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Knoke, U. (1989). Rechtsfragen der Rücknahme von Verwaltungsakten. Zur Dogmatik und Kritik der Rücknahmebestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46563-7
Knoke, Ulrich. Rechtsfragen der Rücknahme von Verwaltungsakten: Zur Dogmatik und Kritik der Rücknahmebestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze. Duncker & Humblot, 1989. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-46563-7
Knoke, U (1989): Rechtsfragen der Rücknahme von Verwaltungsakten: Zur Dogmatik und Kritik der Rücknahmebestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-46563-7

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Rechtsfragen der Rücknahme von Verwaltungsakten

Zur Dogmatik und Kritik der Rücknahmebestimmungen der Verwaltungsverfahrensgesetze

Knoke, Ulrich

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 36

(1989)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 23
1. Teil: Grundlagen 26
§ 1 Der Begriff der Rücknahme im System der Aufhebung von Verwaltungsakten durch die Verwaltung 26
I. Das Begriffspaar Rücknahme/Widerruf 26
II. Abgrenzungsfragen 26
§ 2 Die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts als Grundvoraussetzung des Instituts der Rücknahme 30
I. Allgemeines 30
II. Rechtswidrigkeit und bloße Unrichtigkeit 33
III. „Materielle“ und „formelle“ Rechtswidrigkeit 35
1. § 45 VwVfG 35
2. § 46 VwVfG 36
a) Grammatische Auslegung (Wortlaut) 37
b) Historische Auslegung (Entstehungsgeschichte) 37
c) Systematische Auslegung 38
d) Teleologische Auslegung 41
e) verfassungskonforme Auslegung 42
f) Ergebnis 44
IV. Außenrechtswidrigkeit und Innenrechtswidrigkeit 44
1. Das Außenrecht als alleiniger Maßstab des Rechtswidrigkeitsbegriffs i. S. der Rücknahmevorschriften 44
2. Konsequenzen für die Rücknehmbarkeit von Verwaltungsakten wegen Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften 45
V. Die Rechtswidrigkeit fingierter Verwaltungsakte 48
§ 3 Die Untergliederung der Verwaltungsakte in begünstigende und nicht begünstigende als wesentlicher Ansatzpunkt der Rücknahmeregelungen des Verwaltungsverfahrensrechts 50
I. Der begünstigende Verwaltungsakt 50
II. Der nicht begünstigende Verwaltungsakt 54
III. Die Einordnung der Verwaltungsakte mit Doppelwirkung 56
1. Der Verwaltungsakt mit Mischwirkung 56
a) Begriffsbestimmung und Abgrenzungsfragen 56
b) Die Zuordnung zu den Kategorien begünstigend / nicht begünstigend 61
2. Der Verwaltungsakt mit Drittwirkung 63
a) Begriff 63
b) Die Zuordnung zu den Kategorien begünstigend / nicht begünstigend 64
aa) beim begünstigenden Verwaltungsakt mit belastender Drittwirkung 64
bb) beim belastenden Verwaltungsakt mit begünstigender Drittwirkung 68
c) Im besonderen: der angefochtene Verwaltungsakt mit Drittwirkung 69
§ 4 Die Rücknahme im Spannungsfeld von Wirksamkeit und Bestandskraft des Verwaltungsakts 71
I. Die Wirksamkeit des Verwaltungsakts 71
1. Die begriffliche Unterscheidung von „äußerer“ und „innerer“ Wirksamkeit 71
a) Die äußere Wirksamkeit 72
b) Die innere Wirksamkeit 73
2. Beginn und Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsakts 73
a) Der Beginn der äußeren Wirksamkeit 73
aa) Insbesondere: das Existentwerden der Verwaltungsakte mit Drittwirkung 74
bb) Die für das Existentwerden des Verwaltungsakts notwendigen Anforderungen an die Bekanntgabe 75
cc) Eintritt der äußeren Wirksamkeit eines Verwaltungsakts trotz fehlender Bekanntgabe? 76
b) Der Beginn der inneren Wirksamkeit 77
aa) Allgemeines 77
bb) Besonderheiten bei Verwaltungsakten mit mehreren Adressaten oder mit Drittwirkung 78
c) Die Dauer von äußerer und innerer Wirksamkeit 79
3. Wirksamkeit und nichtiger Verwaltungsakt 80
4. Berührungspunkte der Wirksamkeit und der Rücknahme eines Verwaltungsakts 82
