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Schmitt, M. (1985). Der »Rang« des Geschiedenenunterhalts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45831-8
Schmitt, Michael. Der »Rang« des Geschiedenenunterhalts. Duncker & Humblot, 1985. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45831-8
Schmitt, M (1985): Der »Rang« des Geschiedenenunterhalts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45831-8

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Der »Rang« des Geschiedenenunterhalts

Schmitt, Michael

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 94

(1985)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Vorbemerkung 23
Erstes Kapitel: Die Entstehung des § 1579 BGB in der Fassung vom 18.8.1896 26
§ 1 Der Vorschlag Plancks 27
1. Die Schaffung eines Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten mit der auch heute gängigen Rechtsnatur durch den Redaktor Planck 27
2. Die Regelung des „Rangproblems“ in der Vorlage Plancks 29
§ 2 Der „Nachrang“ des Geschiedenenunterhalts in § 1483 III des Entwurfs der ersten Kommission 32
1. Der Vorschlag 32
2. Die Kritik 33
§ 3 Die Änderungen durch die zweite Kommission 35
1. Die Änderung des ersten Entwurfs durch die zweite Kommission 35
a) Anpassung und Ergänzung des § 1454 E I für den Fall der Mittelknappheit im Verhältnis Berechtigter-Verpflichteter 36
aa) § 1454 E I i. V. m. § 1482 E I 36
bb) Verschiedene Änderungsanträge 36
b) Die Änderung des § 1483 III E I durch die zweite Kommission 39
aa) § 1483 III E I 39
bb) Abänderungsanträge 39
c) Das Zusammenspiel von §§ 1473 I 1 und 1504 II 2 E II unrevidiert 41
2. Die Revision der §§ 1473 I; 1504 II 2 des zweiten Entwurfs durch die zweite Kommission selbst 41
a) Die Abänderungsanträge mit dem Ziel, „klare Verhältnisse zu schaffen“ 42
aa) Antrag 1 42
bb) Antrag 2 42
cc) Antrag 3 43
b) Entscheidung der Kommission 43
§ 4 Der von Änderungen verschonte Restweg bis zu § 1579 BGB a. F. 45
§ 5 Zusammenfassung der Diskussion des/der Gesetzgeber(s) 45
1. Schaffung einer offenen Norm für Wissenschaft und Praxis 45
2. Lösungsvorschläge während des Gesetzgebungsverfahrens 45
3. Entscheidung gegen jede positive Regelung 45
4. Keine Erwägung des Vorrangs des Geschiedenenunterhalts 46
5. Favorisierung einer Billigkeitslösung 46
6. Erwägungen aus dem „sittlich-moralischen“ Kontext 46
Zweites Kapitel: Der Mangelfall in Literatur und Rechtsprechung bis zum Jahre 1938 47
§ 6 Das Regelungsprogramm des § 1579 BGB a. F. 47
1. Die Grundregel des § 1579 I 1 47
2. § 1579 II als Ausnahme von § 1578 48
3. § 1579 I 2 als Kernvorschrift für Mangelfälle; Voraussetzungen der Anwendbarkeit 48
a) Drohende Ansprüche der weiteren Berechtigten 49
b) Gefährdung des standesgemäßen Unterhalts des Pflichtigen 50
§ 7 Die typische Situation – die Auflösung des Interessenkonflikts der bedürftigen Beteiligten 51
1. Die typische Situation 51
2. Die Notwendigkeit, diesen Interessenkonflikt aufzulösen 51
