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Brambring, G. (1973). Mittäter, Nebentäter, Beteiligte und die Verteilung des Schadens bei Mitverschulden des Geschädigten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42901-1
Brambring, Günter. Mittäter, Nebentäter, Beteiligte und die Verteilung des Schadens bei Mitverschulden des Geschädigten. Duncker & Humblot, 1973. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-42901-1
Brambring, G (1973): Mittäter, Nebentäter, Beteiligte und die Verteilung des Schadens bei Mitverschulden des Geschädigten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-42901-1

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Mittäter, Nebentäter, Beteiligte und die Verteilung des Schadens bei Mitverschulden des Geschädigten

Brambring, Günter

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 10

(1973)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 14
Erster Hauptteil: Formen der Mehrtäterschaft 17
Erstes Kapitel: Die Mittäter 17
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung 17
2. Abschnitt: Ansicht der Rechtsprechung 20
A. Mittäterschaft als „gemeinschaftliche Verursachung“ – RGZ 58, 357 ff. (sog. Knallerbsenfall) 20
B. Die Lehre vom „bewußten und gewollten Zusammenwirken“ in der Rechtsprechung des Reichsgerichts 22
I. Als Abgrenzungskriterium zur Nebentäterschaft 22
II. Mittäterschaft auch bei fahrlässigen Handlungen? 23
III. Unerheblichkeit des Verursachungsmaßes und der Satz: „Die Gemeinschaftlichkeit des Willens erzeugt die gemeinschaftliche Verursachung“ 23
IV. Die Unterscheidung von objektivem und subjektivem Tatbestand – RG Gruchot 67 Nr. 13 24
C. Fortentwicklung dieser Lehre in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: der Verzicht auf den kausalen Tatbeitrag eines jeden Mittäters 25
3. Abschnitt: Ansicht des Schrifttums Mittäterschaft: Frage der Gesamtkausalität oder der subjektiven Willensrichtung? 29
I. Die ältere Lehre 29
1. Traeger 29
2. Oertmann 30
3. Die Ansicht bei Planck – Flad 31
II. Die Ansicht der heute herrschenden Meinung 31
III. Die Kritik Bydlinskis 34
4. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 36
A. Analyse der Entwicklung in der Rechtsprechung 36
1. Phase: Mittäterschaft als Problem der Kausalität 37
2. Phase: Mittäterschaft als Problem der Kausalität und der Willensrichtung 38
3. Phase: Mittäterschaft als Problem der Willensrichtung und des Kausalitätsverdachtes 39
B. Kritik an der herrschenden Meinung 40
I. Die Definition des Mittäters im Zivilrecht entspricht nicht der des Mittäters im Strafrecht 40
II. Der Kausalitätsverdacht allein vermag die Haftung des Mittäters nicht zu rechtfertigen 42
1. Widerlegung des Gedankens von der „Gewinnabwehrfunktion“ des § 830 I S. 1 42
2. Unvereinbarkeit mit dem Wortlaut 44
C. Eigener Lösungsvorschlag 46
I. § 830 I S. 1 ist keine haftungsbegründende Norm; sie setzt also den Nachweis eines kausalen Tatbeitrages eines jeden der Mittäter voraus 46
II. Methodische Trennung von objektivem und subjektivem Tatbestand 46
III. Funktion des § 830 I S. 1 47
IV. Mittäterschaft nur bei vorsätzlichem gemeinschaftlichen Handeln 49
V. Zusammenfassung 50
Zweites Kapitel: Die Nebentäter 53
1. Abschnitt: Begriff der Nebentäterschaft 53
2. Abschnitt: Rechtfertigung der solidarischen Haftung allein aus den Grundsätzen der Kausalität 54
3. Abschnitt: Nebentäterschaft bei unterschiedlichen Schadensanteilen 55
4. Abschnitt: Zusammenfassung 57
Drittes Kapitel: Die Beteiligten 58
(A) bei alternativer Verursachung 58
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung 58
A. Sieben Thesen zu den Voraussetzungen der Haftung als Beteiligter, abgeleitet aus dem Wortlaut des § 830 I 2 und seiner systematischen Stellung im Deliktsrecht 58
B. Die Forderung der h. M. nach einer – zusätzlichen – einengenden Beschreibung des Kreises der Beteiligten 60
2. Abschnitt: Ansicht der Rechtsprechung 61
