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Repräsentantenhaftung

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Martinek, M. (1979). Repräsentantenhaftung. Die Organhaftung nach § 31 BGB als allgemeines Prinzip der Haftung von Personenverbänden für ihre Repräsentanten. Ein Beitrag zum System der Verschuldenszurechnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44420-5
Martinek, Michael. Repräsentantenhaftung: Die Organhaftung nach § 31 BGB als allgemeines Prinzip der Haftung von Personenverbänden für ihre Repräsentanten. Ein Beitrag zum System der Verschuldenszurechnung. Duncker & Humblot, 1979. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44420-5
Martinek, M (1979): Repräsentantenhaftung: Die Organhaftung nach § 31 BGB als allgemeines Prinzip der Haftung von Personenverbänden für ihre Repräsentanten. Ein Beitrag zum System der Verschuldenszurechnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44420-5

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Repräsentantenhaftung

Die Organhaftung nach § 31 BGB als allgemeines Prinzip der Haftung von Personenverbänden für ihre Repräsentanten. Ein Beitrag zum System der Verschuldenszurechnung

Martinek, Michael

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 53

(1979)

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Table of Contents

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Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung: Aufgabe und Methode 15
Kapitel I: Die Grundlagen des § 31 BGB 20
A. Die der Organhaftung zugrunde liegenden Rechtsgedanken 21
1. Das Gerechtigkeitserfordernis einer positiven Korrelation von Vorteil und Nachteil bei der Vermögensverwaltung 21
2. Der Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung 23
3. § 31 BGB im Streit zwischen Organ- und Vertretertheorie 25
4. Die Angleichungsfunktion des § 31 BGB bezüglich der normativen Rechtsstellung juristischer und natürlicher Personen 32
5. Die Organhaftung als Repräsentationshaftung und Folge soziologischer Gegebenheiten 35
6. § 31 BGB als Haftungsprinzip für Verbände mit verselbständigtem, durch Organe verwalteten Sondervermögen 39
7. Zusammenfassung: Die Rechtsfähigkeit des Verbandes als die entscheidende Basis des § 31 BGB 43
B. Das Verhältnis der Organhaftung zu den §§ 831 und 278 BGB sowie zur persönlichen Haftung des Organs 44
1. Die Organhaftung im außervertraglichen, insbesondere deliktischen Bereich 44
2. Die Organhaftung im vertraglichen und vertragsähnlichen Bereich 46
3. Die Organhaftung als Haftungsbegründung und als Haftungsausdehnung 48
Kapitel II: Die Organhaftung bei nicht rechtsfähigen Vereinen und Gesamthandsgesellschaften nach Literatur und Rechtsprechung 50
A. Die Organhaftung des nicht rechtsfähigen Vereins als richterliche Rechtsfortbildung 50
1. Der nicht rechtsfähige Verein als Politikum 51
2. § 831 BGB als individualrechtliche und § 31 BGB als sozialrechtliche Norm 53
3. Der Organbegriff beim nicht rechtsfähigen Verein 55
4. Die Analogie zu § 31 BGB als Scheinbegründung für die Organhaftung des nicht rechtsfähigen Vereins 58
B. Kritik der analogen Anwendung des § 31 BGB auf die OHG und KG 60
1. Die Organhaftung der Personenhandelsgesellschaften als richterliches Gewohnheitsrecht 60
2. Körperschaftliche Struktur und organschaftliche Organisation der Personenhandelsgesellschaften 61
