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Marino, G. (1986). Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht. Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45965-0
Marino, Gerhard. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht: Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip. Duncker & Humblot, 1986. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45965-0
Marino, G (1986): Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht: Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45965-0

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Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des sogenannten Tendenzschutzes im Betriebsverfassungsrecht und im Unternehmensverfassungsrecht

Zugleich ein Beitrag zur Bestimmung des Verhältnisses der Grundrechte und der Kirchenautonomie gegenüber dem Sozialstaatsprinzip

Marino, Gerhard

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 77

(1986)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis VII
Α. Problemstellung 1
I. Gegenstand und Anliegen der Arbeit 1
1. Gegenstand der Untersuchung 1
2. Meinungsstand zum Verfassungsbezug der Tendenzschutzbestimmungen 10
2.1 Meinungsstand zur verfassungsrechtlichen Legitimation der §§118 Abs. 1 BetrVG, 1 Abs. 4 Satz 1 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 10
2.1.1 These vom Fehlen einer verfassungsrechtlichen Legitimation 10
2.1.2 These vom Grundrechtsbezug der Tendenzschutzbestimmungen 12
2.1.3 These einer Güterabwägung zwischen den Grundrechten und dem Sozialstaatsprinzip 13
2.2 Meinungsstand zur Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die §§ 118 Abs. 1 BetrVG, 1 Abs. 4 Satz 1 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 .. 15
2.3 Meinungsstand zur Legitimation und Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die §§ 118 Abs. 2 BetrVG, 1 Abs. 4 Satz 2 MitbestG und 81 Abs. 2 BetrVG 52 16
3. Anliegen der Arbeit 18
II. Verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Ausgangslage und Folgerungen für den Aufbau und die Methode der Untersuchung 19
1. Verfassungsrechtliche Problematik 19
1.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage 19
1.1.1 Die Verfassung als materiale Legitimationsbasis des einfachrechtlichen Tendenzschutzes? 19
1.1.2 Bindende Vorgaben der Verfassung für den einfachrechtlichen Tendenzschutz (Maßgeblichkeit)? 20
1.2 Folgerungen aus dieser Ausgangslage 20
1.2.1 Grundsätzliche Eignung von Grundrechtsnormen, verfassungsrechtlichen Einrichtungsgarantien und Strukturprinzipien als Legitimation für den Tendenzschutz 20
1.2.2 Anforderungen an die Eignimg von Verfassungsnormen als Rechtfertigungsnormen 21
1.2.3 Problem: Schutzform einer Verfassungsbestimmung 25
1.2.4 Problem: mehrfacher Verfassungsbezug bei den Tendenzschutzbestimmungen 27
1.2.5 Problem: BindungsWirkung von verfassungsrechtlichen Legitimationsnormen 28
1.2.6 Problem: Kollision von Verfassungsnormen 29
2. Arbeitsrechtliche Problematik 29
2.1 Arbeitsrechtliche Ausgangslage 29
2.2 Problem: Tendenzschutzbestimmungen - einheitliche Rechtsnormen für jeweils mehrere Arten von Tendenzunternehmen? 31
2.3 Problem: Regelungsbereich und Regelungszweck 33
3. Methodik und Aufbau der Untersuchung 36
3.1 Methodik der Untersuchung 36
3.2 Aufbau der Untersuchung 39
B. Die Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für einfachrechtliche Gestaltungsprinzipien (objektive Rechtswerte) im Tendenzschutz 40
I. Regelungsbereich und Regelungsgegenstände der §§ 118 BetrVG, 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 40
1. Tatbestand und Rechtsfolgen der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen 40
1.1 Die Übereinstimmung der Rechtsbegriffe der §§ 118 BetrVG, 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 40
1.1.1 Die Begriffe „gewerkschaftliche" und „ähnliche Bestimmungen" in § 81 Abs. 1 BetrVG 52 41
1.1.2 Die Begriffe „Unternehmen" und „Betrieb" 42
1.1.3 „Unternehmen ..., die unmittelbar und überwiegend ... Bestimmungen (Zwecken) ... dienen" 43
1.2 Die Tatbestandsmerkmale der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen 45
1.2.1 „Religionsgemeinschaften" 45
1.2.2 Inhalt und Verhältnis der Rechtsbegriffe „karitativ oder erzieherisch bestimmte Unternehmen" und „karitative und erzieherische Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" 46
