Der verfassungsändernde Gesetzgeber 1949 - 1980
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Schaub, S. (1984). Der verfassungsändernde Gesetzgeber 1949 - 1980. Parlament und Verfassung im Spiegel der Anträge, Beratungen und Gesetzesbeschlüsse zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45512-6
Schaub, Stefan. Der verfassungsändernde Gesetzgeber 1949 - 1980: Parlament und Verfassung im Spiegel der Anträge, Beratungen und Gesetzesbeschlüsse zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Duncker & Humblot, 1984. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45512-6
Schaub, S (1984): Der verfassungsändernde Gesetzgeber 1949 - 1980: Parlament und Verfassung im Spiegel der Anträge, Beratungen und Gesetzesbeschlüsse zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45512-6
Format
Der verfassungsändernde Gesetzgeber 1949 - 1980
Parlament und Verfassung im Spiegel der Anträge, Beratungen und Gesetzesbeschlüsse zur Änderung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 460
(1984)
Additional Information
Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | VII | ||
Inhaltsverzeichnis | IX | ||
Verzeichnis der im Text aufgeführten Tabellen und Statistiken | XVIII | ||
Abkürzungsverzeichnis | XX | ||
Einleitung: Aufgabenstellung dieser Arbeit im Rahmen der verfassungsrechtlichen Diskussion über die Änderungen des Grundgesetzes | 1 | ||
1. Die beantragten und verabschiedeten Grundgesetzänderungen in der verfassungsrechtlichen Literatur | 1 | ||
2. Verfassungsidentität und -wandel in der verfassungsrechtlichen Literatur | 3 | ||
3. Aufgabe der Arbeit | 4 | ||
I. Jede Verfassungsänderung betrifft die Verfassung | 6 | ||
1. Eingriffe in die Verfassung | 6 | ||
a) Jeder Eingriff wird gezählt | 6 | ||
aa) Bedeutung der Numerierung der Änderungsgesetze | 6 | ||
bb) Vorheriges Fehlen einer Ubersicht über die Zahl der Änderungsgesetze | 7 | ||
cc) Weiteres Kenntlichmachen des Änderungsgeschehens: Art. 79 I 1 GG | 8 | ||
b) Die besonderen Ärgernisse: Häufung von Änderungsanträgen und -gesetzen | 10 | ||
aa) Vielzahl gleichzeitig anhängiger Änderungsanträge | 10 | ||
bb) Häufung der Verfassungsänderungen in einzelnen Wahlperioden | 12 | ||
c) Wachsende (Selbst-) Kritik an der Häufigkeit und Art der Grundgesetzänderungen | 14 | ||
aa) Kritik und Verteidigung der Gesamtzahl der Änderungsgesetze | 14 | ||
bb) Kritik und Verteidigung der Geringfügigkeit der meisten Änderungsgesetze | 16 | ||
2. Die äußerliche Zusammenfassung von Grundgesetzänderungen — eine „optische Täuschung" | 18 | ||
a) Die Forderung der SPD-Opposition von 1960 nach einer zusammenfassenden Vorlage | 18 | ||
b) Vorherige Ansätze zur Verbindung von Verfassungsänderungen | 19 | ||
aa) Bei Beratung des 3. Änderungsgesetzes | 19 | ||
bb) Bei Beratung des Finanzverfassungsgesetzes (6. Änderungsgesetz) | 20 | ||
cc) Bei Beratung des Art. 95 GG im Rechtsausschuß des Zweiten Deutschen Bundestages | 20 | ||
c) Übernahme der SPD-Forderung nach Zusammenfassung seitens anderer Fraktionen und Organe | 21 | ||
d) Beispiele aus der Praxis der Zusammenfassung von Vorlagen zur Verfassungsänderung | 22 | ||
aa) Seitens der Bundesregierung | 22 | ||
bb) Seitens des Rechtsausschusses des Bundestages | 24 | ||
cc) Seitens der Fraktionen des Bundestages | 24 | ||
dd) Statistischer Niederschlag dieser Praxis | 25 | ||
e) Beurteilung der Zusammenfassung im Parlament | 26 | ||
aa) Problemlösung oder Augenwischerei? | 26 | ||
