Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht

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Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht
Versuch einer systemorientierten Harmonisierung
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 101
(1986)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 17 | ||
Erstes Kapitel: Die deliktssystematischen Entwicklungslinien in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Unternehmensschutz | 21 | ||
I. Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zum deliktsrechtlichen Unternehmensschutz | 22 | ||
A. Die Periode vor Inkrafttreten des BGB | 23 | ||
1. Der Schutz des Gewerbebetriebs durch negatorische Abwehransprüche | 23 | ||
2. Der Schutz des Gewerbebetriebs durch Schadensersatzansprüche | 31 | ||
B. Die Periode nach Inkrafttreten des BGB | 33 | ||
1. Die Entwicklung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung bis zum Urteil vom 27.2.1904 – RGZ 58, 24 | 33 | ||
2. Das Urteil des I. Zivilsenats des Reichsgerichts vom 27.2.1904 – RGZ 58, 24 | 35 | ||
3. Die Weiterentwicklung der reichsgerichtlichen Rechtsprechung zum sogenannten Bestandsschutz hin durch den VI. Zivilsenat | 41 | ||
4. Untersuchung einiger der sogenannten Bestandsschutzformel widersprechender Urteile | 46 | ||
5. Die Bedeutung des Unmittelbarkeitserfordernisses in der Bestandsschutzrechtsprechung | 50 | ||
6. Die Aufgabe der Bestandsschutzformel durch den II. Zivilsenat für das Gebiet des Wettbewerbs- und Warenzeichenrechts | 51 | ||
a) Zur Herleitung aus dem Urteil vom 18.1.1905 – RG JW 1905, 174 Nr. 15 | 52 | ||
b) Das Unmittelbarkeitsverständnis des II. Zivilsenats im Urteil vom 17.1.1940 – RGZ 163, 21 | 55 | ||
c) Der Beschluß des II. Zivilsenats vom 21.4.1931 – RGZ 132, 311 | 57 | ||
7. Zusammenfassung: Die Ausbildung eines deliktsrechtlichen Unternehmensschutzes im Rahmen des § 823 Abs. 1 durch das Reichsgericht | 58 | ||
II. Die Rechtsprechung des BGH zum Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb | 59 | ||
A. Die erste Phase des Einstiegs in die Rechtsprechung zum Recht am Gewerbebetrieb: vom ersten Constanze-Urteil zum ersten Stromkabel-Urteil | 59 | ||
B. Die zweite Phase der Präzisierung der anzuwendenden Grundsätze: vom ersten Stromkabel-Urteil bis zum Höllenfeuer-Urteil | 63 | ||
C. Die dritte Phase der Abkehr von den im ersten Constanze-Urteil entwickelten Grundsätzen: das Höllenfeuer-Urteil | 69 | ||
D. Die vierte Phase der Konsolidierung und Eingrenzung: vom Höllenfeuer-Urteil bis heute | 71 | ||
E. Zusammenfassung | 74 | ||
III. Zusammenfassende kritische Würdigung der Entwicklung des Rechts am Gewerbebetrieb in der bzw. durch die Rechtsprechung | 75 | ||
A. Kontinuität der Rechtsprechung? | 75 | ||
B. Die „Brüche“ in der Rechtsprechungsentwicklung | 76 | ||
C. Das bisherige Ergebnis der Rechtsprechung: die drei Grundsätze der Haftung aus Verletzung des Rechts am Gewerbebetrieb | 79 | ||
1. Das Unmittelbarkeitserfordernis | 79 | ||
2. Der sog. Subsidiaritätsgrundsatz | 84 | ||
3. Der offene Tatbestand | 85 | ||
D. Das entscheidende argumentative Defizit: Haftungsbegrenzung statt Haftungsbegründung | 88 | ||