3. Kriterien der Billigkeitsentscheidung und ihre möglichen Auswirkungen 55
a) Das Antasten des Vermögensstammes der Beteiligten; die Vermögensverhältnisse 57
b) Die Erwerbsverhältnisse der Beteiligten 60
c) Zwei weitere bekannte Kriterien der Billigkeitsentscheidung – die Situation des § 1617 BGB, – freiwillige Zuwendungen Dritter 63
§ 8 Zurückbehaltung des notdürftigen Unterhalts der „neuen Familie“? 64
§ 9 „Mitschuld“ des neuen Ehegatten des Pflichtigen an der Zerstörung der früheren Ehe als Billigkeitskriterium? 70
§ 10 Bedürftigkeit des schuldlos Geschiedenen durch dessen sittliches Verschulden 73
1. Der Grundfall des § 1580 III i. V. m. § 1611 I 73
2. Die „Ehe ohne Trauschein“ 74
§ 11 Die Konkurrenz der verschiedenen Unterhaltspflichtigen 75
Drittes Kapitel: Die Rangfolgeproblematik im Lichte der Regelungen der Ehegesetze 1938 und 1946 78
§ 12 Die teilweise Neugestaltung des Scheidungsunterhaltsrechts 78
1. § 66 EheG 1938 (§ 58 EheG 1946) 79
2. § 67 EheG 1938 (§ 59 EheG 1946) 80
a) Abschaffung der Zwei-Drittel-Regel 80
b) Relevanz der Ehebrecherehe 81
3. §§ 68 EheG 1938 (§ 60 EheG 1946) und 69 EheG 1938 (§ 61 EheG 1946) 82
a) § 68 EheG 1938 (§ 60 EheG 1946) 82
b) § 69 II EheG 1938 (§ 61 II EheG 1946) 83
c) § 68 EheG 1938 (§ 60 EheG 1946) und § 69 II EheG 1938 (§ 61 II EheG 1946) sind ähnlich strukturiert 83
aa) Die Berücksichtigung der Verhältnisse der Verwandten; der Rang der Unterhaltspflichten 84
bb) Die Berücksichtigung der Verhältnisse der minderjährigen unverheirateten Kinder und des neuen Ehegatten des Pflichtigen; der Rang der Unterhaltsansprüche 87
α) § 68 EheG 1938 (§ 60 EheG 1946) 88
β) § 69 II EheG 1938 (§ 61 II EheG 1946) 93
§ 13 Die Beschränkung und Verwirkung des Geschiedenenunterhalts 96
1. § 73 I und II EheG 1938 (§ 65 I und II EheG 1946) 96
2. § 74 EheG 1938 (§ 66 EheG 1946); die „Ehe ohne Trauschein“ 98
§ 14 Ansätze zur Lösung des Problems der Konkurrenz von Unterhaltsansprüchen bei Mittelknappheit im Rahmen von § 67 I 2 EheG 1938 101
1. Der einzige Befürworter eines Gleichrangs: Palandt / Lauterbach 101
2. Praktische Bevorzugung des neuen Ehegatten und der minderjährigen unverheirateten Kinder trotz prinzipieller Anerkennung des Gleichrangsprinzips 102
a) Furler 102
b) von Scanzoni 102
c) Volkmar/Rexroth 103
3. Die Annahme eines Vorrangs der „neuen Familie“ ohne fundiertere Begründung 103
a) Auert: Der Schutz des wirtschaftlichen Bestands der neuen Ehe 103
b) Rilk: Ein nur scheinbar zwingender Schluß aus § 67 I 2 103
c) Maßfeller: Der Schluß von der vermuteten Praxis auf die rechtliche Regelung 104
d) Volkmar / Ficker: Eine Entscheidung des LG Berlin als argumentative Stütze 104
§ 15 Die nach dem zweiten Weltkrieg im Rahmen der §§ 58; 59 EheG 1946 heftig auflebende Diskussion um die Rangfolge; der Rechtszustand bis zum 1. Juli 1977 105
1. Der Vorrang des Unterhaltsanspruchs des neuen Ehegatten des Pflichtigen. Die Tendenz zur Begünstigung der neuen Familie 106
a) Argument: Lebensfähigkeit der neuen Familie 109