bb) Abhängigkeit des Urteils vom politischen Standort des Urteilenden hinsichtlich der konkreten Änderungsanträge — Beispiele des Scheiterns von vorgeschlagenen Zusammenfassungen | 27 | ||
cc) Zusammenfassung als politisches Junktim | 30 | ||
3. Der Traum von einer Gesamtkonzeption des ändernden Umgangs mit der Verfassung | 32 | ||
a) Die Forderung der SPD-Opposition von 1966 nach einer verfassungsrechtlichen Konzeption der Bundesregierung betreffend die anstehenden Grundgesetzänderungen | 32 | ||
aa) Die politisch motivierte Forderung im Plenum des Bundestages | 32 | ||
bb) Die Übernahme und Behandlung der Forderung nach einer Gesamtkonzeption im Rechtsausschuß des Bundestages | 33 | ||
cc) Das Auftreten des Gedankens an eine „Verfassungsrevision" | 34 | ||
b) Die Entschließung des Bundesrates von 1967 betreffend die künftige Gestaltung des Grundgesetzes | 36 | ||
aa) Sorgen des Bundesrates um die Stellung der Länder im Bund und seiner selbst | 36 | ||
bb) Ablehnung einer neuen Gesamtkonzeption seitens der Bundesregierung | 37 | ||
c) Inanspruchnahme des Begriffes „Verfassungsreform" für die komplexen Änderungsanträge der Bundesregierung der Großen Koalition | 38 | ||
d) Der Weg zur Enquête-Kommission Verfassungsreform und ihre Arbeit | 39 | ||
aa) Die Regierungserklärung Willy Brandts zur Fortentwicklung der bundesstaatlichen Struktur | 39 | ||
bb) Die Initiativen aus dem Bundestag für eine Enquête-Kommission | 41 | ||
cc) Die Arbeit der Enquête-Kommission Verfassungsreform | 42 | ||
dd) Zur Verwertung der Ergebnisse der Kommissionsberatungen | 43 | ||
4. Die ambivalente Selbsteinschätzung des verfassungsändernden Gesetzgebers hinsichtlich seines Umgangs mit dem Grundgesetz | 46 | ||
a) Verfassungsänderung als ultima ratio der Politik | 46 | ||
aa) „Nur bei zwingender Notwendigkeit!" | 47 | ||
bb) Zurückhaltung aus guter Tradition | 48 | ||
cc) Vorrang der Verfassungsreform | 48 | ||
b) Die Sorge um die Stabilität und Unverbrüchlichkeit der verfassungsrechtlichen Grundordnung | 50 | ||
aa) Äußerungen dieser allen Fraktionen und Gesetzesinitiatoren gemeinsamen Sorge | 50 | ||
bb) Kritik am zu häufigen Ruf nach einer Verfassungsänderung | 52 | ||
c) Der besorgte Blick zur „Mutter" | 53 | ||
aa) Vergleich der Zahl der Änderungsgesetze zum Grundgesetz mit der zur Bundesverfassung der USA | 53 | ||
bb) Kritik eines solchen Vergleichs im Deutschen Bundestag und allgemein | 54 | ||
cc) Übernahme der US-amerikanischen Konstruktion der implied powers" zur Vermeidung von Grundgesetzänderungen? | 55 | ||
dd) Vergleich mit anderen Verfassungen | 56 | ||
d) Der politische Standort der besorgten Hüter der verfassungsrechtlichen Stabilität | 56 | ||
aa) Äußerungen seit der Zeit der „Großen Koalition" | 56 | ||
bb) Beispiele zum politischen Kontext der geäußerten Sorge aus der Zeit vor der 5. Wahlperiode | 57 | ||
e) Verteidigung des umfangreichen Handelns des verfassungsändernden Gesetzgebers | 59 | ||
aa) Verbale Abwehr der geäußerten Sorgen um die Leichtfertigkeit verfassungsändernden Handelns | 59 | ||
bb) Hinweis auf Unzulänglichkeiten der Verfassung von 1949 | 60 | ||
cc) Bezugnahme auf die Vorläufigkeit des Grundgesetzes nach der Präambel und nach Art. 146 GG | 60 | ||
dd) Seltene selbstbewußte Erwähnung der weitgehenden Dispositionsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers | 61 | ||
II. Jede Verfassungsänderung ist Gesetzgebung | 63 | ||
1. Verfassungsänderung und einfache Gesetzgebung im Vergleich | 63 | ||