a) Die Rücknahme als Mittel der Wirksamkeitsbeendigung bzw. -beseitigung 82
b) Die (äußere) Wirksamkeit des Verwaltungsakts als notwendige Voraussetzung der Rücknahme 83
c) Insbesondere: die Rücknehmbarkeit nichtiger Verwaltungsakte 83
II. Die Bestandskraft des Verwaltungsakts 88
1. Begriff und Gegenstand der Bestandskraft 89
a) Die formelle Bestandskraft 91
b) Die materielle Bestandskraft 92
aa) Rechtskraft und Bestandskraft 94
bb) Eigenständige Bestimmung des Gegenstandes der (materiellen) Bestandskraft von Verwaltungsakten 97
cc) Abgrenzung von anderen Rechtswirkungen des Verwaltungsakts 100
2. Das Verhältnis der Rücknahmeregelungen zur materiellen Bestandskraft des Verwaltungsakts 102
§ 5 Zuständigkeit und Verfahren bei der Rücknahme von Verwaltungsakten 104
I. Die zuständige Behörde 104
1. Örtliche Zuständigkeit 104
2. Sachliche Zuständigkeit 105
II. Rücknahme und Verwaltungsverfahren 107
1. Das Verhältnis des Rücknahmeverfahrens zum ursprünglichen Erlaßverfahren 107
2. Rücknahme und Wiederaufgreifen des Verfahrens 108
3. Überblick über den Ablauf des Rücknahmeverfahrens 109
a) Die Einleitung des Verfahrens 110
b) Das Verfahren bis zur Entscheidung 113
c) Die Entscheidung 115
2. Teil: Die Rücknahme von Verwaltungsakten auf der Grundlage des § 48 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder 117
§ 6 Die Grundstrukturen der Rücknahmeregelung des § 48 VwVfG im Vergleich zu den Parallelvorschriften in AO und SGB X 117
§ 7 Die Befugnisnorm des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG 121
I. Die Entscheidung über das „Ob“ der Rücknahme 121
1. Die Rücknahme als Ermessensentscheidung – Allgemeines 121
2. Die Problematik der Ermessensregelung insbesondere bei der Rücknahme nicht begünstigender Verwaltungsakte 123
a) Rücknahmepflicht kraft verfassungsrechtlicher Vorgaben? 123
aa) Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 123
bb) Die Grundrechte als Grundlage eines verfassungsrechtlichen Beseitigungsanspruchs 125
b) Determinanten des Ermessens bei der Rücknahme (unanfechtbar gewordener) nicht begünstigender Verwaltungsakte 132
aa) Allgemeines 132
bb) Mögliche Fälle einer Reduzierung des Ermessens in Richtung auf eine Pflicht zur Rücknahme des Verwaltungsakts 133
cc) Sonderproblem: Vertrauensschutz als Ermessensdeterminante bei der Rücknahme nicht begünstigender Verwaltungsakte? 135
II. Die Differenzierungsmöglichkeiten hinsichtlich des „Wie“ der Rücknahme 138
1. Voll- oder Teilrücknahme 139
2. Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft 140
§ 8 Die eingeschränkte Rücknehmbarkeit von begünstigenden Geldleistungs- und teilbaren Sachleistungsverwaltungsakten nach § 48 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 VwVfG 143
I. Die differenzierte Behandlung der begünstigenden Verwaltungsakte hinsichtlich ihres Bestandsschutzes 143
1. Der Geldleistungsverwaltungsakt i. S. des § 48 Abs. 2 VwVfG 144
2. Der Sachleistungsverwaltungsakt i. S. des § 48 Abs. 2 VwVfG 145
3. Die praktische Bedeutung der Geld- und Sachleistungsverwaltungsakte i. S. des § 48 Abs. 2 VwVfG im Verhältnis zu den übrigen begünstigenden Verwaltungsakten 146
II. Die Voraussetzungen des in § 48 Abs. 2 VwVfG vorgesehenen Bestandsschutzes 148
1. Der Vertrauenstatbestand 148
2. Die Schutzwürdigkeit des Vertrauens 151
a) Die zwingenden Ausschlußgründe für die Schutzwürdigkeit gemäß § 48 Abs. 2 Satz 3 VwVfG 152
aa) § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG: Ausschluß des Vertrauensschutzes bei arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung 152
bb) § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 VwVfG: Ausschluß des Vertrauensschutzes bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben 154
