Die Unhaltbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Schadensersatz bei Totalschäden

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Die Unhaltbarkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Schadensersatz bei Totalschäden
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 88
(1984)
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Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhalt | 7 | ||
Gegenstand der Untersuchung | 9 | ||
I. Schadensersatz und Wertersatz schließen sich aus | 9 | ||
II. Die Begriffe „Zeitwert“, „Wiederbeschaffungswert“ und „Marktwert“ | 13 | ||
III. Sachwidrige Übertragung der versicherungsrechtlichen Begriffe „Zeitwert“ und „Wiederbeschaffungswert“ auf das bürgerliche Schadensersatzrecht | 15 | ||
IV. Die Fehlerhaftigkeit eines schadensersatzrechtlichen „Wiederbeschaffungswerts“ | 17 | ||
V. Unzulässigkeit und Unbrauchbarkeit von Marktpreislisten für Gebrauchtfahrzeuge bei der Schadenserkenntnis | 24 | ||
VI. Weitere Fehler in der Rechtsprechung zum „Wiederbeschaffungswert“ | 26 | ||
VII. Verletzung der §§ 249 S. 1 BGB, 287 Abs. 1 S. 1 ZPO | 29 | ||
VIII. Fehlerhafte Rückwirkung auf den Schadensersatzbegriff | 32 | ||
IX. Fehlerhaftigkeit der grundsätzlich ablehnenden Rechtsprechung zum Ersatz des Gebrauchswerts | 34 | ||
X. Die Einbuße an Gebrauchsvorteilen ist ein realer Schaden | 37 | ||
XI. Kein Abzug „neu für alt“ | 41 | ||
XII. Einen „Gesamtvermögensschaden“ gibt es nicht | 45 | ||
XIII. Larenz’ unhaltbare Lehre vom „gegliederten Schadensbegriff“ | 48 | ||
XIV. Keine „billige“ Schadensverteilung durch das Gericht | 62 | ||
XV. Keine Pflicht des Geschädigten zur „Schadensminderung“ | 65 | ||
XVI. Begründetheit der vermeintlichen „Schadensminderungspflicht“ in der nationalsozialistischen Gemeinschaftsideologie | 69 | ||
XVII. Keine „objektiven, im Verkehr anerkannten Bewertungsmaßstäbe“ | 78 | ||
XVIII. Kein „normativer Schadensbegriff“ | 86 |