Zweites Kapitel: Allgemeine Grundlagen des Deliktsrechts | 93 | ||
I. Der vom Deliktsrecht zu bewältigende Interessenkonflikt | 93 | ||
II. Die beiden „extremen“ gesetzgeberischen Lösungsmöglichkeiten | 96 | ||
III. Die grundsätzliche Entscheidung des BGB-Gesetzgebers | 97 | ||
IV. Der Weg zur Kodifikation: die Lösung des deliktsrechtlichen Grundkonflikts im Gesetzgebungsprozeß | 98 | ||
A. Der Vorentwurf | 98 | ||
B. Der Erste Entwurf | 103 | ||
1. Schmiedels Analyse des Gesetzgebungsverfahrens in den Beratungen der I. Kommission | 104 | ||
2. Kritik und eigene Analyse | 106 | ||
C. Das Verhältnis des Vorentwurfs zum Ersten Entwurf | 114 | ||
D. Der Zweite Entwurf | 116 | ||
E. Das Verhältnis des Ersten zum Zweiten Entwurf | 118 | ||
V. Wechselbezüglichkeiten zwischen den den „mittleren“ Lösungsweg des Gesetzgebers kennzeichnenden Elementen | 121 | ||
Drittes Kapitel: Der Regelungsgehalt des § 823 Abs. 1 | 124 | ||
I. Das traditionelle Verständnis des Regelungsgehalts des § 823 Abs. 1 | 124 | ||
A. Die Grundlegung des traditionellen Verständnisses in der Diskussion unmittelbar nach Inkrafttreten des BGB | 125 | ||
B. Das Infragestellen des traditionellen Verständnisses des § 823 Abs. 1 | 130 | ||
1. Die Kritik an der dem subjektiven Recht im Rahmen des § 823 Abs. 1 beigelegten Funktion | 131 | ||
a) Von der Begriffs- zur Funktionsbetrachtung | 131 | ||
b) Der Gedanke des Institutionenschutzes und seine Verwendbarkeit im Deliktssystem des BGB | 132 | ||
c) Nipperdeys These von den durch die §§ 823 Abs. 2, 826 geschaffenen subjektiven Rechten | 136 | ||
2. Die Bedeutung des Absolutheitserfordernisses zur positiven Bestimmung der von § 823 Abs. 1 in Bezug genommenen subjektiven Rechte | 139 | ||
a) Zum Versuch, das Absolutheitserfordernis außerdeliktsrechtlich näher zu bestimmen | 140 | ||
b) Zum Versuch einer Differenzierung zwischen Innen- und Außenbeziehung | 141 | ||
3. Die Bedeutung des Kriteriums des generellen Schutzes zur positiven Bestimmung der von § 823 Abs. 1 in Bezug genommenen subjektiven Rechte | 143 | ||
4. Fazit: Der Fehler der isolierten Betrachtung der Haftungsvoraussetzungen des § 823 Abs. 1 | 144 | ||
II. Versuch der Entwicklung neuer Kriterien zur Bestimmung des Regelungsgehalts des § 823 Abs. 1 auf der Grundlage der Diskussion um den Rechtswidrigkeitsbegriff | 145 | ||
A. Darstellung der Lehre vom Verhaltensunrecht und ihrer Kritik | 146 | ||
B. Die Lehre von der Erheblichkeit der Eingriffsqualität und ihre Kritik | 147 | ||
C. Der Ansatzpunkt der weiteren Betrachtung: Die mittelbaren Eingriffe als „gemeinsamer Nenner“ | 149 | ||
1. Der Unterschied zwischen der erstmaligen Abgrenzung mittelbarer von unmittelbaren Eingriffen durch von Caemmerer und allen späteren Versuchen | 150 | ||
2. Suche nach einem inneren Grund für die Unterscheidung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Eingriffen | 151 | ||
a) Das Abstellen auf einen natürlichen Handlungsbegriff | 151 | ||
b) Das Abstellen auf den Schutzbereich der in § 823 Abs. 1 benannten Rechte | 152 | ||