aa) Der Mann muß die neue Familie aus eigener Kraft erhalten 110
bb) Die neue Ehefrau darf nicht zum Sozialhilfeempfänger werden 110
cc) Die Arbeitskraft des Pflichtigen muß erhalten bleiben 110
dd) Die Alltagspraxis spricht für die neue Ehe 110
ee) Die zweite Ehe ist keine Ehe minderen Rechts 111
b) „Rechtliche“ Argumente 111
aa) Die Möglichkeit der Scheidung ist eröffnet 111
bb) Die „Mitschuld“ darf keine Rolle spielen 112
cc) Die Argumentation gem. §§ 59 II EheG; 1360; 1361; 1601 ff. BGB 113
dd) Art. 6 GG 114
2. Der Vorrang des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten des Pflichtigen. Die heftigen Reaktionen auf die unterhaltsrechtliche Begünstigung der neuen Ehe und Familie 114
a) Das „Hypothekenargument“ 115
b) Der Schutz der „Ehebrecherehe“ widerspricht der Billigkeit 116
c) Der Rechtsbegriff Billigkeit bedingt sittliche Wertung 117
d) Strenges Unterhaltsrecht als Scheidungsschutz 119
aa) Bosch und Gschnitzer 119
bb) Vorschlag Boschs zur Einführung eines Eheverbots für den Fall, daß der Unterhaltsanspruch der schuldlos geschiedenen Frau nicht abgesichert ist; die alte Ehe ist wertvoll, die neue (Ehebrecher) Ehe mißbilligenswert 121
e) Boschs Argumentation mit Art. 6 GG 122
f) Schwinds Aufforderung zur Revision der Auslegung des Begriffs „angemessener Unterhalt“ 125
aa) Schwinds Ausgangspunkt: Die unterhaltsrechtliche Lage des geschiedenen Gatten ist schlecht 125
bb) Schwinds Verständnis von § 67 EheG 126
cc) Schwinds Lösungsvorschlag 126
dd) Kritik an Schwind 128
g) Ausländische Befürworter des Vorrangs des schuldlos Geschiedenen 129
aa) Das Schweizerische Bundesgericht 130
bb) Großbritannien; Lord Merriman 130
h) Erläuterung einzelner den schuldlos Geschiedenen bevorzugenden Entscheidungen 130
aa) Das OLG München 131
bb) Der BGH 131
cc) Das Verwaltungsgericht Berlin 132
3. Die herrschende Meinung: unterhaltsrechtlicher Gleichrang der in § 59 I 2 EheG Genannten als Ausgangspunkt der in jedem Einzelfall zu treffenden Billigkeitsentscheidung 134
a) Die „unechten“ Vertreter der h. M. 134
aa) Diederichsen, Gerold und das LG Braunschweig 134
bb) Wüstenberg 135
b) Die Einbeziehung der Argumente aus dem „sittlich-moralischen Kontext“ in die Diskussion auf der Rangebene 135
aa) Gernhuber 135
bb) Ronke 136
c) Gleichrang auf der Rangebene; aber Einbeziehung der „sittlich-moralischen“ Erwägungen auf der Billigkeitsebene 137
aa) Wüstenberg 137
α) Die Argumentation auf der Rangebene 137
β) Die Billigkeitsabwägung anhand materieller Kriterien 138
γ) Die Einbeziehung der Argumente aus dem „sittlichmoralischen Kontext“ auf der Billigkeitsebene 139
bb) Müller-Freienfels 140
cc) Donau 142
d) Die „Verfechter der Linie materieller Billigkeit“ 142
aa) Die Hauptvertreter dieser Linie: Brühl / Göppinger/Mutschier 143
α) Die Suche nach dem abstrakten Rang des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Gatten 143
β) Die Technik der Interessenabwägung nach rein materiellen Gesichtspunkten der Billigkeit 145
bb) Gotthardt 145
cc) Hoffmann / Stephan 146
