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Theorie und Praxis subjektiver Auslegung im Strafrecht

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Schroth, U. (1983). Theorie und Praxis subjektiver Auslegung im Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45388-7
Schroth, Ulrich. Theorie und Praxis subjektiver Auslegung im Strafrecht. Duncker & Humblot, 1983. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45388-7
Schroth, U (1983): Theorie und Praxis subjektiver Auslegung im Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45388-7

Format

Theorie und Praxis subjektiver Auslegung im Strafrecht

Schroth, Ulrich

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 107

(1983)

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Abstract

Demokratie ist eine Staatsform in ständiger Bewegung: Die Macht des Volkssouveräns wird andauernd ausgeübt in demokratischer Entwicklung der Politik. Doch Chancen einer Dauer in einer grenzenlosen Zukunft, hat(te) diese Ordnung nur in einer rechtlichen Statik, in der Vergangenheit vor allem in Traditionen. Doch staatsrechtliche Institutionenlehre begegnet heute Problemen mit der Erfassung demokratischer Rechtsinhalte, Allgemeine Staatslehre seit der Weimarer Zeit. Antike Philosophie hat stets der Demokratie Hilfen als Staatsphilosophie geboten. Im Mittelpunkt stand seit der Renaissance die Staatsphilosophie Senecas. Sie muss als Leitfaden neu entdeckt werden; hier kommt Erkenntnis aus Ethik, nicht aus Metaphysik. Sie erstrebt den »ruhigen« Staat: in einer individualistischen Freiheit, in deren Ruhe in Mensch und Staat - in Staatsferne. Besitz kann Gefahr bedeuten; Eigentum schenkt aber Ruhe, wenn es den gebenden, gütigen Staat bringt. Seneca hat eine »Todeskultur« entwickelt, für Mensch und Staat. Er bietet dem Leser der Gegenwart Staatsberatung in Staatsphilosophie.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 10
1. Einleitung 11
2. Autor und Text in allgemeiner Auslegung und wissenschaftstheoretischer Diskussion 13
2.1. Intentionalismus, Konventionalismus und das Meinen des Autors 13
2.2. Die Relevanz der Sichtweise des Autors bei der Textinterpretation, dargestellt an den Diskussionsstandpunkten von Schleiermacher, Gadamer und Hirsch 23
2.2.1. Die Hermeneutik Schleiermachers 23
2.2.2. Die Hermeneutik Gadamers und die Notwendigkeit der Authenzität einer Textinterpretation 26
2.2.2.1. Darstellung 26
2.2.2.2. Zur Kritik der Gadamerschen Hermeneutik 28
2.2.3. Die hermeneutische Interpretationslehre von E. D. Hirsch 30
2.2.3.1. Darstellung 30
2.2.3.2. Stellungnahme und Kritik 33
3. Rekonstruktion der neueren Diskussion der subjektiven Auslegung 37
3.1. Die Auseinandersetzung mit dem „wahren" Willen des Gesetzgebers und der Sieg des „Willens des Gesetzes" 37
3.2. Die subjektive Auslegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts 49
3.2.1. Bierling 49
3.2.2. Ph. Heck 50
3.2.3. Stellungnahme 55
3.3. Die gegenwärtige Diskussion subjektiver Auslegung 58
3.3.1. Die subjektive Auslegung innerhalb von Auslegungspositionen, die von einer Alternativität der Zielbestimmtheit der Auslegung ausgehen 58
3.3.1.1. Darstellung 58
3.3.1.2. Kritik 61
3.3.2. Auslegungstheorien, die davon ausgehen, daß die Auslegungsziele „Wille des Gesetzgebers" und „Wille des Gesetzes" auf höherer Ebene vereint werden müssen 67
3.3.3. Die subjektive Auslegung innerhalb von Theorien, die die Alternativität von Auslegungszielen bestreiten 68
3.3.4. Funktionsbestimmungen subjektiver Auslegung 71
3.3.5. Subjektive Auslegung als Verdeutlichungsinstrument des Gesetzes 73
4. Die Begründetheit der Hauptthesen „gegen" die subjektive Auslegung 76
5. Systematisierung der Diskussion subjektiver Auslegung 82
5.1. Der Diskussionsrahmen subjektiver Auslegung 82
5.2. Der Bezugspunkt subjektiver Auslegung 83
5.3. Die Möglichkeit subjektiver Auslegung 85
5.4. Wie weit ist subjektive Auslegung erlaubt, wie weit ist sie verbindlich? 92
5.4.1. Die Akzeptation subjektiver Auslegung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung 92
5.4.2. Das Gesetzesbindungspostulat und die subjektive Auslegung 94
5.4.2.1. Sprachphilosophische Präzisierung des Gesetzesbindungspostulats 94
5.4.2.2. Kritik 96
5.4.2.3. Das Gesetzesbindungspostulat: Die Forderung, Gesetzgebung und Rechtsanwendung als kommunikatives Verhältnis anzusehen 99
5.4.2.3.1. Folgerung: Transparenz des Abweichens von der gesetzgeberischen Entscheidung 101
5.4.2.3.2. Folgerung: Leitlinien für die Abgrenzung berechtigter und nicht mehr berechtigter Abweichungen vom gesetzgeberischen Willen 102
5.4.2. Subjektive Auslegung im System der Begrenzungskriterien strafrechtlicher Auslegung 106
5.4.2.1. Das sogenannte Analogieverbot und dessen Kritik 106
5.4.2.2. Statt dessen: Begrenzungskriterien strafrechtlicher Auslegung 110
5.4.2.3. Subjektive Auslegung als Begrenzungskriterium 113
6. Exkurs 1: Die Strafbarkeit der Ersatzhehlerei unter dem Gesichtspunkt der gesetzgeberischen Neufassung des Hehlereitatbestandes 118
6.1. Die Diskussion um die Strafbarkeit der Ersatzhehlerei 118
6.2. Der Tatbestand der Hehlerei in historischer Entwicklung 121
6.3. Die Diskussion der Großen Strafrechtskommission über die Neufassung der Hehlerei 124
6.4. Die Strafbarkeit der Ersatzhehlerei unter dem Blickpunkt der gesetzgeberischen Entscheidung 127
7. Exkurs 2: Die Auslegung des Begriffes „absetzen" i n § 259 StGB unter dem Gesichtspunkt der gesetzgeberischen Neufassung des Tatbestandes 131
7.1. Die Diskussion um den Inhalt des Begriffes „absetzen" 131
7.2. Stellungnahme zur Diskussion 145
8. Zusammenfassung der Hauptthesen der Arbeit 152
Literaturverzeichnis 154