a) Verfassungstheoretische Höherbewertung der Stellung des verfassungsändernden Gesetzgebers im Verhältnis zum einfachen Gesetzgeber | 63 | ||
aa) „Verfassungsgesetzgebung ist etwas anderes als Gesetzgebung" | 63 | ||
bb) Selbstdarstellung des verfassungsändernden Gesetzgebers bei größeren Änderungsvorhaben | 64 | ||
cc) Charakterisierung auch wenig umfangreicher Änderungsvorhaben als besondere Aufgaben des Gesetzgebers | 65 | ||
dd) Hervorhebung der Schutzfunktion der Zweidrittelmehrheit für Verfassungsgrundentscheidungen | 66 | ||
b) Erfolg und Scheitern von Gesetzentwürfen | 67 | ||
aa) Erfolg und Mißerfolg bei der Verfassungsänderung und der Gesetzgebung allgemein | 67 | ||
bb) Vorläufer- und Alternativentwürfe zur Verfassungsänderung | 69 | ||
cc) 45 „fehlgeschlagene" Anträge auf Verfassungsänderung | 71 | ||
c) Verteilung der Gesetzesinitiative zwischen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag | 72 | ||
aa) Die Verteilung der Gesetzesinitiative bei der Gesetzgebung allgemein und bei der Verfassungsänderung | 72 | ||
bb) Überwiegen der Gesetzesinitiative der Bundesregierung bei den verabschiedeten Änderungsgesetzen | 72 | ||
cc) Hoher Anteil der Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages bei den „Fehlschlägen" | 75 | ||
dd) Vergleich der jeweiligen „Erfolgsquote" der Initiatoren | 76 | ||
d) Verteilung der Gesetzesinitiative zwischen Regierungs- und Oppositionsseite | 78 | ||
aa) Überwiegen der Initiative von Regierungsseite bei den verabschiedeten Änderungen | 78 | ||
bb) Übergewicht der Initiative der Regierungsseite auch bei den „Fehlschlägen" | 81 | ||
2. Das Schicksal der 116 Vorlagen zur Verfassungsänderung in den gesetzgebenden Körperschaften | 83 | ||
a) Der erste Durchgang im Bundesrat | 83 | ||
aa) Sechs nicht eingebrachte Gesetzentwürfe | 83 | ||
bb) Das Schicksal der Bundesrats- und Regierungsvorlagen im übrigen | 84 | ||
b) Einbringung im Deutschen Bundestag und 1. Lesung | 84 | ||
c) Ausschußüberweisung und Behandlung der Vorlagen imAusschuß | 85 | ||
aa) Achtmaliger Verzicht auf eine Ausschußüberweisung | 85 | ||
bb) Ausschußüberweisung zur eingehenden Sachbehandlung als regelmäßige Praxis | 86 | ||
cc) Gesetzesinitiative aus dem Ausschuß? | 89 | ||
dd) Teils erhebliche, teils ausbleibende Umgestaltung der Vorlagen im Ausschuß | 89 | ||
ee) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Vertreter anderer Bundesorgane an den Ausschußsitzungen | 93 | ||
ff) Untergang von 21 Vorlagen im Ausschuß | 96 | ||
d) Streit um die Federführung des Rechtsausschusses für Verfassungsänderungen | 97 | ||
aa) Uneinigkeit bis etwa 1955 | 97 | ||
bb) Die heutige Praxis | 99 | ||
e) Der Ausschußbericht | 101 | ||
f) 2. Lesung im Deutschen Bundestag | 102 | ||
aa) Schicksal der 65 bis zu diesem Verfahrensabschnitt gelangten Gesetzentwürfe | 102 | ||
bb) Zusammenfassung verschiedener Vorlagen | 105 | ||
cc) Zweidrittelmehrheit in der 2. Lesung? | 106 | ||
g) 3. Lesung im Deutschen Bundestag | 108 | ||
aa) 41 Fälle einer 3. Lesung über Verfassungsänderungen | 108 | ||
bb) Die Schlußabstimmung | 109 | ||
cc) Stimmrecht der Berliner Abgeordneten? | 111 | ||
h) Marginalien zu den drei Lesungen | 112 | ||
aa) Drei Lesungen an einem Tag? | 112 | ||
bb) Weiß das Hohe Haus Bescheid? | 113 | ||
i) Der zweite Durchgang im Bundesrat | 114 | ||
j) Anrufung des Vermittlungsausschusses | 114 | ||
aa) Vermittlungserfolge in allen Fällen der Anrufung | 114 | ||
