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Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche

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Weinriefer, G. (1987). Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche. Bestandsaufnahme und Versuch einer begrifflichen Klärung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46345-9
Weinriefer, Gertrud. Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche: Bestandsaufnahme und Versuch einer begrifflichen Klärung. Duncker & Humblot, 1987. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46345-9
Weinriefer, G (1987): Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche: Bestandsaufnahme und Versuch einer begrifflichen Klärung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46345-9

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Die Entmündigung wegen Geisteskrankheit und Geistesschwäche

Bestandsaufnahme und Versuch einer begrifflichen Klärung

Weinriefer, Gertrud

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 108

(1987)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
Erster Teil: Die Entwicklung des Rechtsinstituts der Entmündigung und der Einfluß der Medizin 20
A. Die rechtsgeschichtlichen Vorbilder 20
I. Code Civil und preußisches Allgemeines Landrecht 20
II. Die gemeinrechtliche Lehre 21
1. Geisteszustand und (rechtsgeschäftliche) Handlungsfähigkeit 21
2. Die Vormundschaft als Schutz für die Handlungsunfähigen 22
3. Das Verfahren 24
4. Die cura prodigi: Rechtsfürsorge durch Rechtsentziehung 24
III. Der richterliche Akt der Rechtsentziehung als Voraussetzung der Vormundschaft 25
1. Modernes Rechtsdenken und römisch-rechtliche Tradition 25
2. Die Übereinstimmung medizinischer und rechtlicher Begriffe 26
3. Der Wandel in der Medizin und sein Einfluß auf das Recht 26
B. Zivilprozeßordnung und Bürgerliches Gesetzbuch 27
I. Das Entmündigungsverfahren: Die Rechtsentziehung rückt in den Vordergrund 27
1. Die Beratungen 28
2. Versuch eines Ausgleichs zwischen Rechtsentziehung und Fürsorge 29
II. Die Voraussetzungen der Entmündigung nach § 6 I Nr. 1 BGB 30
1. Geisteskrankheit: Grund für die Entmündigung und Ursache der natürlichen Geschäftsunfähigkeit 30
2. Die Stellungnahme der medizinischen Sachverständigen 31
3. Der weitere Gang der Beratungen 32
a) Der Anfang einer Unklarheit: § 6 I Nr. 1 im Verhältnis zu § 104 Nr. 2 BGB 32
b) Geistesschwäche als Entmündigungsgrund 33
c) Das Auseinanderfallen von rechtlicher und medizinischer Terminologie 33
d) Die Unklarheit der Rechtsbegriffe 34
e) Der Zweck der Entmündigung 35
f) Trunksucht als Entmündigungsgrund – Zeichen für soziale Fürsorge durch das Recht 36
III. Die Vormundschaft als Kehrseite der Entmündigung 37
1. Keine Vormundschaft über Erwachsene ohne Entmündigung 37
2. Vormundschaft als „künstliches Familienverhältnis“ 38
3. Die Selbständigkeit des Vormunds 39
4. Das Übergewicht der vermögensrechtlichen Vorschriften und die unbestimmte Befugnis zur Personensorge 39
5. Die Pflegschaft im Gegensatz zur Vormundschaft: Das Prinzip der Freiwilligkeit 40
C. Zusammenfassung und Ergebnis 41
I. Die Entmündigung: Der Versuch, alte Rechtslehren geänderten Verhältnissen anzupassen 41
II. Verdeutlichung der Ergebnisse des 1. Teils: Entmündigung und Vormundschaft im Spiegel der Kritik und Rechtsvergleichung 43
1. Formelle, aber nicht materielle Gerechtigkeit 43
