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Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«

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Lorenz, E. (1981). Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«. Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44913-2
Lorenz, Egon. Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«: Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB. Duncker & Humblot, 1981. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44913-2
Lorenz, E (1981): Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«: Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44913-2

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Immaterieller Schaden und »billige Entschädigung in Geld«

Eine Untersuchung auf der Grundlage des § 847 BGB

Lorenz, Egon

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 65

(1981)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 19
§ 1: Einleitung 21
A. Die Entschädigungsfälle des § 847 BGB 21
I. Die Wortlautfälle 21
II. Die Fälle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 22
1. Der Meinungsstand 22
2. Die Würdigung 25
III. Die Tendenzen zur Erweiterung des Anspruchs auf Geldersatz wegen immaterieller Schäden 30
B. Die übereinstimmende Problematik der Anwendungsfälle des § 847 BGB 31
§ 2: Die Grundlinien der Entschädigungskonzeptionen zu § 847 BGB 32
A. Die Struktur und der Umfang des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens 32
I. Die Beeinträchtigung der inneren Lebenslage des Geschädigten als entschädigungspflichtiger immaterieller Schaden 32
II. Die Beeinträchtigung der äußeren Lebenslage des Geschädigten als entschädigungspflichtiger immaterieller Schaden 34
B. Die Funktion und das Ausmaß der „billigen Entschädigung in Geld“ 36
I. Die von dem BGH entwickelten Grundsätze 36
II. Die Handhabung der Grundsätze 39
III. Die Korrekturen und Verfeinerungen der von dem Großen Senat des BGH für Zivilsachen entwickelten Grundsätze 40
1. Die Fortentwicklung der Geldentschädigung zur Abschreckungssanktion und zur Privatstrafe 41
2. Die Aufspaltung der Entschädigung in eine Ausgleichs- und eine Genugtuungsentschädigung 42
3. Die Zurückdrängung der Genugtuungsfunktion und die Lockerung des Funktionsverbunds 42
IV. Die Rückkehr zur Ausgleichsfunktion 44
V. Die Überwindungstheorie 46
C. Zusammenfassung 48
D. Der Ansatz zur Würdigung der Entschädigungskonzeptionen 49
§ 3: Die Struktur und der Umfang des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens 51
A. Die Würdigung der Deutungsmöglichkeiten des § 847 BGB 51
I. Die Einbeziehung des Gefühlsschadens in den entschädigungspflichtigen immateriellen Schaden 51
1. Die Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Gefühlsschadens 51
2. Die Konsequenzen der Einbeziehung des Gefühlsschadens in den entschädigungspflichtigen immateriellen Schaden 56
3. Die Kommerzialisierung der Gefühle 56
4. Die Einbeziehung des Gefühlsschadens in den entschädigungspflichtigen immateriellen Schaden als gedanklicher Ballast 58
5. Zusammenfassung 59
II. Die Materialisierung des immateriellen Schadens i. S. des § 847 BGB 60
III. Die Beeinträchtigung der äußeren Lebenslage des Geschädigten als entschädigungspflichtiger immaterieller Schaden 62
1. Die allgemeine Abgrenzung 62
2. Die Abgrenzung des äußeren immateriellen Verletzungsschadens 62
a) Die Regelfälle 62
b) Die problematischen Fälle 63
3. Die Abgrenzung des äußeren immateriellen Verletzungsfolgeschadens 64
a) Die verletzungsbedingte Einbuße an Entfaltungsfreiheit 64
b) Die Zurechenbarkeit der verletzungsbedingten Einbuße an Entfaltungsfreiheit 65
c) Die Sonderfälle der „verletzungsbedingten Wesensänderungen“ 66