4. Eine bedenkliche Entscheidung des OLG Düsseldorf; das Prinzip der gleichmäßigen Kürzung und das „Hypothekenargument“ 147
Viertes Kapitel: Die Entstehung des § 1582 BGB i. d. F. vom 14. Juni 1976 151
§ 16 Die Rangregel als Teil des 1. EheRG vom 14. Juni 1976 151
1. Chronologie der Vorgeschichte der Reform 151
2. Chronologie der Reform 152
§ 17 Der Stellenwert der Rangdiskussion innerhalb der Reformdiskussion 154
1. Der Streit um die Voraussetzungen der Scheidung 155
2. Die Auseinandersetzung um das unterhaltsrechtliche Konzept 156
§ 18 Die Entstehung der Rangregelung im einzelnen 160
1. Die Vorschläge der Eherechtskommission 160
a) Vorschlag und Begründung 160
b) Die generelle Linie der Kommission und die Rangregel 161
c) Ausnahmen vom prinzipiellen Vorrang 163
d) Quintessenz 163
2. Der Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums 164
a) Vorschlag und Begründung 164
b) Die generelle Linie des Justizministeriums und die Rangregel 166
c) Kein Vorrang des neuen Ehegatten 169
d) Quintessenz 169
3. Der Regierungsentwurf 169
a) Vorschlag und Begründung 169
aa) Billigkeitsargumente für den Vorrang nach § 1583 S. 2 E 171
bb) Das „Hypothekenargument“ 172
cc) Billigkeitsargumente für den Vorrang nach § 1583 S. 3 E; Folgen dieser Regel 173
dd) Verfassungsrechtliche „Unbedenklichkeitserklärung“ 174
b) Die Rangregel und das Gesamtkonzept des RegE 174
c) Quintessenz 176
4. Die Stellungnahme des Bundesrates zum RegE 177
a) Vorschlag und Begründung 177
b) Die Rangregel und das Gesamtkonzept des Bundesrates 179
c) Die Praktikabilität der Vorrangregel 180
d) Quintessenz 180
5. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates 181
a) Zur Rangregel im besonderen 181
b) Zur Unterhaltskonzeption im allgemeinen 181
aa) Der Generalunterhaltsanspruch nach der Bundesratsvorlage 181
bb) Der subsidiäre Vorschlag einer positiven Härteklausel nach der Bundesratsvorlage 182
cc) Die negative Härteklausel nach der Bundesratsvorlage 182
6. Die Beschlüsse des Rechtsausschusses des Bundestages 182
a) Vorschlag und Begründung 182
aa) „Redaktionelle“ Umformulierung der Rangregel; Fixierung des Rangs des Geschiedenenunterhalts durch das Gesetz 183
bb) Einfügung des § 1577 a 184
cc) Streichung des § 1582 I 2 RegE; Einfügung des Abs. 2 – das Berechnungsproblem 185
b) Die Rangregel und die übrigen Festlegungen durch den RABT, das Gesamtkonzept des RA-BT 185
c) Quintessenz 188
7. Der Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens 189
§ 19 Zusammenfassung 189
Fünftes Kapitel: Anwendungsprobleme der Rangregel, Manipulationsmöglichkeiten und Manipulationen 192
§ 20 Der logische Widerspruch zwischen §§ 1582 I und 1609 II BGB; die beiden angebotenen Lösungsmöglichkeiten 192
1. Schilderung des Problems 192
a) Die Gleichrangrechnung 192
b) Der logische Widerspruch 194
c) Die beiden Lösungsmöglichkeiten 194
2. Der Lösungsweg des RA-BT und die (nur) modifizierende Kritik 195
a) Methode und Beispiel 195
b) Die (nur) modifizierende Kritik 197
