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Gödan, J. (1975). Die Rechtsfigur des Überzeugungstäters. Vorarbeiten zu einer rechtsstaatlichen Lehre vom Überzeugungstäter. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43444-2
Gödan, Jürgen Christoph. Die Rechtsfigur des Überzeugungstäters: Vorarbeiten zu einer rechtsstaatlichen Lehre vom Überzeugungstäter. Duncker & Humblot, 1975. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43444-2
Gödan, J (1975): Die Rechtsfigur des Überzeugungstäters: Vorarbeiten zu einer rechtsstaatlichen Lehre vom Überzeugungstäter, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43444-2

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Die Rechtsfigur des Überzeugungstäters

Vorarbeiten zu einer rechtsstaatlichen Lehre vom Überzeugungstäter

Gödan, Jürgen Christoph

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 25

(1975)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsübersicht 4
Inhaltsverzeichnis 5
Α. Einführung 11
Β. Die Reformdiskussion über das Problem einer Sonderbehandlung von Überzeugungstätern 18
I. Überblick über die Stationen der Diskussion de lege ferenda 18
1. § 71 E Radbruch 1922 18
2. § 52 „Reichsratsgrundsätze" von 1923 19
3. § 71 E 1925 20
4. Die Beschlüsse des 34. Deutschen Juristentages 1926 20
5. § 72 E 1927 und § 72 E 1930 21
a) § 72 E 1927 21
b) § 72 E 1930 22
6. Der 7. Deutsche Juristentag in der Tschechoslowakei 1935 23
7. § 31 E 1939 24
8. Erneute Initiativen 1951 26
9. Die Beschlüsse der Großen Strafrechtskommission 1955 27
10. Der Entwurf eines Strafgesetzbuches von 1962 (E 1962) 28
11. § 48 a E 1962/SA 1964 29
12. Der Wegfall von § 48 a E 1962/SA 1964 im Jahre 1965 32
13. Die Regelung des Alternativ-Entwurfs eines Strafgesetzbuches von 1966 33
14. Die Strafrechtslehrertagung 1966 35
15. Klugs Vorschlag einer Neufassung des § 16 StGB im Jahre 1970 37
II. Die Höhepunkte der Diskussion de lege ferenda 37
1. Radbruchs Begründung der Lehre vom ÜberzeugungsVerbrecher und deren Niederschlag in § 71 E Radbruch 1922, § 71 E 1925 und § 52 „Reichsratsgrundsätze" über den Vollzug von Freiheitsstrafen 1923 37
a) Beispiele 39
b) Rechtfertigung einer Sonderstrafe für den Sondertypus des Überzeugungsverbrechers 40
c) Die kriminalpolitische Frage nach der Zweckmäßigkeit einer Sonderstrafe für Überzeugungsverbrecher 45
d) Feststellbarkeit der Uberzeugungstätereigenschaft im Prozeß aufgrund des kriminalpsychologisch gefaßten Typus des Uberzeugungsverbrechers 48
aa) Der kriminalpsychologische Typus 48
bb) Äußere Merkmale für das Vorliegen einer Uberzeugung 51
cc) Die Problematik innerer Straftatbestandsmerkmale 52
e) Umfang und Fassung der Sondervorschrift für Überzeugungsverbrecher 52
aa) Keine Beschränkung auf politische Täter 52
bb) Das Problem der Ausnahmeregelung 53
cc) Ablehnung des bloßen Sonderstrafvollzuges und des § 52 „Reichsratsgrundsätze" 56
f) Abgrenzung des § 71 E 1925 gegen § 20 StGB a. F., die détention des französischen Rechts und den italienischen Entwurf Ferris 57
aa) Radbruchs Ablehnung des § 20 StGB a. F. 59
bb) Radbruchs Berufung auf die détention des französischen Rechts 63
