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Leisner, W. (1967). Werbefernsehen und Öffentliches Recht. Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40905-1
Leisner, Walter. Werbefernsehen und Öffentliches Recht: Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit. Duncker & Humblot, 1967. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-40905-1
Leisner, W (1967): Werbefernsehen und Öffentliches Recht: Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-40905-1

Format

Werbefernsehen und Öffentliches Recht

Ein Beitrag zur Problematik der öffentlichen Aufgabe sowie zu Grundlagen und Grenzen fiskalischer Staatstätigkeit

Leisner, Walter

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 56

(1967)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
A. Die Veranstaltung von Rundfunk- und Fernsehsendungen, insbesondere von Werbesendungen, als „öffentliche Aufgabe" der Rundfunkanstalten 14
I. Die Fragestellung 14
II. Rundfunk und WF als „wesentliche Staatsaufgabe" 15
1. Der Begriff der „wesentlichen Staatsauf gäbe" 15
a) Der „notwendige Staats vorbehält" — Allgemeines 15
b) „Wesentliche Staatsaufgaben" als Verfassungsbegriff 16
c) Die Bestimmung der „wesentlichen Staatsaufgaben" aus dem notwendigen Einsatz von Hoheitsgewalt 17
d) Schlichte Hoheitstätigkeit als Erfüllung „wesentlicher Staatsaufgaben" 19
2. Das WF als „wesentliche Staatsaufgabe" 20
a) Fehlen des Einsatzes der Hoheitsgewalt 20
b) WF als schlicht-hoheitliche Tätigkeit? 21
c) WF als „von Privaten nachahmbare Tätigkeit" 21
III. Das WF als öffentliche Aufgabe nach allgemeinen Grundsätzen 23
1. Der Begriff der öffentlichen Aufgabe 23
a) „öffentliche Aufgabe" und „staatliche Aufgabe" 23
b) „öffentliche Aufgabe" und „in der Öffentlichkeit zu erfüllende Aufgabe" 24
c) Der Begriff der „öffentlichen Aufgabe" nach der Rechtsprechung des BVerfG 25
d) Erfüllung „öffentlicher Aufgaben" als Tätigkeit in einem (besonderen) öffentlichen Interesse 26
e) Die rechtliche Bedeutung der Anerkennung einer „öffentlichen Aufgabe" 27
2. Die Rundfunkveranstaltung, insbesondere das WF, als Durchführung der Daseinsvorsorge 29
a) Die h. L.: Rundfunkveranstaltungen als Ausdruck der Daseinsvorsorge 29
b) Bedenken gegen eine Begründung der Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus der Qualifizierung der Rundfunkveranstaltungen als Teil der Daseinsvorsorge 30
c) WF als Daseinsvorsorge? 32
3. WF als Forderung der Sozialstaatlichkeit? 33
a) Begründung der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe durch das WF aus dem Sozialstaatsprinzip und Begründung aus dem Begriff der Daseinsvorsorge 34
b) Das Sozialstaatsprinzip als selbständige Begründung für den öffentlichen Aufgaben-Charakter des WF 34
aa) Die normative Wirkkraft des Sozialstaatsprinzips 35
bb) Der Inhalt der Sozialstaatsentscheidung und das WF 36
4. Gewinnerzielung an sich als öffentliche Aufgabe? 38
a) Handeln der öffentlichen Hand mit Gewinnerzielungsabsicht als legitime Staatstätigkeit oder als Erfüllung öffentlicher Aufgaben 38
aa) Die richtige Fragestellung 38
bb) Die h. L .von der Unzulässigkeit des Gewinnstrebens als Verfolgung eines öffentlichen Zweckes 39
b) Unzulässigkeit des WF als Finanzmonopol 41
aa) Finanzmonopol und Verwaltungsmonopol — Allgemeines 42
bb) Unzulässigkeit eines — vom Programmrundfunk isolierten — WF als Finanzmonopol 43
α) Verstoß gegen die Berufsfreiheit 43
β) Verstoß gegen die Wettbewerbsfreiheit 45
γ) Keine Zulässigkeit von WF als Finanzmonopol nach den Grundsätzen von Art. 105 f. GG 46