3. Gegenüberstellung mittelbarer und unmittelbarer Verletzungshandlungen | 152 | ||
4. Der Versuch Löwischs, die dogmatischen Grundlagen dieser Unterscheidung aufzudecken | 153 | ||
a) Darstellung des von Löwisch entwickelten Gedankengangs | 153 | ||
b) Kritik der dogmatischen Absicherung im Sinne Löwischs | 157 | ||
5. Eigener Lösungsansatz: Rechtfertigung der Differenzierung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Eingriffen aus der deliktssystematischen Funktion des § 823 Abs. 1 | 159 | ||
a) Die deliktssystematische Funktion des subjektiven Rechts in § 823 Abs. 1 nach der vom Gesetzgeber verfolgten Regelungsabsicht | 160 | ||
b) Ansätze zu einem funktionalen Verständnis bei den sog. unmittelbaren Eingriffen | 160 | ||
c) Die fehlende außerdeliktsrechtliche Handlungsumschreibung bei reinen Verletzungshandlungen | 161 | ||
d) Zur Frage, woher man das zur Bewertung mittelbarer Eingriffe notwendige weitere Wertungselement gewinnen kann | 163 | ||
aa) Die Bedeutung des Fahrlässigkeitserfordernisses | 164 | ||
bb) Fahrlässigkeit als Schuldform? | 165 | ||
cc) Die Auswirkungen der Objektivierung des Fahrlässigkeitsbegriffs | 167 | ||
e) Auswirkungen der Vorschriften des defensiven Schutzes auf die Grenzziehung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Eingriffen | 169 | ||
f) Zusammenfassung: Die eingeschränkte Unmittelbarkeitslehre von Caemmerers als Ausdruck der deliktssystematischen Funktion des § 823 Abs. 1 | 175 | ||
6. Überprüfung des hier gefundenen Ergebnisses an der zum Konzept von Caemmerers vorgebrachten Kritik | 176 | ||
7. Verhältnis des hier vertretenen Konzepts der eingeschränkten Unmittelbarkeitslehre zu den „reinen“ Lehren vom Verhaltens- und Erfolgsunrecht | 178 | ||
a) Verhältnis zur Lehre vom Erfolgsunrecht | 178 | ||
b) Verhältnis zu den Versuchen, den klassischen dreigliedrigen Deliktsaufbau durch Berücksichtigung zusätzlicher materieller Wertungselemente auf der Tatbestandsebene beizubehalten | 181 | ||
aa) Die Lehre von der sozialtypischen Offenkundigkeit | 182 | ||
bb) Zum Versuch Preusches, eingrenzende Voraussetzungen des sonstigen Rechts iSd. § 823 Abs. 1 zu entwickeln | 187 | ||
cc) Zum Versuch Preusches, die Verwirklichung einer typischen Gefahr als haftungsbegrenzendes Merkmal im Tatbestand des § 823 Abs. 1 anzusiedeln | 190 | ||
c) Verhältnis zur Lehre vom Verhaltensunrecht | 198 | ||
d) Verhältnis zu der von Fraenkel vertretenen Auffassung | 203 | ||
aa) Darstellung des von Fraenkel entwickelten Konzepts | 203 | ||
bb) Kritik an Fraenkels Konzept | 210 | ||
III. Allgemeine Kritik am herrschenden Deliktsrechtsverständnis | 213 | ||
A. Die Notwendigkeit der Abkehr von der Orientierung an strafrechtlichem Gedankengut: Deliktsrecht als Vermögensschutzrecht | 213 | ||
B. Die Bedeutung des Streits um die Rechtswidrigkeitstheorien | 219 | ||
C. Parallele zum Bereicherungsrecht: Die deliktsrechtliche Einheitstheorie | 220 | ||
IV. Zusammenfassende Bestimmung des Regelungsgehalts des § 823 Abs. 1 | 222 | ||
Viertes Kapitel: Der Regelungsgehalt des § 826 | 226 | ||
I. Die entstehungsgeschichtlich ausgewiesene Funktion des § 826 | 226 | ||
