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Parlamentarische Informations- und Redebefugnisse

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Vonderbeck, H. (1981). Parlamentarische Informations- und Redebefugnisse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44848-7
Vonderbeck, Hans-Josef. Parlamentarische Informations- und Redebefugnisse. Duncker & Humblot, 1981. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44848-7
Vonderbeck, H (1981): Parlamentarische Informations- und Redebefugnisse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44848-7

Format

Parlamentarische Informations- und Redebefugnisse

Vonderbeck, Hans-Josef

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 2

(1981)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 5
Inhaltsübersicht 7
1. Das Recht des Deutschen Bundestages auf Information durch die Bundesregierung (Originalbeitrag) 9
I. Das Zitierrecht 9
1. Herbeirufung im Plenum 13
2. Herbeirufung im Ausschuß 16
3. Pflicht zum Erscheinen 18
4. Pflicht zur Beantwortung 20
5. Schriftliche Auskünfte 22
II. Fragemöglichkeiten nach der Geschäftsordnung 23
III. Ersuchen um Berichte 27
IV. Auskunftsersuchen der Ausschüsse 33
V. Das Informationsrecht in besonderen Fällen 35
1. Untersuchungsausschüsse 35
2. Petitionsausschuß 37
3. Wehrbeauftragter 39
4. Gemeinsamer Ausschuß 40
5. Parlamentarische Kontrollkommission für die Nachrichtendienste 43
6. Gremium zur Kontrolle von Maßnahmen der Post- und Telefonüberwachung 44
VI. Schlußbemerkung 45
2. Regelung der Debattendauer im Deutschen Bundestag – 1. bis 8. Wahlperiode (Überarbeitete Fassung aus: ZParl 1977, S. 404) 47
I. Geschäftsordnungsdebatten 47
II. Sachdebatten 48
1. Redezeiten nach Stärke der Fraktionen 49
2. Verfassungsklage zum parlamentarischen Rederecht 51
3. Redezeitvereinbarung mit Beteiligung von Bundesregierung und Bundesrat 53
4. Redezeiten nach konstantem Verteilungsschlüssel 54
5. Zeitausgleich zur Entgegnung auf Redner der Bundesregierung oder des Bundesrates 56
3. Das Rederecht der Mitglieder des Bundesrates und ihrer Beauftragten im Deutschen Bundestag (DÖV 1976, S. 555) 61
I. Rederecht der Bundesratsmitglieder 61
1. Weitergehende Rechte als nach der Weimarer Verfassung 61
a) Rederecht im Namen des Bundesrates oder einzelner Länder 62
b) Jederzeitiges Rederecht 64
2. Parallele zur Bismarckschen Verfassung 65
II. Rederecht der Beauftragten 66
1. Legitimation der Beauftragten 66
2. Rechtsstellung der Beauftragten 67
III. Zutrittsbeschränkungen 68
4. Redemöglichkeit vor dem Deutschen Bundestag für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz (DVBl. 1980, S. 439) 69
I. Das Recht des Bundesbeauftragten, sich jederzeit an den Bundestag zu wenden 69
II. Der Bundesbeauftragte ohne das Redeprivileg der Bundesregierung 71
III. Worterteilung an den Bundesbeauftragten auf Beschluß des Bundestages 73
IV. Ergebnis 75
5. Rechtliche Unverbindlichkeit der Zusage eines Verzichts auf das Doppelmandat – Zum Verfassungsgrundsatz des freien Abgeordnetenmandats (ZParl 1979, S. 213) 76
I. Ein Beschluß zur Vermeidung von Doppelmandaten 76
II. Entscheidungsfreiheit des Abgeordneten 76
1. Verbot von Aufträgen und Weisungen 76
2. Verbot jeglicher Behinderung parlamentarischer Tätigkeit 78
III. Ergebnis 79
6. Zur Entwicklung des parlamentarischen Petitionsrechts von den Anfängen bis zur jüngsten Neuregelung für den Deutschen Bundestag (Überarbeitete Fassung aus: ZParl 1975, S. 178) 80
I. Das Petitionsrecht des Reichstags der Bismarckschen Verfassung 80
1. Ständestaatliche Tradition 81
2. Anerkennung als Individualrecht 81
3. Verfahrensmäßige Ausgestaltung 82
II. Das Petitionsrecht des Reichstags der Weimarer Verfassung 83
1. Wandlung zum Grundrecht 83
2. Verfahrensmäßige Ausgestaltung 84
III. Das Petitionsrecht des Bundestages 85
1. Das Grundrecht des Artikels 17 85
2. Verfahrensmäßige Ausgestaltung 86
3. Mehr Rechte für den Petitionsausschuß 87
a) Verfassungsauftrag für zusätzliche Kontrollrechte des Petitionsausschusses 88
b) Gesetz über die Befugnisse des Petitionsausschusses 89
c) Verfahrensmäßige Ausgestaltung 91
7. Verwaltungsgerichtliche Klage auf Erlaß eines parlamentarischen Petitionsbescheides (Überarbeitete Fassung aus: ZParl 1974, S. 307) 93
I. Petitionsentscheid des Parlaments kein Verwaltungsakt 93
1. Parlament als Verwaltungsbehörde 94
2. Parlamentarischer Petitionsentscheid keine Regelung des Einzelfalls 94
a) Petitionen zum Zuständigkeitsbereich der Regierung 94
b) Petitionen zum Zuständigkeitsbereich des Parlaments 96
c) Petitionen zu eingebrachten Gesetzentwürfen 96
d) Unbegründete Petitionen 96
3. Parlamentarischer Petitionsbescheid als eine Bekanntgabe zum Verfahren 97
II. Unzulässigkeit der Untätigkeitsklage 98
III. Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage 98
IV. Umfang der gerichtlichen Prüfung 99
Sachverzeichnis 100