Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht
BOOK
Cite BOOK
Style
Marino, G. (1986). Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht. Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45965-0
Marino, Gerhard. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht: Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip. Duncker & Humblot, 1986. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45965-0
Marino, G (1986): Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht: Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45965-0
Format
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht
Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 77
(1986)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | VII | ||
Α. Problemstellung | 1 | ||
I. Gegenstand und Anliegen der Arbeit | 1 | ||
1. Gegenstand der Untersuchung | 1 | ||
2. Meinungsstand zum Verfassungsbezug der Tendenzschutzbestimmungen | 10 | ||
2.1 Meinungsstand zur verfassungsrechtlichen Legitimation der §§118 Abs. 1 BetrVG, 1 Abs. 4 Satz 1 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 | 10 | ||
2.1.1 These vom Fehlen einer verfassungsrechtlichen Legitimation | 10 | ||
2.1.2 These vom Grundrechtsbezug der Tendenzschutzbestimmungen | 12 | ||
2.1.3 These einer Güterabwägung zwischen den Grundrechten und dem Sozialstaatsprinzip | 13 | ||
2.2 Meinungsstand zur Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die §§ 118 Abs. 1 BetrVG, 1 Abs. 4 Satz 1 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 .. | 15 | ||
2.3 Meinungsstand zur Legitimation und Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die §§ 118 Abs. 2 BetrVG, 1 Abs. 4 Satz 2 MitbestG und 81 Abs. 2 BetrVG 52 | 16 | ||
3. Anliegen der Arbeit | 18 | ||
II. Verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Ausgangslage und Folgerungen für den Aufbau und die Methode der Untersuchung | 19 | ||
1. Verfassungsrechtliche Problematik | 19 | ||
1.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage | 19 | ||
1.1.1 Die Verfassung als materiale Legitimationsbasis des einfachrechtlichen Tendenzschutzes? | 19 | ||
1.1.2 Bindende Vorgaben der Verfassung für den einfachrechtlichen Tendenzschutz (Maßgeblichkeit)? | 20 | ||
1.2 Folgerungen aus dieser Ausgangslage | 20 | ||
1.2.1 Grundsätzliche Eignung von Grundrechtsnormen, verfassungsrechtlichen Einrichtungsgarantien und Strukturprinzipien als Legitimation für den Tendenzschutz | 20 | ||
1.2.2 Anforderungen an die Eignimg von Verfassungsnormen als Rechtfertigungsnormen | 21 | ||
1.2.3 Problem: Schutzform einer Verfassungsbestimmung | 25 | ||
1.2.4 Problem: mehrfacher Verfassungsbezug bei den Tendenzschutzbestimmungen | 27 | ||
1.2.5 Problem: BindungsWirkung von verfassungsrechtlichen Legitimationsnormen | 28 | ||
1.2.6 Problem: Kollision von Verfassungsnormen | 29 | ||
2. Arbeitsrechtliche Problematik | 29 | ||
2.1 Arbeitsrechtliche Ausgangslage | 29 | ||
2.2 Problem: Tendenzschutzbestimmungen - einheitliche Rechtsnormen für jeweils mehrere Arten von Tendenzunternehmen? | 31 | ||
2.3 Problem: Regelungsbereich und Regelungszweck | 33 | ||
3. Methodik und Aufbau der Untersuchung | 36 | ||
3.1 Methodik der Untersuchung | 36 | ||
3.2 Aufbau der Untersuchung | 39 | ||
B. Die Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für einfachrechtliche Gestaltungsprinzipien (objektive Rechtswerte) im Tendenzschutz | 40 | ||
I. Regelungsbereich und Regelungsgegenstände der §§ 118 BetrVG, 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 | 40 | ||
1. Tatbestand und Rechtsfolgen der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen | 40 | ||
1.1 Die Übereinstimmung der Rechtsbegriffe der §§ 118 BetrVG, 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 | 40 | ||
1.1.1 Die Begriffe „gewerkschaftliche" und „ähnliche Bestimmungen" in § 81 Abs. 1 BetrVG 52 | 41 | ||
1.1.2 Die Begriffe „Unternehmen" und „Betrieb" | 42 | ||
1.1.3 „Unternehmen ..., die unmittelbar und überwiegend ... Bestimmungen (Zwecken) ... dienen" | 43 | ||
1.2 Die Tatbestandsmerkmale der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen | 45 | ||
1.2.1 „Religionsgemeinschaften" | 45 | ||
1.2.2 Inhalt und Verhältnis der Rechtsbegriffe „karitativ oder erzieherisch bestimmte Unternehmen" und „karitative und erzieherische Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" | 46 | ||
1.2.2.1 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend karitativen Bestimmungen dienen" | 46 | ||
1.2.2.2 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend erzieherischen Bestimmungen dienen" | 47 | ||
