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Hellmer, J. (1957). Erziehung und Strafe. Zugleich ein Beitrag zur jugendstrafrechtlichen Zumessungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40601-2
Hellmer, Joachim. Erziehung und Strafe: Zugleich ein Beitrag zur jugendstrafrechtlichen Zumessungslehre. Duncker & Humblot, 1957. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40601-2
Hellmer, J (1957): Erziehung und Strafe: Zugleich ein Beitrag zur jugendstrafrechtlichen Zumessungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-40601-2

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Erziehung und Strafe

Zugleich ein Beitrag zur jugendstrafrechtlichen Zumessungslehre

Hellmer, Joachim

(1957)

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Table of Contents

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Inhalt 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Erster Hauptteil: Das Wesen der Erziehung und ihre Tauglichkeit für das Strafrecht 15
1. Standort des Erziehungsgedankens im Strafrechtssystem 15
I. Das Problem 15
II. Entwicklung des Erziehungsgedankens aus dem Besserungsgedanken 17
1. Die beiden Strafprinzipien 17
2. Das formale Strafprinzip 18
3. Das materiale Strafprinzip 19
III. Die Besonderheit des Erziehungsgedankens gegenüber dem Besserungsgedanken 20
IV. Die Kategorien des allgemeinen Strafrechts und ihre Abwandlung durch den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht 23
1. Die Kategorie der Tatstrafe 23
2. Die Kategorie der Schuldstrafe 26
3. Die Kategorie der Strafe 30
V. Der bleibende Rest: Was ist Erziehung? 34
2. Von der Erziehung und ihrer Problematik in der Gegenwart 35
I. Überblick 35
1. Pädagogik und Philosophie 35
2. Überbetonung des psychologischen Gedankens in der Gegenwart 36
3. Der Optimismus des Gesetzgebers 38
II. Der Erziehungsbegriff 39
1. Erziehung als Vorgriff in die Zukunft 39
2. Intentionale Erziehung 42
III. Erziehung im Sinne der Sozialpädagogik 44
1. Die Frage nach der Stellung der Erziehung in der Gesellschaft 44
2. Das Leben als Erzieher 45
3. Die Bedeutung der Kultur für die Erziehung 49
4. Erziehung im Sinne von Wandlung des Menschen 52
IV. Die Voraussetzungen der Wandlung 59
1. Allgemeines 59
2. Die Idee als Grundvoraussetzung 60
3. Zentren der Besinnung 64
a) Die Familie 64
b) Die Schule 70
c) Der religiöse Unterricht 71
3. Von der Problematik der Erziehung im Strafrecht 73
I. Einführung: Die beiden Hauptfragen 73
II. Was kann das Strafrecht für die Erziehung tun? 73
1. Der Grund der Frage nach der Erziehung im Strafrecht: die Jugendkriminalität 73
a) Tatbestand der Jugendkriminalität 73
b) Ursache der Jugendkriminalität 74
aa) Untauglichkeit der Erbtheorie 74
bb) Umwelttheorie 76
cc) Der heutige Mensch als Ursache des Umweltbildes 78
dd) Der heutige Mensch und die Jugendkriminalität 83
ee) Ergebnis 86
2. Die Bedeutung des Rechts für die Kultur 88
a) Allgemeines 89
b) Kultur und Recht 90
c) Kultur und Strafrecht 92
3. Die Notwendigkeit des Rückgriffs auf Erziehung 96
a) Der bisher übliche formale und der erforderliche materiale Erziehungsbegriff im Strafrecht 96
b) Die Anforderungen des materialen Erziehungsbegriffs an das Strafrecht 98
aa) in der Idee 98
bb) im Verfahren 104
aaa) Rechtszwang und Freiheit 105
bbb) Wohltat und Übel 117
ccc) Neutralität und Parteilichkeit 119
ddd) Befriedung und Diffamierung 122
III. Inwieweit kann Strafe durch Erziehung ersetzt werden? 124
