Zur Problematik der Garantenpflichten aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten
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Landscheidt, C. (1985). Zur Problematik der Garantenpflichten aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten. Zugleich ein Beitrag zur Gefahrenquellenverantwortlichkeit im Rahmen der unechten Unterlassungsdelikte. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45793-9
Landscheidt, Christoph. Zur Problematik der Garantenpflichten aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten: Zugleich ein Beitrag zur Gefahrenquellenverantwortlichkeit im Rahmen der unechten Unterlassungsdelikte. Duncker & Humblot, 1985. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45793-9
Landscheidt, C (1985): Zur Problematik der Garantenpflichten aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten: Zugleich ein Beitrag zur Gefahrenquellenverantwortlichkeit im Rahmen der unechten Unterlassungsdelikte, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45793-9
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Zur Problematik der Garantenpflichten aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten
Zugleich ein Beitrag zur Gefahrenquellenverantwortlichkeit im Rahmen der unechten Unterlassungsdelikte
Schriften zum Strafrecht, Vol. 62
(1985)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Erster Teil: Einführung | 13 | ||
A. Aktuelle Problematik | 13 | ||
B. Ausgangspunkt und Gang der Untersuchung | 17 | ||
I. Die Kombination von genetischer und funktionaler Betrachtungsweise als Basis der modernen Garantenlehre | 18 | ||
II. Mögliche Alternativen des methodischen Vorgehens | 24 | ||
III. Überblick über das weitere Vorgehen | 25 | ||
Zweiter Teil: Überblick über die Rechtsprechung zu den Garantenpflichten aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten | 27 | ||
A. Der Rechtsstellungsgedanke in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 27 | ||
B. Die Tendenz zur Anerkennung einer eigenständigen Garantenstellung des Rauminhabers | 33 | ||
C. Einschränkungstendenzen in der jüngeren Rechtsprechung | 40 | ||
D. Zusammenfassung | 43 | ||
Dritter Teil: Lösungsansätze im Schrifttum | 45 | ||
A. Der soziale Herrschaftsbereich als Grundlage erhöhter Verantwortung | 45 | ||
I. Die Einflußsphäre des räumlich-gegenständlichen Herrschaftsbereichs als zentrales Haftungskriterium | 45 | ||
II. Die Konkretisierung des Herrschaftsgedankens | 47 | ||
III. Kritik | 49 | ||
B. Das „Kehrseitenargument“ oder die Lehre von den bestimmten Vorrechten korrespondierenden Pflichten | 53 | ||
I. Inhalt und Reichweite der Rechte- und Pflichten-Verknüpfung | 53 | ||
II. Der Einwand des Grund-Folge-Verhältnisses von Pflicht und Recht | 56 | ||
III. Gegenkritik | 56 | ||
IV. Weitere Einwände gegen die Kehrseitentheorie | 58 | ||
1. Die Degeneration des Art. 13 Abs. 1 GG vom Grundrecht zum Pflichtrecht | 58 | ||
2. Diskrepanz zwischen rechtlicher und faktischer Abschirmung des Herrschaftsbereichs | 59 | ||
V. Verwerfung des Kehrseitenarguments | 61 | ||
C. Die Garantenstellung aus Eigentum und Besitz auf der Grundlage der Pflichtenbindung des Art. 14 Abs. 2 GG | 62 | ||
I. Der Satz „Eigentum verpflichtet“ als Grundlage strafrechtlicher Handlungspflichten | 64 | ||
II. Die faktische Bedeutungslosigkeit des Art. 14 Abs. 2 GG für die strafrechtliche Eigentümerhaftung | 66 | ||
III. Die bedenkliche Wiederbelebung des „Monopolgedankens“ in den sog. Einsperrungsfällen | 67 | ||
IV. Die Gefahr der Entwertung des Grundrechts | 69 | ||
D. Zusammenfassung | 71 | ||
Vierter Teil: Die Garantenpflichten aus verantwortlicher Stellung in bestimmten Räumlichkeiten im Lichte der die funktionale und genetische Betrachtungsweise kombinierenden Garantenlehre | 73 | ||
A. Gefahrquellenverantwortlichkeit und Ingerenzhaftung des Rauminhabers | 73 | ||
I. Der Raum als überwachungs- und kontrollpflichtige Gefahrenquelle | 73 | ||
1. Die Zustandsverantwortlichkeit für dingliche Gefahrenquellen im allgemeinen | 74 | ||
