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Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen

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Marchand, G. (1985). Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45762-5
Marchand, Gerhart. Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen. Duncker & Humblot, 1985. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45762-5
Marchand, G (1985): Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45762-5

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Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit von Gemeinschaftsunternehmen

Marchand, Gerhart

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 52

(1985)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 15
Teil A: Das rechtliche Verhältnis der Gesellschafter eines Gemeinschaftsunternehmens untereinander 17
§ 1. Das Gemeinschaftsunternehmen 17
I. Definition und Einteilung 17
II. Die für das GU in Betracht kommenden Unternehmensrechtsformen 20
§ 2. Die Gesellschafter des GU als verbundene Unternehmen 23
I. Gleichordnungskonzern zwischen den Gesellschaftern? 23
II. Die Teilgewinngemeinschaft 24
1. Voraussetzungen für einen Unternehmensvertrag zwischen den Gesellschaftern 24
a) Die Gewinnorientierung des GU 25
b) Die gemeinschaftliche Gewinnerzielung 27
c) Ergebnis 28
2. Rechtsfolgen des Unternehmensvertrages zwischen den Gesellschaftern eines konzentrativen GU 28
a) An § 15 AktG anknüpfende Vorschriften 28
b) Die an den Unternehmensvertrag anknüpfenden Vorschriften (§§ 293 ff. AktG) 29
aa) Grundvereinbarung und Satzung des GU als Bezugspunkt der Rechtsfolgen der §§ 293 ff. AktG 29
bb) Die Zustimmung der Hauptversammlungen der beteiligten AGs (§§ 293I, 295 AktG) 30
cc) Die Kündigung aus wichtigem Grund (§ 297I AktG) 32
aaa) Das GU in der Rechtsform der AG 33
bbb) Das GU in der Rechtsform der GmbH 34
ccc) Das GU in der Rechtsform der Personengesellschaft 35
dd) Die ordentliche Kündigung (arg. e § 297II AktG) 35
§ 3. Die Grundvereinbarung 38
I. Praktische Gesichtspunkte für die Bildung einer GbR 39
1. Die steuerrechtliche Organschaft 39
2. Die „Doppelgesellschaft“ 39
II. Der Zweck der GbR im Verhältnis zur Interessenlage der Gesellschafter (die tatsächlich gleichgerichteten Interessen der Gesellschafter) 42
III. Die notwendige Existenz einer GbR als Koordinationsorgan der Gesellschafter eines konzentrativen GU 45
1. Die Koordination innerhalb der Organe des GU (organschaftliche Lösung) 45
a) Das GU in der Rechtsform der AG 46
b) Das GU in der Rechtsform der GmbH 47
c) Das GU in der Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft 48
2. Die personalistisch strukturierte GmbH 49
a) Das GU als personalistische GmbH 49
b) Die Anwendung von Gedanken des Personengesellschaftsrechts auf die personalistisch strukturierte GmbH (insbesondere zur Treupflicht) 49
aa) Die Rechtsprechung 49
bb) H. M.: Die Treupflicht der Gesellschafter untereinander als Wesensmerkmal des GmbH-Rechts 51
cc) Gegenmeinung: Die Treupflicht bei der personalistischen GmbH aufgrund personengesellschaftsrechtlicher Sonderverbindung zwischen den Gesellschaftern 51
dd) Eigene Stellungnahme 53
c) Schlußfolgerungen für das konzentrative GU 56
3. Das GU in der Rechtsform der Personenhandelsgesellschaft 56
IV. Zusammenfassung 57
§ 4. Die Unternehmenseigenschaft der GbR zwischen den Gesellschaftern eines GU im Sinne des Konzernrechts 58
I. Das Unternehmen des Konzernrechts als Rechts- und Pflichtsubjekt 59
II. Die Rechtsnatur der GbR 61
1. Römisch-rechtlich orientierte Auffassung 61
2. Weiterentwicklung: Anerkennung einer Gesellschaftsschuld, jedoch ohne Rechtssubjektivität der Gesellschaft als solcher 62
3. Die GbR als Rechtssubjekt 63
4. Eigene Stellungnahme 64
5. Die GbR zwischen den Gesellschaftern eines GU als Innengesellschaft? 66
6. Ergebnis 68
III. Der konzernrechtliche Unternehmensbegriff und die GbR zwischen den Gesellschaftern des GU 68
1. Der funktionale Unternehmensbegriff 69
2. Der am Drittunternehmenseinfluß orientierte Unternehmensbegriff 69