1.2.2.1 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend karitativen Bestimmungen dienen" 46
1.2.2.2 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend erzieherischen Bestimmungen dienen" 47
1.2.2.3 „Karitative und erzieherische Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" und ihr Verhältnis zu „karitativ oder erzieherisch bestimmten Unternehmen" 48
1.2.3 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend konfessionellen Bestimmungen dienen"; Verhältnis zu „Religionsgemeinschaften und deren erzieherischen und karitativen Einrichtungen" sowie zu „Unternehmen, die karitativen oder erzieherischen Bestimmungen dienen" 50
1.2.4 „Unternehmen, die immittelbar und überwiegend politischen Bestimmungen dienen" 52
1.2.5 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend koalitionspolitischen Bestimmungen dienen" 53
1.2.6 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen dienen" 54
1.2.7 „Unternehmen, die unmittelbar und überwiegend Zwecken der Berichterstattung und Meinungsäußerung dienen"; Verhältnis zu „konfessionellen Unternehmen", „politischen Unternehmen", „koalitionspolitischen Unternehmen" und „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" 58
1.3 Rechtsfolgen der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen 62
1.3.1 Rechtsfolgen der Tendenzschutzbestimmungen in der betriebsbezogenen und unternehmensbezogenen Mitbestimmung 62
1.3.2 Unterschiede in den Rechtsfolgen der jeweiligen Tendenzschutzbestimmungen 63
2. Regelungsbereich und Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen 64
2.1 Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen 64
2.1.1 Zugehörigkeit der Tendenzschutzbestimmungen zum Regelungsbereich der betriebs- bzw. unternehmensbezogenen Mitbestimmung 64
2.1.2 Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen der betriebsbezogenen Mitbestimmung 67
2.1.3 Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 68
2.2 Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen 71
2.2.1 Regelungsgegenstände der betriebsbezogenen Mitbestimmung 72
2.2.2 Regelungsgegenstände der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 78
II. Interessen und Gestaltungsprinzipien des einfachrechtlichen Tendenzschutzes 84
1. Die Interessenlage bei den Regelungsgegenständen der Tendenzschutzbestimmungen 84
1.1 In der betriebsbezogenen Mitbestimmung 84
1.2 In der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 86
2. Gestaltungsprinzipien der Tendenzschutzbestimmungen 87
2.1 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 88
2.1.1 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers über die betriebliche Struktur aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Vertragsautonomie 88
2.1.2 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Bestimmungsrecht des Arbeitgebers über die betriebliche Struktur aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke 89
2.1.3 Objektiver Rechtswert: Schutzraum (Entfaltungsspielraum) für die Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit im Betrieb 90
2.1.4 Ergebnis 93
2.2 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 93
2.2.1 Objektiver Rechtswert: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der Privatautonomie und privatrechtlicher Sachherrschaft 93
2.2.2 Objektiver Rechtswert: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke 94
2.2.3 Objektiver Rechtswert: Förderung der beruflichen Entwicklung, Arbeitsplatzbestandsschutz und (wirtschaftliche) Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer im Betrieb 95
2.2.4 Ergebnis 97
2.3 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand innere Struktur von Unternehmen 98
2.3.1 Objektiver Rechtswert: Ausschließliche rechtliche Anerkennung der Anteilseigner als Mitglieder des Unternehmens aufgrund der Privat- und Verbandsautonomie 98
2.3.2 Objektiver Rechtswert: Ausschließliche rechtliche Anerkennung der Anteilseigner als Mitglieder des Unternehmens aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke 100
2.3.3 Objektive Rechtswerte: Rechtliche Anerkennimg der Arbeitnehmer und der im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften als Mitglieder des sachlich-personellen Verbunds Unternehmen 101
2.3.4 Ergebnis 103
2.4 Gestaltungsprinzipien für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 104
2.4.1 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Einfluß- und Kontrollrecht der Anteilseigner bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund der Verbandsautonomie 104
