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Mordtatbestand und verfassungskonforme Rechtsanwendung

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Veh, H. (1986). Mordtatbestand und verfassungskonforme Rechtsanwendung. Ein Beitrag zu den Folgen verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, insbesondere für das Mordmerkmal »heimtückisch«. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46041-0
Veh, Herbert Michael. Mordtatbestand und verfassungskonforme Rechtsanwendung: Ein Beitrag zu den Folgen verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, insbesondere für das Mordmerkmal »heimtückisch«. Duncker & Humblot, 1986. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46041-0
Veh, H (1986): Mordtatbestand und verfassungskonforme Rechtsanwendung: Ein Beitrag zu den Folgen verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, insbesondere für das Mordmerkmal »heimtückisch«, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46041-0

Format

Mordtatbestand und verfassungskonforme Rechtsanwendung

Ein Beitrag zu den Folgen verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung, insbesondere für das Mordmerkmal »heimtückisch«

Veh, Herbert Michael

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 60

(1986)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
Erster Teil: Ausgangspunkt und Ziel der Untersuchung 19
I. Die Auseinandersetzung um den zwingenden Charakter der Mordmerkmale 19
II. Offenheit und Starrheit der einzelnen Merkmale 27
III. Grundpositionen zu den Merkmalen Heimtücke und Verdeckungsabsicht 31
IV. Die Bedeutung des Verfassungsrechts 35
V. Ziel und Gang der Untersuchung 40
Zweiter Teil: Verfassungsgerichtliche Vorgaben 42
I. Unmittelbare Aussagen zur Bestrafung vorsätzlicher Tötungen 42
1. Die Aussagen des Urteils des BVerfG v. 21.6.1977 (BVerfGE 45, 187 ff.) zum Mord 42
A. Grundsatz: Mord als besonders verwerfliche oder gefährliche Tötung 42
a) Ausgangspunkt 42
b) Verhältnismäßigkeit der Strafe bei besonderer Verwerflichkeit oder Gefährlichkeit der Tat 43
c) Der Vergleichsgegenstand zum „Besonderen“ 44
aa) Allgemeine Bestimmung des Vergleichsgegenstandes 44
bb) Folgerungen für die Auslegung 45
cc) Durchführung des Vergleichs 48
d) Die Bestimmung der Grenzlinie 50
e) Der Vergleichsmaßstab 52
B. Aussagen zur Auslegung des Mordtatbestandes im einzelnen 54
a) Feststellung der Verfassungsmäßigkeit 54
aa) Aussagen zu allgemeinen Auslegungsansätzen 54
bb) Aussagen zu einem konkreten Fall 57
b) Feststellung der Verfassungswidrigkeit 58
2. Der Beschluß v. 24.4.1978 (BVerfG, JR 1979, 28): Lebenslange Freiheitsstrafe trotz des Fehlens von Mordmerkmalen 62
A. Die Verhältnismäßigkeit der Norm 62
B. Die Verhältnismäßigkeit der Strafe im konkreten Fall 64
C. Zusammenfassung 67
3. Der Beschluß v. 25.10.1978 (BVerfGE 50, 5 ff.): Lebenslange Freiheitsstrafe trotz verminderter Schuldfähigkeit 67
A. Die Verhältnismäßigkeit der Norm 68
B. Die Verhältnismäßigkeit der Strafe im konkreten Fall 71
C. Zusammenfassung 75
4. Der Beschluß v. 16.4.1980 (BVerfGE 54, 100 ff.): Lebenslange Freiheitsstrafe trotz „Verstrickung in ein Unrechtssystem“ 75
A. Die Terminologie des Beschlusses 76
B. Die Überprüfung des Normengefüges 77
C. Die (angebliche) Notwendigkeit der Überzeugung des BGH von der Schuldangemessenheit der Strafe im konkreten Fall 78
D. Die Notwendigkeit der Überzeugung des BGH von der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Strafe im konkreten Fall 79
a) Die Bestätigung dieser Überzeugung durch das BVerfG 80
b) Die verfassungsrechtlich unbedenkliche Auslegung 80
c) Zusätzliche Anforderungen 82
E. Der Beschluß als Abkehr von den Aussagen des Urteils BVerfGE 45, 187 ff. zu § 211 StGB und zur Vereinbarkeit dieser Bestimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 82
a) Fragestellung 82
b) Der Beschluß als Ausdruck der allgemein geltenden Grenzen der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen 83
c) Der Beschluß als Ausdruck veränderter Anforderungen an die Norm? 86
F. Die Verhältnismäßigkeit der Strafe im konkreten Fall 88
G. Zusammenfassende Würdigung 89
