Mittäter, Nebentäter, Beteiligte und die Verteilung des Schadens bei Mitverschulden des Geschädigten

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Mittäter, Nebentäter, Beteiligte und die Verteilung des Schadens bei Mitverschulden des Geschädigten
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 10
(1973)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 14 | ||
Erster Hauptteil: Formen der Mehrtäterschaft | 17 | ||
Erstes Kapitel: Die Mittäter | 17 | ||
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung | 17 | ||
2. Abschnitt: Ansicht der Rechtsprechung | 20 | ||
A. Mittäterschaft als „gemeinschaftliche Verursachung“ – RGZ 58, 357 ff. (sog. Knallerbsenfall) | 20 | ||
B. Die Lehre vom „bewußten und gewollten Zusammenwirken“ in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 22 | ||
I. Als Abgrenzungskriterium zur Nebentäterschaft | 22 | ||
II. Mittäterschaft auch bei fahrlässigen Handlungen? | 23 | ||
III. Unerheblichkeit des Verursachungsmaßes und der Satz: „Die Gemeinschaftlichkeit des Willens erzeugt die gemeinschaftliche Verursachung“ | 23 | ||
IV. Die Unterscheidung von objektivem und subjektivem Tatbestand – RG Gruchot 67 Nr. 13 | 24 | ||
C. Fortentwicklung dieser Lehre in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: der Verzicht auf den kausalen Tatbeitrag eines jeden Mittäters | 25 | ||
3. Abschnitt: Ansicht des Schrifttums Mittäterschaft: Frage der Gesamtkausalität oder der subjektiven Willensrichtung? | 29 | ||
I. Die ältere Lehre | 29 | ||
1. Traeger | 29 | ||
2. Oertmann | 30 | ||
3. Die Ansicht bei Planck – Flad | 31 | ||
II. Die Ansicht der heute herrschenden Meinung | 31 | ||
III. Die Kritik Bydlinskis | 34 | ||
4. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag | 36 | ||
A. Analyse der Entwicklung in der Rechtsprechung | 36 | ||
1. Phase: Mittäterschaft als Problem der Kausalität | 37 | ||
2. Phase: Mittäterschaft als Problem der Kausalität und der Willensrichtung | 38 | ||
3. Phase: Mittäterschaft als Problem der Willensrichtung und des Kausalitätsverdachtes | 39 | ||
B. Kritik an der herrschenden Meinung | 40 | ||
I. Die Definition des Mittäters im Zivilrecht entspricht nicht der des Mittäters im Strafrecht | 40 | ||
II. Der Kausalitätsverdacht allein vermag die Haftung des Mittäters nicht zu rechtfertigen | 42 | ||
1. Widerlegung des Gedankens von der „Gewinnabwehrfunktion“ des § 830 I S. 1 | 42 | ||
2. Unvereinbarkeit mit dem Wortlaut | 44 | ||
C. Eigener Lösungsvorschlag | 46 | ||
I. § 830 I S. 1 ist keine haftungsbegründende Norm; sie setzt also den Nachweis eines kausalen Tatbeitrages eines jeden der Mittäter voraus | 46 | ||
II. Methodische Trennung von objektivem und subjektivem Tatbestand | 46 | ||
III. Funktion des § 830 I S. 1 | 47 | ||
IV. Mittäterschaft nur bei vorsätzlichem gemeinschaftlichen Handeln | 49 | ||
V. Zusammenfassung | 50 | ||
Zweites Kapitel: Die Nebentäter | 53 | ||
1. Abschnitt: Begriff der Nebentäterschaft | 53 | ||
2. Abschnitt: Rechtfertigung der solidarischen Haftung allein aus den Grundsätzen der Kausalität | 54 | ||
3. Abschnitt: Nebentäterschaft bei unterschiedlichen Schadensanteilen | 55 | ||
4. Abschnitt: Zusammenfassung | 57 | ||
Drittes Kapitel: Die Beteiligten | 58 | ||
(A) bei alternativer Verursachung | 58 | ||
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung | 58 | ||
A. Sieben Thesen zu den Voraussetzungen der Haftung als Beteiligter, abgeleitet aus dem Wortlaut des § 830 I 2 und seiner systematischen Stellung im Deliktsrecht | 58 | ||
B. Die Forderung der h. M. nach einer – zusätzlichen – einengenden Beschreibung des Kreises der Beteiligten | 60 | ||
2. Abschnitt: Ansicht der Rechtsprechung | 61 | ||
A. Die Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts im sog. Knallerbsenfall (RGZ 58, 357 ff.) | 61 | ||
I. Die Kausalitätssituation | 62 | ||
II. Der zeitliche und räumliche Zusammenhang der Gefährdungshandlungen als Schlußfolgerung zu der in § 830 I 2 umschriebenen Kausalitätssituation | 62 | ||
III. „Gemeinsamkeit des Tuns“ als subjektives Merkmal der Beteiligung? | 63 | ||
