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Listl, J. (Ed.) (1983). Der Religionsunterricht als bekenntnisgebundenes Lehrfach. Sechs Rechtsgutachten von Christoph Link und Armin Pahlke, Joseph Listl, Ulrich Scheuner, Alexander Hollerbach zur Frage der Möglichkeit der Teilnahme von Schülern am Religionsunterricht einer anderen Konfession. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45435-8
Listl, Joseph. Der Religionsunterricht als bekenntnisgebundenes Lehrfach: Sechs Rechtsgutachten von Christoph Link und Armin Pahlke, Joseph Listl, Ulrich Scheuner, Alexander Hollerbach zur Frage der Möglichkeit der Teilnahme von Schülern am Religionsunterricht einer anderen Konfession. Duncker & Humblot, 1983. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45435-8
Listl, J (ed.) (1983): Der Religionsunterricht als bekenntnisgebundenes Lehrfach: Sechs Rechtsgutachten von Christoph Link und Armin Pahlke, Joseph Listl, Ulrich Scheuner, Alexander Hollerbach zur Frage der Möglichkeit der Teilnahme von Schülern am Religionsunterricht einer anderen Konfession, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45435-8

Format

Der Religionsunterricht als bekenntnisgebundenes Lehrfach

Sechs Rechtsgutachten von Christoph Link und Armin Pahlke, Joseph Listl, Ulrich Scheuner, Alexander Hollerbach zur Frage der Möglichkeit der Teilnahme von Schülern am Religionsunterricht einer anderen Konfession

Editors: Listl, Joseph

Staatskirchenrechtliche Abhandlungen, Vol. 15

(1983)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhalt 7
Abkürzungsverzeichnis 9
Christoph Link/Armin Pahlke: Religionsunterricht und Bekenntniszugehörigkeit. Die Teilnahme katholischer Schüler, die sich vom Religionsunterricht der eigenen Konfession abgemeldet haben, am evangelischen Religionsunterricht der Sekundarstufe II nach niedersächsischem Schulrecht 13
I. Verfassungsrechtliche und kirchenvertragliche Grenzen der Ausgestaltung des Religionsunterrichts 14
1. Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach 14
2. Die Konsequenzen des Pflichtfachcharakters für Benotung und Versetzung 16
3. Die Übereinstimmung des Religionsunterrichts mit den Grundsätzen der betreffenden Religionsgemeinschaften 17
4. Das Recht zur Abmeldung vom Religionsunterricht 18
II. Die konfessionelle Öffnung des Religionsunterrichts in der reformierten Oberstufe 20
1. Die Besonderheiten des Religionsunterrichts in der gymnasialen Oberstufe, insbesondere in der niedersächsischen Oberstufenreform 20
2. Rechtsfragen der Öffnung des Religionsunterrichts für nicht-konfessionsangehörige Schüler 22
a) Reformvorstellungen der evangelischen und katholischen Kirche 22
b) Die konfessionelle Schülerhomogenität als Verfassungsprinzip? 24
c) Modifikation der „Grundsätze“ bei der Zulassung nicht-konfessionsangehöriger Schüler auf seiten der aufnehmenden Religionsgemeinschaft 26
d) Rechtsfolgen der Zulassung nicht-konfessionsangehöriger Schüler 27
e) Konfessionelle Überfremdung als Grenze der Öffnung 28
III. Möglichkeiten und Grenzen einseitiger konfessioneller Öffnung des Religionsunterrichts 29
1. Unbedenklichkeit ausnahmsweiser Regelungen 30
2. Öffnung des Religionsunterrichts für konfessionslose Schüler 31
3. Einseitige Öffnung des Religionsunterrichts für konfessionsfremde Schüler 33
a) Verstoß gegen den Pflichtfachcharakter bei Ummeldung 34
b) Verstoß gegen das Prinzip der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates? 37
c) Pflicht des Staates zur Anwendung divergierender Grundsätze der Religionsgemeinschaften? 38
d) Erfordernis einer Regelung im Einverständnis mit den betroffenen Religionsgemeinschaften 39
aa) Rechtliche Betroffenheit von Kirchen bei einseitiger Änderung der „Grundsätze“ anderer Religionsgemeinschaften 39
bb) Religionsunterricht als res mixta 42
cc) Die Reichweite des Verbots staatlicher Einmischung in kirchliche Mitgliedschaftsrechte und -pflichten 43
dd) Zwischenkirchliche Einigung als Voraussetzung der „Abwerbung oder Abwanderung“ von Schülern 43
ee) Vereinbarkeit mit Art. 4 GG 45
ff) Vereinbarkeit unterschiedlicher Regelungen für katholische und evangelische Schüler zum jeweils anderskonfessionellen Unterricht mit Art. 3 GG 46
IV. Zusammenfassung der Ergebnisse 47
Joseph Listl: Zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines „kooperativ-konfessionellen“ Religionsunterrichts an der Gesamtschule in Weinheim 49
I. Die Konzeption eines kooperativ-konfessionellen Religionsunterrichts 49
II. Die bekenntnismäßige Bindung des Religionsunterrichts in der Rechtsordnung 51
III. Zusammenfassung 55
Ulrich Scheuner: Die Teilnahme von Schülern anderer Konfession am Religionsunterricht 57
Ulrich Scheuner: Öffnung des Religionsunterrichts auf der Sekundarstufe für Schüler der anderen Konfession 63
I. 63
II. 65
III. 70
IV. 72
Joseph Listl: Zur Frage, ob einer Öffnung des bisher nach Konfessionen getrennt erteilten Religionsunterrichts für Schüler eines anderen Bekenntnisses in der Sekundarstufe II des Landes Baden-Württemberg rechtliche Bedenken entgegenstehen 73
I. Der bekenntnisgebundene Charakter des Religionsunterrichts 73
II. Zusammenfassung 77
Alexander Hollerbach: Religionsunterricht in der reformierten gymnasialen Oberstufe. Dokumentation und gutachtliche Stellungnahme zur Rechtslage in Baden-Württemberg 79
1. Teil: Dokumentation 79
A. 79
I. Allgemeines 79
II. Ausnahmen 79
III. Abiturprüfung (reformierte Oberstufe) 80
IV. Schlußbestimmungen 80
B. 81
Vereinbarung zwischen den evangelischen und katholischen Kirchen in Baden-Württemberg 81
1. Zu Ziff. 2.1 der o. g. Regelung 81
2. Zu Ziff. 2.2 der o. g. Regelung 81
3. Zu Ziff. 2.3 der o. g. Regelung 81
4. Zu Ziff. 2.4 der o. g. Regelung 82
2. Teil: Gutachten 82
A. 82
I. Reformierte Oberstufe 84
II. Nichtreformierte Oberstufe 85
III. Übrige Schulbereiche 85
B. 86
C. 88
D. Ergebnisse 106
3. Teil: Zur weiteren Diskussion 107
Nachwort (1983) 111
Personenregister 113
Sachwortregister 115