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Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht

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Schwitanski, H. (1986). Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht. Versuch einer systemorientierten Harmonisierung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46091-5
Schwitanski, Heinz-Georg. Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht: Versuch einer systemorientierten Harmonisierung. Duncker & Humblot, 1986. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46091-5
Schwitanski, H (1986): Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht: Versuch einer systemorientierten Harmonisierung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46091-5

Format

Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht

Versuch einer systemorientierten Harmonisierung

Schwitanski, Heinz-Georg

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 101

(1986)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 17
Erstes Kapitel: Die deliktssystematischen Entwicklungslinien in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Unternehmensschutz 21
I. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum deliktsrechtlichen Unternehmensschutz 22
A. Die Periode vor Inkrafttreten des BGB 23
1. Der Schutz des Gewerbebetriebs durch negatorische Abwehransprüche 23
2. Der Schutz des Gewerbebetriebs durch Schadensersatzansprüche 31
B. Die Periode nach Inkrafttreten des BGB 33
1. Die Entwicklung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung bis zum Urteil vom 27.2.1904 – RGZ 58, 24 33
2. Das Urteil des I. Zivilsenats des Reichsgerichts vom 27.2.1904 – RGZ 58, 24 35
3. Die Weiterentwicklung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zum sogenannten Bestandsschutz hin durch den VI. Zivilsenat 41
4. Untersuchung einiger der sogenannten Bestandsschutzformel widersprechender Urteile 46
5. Die Bedeutung des Unmittelbarkeitserfordernisses in der Bestandsschutzrechtsprechung 50
6. Die Aufgabe der Bestandsschutzformel durch den II. Zivilsenat für das Gebiet des Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts 51
a) Zur Herleitung aus dem Urteil vom 18.1.1905 – RG JW 1905, 174 Nr. 15 52
b) Das Unmittelbarkeitsverständnis des II. Zivilsenats im Urteil vom 17.1.1940 – RGZ 163, 21 55
c) Der Beschluß des II. Zivilsenats vom 21.4.1931 – RGZ 132, 311 57
7. Zusammenfassung: Die Ausbildung eines deliktsrechtlichen Unternehmensschutzes im Rahmen des § 823 Abs. 1 durch das Reichsgericht 58
II. Die Rechtsprechung des BGH zum Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb 59
A. Die erste Phase des Einstiegs in die Rechtsprechung zum Recht am Gewerbebetrieb: vom ersten Constanze-Urteil zum ersten Stromkabel-Urteil 59
B. Die zweite Phase der Präzisierung der anzuwendenden Grundsätze: vom ersten Stromkabel-Urteil bis zum Höllenfeuer-Urteil 63
C. Die dritte Phase der Abkehr von den im ersten Constanze-Urteil entwickelten Grundsätzen: das Höllenfeuer-Urteil 69
D. Die vierte Phase der Konsolidierung und Eingrenzung: vom Höllenfeuer-Urteil bis heute 71
E. Zusammenfassung 74
III. Zusammenfassende kritische Würdigung der Entwicklung des Rechts am Gewerbebetrieb in der bzw. durch die Rechtsprechung 75
A. Kontinuität der Rechtsprechung? 75
B. Die „Brüche“ in der Rechtsprechungsentwicklung 76
C. Das bisherige Ergebnis der Rechtsprechung: die drei Grundsätze der Haftung aus Verletzung des Rechts am Gewerbebetrieb 79
1. Das Unmittelbarkeitserfordernis 79
2. Der sog. Subsidiaritätsgrundsatz 84
3. Der offene Tatbestand 85
D. Das entscheidende argumentative Defizit: Haftungsbegrenzung statt Haftungsbegründung 88
Zweites Kapitel: Allgemeine Grundlagen des Deliktsrechts 93
I. Der vom Deliktsrecht zu bewältigende Interessenkonflikt 93
