Werbefernsehen und Öffentliches Recht
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Leisner, W. (1967). Werbefernsehen und Öffentliches Recht. Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40905-1
Leisner, Walter. Werbefernsehen und Öffentliches Recht: Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit. Duncker & Humblot, 1967. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40905-1
Leisner, W (1967): Werbefernsehen und Öffentliches Recht: Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-40905-1
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Werbefernsehen und Öffentliches Recht
Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 56
(1967)
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Book Details
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 6 | ||
Inhaltsverzeichnis | 8 | ||
A. Die Veranstaltung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, insbesondere von Werbesendungen, als „öffentliche Aufgabe" der Rundfunkanstalten | 14 | ||
I. Die Fragestellung | 14 | ||
II. Rundfunk und WF als „wesentliche Staatsaufgabe" | 15 | ||
1. Der Begriff der „wesentlichen Staatsauf gäbe" | 15 | ||
a) Der „notwendige Staats vorbehält" — Allgemeines | 15 | ||
b) „Wesentliche Staatsaufgaben" als Verfassungsbegriff | 16 | ||
c) Die Bestimmung der „wesentlichen Staatsaufgaben" aus dem notwendigen Einsatz von Hoheitsgewalt | 17 | ||
d) Schlichte Hoheitstätigkeit als Erfüllung „wesentlicher Staatsaufgaben" | 19 | ||
2. Das WF als „wesentliche Staatsaufgabe" | 20 | ||
a) Fehlen des Einsatzes der Hoheitsgewalt | 20 | ||
b) WF als schlicht-hoheitliche Tätigkeit? | 21 | ||
c) WF als „von Privaten nachahmbare Tätigkeit" | 21 | ||
III. Das WF als öffentliche Aufgabe nach allgemeinen Grundsätzen | 23 | ||
1. Der Begriff der öffentlichen Aufgabe | 23 | ||
a) „öffentliche Aufgabe" und „staatliche Aufgabe" | 23 | ||
b) „öffentliche Aufgabe" und „in der Öffentlichkeit zu erfüllende Aufgabe" | 24 | ||
c) Der Begriff der „öffentlichen Aufgabe" nach der Rechtsprechung des BVerfG | 25 | ||
d) Erfüllung „öffentlicher Aufgaben" als Tätigkeit in einem (besonderen) öffentlichen Interesse | 26 | ||
e) Die rechtliche Bedeutung der Anerkennung einer „öffentlichen Aufgabe" | 27 | ||
2. Die Rundfunkveranstaltung, insbesondere das WF, als Durchführung der Daseinsvorsorge | 29 | ||
a) Die h. L.: Rundfunkveranstaltungen als Ausdruck der Daseinsvorsorge | 29 | ||
b) Bedenken gegen eine Begründung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus der Qualifizierung der Rundfunkveranstaltungen als Teil der Daseinsvorsorge | 30 | ||
c) WF als Daseinsvorsorge? | 32 | ||
3. WF als Forderung der Sozialstaatlichkeit? | 33 | ||
a) Begründung der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch das WF aus dem Sozialstaatsprinzip und Begründung aus dem Begriff der Daseinsvorsorge | 34 | ||
b) Das Sozialstaatsprinzip als selbständige Begründung für den öffentlichen Aufgaben-Charakter des WF | 34 | ||
aa) Die normative Wirkkraft des Sozialstaatsprinzips | 35 | ||
bb) Der Inhalt der Sozialstaatsentscheidung und das WF | 36 | ||
4. Gewinnerzielung an sich als öffentliche Aufgabe? | 38 | ||
a) Handeln der öffentlichen Hand mit Gewinnerzielungsabsicht als legitime Staatstätigkeit oder als Erfüllung öffentlicher Aufgaben | 38 | ||
aa) Die richtige Fragestellung | 38 | ||
bb) Die h. L .von der Unzulässigkeit des Gewinnstrebens als Verfolgung eines öffentlichen Zweckes | 39 | ||
b) Unzulässigkeit des WF als Finanzmonopol | 41 | ||
aa) Finanzmonopol und Verwaltungsmonopol — Allgemeines | 42 | ||
bb) Unzulässigkeit eines — vom Programmrundfunk isolierten — WF als Finanzmonopol | 43 | ||
α) Verstoß gegen die Berufsfreiheit | 43 | ||
β) Verstoß gegen die Wettbewerbsfreiheit | 45 | ||
γ) Keine Zulässigkeit von WF als Finanzmonopol nach den Grundsätzen von Art. 105 f. GG | 46 | ||