B. Die Umrisse des äußeren immateriellen Verletzungs- und Verletzungsfolgeschadens in den einzelnen Entschädigungsfällen 67
I. Die Wortlautfälle des § 847 BGB 67
1. Der äußere immaterielle Verletzungsschaden 67
2. Der äußere immaterielle Verletzungsfolgeschaden 67
3. Die Zusammensetzung des entschädigungspflichtigen immateriellen Gesamtschadens 68
II. Die Fälle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 69
1. Der äußere immaterielle Verletzungsschaden 69
2. Der äußere immaterielle Verletzungsfolgeschaden 71
3. Die Zusammensetzung des entschädigungspflichtigen immateriellen Gesamtschadens 71
C. Die den Umfang des immateriellen Schadens bestimmenden Umstände 72
I. Der Verschuldensgrad des Schädigers 72
II. Der Anlaß der Verletzungshandlung des Schädigers 73
III. Die Vermögensverhältnisse des Schädigers 74
IV. Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten 74
1. Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und sein äußerer immaterieller Verletzungsschaden 75
2. Die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und sein immaterieller Verletzungsfolgeschaden 75
3. Ergebnis 76
V. Die Bestrafung des Schädigers 76
VI. Die Verzeihung durch den Geschädigten 77
VII. Die nicht öffentliche Entschuldigung durch den Schädiger 77
VIII. Die Herstellung in Natur 78
1. Die Rechtslage bei dem äußeren immateriellen Verletzungsschaden 79
2. Die Rechtslage bei dem äußeren immateriellen Verletzungsfolgeschaden 79
3. Ergebnis 80
IX. Das Verhalten des Haftpflichtversicherers bei der Schadensregulierung 80
X. Die Intensität der Verletzung der persönlichen Integrität 82
1. Die für den Umfang des äußeren immateriellen Verletzungsschadens maßgebenden Intensitätsfaktoren 83
a) Die Wortlautfälle des § 847 BGB 83
b) Die Fälle der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 84
c) Die Folgerung aus der Abgrenzung der für den Umfang des äußeren immateriellen Verletzungsschadens erheblichen Umstände 86
2. Die für den Umfang des entschädigungspflichtigen immateriellen Verletzungsfolgeschadens maßgeblichen Intensitätsfaktoren 86
a) Die Wortlautfälle des § 847 BGB 86
b) Die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 90
D. Zusammenfassung 91
§ 4: Die Funktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 93
A. Die Fragestellung 93
B. Die Beurteilung der erwägenswerten Funktionen 95
I. Der Ausgangspunkt: Die Anerkennung der Ausgleichsfunktion 95
II. Die Beurteilung der besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 95
1. Die strukturellen Wirkungen der besonderen Genugtuungsfunktion 95
a) Die Pönalisierungstendenzen in der Rechtsprechung des BGH 96
b) Die Pönalisierungstendenzen im Schrifttum 97
2. Die Begründung der Anerkennung einer besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ und die Konsequenzen für die Handhabung des § 847 BGB 100
a) Die Begründung 100
b) Die Konsequenzen für die Handhabung des § 847 BGB 101
3. Die Einwände gegen die Anerkennung einer besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 102
a) Das fehlende Bedürfnis für die Anerkennung einer besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 103
b) Die Unvereinbarkeit der besonderen Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ mit der gesetzlichen Regelung des Ersatzes immateriellen Schadens 106
c) Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die besondere Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 109
d) Die rechtsethischen Bedenken gegen die besondere Genugtuungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 111
4. Ergebnis 111
III. Die Beurteilung der Überwindungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 112
1. Die Qualifikation und die Folgen der Überwindungsfunktion 112
