Menu Expand

Die Störerverantwortlichkeit für Boden- und Wasserverunreinigungen

Cite BOOK

Style

Ziehm, H. (1989). Die Störerverantwortlichkeit für Boden- und Wasserverunreinigungen. Ein Beitrag zur Haftung für sogenannte Altlasten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46662-7
Ziehm, Hanno. Die Störerverantwortlichkeit für Boden- und Wasserverunreinigungen: Ein Beitrag zur Haftung für sogenannte Altlasten. Duncker & Humblot, 1989. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46662-7
Ziehm, H (1989): Die Störerverantwortlichkeit für Boden- und Wasserverunreinigungen: Ein Beitrag zur Haftung für sogenannte Altlasten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46662-7

Format

Die Störerverantwortlichkeit für Boden- und Wasserverunreinigungen

Ein Beitrag zur Haftung für sogenannte Altlasten

Ziehm, Hanno

Schriften zum Umweltrecht, Vol. 12

(1989)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 13
I. Störerverantwortlichkeit für Umweltbeeinträchtigungen nach dem Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht 17
A. Die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit 18
1. Der Staat und seine Einrichtungen 18
2. Individualgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen 19
3. Die gesamte Rechtsordnung 20
B. Störung oder konkrete Gefahr 22
C. Handlungshaftung 24
1. Legalisierungswirkung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen 26
a. Ausschluß der Störereigenschaften durch bestehende Genehmigungen 26
b. Sachliche Grenzen der Legalisierungswirkung von Genehmigungen 31
c. Zeitliche Reichweite der Legalisierungswirkung von Genehmigungen 32
d. Legalisierungswirkung ursprünglich rechtswidriger Genehmigungen 32
e. Änderung der Sachlage, der Rechtslage oder des wissenschaftlichen Kenntnisstandes 34
f. Legalisierungswirkung behördlicher Duldungen 36
2. Polizeirechtliche Störerverantwortlichkeit für ungenehmigtes Verhalten 37
a. Handlungshaftung bei konkretem Normverstoß 38
b. Handlungsverantwortlichkeit bei ungenehmigtem, aber nicht gegen konkrete Verhaltenspflichten verstoßendem Verhalten 39
c. Auswirkungen von Änderungen der Sachlage, der Rechtslage oder des wissenschaftlich technischen Kenntnisstandes auf die Handlungshaftung 44
3. Unterlassen als Anknüpfungspunkt für die Handlungshaftung 48
a. Handlungsinanspruchnahme für Unterlassen bei Verstoß gegen konkrete Handlungspflichten 48
b. Handlungsinanspruchnahme für Unterlassen ohne Verletzung konkreter Handlungspflichten 48
D. Zustandshaftung 50
1. Auswirkung behördlicher Genehmigungen auf die Zustandsverantwortlichkeit 55
a. Ausschluß der Störereigenschaft durch behördliche Genehmigungen 56
b. Sachliche, persönliche und zeitliche Reichweite der Legalisierungswirkung von Anlagegenehmigungen 57
c. Legalisierungswirkung ursprünglich rechtswidriger Genehmigungen 58
d. Auswirkungen von Änderungen der Sachlage, der Rechtslage oder des wissenschaftlichen Kenntnisstandes auf die Zustandshaftung 59
e. Legalisierungswirkung behördlicher Duldungen 61
2. Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit für nicht durch Genehmigungen sanktionierte Sachzustände 61
E. Mehrheit von Störern 69
1. Auswahlermessen bei einer Mehrheit von Störern 69
2. Ausgleichsansprüche zwischen mehreren Verantwortlichen 73
II. Störerverantwortlichkeit für Umweltbeeinträchtigungen nach Abfallrecht 77
A. Anwendungsbereich des Abfallgesetzes 77
B. Einzelregelungen des Abfallrechts 80
1. § 3 AbfG – Verpflichtung zur Beseitigung von Abfällen 80