5. Zusammenfassende Würdigung der Beschlüsse des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit lebenslanger Freiheitsstrafe im Anschluß an das Urteil BVerfGE 45, 187 ff. 90
II. Die Bezugnahme des BVerfG auf allgemeine Grundsätze und ihre Bedeutung für das Verständnis der verfassungsgerichtlichen Vorgaben 91
1. Der Schuldgrundsatz 91
A. Schuld als Vorwerfbarkeit 93
B. Schuld als Begrenzung präventiver Zweckverfolgung 96
C. Schuld und Verhältnismäßigkeit 100
D. Zulässiger Inhalt und zulässiges Gewicht der Bewertungsfaktoren 101
2. Der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung des Schuldgrundsatzes und seine Grenzen 103
A. Allgemeine Aussagen 103
B. Aussagen in bezug auf § 211 StGB 104
C. Die Bedeutung des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers für die Zulässigkeit der seine Strafdrohungsentscheidung beeinflussenden Faktoren 106
D. Auswirkungen für die generelle Gestaltung des Mordtatbestandes 109
3. Besondere Verwerflichkeit und besondere Gefährlichkeit als Leitprinzip der Auslegung des Mordtatbestandes 110
A. Die besondere Verwerflichkeit 111
B. Die besondere Gefährlichkeit 113
4. Der Grundsatz verfassungskonformer Auslegung als Schranke zulässiger Rechtsanwendung im Bereich des Mordmerkmals „heimtückisch“ 116
A. Konsequenzen für das nötige Verständnis verfassungsrechtlicher Anforderungen 117
B. Die notwendige Auslegung der Norm 119
C. Die Zulässigkeit der Rechtsfortbildung und ihre Grenzen 121
a) Aussagen des BVerfG 122
b) Beurteilung der Rechtsfortbildung des Großen Senats des BGH (BGHSt 30, 105 ff.) 123
aa) Feststellung einer Regelungslücke 123
bb) Schließen der Regelungslücke 124
cc) Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 125
c) Abgrenzung zu Fällen verfassungsgerichtlich gebilligter Rechtsfortbildung 127
Dritter Teil: Folgerungen für die Auslegung des Mordmerkmals „heimtückisch“ im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Vorgaben 129
I. Korrektur des bisherigen Heimtückeverständnisses der Rspr. bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände 129
1. Position der Rspr. 129
2. Der Zusammenhang mit den Aussagen des Beschlusses BVerfGE 54, 100 ff. 130
3. Vereinbarkeit mit anderen verfassungsgerichtlichen Vorgaben 133
II. Die Auslegung des Merkmals „heimtückisch“ im Sinne eines „bewußten Ausnutzens der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers“ 137
1. Präventive Argumentationsmuster 138
2. Unrechts- und schuldorientierte Argumente 141
A. Die besonders gefährliche Begehungsweise 141
a) Opfergefährdung 142
b) Gefährlichkeit für andere Rechtsgüter 143
B. Die besondere verbrecherische Energie des Täters 147
C. Die Feigheit des Täters 148
3. Ergebnis 150
III. Die Ergänzung des Heimtückeverständnisses des „bewußten Ausnutzens der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers“ durch eine Typenkorrektur 151
1. Bedenken 151
2. Einwände gegen diese Bedenken 152
3. Ergebnis 154
IV. Die generelle Frage nach der Anwendung der Typenkorrektur 154
V. Einzelne Vorschläge in Literatur und Rspr 156
1. Der Vertrauensbruch 156
2. Der Mißbrauch sozial-positiver Verhaltensweisen 158
3. Listiges Verhalten 160
VI. Entwicklung eines eigenen Vorschlags 161
1. Ausgangsüberlegungen 161
A. Das allgemeine Sicherheitsgefühl als zulässiger Ansatzpunkt der Auslegung? 161
B. Unmittelbare oder mittelbare Bewertung des Täterverhaltens? 162
C. Heimtücke als Tatausführungsmethode? 163
D. Die Notwendigkeit einer Auslegung des Merkmals 164
2. Die Entscheidung BGHSt 27, 322 ff. – ein Schritt in die richtige Richtung 164
A. Darstellung und Deutung der Entscheidung 164
B. Beurteilung der Entscheidung 165
3. Elemente einer Lösung 166
A. Heimlichkeit als Fehlen offener Feindseligkeit 166
a) Träger der Feindseligkeit 167
b) Beendigung der Feindseligkeit 167
c) Bezugspunkt der Feindseligkeit 168
d) Zusammenfassung 169
B. Die mit der Heimlichkeit verbundene Steigerung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat 170
C. Heimlichkeit als Ausdruck der Verschlagenheit 170
4. Vereinbarkeit mit den verfassungsgerichtlichen Vorgaben 171
5. Tauglichkeit zur Lösung diverser Problemfälle 174
A. BGHSt (GrS) 11, 139 ff. 174
B. BGHSt 8, 216 ff. 174
C. BGHSt (GrS) 30, 105 ff. 175
D. Zusammenfassung 177
6. Ergebnis 177
Literaturverzeichnis 178