2.4.2 Objektiver Rechtswert: Alleiniges Einfluß- und Kontrollrecht der Anteilseigner bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund der Verfolgung besonderer Unternehmenszwecke 105
2.4.3 Objektiver Rechtswert: Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen auf (wirtschaftliche) Absicherung des Arbeitsplatzes und sonstige Förderung ihrer „Berufsausübung" bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft 105
2.4.4 Vorgebliche weitere Gestaltungsprinzipien der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 114
2.4.5 Ergebnis 116
ΙII. Die Maßgeblichkeit von Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie für die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz 117
1. Die möglichen Schutzformen von Grundrechtsnormen 117
1.1 Schutzform Abwehrrecht 117
1.2 Schutzform Einrichtungsgarantie 117
1.3 Schutzform objektive Rechtsnorm 119
1.4 Schutzformen „Originäre Teilhaberechte" und „Soziale Grundrechte"? 120
1.5 Das Verhältnis mehrerer Schutzformen zueinander 122
2. Legitimation von objektiven Rechtswerten beim Regelungsgegenstand betriebliche Struktur durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie 123
2.1 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Vertragsautonomie 124
2.1.1 Grundrechtsnormen, die das Eigentumsrecht des Arbeitgebers (Unternehmensträgers) legitimieren 124
2.1.2 Grundrechtsnormen, die die Vertragsautonomie des Arbeitgebers legitimieren 126
2.2 Legitimation des objektiven Rechts wertes: Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der von § 118 BetrVG erfaßten Unternehmenszwecke 128
2.2.1 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „Religionsgemeinschaften" 129
2.2.1.1 Die grundsätzliche Eignung des Artikel 4 Abs. 1 GG als Legitimationsnorm 129
2.2.1.2 Die grundsätzliche Eignung des Artikel 4 Abs. 2 GG als Legitimationsnorm 132
2.2.1.3 Die grundsätzliche Eignung des Artikel 137 Abs. 3 WRV als Legitimationsnorm 137
2.2.1.4 Verhältnis der Artikel 4 Abs. 1, Artikel 4 Abs. 2 GG und Artikel 137 Abs. 3 WRV 141
2.2.2 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „erzieherischen, konfessionellen und karitativen Unternehmen" sowie bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" 143
2.2.2.1 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen Unternehmen" 143
2.2.2.2 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „erzieherischen Unternehmen" 146
2.2.2.3 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „konfessionellen Unternehmen" 150
2.2.2.4 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" 152
2.2.2.5 Ergebnis 155
2.2.3 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „politisch bestimmten Unternehmen" 156
2.2.4 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „koalitionspolitischen Unternehmen" 162
2.2.5 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" 167
2.2.5.1 Die ausschließliche Eignung des Artikel 5 Abs. 3 GG und dessen Schutzformen 168
2.2.5.2 Legitimation bei „wissenschaftlichen Unternehmen" durch Artikel 5 Abs. 3 GG 169
2.2.5.3 Legitimation bei „künstlerischen Unternehmen" durch Artikel 5 Abs. 3 GG 172
2.2.5.4 Schutzbereich des Artikel 5 Abs. 3 GG bei der kommunikativen Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen oder von Kunstwerken 173
2.2.6 Legitimation des Alleinbestimmungsrechts des Arbeitgebers bei „Unternehmen, die Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienen" 175
2.2.6.1 Die ausschließliche Eignung des Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG und dessen Schutzformen 175
2.2.6.2 Die Legitimation durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG 177
2.2.6.3 Ergebnis 182
2.3 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Schutzraum für die Arbeitnehmer durch betriebsverfassungsrechtliche Strukturnormen 182
2.4 Ergebnis 186
3. Legitimation von objektiven Rechtswerten beim Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie 187
3.1 Legitimation des objektiven Rechts wertes: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund Vertragsautonomie und privatrechtlicher Sachherrschaft 187
3.2 Legitimation des objektiven Rechts wertes: Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers aufgrund der von § 118 BetrVG erfaßten Unternehmenszwecke 191
3.2.1 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „Religionsgemeinschaften" 191