B. Die Behandlung der Frage, ob § 830 I 2 über den objektiven Zusammenhang von Zeit und Raum hinaus zusätzlich eine subjektive Verbindung der Beteiligten erfordert, in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 64 | ||
C. Die schrittweise Aufgabe des Postulats nach dem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang in der Rechtsprechung des BGH | 67 | ||
3. Abschnitt: Ansicht des Schrifttums | 73 | ||
A. Die Lehre Traegers von der „verbotenen Handlung“ als Gefährdungshandlung | 73 | ||
B. Die Lehre von der notwendigen subjektiven Verbundenheit der Beteiligten (Traeger, Oertmann, Drees, Larenz, Weimar, Lauenstein) | 74 | ||
C. Die Lehre vom tatsächlichen einheitlichen, räumlich und zeitlich zusammenhängenden Vorgang | 76 | ||
D. Die Kritik an der herrschenden Meinung und die Lehre vom Verzicht auf den einheitlichen Vorgang | 77 | ||
I. Die Ansicht Bydlinskis | 77 | ||
II. Die Ansicht Gernhubers | 78 | ||
III. Die Ansicht Deubners | 80 | ||
IV. Die Ansicht Bauers | 81 | ||
E. Zusammenfassung | 82 | ||
4. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag | 82 | ||
A. Deutung des in der Rechtsprechung festgestellten Wandels als Anpassung an die veränderten Lebenssachverhalte ungeklärter alternativer Verursachung | 82 | ||
I. Die Unternehmenssituation (Raufhandel, Jagdunfall) als typischer Sachverhalt in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 82 | ||
II. Der Verkehrsunfall als typischer Sachverhalt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs | 83 | ||
B. Das Verständnis vom zeitlichen und örtlichen Zusammenhang | 84 | ||
I. in der grundlegenden Entscheidung des RG aus dem Jahre 1904 | 84 | ||
II. in der Rechtsprechung des BGH | 86 | ||
C. Verzicht auf eine sowohl subjektive als auch objektive Beschränkung des Kreises der Beteiligten | 87 | ||
I. Ablehnung der Lehre von der inneren Verbundenheit der Beteiligten | 87 | ||
II. Ablehnung der Lehre vom zeitlichen und örtlichen Zusammenhang | 90 | ||
1. Die Bedeutungslosigkeit als Abgrenzungskriterium in der Praxis | 90 | ||
2. Die unzutreffende Berufung auf den Willen des Gesetzgebers | 90 | ||
3. Die Ableitung aus dem Haftungsprinzip | 91 | ||
a) Die verschiedenen Ansichten | 91 | ||
b) Eigener Versuch einer Erklärung | 92 | ||
(1) Die umschriebene tatsächliche Situation als Ausgangspunkt | 92 | ||
aa) die Beweissituation | 92 | ||
bb) Folgerungen für die Bestimmung des Kreises der Beteiligten | 93 | ||
(2) § 830 I 2 als Billigkeitsentscheidung | 94 | ||
aa) Unterscheidung nach den Ursachen, die zur Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes geführt haben | 94 | ||
bb) Die Interessenabwägung | 95 | ||
cc) Konkurrenz zwischen Verschulden und Zufall | 96 | ||
(3) Zusammenfassung | 98 | ||
(4) Der zeitliche und örtliche Zusammenhang als Indiz für die tatsächliche Unaufklärbarkeit | 98 | ||
5. Abschnitt: Der Geltungsbereich des § 830 I 2 | 99 | ||
A. Anwendbarkeit auf Haftungstatbestände des 25. Titels des BGB | 99 | ||
I. Haftungstatbestände, die den Nachweis des Verschuldens voraussetzen | 99 | ||
1. Rechtswidrigkeit | 99 | ||
2. Schuldfähigkeit und Verschuldensnachweis | 100 | ||
II. Haftungstatbestände vermuteter Schuld | 102 | ||
III. Gefährdungstatbestände | 104 | ||
B. Anwendbarkeit auf Haftungstatbestände außerhalb des 25. Titels des BGB | 107 | ||
6. Abschnitt: Subsidiarität des § 830 I 2 | 109 | ||
A. Ansicht des Bundesgerichtshofes | 109 | ||
B. Ansicht der Literatur | 111 | ||
I. Gernhubers Lehre von der Subsidiarität | 111 | ||
II. Gegenansicht von Deubner und Bauer | 111 | ||
C. Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag | 112 | ||
D. Zusammenfassung | 117 | ||
(B) bei kumulativer Verursachung | 118 | ||
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung | 118 | ||
2. Abschnitt: Entscheidungen, die die Anwendbarkeit des § 830 I 2 verneinen | 119 | ||
3. Abschnitt: Entscheidungen, die die Anwendbarkeit des § 830 I 2 bejahen | 122 | ||
4. Abschnitt: Zusammenfassung | 126 | ||
Zweiter Hauptteil: Schadensverteilung bei Mitverschulden des Geschädigten | 129 | ||
Vorbemerkung | 129 | ||
