Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«
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Lorenz, E. (1981). Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«. Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44913-2
Lorenz, Egon. Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«: Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB. Duncker & Humblot, 1981. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44913-2
Lorenz, E (1981): Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«: Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44913-2
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Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«
Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 65
(1981)
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Book Details
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 19 | ||
§ 1: Einleitung | 21 | ||
A. Die Entschädigungsfälle des § 847 BGB | 21 | ||
I. Die Wortlautfälle | 21 | ||
II. Die Fälle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 22 | ||
1. Der Meinungsstand | 22 | ||
2. Die Würdigung | 25 | ||
III. Die Tendenzen zur Erweiterung des Anspruchs auf Geldersatz wegen immaterieller Schäden | 30 | ||
B. Die übereinstimmende Problematik der Anwendungsfälle des § 847 BGB | 31 | ||
§ 2: Die Grundlinien der Entschädigungskonzeptionen zu § 847 BGB | 32 | ||
A. Die Struktur und der Umfang des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens | 32 | ||
I. Die Beeinträchtigung der inneren Lebenslage des Geschädigten als entschädigungspflichtiger immaterieller Schaden | 32 | ||
II. Die Beeinträchtigung der äußeren Lebenslage des Geschädigten als entschädigungspflichtiger immaterieller Schaden | 34 | ||
B. Die Funktion und das Ausmaß der „billigen Entschädigung in Geld“ | 36 | ||
I. Die von dem BGH entwickelten Grundsätze | 36 | ||
II. Die Handhabung der Grundsätze | 39 | ||
III. Die Korrekturen und Verfeinerungen der von dem Großen Senat des BGH für Zivilsachen entwickelten Grundsätze | 40 | ||
1. Die Fortentwicklung der Geldentschädigung zur Abschreckungssanktion und zur Privatstrafe | 41 | ||
2. Die Aufspaltung der Entschädigung in eine Ausgleichs- und eine Genugtuungsentschädigung | 42 | ||
3. Die Zurückdrängung der Genugtuungsfunktion und die Lockerung des Funktionsverbunds | 42 | ||
IV. Die Rückkehr zur Ausgleichsfunktion | 44 | ||
V. Die Überwindungstheorie | 46 | ||
C. Zusammenfassung | 48 | ||
D. Der Ansatz zur Würdigung der Entschädigungskonzeptionen | 49 | ||
§ 3: Die Struktur und der Umfang des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens | 51 | ||
A. Die Würdigung der Deutungsmöglichkeiten des § 847 BGB | 51 | ||
I. Die Einbeziehung des Gefühlsschadens in den entschädigungspflichtigen immateriellen Schaden | 51 | ||
1. Die Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Gefühlsschadens | 51 | ||
2. Die Konsequenzen der Einbeziehung des Gefühlsschadens in den entschädigungspflichtigen immateriellen Schaden | 56 | ||
3. Die Kommerzialisierung der Gefühle | 56 | ||
4. Die Einbeziehung des Gefühlsschadens in den entschädigungspflichtigen immateriellen Schaden als gedanklicher Ballast | 58 | ||
5. Zusammenfassung | 59 | ||
II. Die Materialisierung des immateriellen Schadens i. S. des § 847 BGB | 60 | ||
III. Die Beeinträchtigung der äußeren Lebenslage des Geschädigten als entschädigungspflichtiger immaterieller Schaden | 62 | ||
1. Die allgemeine Abgrenzung | 62 | ||
2. Die Abgrenzung des äußeren immateriellen Verletzungsschadens | 62 | ||
a) Die Regelfälle | 62 | ||
b) Die problematischen Fälle | 63 | ||
3. Die Abgrenzung des äußeren immateriellen Verletzungsfolgeschadens | 64 | ||
a) Die verletzungsbedingte Einbuße an Entfaltungsfreiheit | 64 | ||
b) Die Zurechenbarkeit der verletzungsbedingten Einbuße an Entfaltungsfreiheit | 65 | ||
c) Die Sonderfälle der „verletzungsbedingten Wesensänderungen“ | 66 | ||
B. Die Umrisse des äußeren immateriellen Verletzungs- und Verletzungsfolgeschadens in den einzelnen Entschädigungsfällen | 67 | ||