2. Liberales Ordnungsdenken, das den Gedanken der sozialen Fürsorge außer acht läßt 44
3. Das schweizerische Zivilgesetzbuch 45
Zweiter Teil: Entmündigung und Psychiatrie 47
A. Grundlagen in der älteren Lehre der forensischen Psychiatrie 47
I. Die notwendige medizinische Entscheidungshilfe 47
1. Welche Frage soll der Sachverständige beantworten? 47
2. Die Hoffnung auf eindeutige medizinische Befunde 48
3. Grundannahmen der Psychiatrie 48
II. Die Grundlagen der „psychiatrischen“ Auslegung des § 6 I Nr. 1 BGB 49
1. Der Gesetzeszweck 50
2. Die Tatbestandsmerkmale des § 6 I Nr. 1 BGB 50
III. Die Psychopathie als Erweiterung der psychiatrischen Systematik 50
1. Der Begriff 51
a) Die Unterscheidung von Wertnorm und Durchschnittsnorm 51
b) Gründe, weshalb die Psychopathie nicht als Krankheit gelten soll 52
2. Psychopathie als Geistesschwäche im Sinne des Rechts 52
a) Der Gesetzeszweck als Richtschnur 53
b) Die Methode des Gutachters 53
c) Die Schwierigkeit, sich auf einen rein medizinischen Befund zu beschränken 54
d) Die Entmündigung als soziale Fürsorge 55
IV. Zusammenfassung und Ergebnis 55
1. Unklarheiten auf beiden Seiten 55
2. Das Ineinandergreifen von Recht und Psychiatrie 56
B. Systematik und Krankheitsbegriff der heutigen Psychiatrie 56
I. Die Grundlagen 57
1. Die Aufgabe des Krankheitsbegriffs 57
a) Wertnorm und Durchschnittsnorm 58
b) Die naturwissenschaftliche Grundlage 59
II. Die Tauglichkeit des Krankheitsbegriffs für das bürgerliche Recht 59
1. Der Zusammenhang zwischen rechtlicher Entlastung und Krankheit 59
2. Die unscharfen Grenzen 60
3. Die Unterscheidung zwischen natürlicher Geschäftsunfähigkeit (§ 104 Nr. 2 BGB) und dem Rechtszustand, den die Entmündigung bewirkt 60
a) Der Bezugspunkt der beiden Vorschriften 60
b) Die Sozialprognose als Gesichtspunkt für eine Entmündigung 61
4. Psychiatrische Systematik und Entmündigung 61
a) Psychische Variationen 62
b) Psychosen 62
5. Die Auffassung Langelüddekes: Alle Tatbestandsmerkmale des § 6 I Nr. 1 BGB sind Gegenstand der psychiatrischen Beurteilung 62
C. Der Psychiatriebegriff in der Kritik 64
I. Die Kritik Jaspers 64
1. Wertnorm und Durchschnittsnorm 64
2. Die Zeitgebundenheit des Krankheitsbegriffs 65
II. Die Antipsychiatrie 65
III. Die Thesen Foucaults 66
1. Geschichtliche Grundlagen 66
2. Die Wandlung des Begriffs „Wahnsinn“ 67
3. Die Verbindung von Recht und Psychiatrie 68
4. Der alte juristische Begriff der Geisteskrankheit und der neue, auf ihm aufbauende der Psychiatrie 68
5. Geisteskrankheit als moralische Straffälligkeit 69
D. Zusammenfassung und Ergebnis 69
I. Der Krankheitsbegriff der Psychiatrie – geprägt von medizinischen, sozialen und normativen Elementen 69
II. Die Auslegung des § 6 I Nr. 1 BGB in der forensischen Psychiatrie 70
III. Die Aufgabenteilung zwischen dem Richter und dem Sachverständigen 70
IV. Der Unterschied zwischen § 6 I Nr. 1 und § 104 Nr. 2 BGB 71
V. Geschäftsfähigkeit und „Sozialfähigkeit“ 71
Dritter Teil: Die Entmündigung in Rechtswissenschaft und Rechtsprechung 73
A. Die Rechtswissenschaft im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs 73
I. Psychiatrisch-juristische Zusammenarbeit 73
1. Die Verbindung von Recht und Psychiatrie 74
2. Die Unfähigkeit, seine Angelegenheiten zu besorgen 74
3. Das Verhältnis des § 6 I Nr. 1 zu § 104 Nr. 2 BGB 75
II. Die Tatbestandsmerkmale des § 6 I Nr. 1 BGB als reine Rechtsbegriffe 75
1. Die fehlende Eignung des medizinischen Krankheitsbegriffs für die Entmündigung 75