II. Die umstrittene Auslegung der positivierten Haftungsvoraussetzungen des § 826 | 227 | ||
A. Der Begriff der Sittenwidrigkeit | 228 | ||
1. Zur Bezugnahme auf außerrechtliche Maßstäbe | 228 | ||
2. Die Bezugnahme auf innerrechtliche Maßstäbe | 229 | ||
3. Funktionale Betrachtung | 230 | ||
B. Die subjektiven Haftungsvoraussetzungen des § 826 | 232 | ||
1. Die Kritik von Bars an der herrschenden Meinung | 233 | ||
2. Untersuchung der Aussagen Mayer-Malys | 233 | ||
3. Die Kenntnis der die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände | 239 | ||
III. Zusammenfassung: Der Regelungsgehalt des § 826 | 244 | ||
Fünftes Kapitel: Der Anwendungsbereich des § 823 Abs. 2 | 245 | ||
I. Zur Entstehungsgeschichte des § 823 Abs. 2 | 246 | ||
II. Die Funktion des § 823 Abs. 2 im Deliktssystem | 247 | ||
A. Das Verständnis des § 823 Abs. 2 als Grundtatbestand und der §§ 823 Abs. 1, 826 als ergänzende Sonderregeln | 247 | ||
B. Kritik: § 823 Abs. 2 als beschränkte Generalklausel | 248 | ||
C. Zum Schutzgesetzerfordernis | 250 | ||
1. Richterrecht als Schutzgesetz? | 250 | ||
2. Die Notwendigkeit der deliktsrechtlichen Verortung der Verkehrspflichten | 253 | ||
a) Die sog. Verkehrspflichten (Gegenstand und Entwicklung) | 254 | ||
b) Die Verkehrspflichten: Resultat einer praeter legalen Rechtsfortbildung im Bereich der Haftung für Unterlassen? | 255 | ||
aa) Die Bedeutung der Entscheidung vom 30.10.1902 – RGZ 52, 373 | 257 | ||
bb) Die Bedeutung der Entscheidung vom 23.2.1903 – RGZ 54, 53 | 263 | ||
cc) Deliktssystem und Haftung für Unterlassen | 265 | ||
dd) Die Verkehrspflichten: Ausprägung des materiellen deliktsrechtlichen Haftungsprinzips | 270 | ||
c) Verkehrspflichten und die Lehre von der Erheblichkeit der Eingriffsqualität | 271 | ||
d) Die Folgen der Einordnung von Richterrecht als Schutzgesetz in § 823 Abs. 2 | 277 | ||
aa) Verkehrspflichten zum Schutz fremden Vermögens | 277 | ||
bb) Exkurs: Zum Verhältnis der c. i. c. und des Vertrags mit Schutzwirkung zum Deliktssystem | 281 | ||
cc) Zu Canaris’ Versuch, die Notwendigkeit einer „dritten Spur des Haftungsrechts“ zu belegen | 283 | ||
dd) Zu Pickers Versuch einer Grundlegung der Dogmatik einer Sonderhaftung bei Sonderverbindung | 289 | ||
ee) Grundsätzliches zur „Rückführung“ ausgelagerter Sachverhalte in das Deliktsrecht mit Hilfe von in § 823 Abs. 2 angesiedelten Verkehrspflichten | 296 | ||
D. Das Verständnis des § 823 Abs. 2 als eine die §§ 823 Abs. 1, 826 lediglich ergänzende und konkretisierende Norm | 300 | ||
III. Zusammenfassung | 305 | ||
A. Der Regelungsgehalt des § 823 Abs. 2 | 305 | ||
B. Zur Bedeutung einer Lehre von den Verkehrspflichten | 306 | ||
C. Das Deliktssystem des BGB | 306 | ||
Sechstes Kapitel: Die Bewältigung von Unternehmensbeeinträchtigungen im geltenden Deliktssystem | 310 | ||
I. Die bisherigen Versuche einer deliktssystematischen Absicherung des haftungsrechtlichen Unternehmensschutzes | 310 | ||
A. Das Unternehmen als Recht iSd. § 823 Abs. 1 | 310 | ||
B. Der Leitgedanke vom „Unternehmensschutz“ | 312 | ||