aa) Die Nachberechnung nach Dieckmann und anderen 197
bb) Die Vereinfachung der zweiten Berechnungsstufe nach Bastian und anderen 198
α) Rechnung nach der Methode des RA-BT 199
β) Rechnung nach der Methode Bastians 199
c) Die Praxis 200
aa) OLG Hamm 200
bb) OLG Frankfurt (Weychardt) 200
3. Die radikale Kritik am Lösungsvorschlag des RA-BT; die Lösung über die Teilhabe der minderjährigen unverheirateten Kinder am Vorrang des Geschiedenenunterhalts 201
a) Hauptpunkt der Kritik 201
b) Die Rechenmethode nach Göppinger / Wenz und anderen 202
aa) Methode, Beispiel und Modifikation 202
α) Methode 202
β) Beispiel 203
c) Die Reaktion der Praxis 203
aa) Das OLG Stuttgart 203
bb) Das OLG Hamm 203
cc) Andere Oberlandesgerichte 204
4. Stellungnahme 205
§ 21 Der Einfluß der Rahmenbedingungen der Kürzungsrechnung auf ihr Ergebnis 206
1. Der Selbstbehalt 207
a) Die Höhe des Selbstbehalts 208
aa) Weychardt und das OLG Frankfurt 208
bb) Zwischenlösung 209
cc) Heute gängige Praxis 209
b) Die Verteilung der Differenz bei unterschiedlich hohen Selbstbehalten 210
aa) Weychardt: Begünstigung der gesamten Familie 211
α) Verteilung bei Gleichrang der Berechtigten 211
β) Verteilung bei relativem Vorrang nach § 1582 I 212
αα) Vorrangrechnung nach der Methode des RA-BT 212
ββ) Die Korrektur nach Weychardt 213
bb) Die Vertreter der Zwischenlösung; wie Weychardt 214
cc) Verteilung nur an die Kinder 214
2. Die Einsatzbeträge 215
a) Die Einsatzbeträge bei (echten) Mangelfällen 215
b) Die Einsatzbeträge bei den sonstigen Fällen mangelnder Leistungsfähigkeit gem. § 1581 217
§ 22 Sind Korrekturen der aufgrund der Vorrangregel durchgeführten Unterhaltsberechnung möglich? 219
1. Die Korrektur aus Gründen materieller Billigkeit im Rahmen der §§ 1581, 1582 selbst 219
a) Die Problemlage 219
b) Die dogmatische Einordnung des Vorrangs gem. § 1582 I nach herrschender Meinung 222
c) Auffassungen in Literatur und Praxis 223
aa) Ablehnende Auffassungen 223
α) Richter 223
β) Häberle 224
γ) OLG Düsseldorf 224
bb) Zustimmende Auffassungen 225
α) Weychardt 225
β) Billigkeitskorrekturen nach Hampel und aufgrund der Hammer Leitlinien 226
αα) Hampel 226
ββ) Die Hammer Leitlinien 226
γ) OLG Schleswig 227
d) Existiert eine dogmatisch mögliche Begründung für eine Billigkeitskorrektur im Rahmen der §§ 1581, 1582? 228
aa) Wörtlich-grammatikalische Analyse 229
bb) Sinn und Zweck der Rangregel 229
α) Die reinen Berechnungsfragen werden durch die unterschiedlichen Auslegungen nicht tangiert 229
β) Muß das Rechenergebnis fix bleiben? 229
cc) Analyse der Entstehungsgeschichte 229
α) Der Diskussionsentwurf 229
β) Der Regierungsentwurf 231
γ) Die Fassung des Rechtsausschusses des Bundestages 231
2. Andere Korrekturmöglichkeiten 231
a) Korrekturen über die restriktive Auslegung des Tatbestandsmerkmals „lange Ehedauer“ i. S. d. § 1582 I 2 3. Fall 232
b) Korrekturen über die „verfassungskonforme Auslegung“ des § 1582 233
c) Korrekturen über § 1576 234
3. Ergebnis 236