1.2.2.3 „Karitative und erzieherische Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" und ihr Verhältnis zu „karitativ oder erzieherisch bestimmten Unternehmen" | 48 | ||
1.2.3 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend konfessionellen Bestimmungen dienen"; Verhältnis zu „Religionsgemeinschaften und deren erzieherischen und karitativen Einrichtungen" sowie zu „Unternehmen, die karitativen oder erzieherischen Bestimmungen dienen" | 50 | ||
1.2.4 „Unternehmen, die immittelbar und überwiegend politischen Bestimmungen dienen" | 52 | ||
1.2.5 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend koalitionspolitischen Bestimmungen dienen" | 53 | ||
1.2.6 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen dienen" | 54 | ||
1.2.7 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend Zwecken der Berichterstattung und Meinungsäußerung dienen"; Verhältnis zu „konfessionellen Unternehmen", „politischen Unternehmen", „koalitionspolitischen Unternehmen" und „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" | 58 | ||
1.3 Rechtsfolgen der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen | 62 | ||
1.3.1 Rechtsfolgen der Tendenzschutzbestimmungen in der betriebsbezogenen und unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 62 | ||
1.3.2 Unterschiede in den Rechtsfolgen der jeweiligen Tendenzschutzbestimmungen | 63 | ||
2. Regelungsbereich und Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen | 64 | ||
2.1 Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen | 64 | ||
2.1.1 Zugehörigkeit der Tendenzschutzbestimmungen zum Regelungsbereich der betriebs- bzw. unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 64 | ||
2.1.2 Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen der betriebsbezogenen Mitbestimmung | 67 | ||
2.1.3 Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 68 | ||
2.2 Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen | 71 | ||
2.2.1 Regelungsgegenstände der betriebsbezogenen Mitbestimmung | 72 | ||
2.2.2 Regelungsgegenstände der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 78 | ||
II. Interessen und Gestaltungsprinzipien des einfachrechtlichen Tendenzschutzes | 84 | ||
1. Die Interessenlage bei den Regelungsgegenständen der Tendenzschutzbestimmungen | 84 | ||
1.1 In der betriebsbezogenen Mitbestimmung | 84 | ||
1.2 In der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 86 | ||
2. Gestaltungsprinzipien der Tendenzschutzbestimmungen | 87 | ||
2.1 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 88 | ||
2.1.1 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers über die betriebliche Struktur aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Vertragsautonomie | 88 | ||
2.1.2 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers über die betriebliche Struktur aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke | 89 | ||
2.1.3 Objektiver Rechtswert: Schutzraum (Entfaltungsspielraum) für die Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit im Betrieb | 90 | ||
2.1.4 Ergebnis | 93 | ||
2.2 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 93 | ||
2.2.1 Objektiver Rechtswert: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der Privatautonomie und privatrechtlicher Sachherrschaft | 93 | ||
2.2.2 Objektiver Rechtswert: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke | 94 | ||
2.2.3 Objektiver Rechtswert: Förderung der beruflichen Entwicklung, Arbeitsplatzbestandsschutz und (wirtschaftliche) Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer im Betrieb | 95 | ||
2.2.4 Ergebnis | 97 | ||
2.3 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand innere Struktur von Unternehmen | 98 | ||
2.3.1 Objektiver Rechtswert: Ausschließliche rechtliche Anerkennung der Anteilseigner als Mitglieder des Unternehmens aufgrund der Privat- und Verbandsautonomie | 98 | ||
2.3.2 Objektiver Rechtswert: Ausschließliche rechtliche Anerkennung der Anteilseigner als Mitglieder des Unternehmens aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke | 100 | ||
2.3.3 Objektive Rechtswerte: Rechtliche Anerkennimg der Arbeitnehmer und der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften als Mitglieder des sachlich-personellen Verbunds Unternehmen | 101 | ||
2.3.4 Ergebnis | 103 | ||
2.4 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 104 | ||
2.4.1 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Einfluß- und Kontrollrecht der Anteilseigner bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund der Verbandsautonomie | 104 | ||
2.4.2 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Einfluß- und Kontrollrecht der Anteilseigner bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke | 105 | ||
