Das Verhältnis der notwendigen Beiladung zur notwendigen Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß
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Stettner, J. (1974). Das Verhältnis der notwendigen Beiladung zur notwendigen Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß. Zugleich eine Untersuchung der Fallgruppen notwendiger Streitgenossenschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43263-9
Stettner, Joachim. Das Verhältnis der notwendigen Beiladung zur notwendigen Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß: Zugleich eine Untersuchung der Fallgruppen notwendiger Streitgenossenschaft. Duncker & Humblot, 1974. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-43263-9
Stettner, J (1974): Das Verhältnis der notwendigen Beiladung zur notwendigen Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß: Zugleich eine Untersuchung der Fallgruppen notwendiger Streitgenossenschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-43263-9
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Das Verhältnis der notwendigen Beiladung zur notwendigen Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß
Zugleich eine Untersuchung der Fallgruppen notwendiger Streitgenossenschaft
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 256
(1974)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Erster Teil: Einleitung | 11 | ||
I. Problemstellung | 11 | ||
II. Der Gang der Untersuchung | 11 | ||
III. Vergleich mit dem Zivilprozeßrecht | 12 | ||
IV. Problemabgrenzung | 13 | ||
V. Die bisherige Behandlung des Problems in Literatur und Rechtsprechung | 14 | ||
Zweiter Teil: Die nähere Darstellung des Problems | 15 | ||
I. Einführung | 15 | ||
II. Die beiden Fallgruppen der notwendigen Streitgenossenschaft | 15 | ||
III. Der Kreis der in Frage kommenden Personen bei notwendiger Streitgenossenschaft und notwendiger Beiladung | 17 | ||
IV. Die vergleichbare Ausgangslage im Zivilprozeß | 18 | ||
1. Das der notwendigen Beiladung im Verwaltungsprozeß verwandte Institut des Zivilprozeßrechts | 18 | ||
a) Die in den §§ 640 e, 666 Abs. 3 i. Verb, mit 679 Abs. 4 und 856 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung geregelten Fälle | 18 | ||
b) Die streitgenössische Nebenintervention | 18 | ||
2. Das Nutzen einer Untersuchung des Verhältnisses von notwendiger Streitgenossenschaft und streitgenössischer Nebenintervention für die Lösung des Problems | 19 | ||
3. Das Verhältnis der streitgenössischen Nebenintervention zur notwendigen Streitgenossenschaft | 20 | ||
a) Die Fälle, in denen nur eine Streitgenossenschaft möglich ist | 20 | ||
b) Die Fälle, in denen nur eine streitgenössische Nebenintervention möglich ist | 21 | ||
c) Die Fälle, in denen eine Konkurrenz auftritt | 21 | ||
4. Die Anwendung der gewonnenen Ergebnisse auf das Verhältnis der notwendigen Beiladung zur notwendigen Streitgenossenschaft | 22 | ||
Dritter Teil: Das Verhältnis der notwendigen Beiladung zur tatsächlich notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62 Abs. 1 ZPO, 2. Alt.) | 24 | ||
I. Die Übereinstimmung in den Voraussetzungen | 24 | ||
II. Die notwendige Beiladung als Ersatz für die fehlende Beteiligung eines tatsächlich notwendigen Streitgenossen am Prozeß | 24 | ||
1. Der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung | 24 | ||
a) Die Auffassungen von Bauer und Martens | 24 | ||
b) Sonstige Äußerungen in Literatur und Rechtsprechung | 25 | ||
2. Stellungnahme zu diesen Auffassungen | 26 | ||
a) Die gegen die Auffassung Bauers sprechenden Gründe | 26 | ||
b) Lösungen hinsichtlich der Stellung des Beigeladenen, die das Zweiparteiensystem verhindert | 26 | ||
c) Die Ansicht Heinzes und die dagegen sprechenden Gründe | 27 | ||
d) Stellungnahme zu der Ansicht von Martens | 28 | ||
3. Ergebnis | 29 | ||
Vierter Teil: Die möglichen Fälle tatsächlich notwendiger Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß | 31 | ||
I. Einführung | 31 | ||
II. Die Auslegung des Begriffs „aus einem sonstigen Grunde" in § 62 Abs. 1 ZPO durch die Zivilprozeßrechtswissenschaft | 32 | ||