3. Die methodischen Unzulänglichkeiten einer analogen Anwendung des § 31 BGB auf Personenhandelsgesellschaften 64
C. Die Zurechnung von Geschäftsführer-Verschulden bei der BGB-Gesellschaft 67
1. Kritik der eine Organhaftung ablehnenden herrschenden Literatur und Rechtsprechung 67
a) Der geschäftsführende Gesellschafter als Organ der BGB-Gesellschaft 68
b) Die unbilligen Ergebnisse einer Anwendung des § 831 BGB 71
2. Kritik der eine analoge Anwendung des § 31 BGB befürwortenden Mindermeinung 73
a) Die Organhaftung der BGB-Gesellschaft als Folge ihrer Teilrechtsfähigkeit (Fabricius) 73
b) Grundsatz und Norm der Organhaftung 81
D. Zusammenfassung 82
Kapitel III: Die Fortbildung des § 31 BGB zum allgemeinen Haftungsprinzip für das Verbandsrecht 84
A. Legitimation und Konstruktion einer Rechtsfortbildung der Organhaftung nach § 31 BGB 86
1. Die Notwendigkeit der Entwicklung eines einheitlichen gesellschaftsrechtlichen Verschuldenszurechnungssystems 86
2. Die allgemein verbandsrechtlichen Komponenten des § 31 BGB und der Personenverband als Ausgangspunkt einer fortgebildeten Organhaftung 91
3. Die Gesamthandsgemeinschaft als Verbandsprinzip 95
4. Die verbandliche Organhaftung als gegenwärtige latente richterliche Rechtsfortbildung 104
5. Die neue Formel 107
B. Die Konsequenzen der verbandsrechtlichen Organhaftung für die gesellschaftsrechtlichen Gesamthandsgemeinschaften 109
1. Die organschaftliche Verschuldenszurechnung bei der OHG 110
a) Der vertragliche Bereich 110
b) Der deliktische Bereich 113
aa) Fallgruppe 1: Unerlaubte Handlung eines oder mehrerer geschäftsführungsbefugter Gesellschafter einer OHG 113
bb) Fallgruppe 2: Gemeinschaftliche unerlaubte Handlung aller OHG-Gesellschafter, die sämtlich Geschäftsführungsbefugnis besitzen 114
cc) Fallgruppe 3: Unerlaubte Handlung eines nicht geschäftsführungsbefugten weisungsabhängigen Gesellschafters einer OHG 115
2. Die organschaftliche Verschuldenszurechnung bei der BGB-Gesellschaft 116
a) Der vertragliche Bereich 116
aa) Doppelverpflichtungs- und Akzessorietätstheorie 116
bb) Die Gesamthandsschuld 118
cc) Die Gesamtschuld 119
b) Der deliktische Bereich 121
aa) Fallgruppe 1: Gemeinschaftliche unerlaubte Handlung aller BGB-Gesellschafter, die sämtlich entweder gemeinschaftlich, § 709 I BGB, oder einzeln, § 711 S. 1 Fall 1 BGB, Geschäftsführungsbefugnis haben 121
bb) Fallgruppe 2: Unerlaubte Handlung eines Einzelgeschäftsführers, § 710 S. 1 Fall 1 BGB, oder mehrerer – einzeln, § 711 S. 1 Fall 2 BGB, oder gemeinschaftlich, §§ 710 S. 1 Fall 2, 709 I BGB – geschäftsführungsbefugter, aber nicht aller Gesellschafter 123
cc) Fallgruppe 3: Unerlaubte Handlung eines nicht geschäftsführungsbefugten weisungsunterworfenen Gesellschafters 125
3. Die prozessuale Durchsetzung der Organhaftungsansprüche 126
a) Die Personenhandelsgesellschaften 126
b) Die BGB-Gesellschaft 127
C. Die Erweiterung des horizontalen Anwendungsbereiches der fortgebildeten Organhaftung nach § 31 BGB auf Normadressaten außerhalb des Gesellschaftsrechts 130
1. Die Anwendbarkeit des § 31 BGB auf die Miterbengemeinschaft 130
2. Die Organhaftung bei der ehelichen Gütergemeinschaft 133
3. Die Unanwendbarkeit des § 31 BGB auf einzelkaufmännische Unternehmen 134
4. Die Unanwendbarkeit des § 31 BGB auf die Fälle der gesetzlichen Vermögensverwaltung 137
D. Zusammenfassung 140
