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Jansen, C. (1988). Der persönliche und zeitliche Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46412-8
Jansen, Christian. Der persönliche und zeitliche Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes. Duncker & Humblot, 1988. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46412-8
Jansen, C (1988): Der persönliche und zeitliche Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46412-8

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Der persönliche und zeitliche Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes

Jansen, Christian

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 90

(1988)

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Table of Contents

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Inhaltsverzeichnis 5
Einführung 11
Erster Abschnitt: Der Anwendungsbereich des § 17 Abs.1 BetrAVG 14
A. Auslegung der Vorschrift 14
I. Entstehungsgeschichte 14
1. Der historische Hintergrund des Betriebsrentengesetzes 14
2. Die Vorgeschichte des § 17 Abs. 1 BetrAVG 16
II. Zweck des arbeitsrechtlichen Gesetzesteils und systematische Zusammenhänge 17
IIΙ. Der Wortlaut 19
1. § 17 Abs. 1 S. 1 BetrAVG 20
2. § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG 21
a. Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung 21
b. Tätigkeit für ein Unternehmen 23
aa. Bestimmung des Begriffs Unternehmen 23
bb. Auslegung des Merkmals Tätigkeit 23
cc. Unterscheidung zwischen Fremd- und Eigentätigkeit 25
c. Versorgungszusage „aus Anlaß der Tätigkeit" 25
d. „zugesagte" Leistungen 28
aa. Die Rechtsgrundlage für eine Versorgungszusage 28
bb. Die Beteiligten einer Versorgungszusage 29
(1) Rechtliche Trennung zwischen Berechtigtem und Verpflichtetem 30
(2) Die Berücksichtigung einer wirtschaftlichen (Teil-)Identität 31
IV. Parallelen im Steuer-und Sozialversicherungsrecht 31
V. Ergebnis 32
B. Lösungsmodelle 33
I. Meinungsstand vor der Rechtsprechung des BGH 33
1. Auffassungen in der Literatur 34
2. Rechtsprechung der Instanzengerichte 35
II. Rechtsprechung des BGH 36
III. Stellungnahmen in der Literatur 37
IV. Eigener Lösungsvorschlag 39
1. Kritik an der Abgrenzungsmethode des BGH 39
a. Kritische Würdigung der Einwände des BGH gegen das Merkmal der Vertragsparität 39
b. Überprüfung des Lösungsansatzes des BGH 42
2. Das Kriterium der Vertrags(im)parität als notwendiges Korrektiv 43
a. Die Bestimmung der Verhandlungsstärke 44
aa. Vermögensmäßige Beteiligung 44
bb. Stimmrechte 45
cc. Sonstige die Verhandlungsstärke beeinflussende Faktoren 46
(1) Rechtlich verbindlich geregelte Sonderrechte 46
(2) Tatsächliche Umstände 47
b. Maßgeblichkeit der Verhandlungsstärke in bezug auf die Ausgestaltung der Versorgungszusage 49
c. Bedeutung des Zeitpunktes der Erteilung der Versorgungszusage 50
aa. Kritik an der Betrachtungsweise des BGH 51
bb. Maßgeblichkeit der Verhältnisse bei Erteilung des Versorgungsversprechens 52
3. Weitere Abgrenzungskriterien 52
a. Die soziale Schutzbedürftigkeit 53
b. Wirtschaftliche Abhängigkeit vom Unternehmen 53
4. Prüfungsschema 54
Zweiter Abschnitt: Betrachtung von Fallgruppen unter Berücksichtigung der verschiedenen Arten von Gesellschaften 56
A. Personen, die am Unternehmen nicht beteiligt sind 56
I. Mitglied eines Gesellschaftsorgans 56
1. Geschäftsführung und Vorstand 56
2. Aufsichtsrat und Beirat 57
a. Vorhegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG 57
b. Abgrenzung anhand der Lösungsmodelle 57
II. Selbständige 58
ΙII. Familienangehörige 59
1. Vorliegen eines wirksamen Arbeitsverhältnisses 60
a. Anforderungen im Zivil-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht 60
b. Voraussetzungen für die Anwendung des § 17 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG 61
2. Vorliegen einer wirksamen Versorgungszusage 62
3. Die Behandlung von Ehegatten-Arbeitnehmern, die in Gütergemeinschaft leben 63
B. Personen, die am Unternehmen Vermögens- und/oder einflußmäßig beteiligt sind 65
I. Einzelunternehmer 65
II. Die Kapitalgesellschaften 66
1. Die GmbH 66
a. Der Minderheitsgesellschafter 66
aa. Der Gesellschafter-Geschäftsführer 66
(1) Alleiniger Geschäftsführer 66
(a) Gesetzliches Normalstatut 66
(aa) Abgrenzung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht 66
(bb) Grenzziehung im Betriebsrentenrecht 67
(b) Abweichende Regelungen in der Satzung oder in anderen Verträgen 70
(aa) Die Bestimmung anderer Mehrheitsverhältnisse 70
(bb) Besondere Stimmrechtsregelungen 71
(c) Vereinbarung von Sonderrechten 73
(d) Berücksichtigung tatsächlicher Umstände 74
(e) Ergebnis 75
(2) Zweiköpfige Geschäftsführung 75