III. Die einzelnen Fälle tatsächlich notwendiger Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß | 32 | ||
1. Vorbemerkung | 32 | ||
2. Die gemeinschaftliche Prozeßführungsbefugnis mehrerer Körperschaften oder Behörden auf der Beklagtenseite | 33 | ||
a) Der gemeinsame Erlaß eines Verwaltungsakts durch mehrere Behörden, die verschiedenen Körperschaften angehören | 33 | ||
b) Vorliegen einer tatsächlich notwendigen Streitgenossenschaft, wenn die Mitwirkungshandlung einer Behörde beim Erlaß eines Verwaltungsaktes selbst einen Verwaltungsakt darstellt | 34 | ||
3. Fälle tatsächlich notwendiger Streitgenossenschaft auf Seiten des Gewaltunterworfenen | 38 | ||
a) Vorbemerkung | 38 | ||
b) Gesamthandsklagen | 38 | ||
aa) Die Parteifähigkeit der Gesamthand | 38 | ||
bb) Aktivprozesse der Gesamthand | 42 | ||
α) Verpflichtungsklagen der Gesamthand | 42 | ||
αα) Die Verpflichtungsklage als Leistungsklage | 42 | ||
ββ) Tatsächlich notwendige Streitgenossenschaft bei Verpflichtungsklagen der Gesamthand | 43 | ||
β) Anfechtungsklagen der Gesamthand | 45 | ||
αα) Die Anfechtungsklage als Gestaltungsklage | 45 | ||
ββ) Mögliche Fälle tatsächlich notwendiger Streitgenossenschaft bei Anfechtungsklagen der Gesamthand | 46 | ||
γ) Die Leistungsklagen der Gesamthand | 51 | ||
αα) Anwendungsgebiet der Leistungsklage | 51 | ||
ββ) Tatsächlich notwendige Streitgenossenschaft bei Leistungsklagen der Gesamthand | 51 | ||
δ) Feststellungsklagen der Gesamthand | 52 | ||
αα) Wesen der Feststellungsklage | 52 | ||
ββ) Mögliche Fälle tatsächlich notwendiger Streitgenossenschaft bei Feststellungsklagen der Gesamthand | 53 | ||
c) Passivprozesse der Gesamthand | 54 | ||
aa) Mögliche Fälle der Klage einer Körperschaft gegen eine Gesamthand | 54 | ||
bb) Vorliegen einer tatsächlich notwendigen Streitgenossenschaft in diesen Fällen | 55 | ||
4. Weitere Fälle, in denen das Gesetz eine gemeinschaftliche Ausübung eines Rechts anordnet | 57 | ||
a) Der Fall des § 747 S. 2 BGB | 57 | ||
b) Der Fall des § 432 BGB | 57 | ||
c) Der Fall des § 2224 BGB | 58 | ||
5. Zusammenfassung | 58 | ||
Fünfter Teil: Die Bestimmung des Verhältnisses der notwendigen Beiladung zu den Fällen der notwendigen Streitgenossenschaft nach § 62 Abs. 1 ZPO 1. Alt. im allgemeinen | 59 | ||
I. Weitere Eingrenzung des Problemkreises | 59 | ||
1. Der übereinstimmende Wortlaut von § 65 Abs. 2 VwGO und § 62 Abs. 1 ZPO 1. Alt. | 59 | ||
2. Der Vorrang der Parteistellung | 60 | ||
3. Zusammenfassung | 61 | ||
II. Der Stand der Meinungen in Literatur und Rechtsprechung zum Verhältnis notwendige Beiladung — fakultativ notwendige Streitgenossenschaft | 62 | ||
1. Die Ansicht der Wissenschaft | 62 | ||
a) Strenge Trennung der beiden Anwendungsbereiche | 62 | ||
b) Vermischung der Anwendungsbereiche | 64 | ||
2. Die Behandlung des Problems in der Rechtsprechung | 66 | ||
III. Zur Methode der weiteren Untersuchung | 67 | ||
IV. Der Zweck der notwendigen Beiladung als Grundlage für die Bestimmung ihres Verhältnisses zu den Fällen der besonderen Streitgenossenschaft | 69 | ||
1. Die typischen Fälle der notwendigen Beiladung von Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung | 69 | ||
2. Das Kennzeichnende der typischen Fälle notwendiger Beiladung und der Grund für die Notwendigkeit einheitlicher Entscheidung | 70 | ||
a) Die entgegengesetzten Interessen von Kläger und Beigeladenem in den typischen Fällen | 70 | ||
b) Die Hinzuziehimg des Dritten wegen der Gestaltungswirkung des Anfechtungsurteils | 71 | ||
c) Die Absolutheit der Gestaltungswirkung | 71 | ||
d) Die mit der Absolutheit der Gestaltungswirkung verbundene Schwierigkeit einer Abgrenzung der notwendigen Beiladung zur einfachen Beiladung und das Abgrenzungskriterium in den typischen Fällen | 74 | ||
3. Der mit der Schaffung des Instituts der notwendigen Beiladung im Vergleich zur einfachen Beiladung zusätzlich verfolgte Zweck | 75 | ||
a) Die mit der einfachen Beiladung verfolgten Zwecke | 75 | ||
aa) Die Wahrung der Interessen des Dritten | 75 | ||
bb) Die Möglichkeit einer besseren Sachverhaltsaufklärung durch Beiziehung des Dritten | 77 | ||
