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Pouliadis, A. (1982). Culpa in contrahendo und Schutz Dritter. Betrachtungen zur Rechtssprechung des BGH unter vergleichender Berücksichtigung des griechischen Rechts. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45211-8
Pouliadis, Athanassios K.. Culpa in contrahendo und Schutz Dritter: Betrachtungen zur Rechtssprechung des BGH unter vergleichender Berücksichtigung des griechischen Rechts. Duncker & Humblot, 1982. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45211-8
Pouliadis, A (1982): Culpa in contrahendo und Schutz Dritter: Betrachtungen zur Rechtssprechung des BGH unter vergleichender Berücksichtigung des griechischen Rechts, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45211-8

Format

Culpa in contrahendo und Schutz Dritter

Betrachtungen zur Rechtssprechung des BGH unter vergleichender Berücksichtigung des griechischen Rechts

Pouliadis, Athanassios K.

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 76

(1982)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
I. Das Thema der vorliegenden Arbeit. – Ausgangspunkt: Das Urteil des BGH vom 28. 1. 1976, VIII ZS – VIII ZR 246/74 19
II. Gang der Untersuchung – Arbeitshypothese – Methode 21
1. Warum das griechische Recht untersucht wird 23
2. Allgemein zum grZGB und der bis zu seiner Entstehung rechtsgeschichtlichen Entwicklung Griechenlands 23
a) Geschichtliches 23
b) Das griechische Zivilgesetzbuch 27
TEIL I: Die Entwicklung der „culpa in contrahendo“ im Zusammenhang mit der Übernahme von Aufgaben des allgemeinen (deliktischen) Rechtsgüterschutzes. – Die Ausdehnung des vorvertraglichen Schutzbereichs auf Dritte 30
Erstes Kapitel: Die Anfangsphasen der Entwicklung der „culpa in contrahendo“ insbesondere im Zusammenhang mit dem deliktisch erfaßten Rechtsgüterschutz 30
I. Die Problemerfassung durch Jhering 30
II. Entwicklung nach Entstehung des BGB 33
1. Versuche, eine Haftung im Vorbereitungsstadium von Verträgen durch die Konstruktion besonderer „vorbereitender Verträge“ oder „vertragsähnlicher Rechtsverhältnisse“ (RGZ 78, 239) zu begründen 33
2. Das „Rechtsverhältnis der Vertragsverhandlungen“ und die Erweiterung der Lehre vom „Verschulden beim Vertragsschluß“ durch die sog. Erhaltungspflichten 43
III. Zusammenfassung 48
Zweites Kapitel: Betrachtung der späteren Entwicklung bis heute: Culpa in contrahendo und „Schutzpflichten“ 49
I. Das Tatbestandsmerkmal des „geschäftlichen Kontakts“. – Kritik 52
II. Berechtigung eines dritten Haftungsgrundes aus „sozialem Kontakt“? 58
III. Keine spezifische Bedeutung des Vertrauensgedankens für die cic-Haftung bei Rechtsgüterverletzungen 60
Drittes Kapitel: Die Ausdehnung des vorvertraglichen Schutzbereichs auf Dritte 64
I. Die vorgefundenen Grundsätze hinsichtlich der Erstreckung des vertraglichen Schutzbereichs auf Dritte 65
II. Die Ansichten des BGH und der Literatur in bezug auf den Schutz Dritter bei Integritätsverletzungen in contrahendo 68
Viertes Kapitel: Vertragsmäßiger Drittschutz bei culpa in contrahendo und deliktsrechtliche Haftung 78
I. Legitimer Anwendungsbereich der culpa in contrahendo 78
II. Funktionelle Zuständigkeit des Deliktsrechts 80
III. Die Verjährungsfrage 88
TEIL II: Deliktische Lösungsmöglichkeiten für die Fälle von Integritätsverletzungen Dritter im Kontrahierungsstadium 92
Erstes Kapitel: Die Bewältigung des Problems vom § 831 BGB im Rahmen der Verkehrspflichthaftung nach § 823 Abs. 1 BGB 92
