunkt für soziale Wirkungen 60
II. Besondere gestalterische und soziale Wirkungen überkommener Bausubstanz 64
1. Multifunktionalität 65
2. Vielgestaltigkeit, Kleingliedrigkeit, Maßstäblichkeit, Überschaubarkeit 70
3. Orientierung, Symbolisierung 72
4. Zusammenfassung 74
III. Gesetzgeberisches Tätigwerden von Bund und Ländern als verfassungsrechtlich geforderte Konsequenz der sozialwissenschaftlichen Forschungsergebnisse 75
C. Das instrumentelle Angebot für eine städtebauliche Erhaltung durch die Gemeinden 80
I. Stadtentwicklungsplanung 81
1. Zur Notwendigkeit einer erhaltungsorientierten Stadtentwicklungsplanung – Inhalte und Modalitäten 83
2. Eingeschränkte Tauglichkeit des Erhaltungsinstruments „Stadtentwicklungsplanung" 85
3. Fazit 87
II. Bauleitplanung 87
1. Die erhaltungsorientierten Planungsleitsätze des Bundesbaugesetzes 1976/1979 88
2. Die zur Erhaltung geeigneten Darstellungen und Festsetzungen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen 89
3. Fazit 93
Zweiter Teil: Tatbestand und Ablaufprogramm des § 39 h BBauG 94
A. Die Erhaltungsgründe des § 39 h Abs. 3 u.4 BBauG 95
I. Die Erhaltung baulicher Anlagen aus stadtgestalterischen Gründen (§ 39 h Abs. 3 Nr. 1 u. 2 BBauG) 97
1. Prägende Gestaltwirkungen als Erhaltungsmotiv (Nr. 1) 97
a) Prägen des Ortsbildes als Erhaltungsmotiv 98
aa) Die Grundlagen eines bundesrechtlichen Ortsbildbegriffs 99
bb) Die Grundlagen eines landesrechtlichen Ortsbildbegriffs 103
cc) Zum Inhalt des Ortsbildbegriffs bei „harmonisierender Interpretation" 105
dd) Der Begriff des Prägens 107
ee) Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstab 112
b) Prägen des Landschaftsbildes als Erhaltungsmotiv 117
c) Prägen der Stadtgestalt als Erhaltungsmotiv 123
2. Städtebauliche Bedeutung (Nr. 2) 128
a) Städtebaulich-geschichtliche und städtebaulich-künstlerische Bedeutung baulicher Anlagen 129
aa) Städtebaulich-geschichtliche Bedeutung 130
bb) Städtebaulich-künstlerische Bedeutung 135
b) Sonstige städtebauliche Bedeutung 137
II. Die Erhaltung baulicher Anlagen aus sozialgestalterischen Gründen (§ 39 h Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 BBauG) 138
1. Der Milieuschutztatbestand des § 39 h Abs. 3 Nr. 3 BBauG 139
a) Die Berührung städtebaulicher Anliegen als grundlegende Anwendungsvoraussetzung 139
b) Anforderungen an die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet 143
c) Besondere städtebauliche Gründe als Erhaltungsanlaß 148
aa) Probleme der Baulandbereitstellung und Wohnungsversorgung 151
bb) Infrastrukturprobleme 152
cc) Probleme aus Verlustreaktionen der Bevölkerung 153
d) Erforderlichkeit der Bausubstanzerhaltung 155
2. Der „Sanierungsschutz" des § 39h Abs. 4 BBauG 158
a) Systematische Überlegungen und Aufgabenbereich 158
b) Grundsätze für soziale Maßnahmen oder Sozialplan als Handhabungsleitlinien zur „Sanierungsschutzsatzung" 162
c) Zusammenfassung und Ausblick 164
Β. Erste Verfahrensstufe: Satzungserlaß 165
I. Bebauungsplan-Akzessorietät des Erhaltungsinstrumentariums? 166
II. Der Satzungserlaß als Akt städtebaulicher Planung 167
III. Entwicklungs-und bauleitplanerisches Gesamtkonzept 171
IV. Vorbereitende Analysen 174
1. Untersuchungssituation vor Erlaß einer stadtgestalterisch motivierten Erhaltungssatzung 177
2. Untersuchungssituation vor Erlaß einer sozialgestalterisch motivierten Erhaltungssatzung 177
V. Bebauungsplan oder sonstige Erhaltungssatzung (§ 39 h Abs. 1 S. 1 BBauG)? – Effizienz- und Rechtsfragen 183
VI. Anforderungen an die Satzungsbegründung 187
VII. Anforderungen an den Satzungsbereich 193
VIII. Aufstellungsbeschluß, Zurückstellung von Veränderungsgesuchen und Veränderungssperre 198
IX. Genehmigung und Bekanntmachung der Erhaltungssatzung 200
C. Zweite Verfahrensstufe: Genehmigungsverfahren im Einzelfall 203
I. Die Einordnung der Veränderungsgenehmigung als „Kontrollerlaubnis" 203
II. Der Umfang der Genehmigungspflicht 204
1. „Abbruch", „Umbau" oder „Änderung" baulicher Anlagen 204
a) Die Verhinderung von Abbrüchen – das Kernanliegen des § 39 h BBauG 205
b) Der Umbau – die wesentliche Änderung einer baulichen Anlage 205
c) Die Verhinderung baulicher Änderungen – der Auffangtatbestand 206
d) Die Errichtung einer baulichen Anlage – kein Genehmigungstatbestand 208
2. Materielle Verknüpfung mit dem Bauordnungsrecht oder lediglich formelle Koordination (§ 39 h Abs. 5 BBauG)? 209
III. Die Entscheidungsträger 211
IV. Partizipation der Betroffenen 213
1. Betroffenenbeteiligung nur auf der zweiten Stufe? 213
2. Vorschlag de lege ferenda 215
3. Inhalt und Umfang der Betroffenenbeteiligung auf der zweiten Stufe 216
4. Verfahrensfragen und Fehlerfolgen 218
V. Ermessensentscheidung oder strikt gebundene Verwaltung? 219
VI. Zum Umfang der Genehmigungsversagung 222
VII. Genehmigungsverpflichtung bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (Abs. 7) 224
1. Die eigentumsrechtliche Konzeption der Genehmigungsverpflichtung 225
a) Begrenzte Allgemeinwohlbindung des Grundeigentums bei (lediglich) sozialgestaltender Stadterhaltung? 225
b) Genehmigungserteilung nach gemeinwohlorientierter Abwägung 227
2. „Wirtschaftliche Unzumutbarkeit" als Ausgrenzungsbegriff 228
a) Die objektive Betrachtungsweise 229
b) Die subjektive Betrachtungsweise 230
3. Die praktische Alternative: Enteignung gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 5 BBauG 231
VIII. Beschränkung auf Übernahme bei stadtgestaltender Erhaltung (Abs. 6) 233
1. Verfassungsrechtliche Legitimation 233
2. Modalitäten des Übernahmeanspruchs 235
3. Das Übernahmeverlangen in der gemeindlichen Praxis 238
Dritter Teil: Das flankierende Instrumentarium des Bundesbaugesetzes zur Absicherung stadterhaltender Bestrebungen 240
A. Besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung von städtebaulichen Erhaltungszielen 241
B. Nutzungsgebot 243
C. Modemisierungs- und Instandsetzungsgebot 245
D. Privilegierung von Grundstücken mit besonderer Zweckbestimmung 247
Schlußbetrachtung 249
Literaturverzeichnis 251