2.4.3 Objektiver Rechtswert: Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen auf (wirtschaftliche) Absicherung des Arbeitsplatzes und sonstige Förderung ihrer „Berufsausübung" bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft | 105 | ||
2.4.4 Vorgebliche weitere Gestaltungsprinzipien der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 114 | ||
2.4.5 Ergebnis | 116 | ||
ΙII. Die Maßgeblichkeit von Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie für die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz | 117 | ||
1. Die möglichen Schutzformen von Grundrechtsnormen | 117 | ||
1.1 Schutzform Abwehrrecht | 117 | ||
1.2 Schutzform Einrichtungsgarantie | 117 | ||
1.3 Schutzform objektive Rechtsnorm | 119 | ||
1.4 Schutzformen „Originäre Teilhaberechte" und „Soziale Grundrechte"? | 120 | ||
1.5 Das Verhältnis mehrerer Schutzformen zueinander | 122 | ||
2. Legitimation von objektiven Rechtswerten beim Regelungsgegenstand betriebliche Struktur durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie | 123 | ||
2.1 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Vertragsautonomie | 124 | ||
2.1.1 Grundrechtsnormen, die das Eigentumsrecht des Arbeitgebers (Unternehmensträgers) legitimieren | 124 | ||
2.1.2 Grundrechtsnormen, die die Vertragsautonomie des Arbeitgebers legitimieren | 126 | ||
2.2 Legitimation des objektiven Rechts wertes: Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der von § 118 BetrVG erfaßten Unternehmenszwecke | 128 | ||
2.2.1 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „Religionsgemeinschaften" | 129 | ||
2.2.1.1 Die grundsätzliche Eignung des Artikel 4 Abs. 1 GG als Legitimationsnorm | 129 | ||
2.2.1.2 Die grundsätzliche Eignung des Artikel 4 Abs. 2 GG als Legitimationsnorm | 132 | ||
2.2.1.3 Die grundsätzliche Eignung des Artikel 137 Abs. 3 WRV als Legitimationsnorm | 137 | ||
2.2.1.4 Verhältnis der Artikel 4 Abs. 1, Artikel 4 Abs. 2 GG und Artikel 137 Abs. 3 WRV | 141 | ||
2.2.2 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „erzieherischen, konfessionellen und karitativen Unternehmen" sowie bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" | 143 | ||
2.2.2.1 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen Unternehmen" | 143 | ||
2.2.2.2 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „erzieherischen Unternehmen" | 146 | ||
2.2.2.3 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „konfessionellen Unternehmen" | 150 | ||
2.2.2.4 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" | 152 | ||
2.2.2.5 Ergebnis | 155 | ||
2.2.3 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „politisch bestimmten Unternehmen" | 156 | ||
2.2.4 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „koalitionspolitischen Unternehmen" | 162 | ||
2.2.5 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" | 167 | ||
2.2.5.1 Die ausschließliche Eignung des Artikel 5 Abs. 3 GG und dessen Schutzformen | 168 | ||
2.2.5.2 Legitimation bei „wissenschaftlichen Unternehmen" durch Artikel 5 Abs. 3 GG | 169 | ||
2.2.5.3 Legitimation bei „künstlerischen Unternehmen" durch Artikel 5 Abs. 3 GG | 172 | ||
2.2.5.4 Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 3 GG bei der kommunikativen Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von Kunstwerken | 173 | ||
2.2.6 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „Unternehmen, die Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen" | 175 | ||
2.2.6.1 Die ausschließliche Eignung des Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG und dessen Schutzformen | 175 | ||
2.2.6.2 Die Legitimation durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG | 177 | ||
2.2.6.3 Ergebnis | 182 | ||
2.3 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Schutzraum für die Arbeitnehmer durch betriebsverfassungsrechtliche Strukturnormen | 182 | ||
2.4 Ergebnis | 186 | ||
3. Legitimation von objektiven Rechtswerten beim Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie | 187 | ||
3.1 Legitimation des objektiven Rechts wertes: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund Vertragsautonomie und privatrechtlicher Sachherrschaft | 187 | ||
3.2 Legitimation des objektiven Rechts wertes: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der von § 118 BetrVG erfaßten Unternehmenszwecke | 191 | ||
3.2.1 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „Religionsgemeinschaften" | 191 | ||
3.2.2 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" | 192 | ||
3.2.3 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen Unternehmen" | 194 | ||