a) Die generelle Verantwortung des Sachherrn in allen Fällen der Gefahrhervorrufung durch die Sache in der Lehre Herzbergs | 74 | ||
aa) Skizzierung der dogmatischen Grundlage des Überwachungsprinzips | 75 | ||
bb) Kritik | 77 | ||
b) Die Begrenzung der Verantwortung des Sachherrn auf typische, unmittelbare Sachgefahren bei Pfleiderer | 79 | ||
c) Die faktische Begrenzung der Verantwortung des Sachherrn auf die Verkehrssicherung unter Ausschluß von Rettungspflichten nach h. M. | 82 | ||
d) Stellungnahme | 84 | ||
2. Die Zustandsverantwortlichkeit des Rauminhabers im besonderen | 86 | ||
a) Die Pflicht des Rauminhabers zur Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit | 86 | ||
b) Besondere Pflichten des Rauminhabers bei Gefahren, die nicht auf mangelnder Verkehrssicherheit beruhen? | 88 | ||
aa) Die Pflicht zur Befreiung Eingeschlossener | 88 | ||
(1) Uneingeschränkte Rettungspflicht | 88 | ||
(2) Die differenzierende Betrachtung der Einsperrungsfälle | 92 | ||
bb) Die Pflicht zur Verhinderung von Straftaten innerhalb der Räumlichkeiten | 96 | ||
(1) Die Bedeutung der „besonderen Beschaffenheit und Lage des Raumes“ nach h. M. | 96 | ||
(2) Kritik und zusammenfassende Stellungnahme | 97 | ||
(a) Wohnkomfort als haftungsrelevante Quelle der Gefahr? | 97 | ||
(b) „Soziale Brennpunkte“ als schlechthin überwachungspflichtige Gefahrenquellen | 98 | ||
(c) Fazit: Die besondere Beschaffenheit und Lage des Raumes – ein untaugliches Kriterium | 99 | ||
II. Der Mensch als „Gefahrenquelle“ innerhalb einer Räumlichkeit | 101 | ||
1. Die Pflicht zur Verhinderung von Straftaten aus der durch das Hausrecht begründeten Autoritätsstellung | 104 | ||
2. Die Aufsichtspflicht innerhalb eines Raumes kraft beruflicher Autoritätsstellung | 107 | ||
a) Zur Überwachungsgarantenstellung des Polizeibeamten als Ausgangspunkt | 107 | ||
b) Die Pflicht des Gastwirts zur Überwachung seiner Gäste | 109 | ||
c) Überwachungspflichten des Betriebsinhabers | 110 | ||
aa) Die Pflicht des Betriebsinhabers zur Verhinderung von Straftaten | 112 | ||
(1) § 130 OWiG als normative Grundlage | 112 | ||
(2) Einwand und Stellungnahme | 113 | ||
(a) Die deliktische Geschäftsherrnhaftung gem. § 831 BGB | 113 | ||
(b) Kriminalpolitische Überlegung | 114 | ||
bb) Beschränkung der Eingriffspflichten auf betriebsbezogene Straftaten | 115 | ||
3. Zusammenfassung | 117 | ||
III. Gefahrschaffendes Vorverhalten des Rauminhabers | 117 | ||
1. Die vorsätzliche, aber gerechtfertigte Einschließung eines Dritten in einem Raum | 118 | ||
2. Die versehentliche Einschließung eines Dritten | 120 | ||
3. Die Schaffung der Gefahr von Straftaten durch Auswahl und Zusammenführung von Gästen durch den privaten Gastgeber | 121 | ||
4. Der Ausschank von Alkohol durch den Gastwirt bzw. durch den privaten Gastgeber | 127 | ||
a) Die Haftung des Gastwirts | 127 | ||
b) Die Haftung des privaten Gastgebers | 131 | ||
5. Die Verabreichung von Betäubungsmitteln und die Ermöglichung der Einnahme dieser Mittel in der privaten Wohnung | 132 | ||
6. Zusammenfassung | 139 | ||
B. Schutzpflichten des Rauminhabers aus seiner besonderen Beziehung zum bedrohten Rechtsgut | 140 | ||
I. Einführung, Problemausgrenzung | 140 | ||
II. Die Garantenstellung aus häuslicher Gemeinschaft | 142 | ||
1. Eigenständiger Garantieaspekt oder Subspezies der Obhutsübernahme? | 142 | ||
2. Die Gefahrschaffung bzw. -erhöhung als konstitutive Komponente der Obhutsübernahme | 145 | ||
a) Kausalität der Übernahme für die Gefahrerhöhung | 145 | ||
b) Die Gegenmeinung | 146 | ||
c) Stellungnahme | 147 | ||
3. Konsequenzen für die praktische Problembewältigung | 150 | ||
a) Die Pflichtenübernahme in der Lebens- und Wohngemeinschaft | 150 | ||
b) Die Pflichtenübernahme durch den privaten Gastgeber | 153 | ||
c) Die Pflichtenübernahme durch den Gastwirt, Hotelier und andere Betriebsinhaber | 154 | ||
4. Zusammenfassung | 156 | ||
Ergebnis der Untersuchung | 157 | ||
Literaturverzeichnis | 159 |