Die Störerverantwortlichkeit für Boden- und Wasserverunreinigungen
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Die Störerverantwortlichkeit für Boden- und Wasserverunreinigungen
Ein Beitrag zur Haftung für sogenannte Altlasten
Schriften zum Umweltrecht, Vol. 12
(1989)
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Von den »Schriften zum Umweltrecht« (SUR) sind seit 1981 über 190 Bände erschienen. Die Schriften zum Umweltrecht begleiten die Entwicklung des modernen deutschen und europäischen Umweltrechts damit seit über 30 Jahren - also schon nahezu seit der Etablierung des Umweltrechts als eigenständiges Rechtsgebiet in Deutschland - umfassend und stets hochaktuell durch die Publikation von Monografien und Sammelbänden mit umweltrechtlicher Schwerpunktsetzung. Die Schriftenreihe erfasst alle Rechtsgebiete des Umweltrechts und geht über öffentlich-rechtliche Fragestellungen hinaus. Sie erfasst u.a. auch zivil- und strafrechtliche sowie völkerrechtliche und europarechtliche Themen. Herausgeber der Schriftenreihe ist Prof. Dr. Michael Kloepfer von der Humboldt-Universität zu Berlin. Einen großen Anteil am Erfolg der Schriften zum Umweltrecht hat auch die Arbeit des an der Humboldt-Universität zu Berlin ansässigen Forschungszentrums Umweltrecht e.V. (FZU), dessen Präsident Prof. Dr. Michael Kloepfer ist.((vorletzten Satz für die Homepage entfernen))
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einführung | 13 | ||
I. Störerverantwortlichkeit für Umweltbeeinträchtigungen nach dem Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht | 17 | ||
A. Die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit | 18 | ||
1. Der Staat und seine Einrichtungen | 18 | ||
2. Individualgüter, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen | 19 | ||
3. Die gesamte Rechtsordnung | 20 | ||
B. Störung oder konkrete Gefahr | 22 | ||
C. Handlungshaftung | 24 | ||
1. Legalisierungswirkung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen | 26 | ||
a. Ausschluß der Störereigenschaften durch bestehende Genehmigungen | 26 | ||
b. Sachliche Grenzen der Legalisierungswirkung von Genehmigungen | 31 | ||
c. Zeitliche Reichweite der Legalisierungswirkung von Genehmigungen | 32 | ||
d. Legalisierungswirkung ursprünglich rechtswidriger Genehmigungen | 32 | ||
e. Änderung der Sachlage, der Rechtslage oder des wissenschaftlichen Kenntnisstandes | 34 | ||
f. Legalisierungswirkung behördlicher Duldungen | 36 | ||
2. Polizeirechtliche Störerverantwortlichkeit für ungenehmigtes Verhalten | 37 | ||
a. Handlungshaftung bei konkretem Normverstoß | 38 | ||
b. Handlungsverantwortlichkeit bei ungenehmigtem, aber nicht gegen konkrete Verhaltenspflichten verstoßendem Verhalten | 39 | ||
c. Auswirkungen von Änderungen der Sachlage, der Rechtslage oder des wissenschaftlich technischen Kenntnisstandes auf die Handlungshaftung | 44 | ||
3. Unterlassen als Anknüpfungspunkt für die Handlungshaftung | 48 | ||
a. Handlungsinanspruchnahme für Unterlassen bei Verstoß gegen konkrete Handlungspflichten | 48 | ||
b. Handlungsinanspruchnahme für Unterlassen ohne Verletzung konkreter Handlungspflichten | 48 | ||
D. Zustandshaftung | 50 | ||
1. Auswirkung behördlicher Genehmigungen auf die Zustandsverantwortlichkeit | 55 | ||
a. Ausschluß der Störereigenschaft durch behördliche Genehmigungen | 56 | ||
b. Sachliche, persönliche und zeitliche Reichweite der Legalisierungswirkung von Anlagegenehmigungen | 57 | ||
c. Legalisierungswirkung ursprünglich rechtswidriger Genehmigungen | 58 | ||
d. Auswirkungen von Änderungen der Sachlage, der Rechtslage oder des wissenschaftlichen Kenntnisstandes auf die Zustandshaftung | 59 | ||
e. Legalisierungswirkung behördlicher Duldungen | 61 | ||
2. Grenzen der Zustandsverantwortlichkeit für nicht durch Genehmigungen sanktionierte Sachzustände | 61 | ||
E. Mehrheit von Störern | 69 | ||
1. Auswahlermessen bei einer Mehrheit von Störern | 69 | ||
2. Ausgleichsansprüche zwischen mehreren Verantwortlichen | 73 | ||
II. Störerverantwortlichkeit für Umweltbeeinträchtigungen nach Abfallrecht | 77 | ||