c) Ergebnisse für das WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben 47
5. Werbung als „öffentliche Aufgabe"? 48
a) Die Fragestellung 48
b) Die These „Werbung ist öffentliche Aufgabe"; WF als schlichte Hoheitstätigkeit? 49
c) Die Bereitstellung von Werbemitteln allgemein als Erfüllung öffentlicher Aufgaben? 50
d) „Werbung als Erfüllung öffentlicher Aufgaben" aus dem Gesichtspunkt der Wahrnehmung von gewerblichen Grundrechten der Werbenden durch das Werbemedium? 52
IV. WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben: mögliche Begründung aus dem Verhältnis WF — allgemeiner Programmrundfunk 53
1. Die Rechtsprechung des BVerfG und das WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben — aus dem Gesichtspunkt der Zugehörigkeit des WF zum Rundfunkbereich 53
2. Die „öffentliche Aufgabe WF" nach den Rundfunkgesetzen 56
a) Die Aufgabenumschreibung des Rundfunks nach den Rundfunkgesetzen und das WF 57
aa) Die allgemeinen Aufgabenumschreibungen 57
bb) Die Behandlung des WF i n den Rundfunkgesetzen 62
b) Erweiterung der gesetzlich fixierten „öffentlichen Aufgaben" der Rundfunkanstalten durch Grundsätze des Anstaltsrechts mit der Folge, daß durch das WF öffentliche Aufgaben erfüllt werden? 65
aa) Erweiterung des Funktionsbereiches der Rundfunkanstalten auf Grund ihres Selbstverwaltungsrechts 65
bb) WF — öffentliche Aufgabe der Anstalten als „Neben- und Hilfstätigkeit" des Programmrundfunks 69
cc) WF — „öffentliche Aufgabe" der Anstalten als „Annex" des Programmrundfunks, als „Randnutzung" der Anstaltsmittel 70
dd) WF — Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus dem Prinzip der „Wirtschaftlichkeit der Anstalten" 74
3. WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach Rundfunkverfassungsrecht 77
a) Mögliche verfassungsrechtliche Grundlagen für eine Qualifizierung des WF als Erfüllung öffentlicher Aufgaben 78
aa) Die in Betracht kommenden Grundrechtsbestimmungen 78
bb) Können sich die Anstalten auf Grundrechte und insbesondere auf die Rundfunkfreiheit als Grundrecht berufen? 79
cc) Die Rundfunkfreiheit als Einrichtungsgarantie 83
b) Die Rundfunkfreiheit und die (angebliche) wesentliche Einheit von WF und Programmrundfunk — Begründung für die These von der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch das WF? 85
aa) Der Inhalt der Rundfunkfreiheit — Allgemeines — Schutz der Programmgestaltung 85
bb) WF als herkömmlicher Bestandteil des deutschen Rundfunkwesens? 87
cc) Gehört das WF in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit als Ausdruck einer „Meinung"? 90
α) Der verfassungsrechtliche Standort der Werbung — Allgemeines 92
β) Unmöglichkeit einer Abgrenzung Meinung — Werbung aus dem Meinungsbegriff 93
γ) Grundrechtssystematische Notwendigkeit einer Zuordnung der Werbung zur „Meinung" oder „Berufsausübung" 96
δ) Abgrenzungsmöglichkeiten der Wirtschaftswerbung: Käuferbeeinflussung 98
ε) Die Rechtsprechung des BVerfG; Werbung und „Nachricht" 102
ζ) Bedeutung der Zuordnung der Wirtschaftswerbung zur Berufsausübung für das WF 103
η) WF als Meinungsbildung? 105
dd) „Informationsrecht auf WF"? 106
ee) WF — öffentliche Aufgabe aus dem Gesichtspunkt der notwendigen Aufrechterhaltung der Neutralität auch in diesem Bereich und des Zugangs aller „relevanten Kräfte"? 107
c) Insbesondere: WF — öffentliche Aufgabe aus dem Gesichtspunkt der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen der Anstalten? 111
aa) Sicherung eines Normkomplexes oder eines soziologischen Sachverhalts durch die Einrichtungsgarantie 112