II. Die beiden „extremen“ gesetzgeberischen Lösungsmöglichkeiten 96
III. Die grundsätzliche Entscheidung des BGB-Gesetzgebers 97
IV. Der Weg zur Kodifikation: die Lösung des deliktsrechtlichen Grundkonflikts im Gesetzgebungsprozeß 98
A. Der Vorentwurf 98
B. Der Erste Entwurf 103
1. Schmiedels Analyse des Gesetzgebungsverfahrens in den Beratungen der I. Kommission 104
2. Kritik und eigene Analyse 106
C. Das Verhältnis des Vorentwurfs zum Ersten Entwurf 114
D. Der Zweite Entwurf 116
E. Das Verhältnis des Ersten zum Zweiten Entwurf 118
V. Wechselbezüglichkeiten zwischen den den „mittleren“ Lösungsweg des Gesetzgebers kennzeichnenden Elementen 121
Drittes Kapitel: Der Regelungsgehalt des § 823 Abs. 1 124
I. Das traditionelle Verständnis des Regelungsgehalts des § 823 Abs. 1 124
A. Die Grundlegung des traditionellen Verständnisses in der Diskussion unmittelbar nach Inkrafttreten des BGB 125
B. Das Infragestellen des traditionellen Verständnisses des § 823 Abs. 1 130
1. Die Kritik an der dem subjektiven Recht im Rahmen des § 823 Abs. 1 beigelegten Funktion 131
a) Von der Begriffs- zur Funktionsbetrachtung 131
b) Der Gedanke des Institutionenschutzes und seine Verwendbarkeit im Deliktssystem des BGB 132
c) Nipperdeys These von den durch die §§ 823 Abs. 2, 826 geschaffenen subjektiven Rechten 136
2. Die Bedeutung des Absolutheitserfordernisses zur positiven Bestimmung der von § 823 Abs. 1 in Bezug genommenen subjektiven Rechte 139
a) Zum Versuch, das Absolutheitserfordernis außerdeliktsrechtlich näher zu bestimmen 140
b) Zum Versuch einer Differenzierung zwischen Innen- und Außenbeziehung 141
3. Die Bedeutung des Kriteriums des generellen Schutzes zur positiven Bestimmung der von § 823 Abs. 1 in Bezug genommenen subjektiven Rechte 143
4. Fazit: Der Fehler der isolierten Betrachtung der Haftungsvoraussetzungen des § 823 Abs. 1 144
II. Versuch der Entwicklung neuer Kriterien zur Bestimmung des Regelungsgehalts des § 823 Abs. 1 auf der Grundlage der Diskussion um den Rechtswidrigkeitsbegriff 145
A. Darstellung der Lehre vom Verhaltensunrecht und ihrer Kritik 146
B. Die Lehre von der Erheblichkeit der Eingriffsqualität und ihre Kritik 147
C. Der Ansatzpunkt der weiteren Betrachtung: Die mittelbaren Eingriffe als „gemeinsamer Nenner“ 149
1. Der Unterschied zwischen der erstmaligen Abgrenzung mittelbarer von unmittelbaren Eingriffen durch von Caemmerer und allen späteren Versuchen 150
2. Suche nach einem inneren Grund für die Unterscheidung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Eingriffen 151
a) Das Abstellen auf einen natürlichen Handlungsbegriff 151
b) Das Abstellen auf den Schutzbereich der in § 823 Abs. 1 benannten Rechte 152
3. Gegenüberstellung mittelbarer und unmittelbarer Verletzungshandlungen 152
4. Der Versuch Löwischs, die dogmatischen Grundlagen dieser Unterscheidung aufzudecken 153
a) Darstellung des von Löwisch entwickelten Gedankengangs 153
b) Kritik der dogmatischen Absicherung im Sinne Löwischs 157
5. Eigener Lösungsansatz: Rechtfertigung der Differenzierung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Eingriffen aus der deliktssystematischen Funktion des § 823 Abs. 1 159
a) Die deliktssystematische Funktion des subjektiven Rechts in § 823 Abs. 1 nach der vom Gesetzgeber verfolgten Regelungsabsicht 160
b) Ansätze zu einem funktionalen Verständnis bei den sog. unmittelbaren Eingriffen 160
c) Die fehlende außerdeliktsrechtliche Handlungsumschreibung bei reinen Verletzungshandlungen 161
d) Zur Frage, woher man das zur Bewertung mittelbarer Eingriffe notwendige weitere Wertungselement gewinnen kann 163
aa) Die Bedeutung des Fahrlässigkeitserfordernisses 164
bb) Fahrlässigkeit als Schuldform? 165
cc) Die Auswirkungen der Objektivierung des Fahrlässigkeitsbegriffs 167