3. Die Stellung der GbR zwischen den Gesellschaftern des GU im Theorienstreit um den Unternehmensbegriff 71
4. Eigene Stellungnahme 72
a) Der Vorzug des am Fremdunternehmenseinfluß orientierten Unternehmensbegriffs 72
b) Die Loslösung vom gegenständlichen handelsrechtlichen Unternehmensbegriff 73
c) Unternehmenseigenschaft der an der GbR beteiligten Privataktionäre? 75
d) Die Bedeutung der Funktion des GU für die Unternehmenseigenschaft der GbR 75
IV. Ergebnis 76
Teil B: Die konzernrechtliche Einordnung des gemeinsamen Unternehmens 78
§ 1. Der Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung zur Abhängigkeit und Konzernzugehörigkeit des GU 78
I. Die Abhängigkeit 78
1. Übergewicht eines Gesellschafters 78
2. Fehlende Gemeinsamkeit zwischen gleichstarken Gesellschaftern 78
3. Die tatsächlich gleichgerichteten Interessen 79
4. Abhängigkeit des GU bei notwendiger Koordination zwischen den Gesellschaftern (konzentratives GU) 81
a) Gegner der mehrfachen Abhängigkeit 81
b) Abhängigkeit von den Gesellschaftern 82
aa) Die ausreichend sichere Herrschaftsgrundlage 82
bb) Mehrfache Abhängigkeit aufgrund der Zurechnung des gemeinsamen Zwecks der GbR an die Gesellschafter 83
II. Die Konzernzugehörigkeit 84
§ 2. Der Konzern- und der Abhängigkeitstatbestand nach dem AktG 86
I. „Konzern“ und „einheitliche Leitung“ 86
1. Der einheitliche Konzernbegriff für alle an ihn anknüpfenden Rechtsbereiche 86
2. Der juristische Konzernbegriff des § 18 AktG 89
a) Die wirtschaftliche Einheit 89
b) Die einheitliche Leitung 91
c) Die zum Konzern gehörenden Unternehmen 94
d) Exkurs: Der „Konzern im Konzern“ im Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht 95
aa) Das Mitbestimmungsrecht 95
bb) Das Betriebsverfassungsrecht 96
aaa) Der Meinungsstand 97
bbb) Eigene Stellungnahme 97
3. Ergebnis 99
II. Die Abhängigkeit 99
1. Abhängigkeit als potentielle Konzernbindung 100
a) Der einheitliche Abhängigkeitsbegriff 100
b) Abhängigkeit als die potentielle Ausübung eines beherrschenden Einflusses auf das gesamte Unternehmen 101
c) Abhängigkeit als potentielle Konzernbindung 104
2. Das herrschende Unternehmen als die potentielle Konzernspitze? Das Gemeinschaftsunternehmen 105
a) Die mehrstufige Konzernverbindung 105
b) Die Thega-Entscheidung des RG 106
c) Eigene Stellungnahme zum Abhängigkeitsbegriff 108
3. Ergebnis; weiterer Gang der Darstellung 110
§ 3. Die Beherrschungsgrundlagen beim GU 111
I. Das – negative – Aufeinanderangewiesensein als einzige Beherrschungsgrundlage? Das 50 : 50–Unternehmen 111
II. Die mehrfache Abhängigkeit aufgrund tatsächlich gleichgerichteter Interessen 113
III. Die mehrfache Abhängigkeit aufgrund Koordination der Gesellschafter beim konzentrativen GU 116
1. Einstimmigkeitsprinzip im Koordinationsorgan 117
2. Das Mehrheitsprinzip im Koordinationsorgan 117
3. Anteils- und Stimmenmehrheit eines Gesellschafters im Koordinationsorgan 121
4. Übertragung der das GU betreffenden Geschäftsführung auf einen Gesellschafter, bei gleichzeitigem Widerspruchsrecht der anderen Gesellschafter 123
5. Abhängigkeit von der GbR als Koordinationsorgan neben der mehrfachen Abhängigkeit von den Gesellschaftern 125
§ 4. Zur Anwendung der an die Abhängigkeit anknüpfenden Normen des AktG bezüglich der sich koordinierenden Gesellschafter des konzentrativen GU 127
I. §§ 56II, 71 d Satz 2, 136II AktG 127
1. Systematik 127
2. Der Gesetzeszweck der Sicherung des Kapitals 128
a) § 56 AktG 128
b) §§ 71 ff. AktG 129
c) Der Aktienerwerb durch das GU und der Gesetzeszweck der Kapitalssicherung 130
3. Der Gesetzeszweck der Gewaltenteilung zwischen Verwaltung und Hauptversammlung 132
a) § 136II AktG 132
b) §§ 71 d Satz 4, 71 b AktG 132
c) Der Aktienerwerb durch das GU und der Gesetzeszweck der Gewaltenteilung 133
II. Die auf das Verhältnis zwischen herrschender und abhängiger Gesellschaft bezogenen Inkompatibilitätsvorschriften 133
1. § 100II 1 Nr. 2 AktG 133
2. §§ 33v, 143II Nr. 2, 164II Nr. 2 AktG 134
3. Eigene Stellungnahme 135
III. Die Kreditgewährung durch die herrschende oder die abhängige AG an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder des abhängigen bzw. des herrschenden Unternehmens (§§ 89II 2, 115I 2 AktG) 136