cc) Radbruchs Berufung auf den italienischen Entwurf von 1921 65
g) Der E 1925 im Vergleich zum E Radbruch 66
h) Abschließende Thesen 1 - 3 68
2. Die Abkehr von Radbruchs Lehre vom Uberzeugungstäter und deren Niederschlag in § 72 E 1927/E 1930 69
a) Die individualisierenden Lösungsmöglichkeiten 71
aa) Strafvollzugsregelung statt Sonderstrafart? 71
bb) Strafzumessungsregelung statt Sonderstrafart? 76
b) Die generalisierenden Lösungsvorschläge 78
c) Die Entwicklung der Grundgedanken des § 72 E 1927/1930 80
aa) Das Problem der Wertung in bezug auf § 71 E 1925 und § 72 E 1972 80
bb) Die Bewertung des Beweggrundes durch den Gesetzgeber (Motivbewertungsklausel) 84
cc) Die legislatorische Begrenzung des Gegenstandes und Umfanges der Entscheidung (Begrenzungsklausel) 85
dd) Die Berücksichtigung der Mittel und Folgen und bestimmter Deliktsgruppen (Verwerflichkeits- oder Mittel- Folgen-Klausel) 86
d) Die Kritik an § 72 E 1927/1930 88
e) Abschließende Thesen 4 - 6 90
3. Die Renaissance der Lehre vom Uberzeugungstäter in Gestalt der Rechtsfolgenlösung des § 48 a E 1962/SA 1964 90
a) Die Rechtsfolgenlösung des § 48 a E 1962/SA 1964 als Ergebnis der Diskussion von Lösungsalternativen 91
aa) Die Beschränkung der Sonderbehandlung von Uberzeugungstätern auf den Strafvollzug, verbunden mit einer Kennzeichnung des Überzeugungstäters im Strafurteil ohne Einführung einer besonderen Strafart 91
bb) Die Beschränkung der Sonderbehandlung von Überzeugungstätern auf das Gebiet der Strafzumessung durch eine Strafzumessungsregel in der Weise, daß für Überzeugungstäter eine Strafmilderung vorgesehen wird 92
cc) Die Androhung einer Sonderstrafart für Überzeugungstäter bei Verwirklichung bestimmter Tatbestände des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches oder des Nebenstrafrechts als alleinige Strafart oder eine Wahlandrohung, verbunden mit einer Wahlregel im Allgemeinen Teil 93
dd) Aufstellung einer mit einer Verwerflichkeitsklausel verbundenen „generellen gesetzlichen Ersetzungsregel" im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs, nach der bei Überzeugungstätern an die Stelle der im Besonderen Teil angedrohten Freiheitsstrafen „eine nicht entehrende Sonderfreiheitsstràfe" in Gestalt der Einschließung tritt 95
b) Stellungnahme der Literatur zu der Rechtsfolgenlösung und dem Problem einer Sonderstrafart angesichts der Einführung der Einheitsfreiheitsstrafe 99
c) Kritische Würdigung der Rechtsfolgenlösung des § 48 a E 1962/SA 1964 und der Stellungnahmen in der Literatur 102
d) Abschließende Thesen 7 - 9 108
III. Zusammenfassender Überblick über die von der Lehre vom Überzeugungstäter ausgelösten Problemkreise 110
C. Die Redits f i g u r des Überzeugungstäters als typologisches Problem 113
I. Der Typus des Überzeugungsverbrechers in kriminologischer Sicht 114
1. Der kriminalpsychologische Typus des ÜberzeugungsVerbrechers 114
2. Der soziologische Typus des Überzeugungs Verbrechers 117
3. Seeligs und Weindlers Untersuchungen zum Überzeugungsverbrecher 119
4. Der Typisierungsversuch von Greffenius 122
5. Der politische Überzeugungstäter 124