3.2.4 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „erzieherischen Unternehmen" | 194 | ||
3.2.4.1 Für den Entscheidimgsbereich des § 80 BetrVG | 196 | ||
3.2.4.2 Für den Entscheidungsbereich soziale Angelegenheiten | 196 | ||
3.2.4.3 Für den Entscheidungsbereich Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung | 196 | ||
3.2.4.4 Für den Entscheidungsbereich personelle Angelegenheiten | 197 | ||
3.2.4.5 Für den Entscheidimgsbereich wirtschaftliche Angelegenheiten | 198 | ||
3.2.4.6 Ergebnis | 198 | ||
3.2.5 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „konfessionellen Unternehmen" | 199 | ||
3.2.5.1 Für den Entscheidungsbereich des § 80 BetrVG | 199 | ||
3.2.5.2 Für den Entscheidungsbereich soziale Angelegenheiten | 200 | ||
3.2.5.3 Für den Entscheidungsbereich des § 90 BetrVG | 201 | ||
3.2.5.4 Für den Entscheidungsbereich berufliche Bildung | 201 | ||
3.2.5.5 Für den Entscheidungsbereich allgemeine personelle Angelegenheiten | 202 | ||
3.2.5.6 Für den Entscheidungsbereich personelle Einzelmaßnahmen | 202 | ||
3.2.5.7 Für den Entscheidungsbereich wirtschaftliche Angelegenheiten | 202 | ||
3.2.5.8 Ergebnis | 203 | ||
3.2.6 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „politischen Unternehmen" | 204 | ||
3.2.7 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „koalitionspolitischen Unternehmen" | 205 | ||
3.2.8 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" | 208 | ||
3.2.9 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei den von § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfaßten Unternehmen | 208 | ||
3.3 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Förderung der beruflichen Entwicklung und der (wirtschaftlichen) Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer bei betrieblichen Entscheidungen | 211 | ||
3.3.1 Förderung der beruflichen Entwicklung | 211 | ||
3.3.2 Wirtschaftliche Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer | 213 | ||
3.4 Ergebnis | 215 | ||
4. Legitimation von objektiven Rechtswerten beim Regelungsgegenstand innere Struktur von Unternehmen durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie | 216 | ||
4.1 Legitimation des objektiven Rechtswertes: ausschließliche Anerkennung der Anteilseigner als Mitglieder des Unternehmens aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Satzungsautonomie | 216 | ||
4.1.1 Grundrechtsnormen, die die dingliche Sachherrschaft der Anteilseigner am Unternehmen legitimieren | 217 | ||
4.1.2 Grundrechtsnormen, die die Satzungsautonomie der Anteilseigner legitimieren | 218 | ||
4.2 Legitimation des objektiven Rechts wertes: ausschließliche Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen aufgrund der von § 1 Abs. 4 MitbestG und § 81 BetrVG 52 erfaßten Unternehmenszwecke | 220 | ||
4.2.1 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „Religionsgemeinschaften" | 220 | ||
4.2.2 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften | 222 | ||
4.2.3 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „karitativen Unternehmen" | 223 | ||
4.2.4 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „erzieherischen Unternehmen" | 223 | ||
4.2.5 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „konfessionellen Unternehmen" | 225 | ||
4.2.6 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „politischen Unternehmen" | 226 | ||
4.2.7 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „koalitionspolitischen Unternehmen" | 227 | ||
4.2.8 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" | 228 | ||
4.2.9 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei den von §§ 1 Abs. 4 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 erfaßten Unternehmen | 229 | ||
4.3 Legitimation des objektiven Rechts wertes: rechtliche Anerkennung der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) als Mitglieder des Unternehmens | 230 | ||
4.3.1 Rechtliche Anerkennung der Arbeitnehmer als Mitglieder des Unternehmens | 230 | ||
4.3.2 Rechtliche Anerkennung der im Unternehmen (Konzern) vertretenen Gewerkschaften als Mitglieder des Unternehmens (Konzerns) | 231 | ||
4.4 Ergebnis | 232 | ||
5. Legitimation von objektiven Rechts werten beim Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie | 233 | ||
5.1 Legitimation des objektiven Rechtswertes: ausschließliches Kontroll und Einflußrecht der Anteilseigner auf unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Verbandsautonomie | 234 | ||
5.2 Legitimation des objektiven Rechtswertes: ausschließliches Kontrollund Einflußrecht der Anteilseigner bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund der von § 1 Abs. 4 MitbestG und § 81 BetrVG 52 erfaßten Unternehmenszwecke | 235 | ||