3.2.2 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" 192
3.2.3 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „karitativen Unternehmen" 194
3.2.4 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „erzieherischen Unternehmen" 194
3.2.4.1 Für den Entscheidimgsbereich des § 80 BetrVG 196
3.2.4.2 Für den Entscheidungsbereich soziale Angelegenheiten 196
3.2.4.3 Für den Entscheidungsbereich Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung 196
3.2.4.4 Für den Entscheidungsbereich personelle Angelegenheiten 197
3.2.4.5 Für den Entscheidimgsbereich wirtschaftliche Angelegenheiten 198
3.2.4.6 Ergebnis 198
3.2.5 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „konfessionellen Unternehmen" 199
3.2.5.1 Für den Entscheidungsbereich des § 80 BetrVG 199
3.2.5.2 Für den Entscheidungsbereich soziale Angelegenheiten 200
3.2.5.3 Für den Entscheidungsbereich des § 90 BetrVG 201
3.2.5.4 Für den Entscheidungsbereich berufliche Bildung 201
3.2.5.5 Für den Entscheidungsbereich allgemeine personelle Angelegenheiten 202
3.2.5.6 Für den Entscheidungsbereich personelle Einzelmaßnahmen 202
3.2.5.7 Für den Entscheidungsbereich wirtschaftliche Angelegenheiten 202
3.2.5.8 Ergebnis 203
3.2.6 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „politischen Unternehmen" 204
3.2.7 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „koalitionspolitischen Unternehmen" 205
3.2.8 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" 208
3.2.9 Legitimation des Alleinentscheidungsrechts des Arbeitgebers bei den von § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfaßten Unternehmen 208
3.3 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Förderung der beruflichen Entwicklung und der (wirtschaftlichen) Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer bei betrieblichen Entscheidungen 211
3.3.1 Förderung der beruflichen Entwicklung 211
3.3.2 Wirtschaftliche Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer 213
3.4 Ergebnis 215
4. Legitimation von objektiven Rechtswerten beim Regelungsgegenstand innere Struktur von Unternehmen durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie 216
4.1 Legitimation des objektiven Rechtswertes: ausschließliche Anerkennung der Anteilseigner als Mitglieder des Unternehmens aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Satzungsautonomie 216
4.1.1 Grundrechtsnormen, die die dingliche Sachherrschaft der Anteilseigner am Unternehmen legitimieren 217
4.1.2 Grundrechtsnormen, die die Satzungsautonomie der Anteilseigner legitimieren 218
4.2 Legitimation des objektiven Rechts wertes: ausschließliche Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen aufgrund der von § 1 Abs. 4 MitbestG und § 81 BetrVG 52 erfaßten Unternehmenszwecke 220
4.2.1 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „Religionsgemeinschaften" 220
4.2.2 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften 222
4.2.3 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „karitativen Unternehmen" 223
4.2.4 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „erzieherischen Unternehmen" 223
4.2.5 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „konfessionellen Unternehmen" 225
4.2.6 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „politischen Unternehmen" 226
4.2.7 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „koalitionspolitischen Unternehmen" 227
4.2.8 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unternehmen" 228
4.2.9 Legitimation ausschließlicher Mitgliedschaftsrechte der Anteilseigner am Unternehmen bei den von §§ 1 Abs. 4 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 erfaßten Unternehmen 229
4.3 Legitimation des objektiven Rechts wertes: rechtliche Anerkennung der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) als Mitglieder des Unternehmens 230
4.3.1 Rechtliche Anerkennung der Arbeitnehmer als Mitglieder des Unternehmens 230
4.3.2 Rechtliche Anerkennung der im Unternehmen (Konzern) vertretenen Gewerkschaften als Mitglieder des Unternehmens (Konzerns) 231
4.4 Ergebnis 232
5. Legitimation von objektiven Rechts werten beim Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie 233
5.1 Legitimation des objektiven Rechtswertes: ausschließliches Kontroll und Einflußrecht der Anteilseigner auf unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund privatrechtlicher Sachherrschaft und Verbandsautonomie 234