I. Die Begründung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der für den Verkehr geöffneten Räume 93
II. Die Rechtslage bezüglich der Haftung des Geschäftsherrn für seine Gehilfen im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten 97
1. Die Ausbildung der allgemeinen Aufsichtspflicht und Organisationspflicht des Geschäftsherrn, § 823 BGB. – Ausnutzung der Erkenntnisse über die Verkehrspflichthaftung für die Lösung der Warenhausfälle 98
2. Insbesondere die Haftung des Geschäftsherrn aus Verletzung der Verkehrssicherungspflichten im größeren, arbeitsteiligen Unternehmen 106
3. Die Haftung bei juristischen Personen 110
III. Verhältnis der hier vorgeschlagenen Lösung zu § 831 BGB und insbesondere zu der aus dieser Vorschrift abgeleiteten Aufsichtspflicht 114
1. Abgrenzung zwischen den Aufsichtspflichten aus § 823 und § 831 BGB 115
2. Allgemeine Aufsichtspflicht (§ 823 BGB) und Leitungspflicht (§ 831 BGB) 120
3. Stellungnahme zur Möglichkeit einer Entwicklung der Aufsichtshaftung im Rahmen des § 831 BGB 121
IV. Ergebnis 123
Zweites Kapitel: Verkehrspflichthaftung und Beweislastumkehr 127
I. Analogie zu § 282 BGB? 128
II. Weitere Möglichkeiten 130
III. Anwendung des in der Rechtsprechung entwickelten Gefahrenbereichsgrundsatzes auf die Verkehrspflichthaftung nach § 823 Abs. 1 BGB 131
1. Materiellrechtliche Gesichtspunkte 143
2. Die gegen den Gefahrenbereichsgrundsatz geübte Kritik 146
3. Die dogmatischen Grundlagen 149
a) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung mit Rücksicht auf das rechtsethische Prinzip der Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen 151
IV. Ergebnis 157
TEIL III: Rechtsvergleichende Betrachtung – griechisches Recht 159
Erstes Kapitel: Die vorvertragliche Haftung oder Haftung aus den Verhandlungen im griechischen Recht, Art. 197, 198 grZGB 159
I. Entwicklung unter der Geltung des römisch-byzantinischen Rechts 159
II. Geltendes Recht 160
1. Voraussetzungen der Haftung nach Art. 197, 198 grZGB 162
a) Verhandlungsstadium 163
b) Widerrechtliches Verhalten – Verstoß gegen Art. 197 grZGB 165
c) Schaden 168
d) Adäquater Kausalzusammenhang 168
e) Verschulden 169
f) Geschäftsfähigkeit der Verhandlungspartner 169
2. Die in der Rechtsprechung ausgebildeten Fallgruppen vorvertraglicher Haftung 171
3. Die von den Parteien während der Vertragsverhandlungen zu beachtenden Pflichten 173
a) Die Annahme vertraglicher und vorvertraglicher Schutzpflichten in der griechischen Literatur. – Kritik 174
aa) Schlußfolgerung 188
4. Die Verjährung der Ansprüche aus culpa in contrahendo 190
5. Die Beweislast 192
6. Die rechtliche Natur der vorvertraglichen Haftung und die damit zusammenhängenden Fragen 193
7. Zusammenfassung – Ergebnis 204
Zweites Kapitel: Das System des griechischen Deliktsrechts 207
I. Die Generalklausel des Art. 914 grZGB 207
II. Ergänzung des Art. 914 durch die Art. 919 und 281 grZGB 217
III. Die Haftung für Gehilfen nach dem griechischen Deliktsrecht 220
IV. Die Beweislast 226
V. Der in der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz der Beachtung von Schutz- bzw. Sicherheitsmaßnahmen bei der Eröffnung von Gefahrenquellen 228
VI. Deliktsrechtlicher Schutz Dritter in bezug auf Rechtsgüterverletzungen bei Kontakten zur Anbahnung von Vertragsbeziehungen oder während des (eigentlichen) Verhandlungsstadiums nach griechischem Recht. – Antwort auf die eingangs formulierte Rechtsfrage 234
VII. Kritische Wertung 247
Zusammenfassung 250
Literaturverzeichnis 251