5.2.1 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „Religionsgemeinschaften" | 236 | ||
5.2.2 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" | 236 | ||
5.2.3 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „karitativen Unternehmen" | 237 | ||
5.2.4 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „erzieherischen Unternehmen" | 237 | ||
5.2.5 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „konfessionellen Unternehmen" | 238 | ||
5.2.6 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „politischen Unternehmen" | 239 | ||
5.2.7 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „koalitionspolitischen Unternehmen" | 240 | ||
5.2.8 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unter- , nehmen" | 241 | ||
5.2.9 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei den von §§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 erfaßten Unternehmen | 241 | ||
5.3 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Förderung der beruflichen Entwicklung und der (wirtschaftlichen) Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer | 242 | ||
5.3.1 Berücksichtigung der beruflichen Förderung von Arbeitnehmern | 242 | ||
5.3.2 Berücksichtigimg der Arbeitnehmerinteressen auf (wirtschaftliche) Absicherung des Arbeitsplatzes im Unternehmen (Konzern) | 243 | ||
5.4 Ergebnis | 243 | ||
6. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse und Folgerungen | 244 | ||
6.1 Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen des § 118 BetrVG | 244 | ||
6.1.1 Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 244 | ||
6.1.2 Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 245 | ||
6.2 Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen der §§ 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 | 248 | ||
6.2.1 Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 248 | ||
6.2.2 Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 250 | ||
6.3 Folgerungen | 251 | ||
7. Die Maßgeblichkeit von Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie für die Beachtimg objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz | 252 | ||
7.1 Bei objektiven Rechtswerten zugunsten der Arbeitgeber (Unternehmensträger) bzw. zugunsten der Anteilseigner | 252 | ||
7.2 Bei objektiven Rechtswerten zugunsten der Arbeitnehmer | 253 | ||
7.3 Ergebnis | 256 | ||
IV. Die Maßgeblichkeit von verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien für die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz | 257 | ||
1. Die grundsätzliche Eignung des DP, RP und SP als Legitimationsnormen für die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz | 258 | ||
1.1 Die Rechtsnormqualität der verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien | 258 | ||
1.2 Die eigenständige Bedeutung der verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien | 261 | ||
1.3 Die materialen Werte (Schutzgüter) der verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien | 262 | ||
1.4 Ergebnis | 262 | ||
2. Die Eignung des DP, RP und SP, objektive Rechtswerte im Tendenzschutz nach Schutzbereich, Schutzgut und Schutzform zu legitimieren | 263 | ||
2.1 Die ausschließliche Eignung des RP und SP als Legitimationsnormen für objektive Rechtswerte | 263 | ||
2.2 Eignung des RP und SP aufgrund ihrer Schutzform | 265 | ||
2.3 Eignung des RP und SP aufgrund ihrer Schutzgüter | 265 | ||
2.3.1 Das Schutzgut des RP | 265 | ||
2.3.2 Das Schutzgut des SP | 267 | ||
2.4 Die Konkretisierung des Schutzgutes des SP soziale Gerechtigkeit | 268 | ||
2.4.1 Konkretisierung des Schutzgutes mit Hilfe des Grundsatzes der Subsidiarität | 268 | ||
2.4.2 Konkretisierung des Schutzgutes aufgrund der „statisch-konservierenden Funktion" des SP | 270 | ||
2.4.3 Konkretisierung des Schutzgutes durch Grundrechtsnormen und sonstige verfassungsrechtliche Einrichtungsgarantien | 274 | ||
2.5 Ergebnis | 278 | ||
3. Die grundsätzliche Eignung von RP und SP, die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz bindend vorzugeben | 279 | ||
3.1 Bindungswirkung der konkretisierten Schutzgüter des RP | 280 | ||
3.2 Bindungswirkung der konkretisierten Schutzgüter des SP | 281 | ||
3.2.1 Bindungswirkung des SP aufgrund seiner statisch-konservierenden Funktion | 282 | ||
3.2.2 Bindungswirkung des SP aufgrund seines „Auftragscharakters" | 284 | ||
3.3 Ergebnis | 287 | ||
4. Inhalt und Umfang der Maßgeblichkeit des RP für objektive Rechtswerte im Tendenzschutz | 287 | ||
5. Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz erfordern | 289 | ||
5.1 Die verfassungsrechtliche Ausgangslage | 289 | ||
5.2 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen" erfordern | 291 | ||