5.2 Legitimation des objektiven Rechtswertes: ausschließliches Kontrollund Einflußrecht der Anteilseigner bei unternehmerischen Entscheidungen in Fremdorganschaft aufgrund der von § 1 Abs. 4 MitbestG und § 81 BetrVG 52 erfaßten Unternehmenszwecke 235
5.2.1 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „Religionsgemeinschaften" 236
5.2.2 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „karitativen und erzieherischen Einrichtungen von Religionsgemeinschaften" 236
5.2.3 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „karitativen Unternehmen" 237
5.2.4 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „erzieherischen Unternehmen" 237
5.2.5 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „konfessionellen Unternehmen" 238
5.2.6 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „politischen Unternehmen" 239
5.2.7 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „koalitionspolitischen Unternehmen" 240
5.2.8 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei „wissenschaftlichen oder künstlerischen Unter- , nehmen" 241
5.2.9 Legitimation des ausschließlichen Kontroll- und Einflußrechts der Anteilseigner bei den von §§ 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 erfaßten Unternehmen 241
5.3 Legitimation des objektiven Rechtswertes: Förderung der beruflichen Entwicklung und der (wirtschaftlichen) Absicherung des Arbeitsplatzes der Arbeitnehmer 242
5.3.1 Berücksichtigung der beruflichen Förderung von Arbeitnehmern 242
5.3.2 Berücksichtigimg der Arbeitnehmerinteressen auf (wirtschaftliche) Absicherung des Arbeitsplatzes im Unternehmen (Konzern) 243
5.4 Ergebnis 243
6. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse und Folgerungen 244
6.1 Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen des § 118 BetrVG 244
6.1.1 Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 244
6.1.2 Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 245
6.2 Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen der §§ 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 248
6.2.1 Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 248
6.2.2 Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 250
6.3 Folgerungen 251
7. Die Maßgeblichkeit von Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie für die Beachtimg objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz 252
7.1 Bei objektiven Rechtswerten zugunsten der Arbeitgeber (Unternehmensträger) bzw. zugunsten der Anteilseigner 252
7.2 Bei objektiven Rechtswerten zugunsten der Arbeitnehmer 253
7.3 Ergebnis 256
IV. Die Maßgeblichkeit von verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien für die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz 257
1. Die grundsätzliche Eignung des DP, RP und SP als Legitimationsnormen für die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz 258
1.1 Die Rechtsnormqualität der verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien 258
1.2 Die eigenständige Bedeutung der verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien 261
1.3 Die materialen Werte (Schutzgüter) der verfassungsrechtlichen Strukturprinzipien 262
1.4 Ergebnis 262
2. Die Eignung des DP, RP und SP, objektive Rechtswerte im Tendenzschutz nach Schutzbereich, Schutzgut und Schutzform zu legitimieren 263
2.1 Die ausschließliche Eignung des RP und SP als Legitimationsnormen für objektive Rechtswerte 263
2.2 Eignung des RP und SP aufgrund ihrer Schutzform 265
2.3 Eignung des RP und SP aufgrund ihrer Schutzgüter 265
2.3.1 Das Schutzgut des RP 265
2.3.2 Das Schutzgut des SP 267
2.4 Die Konkretisierung des Schutzgutes des SP soziale Gerechtigkeit 268
2.4.1 Konkretisierung des Schutzgutes mit Hilfe des Grundsatzes der Subsidiarität 268
2.4.2 Konkretisierung des Schutzgutes aufgrund der „statisch-konservierenden Funktion" des SP 270
2.4.3 Konkretisierung des Schutzgutes durch Grundrechtsnormen und sonstige verfassungsrechtliche Einrichtungsgarantien 274
2.5 Ergebnis 278
3. Die grundsätzliche Eignung von RP und SP, die Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz bindend vorzugeben 279
3.1 Bindungswirkung der konkretisierten Schutzgüter des RP 280
3.2 Bindungswirkung der konkretisierten Schutzgüter des SP 281
3.2.1 Bindungswirkung des SP aufgrund seiner statisch-konservierenden Funktion 282
3.2.2 Bindungswirkung des SP aufgrund seines „Auftragscharakters" 284