A. Die Grundsatzentscheidung des Reichsgerichts im sog. Knallerbsenfall (RGZ 58, 357 ff.) 61
I. Die Kausalitätssituation 62
II. Der zeitliche und räumliche Zusammenhang der Gefährdungshandlungen als Schlußfolgerung zu der in § 830 I 2 umschriebenen Kausalitätssituation 62
III. „Gemeinsamkeit des Tuns“ als subjektives Merkmal der Beteiligung? 63
B. Die Behandlung der Frage, ob § 830 I 2 über den objektiven Zusammenhang von Zeit und Raum hinaus zusätzlich eine subjektive Verbindung der Beteiligten erfordert, in der Rechtsprechung des Reichsgerichts 64
C. Die schrittweise Aufgabe des Postulats nach dem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang in der Rechtsprechung des BGH 67
3. Abschnitt: Ansicht des Schrifttums 73
A. Die Lehre Traegers von der „verbotenen Handlung“ als Gefährdungshandlung 73
B. Die Lehre von der notwendigen subjektiven Verbundenheit der Beteiligten (Traeger, Oertmann, Drees, Larenz, Weimar, Lauenstein) 74
C. Die Lehre vom tatsächlichen einheitlichen, räumlich und zeitlich zusammenhängenden Vorgang 76
D. Die Kritik an der herrschenden Meinung und die Lehre vom Verzicht auf den einheitlichen Vorgang 77
I. Die Ansicht Bydlinskis 77
II. Die Ansicht Gernhubers 78
III. Die Ansicht Deubners 80
IV. Die Ansicht Bauers 81
E. Zusammenfassung 82
4. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 82
A. Deutung des in der Rechtsprechung festgestellten Wandels als Anpassung an die veränderten Lebenssachverhalte ungeklärter alternativer Verursachung 82
I. Die Unternehmenssituation (Raufhandel, Jagdunfall) als typischer Sachverhalt in der Rechtsprechung des Reichsgerichts 82
II. Der Verkehrsunfall als typischer Sachverhalt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs 83
B. Das Verständnis vom zeitlichen und örtlichen Zusammenhang 84
I. in der grundlegenden Entscheidung des RG aus dem Jahre 1904 84
II. in der Rechtsprechung des BGH 86
C. Verzicht auf eine sowohl subjektive als auch objektive Beschränkung des Kreises der Beteiligten 87
I. Ablehnung der Lehre von der inneren Verbundenheit der Beteiligten 87
II. Ablehnung der Lehre vom zeitlichen und örtlichen Zusammenhang 90
1. Die Bedeutungslosigkeit als Abgrenzungskriterium in der Praxis 90
2. Die unzutreffende Berufung auf den Willen des Gesetzgebers 90
3. Die Ableitung aus dem Haftungsprinzip 91
a) Die verschiedenen Ansichten 91
b) Eigener Versuch einer Erklärung 92
(1) Die umschriebene tatsächliche Situation als Ausgangspunkt 92
aa) die Beweissituation 92
bb) Folgerungen für die Bestimmung des Kreises der Beteiligten 93
(2) § 830 I 2 als Billigkeitsentscheidung 94
aa) Unterscheidung nach den Ursachen, die zur Unaufklärbarkeit des Sachverhaltes geführt haben 94
bb) Die Interessenabwägung 95
cc) Konkurrenz zwischen Verschulden und Zufall 96
(3) Zusammenfassung 98
(4) Der zeitliche und örtliche Zusammenhang als Indiz für die tatsächliche Unaufklärbarkeit 98
5. Abschnitt: Der Geltungsbereich des § 830 I 2 99
A. Anwendbarkeit auf Haftungstatbestände des 25. Titels des BGB 99
I. Haftungstatbestände, die den Nachweis des Verschuldens voraussetzen 99
1. Rechtswidrigkeit 99
2. Schuldfähigkeit und Verschuldensnachweis 100
II. Haftungstatbestände vermuteter Schuld 102
III. Gefährdungstatbestände 104
B. Anwendbarkeit auf Haftungstatbestände außerhalb des 25. Titels des BGB 107
6. Abschnitt: Subsidiarität des § 830 I 2 109
A. Ansicht des Bundesgerichtshofes 109
B. Ansicht der Literatur 111
I. Gernhubers Lehre von der Subsidiarität 111
II. Gegenansicht von Deubner und Bauer 111
C. Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 112
D. Zusammenfassung 117
(B) bei kumulativer Verursachung 118
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung 118
2. Abschnitt: Entscheidungen, die die Anwendbarkeit des § 830 I 2 verneinen 119
3. Abschnitt: Entscheidungen, die die Anwendbarkeit des § 830 I 2 bejahen 122
4. Abschnitt: Zusammenfassung 126