A. Anwendungsbereich des Abfallgesetzes | 77 | ||
B. Einzelregelungen des Abfallrechts | 80 | ||
1. § 3 AbfG – Verpflichtung zur Beseitigung von Abfällen | 80 | ||
2. § 4 Abs. 1 AbfG – geordnete Entsorgung von Abfällen | 80 | ||
3. § 11 AbfG – Anzeigepflicht des Abfallbesitzers, Überwachung durch die Behörde | 81 | ||
4. § 8 Abs. 1 Satz 3 AbfG – nachträgliche Nebenbestimmungen bei genehmigten Abfallentsorgungsanlagen | 81 | ||
a. Anwendungsbereich der Vorschrift | 81 | ||
b. Rechtmäßigkeit nachträglicher Regelungen – Eingriff in den Bestand der Genehmigung | 82 | ||
c. Einschränkung der Zulässigkeit nachträglicher Auflagen und Nebenbestimmungen durch § 17 Abs. 2 BImSchG | 84 | ||
5. § 9 AbfG – Eingriffe in vor Inkrafttreten des AbfG angelegte Anlagen | 85 | ||
a. Anwendungsbereich der Vorschrift | 85 | ||
b. Rechtmäßigkeit des § 9 AbfG | 86 | ||
aa. Eingriff des § 9 AbfG in bestehende Genehmigungen oder die Rechtsstellung des ungenehmigt legalen Betriebes der Anlage | 86 | ||
bb. Kein Eingriff in bestehende Rechte bei bereits bestehender Eingriffsmöglichkeit nach anderen Vorschriften | 87 | ||
cc. Rechtmäßigkeit der Eingriffe nach § 9 AbfG in bestehende Genehmigungen bzw. Rechtspositionen | 90 | ||
(1) Bei Inkrafttreten des AbfG abgeschlossene genehmigte Ablagerungen | 92 | ||
(2) Bei Inkrafttreten des AbfG andauernde genehmigte Ablagerungen | 92 | ||
(3) Genehmigte Ablagerungen allein nach Inkrafttreten des AbfG | 93 | ||
(4) Ablagerungen auf vor Inkrafttreten des AbfG angelegten genehmigungsfreien legalen Anlagen | 95 | ||
(5) Ergebnis | 95 | ||
dd. Ermessensreduktion | 96 | ||
6. § 10 AbfG – Sanierungspflicht der Inhaber stillgelegter Abfalldeponien | 97 | ||
a. Adressat der Verfügung nach § 10 Abs. 2 AbfG | 97 | ||
b. Zeitpunkt der Stillegung der Abfallbeseitigungsanlage | 98 | ||
c. Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Abfallbeseitigungsanlage | 98 | ||
7. Landesrechtliche Regelungen | 100 | ||
a. Pflicht zur Duldung von Sanierung und Rekultivierung | 102 | ||
b. Pflicht des Eigentümers zum Ausgleich der sanierungsbedingten Wertsteigerung | 103 | ||
c. Sanierungs- und Rekultivierungspflicht des Eigentümers nach Bayerischem Abfallrecht | 105 | ||
d. Kostentragungspflicht für Sanierung und Rekultivierung des ehemaligen Betreibers und des Eigentümers nach Bayerischem und Bremischem Abfallrecht | 105 | ||
e. Rechtmäßigkeit der landesrechtlichen Regelungen – Zusammenfassung – | 106 | ||
III. Störerverantwortlichkeit für Umweltbeeinträchtigungen nach Wasserhaushaltsgesetz/WHG | 108 | ||
A. Anwendungsbereich des WHG | 108 | ||
1. Zeitlicher Anwendungsbereich des WHG | 108 | ||
2. Sachlicher Anwendungsbereich des WHG | 108 | ||
B. Einzelregelungen des WHG | 110 | ||
1. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WHG – Verbot ungenehmigter Gewässerbenutzung durch Einbringen oder Einleiten | 111 | ||
2. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 WHG – allgemeines Verbot von Gewässerbenutzungen durch gewässerbeeinträchtigende Maßnahmen | 113 | ||
3. § 19 g WHG – Anforderungen an Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe | 116 | ||
4. §§ 26 Abs. 2, 34 Abs. 2 WHG – Lagerung und Ablagerung von wassergefährdenden Stoffen | 116 | ||
5. § 1 a Abs. 2 WHG – allgemeine Sorgfaltspflicht | 117 | ||
6. § 22 Abs. 2 WHG – zivilrechtliche Gefährdungshaftung | 119 | ||
IV. Haftung für Umweltbeeinträchtigungen nach den zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag – öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch | 122 | ||
A. Geschäftsführung ohne Auftrag | 122 | ||
B. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch | 124 | ||
V. Zusammenfassung | 127 | ||
A. Störerverantwortlichkeit nach Allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht | 127 | ||
B. Störerverantwortlichkeit nach Abfallrecht | 128 | ||
C. Störerverantwortlichkeit nach Wasserrecht | 129 | ||
D. Verantwortlichkeit nach Zivilrecht und nach den Grundsätzen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs | 130 | ||
Literaturverzeichnis | 131 |