2. Geisteskrankheit und Geistesschwäche als Rechtsbegriffe 76
III. Die vermittelnden Lösungsansätze 77
1. Die Formeln der „herrschenden Lehre“ 77
2. Der Zweck als Richtschnur für die Auslegung 78
IV. Ergebnis 78
1. Die Auffassung, geistige Störungen seien hirnorganisch bedingt, und ihre Folgen 79
2. Die Folgen eines juristisch-ökonomischen Krankheitsbegriffs 80
B. Das nationalsozialistische Verständnis 81
I. Der Zusammenhang zwischen Entmündigung und Vormundschaft 82
II. Die Auslegung des § 6 BGB 82
III. Ergebnis 83
1. Die medizinische Begründung 83
2. Die Verbindung von Vormundschaft und Entmündigung 83
C. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts 86
I. Die Entmündigung als Mittel des rechtsgeschäftlichen Schutzes 86
II. Die quantitative Ordnung im Tatbestand des § 6 I Nr. 1 BGB 86
1. Die Abgrenzung von Geisteskrankheit und Geistesschwäche 86
2. Der Umfang der Angelegenheiten 87
III. Die inhaltliche Bestimmung der Tatbestandsmerkmale des § 6 I Nr. 1 BGB 87
1. Das Verhältnis von § 6 I Nr. 1 und § 104 Nr. 2 BGB 87
2. Geisteskrankheit und Geistesschwäche als medizinische Störung 88
a) Die Psychopathie als Geistesschwäche im Sinne des Rechts 88
b) Der „Querulantenwahnsinn“ als Entmündigungsgrund 88
3. Der Begriff der Angelegenheiten 90
IV. Ergebnis 91
1. Ungenügende inhaltliche Bestimmung 91
2. Ansätze einer Auseinandersetzung mit der Psychiatrie 92
D. Rechtswissenschaft und Rechtsprechung nach 1945 93
I. Die Rechtswissenschaft 93
1. Der Zweck der Entmündigung 93
2. Geisteskrankheit und Geistesschwäche 93
3. Die Angelegenheiten 94
II. Die Rechtsprechung: Der Aufstieg der Ersatzformen 94
1. Die vorläufige Vormundschaft 95
2. Die Zwangspflegschaft 96
a) Die rechtliche Begründung der Zwangspflegschaft 96
b) Die Stellung des geistig Gebrechlichen im Verfahren 97
c) Die Auswirkungen der Zwangspflegschaft auf die Vorschrift des § 6 I Nr. 1 BGB 98
III. Zusammenfassung und Ergebnis 99
1. Die Ersatzformen – ein Prüfstein für die herkömmliche Auslegung des § 6 I Nr. 1 BGB 99
2. Rechtsverlust als Rechtsfürsorge 100
3. Der Begriff der Geschäftsfähigkeit 101
Vierter Teil: Die Entmündigung in der amtsgerichtlichen Praxis 102
A. Darstellung der Verfahren 102
I. Grundlagen der Untersuchung 102
II. Die Entmündigungsanträge: Die Antragsteller und ihre Beweggründe 103
1. Die privaten Antragsteller 104
a) Entmündigungsanträge gegen ältere Menschen 105
b) Geistig Behinderte 106
c) Psychische Krankheit 107
d) Trunksüchtige 108
2. Die Entmündigungsanträge der Staatsanwaltschaft 108
a) Psychische Krankheit 108
b) Andere Gründe 110
3. Die Anträge der Gemeinde gegen Trunksüchtige 110
III. Der Gang des Verfahrens nach der Antragstellung 112
1. Die vorläufige Vormundschaft 112
2. Der Auftrag an den Gutachter 113
3. Die Anhörung der zu Entmündigenden 113
a) Die Ermittlungen des Richters 114
b) Die Stellungnahmen der zu Entmündigenden 114
IV. Der Sachverständige 116
1. Die Gutachten für psychisch Kranke 116
a) Vorläufige Vormundschaft und Aussetzung des Verfahrens – ein von Sachverständigen empfohlener Entmündigungsersatz 116
b) Gutachten im Entmündigungs- und Unterbringungsverfahren 119
2. Die Gutachten für geistig Behinderte 120
a) Völlig hilflose und pflegebedürftige Behinderte 120
b) Fälle, in denen eine soziale Betreuung angestrebt wird 121
3. Die Gutachten bei Trunksüchtigen 122
V. Das Verfahren nach Erstellung des Gutachtens 123