cc) § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 VwVfG: Ausschluß des Vertrauensschutzes bei Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis der Rechtswidrigkeit 155
b) Die positiven Regelbeispiele für die Schutzwürdigkeit gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG 157
c) Die Abwägung des privaten mit dem öffentlichen Interesse im übrigen – einzelne Abwägungskriterien 159
d) Sonderproblem: Schutzwürdigkeit des Vertrauens von Trägern und Stellen öffentlicher Verwaltung 161
III. Die Bedeutung der „soweit“-Klausel; insbesondere: die Auswirkungen des Vertrauensschutzes auf die Rücknehmbarkeit für die Vergangenheit oder für die Zukunft 164
IV. Das Verhältnis der Eingrenzungen der Rücknahmebefugnis zum Rücknahmeermessen bei begünstigenden Geld- und Sachleistungsverwaltungsakten i. S. des § 48 Abs. 2 VwVfG 167
1. Allgemeines 167
2. Einzelfragen der Bildung und Betätigung des Ermessens bei der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte i. S. des § 48 Abs. 2 VwVfG 168
§ 9 Die Rücknahme der nicht unter § 48 Abs. 2 VwVfG fallenden übrigen begünstigenden Verwaltungsakte 171
I. Die Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 VwVfG: Vertrauensschutz in Form von Vermögensschutz 171
1. Die allgemeine Bedeutung dieser „Vermögensschutzlösung“ im Rahmen der Systematik und Zielsetzung des § 48 VwVfG 171
2. Der Vermögensausgleich nach § 48 Abs. 3 VwVfG im einzelnen 173
a) Voraussetzungen 173
b) Umfang 177
c) Rechtsnatur 178
II. Der abschließende Charakter des Vermögensschutzes im Hinblick auf einen im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG in Betracht kommenden vertrauensbedingten Bestandsschutz 180
A. Problemstellung: Schutz des Vertrauens des Begünstigten in den Bestand des Verwaltungsakts als Richtwert der Ermessensentscheidung über die Rücknahme? 180
B. Lösung auf der Grundlage einer Auslegung der Norm 182
1. Grammatische Auslegung 182
2. Historische Auslegung (Entstehungsgeschichte) 182
3. Systematische Auslegung 184
4. Teleologische Auslegung 185
5. Zwischenergebnis 185
C. Überprüfung des bisherigen Auslegungsergebnisses anhand der Grundsätze über die verfassungskonforme Auslegung 186
1. Allgemeines 186
2. Ansatzpunkte für eine verfassungskonforme Auslegung im Falle des § 48 VwVfG 187
a) Die (Un-)Vereinbarkeit des bisherigen Auslegungsergebnisses mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Vertrauensschutz 187
aa) Verfassungsrang und Verortung des Vertrauensschutzes 187
aaa) Übersicht über den Stand der Meinungen 188
bbb) Kritische Würdigung der wesentlichen Ableitungsversuche 189
(1) Treu und Glauben 189
(2) Menschenwürde 189
(3) Sozialstaatsprinzip 190
(4) Rechtsstaatsprinzip (Rechtssicherheit) 191
(5) Grundrechtliche Freiheitsgewährleistungen 194
(6) Allgemeiner Gleichheitssatz 205
ccc) Ergebnis und Konkurrenzverhältnis der einzelnen verfassungsrechtlichen Grundlagen 207
bb) Die Aussagen der einschlägigen Verfassungssätze über die notwendige Qualität des Vertrauensschutzes – Bestandsschutz oder Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers? 209
aaa) Der rechtsstaatlich gebotene Vertrauensschutz 209
bbb) Der grundrechtlich gebotene Vertrauensschutz 211
(1) Allgemeines 211
(2) Im besonderen: Die notwendige Qualität des Vertrauensschutzes im Regelungsbereich der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG 213
ccc) Zusammenfassung und Ergebnis 216
cc) Das Problem völliger Vertrauensschutzausfälle bei der Rücknahme bestimmter „Typen“ begünstigender Verwaltungsakte i. S. des § 48 Abs. 3 VwVfG 217
aaa) Allgemeines 217
bbb) Einzelne Problemfälle 219
(1) Ganz oder teilweise „immaterielle“ Verwaltungsakte 219
(2) Schutzwürdiges (Verkehrs-)Vertrauen Dritter 220
(3) „Formalverwaltungsakte“ 221
ccc) Zusammenfassung und Ergebnis 222