bb) Der Schutzumfang der Einrichtungsgarantie 113
cc) WF als „notwendige wirtschaftliche Grundlage der Anstalten"? Andere Möglichkeiten der Ausgabendeckung 114
dd) Vergleich mit der Sicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Presse durch die Garantie der Pressefreiheit 121
V. Zusammenfassung der Ergebnisse von Teil A — Folgerungen 122
1. WF als fiskalische Tätigkeit der Anstalten 122
2. Anhang: Die Tochtergesellschaften für Werbung und das WF als Fiskaltätigkeit 123
3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines teilweisen oder vollständigen Verbotes des WF 125
a) Verletzung von Grundrechten der Anstalten durch Verbot des WF? 125
b) Verletzung von Grundrechten der Werbenden durch ein WFVerbot? 127
B. Rechtliche Grenzen der Zulässigkeit des WF 130
I. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Legalität) und die Zulässigkeit des WF 130
1. Geltung des Legalitätsprinzips gegenüber fiskalischem Staatshandeln — Allgemeines 130
a) Notwendige Legitimation der fiskalischen Tätigkeit durch einen speziellen Satz des Verfassungsrechts? 130
b) Vorbehalt des Gesetzes und fiskalisches Handeln 131
2. Legalitätsgrundlagen für das WF als erwerbswirtschaftliche Tätigkeit der öffentlichen Hand 133
3. Anhang: Verstoß einer Ausdehnung des WF gegen die Legalität (gegen die Rundfunkgesetze) 134
II. Verstößt das WF gegen Art. 12 GG (Berufs- und Gewerbefreiheit)? 137
1. Verletzung der Berufswahl privater WF-Veranstalter durch Monopolisierung des WF 138
a) Verletzung durch Monopolisierung zugunsten der öffentlichen Hand 138
aa) Keine Rechtfertigung des WF-Monopols der Anstalten nach Rundfunk(verfassungs)recht 138
bb) „Commercial Broadcasters" und Berufsbild — Rechtfertigung der Monopolisierung des WF unter dem Gesichtspunkt, daß hier kein selbständiger Beruf vorliegt 140
cc) Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch die Monopolisierung des WF 144
b) Verletzung der Berufswahlfreiheit (potentieller) privater WFUnternehmer durch mögliche objektive Zugangsbeschränkungen zum WF? 145
aa) Die Notwendigkeit objektiver Zulassungsschranken 145
bb) „Schutz eines überragenden Gemeinschaftsgutes"? 146
cc) Rechtfertigung von objektiven Zulassungsbeschränkungen aus der natürlichen (technischen) Beschränktheit der Ausübungsmöglichkeit des Berufs? 147
dd) „Verlegerwerbefernsehen" als Zulassungsform Privater zur Veranstaltung von WF? 149
ee) Übertragung des ZdF oder eines ganzen Anstaltsprogramms auf die Verleger? 155
ff) Einfluß Privater auf das WF in Form von Beiräten 157
2. Die Bindung der Fiskaltätigkeit der öffentlichen Hand an Grundrechte — Allgemeines 159
a) Beschränkung der Grundrechtsbindung auf verwaltungsprivatrechtliche Tätigkeit? 159
b) Bindung des Fiskus an die Grundrechte 160
c) Kein Grundrechtsschutz gegenüber staatlicher Konkurrenz? 161
3. Verletzung der Berufsausübungsfreiheit Privater, insbesondere der Presse, durch das WF 162
a) Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit durch „Privilegierung" der WF-Tätigkeit der Anstalten? 162
b) Verletzung der Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. I S. 2 GG) Privater durch die fiskalische Ausübung des WF 163
c) Sdiwere Verletzung der Berufsausübungsfreiheit Privater (= Verletzung von deren Berufswahlfreiheit) durch das WF? 164
III. WF und privater Wettbewerb aus öffentlich-rechtlicher Sicht 166
1. Der Begriff der verfassungsrechtlichen Wettbewerbsfreiheit 166
2. Der Begriff „Wettbewerb" — Verfassungsrecht und Wettbewerbsrecht 167