5.2.1 Bereich des § 118 Abs. 2 BetrVG | 291 | ||
5.2.2 Bereich der §§ 1 Abs. 4 Satz 2 MitbestG und 81 Abs. 2 BetrVG 52 | 292 | ||
5.3 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „karitative Unternehmen" erfordern | 293 | ||
5.4 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „erzieherische Unternehmen" erfordern | 294 | ||
5.4.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 294 | ||
5.4.2 Für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 294 | ||
5.4.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 295 | ||
5.4.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 296 | ||
5.5 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „konfessionelle Unternehmen" erfordern | 296 | ||
5.5.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 297 | ||
5.5.2 Für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 297 | ||
5.5.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 298 | ||
5.5.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 298 | ||
5.6 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „politische Unternehmen" erfordern | 299 | ||
5.7 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechts werte beim Tendenzschutz für „koalitionspolitische Unternehmen" erfordern | 300 | ||
5.7.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 301 | ||
5.7.2 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Entscheidungen | 301 | ||
5.7.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 302 | ||
5.7.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 303 | ||
5.8 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „wissenschaftliche oder künstlerische Unternehmen" erfordern | 303 | ||
5.9 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz der §§ 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, 1 Abs. 4 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 erfordern | 304 | ||
5.9.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 304 | ||
5.9.2 Für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 304 | ||
5.9.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 305 | ||
5.9.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 305 | ||
6. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse | 306 | ||
6.1 Interessen und objektive Rechtswerte für die einfachrechtliche Gestaltung der Regelungsgegenstände in den Tendenzschutzbestimmungen | 306 | ||
6.1.1 In der betriebsbezogenen Mitbestimmimg | 306 | ||
6.1.2 In der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 307 | ||
6.2 Verfassungsrechtliche Legitimation für die Beachtung objektiver Rechtswerte | 308 | ||
6.3 Die bindende Vorgabe des Verfassungsrechts, bei einer Gestaltung des Tendenzschutzes objektive Rechtswerte zu beachten | 309 | ||
6.3.1 Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die Beachtung objektiver Rechts werte zugunsten der Arbeitnehmer | 309 | ||
6.3.2 Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die Beachtung objektiver Rechtswerte zugunsten der Arbeitgeber bzw. Anteilseigner | 309 | ||
6.4 Folgerungen | 310 | ||
C. Die Legitimation und die Maßgeblichkeit der Verfassung für die einfachgesetzlichen Wertentscheidungen im Tendenzschutz | 311 | ||
I. Die einfachgesetzlichen Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen und ihr Wertmaßstab | 311 | ||
1. Bestimmung der Wertentscheidungen | 312 | ||
1.1 In den Tendenzschutzbestimmungen der betriebsbezogenen Mitbestimmung | 312 | ||
1.1.1 Die Wertentscheidung (ratio) des § 118 Abs. 2 BetrVG | 312 | ||
1.1.2 Die Wertentscheidungen (ratio) des § 118 Abs. 1 BetrVG | 313 | ||
1.1.2.1 Bei Bereichen, die in engem Zusammenhang mit der Unternehmensebene stehen | 313 | ||
1.1.2.2 Beim Entscheidungsbereich Sozialplan | 314 | ||
1.1.2.3 Bei den übrigen Bereichen der betrieblichen Struktur und der Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 315 | ||
1.2 In den Tendenzschutzbestimmungen der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 318 | ||
1.3 Ergebnis | 318 | ||
2. Bestimmung des Bewertungsmaßstabes der Tendenzschutzbestimmungen | 320 | ||
2.1 Einfachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe außerhalb der Verfassimg | 320 | ||
2.1.1 Bewertungsmaßstab Funktionsfähigkeit des Unternehmens | 320 | ||
2.1.2 Bewertungsmaßstab qualitative Unterschiede zwischen den einzelnen Arten von Unternehmenszwecken | 321 | ||
2.2 Bewertungsmaßstab Verfassungsrecht | 324 | ||
II. Die Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die Wertentscheidungen der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen | 327 | ||
1. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen" | 328 | ||