6. Die den Ersatzdienst verweigernden Zeugen Jehovas als Beispiel für religiöse Überzeugungstäter 128
7. Die im Schrifttum geäußerte Kritik an der Einheitlichkeit des kriminologischen Typus des Überzeugungs Verbrechers 131
a) Wolfs Ablehnung der Einheitlichkeit des Typus des Überzeugungsverbrechers 131
b) Die Ablehnung eines einheitlichen Typus des Überzeugungsverbrechers durch Jescheck und Heinitz unter Berufung auf Liepmann und Kohlrausch 132
II. Die Heraushebung des Typus des Überzeugungsverbrechers nach strafrechtstheoretischen Gesichtspunkten 135
III. Die Aufspaltung des Typus des Überzeugungsverbrechers im Radbruchschen Sinne in Gewissenstäter und Überzeugungstäter im engeren Sinne 142
1. Welzels Lehre vom Gewissenstäter 142
a) Die Begründung Welzels 142
b) Kritik an Welzels Stellungnahme 145
2. Der „unbedingt Handelnde" im Vergleich zum Überzeugungsverbrecher 147
a) Der existentielle Ansatz Ends im Anschluß an Jaspers 147
b) Kritik der Stellungnahme Ends 149
3. Unterscheidungen zwischen Gewissens- und Überzeugungstätern und zwischen aktiven und passiven Gewissenstätern 151
a) Die typologischen Untersuchungen von Peters, Arndt, Greffenius und der katholischen Moraltheologie 151
aa) Die Gewissensentscheidung 151
bb) Der „Einstellungstäter" nach Greffenius 154
cc) Das Verbot der Überprüfung einer Gewissensentscheidung auf ihren Inhalt 155
dd) Der Gewissenstäter aufgrund Unterlassens und positiven Tuns 156
b) Kritik an der Peters'schen Unterscheidung zwischen Gewissens » und Überzeugungstätern 159
c) Kritischer Vergleich zwischen der Welzelschen und der Peters'schen Unterscheidung zwischen Überzeugungs- und Gewissenstätern 161
IV. Die Aufspaltung des Typus des Überzeugungsverbrechers im Radbruchschen Sinne in politische Täter und Konfliktstäter 164
V. Die Beibehaltung eines allgemeinen Typus des Überzeugungstäters in § 48 a E 1962/SA 1964 bei typologischen Einschränkungen hinsichtlich des politischen Überzeugungstäters 165
1. Die Auseinandersetzung mit dem Typus des Gewissenstäters im Sinne Welzels 166
2. Typologische Differenzierungen des politischen Überzeugungstäters 167
a) Die „Verfassungsfeinde" 167
b) „Opponenten" und „Nonkonformisten" 167
VI. Der Typus des Ideologie-Täters 168
1. Die Begründung des Typus durch Sax 168
2. Kritik des Sax'schen Typus 170
3. Die typologischen Differenzierungen Hofmanns 172
VII. Das Problem der typologischen Zuordnung von nationalsozialistischen Tätern zum Typus des Überzeugungsverbrechers 173
1. Der „heldische" und der „nationalsozialistische" Uberzeugungsverbrecher im Sinne Zimmerls 173
2. Das Problem des nationalsozialistischen Uberzeugungsverbrechers heute 175
VIII. Methodologische Würdigung und Kritik der Typisierungsversuche 178
1. Der „Typus" in der Kriminologie 179
2. Der „Typus" im strafrechtsdogmatischen Bereich und in der Methodologie 181
a) Durchschnitts- oder Häufigkeitstypus und Gestalt- oder Ganzheitstypus 183
b) Empirischer und normativer Typus 188
3. Die verschiedenen Typen „des" Überzeugungsverbrechers 190
4. Der strukturierte Typen-Typus des Überzeugungs Verbrecher 194