Kapitel IV: Analyse und Kritik der Rechtsprechung und Literatur zur Abgrenzung des eine Organhaftung auslösenden Personenkreises 143
A. Organe und „andere verfassungsmäßig berufene Vertreter“ von Verbänden 143
1. Die Willensorgane 143
2. Die „anderen verfassungsmäßig berufenen Vertreter“ (Sonderorgane) 148
a) Die ursprüngliche methodengerechte Auslegung und ihre unpraktikablen Ergebnisse 148
b) Die „Auslegung“ gegen das Gesetz – Topik statt Subsumtion 152
B. Die Haftung für Organisationsverschulden bzw. wegen Organisationsmangels 160
1. Das Haftungsnetz für Großbetriebe bei ungenügender Organisation 161
a) Der Mangel in der besonderen Überwachungsorganisation im Rahmen des § 831 BGB 161
b) Der Mangel in der allgemeinen Betriebsorganisation bei Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des § 823 I, II BGB 165
c) Der Mangel in der Verbandsorgansiation 168
aa) Der Mangel in der Verbandsorganisation als besonderer Verstoß gegen die allgemeine betriebliche Organisationspflicht bei Verkehrssicherungspflichten 168
bb) Der Mangel in der Verbandsorganisation als eigenständiger, vom Bestehen einer Verkehrssicherungspflicht unabhängiger Organisationsmangel 171
d) Synopse der in der Rechtsprechung vorkommenden Arten von Organisationsmängeln bei Großbetrieben und ihrer Folgen 174
2. Die Systemwidrigkeit der Haftung wegen eines Mangels in der Verbandsorganisation 176
a) Der Eingriff in die Satzungsautonomie durch Organbestellzwang 176
b) Der Pervertierung der Angleichungsfunktion des § 31 BGB 179
c) Die Organhaftung als Fiktionshaftung und Sanktionshaftung 181
d) Von der Zurechnungsnorm zum eigenständigen Haftungstatbestand 182
3. Die bedingte Systemkonformität der Haftung wegen eines Mangels in der Betriebsorganisation 184
C. Andere Lösungsvorschläge in der Literatur 190
1. Übernahmeverschulden 190
2. Die analoge Anwendung des § 31 BGB auf alle leitenden Angestellten von Verbänden 191
D. Zusammenfassung 194
Kapitel V: Von der Organhaftung zur Repräsentantenhaftung 196
A. Die analoge Anwendung des § 31 BGB auf nicht verfassungsmäßig berufene Repräsentanten von Verbänden 196
1. Die Feststellung einer Gesetzeslücke 196
a) Der Regelungsbereich des § 831 BGB 197
(1) Die geschichtliche Entwicklung der Gehilfenhaftung 197
(2) Das gesetzgeberische Regelungsmodell des Jahres 1900 und die nachträgliche Veränderung des Regelungssubstrates 202
b) Die verdeckte nachträgliche Regelungslücke 206
c) Die Verdeutlichung des Repräsentationsbegriffs als eine besondere Art der Vertretung 208
(1) phänomenologisch / soziologisch 208
(2) juristisch 210
2. Die Analogiefähigkeit des § 31 BGB in seinem vertikalen Anwendungsbereich 215
a) Der duale Regelungscharakter des § 31 BGB: Organhaftung und Sonderorganhaftung 216
b) Die Sonderorganhaftung als Repräsentantenhaftung 219
3. Die Ausdehnung der Sonderorganhaftung auf nicht verfassungsmäßig berufene Repräsentanten von Verbänden per analogiam 222
4. Die systematisch-dogmatische Einordnung der verbandlichen Repräsentantenhaftung des § 31 BGB 223
B. Die individuelle (nicht-verbandliche) Repräsentantenhaftung als Gesamtanalogie 225
1. Die Repräsentantenhaftung des § 2 RHaftpflG 226
2. Die Repräsentantenhaftung im Schiffahrtsrecht (§ 485 HGB, § 3 I BinnSchiffG) 228
3. Repräsentantenhaftung und Wille des Gesetzgebers 230
C. Zusammenfassung 234
Literaturverzeichnis 236