e) Auswirkungen der Vorschriften des defensiven Schutzes auf die Grenzziehung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Eingriffen 169
f) Zusammenfassung: Die eingeschränkte Unmittelbarkeitslehre von Caemmerers als Ausdruck der deliktssystematischen Funktion des § 823 Abs. 1 175
6. Überprüfung des hier gefundenen Ergebnisses an der zum Konzept von Caemmerers vorgebrachten Kritik 176
7. Verhältnis des hier vertretenen Konzepts der eingeschränkten Unmittelbarkeitslehre zu den „reinen“ Lehren vom Verhaltens- und Erfolgsunrecht 178
a) Verhältnis zur Lehre vom Erfolgsunrecht 178
b) Verhältnis zu den Versuchen, den klassischen dreigliedrigen Deliktsaufbau durch Berücksichtigung zusätzlicher materieller Wertungselemente auf der Tatbestandsebene beizubehalten 181
aa) Die Lehre von der sozialtypischen Offenkundigkeit 182
bb) Zum Versuch Preusches, eingrenzende Voraussetzungen des sonstigen Rechts iSd. § 823 Abs. 1 zu entwickeln 187
cc) Zum Versuch Preusches, die Verwirklichung einer typischen Gefahr als haftungsbegrenzendes Merkmal im Tatbestand des § 823 Abs. 1 anzusiedeln 190
c) Verhältnis zur Lehre vom Verhaltensunrecht 198
d) Verhältnis zu der von Fraenkel vertretenen Auffassung 203
aa) Darstellung des von Fraenkel entwickelten Konzepts 203
bb) Kritik an Fraenkels Konzept 210
III. Allgemeine Kritik am herrschenden Deliktsrechtsverständnis 213
A. Die Notwendigkeit der Abkehr von der Orientierung an strafrechtlichem Gedankengut: Deliktsrecht als Vermögensschutzrecht 213
B. Die Bedeutung des Streits um die Rechtswidrigkeitstheorien 219
C. Parallele zum Bereicherungsrecht: Die deliktsrechtliche Einheitstheorie 220
IV. Zusammenfassende Bestimmung des Regelungsgehalts des § 823 Abs. 1 222
Viertes Kapitel: Der Regelungsgehalt des § 826 226
I. Die entstehungsgeschichtlich ausgewiesene Funktion des § 826 226
II. Die umstrittene Auslegung der positivierten Haftungsvoraussetzungen des § 826 227
A. Der Begriff der Sittenwidrigkeit 228
1. Zur Bezugnahme auf außerrechtliche Maßstäbe 228
2. Die Bezugnahme auf innerrechtliche Maßstäbe 229
3. Funktionale Betrachtung 230
B. Die subjektiven Haftungsvoraussetzungen des § 826 232
1. Die Kritik von Bars an der herrschenden Meinung 233
2. Untersuchung der Aussagen Mayer-Malys 233
3. Die Kenntnis der die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände 239
III. Zusammenfassung: Der Regelungsgehalt des § 826 244
Fünftes Kapitel: Der Anwendungsbereich des § 823 Abs. 2 245
I. Zur Entstehungsgeschichte des § 823 Abs. 2 246
II. Die Funktion des § 823 Abs. 2 im Deliktssystem 247
A. Das Verständnis des § 823 Abs. 2 als Grundtatbestand und der §§ 823 Abs. 1, 826 als ergänzende Sonderregeln 247
B. Kritik: § 823 Abs. 2 als beschränkte Generalklausel 248
C. Zum Schutzgesetzerfordernis 250
1. Richterrecht als Schutzgesetz? 250
2. Die Notwendigkeit der deliktsrechtlichen Verortung der Verkehrspflichten 253
a) Die sog. Verkehrspflichten (Gegenstand und Entwicklung) 254
b) Die Verkehrspflichten: Resultat einer praeter legalen Rechtsfortbildung im Bereich der Haftung für Unterlassen? 255
aa) Die Bedeutung der Entscheidung vom 30.10.1902 – RGZ 52, 373 257
bb) Die Bedeutung der Entscheidung vom 23.2.1903 – RGZ 54, 53 263
cc) Deliktssystem und Haftung für Unterlassen 265
dd) Die Verkehrspflichten: Ausprägung des materiellen deliktsrechtlichen Haftungsprinzips 270
c) Verkehrspflichten und die Lehre von der Erheblichkeit der Eingriffsqualität 271
d) Die Folgen der Einordnung von Richterrecht als Schutzgesetz in § 823 Abs. 2 277
aa) Verkehrspflichten zum Schutz fremden Vermögens 277
bb) Exkurs: Zum Verhältnis der c. i. c. und des Vertrags mit Schutzwirkung zum Deliktssystem 281
cc) Zu Canaris’ Versuch, die Notwendigkeit einer „dritten Spur des Haftungsrechts“ zu belegen 283