a) Der Weg vom „Forschungstypus" zum „flexibel strukturierten Typen-Typus" 194
b) Die Fruchtbarkeit einer Typenbildung 197
IX. Abschließende Thesen 10-15 199
D. Die Rechts f i g u r des Überzeugungstäters als Problem der adäquaten Begriffsbildung 201
I. Der Meinungsstand 201
1. Der Anknüpfungsbegriff der Überzeugung 201
2. Der Anknüpfungsbegriff des Gewissens 204
a) Die Umschreibung der Überzeugung mittels des Gewissens 204
b) Die Entgegensetzung von Überzeugung und Gewissen 206
II. Methodologische Erwägungen zur adäquaten Begriffsbildung 208
III. Der Gebrauchsausdruck von „Überzeugung" 211
1. „Überzeugung" im allgemeinen Sprachgebrauch 211
2. Etymologie des Wortes „Überzeugung" sowie Beispiele für seine Verwendung als Fachausdruck 213
3. „Überzeugung" als Rechtsbegriff 218
a) „Überzeugung" im Verfassungsrecht 218
b) „Überzeugung" im Wiedergutmachungsrecht 218
c) „Überzeugung" im Prozeßrecht 220
4. Zwischenergebnis 221
IV. Der Gebrauchsausdruck von „Gewissen" 223
1. „Gewissen" im allgemeinen Sprachgebrauch 223
2. Etymologie des Wortes „Gewissen" sowie Überblick über seine Verwendung als Fachausdruck 224
3. „Gewissen" als Rechtsbegriff 228
a) „Gewissen" im Verfassungsrecht 228
b) „Gewissen" im Wiedergutmachungs- und Flüchtlingsrecht 232
c) „Gewissen" in Eidesnormen und -formein 233
d) „Gewissenlos" 234
V. Vergleich der Gebrauchsausdrücke „Überzeugung" und „Gewissen" im Hinblick auf den adäquaten Anknüpfungsbegriff für den Typen-Typus des „Überzeugungstäters" 234
1. Vergleich zwischen den Gebraüchsausdrücken „Überzeugung" und „Gewissen" 235
2. „Überzeugung" und „Gewissen" im Zusammenhang der Formulierungen der Reformdiskussion 235
3. Die Wahl des Anknüpfungsbegriffs für den Typen-Typus des „Überzeugungstäters" 238
VI. Abschließende Thesen 16-20 239
E. Die R e c h t s figur des Überzeugungstäters als normatives Problem 241
I. Prinzipielle Einwände gegen den Vorschlag einer Sonderbehandlung für Überzeugungstäter 241
1. Gegenthese: Der Primat der Staatsidee vor den Partikularideen 242
a) Die Begründung der These 242
b) Gegenstimmen 245
c) Das Problem des pluralistischen Staates 247
d) Pluralismus und Grundgesetz 249
e) Folgerungen für die Kritik der 1. Gegenthese 251
2. Gegenthese: Der Primat des Gesetzes vor dem Gewissen 254
a) Welzels Begründung der These 255
b) Offengebliebene Fragen zu Welzels Stellungnahme 258
c) Schmidhäusers Lösungsvorschläge 260
d) Nolls Lösungsvorschlag 265
e) Kritik von Peters an den grundsätzlichen Entscheidungen zugunsten des Gesetzes 267
f) Aporien der Gegenüberstellung von Gesetz und Gewissen 268
g) Korrektur der unfruchtbaren Fragestellung 272
h) Die Hilfsthese von der Selbstaufgabe des Rechts bei Anerkennung einer Sonderstellung für Überzeugungstäter 274
3. Gegenthese: Der Primat der Sozialethik vor der Individualethik 277
II. Die Unergiebigkeït einer vergleichenden rechtsphilosophischen Untersuchung der Problematik des Überzeugungstäters 279
III. Der Ausgangspunkt für eine rechtsstaatliche Lehre vom Überzeugungstäter 282
IV. Abschließende Thesen 21 -30 286
F. Abschluß 289
Literatur- und Abkürzungsverzeichnis 291
Personen- und Sachregister 329