3.3 Ergebnis 287
4. Inhalt und Umfang der Maßgeblichkeit des RP für objektive Rechtswerte im Tendenzschutz 287
5. Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte im Tendenzschutz erfordern 289
5.1 Die verfassungsrechtliche Ausgangslage 289
5.2 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen" erfordern 291
5.2.1 Bereich des § 118 Abs. 2 BetrVG 291
5.2.2 Bereich der §§ 1 Abs. 4 Satz 2 MitbestG und 81 Abs. 2 BetrVG 52 292
5.3 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „karitative Unternehmen" erfordern 293
5.4 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „erzieherische Unternehmen" erfordern 294
5.4.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 294
5.4.2 Für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 294
5.4.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 295
5.4.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 296
5.5 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „konfessionelle Unternehmen" erfordern 296
5.5.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 297
5.5.2 Für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 297
5.5.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 298
5.5.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 298
5.6 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „politische Unternehmen" erfordern 299
5.7 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechts werte beim Tendenzschutz für „koalitionspolitische Unternehmen" erfordern 300
5.7.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 301
5.7.2 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Entscheidungen 301
5.7.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 302
5.7.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 303
5.8 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz für „wissenschaftliche oder künstlerische Unternehmen" erfordern 303
5.9 Leitgrundsätze des SP, die eine Beachtung objektiver Rechtswerte beim Tendenzschutz der §§ 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, 1 Abs. 4 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 erfordern 304
5.9.1 Für den Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 304
5.9.2 Für den Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 304
5.9.3 Für den Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 305
5.9.4 Für den Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 305
6. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse 306
6.1 Interessen und objektive Rechtswerte für die einfachrechtliche Gestaltung der Regelungsgegenstände in den Tendenzschutzbestimmungen 306
6.1.1 In der betriebsbezogenen Mitbestimmimg 306
6.1.2 In der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 307
6.2 Verfassungsrechtliche Legitimation für die Beachtung objektiver Rechtswerte 308
6.3 Die bindende Vorgabe des Verfassungsrechts, bei einer Gestaltung des Tendenzschutzes objektive Rechtswerte zu beachten 309
6.3.1 Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die Beachtung objektiver Rechts werte zugunsten der Arbeitnehmer 309
6.3.2 Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die Beachtung objektiver Rechtswerte zugunsten der Arbeitgeber bzw. Anteilseigner 309
6.4 Folgerungen 310
C. Die Legitimation und die Maßgeblichkeit der Verfassung für die einfachgesetzlichen Wertentscheidungen im Tendenzschutz 311
I. Die einfachgesetzlichen Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen und ihr Wertmaßstab 311
1. Bestimmung der Wertentscheidungen 312
1.1 In den Tendenzschutzbestimmungen der betriebsbezogenen Mitbestimmung 312
1.1.1 Die Wertentscheidung (ratio) des § 118 Abs. 2 BetrVG 312
1.1.2 Die Wertentscheidungen (ratio) des § 118 Abs. 1 BetrVG 313
1.1.2.1 Bei Bereichen, die in engem Zusammenhang mit der Unternehmensebene stehen 313
1.1.2.2 Beim Entscheidungsbereich Sozialplan 314
1.1.2.3 Bei den übrigen Bereichen der betrieblichen Struktur und der Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 315
1.2 In den Tendenzschutzbestimmungen der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 318
1.3 Ergebnis 318
2. Bestimmung des Bewertungsmaßstabes der Tendenzschutzbestimmungen 320
2.1 Einfachgesetzliche Bewertungsmaßstäbe außerhalb der Verfassimg 320
2.1.1 Bewertungsmaßstab Funktionsfähigkeit des Unternehmens 320
2.1.2 Bewertungsmaßstab qualitative Unterschiede zwischen den einzelnen Arten von Unternehmenszwecken 321