(a) Rechtsprechung 75
(b) Stellungnahme in der Literatur 75
(c) Kritik 76
(d) Eigener Vorschlag 78
(3) Drei- und mehrköpfige Geschäftsführung 79
(4) Beteiligung eines Gesellschafter-Prokuristen in der Geschäftsleitung 80
(5) Zusammenrechnung der Anteile in anderen Fällen 81
bb. Tätigkeit außerhalb der Geschäftsführung 81
(1) Tätigkeit als Arbeitnehmer 82
(a) Bestehen eines Arbeitsverhältnisses 82
(b) Betriebliche Veranlassung der Versorgungszusage 83
(2) Vereinbarung einer sog. Drittbeziehung 84
(3) Mitgliedschaft im Beirat 85
b. Der Mehrheitsgesellschafter 85
aa. Gesetzliches Normalstatut 85
bb. Der mit 50 v.H. am Kapital beteiligte Gesellschafter 86
cc. Abweichende Regelungen in der Satzung oder in anderen Verträgen 87
(1) Minderung des Einflusses 87
(2) Einschränkung der Machtbefugnisse in Teilbereichen 88
(a) Vorschlag von Hommelhoff/Timm 88
(b) Eigene Meinung 89
dd. Mitbestimmte GmbH 90
c. Der Alleingesellschafter 90
d. Ergebnis 91
2. Die Aktiengesellschaft 91
IIΙ. Die Personengesellschaften 93
1. Der persönlich haftende Gesellschafter in der OHG 93
a. Gesetzliches Normalstatut 93
aa. Die Bedeutung der Selbstorganschaft 93
bb. Die Personengesellschaft als Arbeits- und Haftungsgemeinschaft 94
cc. Die unbeschränkte persönliche Haftung als Unternehmereigenschaft 96
dd. Die Alimentierung von Konkursgläubigern durch den PSVaG 98
ee. Ergebnis 101
b. Vom Gesetz abweichende Ausgestaltung des Gesellschaftsverhältnisses 101
aa. Der persönlich haftende Gesellschafter als Geschäftsführer 102
(1) Die Regelung der Geschäftsführung und Vertretung 102
(2) Die Abstimmungsverhältnisse 103
(3) Ergebnis 103
bb. Tätigkeit außerhalb der Geschäftsführung 104
2. Der Gesellschafter in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 105
a. Grundsätzliche Bemerkungen 105
b. Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 BetrAVG 106
3. Die Kommanditgesellschaft 106
a. Der Komplementär 106
b. Der Kommanditist 108
aa. Stellung nach dem gesetzlichen Normalstatut 108
bb. Abweichende gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen 109
4. Die GmbH & Co. KG 110
a. Die GmbH mit eigenem Geschäftsbetrieb 110
b. Die GmbH ohne eigenen Geschäftsbetrieb 111
aa. Rechtsprechung und Literatur 111
bb. Kritik und eigener Lösungsvorschlag 112
(1) Betrachtung einiger Beispiele 112
(2) Abgrenzung im Falle einer gesetzestypischen GmbH & Co. KG 114
(a) Der Mehrheitsgesellschafter in der GmbH 115
(b) Der Minderheitsgesellschafter in der GmbH 115
(aa) Personengleichheit in der GmbH und der KG 115
(bb) Personenverschiedenheit in beiden Gesellschaften 116
(3) Besondere, vom Gesetz abweichende Ausgestaltung des Gesellschaftsverhältnisses 117
5. Zusammenfassung 118
IV. Andere Gesellschaftsformen 119
1. Vereine 119
a. Die unterschiedlichen Vereinsarten 119
b. Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 BetrAVG im gesetzlichen Normalfall 120
c. Sonderrechte oder erhöhtes Einflußpotential eines Vereinsmitglieds 121
2. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) 121
3. Die Genossenschaft 122
4. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien 122
5. Die stille Gesellschaft 123
C. Sonderfragen 124
I. Auswirkungen eines Statuswechsels 124
1. Literatur und Rechtsprechung 124
2. Eigener Lösungsvorschlag 125
II. Die fehlerhafte Gesellschaft und ihre Folgen im Betriebsrentenrecht 128
ΙII. Mittelbare Beteiligungen 128
1. Bisheriger Meinungsstand 129
2. Eigene Stellungnahme 129
3. Ergebnis 130
IV. Zurechnung der Anteile von nahen Familienangehörigen 131
1. Meinungsstand 131
2. Konfliktlösungen in anderen Rechtsgebieten 132
3. Eigener Lösungsvorschlag 134
a. Die Auswirkungen familiärer Beziehungen im Betriebsrentenrecht 134
b. Übertragbarkeit der steuerrechtlichen Betrachtungsweise 136
c. Anwendbarkeit des § 7 Abs. 5 BetrAVG als Kollisionsnorm 137
d. Die Zurechnung der Anteile naher Angehöriger als widerlegbare Vermutung 138
D. Ergebnis 140
Dritter Abschnitt: Der Insolvenzschutz des Betriebsrentengesetzes in den sog. Altfällen 143
A. Das Problem 143
B. Der Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 und 2 BetrAVG 144
I. Bedeutung des BVerfG-Beschlusses vom 19. 10. 1983 145
II. Ausnahmslose Einbeziehung von Ruhegeldempfängern gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG 146
III. Die Behandlung der Altfälle im Rahmen des § 7 Abs. 2 BetrAVG 147
1. Wirkung des § 26 BetrAVG 147
2. Motive des Gesetzgebers 148
3. Gründe für einen Insolvenzschutz in Altfällen 149
4. Versorgungszusagen mit und ohne Rechtsanspruch 151
5. Umfang des Insolvenzschutzes bei Altfällen 152
IV. Zusammenfassung 153
Literaturverzeichnis 155