bb) Vergleich zur Arbeit des Vermittlungsausschusses bei einfachen Gesetzen | 116 | ||
cc) Zeitpunkt der Anrufung | 116 | ||
dd) Zweidrittelmehrheit bei der erneuten Beschlußfassung im Bundestag nach Art. 77 II 5 GG | 119 | ||
k) Verkündung der Verfassungsänderungen | 121 | ||
aa) Verkündung und Neu verkündung | 121 | ||
bb) Abfassung der Einleitungsformel | 121 | ||
cc) Die Einleitung als Präambel | 122 | ||
l) Wieviel Zeit nimmt sich der verfassungsändernde Gesetzgeber? | 123 | ||
aa) Die Dauer des GesetzgebungsVerfahrens zu den verabschiedeten Grundgesetzänderungen | 123 | ||
bb) Besonders rasche Änderungen | 125 | ||
cc) Vergleich zwischen den Wahlperioden und mit der Gesetzgebungsarbeit allgemein | 127 | ||
dd) Parlamentarische Kritik einer Übereilung der Änderungsgesetzgebung | 127 | ||
m) Inkrafttreten der Grundgesetzänderungen | 128 | ||
aa) Festlegung des Zeitpunktes in den Änderungsgesetzen | 128 | ||
bb) Problematisierung des Zeitpunktes für das Inkrafttreten | 129 | ||
cc) Rückwirkende Verfassungsänderungen? | 130 | ||
dd) Genehmigung durch die Alliierten bis 1955 | 133 | ||
ee) Berlin-Klausel in den Änderungsgesetzen? | 134 | ||
n) Übersicht über die Einzelschritte der Behandlung der verfassungsändernden Gesetzentwürfe im Parlament | 134 | ||
3. Beiziehung von Sachverstand | 135 | ||
a) Einsetzung von Sachverständigenkommissionen zur Vorbereitung einer Gesetzesinitiative zur Verfassungsänderung | 135 | ||
b) Anhörung Sachverständiger in den Ausschüssen | 138 | ||
c) Heranziehung der Beratungsergebnisse des Deutschen Juristentages | 139 | ||
4. Handeln und Verhandeln im Gesetzgebungsverfahren | 140 | ||
a) Die Macht der Minderheit: Stimmenverteilung zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien im Parlament | 140 | ||
b) Die selbstbewußte Opposition im Bundestag | 142 | ||
aa) Das Verlangen der Opposition nach frühzeitiger Beteiligung an der Entwurfsplanung einer Verfassungsänderung | 142 | ||
bb) Solidarität der Parteien, Kompromiß oder politische Tauschgeschäfte in Verbindung mit einer Verfassungsänderung? | 145 | ||
cc) Interfraktionelle Absprachen zu verschiedenen Grundgesetzänderungen | 146 | ||
c) Der Bundesrat als Verhandlungspartner | 150 | ||
aa) Vorberatungen mit den Ländervertretern | 150 | ||
bb) Bedeutung der bundesratseigenen Gesetzesinitiativen | 152 | ||
cc) Bundesratstaktische Erwägungen? | 153 | ||
dd) Verhandlungserfolge des Bundesrates bei Verfassungsänderungen | 154 | ||
ee) Zurückstecken des Bundesrates | 157 | ||
d) Das Junktim mit dem einfachen Gesetz als Gegenstand der interfraktionellen und interparlamentarischen Verhandlungen | 158 | ||
aa) Die Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes als regelmäßiger Verhandlungsgegenstand bei den Beratungen von Grundgesetzänderungen | 158 | ||
bb) Vom Junktim nicht erfaßbar: Spätere Änderungen des einfachen Gesetzes | 161 | ||
cc) Sperre oder Inkaufnahme späterer Änderungen des einfachen Gesetzes? | 163 | ||
III. Jede Verfassungsänderung bedeutet Änderung | 165 | ||
1. Umfang und Inhalt der Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes | 165 | ||
a) Der äußere Umfang der Änderungsentwürfe | 165 | ||
aa) Die vollzogenen Änderungen | 165 | ||
bb) Die 45 „Fehlschläge" und ihr Änderungsgegenstand | 169 | ||
b) Verfassungsänderung — Durchsetzung einer politischen Alternative? | 171 | ||
aa) Das Änderungsprogramm der 45 „Fehlschläge" | 171 | ||
bb) Anträge auf Verfassungsänderung als nachträglicher Protest gegen Entscheidungen des Parlamentarischen Rates | 173 | ||
