Über die gegenwärtige Bewegung in der Rechtswissenschaft
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Über die gegenwärtige Bewegung in der Rechtswissenschaft
Neubearb. und hrsg. von Manfred Rehbinder
Editors: Rehbinder, Manfred
Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 62
(1986)
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Abstract
Mit der Begründung dieser Schriftenreihe im Jahre 1966 ging es dem Berliner Handels- und Wirtschaftsrechtler Ernst E. Hirsch, wie er damals schrieb, um den Nachweis, »daß die Wiederaufnahme der durch die nationalsozialistische Herrschaft unterbundenen Bemühungen von Arthur Nussbaum um Erforschung der Rechtstatsachen für eine Rechtswissenschaft stricto sensu ebenso unentbehrlich ist wie die im deutschen Rechtskreis von Eugen Ehrlich begründete, aber noch immer vor allem von Juristen teils abgelehnte, teils beargwöhnte Rechtssoziologie.« Entsprechend dieser (unveränderten) Aufgabenstellung ist die Schriftenreihe zum einen der Beschäftigung mit den Klassikern der Vergangenheit und ihrer Relevanz für das Heute und zum anderen aktuellen Fragestellungen der Gegenwart gewidmet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Einleitung des Herausgebers | 7 | ||
I. Die neue historisch-philosophische Richtung der Rechtswissenschaft | 11 | ||
1. Die Entstehung einer realistischen Rechtswissenschaft als Reaktion auf das idealistische Naturrecht | 11 | ||
2. Forschungsaufgaben dieser neuen positivistischen Disziplin | 13 | ||
3. Ihr Verhältnis zur Rechtsgeschichte | 15 | ||
4. Ihr Verhältnis zur idealistischen Rechtsphilosophie | 15 | ||
II. Die neue historisch-philosophische Richtung und ihre Beurteilung der dogmatisch-systematischen Jurisprudenz | 21 | ||
1. Die Bestreitung des Wissenschaftscharakters der Rechtsdogmatik | 21 | ||
2. Die Ersetzung der Rechtsdogmatik durch Neubau der Rechtswissenschaft auf der Grundlage eines historisch-philosophischen Positivismus | 23 | ||
III. Rechtsdogmatik als eigenständige Wissenschaft | 28 | ||
1. Die Unterscheidung zwischen sozialer Theorie des Rechts (Rechtssoziologie) und juristischer Theorie des Rechts (Rechtsdogmatik) | 28 | ||
2. Die Unmöglichkeit einer Verschmelzung beider Gegenstandsbereiche | 32 | ||
a) Die Rolle des Interesses in der Rechtsdogmatik | 33 | ||
b) Die Rolle des Interessenschutzes in der Rechtsdogmatik | 36 | ||
c) Die Rolle des Rechtsschutzinteresses in der Rechtsdogmatik | 38 | ||
d) Die Bedeutung des Interessenschutzes für die Methode der Rechtsfindung | 38 | ||
IV. Rechtsdogmatik als Wissenschaft | 41 | ||
1. Zur Aufgabe der Wissenschaft | 41 | ||
2. Angewandte und theoretische Wissenschaft vom Recht | 42 | ||
3. Die Gesetze der Rechtsdogmatik als Regeln des juristischen Denkens | 44 | ||
V. Der Dualismus der Rechtswissenschaft | 50 | ||
1. Die objektive und die subjektive Betrachtungsweise des Rechts | 50 | ||
2. Die dynamische Betrachtungsweise in der Rechtsdogmatik | 51 | ||
3. Die öffentlichrechtliche und die privatrechtliche Betrachtungsweise des Rechts | 52 | ||
4. Die Untersuchung der ratio legis und der ratio juris | 54 | ||
5. Rechtsdogmatik als „objektive“ und selbständige Disziplin | 55 | ||
VI. Die Berührungspunkte zwischen Rechtssoziologie und Rechtsdogmatik | 57 | ||
1. Die Bedeutung der Lebensgrundlagen für die dogmatische Konstruktion der Begriffe | 57 | ||
2. Die Bedeutung der Lebensgrundlagen für die Klassifikation der Rechtsdisziplinen | 58 | ||
3. Die Zusammenstellung realer und dogmatischer Gesichtspunkte zum Zwecke von Forschung, Lehre und Rechtsanwendung | 60 | ||
4. Die Unabhängigkeit der Rechtsdogmatik von der Rechtssoziologie | 62 | ||
VII. Jhering und die Rechtsdogmatik | 64 | ||
VIII. Die selbständige Bedeutung der Rechtsdogmatik | 68 | ||
1. Rechtsdogmatik als praktische und als theoretische Rechtswissenschaft | 68 | ||
2. Rechtsdogmatik als Voraussetzung für Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte | 69 | ||
3. Plädoyer gegen die Monopolisierung der Rechtswissenschaft durch die Rechtssoziologie | 71 |