1. Strafwürdigkeit und Erziehungsbedürftigkeit 124
a) im allgemeinen 124
b) im Jugendstrafrecht 125
c) Der Moralspiegel als Grenzlinie 126
d) Der Mischtatbestand des täglichen Lebens 127
2. Strafe und Erziehung 128
3. Erziehliche Strafe und reine Erziehung 130
a) Notwendigkeit der Unterscheidung 130
b) Stufenförmiger Aufbau 132
4. Ergebnis 134
4. Verfassungsrechtliche Fragen 136
I. Rechtfertigung der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Erziehung im Strafrecht 136
II. Die verfassungsrechtlichen Bedenken 139
1. Die Verbindlichkeit der Verfassung für die Erziehung im Strafrecht 139
2. Der Grundsatz der Bestimmtheit der Reaktion 140
3. Das Elternrecht 142
a) Verhältnis der verfassungsrechtlichen Garantie 142
aa) zur staatlichen Erziehung allgemein 143
bb) zur Erziehung im Strafrecht 144
b) Strafanspruch und Erziehungsrecht 144
aa) bei Erziehung durch Strafe 144
bb) bei reiner Erziehung 145
5. Die Rechtsbestimmtheit der Erziehung 150
I. Einführung 150
1. Der gemeinsame Grund von Strafe und Erziehung 150
2. Strafe und Maßregel als komplementäre Maßnahmen 150
a) Der psychologische Grund der Komplementarität 151
b) Ihr rechtspolitischer Grund 152
II. Die Komplementarität im Jugendstrafrecht 153
1. Ihre besondere Bedeutung für das Erziehungsproblem 153
a) Hinsichtlich ihrer Berechtigung 153
b) Hinsichtlich ihrer Zwecksetzung 154
2. Die Voraussetzungen ihrer Gültigkeit 155
a) Die Herrschaft des Tatprinzips 155
b) Gesetzliche Gründe dieser Herrschaft 156
c) Psychologische Gründe 160
d) Verfassungsrechtliche Gründe 162
III. Die Eigenart der rechtsbestimmten Erziehung 163
1. Verlust und Gewinn gegenüber allgemeiner Erziehung 163
2. Abweichung von allgemeiner Erziehung 164
3. Ergebnis 165
Zweiter Hauptteil: Auswahl und Zumessung der Rechtsfolgen 167
6. Allgemeines 167
I. Einleitung 167
1. Der Ermessensraum des Jugendrichters 167
2. Die formale Ordnung der Zumessungsgründe 168
II. Die Strafzwecke 169
1. Allgemeines 169
2. Der Strafzweck der Vergeltung 170
a) Die Vergeltung als Zumessungsgrundlage 170
b) Tatgewicht und Schuldausmaß 176
3. Der Strafzweck der Prävention 179
a) Der Präventionsraum 179
b) Generalprävention 181
c) Spezialprävention 184
aa) i. S. von Abschreckung 184
bb) i. S. von Sicherung 184
cc) i. S. von Besserung 185
III. Der Erziehungszweck 187
1. Allgemeines 187
2. Die sorgende Liebe 188
3. Die höhere Bindung 192
4. Das tägliche Erlebnis 195
5. Verhältnis zueinander 196
a) Vorrang der sorgenden Liebe 196
b) Reziprozität und Proportionalität 197
c) Folgerungen 200
IV. Das Verhältnis zwischen Strafzweck und Erziehungszweck 201
1. Ihre Verhaltensgesetze 201
a) Steigerungsprinzip nach der Repression 202
b) Steigerungsprinzip nach der Prävention 202
c) Die theoretische Prüfungsfolge 202
2. Die drei für die Zumessung entscheidenden Fragen 203
7. Die Erziehungsmaßregeln 205
I. Für welche Tatschwere? 205
1. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 205
a) Seine Geltung 205
b) Folgerung aus ihm 208
c) Ergebnis: für Rechtsbrüche leichterer Art 209
2. Die Besonderheit von Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung 210
II. Für welches Verhältnis zwischen Schuld und Erziehungsbedürftigkeit? 214
1. Trennungstheorie 214
a) nur Erziehung 214
b) nur Schuldvergeltung 215
2. Vereinigungstheorie 216
III. Für welche Art von Erziehung? 217
1. Umfangmäßige Bestimmung 217
2. Inhaltliche Bestimmung 218
a) nicht „sorgende Liebe“ 219
b) nicht „höhere Bindung“ 221
