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Kainz, M. (1984). Funktion und dogmatische Einordnung der Vollstreckungsabwehrklage in das System der Zivilprozeßordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45682-6
Kainz, Martin. Funktion und dogmatische Einordnung der Vollstreckungsabwehrklage in das System der Zivilprozeßordnung. Duncker & Humblot, 1984. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-45682-6
Kainz, M (1984): Funktion und dogmatische Einordnung der Vollstreckungsabwehrklage in das System der Zivilprozeßordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-45682-6

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Funktion und dogmatische Einordnung der Vollstreckungsabwehrklage in das System der Zivilprozeßordnung

Kainz, Martin

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 81

(1984)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 13
Einleitung 15
Erstes Kapitel: Dogmengeschichtliche Entwicklung der Vollstreckungsabwehrklage seit Beginn der modernen konstruktiven Prozeßrechtswissenschaft 26
I. Die Theorie der Leistungsklage im unmittelbaren Anschluß an die gemeinrechtliche Klagerechtstheorie 26
1. Die ältere Theorie der Leistungsklage 26
2. Die Vollstreckungsabwehrklage als Unterfall einer „condictio“ 27
a) Die condictio sine causa (Oetker) 27
b) Kondiktion und Feststellungsklage (Kohler, Schwartz) 29
c) Das Auftreten der Problematik von materiellem Inhalt (Gegenstand) und Rechtsschutzform bei der Klage aus § 767 ZPO 30
II. Die Theorie der Feststellungsklage – Versuch einer Bewältigung der Problematik der Vollstreckungsabwehrklage mit Hilfe einer schon dem gemeinen Recht bekannten Rechtsschutzform 33
1. Die „Eigentümlichkeit“ der Klage aus § 767 ZPO (Weismann) 33
2. Die Vollstreckungsabwehrklage bei Wach, dem Schöpfer des „Rechtsschutzanspruches“ 36
3. Die Verselbständigung des „Rechtsschutzanspruches“ im Gegenstand der Vollstreckungsabwehrklage (Langheineken) 37
4. Die Abhängigkeit der Vollstreckungszulässigkeit vom zugrunde liegenden materiellen Anspruch als Voraussetzung der Feststellungstheorie (R. Schmidt) 39
III. Die Theorie der „prozessualen Gestaltungsklage“ als eine neuentdeckte Rechtsschutzform 42
1. Die Ausbildung der Vollstreckungsabwehrklage zu einem neuen aktionenrechtlichen Gebilde mit dem Rechtsschutzanspruch als materieller Basis 43
a) Das „prozessuale Widerspruchsrecht“ und der Rechtsschutzanspruch (Hellwig und Sohm) 44
b) Die rein öffentlich-rechtliche Ausrichtung bei Stein 48
2. Die Zweifel an der unmittelbaren Gestaltungswirkung der vollstreckungsrechtlichen Urteile und ihre Auswirkungen auf inhaltliche Fragen 50
a) Das „Anordnungsurteil“ Kuttners und die daraus gewonnenen Erkenntnisse 51
b) Die „Synthese“ aller Beschreibungen bei Goldschmidt 57
3. Zusammenfassung 60
Zweites Kapitel: Die „moderne“ öffentlich-rechtliche Streitgegenstandsbestimmung der Gestaltungsklagen unter Einbeziehung des Rechtsschutzanspruches 61
I. Die Gestaltungsklagen als „Fremdkörper“ moderner prozessualer Strukturen und ihre Auflösung in öffentlich-rechtliche Formen und Inhalte 62
1. Die Gestaltung ohne zugrunde liegendes materielles Recht (Henckel) 63
2. Die Bestimmung des Inhalts bzw. Gegenstandes der prozessualen Gestaltungsklagen durch ein materielles öffentliches Recht unter Rückgriff auf den Rechtsschutzanspruch (Pfeifer, P. Schlosser) 65
II. Kritik der materiell-öffentlich-rechtlichen Betrachtung als Verfälschung des dem materiellen Privatrecht dienenden Zivilprozesses 69
1. „Materielle“ Auswirkungen des Vergleichs zivilprozessualer Rechtsbehelfe des Vollstreckungsrechts mit verwaltungsprozessualen Klageformen unter Einbeziehung des Rechtsschutzanspruches 69
2. Die Auseinandersetzung mit der materiell-öffentlich-rechtlichen Prozeßbetrachtung in grundsätzlicher Hinsicht 75
Drittes Kapitel: Automatische prozessuale Inhalts- bzw. Gegenstandsbestimmung bei den verschiedenen kasuistisch geregelten prozessualen Gestaltungsklagen 83
I. Gründe für die einseitige Besetzung mit prozessualen Gehalten 83
II. Die Haltbarkeit der Interdependenz von prozessual gestaltenden Rechtsschutzformen und prozessualen Gehalten, untersucht an Einzelbeispielen 94
1. Einzelne prozessuale Klagen mit prozessualen Gehalten 94
a) Die Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruches (§ 1041 ZPO) 94
b) Die Anfechtungsklage des § 957 ZPO 96
2. Materielle Ansprüche als möglicher sachlicher Inhalt bzw. Gegenstand prozessual gestaltender Klagen 97