c) Ergebnisse für das WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben | 47 | ||
5. Werbung als „öffentliche Aufgabe"? | 48 | ||
a) Die Fragestellung | 48 | ||
b) Die These „Werbung ist öffentliche Aufgabe"; WF als schlichte Hoheitstätigkeit? | 49 | ||
c) Die Bereitstellung von Werbemitteln allgemein als Erfüllung öffentlicher Aufgaben? | 50 | ||
d) „Werbung als Erfüllung öffentlicher Aufgaben" aus dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung von gewerblichen Grundrechten der Werbenden durch das Werbemedium? | 52 | ||
IV. WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben: mögliche Begründung aus dem Verhältnis WF — allgemeiner Programmrundfunk | 53 | ||
1. Die Rechtsprechung des BVerfG und das WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben — aus dem Gesichtspunkt der Zugehörigkeit des WF zum Rundfunkbereich | 53 | ||
2. Die „öffentliche Aufgabe WF" nach den Rundfunkgesetzen | 56 | ||
a) Die Aufgabenumschreibung des Rundfunks nach den Rundfunkgesetzen und das WF | 57 | ||
aa) Die allgemeinen Aufgabenumschreibungen | 57 | ||
bb) Die Behandlung des WF i n den Rundfunkgesetzen | 62 | ||
b) Erweiterung der gesetzlich fixierten „öffentlichen Aufgaben" der Rundfunkanstalten durch Grundsätze des Anstaltsrechts mit der Folge, daß durch das WF öffentliche Aufgaben erfüllt werden? | 65 | ||
aa) Erweiterung des Funktionsbereiches der Rundfunkanstalten auf Grund ihres Selbstverwaltungsrechts | 65 | ||
bb) WF — öffentliche Aufgabe der Anstalten als „Neben- und Hilfstätigkeit" des Programmrundfunks | 69 | ||
cc) WF — „öffentliche Aufgabe" der Anstalten als „Annex" des Programmrundfunks, als „Randnutzung" der Anstaltsmittel | 70 | ||
dd) WF — Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus dem Prinzip der „Wirtschaftlichkeit der Anstalten" | 74 | ||
3. WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach Rundfunkverfassungsrecht | 77 | ||
a) Mögliche verfassungsrechtliche Grundlagen für eine Qualifizierung des WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben | 78 | ||
aa) Die in Betracht kommenden Grundrechtsbestimmungen | 78 | ||
bb) Können sich die Anstalten auf Grundrechte und insbesondere auf die Rundfunkfreiheit als Grundrecht berufen? | 79 | ||
cc) Die Rundfunkfreiheit als Einrichtungsgarantie | 83 | ||
b) Die Rundfunkfreiheit und die (angebliche) wesentliche Einheit von WF und Programmrundfunk — Begründung für die These von der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch das WF? | 85 | ||
aa) Der Inhalt der Rundfunkfreiheit — Allgemeines — Schutz der Programmgestaltung | 85 | ||
bb) WF als herkömmlicher Bestandteil des deutschen Rundfunkwesens? | 87 | ||
cc) Gehört das WF in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit als Ausdruck einer „Meinung"? | 90 | ||
α) Der verfassungsrechtliche Standort der Werbung — Allgemeines | 92 | ||
β) Unmöglichkeit einer Abgrenzung Meinung — Werbung aus dem Meinungsbegriff | 93 | ||
γ) Grundrechtssystematische Notwendigkeit einer Zuordnung der Werbung zur „Meinung" oder „Berufsausübung" | 96 | ||
δ) Abgrenzungsmöglichkeiten der Wirtschaftswerbung: Käuferbeeinflussung | 98 | ||
ε) Die Rechtsprechung des BVerfG; Werbung und „Nachricht" | 102 | ||
ζ) Bedeutung der Zuordnung der Wirtschaftswerbung zur Berufsausübung für das WF | 103 | ||
η) WF als Meinungsbildung? | 105 | ||
dd) „Informationsrecht auf WF"? | 106 | ||
ee) WF — öffentliche Aufgabe aus dem Gesichtspunkt der notwendigen Aufrechterhaltung der Neutralität auch in diesem Bereich und des Zugangs aller „relevanten Kräfte"? | 107 | ||
c) Insbesondere: WF — öffentliche Aufgabe aus dem Gesichtspunkt der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen der Anstalten? | 111 | ||
aa) Sicherung eines Normkomplexes oder eines soziologischen Sachverhalts durch die Einrichtungsgarantie | 112 | ||