Viertes Kapitel: Das Verteilungsverfahren bei Mittäterschaft | 131 | ||
Fünftes Kapitel: Das Verteilungsverfahren bei Nebentäterschaft | 133 | ||
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung | 133 | ||
2. Abschnitt: Ansicht der Rechtsprechung | 135 | ||
A. Das Prinzip der Einzelabwägung und Beschränkung des Ausgleichsanspruchs auf die höchste Einzelquote in der älteren Rechtsprechung | 135 | ||
B. Die Kombination von Einzel- und Gesamtabwägung in der Grundsatzentscheidung des BGH vom 16. Juni 1959 (BGHZ 30, 203 ff.) | 138 | ||
C. Spätere Entscheidungen, die von diesem Verteilungsverfahren abgewichen sind | 141 | ||
D. Die Durchbrechung der Lehre bei der sog. Haftungseinheit und beim Ausgleich des Nichtvermögensschadens | 143 | ||
E. Zusammenfassung | 145 | ||
3. Abschnitt: Ansicht des Schrifttums | 146 | ||
A. Die Unterscheidung in „relative“ und „absolute“ Beteiligungsquote bei Dunz | 146 | ||
B. Ansicht der heute herrschenden Meinung, die der Rechtsprechung des BGH folgt | 148 | ||
C. Stimmen, die das Verteilungsverfahren des BGH ablehnen | 149 | ||
4. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag | 153 | ||
A. Die Kombination von Einzel- und Gesamtabwägung als Verteilungsverfahren in der Rechtsprechung des BGH | 153 | ||
I. Vorbemerkung | 153 | ||
II. Auseinandersetzung mit den entscheidenden Gründen, auf die der BGH im Urteil vom 16. Juni 1959 das von ihm vertretene Verteilungsverfahren gestützt hat | 154 | ||
1. Zur These, für Nebentäter fehle eine § 830 I S. 1 entsprechende Rechtsgrundlage, der Verantwortungssphäre des Verletzten eine gemeinsame Verantwortungssphäre der Schädiger gegenüberzustellen | 155 | ||
2. Zur These, im Falle der Schadenszufügung durch Nebentäter habe der mitschuldige Verletzte entsprechend dem eigenen Anteil an der Verantwortlichkeit für den Schaden das Insolvenzrisiko zu tragen | 158 | ||
3. Zur These, ein befriedigendes Ergebnis der Schadensverteilung lasse sich nur durch einen Blick auf das gesamte Unfallgeschehen gewinnen (Gesamtabwägung) | 159 | ||
4. Zur Berechnungsmethode bei der Solidar-(Gesamt-)abwägung | 160 | ||
5. Zur These, berechtigte Interessen des Verletzten und die schnelle Abwicklung derartiger Haftpflichtfälle erforderten, am Prinzip der Einzelabwägung festzuhalten | 165 | ||
6. Zur These, allein die Kombination von Einzel- und Gesamtabwägung stelle sicher, daß kein Schädiger dem Geschädigten mehr als die ihrem Verhältnis zueinander angemessene Schadensquote zu tragen habe | 169 | ||
III. Zusammenfassung | 170 | ||
B. Ablehnung der Einzelabwägung als untauglichem Ansatzpunkt für die Schadensverteilung | 170 | ||
C. Eigener Lösungsvorschlag: Das Verteilungsverfahren auf der Grundlage einer modifizierten Anwendung der Methode der Gesamtabwägung | 173 | ||
I. Ableitung aus dem Prinzip der Gesamtschuld, § 840 und der Anrechnung eigenen Mitverschuldens, § 254 | 173 | ||
II. Vorteile des vorgeschlagenen Verteilungsverfahrens | 175 | ||
III. Entscheidung über die Belastung mit dem Ausgleichs-(Insolvenz-) risiko | 178 | ||
Sechstes Kapitel: Das Verteilungsverfahren bei Beteiligung | 181 | ||
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung | 181 | ||
2. Abschnitt: Die potentielle Selbstschädigung | 181 | ||
A. Die Berücksichtigung potentieller Selbstschädigung im Rahmen einer Minderung des Ersatzanspruches gem. § 254 | 181 | ||
B. Potentielle Selbstschädigung als Ausschlußgrund des Ersatzanspruchs | 183 | ||
C. Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag | 184 | ||
I. Ablehnung des Gedankens der Gesamtschuldnergemeinschaft | 184 | ||
II. Ablehnung des Lösungsweges über § 254 (auch i. V. mit einer analogen Anwendung des § 830 I 2) | 185 | ||
III. Eigener Lösungsvorschlag: Potentielle Selbstschädigung schließt den Ersatzanspruch überhaupt aus | 188 | ||
3. Abschnitt: Nachweisliche Mitverursachung | 188 | ||
Siebtes Kapitel: Das Verteilungsverfahren beim Ausgleich immaterieller Schäden | 190 | ||
1. Abschnitt: Meinungsstand | 190 | ||
2. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag | 192 | ||
Ergebnisse der Untersuchung | 198 | ||
Literaturverzeichnis | 203 |