2. Die Einwände gegen die Anerkennung einer Überwindungsfunktion der „billigen Entschädigung in Geld“ 113
a) Das fehlende Bedürfnis für die Anerkennung 113
b) Die immanenten Einwände gegen die Überwindungsfunktion 113
3. Ergebnis 115
IV. Der Inhalt der allein maßgebenden Ausgleichsfunktion 115
1. Die herrschende Meinung 115
2. Die Würdigung der herrschenden Meinung 116
a) Die immanenten Schwächen 116
b) Der zusätzliche Einwand 117
3. Die Folgerungen 118
a) Die Ablehnung naturalrestitutiver Wirkungen der Ausgleichsfunktion 118
b) Die Ausgleichsfunktion als Gebot der Bewertung des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens in Geld 119
C. Zusammenfassung 120
§ 5: Die bei der Festsetzung der „billigen Entschädigung in Geld“ zu berücksichtigenden Umstände 122
A. Der Ausgangspunkt: Die Berücksichtigung des äußeren immateriellen Verletzungs- und Verletzungsfolgeschadens und die Nichtberücksichtigung des Gefühlsschadens 122
B. Die Grundlagen für die Berücksichtigung weiterer Umstände des zu beurteilenden Schadensfalles 122
I. Der Meinungsstand 122
1. Die allein an dem entschädigungspflichtigen Schaden orientierte Konzeption 122
2. Die durch entschädigungsmindernde Berücksichtigung einzelner Umstände bestimmte Konzeption 123
3. Die Konzeption der herrschenden Meinung 123
4. Die durch den Meinungsstand indizierten Fragen zur Deutung der in § 847 BGB erwähnten Billigkeit 124
II. Die Billigkeit als Grundlage für die Verneinung einer „an sich gebotenen“ (allein schadensbezogenen) Geldentschädigung 125
III. Die Billigkeit als Grundlage für die Erhöhung der „an sich gebotenen“ (allein schadensbezogenen) Geldentschädigung 126
IV. Die Billigkeit als Grundlage für die entschädigungsmindernde Berücksichtigung weiterer Umstände des Einzelfalles 127
1. Die Billigkeit als Öffnungsklausel für den Bemessungstatbestand 128
2. Die Billigkeit als „Begründungsklausel“ 128
V. Die Auswahl der auf ihre Eignung als entschädigungsmindernde Faktoren zu untersuchenden Umstände 129
1. Die Beurteilung der Einzelfallmethode 129
2. Die Notwendigkeit eines generell zu befolgenden Untersuchungsprogramms für die Bemessung der Geldentschädigung 131
3. Die als Merkmale eines generellen Untersuchungsprogramms in Betracht zu ziehenden Umstände 132
VI. Der Ansatz zu der weiteren Untersuchung 133
C. Die Berücksichtigung des Verschuldensgrads des Schädigers und der Vermögensverhältnisse der Parteien 134
I. Die Bedeutung des Verschuldensgrads des Schädigers für die Bemessung der „billigen Entschädigung in Geld“ 134
1. Der Hinweis auf das Strafrecht 135
2. Der Hinweis auf die zivilrechtlichen Haftungsbeschränkungen: Das Erfordernis eines Belastungsgrunds für den Geschädigten als Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung wegen geringen Verschuldens 136
3. Die geringere Entschädigungsbedürftigkeit des immateriellen Schadens als Belastungsgrund für den Geschädigten 143
4. Ergebnis 145
II. Die Bedeutung der Vermögensverhältnisse der Parteien für die Bemessung der „billigen Entschädigung in Geld“ 145
1. Die Bedeutung der Vermögensverhältnisse des Geschädigten 146
a) Das Eigenvermögen des Geschädigten 146
b) Der Versicherungsschutz des Geschädigten 150
2. Die Bedeutung der Vermögensverhältnisse des Schädigers 151
a) Der Ausgangspunkt 151
b) Die immanente Kritik der herrschenden Meinung 153
c) Die Beurteilung der Gründe für die herrschende Meinung 155
d) Die Würdigung der versicherungsrechtlichen Bezüge 158
3. Ergebnis 164
III. Die sowohl gegen die Berücksichtigung des Verschuldensgrads des Schädigers als auch gegen die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Parteien gerichteten Einwände 164
1. Die Gefahr der Überschreitung des Opferrisikos für den Geschädigten 164