I. Die Wortlautfälle des § 847 BGB | 67 | ||
1. Der äußere immaterielle Verletzungsschaden | 67 | ||
2. Der äußere immaterielle Verletzungsfolgeschaden | 67 | ||
3. Die Zusammensetzung des entschädigungspflichtigen immateriellen Gesamtschadens | 68 | ||
II. Die Fälle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 69 | ||
1. Der äußere immaterielle Verletzungsschaden | 69 | ||
2. Der äußere immaterielle Verletzungsfolgeschaden | 71 | ||
3. Die Zusammensetzung des entschädigungspflichtigen immateriellen Gesamtschadens | 71 | ||
C. Die den Umfang des immateriellen Schadens bestimmenden Umstände | 72 | ||
I. Der Verschuldensgrad des Schädigers | 72 | ||
II. Der Anlaß der Verletzungshandlung des Schädigers | 73 | ||
III. Die Vermögensverhältnisse des Schädigers | 74 | ||
IV. Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten | 74 | ||
1. Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und sein äußerer immaterieller Verletzungsschaden | 75 | ||
2. Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und sein immaterieller Verletzungsfolgeschaden | 75 | ||
3. Ergebnis | 76 | ||
V. Die Bestrafung des Schädigers | 76 | ||
VI. Die Verzeihung durch den Geschädigten | 77 | ||
VII. Die nicht öffentliche Entschuldigung durch den Schädiger | 77 | ||
VIII. Die Herstellung in Natur | 78 | ||
1. Die Rechtslage bei dem äußeren immateriellen Verletzungsschaden | 79 | ||
2. Die Rechtslage bei dem äußeren immateriellen Verletzungsfolgeschaden | 79 | ||
3. Ergebnis | 80 | ||
IX. Das Verhalten des Haftpflichtversicherers bei der Schadensregulierung | 80 | ||
X. Die Intensität der Verletzung der persönlichen Integrität | 82 | ||
1. Die für den Umfang des äußeren immateriellen Verletzungsschadens maßgebenden Intensitätsfaktoren | 83 | ||
a) Die Wortlautfälle des § 847 BGB | 83 | ||
b) Die Fälle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 84 | ||
c) Die Folgerung aus der Abgrenzung der für den Umfang des äußeren immateriellen Verletzungsschadens erheblichen Umstände | 86 | ||
2. Die für den Umfang des entschädigungspflichtigen immateriellen Verletzungsfolgeschadens maßgeblichen Intensitätsfaktoren | 86 | ||
a) Die Wortlautfälle des § 847 BGB | 86 | ||
b) Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts | 90 | ||
D. Zusammenfassung | 91 | ||
§ 4: Die Funktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 93 | ||
A. Die Fragestellung | 93 | ||
B. Die Beurteilung der erwägenswerten Funktionen | 95 | ||
I. Der Ausgangspunkt: Die Anerkennung der Ausgleichsfunktion | 95 | ||
II. Die Beurteilung der besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 95 | ||
1. Die strukturellen Wirkungen der besonderen Genugtuungsfunktion | 95 | ||
a) Die Pönalisierungstendenzen in der Rechtsprechung des BGH | 96 | ||
b) Die Pönalisierungstendenzen im Schrifttum | 97 | ||
2. Die Begründung der Anerkennung einer besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ und die Konsequenzen für die Handhabung des § 847 BGB | 100 | ||
a) Die Begründung | 100 | ||
b) Die Konsequenzen für die Handhabung des § 847 BGB | 101 | ||
3. Die Einwände gegen die Anerkennung einer besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 102 | ||
a) Das fehlende Bedürfnis für die Anerkennung einer besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 103 | ||
b) Die Unvereinbarkeit der besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ mit der gesetzlichen Regelung des Ersatzes immateriellen Schadens | 106 | ||
c) Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die besondere Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 109 | ||
d) Die rechtsethischen Bedenken gegen die besondere Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 111 | ||
4. Ergebnis | 111 | ||
III. Die Beurteilung der Überwindungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 112 | ||
1. Die Qualifikation und die Folgen der Überwindungsfunktion | 112 | ||
2. Die Einwände gegen die Anerkennung einer Überwindungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ | 113 | ||