cc) Revision ursprünglicher grundgesetzlicher Entscheidungen durch verabschiedete Änderungsgesetze? | 175 | ||
2. Die Scheu des verfassungsändernden Gesetzgebers vor dem Bekenntnis der Änderungsabsicht | 175 | ||
a) Darstellung von Verfassungsänderungen als bloßer Vollzug von bereits 1949 getroffenen Entscheidungen: Verfassungsauftrag und Verfassungsänderung | 176 | ||
aa) Erfüllung eines Verfassungsauftrages durch Verfassungsänderung (1. und 6. Änderungsgesetz) | 176 | ||
bb) Verlängerung der Frist eines Verfassungsauftrages (3. und 5. Änderungsgesetz sowie Vorlagen 24 und 25) | 177 | ||
cc) Modifikation eines Verfassungsauftrages (Vorlagen 62, 73 und 78, 16. Änderungsgesetz) | 180 | ||
dd) Aufhebung eines Verfassungsauftrages durch Umwandlung in eine Ermächtigung (25. und 33. Änderungsgesetz) | 183 | ||
ee) Gefolgschaft zu anderen „bindenden" Aufträgen des Verfassungsgebers | 186 | ||
b) Verdeutlichung und „Klarstellung" des Willens des Verfassungsgebers durch Verfassungsänderung | 187 | ||
aa) Das schon immer „wehrhafte" Grundgesetz (4. Änderungsgesetz) | 187 | ||
bb) Die stets gewollte Besoldungseinheit (22. Änderungsgesetz) | 190 | ||
cc) Der Schutz der Tiere (29. Änderungsgesetz) | 190 | ||
c) Fortführung der Arbeit des Verfassungsgebers durch Ablösung alliierter Vorbehalte: die „Ergänzungen" des Grundgesetzes | 191 | ||
aa) Die Entdeckung von „Lücken" im Grundgesetz | 191 | ||
bb) Kompetenz im Luftverkehr (11. Änderungsgesetz) | 191 | ||
cc) Kompetenz zur Erzeugung und Nutzung von Kernenergie (10. Änderungsgesetz) | 192 | ||
dd) Die Notstandsverfassung (17. Änderungsgesetz) | 193 | ||
d) Der Buhmann alliierter Einflußnahme | 195 | ||
aa) Bevormundung des nationalen deutschen Verfassungsgebers | 195 | ||
bb) Die „oktroyierte" Finanzverfassung | 197 | ||
cc) Das seltene Bekenntnis zur Meinungsvielfalt im Parlamentarischen Rat | 199 | ||
dd) Beliebige Einsatzmöglichkeit des Buhmanns | 200 | ||
e) „Unterlassungen" des Parlamentarischen Rates | 201 | ||
aa) Nachholen des Vergessenen | 201 | ||
bb) Korrektur der „Illusionen" | 201 | ||
cc) Ergänzung des Unvorhersehbaren | 202 | ||
3. Zielrichtung der Verfassungsänderung: Legalisierung verfassungswidrigen Handelns? | 202 | ||
a) Das Ziel der Erweiterung der Bundeskompetenzen | 202 | ||
aa) Neue Gesetzgebungs-, Finanzierungs- und Verwaltungskompetenzen | 202 | ||
bb) Häufiges Scheitern vorausgegangener einfacher Gesetzentwürfe | 204 | ||
b) Das Ziel der Änderung grundgesetzlicher Verfahrensvorschriften | 209 | ||
c) Das Ziel der Beseitigung von Mängeln bei der Gesetzesausführung | 210 | ||
d) Das Ziel der Bekämpfung finanzieller Schwierigkeiten | 210 | ||
e) Die Rücksicht auf internationale Vereinbarungen | 213 | ||
aa) Zur Vorgeschichte der Verabschiedung der Wehrverfassung und zu Art. 142 a GG | 213 | ||
bb) Zur Verabschiedung des 10. Änderungsgesetzes (Atomkompetenz) | 215 | ||
cc) Zur Verabschiedung der Notstandsverfassung | 216 | ||
dd) Zur Vereinheitlichung des Umweltschutzes | 217 | ||
ee) Zu anderen Gebieten | 218 | ||
f) „Anpassung an die Verfassungswirklichkeit" | 219 | ||
4. Verfassungsänderung und einfaches Gesetz: Der große und der kleine Bruder | 223 | ||
a) Gemeinsamkeit unter Brüdern: Gleichzeitige gesetzgeberische Behandlung von Verfassungsänderung und Ausführungsgesetz | 223 | ||
aa) Ablehnung von „Vorrats-Grundgesetzänderungen" als Regel mit Ausnahmen | 223 | ||
bb) Sachbedingtes Fehlen von Ausführungsgesetzen zu neun Grundgesetzänderungen | 224 | ||