2.2 Bewertungsmaßstab Verfassungsrecht 324
II. Die Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts für die Wertentscheidungen der einzelnen Tendenzschutzbestimmungen 327
1. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen" 328
1.1 Bei karitativen und erzieherischen Einrichtungen von „Religionsgemeinschaften", deren Unternehmensziele weder ein weltanschauliches Bekenntnis noch die Erfüllung einer transzendenten Weisung darstellen 328
1.2 Bei religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungsgemeinschaften und deren karitativen und erzieherischen Einrichtungen, soweit deren sachliches Unternehmensziel ein weltanschauliches Bekenntnis oder deren sachliches und/oder formales Unternehmensziel die Erfüllung einer transzendentalen Weisung darstellt 328
1.2.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage 328
1.2.2 Verhältnis des SP zu Artikel 137 WRV und zum RP 329
1.2.3 Die ausschließliche Maßgeblichkeit des Artikel 137 WRV und des RP 335
1.2.4 Folgerungen für die Auslegung des Rechtsbegriffs „Religionsgemeinschaften" 335
1.2.5 Die Einschränkung der verfassungsrechtlich gebotenen Wertentscheidungen in Extremfällen 336
1.3 Ergebnis 338
2. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „karitative Unternehmen" 339
2.1 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit 340
2.2 Gleichstellung der karitativen Unternehmen mit Nichttendenzunternehmen? 341
2.3 Ergebnis 342
3. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „erzieherische Unternehmen" 344
3.1 Die verfassungsrechtliche Grundproblematik aller Regelungsgegenstände des Tendenzschutzes für Privatschulen und von Eltern getragene Erziehungseinrichtungen 346
3.1.1 Verhältnis des SP zu den Grundrechtsnormen in der Schutzform als Abwehrrechte 346
3.1.2 Wertungswiderspruch innerhalb des SP 349
3.1.3 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit, soweit ausschließlich objektive Rechtswerte zugunsten der Arbeitnehmer legitimiert sind 350
3.2 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für die übrigen Bereiche der Regelungsgegenstände bei Privatschulen und von Eltern getragene Erziehungseinrichtungen in der betriebsbezogenen Mitbestimmung 351
3.2.1 Beim Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 351
3.2.1.1 Bereich der betriebsverfassungsrechtlichen Organisationsnormen 351
3.2.1.2 Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (betriebliche Ordnung) 353
3.2.1.3 Ergebnis 354
3.2.2 Beim Regelungsgegenstand betriebliche Entscheidungen 354
3.3 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für die Tendenzschutzbestimmungen für Privatschulen und von Eltern getragene Erziehungseinrichtungen in der unternehmensbezogenen Mitbestimmimg 362
3.3.1 Beim Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 362
3.3.1.1 Regelungsbereich Errichtung und Kompetenzen des Aufsichtsrates 363
3.3.1.2 Regelungsbereich Wahlrecht der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat und Zusammensetzung des Aufsichtsrates 364
3.3.2 Beim Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 367
3.4 Ergebnis 368
4. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „konfessionelle Unternehmen" 370
4.1 In der betriebsbezogenen Mitbestimmung 371
4.1.1 Beim Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 371
4.1.2 Beim Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 372
4.2 In der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 374
4.2.1 Beim Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 374
4.2.2 Beim Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 375
5. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „politische Unternehmen" 377
5.1 Bei politischen Parteien und ihnen gleichzuwertenden Unternehmen 377
5.1.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage 377
5.1.2 Das Verhältnis des SP zu Artikel 21 Abs. 1 GG 378
5.1.3 Folgerungen für den Inhalt der Maßgeblichkeit des Verfassungsrechts 380
5.2 Bei sonstigen Unternehmen, die den Tendenzschutzbestimmungen für „politische Unternehmen" unterfallen 381
6. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „koalitionspolitische Unternehmen" 382
6.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage 382
6.2 Das Verhältnis des SP zu Artikel 9 Abs. 3 GG 384
6.3 Folgerungen für den Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit 386
6.3.1 Tendenzschutzbestimmung des § 118 Abs. 1 BetrVG 386