a) Das fehlende Bedürfnis für die Anerkennung | 113 | ||
b) Die immanenten Einwände gegen die Überwindungsfunktion | 113 | ||
3. Ergebnis | 115 | ||
IV. Der Inhalt der allein maßgebenden Ausgleichsfunktion | 115 | ||
1. Die herrschende Meinung | 115 | ||
2. Die Würdigung der herrschenden Meinung | 116 | ||
a) Die immanenten Schwächen | 116 | ||
b) Der zusätzliche Einwand | 117 | ||
3. Die Folgerungen | 118 | ||
a) Die Ablehnung naturalrestitutiver Wirkungen der Ausgleichsfunktion | 118 | ||
b) Die Ausgleichsfunktion als Gebot der Bewertung des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens in Geld | 119 | ||
C. Zusammenfassung | 120 | ||
§ 5: Die bei der Festsetzung der „billigen Entschädigung in Geld“ zu berücksichtigenden Umstände | 122 | ||
A. Der Ausgangspunkt: Die Berücksichtigung des äußeren immateriellen Verletzungs- und Verletzungsfolgeschadens und die Nichtberücksichtigung des Gefühlsschadens | 122 | ||
B. Die Grundlagen für die Berücksichtigung weiterer Umstände des zu beurteilenden Schadensfalles | 122 | ||
I. Der Meinungsstand | 122 | ||
1. Die allein an dem entschädigungspflichtigen Schaden orientierte Konzeption | 122 | ||
2. Die durch entschädigungsmindernde Berücksichtigung einzelner Umstände bestimmte Konzeption | 123 | ||
3. Die Konzeption der herrschenden Meinung | 123 | ||
4. Die durch den Meinungsstand indizierten Fragen zur Deutung der in § 847 BGB erwähnten Billigkeit | 124 | ||
II. Die Billigkeit als Grundlage für die Verneinung einer „an sich gebotenen“ (allein schadensbezogenen) Geldentschädigung | 125 | ||
III. Die Billigkeit als Grundlage für die Erhöhung der „an sich gebotenen“ (allein schadensbezogenen) Geldentschädigung | 126 | ||
IV. Die Billigkeit als Grundlage für die entschädigungsmindernde Berücksichtigung weiterer Umstände des Einzelfalles | 127 | ||
1. Die Billigkeit als Öffnungsklausel für den Bemessungstatbestand | 128 | ||
2. Die Billigkeit als „Begründungsklausel“ | 128 | ||
V. Die Auswahl der auf ihre Eignung als entschädigungsmindernde Faktoren zu untersuchenden Umstände | 129 | ||
1. Die Beurteilung der Einzelfallmethode | 129 | ||
2. Die Notwendigkeit eines generell zu befolgenden Untersuchungsprogramms für die Bemessung der Geldentschädigung | 131 | ||
3. Die als Merkmale eines generellen Untersuchungsprogramms in Betracht zu ziehenden Umstände | 132 | ||
VI. Der Ansatz zu der weiteren Untersuchung | 133 | ||
C. Die Berücksichtigung des Verschuldensgrads des Schädigers und der Vermögensverhältnisse der Parteien | 134 | ||
I. Die Bedeutung des Verschuldensgrads des Schädigers für die Bemessung der „billigen Entschädigung in Geld“ | 134 | ||
1. Der Hinweis auf das Strafrecht | 135 | ||
2. Der Hinweis auf die zivilrechtlichen Haftungsbeschränkungen: Das Erfordernis eines Belastungsgrunds für den Geschädigten als Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung wegen geringen Verschuldens | 136 | ||
3. Die geringere Entschädigungsbedürftigkeit des immateriellen Schadens als Belastungsgrund für den Geschädigten | 143 | ||
4. Ergebnis | 145 | ||
II. Die Bedeutung der Vermögensverhältnisse der Parteien für die Bemessung der „billigen Entschädigung in Geld“ | 145 | ||
1. Die Bedeutung der Vermögensverhältnisse des Geschädigten | 146 | ||
a) Das Eigenvermögen des Geschädigten | 146 | ||
b) Der Versicherungsschutz des Geschädigten | 150 | ||
2. Die Bedeutung der Vermögensverhältnisse des Schädigers | 151 | ||
a) Der Ausgangspunkt | 151 | ||
b) Die immanente Kritik der herrschenden Meinung | 153 | ||
c) Die Beurteilung der Gründe für die herrschende Meinung | 155 | ||
d) Die Würdigung der versicherungsrechtlichen Bezüge | 158 | ||
3. Ergebnis | 164 | ||
III. Die sowohl gegen die Berücksichtigung des Verschuldensgrads des Schädigers als auch gegen die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Parteien gerichteten Einwände | 164 | ||
1. Die Gefahr der Überschreitung des Opferrisikos für den Geschädigten | 164 | ||
2. Die „praktischen“ Schwierigkeiten | 165 | ||
D. Zusammenfassung | 166 | ||
§ 6: Die Festsetzung der Geldentschädigung | 168 | ||