b) Die (Un-)Vereinbarkeit des bisherigen Auslegungsergebnisses mit Art. 3 Abs. 1 GG 222
c) Zwischenergebnis 227
3. Vertrauensbedingter Bestandsschutz bei der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte i. S. des § 48 Abs. 3 VwVfG vor dem Hintergrund der Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung 228
a) Die allgemeinen Grenzen der verfassungskonformen Auslegung 228
b) Die Überschreitung dieser Grenzen bei einer Berücksichtigung des Bestandsvertrauens im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Rücknahme 231
D. Exkurs: Verfassungskonforme Rechtsfortbildung als gleichermaßen untaugliches Mittel zur Lösung des Problems 234
E. Ergebnis 236
III. Sonstige verbleibende und dabei u. U. zu Bestandsschutz führende Determinanten des Ermessens bei der Entscheidung über die Rücknahme nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG 237
§ 10 Die zeitliche Rücknahmesperre des § 48 Abs. 4 VwVfG 238
I. Inhalt und allgemeine Bedeutung der Regelung 238
II. Die wesentlichen Interpretationsprobleme – Der Streitstand in Rechtsprechung und Literatur 242
1. Die Entwicklung bis zum Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 244
2. Der Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 und seine Aufnahme im Schrifttum 246
III. Die Auslegung des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG im einzelnen – Analyse und Kritik 249
1. Erste Problemstellung: Geltung der Ausschlußfrist nur für das nachträgliche Erkennen von Sachaufklärungsfehlern (Tatsachenirrtümern) oder auch für das nachträgliche Erkennen von Rechtsanwendungsfehlern (Rechtsirrtümern) bei von Anfang an vollständig bekanntem Sachverhalt? 249
a) Wortlaut 249
aa) Der Tatsachenbegriff 249
bb) Das Merkmal „Kenntnis erhalten“ 250
cc) Ergebnis 251
b) Gesetzessystematik 252
c) Entstehungsgeschichte 254
d) Sinn und Zweck 256
e) Exkurs: Analoge Anwendung der Norm? 259
f) Ergebnis 260
2. Zweite Problemstellung: Der Umfang der für den Beginn des Laufs der Ausschlußfrist erforderlichen Tatsachenkenntnis 260
a) Wortlaut 261
b) Gesetzessystematik 264
c) Entstehungsgeschichte 265
d) Sinn und Zweck 267
e) Ergebnis 273
3. Dritte Problemstellung: Die behördliche Kenntnisnahme als der den Fristbeginn auslösende Vorgang 274
a) Das Merkmal „Kenntnis“ 275
b) Das Merkmal „Behörde“ 278
c) Zusammenschau beider Merkmale und Ergebnis 280
3. Teil:: Die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte mit belastender Drittwirkung während des Vorverfahrens oder des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nach Maßgabe der Sonderregelung des § 50 der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder 285
§ 11 Allgemeines – Inhalt, Zielsetzung und verfassungsrechtliche Bezüge der Vorschrift 285
§ 12 Anwendungsbereich, Normadressaten und praktische Bedeutung der Vorschrift 291
I. Das Verhältnis des § 50 VwVfG zu den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung über das Vorverfahren 291
II. Konsequenzen für den Anwendungsbereich, die Normadressaten und die praktische Bedeutung des § 50 VwVfG 297
1. Anwendungsbereich 297
2. Normadressat(en) 301
3. Praktische Bedeutung 301
§ 13 Die Voraussetzungen des § 50 VwVfG 303
I. Anfechtung eines begünstigenden Verwaltungsakts durch einen Dritten 303
1. Zuschnitt der Norm allein auf begünstigende Verwaltungsakte mit belastender Drittwirkung 303
2. Begriff des „Dritten“ 304
3. Tatsächliche Anfechtung 304
II. Abhilfe des Rechtsbehelfs durch Aufhebung des Verwaltungsakts 305
1. Begriff der „Abhilfe“ 305
2. Zulässigkeit des Rechtsbehelfs 306
3. Begründetheit des Rechtsbehelfs 308
4. Funktion der „soweit“-Klausel 310
§ 14 Die Rechtsfolge des § 50 VwVfG 312
I. Allgemeines 312
II. Die besondere Problematik der Ermessensregelung in den Fällen des § 50 VwVfG 313
Literaturverzeichnis 315