1. Zweck der Vorschriften 136
2. Die Einbeziehung des GU 137
IV. Die Publizitätsvorschriften 138
1. §§ 90I 2 2. Halbs., 131I 2 AktG 138
2. §§ 151I Aktiv III B 10; Passiv VI 5; 1601 Nr. 1 AktG 139
3. § 160III Nr. 8, 9 AktG 141
V. Das Auskunftsrecht der Sonder- und Abschlußprüfer (§§ 145III, 165IV AktG) 141
1. Die Abschlußprüfung 141
2. Die Sonderprüfung 142
VI. Die Vorschriften über den „faktischen Konzern“ (§§ 311 ff. AktG) 142
1. Lösung über den Veranlassungsbegriff 143
2. Lösung über § 31 BGB 144
3. Ergebnis 146
VII. Ergebnis; weiterer Gang der Darstellung 146
§ 5. Anwendung der §§ 311 ff. AktG bei Anerkennung der mehrfachen Abhängigkeit 147
I. Die Veranlassung wird von dem in der GbR vereinbarten gemeinschaftlichen Willen gedeckt 147
1. Einstimmigkeitsprinzip in der GbR 147
2. Mehrheitsprinzip in der GbR 148
II. Die Veranlassung wird von dem in der GbR vereinbarten gemeinschaftlichen Willen nicht gedeckt 150
III. Veranlassungen bei der organschaftlichen Lösung 151
§ 6. Konzernzuordnung des konzentrativen GU bei Koordination unter den Gesellschaftern 155
I. Einführung 155
II. Vereinbarkeit der mehrfachen Konzernzugehörigkeit mit dem von der wirtschaftlichen Einheit ausgehenden Konzernbegriff des AktG? 156
III. Die an den Konzernbegriff anknüpfenden Vorschriften 160
1. Das Richterrecht als Grundlage eines neuen Konzernbegriffs 160
2. §§ 329 ff. AktG 162
a) Der Meinungsstand 162
b) Konsolidierung von GUs nach der 7. EG-Richtlinie 164
c) Eigene Stellungnahme 165
d) Ergebnis 171
3. § 5I MitbestG 172
a) Der Meinungsstand 172
b) Eigene Stellungnahme 174
c) Ergebnis 184
d) Zum Vergleich: Das kooperative GU 185
4. §§ 54 ff. BetrVG 1972 185
a) Der Meinungsstand 185
b) Eigene Stellungnahme 187
c) Ergebnis 191
d) Zum Vergleich: Das kooperative GU 192
5. Ergebnis 192
§ 7. Das konzentrative GU im Vertragskonzern 194
I. Zum Umfang des Beherrschungsvertrages 194
II. Beherrschungsvertrag und konzentratives GU 196
1. Die GbR als Partner des Beherrschungsvertrages 196
a) § 3081 AktG 197
b) §§ 293 ff. AktG 199
aa) § 293II AktG 200
bb) § 294 AktG 201
cc) § 295 AktG 203
dd) Ergebnis 203
2. Die einzelnen Gesellschafter schließen jeweils die Beherrschungsverträge ab 204
3. Nur ein Gesellschafter tritt als anderer Vertragsteil auf 206
a) Der vertragsschließende Gesellschafter tritt objektiv erkennbar für die an der GbR beteiligten Gesellschafter auf 206
b) Der vertragsschließende Gesellschafter tritt nach außen erkennbar nur im eigenen Namen auf 207
III. Anwendbarkeit der §§ 311 ff. AktG neben den Vorschriften über den Beherrschungsvertrag? 210
1. Allgemeines zum Nebeneinander von Beherrschungsvertrag und §§ 311 ff. AktG 210
2. Anwendbarkeit der §§ 311 ff. AktG im Verhältnis des GU zu den einzelnen Gesellschaftern, wenn ein Beherrschungsvertrag der GbR zuzuordnen ist? 212
3. Anwendbarkeit der §§ 311 ff. AktG im Verhältnis des GU zu den anderen Gesellschaftern, wenn der Beherrschungsvertrag nur einem Gesellschafter zuzuordnen ist? 213
IV. Zum Vergleich: Das kooperative GU 214
V. Ergebnis 216
§ 8. Die Wiederlegung der Konzernvermutung des § 1813 AktG 217
I. Die Wiederlegung der Konzernvermutung durch die einzelnen Gesellschafter 217
II. Die Wiederlegung der Konzernvermutung durch die GbR 218
Teil C: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 220
I. Die Gesellschafter eines konzentrativen GU als Partner eines Unternehmensvertrages 220
II. Die Grundvereinbarung 221
III. Die zwischen den Gesellschaftern eines konzentrativen GU zur Ausübung von Leitungsmacht erforderliche GbR als Unternehmen des Konzernrechts 222
IV. Konzern und Abhängigkeit 222
V. Die Beherrschungsgrundlage 223
VI. Mehrfache Abhängigkeit aufgrund des Schutzzwecks der an die Abhängigkeit anknüpfenden Vorschriften 224
VII. Anwendung der §§ 311 ff. AktG bei Anerkennung der mehrfachen Abhängigkeit 224
VIII. Keine mehrfache Konzernzugehörigkeit des konzentrativen GU 225
IX. Das konzentrative GU im Vertragskonzern 225
X. Die Wiederlegung der Konzernvermutung des § 18I 3 AktG 226
Literaturverzeichnis 227