bb) Der Schutzumfang der Einrichtungsgarantie | 113 | ||
cc) WF als „notwendige wirtschaftliche Grundlage der Anstalten"? Andere Möglichkeiten der Ausgabendeckung | 114 | ||
dd) Vergleich mit der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Presse durch die Garantie der Pressefreiheit | 121 | ||
V. Zusammenfassung der Ergebnisse von Teil A — Folgerungen | 122 | ||
1. WF als fiskalische Tätigkeit der Anstalten | 122 | ||
2. Anhang: Die Tochtergesellschaften für Werbung und das WF als Fiskaltätigkeit | 123 | ||
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines teilweisen oder vollständigen Verbotes des WF | 125 | ||
a) Verletzung von Grundrechten der Anstalten durch Verbot des WF? | 125 | ||
b) Verletzung von Grundrechten der Werbenden durch ein WFVerbot? | 127 | ||
B. Rechtliche Grenzen der Zulässigkeit des WF | 130 | ||
I. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Legalität) und die Zulässigkeit des WF | 130 | ||
1. Geltung des Legalitätsprinzips gegenüber fiskalischem Staatshandeln — Allgemeines | 130 | ||
a) Notwendige Legitimation der fiskalischen Tätigkeit durch einen speziellen Satz des Verfassungsrechts? | 130 | ||
b) Vorbehalt des Gesetzes und fiskalisches Handeln | 131 | ||
2. Legalitätsgrundlagen für das WF als erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand | 133 | ||
3. Anhang: Verstoß einer Ausdehnung des WF gegen die Legalität (gegen die Rundfunkgesetze) | 134 | ||
II. Verstößt das WF gegen Art. 12 GG (Berufs- und Gewerbefreiheit)? | 137 | ||
1. Verletzung der Berufswahl privater WF-Veranstalter durch Monopolisierung des WF | 138 | ||
a) Verletzung durch Monopolisierung zugunsten der öffentlichen Hand | 138 | ||
aa) Keine Rechtfertigung des WF-Monopols der Anstalten nach Rundfunk(verfassungs)recht | 138 | ||
bb) „Commercial Broadcasters" und Berufsbild — Rechtfertigung der Monopolisierung des WF unter dem Gesichtspunkt, daß hier kein selbständiger Beruf vorliegt | 140 | ||
cc) Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch die Monopolisierung des WF | 144 | ||
b) Verletzung der Berufswahlfreiheit (potentieller) privater WFUnternehmer durch mögliche objektive Zugangsbeschränkungen zum WF? | 145 | ||
aa) Die Notwendigkeit objektiver Zulassungsschranken | 145 | ||
bb) „Schutz eines überragenden Gemeinschaftsgutes"? | 146 | ||
cc) Rechtfertigung von objektiven Zulassungsbeschränkungen aus der natürlichen (technischen) Beschränktheit der Ausübungsmöglichkeit des Berufs? | 147 | ||
dd) „Verlegerwerbefernsehen" als Zulassungsform Privater zur Veranstaltung von WF? | 149 | ||
ee) Übertragung des ZdF oder eines ganzen Anstaltsprogramms auf die Verleger? | 155 | ||
ff) Einfluß Privater auf das WF in Form von Beiräten | 157 | ||
2. Die Bindung der Fiskaltätigkeit der öffentlichen Hand an Grundrechte — Allgemeines | 159 | ||
a) Beschränkung der Grundrechtsbindung auf verwaltungsprivatrechtliche Tätigkeit? | 159 | ||
b) Bindung des Fiskus an die Grundrechte | 160 | ||
c) Kein Grundrechtsschutz gegenüber staatlicher Konkurrenz? | 161 | ||
3. Verletzung der Berufsausübungsfreiheit Privater, insbesondere der Presse, durch das WF | 162 | ||
a) Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit durch „Privilegierung" der WF-Tätigkeit der Anstalten? | 162 | ||
b) Verletzung der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. I S. 2 GG) Privater durch die fiskalische Ausübung des WF | 163 | ||
c) Sdiwere Verletzung der Berufsausübungsfreiheit Privater (= Verletzung von deren Berufswahlfreiheit) durch das WF? | 164 | ||
III. WF und privater Wettbewerb aus öffentlich-rechtlicher Sicht | 166 | ||
1. Der Begriff der verfassungsrechtlichen Wettbewerbsfreiheit | 166 | ||
2. Der Begriff „Wettbewerb" — Verfassungsrecht und Wettbewerbsrecht | 167 | ||