c) aber „tägliches Erlebnis“ 222
IV. Unter welchen Voraussetzungen durch Jugendarrest durchsetzbar? 224
1. Objektive Voraussetzungen 225
a) objektiv-tatsächliche 225
aa) Bestimmtheit der Weisung 225
bb) Verständlichkeit und Erfüllbarkeit der Weisung 226
b) objektiv-rechtliche 226
aa) Verhältnismäßigkeit der Weisung 227
bb) Richterlicher Ursprung 227
2. Subjektive Voraussetzungen 228
a) Nicht bloße Unzumutbarkeit 228
b) Besonderheit des Jugendstrafrechts 229
aa) Urteilsfähigkeit des Jugendlichen 229
bb) Seine schutzwürdige persönliche Bindung 231
cc) Zusammenfassung 231
c) Fälle schuldhaften Ungehorsams 232
3. Folgerungen für die Zumessung 232
8. Die Zuchtmittel 234
I. Für welche Tatschwere? 234
1. Allgemeines 234
a) Für mittelschwere Kriminalität 235
b) Anhaltspunkte für mittelschwere Kriminalität 236
2. Die Zuchtmittel im einzelnen 237
a) Jugendarrest 237
b) Auferlegung besonderer Pflichten 238
c) Verwarnung 239
II. Für welches Verhältnis zwischen Schuld und Erziehungsbedürftigkeit? 240
1. Betonung der Schuldvergeltung 240
2. Folgerungen daraus für die Zumessung 242
III. Für welche Art von Erziehung? 244
1. Erzieherische Unergiebigkeit der Zuchtmittel 244
a) Keine Kraft des „täglichen Erlebnisses“ 244
b) auch nicht der „sorgenden Liebe“ 245
c) nur der „höheren Bindung“ 246
d) Andere erzieherische Gesichtspunkte 249
2. Folgerungen daraus für die Zumessung 249
IV. Ergebnis 250
9. Die Jugendstrafe 252
I. Überblick 252
II. Die vollstreckbare Jugendstrafe 252
1. Für welche Tatschwere? 252
a) Beachtlichkeit dieser Frage 252
b) Für schwerere Kriminalität 254
c) Anhaltspunkte für schwerere Kriminalität 255
aa) nur die objektive Tatschwere 255
bb) nach der sozialethischen Bedeutung der Tat 257
cc) erläutert am Urteil des BGH v. 25.2.55 259
d) Besonderheit des unbestimmten Urteils (§ 19 JGG) 260
2. Für welches Verhältnis zwischen Schuld und Erziehungsbedürftigkeit? 262
a) bei vorwiegend wegen Schwere der Schuld verhängter Strafe 263
b) bei vorwiegend wegen schädlicher Neigungen verhängter Strafe 263
3. Für welche Art von Erziehung? 265
a) Allgemeine Bedenken 265
b) Untersuchung nach den drei erzieherischen Kräften 267
aa) der „sorgenden Liebe“ 267
bb) dem „täglichen Erlebnis“ 268
cc) der „höheren Bindung“ 268
c) Ergebnis 268
III. Die Strafaussetzung nach §§ 20 ff. JGG 270
1. Schwierigkeiten der Anwendbarkeit 270
a) kriminalpolitische Bedenken 270
b) Verhältnis zwischen Strafzweck und Erziehungszweck 271
c) Vereinbarkeit mit Täterwürdigkeit 273
2. Zusammenfassung: keine grundsätzliche Bedeutung 275
IV. Die Aussetzung nach §§ 27 ff. JGG 275
1. Wesen 275
a) Ursprung und Entwicklung 275
b) Einordnung im deutschen Jugendstrafrecht 278
aa) Keine Modifikation der Jugendstrafe 278
bb) Keine Modifikation der Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel 279
cc) Reaktionsmittel eigener Art 279
c) Standort unmittelbar unterhalb der Jugendstrafe 281
2. Für welches Verhältnis zwischen Schuld und Erziehungsbedürftigkeit? 281
a) Stellung innerhalb der Steigerung der Erziehungsmittel 282
b) Folgerung für die Zumessung 283
3. Für welche Art von Erziehung? 283
a) Notwendigkeit der Erteilung von Bewährungsauflagen 283
b) Gesichtspunkte für ihre Auswahl 284
aa) nach dem Strafzweck 285
bb) nach dem Erziehungszweck 285
aaa) „Höhere Bindung“ 285
bbb) „Tägliches Erlebnis“ 286
ccc) „Sorgende Liebe“ 286
c) Ergebnis 286
Aus der Statistik des Senators für Jugend und Sport Berlin 287
Literaturverzeichnis 288