3. Verletzung verfassungsrechtlicher Wettbewerbsgleichheit durch das WF 169
4. Wettbewerbsfreiheit als Gewährleistung eines Wettbewerbs unter Privaten — Verbot des Eingreifens des Fiskus in den Wettbewerb — Das „Subsidiaritätsprinzip" 170
a) Die Lehre von der Unzulässigkeit des WF als Konkurrenz seitens der öffentlichen Hand 170
b) Das Subsidiaritätsprinzip im Verhältnis öffentliche Hand — Private 172
c) Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Subsidiaritätsprinzips auf etwaige Konkurrenzbeziehungen WF — Presse 174
aa) Unanwendbarkeit der Grundsätze des § 67 DGO 174
bb) Ablehnung eines allgemeinen Grundsatzes der Subsidiarität der Tätigkeit der öffentlichen Hand gegenüber privaten Veranstaltungen 176
cc) Die Ablehnung eines Subsidiaritätsprinzips und die „Wirtschaftsverfassung" der BRD 179
IV. Verletzung des Eigentums Privater (der Presse) durch das WF 182
1. Die Fragestellung 182
2. WF als enteignungsgleicher Eingriff gegenüber Privaten (der Presse) 184
a) Eingriffscharakter des WF? 184
b) Enteignungsfähige Rechtsposition? 184
c) Das Fehlen eines Sonderopfers — Keine Verletzung des Gleichheitssatzes (durch die Veranstaltung des WF) gegenüber der Presse 185
aa) Beurteilung nach der Schwere des Eingriffs 186
bb) Beurteilung nach Schwere des Eingriffs und Verletzung des Gleichheitssatzes 187
3. Anhang: Verstoß der Veranstaltung des WF gegen Art. 3 Abs. I GG (allgemeiner Gleichheitssatz)? 188
V. Die Pressefreiheit als Grenze des WF 191
1. Die Pressefreiheit als Einrichtungsgarantie — Die öffentliche Aufgabe der Presse 192
a) Pressefreiheit als subjektives öffentliches Recht und als Einrichtungsgarantie 192
b) Die herrschende Lehre von der öffentlichen Aufgabe der Presse 193
aa) Die allgemeinen Aufgaben der Presse 194
bb) Die Hauptfunktion der Presse: Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung 195
cc) Folgerung daraus: Die „öffentliche Aufgabe" der Presse 196
c) Die Pressefreiheit als Einrichtungsgarantie 199
aa) Die Lehre von der Gewährleistung der „freien Presse" 199
bb) Die Lehre von der Pressefreiheit als Institution der Teilhabe an der Staatsgewalt — Das Verhältnis von institutionalisierter zu subjektiv-öffentlicher Pressefreiheit 200
cc) Die Garantie der „Vielfalt der Meinungen" 202
2. Anzeigenpresse als Erfüllung öffentlicher Aufgaben und als Bestandteil der Einrichtung „freie Presse" 207
a) Erfüllung „öffentlicher Aufgaben" durch die Inseratpresse? 207
b) Die Anzeigenpresse als Bestandteil der Institution „freie Presse"; Inserate als wirtschaftliche Grundlage der Presse 210
3. Die Pressefreiheit als Grenze gegenüber Eingriffen der öffentlichen Hand, insbesondere Beeinträchtigungen durch das WF 213
a) WF als Verletzung des institutionellen Schutzbereichs der Pressefreiheit 214
b) Verletzung der Einrichtungsgarantie der „freien Presse" durch den Aktualitätsvorsprung von Funk und Fernsehen? 216
c) Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte der Pressefreiheit durch das WF 219
VI. Ergebnisse von Teil A und B — Zulässigkeit und Grenzen des WF 225
C. Die Gesetzgebungszuständigkeiten zu einer Regelung des WF 230
I. Allgemeine Rundfunkgesetzgebungszuständigkeit des Bundes? 230
II. Allgemeine WF-Regelungskompetenz des Bundes? 231
III. Zuständigkeit des Bundes auf presserechtlichem Gebiet 233
IV. Bundeszuständigkeit auf wirtschaftlichem und wettbewerbsrechtlichem Gebiet 237
1. „Recht der Wirtschaft" 237
2. „Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellungen" 243
Literaturverzeichnis 246
Sachregister 263