1.1 Bei karitativen und erzieherischen Einrichtungen von „Religionsgemeinschaften", deren Unternehmensziele weder ein weltanschauliches Bekenntnis noch die Erfüllung einer transzendenten Weisung darstellen | 328 | ||
1.2 Bei religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaften und deren karitativen und erzieherischen Einrichtungen, soweit deren sachliches Unternehmensziel ein weltanschauliches Bekenntnis oder deren sachliches und/oder formales Unternehmensziel die Erfüllung einer transzendentalen Weisung darstellt | 328 | ||
1.2.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage | 328 | ||
1.2.2 Verhältnis des SP zu Artikel 137 WRV und zum RP | 329 | ||
1.2.3 Die ausschließliche Maßgeblichkeit des Artikel 137 WRV und des RP | 335 | ||
1.2.4 Folgerungen für die Auslegung des Rechtsbegriffs „Religionsgemeinschaften" | 335 | ||
1.2.5 Die Einschränkung der verfassungsrechtlich gebotenen Wertentscheidungen in Extremfällen | 336 | ||
1.3 Ergebnis | 338 | ||
2. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „karitative Unternehmen" | 339 | ||
2.1 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit | 340 | ||
2.2 Gleichstellung der karitativen Unternehmen mit Nichttendenzunternehmen? | 341 | ||
2.3 Ergebnis | 342 | ||
3. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „erzieherische Unternehmen" | 344 | ||
3.1 Die verfassungsrechtliche Grundproblematik aller Regelungsgegenstände des Tendenzschutzes für Privatschulen und von Eltern getragene Erziehungseinrichtungen | 346 | ||
3.1.1 Verhältnis des SP zu den Grundrechtsnormen in der Schutzform als Abwehrrechte | 346 | ||
3.1.2 Wertungswiderspruch innerhalb des SP | 349 | ||
3.1.3 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit, soweit ausschließlich objektive Rechtswerte zugunsten der Arbeitnehmer legitimiert sind | 350 | ||
3.2 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für die übrigen Bereiche der Regelungsgegenstände bei Privatschulen und von Eltern getragene Erziehungseinrichtungen in der betriebsbezogenen Mitbestimmung | 351 | ||
3.2.1 Beim Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 351 | ||
3.2.1.1 Bereich der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsnormen | 351 | ||
3.2.1.2 Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (betriebliche Ordnung) | 353 | ||
3.2.1.3 Ergebnis | 354 | ||
3.2.2 Beim Regelungsgegenstand betriebliche Entscheidungen | 354 | ||
3.3 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für die Tendenzschutzbestimmungen für Privatschulen und von Eltern getragene Erziehungseinrichtungen in der unternehmensbezogenen Mitbestimmimg | 362 | ||
3.3.1 Beim Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 362 | ||
3.3.1.1 Regelungsbereich Errichtung und Kompetenzen des Aufsichtsrates | 363 | ||
3.3.1.2 Regelungsbereich Wahlrecht der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat und Zusammensetzung des Aufsichtsrates | 364 | ||
3.3.2 Beim Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 367 | ||
3.4 Ergebnis | 368 | ||
4. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „konfessionelle Unternehmen" | 370 | ||
4.1 In der betriebsbezogenen Mitbestimmung | 371 | ||
4.1.1 Beim Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 371 | ||
4.1.2 Beim Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 372 | ||
4.2 In der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 374 | ||
4.2.1 Beim Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 374 | ||
4.2.2 Beim Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 375 | ||
5. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „politische Unternehmen" | 377 | ||
5.1 Bei politischen Parteien und ihnen gleichzuwertenden Unternehmen | 377 | ||
5.1.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage | 377 | ||
5.1.2 Das Verhältnis des SP zu Artikel 21 Abs. 1 GG | 378 | ||
5.1.3 Folgerungen für den Inhalt der Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts | 380 | ||
5.2 Bei sonstigen Unternehmen, die den Tendenzschutzbestimmungen für „politische Unternehmen" unterfallen | 381 | ||
6. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „koalitionspolitische Unternehmen" | 382 | ||
6.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage | 382 | ||
6.2 Das Verhältnis des SP zu Artikel 9 Abs. 3 GG | 384 | ||
6.3 Folgerungen für den Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit | 386 | ||
6.3.1 Tendenzschutzbestimmung des § 118 Abs. 1 BetrVG | 386 | ||
6.3.1.1 Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 386 | ||
6.3.1.2 Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 387 | ||