cc) Die Ausführungsgesetze zu den übrigen 25 Grundgesetzänderungen | 226 | ||
b) Zeitliche Abfolge von Beratung und Verabschiedung der beiden „Brüder" | 226 | ||
aa) Die Praxis des Bundestages | 226 | ||
bb) Kritik dieser Praxis im Bundestag | 230 | ||
cc) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum richtigen Zeitpunkt von Beratung, Verabschiedung und Ausfertigung der beiden „Brüder" | 231 | ||
dd) Konsequenzen aus der Entscheidung BVerfGE 34,9 im Bundestag: Vermeidung und Heilung von Verfahrensmängeln | 233 | ||
c) Die sprachliche Fassung von Verfassungsänderung und einfachem Gesetz | 235 | ||
aa) Das Grundgesetz — ein „Jedermannsgesetz" | 235 | ||
bb) Spielraum für die Verfassungsinterpretation und für den einfachen Gesetzgeber | 237 | ||
cc) Vermeidung wiederholter Änderungen desselben Artikels des Grundgesetzes | 238 | ||
5. Der „Blick nach Karlsruhe" | 239 | ||
a) „Korrektur" ergangener Gerichtsentscheidungen | 239 | ||
aa) Die ein für allemal ausgehandelte Verteilung der Kriegsfolgelasten | 239 | ||
bb) Ein Stolperstein auf dem Weg zur Besoldungseinheit im Bund | 241 | ||
cc) Grundentscheidung für eine Wirtschaftsverfassung? | 243 | ||
dd) Der Wunsch nach einer Wertzuwachssteuer für Baulandgewinne | 243 | ||
ee) Ein langes Ringen um die Gesetzgebungskompetenz für das Wasserrecht | 244 | ||
ff) Naturschutz als Länderangelegenheit? | 246 | ||
gg) Die „vollständige" Aufzählung der Bundesgerichte im Grundgesetz | 246 | ||
b) „Erledigung" anhängiger Verfahren: Verfassungsrechtliche „Klarstellung" durch den Gesetzgeber | 246 | ||
aa) Der Streit um die Wiederbewaffnung und das 4. Änderungsgesetz | 247 | ||
bb) Wer entscheidet über die Lastentragung der Kriegsfolgelasten? | 249 | ||
cc) „Klarstellung" der Zulässigkeit der Handwerksordnung | 250 | ||
dd) Die Wahl der ehrenamtlichen Richter an den Obersten Bundesgerichten | 251 | ||
c) Vorbeugen vor unerwünschten verfassungsgerichtlichen Verfahren und Entscheidungen | 251 | ||
d) Allgemeine Äußerung zur Unerwünschtheit verfassungsgerichtlicher „Belehrungen" | 253 | ||
e) Gesetzgeberische Stärkung der Stellung des Bundesverfassungsgerichts durch Verfassungsänderungen und Änderungsentwürfe | 254 | ||
aa) Verankerung bisherigen einfachen Rechts im Grundgesetz | 254 | ||
bb) Neue Kompetenzen für das Bundesverfassungsgericht? | 254 | ||
f) Aufnahme von Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts und seiner Präsidenten zu Vorhaben der verfassungsändernden Gesetzgebung im Bundestag | 256 | ||
6. Zur Selbsteinschätzung der Grenzen des verfassungsändernden Gesetzgebers (Art. 79 III GG) | 258 | ||
a) Der Prüfungsmaß stab des Bundesstaatsprinzips | 258 | ||
aa) Die „Einbahnstraße" der Kompetenzverschiebungen | 258 | ||
bb) Die Forderung nach einem „kooperativen Föderalismus" | 261 | ||
b) Die übrigen geschützten Verfassungsprinzipien | 263 | ||
aa) Seltene Heranziehung der übrigen Verfassungsprinzipien zur Prüfung von Gesetzentwürfen zur Grundgesetzänderung | 263 | ||
bb) Einstellung des Widerstandsrechts nach Art. 20 IV in den Schutzbereich von Art. 79 III GG | 264 | ||
Resümee: Zu Praxis und Selbstverständnis des verfassungsändernden Gesetzgebers | 265 | ||
Anhang | 271 | ||
Tabellen 34—36 | 272 | ||
Chronologie: Die 116 Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes | 282 | ||
Verzeichnis der zitierten Literatur | 331 | ||
Gesetzgebungsmaterialien und Statistiken | 340 | ||
Sachregister | 341 |