6.3.1.1 Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 386
6.3.1.2 Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 387
6.3.2 Tendenzschutzbestimmungen der §§ 1 Abs. 4 Nr. 1 MitbestG und § 81 Abs. 1 BetrVG 52 388
6.3.2.1 Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 388
6.3.2.2 Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 388
6.4 Ergebnis 389
7. Für die Tendenzschutzbestimmungen für „wissenschaftliche oder künstlerische Unternehmen" 389
8. Für die Tendenzschutzbestimmungen der §§118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, 1 Abs. 4 Nr. 2 MitbestG und 81 Abs. 1 BetrVG 52 394
8.1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage 394
8.1.1 Regelungsbereiche, die sowohl Artikel 2 Abs. 1 bzw. 12 Abs. 1 GG als auch Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG erfassen 395
8.1.2 Regelungsbereiche, die ausschließlich Artikel 2 Abs. 1 und/oder 12 Abs. 1 GG erfassen 396
8.2 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG 397
8.2.1 Regelungsgegenstand betriebliche Struktur 397
8.2.2 Regelungsgegenstand Entscheidungen auf betrieblicher Ebene 398
8.3 Inhalt der verfassungsrechtlichen Maßgeblichkeit für § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 MitbestG und § 81 Abs. 1 BetrVG 52 399
8.3.1 Regelungsgegenstand innere Unternehmensstruktur 399
8.3.2 Regelungsgegenstand unternehmerische Entscheidungen in Fremdorganschaft 399
8.4 Ergebnis 400
ΙII. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebniese 402
1. Regelungsbereich, Regelungsgegenstände, Struktur und Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen 402
1.1 Der Regelungsbereich der Tendenzschutzbestimmungen 402
1.2 Die Regelungsgegenstände der Tendenzschutzbestimmungen 402
1.2.1 Die Regelungsgegenstände der betriebsbezogenen Mitbestimmung 402
1.2.2 Die Regelungsgegenstände der unternehmensbezogenen Mitbestimmung 402
1.3 Die Struktur der Tendenzschutzbestimmungen 403
1.4 Die einfachgesetzlichen Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen 403
1.4.1 Die Wertentscheidungen des § 118 BetrVG 403
1.4.2 Die Wertentscheidungen der §§ 1 Abs. 4 MitbestG und 81 BetrVG 52 404
2. Der Einfluß von Verfassungsnormen auf die Tendenzschutzbestimmungen 406
2.1 Die grundsätzlichen Einwirkungsmöglichkeiten von Verfassungsnormen 406
2.1.1 Die Einwirkungsmöglichkeit auf die Grundlagen und Bewertungsmaßstäbe der Wertentscheidungen der Tendenzschutzbestimmungen 406
2.1.2 Die grundsätzlichen Voraussetzungen für solche Einwirkungsmöglichkeiten von Verfassungsnormen 406
2.2 Der Einfluß der einzelnen Verfassungsnormen auf die Tendenzschutzbestimmungen 408
2.2.1 Legitimation und bindende Vorgabe für die Beachtung der objektiven Rechtswerte zugunsten der Arbeitnehmer im Tendenzschutz durch Grundrechtsnormen 408
2.2.2 Legitimation und bindende Vorgabe für die Beachtung der objektiven Rechtswerte zugunsten der Arbeitnehmer im Tendenzschutz durch das SP 408
2.2.3 Legitimation und bindende Vorgabe für die Beachtung der objektiven Rechtswerte zugunsten der Arbeitgeber bzw. Anteilseigner durch Grundrechtsnormen und Kirchenautonomie 410
2.2.4 Problematik der verfassungsrechtlich bindend vorgegebenen, aber sich widersprechenden objektiven Rechtswerte 412
3. Das Verhältnis des SP und des RP zu den einzelnen Schutzformen der Grundrechtsnormen und zur Kirchenautonomie 412
3.1 Das Verhältnis des SP zu Grundrechten (Abwehrrechten) und verfassungsrechtlichen Einrichtungsgarantien 412
3.2 Das Verhältnis des SP zu Grundrechtsnormen, soweit diese konkrete Ausformungen des SP sind 413
3.3 Das Verhältnis des SP zu Grundrechtsnormen in der Schutzform als objektive Rechtssätze 413
3.4 Das Verhältnis des RP zu den Grundrechtsnormen 414
Allgemeines Literatur- und Abkürzungsverzeichnis 415
A. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes 415
B. Verfassungsrecht 415
1. Hand- und Lehrbücher 415
a) Handbücher 415
b) Lehrbücher 416
2. Kommentare zum Grundgesetz 416
3. Spezialschrifttum 416
C. Arbeitsrecht (Recht der betriebs- und unternehmensbezogenen Mitbestimmung) 418
1. Hand- und Lehrbücher 418
a) Handbücher 418
b) Lehrbücher 419
2. Kommentare 419
a) Kommentare zum Betriebsverfassungsgesetz 1972 419
b) Kommentare zum Mitbestimmungsgesetz von 1976 419
c) Kommentare zu verwandten Rechtsgebieten 420
3. Spezialschrifttum 420
D. Juristische Methodik; Gesellschaftsrecht 421
1. Lehrbücher 421