a) Die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) 97
b) Die Abänderungsklage des § 323 ZPO 100
III. Folgerung: Die Statthaftigkeit als notwendige Zulässigkeitsvoraussetzung zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs prozessualer Gestaltungsklagen 102
Viertes Kapitel: Die Bestimmung des Inhalts bzw. Gegenstandes der Vollstreckungsabwehrklage unter Berücksichtigung ihrer besonderen prozessualen Form 106
I. Die prozessuale Streitgegenstandsbestimmung 107
1. Die herrschende Meinung 107
2. Das „prozessuale Widerspruchsrecht“ (Gilles) im Anschluß an Hellwig 113
II. Die materiellrechtliche Bestimmung des Streitgegenstandes 117
III. Die eigene Beurteilung des Inhalts bzw. Gegenstandes der Vollstreckungsabwehrklage 120
1. Die Notwendigkeit eines globalen Streitgegenstandes 121
2. Die Abwehr einer materiell ungerechtfertigten Zwangsvollstrekkung des Gläubigers als eine Frage des materiellen Privatrechts 124
a) Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB als Gegenstand der Rechtsbehauptung des Abwehrklägers 124
(1) Der negatorische Anspruch und seine Vereinbarkeit mit § 767 ZPO 124
(2) Der Eingriff in das Schuldnervermögen und die Bestimmung des „Störers“ 125
(3) Die Rechtswidrigkeit des Vollstreckungseingriffs 128
b) Der Anspruchscharakter des § 1004 BGB 129
3. Der Anspruch auf Beseitigung und/oder Unterlassung und die prozessuale Rechtsschutzform des § 767 ZPO 131
a) Die prozessualen Wirkungen eines negatorischen Leistungsurteils und eines Vollstreckungsabwehrurteils 131
b) Folgerungen aus den unterschiedlichen prozessualen Vollstrekkungswirkungen eines negatorischen Leistungsurteils und eines Vollstreckungsabwehrurteils 134
IV. Mögliche grundsätzliche Einwände gegen den Beseitigungs- und/oder Unterlassungsanspruch in besonderer prozessualer Rechtsschutzform 139
1. Der negatorische Anspruch und die öffentlich-rechtlichen Theorien 139
2. Die Klage aus § 767 ZPO als „Gegenstück“ zur vorangegangenen Leistungsklage oder als eigenständiges Abwehrinstitut 141
a) Rechtsmittelähnlichkeit der Klage aus § 767 ZPO oder Abwehrbehelf in der Zwangsvollstreckung 141
b) Legitimation der Deutung der Klage aus § 767 ZPO als Abwehrrechtsbehelf 144
3. Der Beseitigungs- und/oder Unterlassungsanspruch und die herrschende Meinung 147
Fünftes Kapitel: Unmittelbare und mittelbare Auswirkungen der Annahme eines Beseitigungs- und/oder Unterlassungsanspruchs als sachlicher Inhalt bzw. Gegenstand der besonderen Rechtsschutzform der Vollstreckungsabwehrklage 149
I. Das Verhältnis von Vollstreckungsabwehrklage und Erinnerung, dargestellt anhand vollstreckungsrechtlicher Vereinbarungen 149
1. Ausgangspunkt: Die vollstreckungsrechtlichen Verträge in Schrifttum und Rechtsprechung 149
a) Die prozessuale Betrachtungsweise 150
b) Die materiellrechtliche Sicht 151
c) Offenheit für weitere Deutungen 152
2. Der privatrechtliche und der öffentlich-rechtliche Dualismus in der Zwangsvollstreckung und seine Auswirkungen auf die Statthaftigkeit der Vollstreckungsabwehrklage und der Erinnerung 153
a) Öffentliches Recht und Erinnerung (§ 766 ZPO) 153
b) Privatrechtliche Einwendungen und Vollstreckungsabwehrklage 157
3. Folgerungen aus dem Nebeneinander von öffentlichem Recht und Privatrecht in den Rechtsverhältnissen der Zwangsvollstreckung für die vollstreckungsrechtlichen Vereinbarungen 159
II. Das Verhältnis der Vollstreckungsabwehrklage zur Abänderungsklage des § 323 ZPO 165
III. Materielle Ausgleichsansprüche nach Beendigung der Zwangsvollstreckung unter dem Blickwinkel der Regelung des § 767 Abs. 3 ZPO und der Annahme eines Beseitigungs- und/oder Unterlassungsanspruchs als Inhalt bzw. Gegenstand der Vollstreckungsabwehrklage 175
1. Die Bestimmung des Präklusionsumfanges des § 767 Abs. 3 ZPO 175
a) Die gegensätzlichen Auffassungen in Schrifttum und Rechtsprechung 175
b) Das sachliche Substrat des § 767 Abs. 3 ZPO heute 179
2. Die Zulässigkeit von Bereicherungs- bzw. Schadensersatzklagen nach beendeter Zwangsvollstreckung 182
a) Möglicher Ausschluß von materiellen Klagen aufgrund vollstreckungsrechtlicher Erwägungen 182
b) Die Zulässigkeit von materiellen Klagen und ihre Grenzen 187
c) Die Präklusionswirkung eines Urteils nach § 767 ZPO bei Annahme eines bestimmten negatorischen Anspruchs als Streitgegenstand der Vollstreckungsabwehrklage 190
3. Der Ausschluß von Bereicherungs- bzw. Schadensersatzklagen und die sachliche Bedeutung des § 767 Abs. 3 ZPO 193
Literaturverzeichnis 197