dd) Zu Pickers Versuch einer Grundlegung der Dogmatik einer Sonderhaftung bei Sonderverbindung 289
ee) Grundsätzliches zur „Rückführung“ ausgelagerter Sachverhalte in das Deliktsrecht mit Hilfe von in § 823 Abs. 2 angesiedelten Verkehrspflichten 296
D. Das Verständnis des § 823 Abs. 2 als eine die §§ 823 Abs. 1, 826 lediglich ergänzende und konkretisierende Norm 300
III. Zusammenfassung 305
A. Der Regelungsgehalt des § 823 Abs. 2 305
B. Zur Bedeutung einer Lehre von den Verkehrspflichten 306
C. Das Deliktssystem des BGB 306
Sechstes Kapitel: Die Bewältigung von Unternehmensbeeinträchtigungen im geltenden Deliktssystem 310
I. Die bisherigen Versuche einer deliktssystematischen Absicherung des haftungsrechtlichen Unternehmensschutzes 310
A. Das Unternehmen als Recht iSd. § 823 Abs. 1 310
B. Der Leitgedanke vom „Unternehmensschutz“ 312
C. Zu den Versuchen einer dogmatischen Reintegration eines als systemüberschreitend erkannten Unternehmensschutzes in das Deliktssystem 313
1. Schrauders These von der analogen Anwendung des § 823 Abs. 1 314
2. Buchners These vom Recht am Gewerbebetrieb als richterliche Rechtsfortbildung praeter legem 318
II. Eigener Lösungsansatz: Entwicklung der deliktsrechtlichen Haftung für Unternehmensbeeinträchtigungen aus gesetzgeberischen Wertungsvorgaben 328
A. Die grundsätzliche Bezugnahme auf die einzelnen Rechtsbeziehungen als Organisationsmittel des Unternehmens 329
B. Unternehmensbeeinträchtigungen als Verletzung des Eigentums (an den Produktionsmitteln) iSd. § 823 Abs. 1 329
1. Die bisherigen Versuche der Erfassung von reinen Gebrauchsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzungen iSd. § 823 Abs. 1 330
a) Die grundlegenden Entscheidungen des BGH 330
b) Von der Fixierung auf die Sachzuordnung zur Funktionsbetrachtung 331
c) Zur Ablehnung einer Haftung in sämtlichen durch Energieausfall bedingten Schadensfällen 333
d) Zu den Versuchen der Erarbeitung von Differenzierungskriterien bezüglich der Ersatzfähigkeit von Gebrauchsbeeinträchtigungen 334
e) Zu Fraenkels Ablehnung der Ausdehnung des Rechtsverletzungstatbestands auf alle Fälle von Rechtsausübungsstörungen 341
2. Die im Eigentumsrecht enthaltenen Wertungsvorgaben für die deliktsrechtliche Erfassung von Gebrauchsbeeinträchtigungen 344
a) Keine Verwendungserfolgszuweisung 344
b) Ausschließliche Zuweisung der sachbezogenen Verwendungsbestimmung 345
3. Die als Verletzung des Eigentums an den Produktionsmitteln gem. § 823 Abs. 1 erfaßbaren Unternehmensbeeinträchtigungen 349
a) Preusches Unterscheidung zwischen einem Produktions- und einem Absatzbereich 349
b) Die sich aus dem Eigentum an den Produktionsmitteln ergebenden Wertungsvorgaben 356
Siebtes Kapitel: Deliktsrechtliche Erfassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen 361
I. Zur Möglichkeit der deliktsrechtlichen Erfassung des Arbeitskampfs über § 826 361
A. Gründe für eine „Rückkehr“ zu § 826 361
B. Die allgemeine Entwicklung des Arbeitskampfrechts 363
II. Eigener Lösungsansatz: Rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitnehmer als Verletzung des funktionalisierten Eigentums an den Produktionsmitteln 365
A. Die Bedeutung der Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Rechts am Gewerbebetrieb vom Bestands- auf den Betätigungsschutz 365
B. Die entscheidende Bruchstelle bei der bisherigen deliktsrechtlichen Erfassung: Entwicklung der vertraglichen Grenzen aus dem Deliktsrecht 369
C. Der Unrechtsgehalt des Streiks 372
1. Das Abstellen auf die Kollektivität 372
2. Das Abstellen auf den Gedanken der Verleitung zum Vertragsbruch 377
D. Zur Bedeutung der Arbeitskampffreiheit für das Deliktsrecht 380
E. Zusammenfassung: Vom „Sonderdeliktsrecht“ zur Anwendung der §§ 823 ff. auf das Arbeitskampfrecht 386
Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse 388
Literaturverzeichnis 397