2. Die „praktischen“ Schwierigkeiten 165
D. Zusammenfassung 166
§ 6: Die Festsetzung der Geldentschädigung 168
A. Der durch die Untersuchungsergebnisse bestimmte Ansatz 168
B. Die Bewertung des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens in Geld 169
I. Die Billigkeit als Bewertungsmaßstab 169
II. Die Konkretisierung 169
1. Die abzulehnenden Konkretisierungsvorschläge 169
2. Die Billigkeit als Gebot der Bewertung nach den allgemeinen sozialen, ökonomischen und organisatorischen Gegebenheiten 170
3. Die Bedeutung der Schmerzensgeldtabellen 171
a) Die grundsätzliche Eignung der Schmerzensgeldtabellen als Entscheidungshilfe 171
b) Die Voraussetzungen der Entscheidungshilfe durch Schmerzensgeldtabellen 172
c) Die Grenzen der Entscheidungshilfe durch Schmerzensgeldtabellen 174
d) Ergebnis 176
4. Das besondere Problem des Wandels der Bewertungsgrundlagen 176
a) Die Möglichkeiten des Wandels 176
b) Die Grenzen der Anerkennung des Wandels 177
C. Die Geldentschädigung für „Bagatellschäden“ 178
I. Der Meinungsstand 178
II. Die Würdigung 180
1. Die Rechtslage nach geltendem Recht 180
a) Die Abgrenzung der Körper- und Gesundheitsverletzungen i. S. des § 847 BGB 180
b) Die Folgerung 181
c) Die Beurteilung der Gegenargumente 182
d) Ergebnis 184
2. Die Überlegungen zur Änderung des § 847 BGB 184
D. Die Form der Geldentschädigung 186
I. Die überwiegend anerkannten Grundsätze 186
1. Die Möglichkeit einer Entschädigung durch eine Rente 186
2. Die Voraussetzungen der Gewährung einer Rente 187
3. Das Nebeneinander von Kapital- und Rentenentschädigung 188
4. Die selbständige Festsetzung der Rente 189
5. Die Abänderung und Dynamisierung der Rente 189
6. Die Bedeutung des Klageantrags für die Form der Entschädigung 190
II. Die Einwände gegen eine Entschädigung durch Rente 191
III. Die Würdigung des Meinungsstandes 192
1. Die Möglichkeit einer Entschädigung durch Rente 192
a) Die Würdigung der Einwände 192
b) Ergebnis 194
2. Die Voraussetzungen der Entschädigung in Rentenform 194
a) Der Ausgangspunkt 194
b) Die Voraussetzung eines Dauerschadens 196
c) Die durch die Funktion der Rente bestimmte weitere Voraussetzung 196
d) Ergebnis 197
3. Das Nebeneinander von Kapital- und Rentenentschädigung 198
4. Die selbständige Festsetzung der Rente 199
5. Die Abänderung und die Dynamisierung 202
a) Die Abänderung 202
b) Die Dynamisierung 203
6. Die Bedeutung des Klageantrags für die Form der Entschädigung 209
a) Der alleinige Antrag auf Kapitalabfindung 210
b) Der alleinige Antrag auf Rente und seine sachdienliche Form 211
c) Der Antrag auf eine Entschädigung nach dem Ermessen des Gerichts 212
E. Zusammenfassung 213
§ 7: Die Ergebnisse und die Folgerungen 216
A. Die Ergebnisse 216
B. Die Folgerungen für die Rechtsanwendung 218
I. Die Fälle einer haftungsbegründenden Verletzung durch einen Schädiger ohne haftungsmindernde Mitwirkung des Geschädigten 218
1. Die gebotenen Untersuchungen 218
a) Die Feststellung des entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens 219
b) Die Bewertung des festgestellten entschädigungspflichtigen immateriellen Schadens 220
2. Die erreichten Vereinfachungen 220
II. Die Fälle einer haftungsbegründenden Verletzung durch das Zusammenwirken mehrerer Schädiger ohne haftungsmindernde Beteiligung des Geschädigten 221
1. Die gebotenen Untersuchungen 221
2. Die erreichten Vereinfachungen 222
III. Die Fälle einer haftungsbegründenden Verletzung durch das Zusammenwirken mehrerer Schädiger unter haftungsmindernder Beteiligung des Geschädigten 222
1. Die gebotenen Untersuchungen 222
2. Die erreichten Vereinfachungen 224
C. Schlußbemerkung zur Rechtsfortbildung 225
Literaturverzeichnis 232