6.3.2 Tendenzschutzbestimmungen der §§ 1 Abs. 4 Nr. 1 MitbestG und § 81 Abs. 1 BetrVG 52 | 388 | ||
6.3.2.1 Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 388 | ||
6.3.2.2 Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 388 | ||
6.4 Ergebnis | 389 | ||
7. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „wissenschaftliche oder künstlerische Unternehmen" | 389 | ||
8. Für die Tendenzschutzbestimmungen der §§118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, 1 Abs. 4 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 | 394 | ||
8.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage | 394 | ||
8.1.1 Regelungsbereiche, die sowohl Artikel 2 Abs. 1 bzw. 12 Abs. 1 GG als auch Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfassen | 395 | ||
8.1.2 Regelungsbereiche, die ausschließlich Artikel 2 Abs. 1 und/oder 12 Abs. 1 GG erfassen | 396 | ||
8.2 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG | 397 | ||
8.2.1 Regelungsgegenstand betriebliche Struktur | 397 | ||
8.2.2 Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene | 398 | ||
8.3 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 81 Abs. 1 BetrVG 52 | 399 | ||
8.3.1 Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur | 399 | ||
8.3.2 Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft | 399 | ||
8.4 Ergebnis | 400 | ||
ΙII. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebniese | 402 | ||
1. Regelungsbereich, Regelungsgegenstände, Struktur und Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen | 402 | ||
1.1 Der Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen | 402 | ||
1.2 Die Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen | 402 | ||
1.2.1 Die Regelungsgegenstände der betriebsbezogenen Mitbestimmung | 402 | ||
1.2.2 Die Regelungsgegenstände der unternehmensbezogenen Mitbestimmung | 402 | ||
1.3 Die Struktur der Tendenzschutzbestimmungen | 403 | ||
1.4 Die einfachgesetzlichen Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen | 403 | ||
1.4.1 Die Wertentscheidungen des § 118 BetrVG | 403 | ||
1.4.2 Die Wertentscheidungen der §§ 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 | 404 | ||
2. Der Einfluß von Verfassungsnormen auf die Tendenzschutzbestimmungen | 406 | ||
2.1 Die grundsätzlichen Einwirkungsmöglichkeiten von Verfassungsnormen | 406 | ||
2.1.1 Die Einwirkungsmöglichkeit auf die Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe der Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen | 406 | ||
2.1.2 Die grundsätzlichen Voraussetzungen für solche Einwirkungsmöglichkeiten von Verfassungsnormen | 406 | ||
2.2 Der Einfluß der einzelnen Verfassungsnormen auf die Tendenzschutzbestimmungen | 408 | ||
2.2.1 Legitimation und bindende Vorgabe für die Beachtung der objektiven Rechtswerte zugunsten der Arbeitnehmer im Tendenzschutz durch Grundrechtsnormen | 408 | ||
2.2.2 Legitimation und bindende Vorgabe für die Beachtung der objektiven Rechtswerte zugunsten der Arbeitnehmer im Tendenzschutz durch das SP | 408 | ||
2.2.3 Legitimation und bindende Vorgabe für die Beachtung der objektiven Rechtswerte zugunsten der Arbeitgeber bzw. Anteilseigner durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie | 410 | ||
2.2.4 Problematik der verfassungsrechtlich bindend vorgegebenen, aber sich widersprechenden objektiven Rechtswerte | 412 | ||
3. Das Verhältnis des SP und des RP zu den einzelnen Schutzformen der Grundrechtsnormen und zur Kirchenautonomie | 412 | ||
3.1 Das Verhältnis des SP zu Grundrechten (Abwehrrechten) und verfassungsrechtlichen Einrichtungsgarantien | 412 | ||
3.2 Das Verhältnis des SP zu Grundrechtsnormen, soweit diese konkrete Ausformungen des SP sind | 413 | ||
3.3 Das Verhältnis des SP zu Grundrechtsnormen in der Schutzform als objektive Rechtssätze | 413 | ||
3.4 Das Verhältnis des RP zu den Grundrechtsnormen | 414 | ||
Allgemeines Literatur- und Abkürzungsverzeichnis | 415 | ||
A. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes | 415 | ||
B. Verfassungsrecht | 415 | ||
1. Hand- und Lehrbücher | 415 | ||
a) Handbücher | 415 | ||
b) Lehrbücher | 416 | ||
2. Kommentare zum Grundgesetz | 416 | ||
3. Spezialschrifttum | 416 | ||
C. Arbeitsrecht (Recht der betriebs- und unternehmensbezogenen Mitbestimmung) | 418 | ||
1. Hand- und Lehrbücher | 418 | ||
a) Handbücher | 418 | ||
b) Lehrbücher | 419 | ||
2. Kommentare | 419 | ||
a) Kommentare zum Betriebsverfassungsgesetz 1972 | 419 | ||
b) Kommentare zum Mitbestimmungsgesetz von 1976 | 419 | ||
c) Kommentare zu verwandten Rechtsgebieten | 420 | ||
3. Spezialschrifttum | 420 | ||
D. Juristische Methodik; Gesellschaftsrecht | 421 | ||
1. Lehrbücher | 421 |