1. Verfahren, die mit einer Entmündigung enden 123
a) Psychisch Kranke 123
b) Geistig Behinderte 125
c) Trunksüchtige 126
2. Verfahren, die nicht mit einer Entmündigung abschließen 126
a) Ersatzformen 126
b) Anträge, die sich als unbegründet erweisen 126
c) Pflegschaft an Stelle von Entmündigung 127
B. Auswertung 129
I. Vormundschaft als Ziel der Entmündigung 129
1. Die Vormundschaft bei psychisch Kranken – Mittel der privatrechtlichen Unterbringung 130
a) Vormundschaftliche Rechte, die keine Grundlage in der Entmündigung haben 131
b) Die Gefahr, daß das Vormundschaftsrecht die Entmündigungsgründe erweitert 131
c) Die Möglichkeit, den Mündel unterzubringen, als Entmündigungsgrund 132
2. Die Vormundschaft als Ersatz der elterlichen Sorge bei geistig Behinderten 134
a) Fürsorgebedürfnis ohne notwendigen Rechtsverlust 134
b) Die in der Praxis fehlenden Grenzen zwischen Entmündigung und Pflegschaft 135
3. Die Vormundschaft für Jugendliche, die mit 18 Jahren noch nicht mündig werden sollen 136
a) Die Vormundschaft als Mittel der „pädagogischen Einwirkung“ 136
b) Eine für nichtig erklärte Vorschrift des Bundessozialhilfegesetzes im Vergleich mit § 6 I Nr. 1 BGB 137
II. Der Fürsorgegedanke als Verfahrensprinzip 139
1. Die Entmündigung: Wohltat und nicht Eingriff 139
2. Der zu Entmündigende als „Gegenstand“ der Fürsorge 139
3. Der Entmündigungsantrag – ein Präjudiz 140
III. Die Entscheidungsmacht des Sachverständigen 141
1. Die Sachverständigenermittlung 141
2. Der Entmündigungsbeschluß: Das richterlich „beurkundete“ Gutachten 142
IV. Die „Ersatzformen“ der Entmündigung – insbesondere die vorläufige Vormundschaft 143
1. Die Absicht des Gesetzgebers 144
2. Die Aussetzung nach § 681 ZPO – Mittel der „künstlichen Dehnung“ des Entmündigungsverfahrens und der vorläufigen Vormundschaft 144
a) Die Begründung 144
b) Die Schwächen der Begründung 145
3. Die Verbindung von Aussetzung und vorläufiger Vormundschaft 146
V. Die rechtspolitischen Vorschläge und das österreichische Sachwalterrecht: Bestätigung für die vorgefundene Praxis 147
1. Die „Psychiatrie-Enquête“ 147
2. Die Empfehlungen der Kommission für das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit 148
3. Ein besonderes Rechtsinstitut für geistig Behinderte 148
4. Das österreichische Sachwalterrecht 149
C. Zusammenfassung und Ergebnis 151
I. Die Vormundschaft: Ein Auffangbecken für persönliche und soziale Hilfen, zu denen gesetzlich nur die Entmündigung führt 151
II. Das medizinische Verständnis beherrscht die Entmündigung 152
III. Die Praxis: Vorwegnahme der Regelungen, die in der Reformdiskussion vorgeschlagen werden 152
Fünfter Teil: Versuch einer begrifflichen Klärung 154
A. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme als Grundlage der begrifflichen Klärung 154
I. Der Konflikt zwischen unterschiedlichen Bezugspunkten: Rechtsgeschäftliche oder persönliche und soziale Handlungsfähigkeit 154
II. Ein System persönlicher und sozialer Betreuung in den Begriffen des bürgerlichen Rechts 155
B. Der Zweck als Richtschnur der Auslegung des § 6 I Nr. 1 BGB 158
I. Welches ist der Zweck der Vorschrift des § 6 I Nr. 1 BGB? 159
1. Die Systematik des Gesetzes 159
2. Hat die Personensorge des Vormunds Einfluß auf den Zweck der Entmündigung? 159
II. Die Begriffe Geisteskrankheit und Geistesschwäche 161
III. Das Unvermögen, seine Angelegenheiten zu besorgen 163
IV. Ergebnis 164
Literaturverzeichnis 166