cc) Die Beiladung als Mittel der Prozeßökonomie | 77 | ||
α) Die Beiladung als Mittel zur Erweiterung der subjektiven Grenzen der Rechtskraft | 77 | ||
β) Die Beiladung als Mittel, den Dritten über eine Hechtskrafterstreckung hinaus an das Urteil zu binden | 78 | ||
b) Der Grund für die Notwendigkeit der Beiladung in den typischen Fällen | 80 | ||
aa) Die Prozeßökonomie als Grund für die Notwendigkeit der Beiladung | 80 | ||
α) Die Verpflichtung des Gerichts, seine Ermessensentscheidungen an prozeßökonomische Erwägungen auszurichten | 80 | ||
β) Keine Notwendigkeit der Beiladung wegen der der Prozeßökonomie dienenden Möglichkeit der Erstreckung der Rechtskraft auf Dritte | 81 | ||
γ) Keine Notwendigkeit der Beiladung Dritter, um dem Urteil Gestaltungswirkung zu verleihen | 83 | ||
bb) Die notwendige Beiladung als Ausformung des Anspruchs Dritter, ihre Rechte im Prozeß geltend machen zu können | 86 | ||
cc) Der Nutzen einer Untersuchung der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Anspruchs Dritter auf Beteiligung für den Umfang des Anwendungsbereichs der notwendigen Beiladung | 87 | ||
V. Der Anwendungsbereich der notwendigen Beiladung aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Grundlagen | 88 | ||
1. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Anspruchs Dritter auf Beteiligung in einem Rechtsstreit und der sich hieraus ergebende anspruchsberechtigte Personenkreis | 88 | ||
a) Der Stand der Meinungen in Literatur und Rechtsprechung über die verfassungsrechtlichen Grundlagen | 88 | ||
aa) Art. 19 Abs. 4 GG als verfassungsrechtliche Grundlage | 88 | ||
bb) Art. 103 Abs. 1 GG als verfassungsrechtliche Grundlage | 89 | ||
b) Die Ansicht der Literatur hinsichtlich des Kreises der Drittberechtigten | 91 | ||
c) Eigene Lösung | 93 | ||
aa) Vorbemerkung | 93 | ||
bb) Die Frage der Drittbeteiligung im Rahmen des Art. 19 Abs. 4 GG | 93 | ||
cc) Die Hinzuziehung Dritter aufgrund des Art. 103 Abs. 1 GG | 97 | ||
Sechster Teil: Die möglichen Fallgruppen fakultativ notwendiger Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß | 101 | ||
I. Einleitung | 101 | ||
II. Die Fälle notwendiger Streitgenossenschaft nach § 62 Abs. 1 ZPO 1. Alt. im Zivilprozeß | 102 | ||
1. Die Fälle der Rechtskrafterstreckung | 102 | ||
a) Die allseitige Rechtskrafterstreckung führt zur notwendigen Streitgenossenschaft | 102 | ||
b) Die notwendige Streitgenossenschaft in den Fällen einseitiger Rechtskrafterstreckung — Gründe für die Notwendigkeit einheitlicher Entscheidung in diesen Fällen | 103 | ||
2. Notwendige Streitgenossenschaft nach §62 Abs. 1 ZPO 1. Alt. bei identischem Streitgegenstand | 104 | ||
a) Allgemeine Voraussetzungen für das Vorliegen einer notwendigen Streitgenossenschaft bei identischem Streitgegenstand | 104 | ||
b) Fakultativ notwendige Streitgenossenschaft bei Gestaltungsklage mehrerer Klageberechtigter | 105 | ||
c) Leistungsklage mehrerer Mitberechtigter | 106 | ||
d) Keine fakultativ notwendige Streitgenossenschaft bei mehreren Feststellungsklagen mit identischem Streitgegenstand | 109 | ||
e) Fakultativ notwendige Streitgenossenschaft auf der Passivseite | 109 | ||
III. Fälle der fakultativ notwendigen Streitgenossenschaft im Verwaltungsprozeß | 110 | ||
1. Fälle, in denen eine Rechtskrafterstreckung zu einer notwendigen Streitgenossenschaft führt | 110 | ||
2. Fälle der fakultativ notwendigen Streitgenossenschaft bei gemeinsamer Verpflichtungsklage | 112 | ||
3. Die fakultativ notwendige Streitgenossenschaft bei Anfechtungsklagen | 112 | ||
a) Fälle einer gesetzlichen Prozeßstandschaft | 112 | ||
b) Fälle, in denen mehrere wegen Verletzung ihrer Rechte Anfechtungsklage erheben können | 115 | ||
Siebenter Teil: Notwendigkeit einer Beiladung derjenigen fakultativ notwendigen Streitgenossen, die nicht Partei in diesem Prozeß sind | 119 | ||
I. Notwendigkeit der Beteiligung des Dritten bei Rechtskrafterstreckung auf der Passivseite | 119 | ||
II. Notwendige Beiladung bei möglicher Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage mehrerer Klageberechtigter | 120 | ||
III. Zusammenfassung | 122 | ||
Literaturverzeichnis | 124 |