Zweiter Hauptteil: Schadensverteilung bei Mitverschulden des Geschädigten 129
Vorbemerkung 129
Viertes Kapitel: Das Verteilungsverfahren bei Mittäterschaft 131
Fünftes Kapitel: Das Verteilungsverfahren bei Nebentäterschaft 133
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung 133
2. Abschnitt: Ansicht der Rechtsprechung 135
A. Das Prinzip der Einzelabwägung und Beschränkung des Ausgleichsanspruchs auf die höchste Einzelquote in der älteren Rechtsprechung 135
B. Die Kombination von Einzel- und Gesamtabwägung in der Grundsatzentscheidung des BGH vom 16. Juni 1959 (BGHZ 30, 203 ff.) 138
C. Spätere Entscheidungen, die von diesem Verteilungsverfahren abgewichen sind 141
D. Die Durchbrechung der Lehre bei der sog. Haftungseinheit und beim Ausgleich des Nichtvermögensschadens 143
E. Zusammenfassung 145
3. Abschnitt: Ansicht des Schrifttums 146
A. Die Unterscheidung in „relative“ und „absolute“ Beteiligungsquote bei Dunz 146
B. Ansicht der heute herrschenden Meinung, die der Rechtsprechung des BGH folgt 148
C. Stimmen, die das Verteilungsverfahren des BGH ablehnen 149
4. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 153
A. Die Kombination von Einzel- und Gesamtabwägung als Verteilungsverfahren in der Rechtsprechung des BGH 153
I. Vorbemerkung 153
II. Auseinandersetzung mit den entscheidenden Gründen, auf die der BGH im Urteil vom 16. Juni 1959 das von ihm vertretene Verteilungsverfahren gestützt hat 154
1. Zur These, für Nebentäter fehle eine § 830 I S. 1 entsprechende Rechtsgrundlage, der Verantwortungssphäre des Verletzten eine gemeinsame Verantwortungssphäre der Schädiger gegenüberzustellen 155
2. Zur These, im Falle der Schadenszufügung durch Nebentäter habe der mitschuldige Verletzte entsprechend dem eigenen Anteil an der Verantwortlichkeit für den Schaden das Insolvenzrisiko zu tragen 158
3. Zur These, ein befriedigendes Ergebnis der Schadensverteilung lasse sich nur durch einen Blick auf das gesamte Unfallgeschehen gewinnen (Gesamtabwägung) 159
4. Zur Berechnungsmethode bei der Solidar-(Gesamt-)abwägung 160
5. Zur These, berechtigte Interessen des Verletzten und die schnelle Abwicklung derartiger Haftpflichtfälle erforderten, am Prinzip der Einzelabwägung festzuhalten 165
6. Zur These, allein die Kombination von Einzel- und Gesamtabwägung stelle sicher, daß kein Schädiger dem Geschädigten mehr als die ihrem Verhältnis zueinander angemessene Schadensquote zu tragen habe 169
III. Zusammenfassung 170
B. Ablehnung der Einzelabwägung als untauglichem Ansatzpunkt für die Schadensverteilung 170
C. Eigener Lösungsvorschlag: Das Verteilungsverfahren auf der Grundlage einer modifizierten Anwendung der Methode der Gesamtabwägung 173
I. Ableitung aus dem Prinzip der Gesamtschuld, § 840 und der Anrechnung eigenen Mitverschuldens, § 254 173
II. Vorteile des vorgeschlagenen Verteilungsverfahrens 175
III. Entscheidung über die Belastung mit dem Ausgleichs-(Insolvenz-) risiko 178
Sechstes Kapitel: Das Verteilungsverfahren bei Beteiligung 181
1. Abschnitt: Einleitung und Fragestellung 181
2. Abschnitt: Die potentielle Selbstschädigung 181
A. Die Berücksichtigung potentieller Selbstschädigung im Rahmen einer Minderung des Ersatzanspruches gem. § 254 181
B. Potentielle Selbstschädigung als Ausschlußgrund des Ersatzanspruchs 183
C. Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 184
I. Ablehnung des Gedankens der Gesamtschuldnergemeinschaft 184
II. Ablehnung des Lösungsweges über § 254 (auch i. V. mit einer analogen Anwendung des § 830 I 2) 185
III. Eigener Lösungsvorschlag: Potentielle Selbstschädigung schließt den Ersatzanspruch überhaupt aus 188
3. Abschnitt: Nachweisliche Mitverursachung 188
Siebtes Kapitel: Das Verteilungsverfahren beim Ausgleich immaterieller Schäden 190
1. Abschnitt: Meinungsstand 190
2. Abschnitt: Stellungnahme und eigener Lösungsvorschlag 192
Ergebnisse der Untersuchung 198
Literaturverzeichnis 203