Sechstes Kapitel: Einwände gegen die starre Vorrangregel des § 1582 und Schlußfolgerung 237
§ 23 Die rechtspolitische Fragwürdigkeit des Vorrangs bei einzelnen Fallgestaltungen 237
1. Der „prinzipielle“ Vorrang nach § 1582 I 1 237
2. Der Vorrang nach §§ 1582 I 2 i. V. m. 1570 238
3. Der Vorrang nach §§ 1582 I 2 i. V. m. 1576 240
4. Der Vorrang wegen langer Dauer der Ehe, ergänzt um die Zeit der Kindererziehung, gem. § 1582 I S. 2 3. Fall und S. 3 240
a) Der Anspruch des alten geschiedenen Gatten 241
b) Der Anspruch des kranken geschiedenen Gatten 241
c) Der Anspruch des geschiedenen Gatten auf Ausbildungsunterhalt, der Anspruch nach §§ 1573 I, 1574 und der Anspruch auf Aufstockungsunterhalt 241
aa) Ausbildungsunterhalt 241
bb) Unterhalt nach §§ 1573 I; 1574 bei Nichtfinden einer angemessenen Erwerbstätigkeit 242
cc) Aufstockungsunterhalt 242
5. Zusammenfassung 243
§ 24 Der starre Vorrang und die Rechtsnatur des Anspruchs auf Geschiedenenunterhalt 244
1. Die heute herrschende Meinung 244
2. Die Entstehung des Anspruchs auf Geschiedenenunterhalt als eines familienrechtlichen Anspruchs 244
a) Der gemeinrechtliche Streit 244
aa) Die Auffassung der Obergerichte 245
bb) Die ablehnende Haltung des Reichsgerichts 246
b) Der Unterhaltsanspruch in der Entstehungsgeschichte des BGB 247
3. Vorrang und Rechtsnatur des Geschiedenenunterhalts im preußischen ALR und dogmatische Folgerungen 248
§ 25 Der starre Vorrang und das Prinzip des Einstehenmüssens für die Folgen eigenen Verhaltens 251
1. Präzisierung des Problems 252
2. Die Korrektur des starren Vorrangs über die Berücksichtigung von Verschuldensmomenten 253
a) Unterhaltsausschluß oder -herabsetzung gem. § 1579 I Nr. 4 254
b) Möglichkeiten einer Rangkorrektur wegen Scheidungsschuld 256
aa) Keine Möglichkeiten de lege lata 257
α) Unanwendbarkeit der Billigkeitsnorm 257
β) Kriterien aus dem „sittlich-moralischen“ Kontext 258
bb) Notwendige Änderung des Gesetzes 258
α) Transponierung des Verteilungsproblems auf die Rechtsfolgenseite der Billigkeitsnorm 258
β) Die Berücksichtigung „grober Ehewidrigkeiten“ 258
αα) Der Begriff „grobe Ehewidrigkeiten“ und die gerichtliche Praxis 259
ββ) Präzisierung des Begriffs 259
γγ) „Grobe Ehewidrigkeiten“ als eines der vielen Billigkeitskriterien 260
§ 26 Die Verfassungsmäßigkeit des Vorrangs 260
1. Die verfassungsrechtliche Prüfung des Vorrangs unter Außerachtlassung des „Verschuldensaspekts“ 261
a) Der Vorlagebeschluß des OLG Schleswig 261
b) Die Entscheidung des BVerfG 265
2. Die verfassungsrechtliche Prüfung des Vorrangs unter Mitberücksichtigung des „Verschuldensaspekts“ 270
§ 27 Zusammenfassung 272
1. Die durch die dogmatische Einordnung der Vorrangregel bewirkte Starrheit des Vorrangs 272
2. Die rechtspolitischen Bedenken bei einzelnen Fallkonstellationen 272
3. Der dogmatische Rückfall 273
4. Der starre Vorrang „in der Hand des nach früherem Recht an der Scheidung Schuldigen“ 273
5. Die verfassungsrechtlichen Bedenken 274
6. Regelungsvorschlag 274
Literaturverzeichnis 276