A. Der durch die Untersuchungsergebnisse bestimmte Ansatz | 168 | ||
B. Die Bewertung des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens in Geld | 169 | ||
I. Die Billigkeit als Bewertungsmaßstab | 169 | ||
II. Die Konkretisierung | 169 | ||
1. Die abzulehnenden Konkretisierungsvorschläge | 169 | ||
2. Die Billigkeit als Gebot der Bewertung nach den allgemeinen sozialen, ökonomischen und organisatorischen Gegebenheiten | 170 | ||
3. Die Bedeutung der Schmerzensgeldtabellen | 171 | ||
a) Die grundsätzliche Eignung der Schmerzensgeldtabellen als Entscheidungshilfe | 171 | ||
b) Die Voraussetzungen der Entscheidungshilfe durch Schmerzensgeldtabellen | 172 | ||
c) Die Grenzen der Entscheidungshilfe durch Schmerzensgeldtabellen | 174 | ||
d) Ergebnis | 176 | ||
4. Das besondere Problem des Wandels der Bewertungsgrundlagen | 176 | ||
a) Die Möglichkeiten des Wandels | 176 | ||
b) Die Grenzen der Anerkennung des Wandels | 177 | ||
C. Die Geldentschädigung für „Bagatellschäden“ | 178 | ||
I. Der Meinungsstand | 178 | ||
II. Die Würdigung | 180 | ||
1. Die Rechtslage nach geltendem Recht | 180 | ||
a) Die Abgrenzung der Körper- und Gesundheitsverletzungen i. S. des § 847 BGB | 180 | ||
b) Die Folgerung | 181 | ||
c) Die Beurteilung der Gegenargumente | 182 | ||
d) Ergebnis | 184 | ||
2. Die Überlegungen zur Änderung des § 847 BGB | 184 | ||
D. Die Form der Geldentschädigung | 186 | ||
I. Die überwiegend anerkannten Grundsätze | 186 | ||
1. Die Möglichkeit einer Entschädigung durch eine Rente | 186 | ||
2. Die Voraussetzungen der Gewährung einer Rente | 187 | ||
3. Das Nebeneinander von Kapital- und Rentenentschädigung | 188 | ||
4. Die selbständige Festsetzung der Rente | 189 | ||
5. Die Abänderung und Dynamisierung der Rente | 189 | ||
6. Die Bedeutung des Klageantrags für die Form der Entschädigung | 190 | ||
II. Die Einwände gegen eine Entschädigung durch Rente | 191 | ||
III. Die Würdigung des Meinungsstandes | 192 | ||
1. Die Möglichkeit einer Entschädigung durch Rente | 192 | ||
a) Die Würdigung der Einwände | 192 | ||
b) Ergebnis | 194 | ||
2. Die Voraussetzungen der Entschädigung in Rentenform | 194 | ||
a) Der Ausgangspunkt | 194 | ||
b) Die Voraussetzung eines Dauerschadens | 196 | ||
c) Die durch die Funktion der Rente bestimmte weitere Voraussetzung | 196 | ||
d) Ergebnis | 197 | ||
3. Das Nebeneinander von Kapital- und Rentenentschädigung | 198 | ||
4. Die selbständige Festsetzung der Rente | 199 | ||
5. Die Abänderung und die Dynamisierung | 202 | ||
a) Die Abänderung | 202 | ||
b) Die Dynamisierung | 203 | ||
6. Die Bedeutung des Klageantrags für die Form der Entschädigung | 209 | ||
a) Der alleinige Antrag auf Kapitalabfindung | 210 | ||
b) Der alleinige Antrag auf Rente und seine sachdienliche Form | 211 | ||
c) Der Antrag auf eine Entschädigung nach dem Ermessen des Gerichts | 212 | ||
E. Zusammenfassung | 213 | ||
§ 7: Die Ergebnisse und die Folgerungen | 216 | ||
A. Die Ergebnisse | 216 | ||
B. Die Folgerungen für die Rechtsanwendung | 218 | ||
I. Die Fälle einer haftungsbegründenden Verletzung durch einen Schädiger ohne haftungsmindernde Mitwirkung des Geschädigten | 218 | ||
1. Die gebotenen Untersuchungen | 218 | ||
a) Die Feststellung des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens | 219 | ||
b) Die Bewertung des festgestellten entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens | 220 | ||
2. Die erreichten Vereinfachungen | 220 | ||
II. Die Fälle einer haftungsbegründenden Verletzung durch das Zusammenwirken mehrerer Schädiger ohne haftungsmindernde Beteiligung des Geschädigten | 221 | ||
1. Die gebotenen Untersuchungen | 221 | ||
2. Die erreichten Vereinfachungen | 222 | ||
III. Die Fälle einer haftungsbegründenden Verletzung durch das Zusammenwirken mehrerer Schädiger unter haftungsmindernder Beteiligung des Geschädigten | 222 | ||
1. Die gebotenen Untersuchungen | 222 | ||
2. Die erreichten Vereinfachungen | 224 | ||
C. Schlußbemerkung zur Rechtsfortbildung | 225 | ||
Literaturverzeichnis | 232 |