C. Zu den Versuchen einer dogmatischen Reintegration eines als systemüberschreitend erkannten Unternehmensschutzes in das Deliktssystem | 313 | ||
1. Schrauders These von der analogen Anwendung des § 823 Abs. 1 | 314 | ||
2. Buchners These vom Recht am Gewerbebetrieb als richterliche Rechtsfortbildung praeter legem | 318 | ||
II. Eigener Lösungsansatz: Entwicklung der deliktsrechtlichen Haftung für Unternehmensbeeinträchtigungen aus gesetzgeberischen Wertungsvorgaben | 328 | ||
A. Die grundsätzliche Bezugnahme auf die einzelnen Rechtsbeziehungen als Organisationsmittel des Unternehmens | 329 | ||
B. Unternehmensbeeinträchtigungen als Verletzung des Eigentums (an den Produktionsmitteln) iSd. § 823 Abs. 1 | 329 | ||
1. Die bisherigen Versuche der Erfassung von reinen Gebrauchsbeeinträchtigungen als Eigentumsverletzungen iSd. § 823 Abs. 1 | 330 | ||
a) Die grundlegenden Entscheidungen des BGH | 330 | ||
b) Von der Fixierung auf die Sachzuordnung zur Funktionsbetrachtung | 331 | ||
c) Zur Ablehnung einer Haftung in sämtlichen durch Energieausfall bedingten Schadensfällen | 333 | ||
d) Zu den Versuchen der Erarbeitung von Differenzierungskriterien bezüglich der Ersatzfähigkeit von Gebrauchsbeeinträchtigungen | 334 | ||
e) Zu Fraenkels Ablehnung der Ausdehnung des Rechtsverletzungstatbestands auf alle Fälle von Rechtsausübungsstörungen | 341 | ||
2. Die im Eigentumsrecht enthaltenen Wertungsvorgaben für die deliktsrechtliche Erfassung von Gebrauchsbeeinträchtigungen | 344 | ||
a) Keine Verwendungserfolgszuweisung | 344 | ||
b) Ausschließliche Zuweisung der sachbezogenen Verwendungsbestimmung | 345 | ||
3. Die als Verletzung des Eigentums an den Produktionsmitteln gem. § 823 Abs. 1 erfaßbaren Unternehmensbeeinträchtigungen | 349 | ||
a) Preusches Unterscheidung zwischen einem Produktions- und einem Absatzbereich | 349 | ||
b) Die sich aus dem Eigentum an den Produktionsmitteln ergebenden Wertungsvorgaben | 356 | ||
Siebtes Kapitel: Deliktsrechtliche Erfassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen | 361 | ||
I. Zur Möglichkeit der deliktsrechtlichen Erfassung des Arbeitskampfs über § 826 | 361 | ||
A. Gründe für eine „Rückkehr“ zu § 826 | 361 | ||
B. Die allgemeine Entwicklung des Arbeitskampfrechts | 363 | ||
II. Eigener Lösungsansatz: Rechtswidrige Arbeitskampfmaßnahmen der Arbeitnehmer als Verletzung des funktionalisierten Eigentums an den Produktionsmitteln | 365 | ||
A. Die Bedeutung der Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Rechts am Gewerbebetrieb vom Bestands- auf den Betätigungsschutz | 365 | ||
B. Die entscheidende Bruchstelle bei der bisherigen deliktsrechtlichen Erfassung: Entwicklung der vertraglichen Grenzen aus dem Deliktsrecht | 369 | ||
C. Der Unrechtsgehalt des Streiks | 372 | ||
1. Das Abstellen auf die Kollektivität | 372 | ||
2. Das Abstellen auf den Gedanken der Verleitung zum Vertragsbruch | 377 | ||
D. Zur Bedeutung der Arbeitskampffreiheit für das Deliktsrecht | 380 | ||
E. Zusammenfassung: Vom „Sonderdeliktsrecht“ zur Anwendung der §§ 823 ff. auf das Arbeitskampfrecht | 386 | ||
Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse | 388 | ||
Literaturverzeichnis | 397 |