3. Verletzung verfassungsrechtlicher Wettbewerbsgleichheit durch das WF | 169 | ||
4. Wettbewerbsfreiheit als Gewährleistung eines Wettbewerbs unter Privaten — Verbot des Eingreifens des Fiskus in den Wettbewerb — Das „Subsidiaritätsprinzip" | 170 | ||
a) Die Lehre von der Unzulässigkeit des WF als Konkurrenz seitens der öffentlichen Hand | 170 | ||
b) Das Subsidiaritätsprinzip im Verhältnis öffentliche Hand — Private | 172 | ||
c) Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips auf etwaige Konkurrenzbeziehungen WF — Presse | 174 | ||
aa) Unanwendbarkeit der Grundsätze des § 67 DGO | 174 | ||
bb) Ablehnung eines allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität der Tätigkeit der öffentlichen Hand gegenüber privaten Veranstaltungen | 176 | ||
cc) Die Ablehnung eines Subsidiaritätsprinzips und die „Wirtschaftsverfassung" der BRD | 179 | ||
IV. Verletzung des Eigentums Privater (der Presse) durch das WF | 182 | ||
1. Die Fragestellung | 182 | ||
2. WF als enteignungsgleicher Eingriff gegenüber Privaten (der Presse) | 184 | ||
a) Eingriffscharakter des WF? | 184 | ||
b) Enteignungsfähige Rechtsposition? | 184 | ||
c) Das Fehlen eines Sonderopfers — Keine Verletzung des Gleichheitssatzes (durch die Veranstaltung des WF) gegenüber der Presse | 185 | ||
aa) Beurteilung nach der Schwere des Eingriffs | 186 | ||
bb) Beurteilung nach Schwere des Eingriffs und Verletzung des Gleichheitssatzes | 187 | ||
3. Anhang: Verstoß der Veranstaltung des WF gegen Art. 3 Abs. I GG (allgemeiner Gleichheitssatz)? | 188 | ||
V. Die Pressefreiheit als Grenze des WF | 191 | ||
1. Die Pressefreiheit als Einrichtungsgarantie — Die öffentliche Aufgabe der Presse | 192 | ||
a) Pressefreiheit als subjektives öffentliches Recht und als Einrichtungsgarantie | 192 | ||
b) Die herrschende Lehre von der öffentlichen Aufgabe der Presse | 193 | ||
aa) Die allgemeinen Aufgaben der Presse | 194 | ||
bb) Die Hauptfunktion der Presse: Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung | 195 | ||
cc) Folgerung daraus: Die „öffentliche Aufgabe" der Presse | 196 | ||
c) Die Pressefreiheit als Einrichtungsgarantie | 199 | ||
aa) Die Lehre von der Gewährleistung der „freien Presse" | 199 | ||
bb) Die Lehre von der Pressefreiheit als Institution der Teilhabe an der Staatsgewalt — Das Verhältnis von institutionalisierter zu subjektiv-öffentlicher Pressefreiheit | 200 | ||
cc) Die Garantie der „Vielfalt der Meinungen" | 202 | ||
2. Anzeigenpresse als Erfüllung öffentlicher Aufgaben und als Bestandteil der Einrichtung „freie Presse" | 207 | ||
a) Erfüllung „öffentlicher Aufgaben" durch die Inseratpresse? | 207 | ||
b) Die Anzeigenpresse als Bestandteil der Institution „freie Presse"; Inserate als wirtschaftliche Grundlage der Presse | 210 | ||
3. Die Pressefreiheit als Grenze gegenüber Eingriffen der öffentlichen Hand, insbesondere Beeinträchtigungen durch das WF | 213 | ||
a) WF als Verletzung des institutionellen Schutzbereichs der Pressefreiheit | 214 | ||
b) Verletzung der Einrichtungsgarantie der „freien Presse" durch den Aktualitätsvorsprung von Funk und Fernsehen? | 216 | ||
c) Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte der Pressefreiheit durch das WF | 219 | ||
VI. Ergebnisse von Teil A und B — Zulässigkeit und Grenzen des WF | 225 | ||
C. Die Gesetzgebungszuständigkeiten zu einer Regelung des WF | 230 | ||
I. Allgemeine Rundfunkgesetzgebungszuständigkeit des Bundes? | 230 | ||
II. Allgemeine WF-Regelungskompetenz des Bundes? | 231 | ||
III. Zuständigkeit des Bundes auf presserechtlichem Gebiet | 233 | ||
IV. Bundeszuständigkeit auf wirtschaftlichem und wettbewerbsrechtlichem Gebiet | 237 | ||
1. „Recht der Wirtschaft" | 237 | ||
2. „Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellungen" | 243 | ||
Literaturverzeichnis | 246 | ||
Sachregister | 263 |