2. § 4 Abs. 1 AbfG – geordnete Entsorgung von Abfällen 80
3. § 11 AbfG – Anzeigepflicht des Abfallbesitzers, Überwachung durch die Behörde 81
4. § 8 Abs. 1 Satz 3 AbfG – nachträgliche Nebenbestimmungen bei genehmigten Abfallentsorgungsanlagen 81
a. Anwendungsbereich der Vorschrift 81
b. Rechtmäßigkeit nachträglicher Regelungen – Eingriff in den Bestand der Genehmigung 82
c. Einschränkung der Zulässigkeit nachträglicher Auflagen und Nebenbestimmungen durch § 17 Abs. 2 BImSchG 84
5. § 9 AbfG – Eingriffe in vor Inkrafttreten des AbfG angelegte Anlagen 85
a. Anwendungsbereich der Vorschrift 85
b. Rechtmäßigkeit des § 9 AbfG 86
aa. Eingriff des § 9 AbfG in bestehende Genehmigungen oder die Rechtsstellung des ungenehmigt legalen Betriebes der Anlage 86
bb. Kein Eingriff in bestehende Rechte bei bereits bestehender Eingriffsmöglichkeit nach anderen Vorschriften 87
cc. Rechtmäßigkeit der Eingriffe nach § 9 AbfG in bestehende Genehmigungen bzw. Rechtspositionen 90
(1) Bei Inkrafttreten des AbfG abgeschlossene genehmigte Ablagerungen 92
(2) Bei Inkrafttreten des AbfG andauernde genehmigte Ablagerungen 92
(3) Genehmigte Ablagerungen allein nach Inkrafttreten des AbfG 93
(4) Ablagerungen auf vor Inkrafttreten des AbfG angelegten genehmigungsfreien legalen Anlagen 95
(5) Ergebnis 95
dd. Ermessensreduktion 96
6. § 10 AbfG – Sanierungspflicht der Inhaber stillgelegter Abfalldeponien 97
a. Adressat der Verfügung nach § 10 Abs. 2 AbfG 97
b. Zeitpunkt der Stillegung der Abfallbeseitigungsanlage 98
c. Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Abfallbeseitigungsanlage 98
7. Landesrechtliche Regelungen 100
a. Pflicht zur Duldung von Sanierung und Rekultivierung 102
b. Pflicht des Eigentümers zum Ausgleich der sanierungsbedingten Wertsteigerung 103
c. Sanierungs- und Rekultivierungspflicht des Eigentümers nach Bayerischem Abfallrecht 105
d. Kostentragungspflicht für Sanierung und Rekultivierung des ehemaligen Betreibers und des Eigentümers nach Bayerischem und Bremischem Abfallrecht 105
e. Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Regelungen – Zusammenfassung – 106
III. Störerverantwortlichkeit für Umweltbeeinträchtigungen nach Wasserhaushaltsgesetz/WHG 108
A. Anwendungsbereich des WHG 108
1. Zeitlicher Anwendungsbereich des WHG 108
2. Sachlicher Anwendungsbereich des WHG 108
B. Einzelregelungen des WHG 110
1. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG – Verbot ungenehmigter Gewässerbenutzung durch Einbringen oder Einleiten 111
2. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 WHG – allgemeines Verbot von Gewässerbenutzungen durch gewässerbeeinträchtigende Maßnahmen 113
3. § 19 g WHG – Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe 116
4. §§ 26 Abs. 2, 34 Abs. 2 WHG – Lagerung und Ablagerung von wassergefährdenden Stoffen 116
5. § 1 a Abs. 2 WHG – allgemeine Sorgfaltspflicht 117
6. § 22 Abs. 2 WHG – zivilrechtliche Gefährdungshaftung 119
IV. Haftung für Umweltbeeinträchtigungen nach den zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag – öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 122
A. Geschäftsführung ohne Auftrag 122
B. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 124
V. Zusammenfassung 127
A. Störerverantwortlichkeit nach Allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht 127
B. Störerverantwortlichkeit nach Abfallrecht 128
C. Störerverantwortlichkeit nach Wasserrecht 129
D. Verantwortlichkeit nach Zivilrecht und nach den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs 130
Literaturverzeichnis 131