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Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen

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Kreuzberg, B. (2019). Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen. Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Verhaltensnormlehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55602-1
Kreuzberg, Bastian. Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen: Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Verhaltensnormlehre. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55602-1
Kreuzberg, B (2019): Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen: Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Verhaltensnormlehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55602-1

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Täterschaft und Teilnahme als Handlungsunrechtstypen

Zugleich ein Beitrag zur allgemeinen Verhaltensnormlehre

Kreuzberg, Bastian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 337

(2019)

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About The Author

Bastian Kreuzberg nahm im Jahr 2000 das Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf, das er im Mai 2005 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beschloss. Ab Oktober 2007 absolvierte er den Juristischen Vorbereitungsdienst beim OLG Köln, den er im November 2009 mit dem zweiten Staatsexamen beendete. In der Folge war er als Rechtsassessor in einer Anwaltskanzlei tätig. Im Oktober 2017 erfolgte die Zulassung zum Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln.

Abstract

Die Tatherrschaftslehre oszilliert zwischen faktischer Steuerungs- und normativer Verantwortlichkeitsherrschaft. Dabei bleibt offen, wie und warum normative Zurechnungssurrogate, also Zuständigkeit für Verhaltensentschlüsse Dritter, den Mangel an faktischer Steuerungsherrschaft sollen kompensieren können. Die Crux der Tatherrschaftslehre liegt im Mangel einer handlungstheoretischen Ableitung. Sie ist eine an der Person orientierte Zurechnungslehre, die einen restriktiven Täterbegriff auf Basis eines extensiven Handlungsbegriffs verficht. Sie muss deshalb einen zweiten, genuin beteiligungsrechtlichen (Tatbestands-)Handlungsbegriff etablieren, zu dem dann die materiellen Täterformen in Bezug gesetzt werden. Dieses Lehrgebäude stürzt in sich zusammen, wenn man bedenkt, dass selbst dem »Handlungsherrn« die eigenhändige Handlungsherrschaft abgehen kann. Es bedarf daher einer handlungstheoretischen Reformulierung der Beteiligungslehre auf Basis des intentionalen Handlungsbegriffs.»Perpetratorship and Participation as Action Wrong Types. At the Same Time one Contribution to General Behavioural Norm Theory«

Oscillating between de facto control and normative responsibility, the doctrine of control over the act lacks an action-theoretical foundation. It is an attribution theory that advocates a restrictive concept of perpetrator on the basis of an extensive concept of action. This doctrinal building collapses when one considers that even the »agent of action« can lose control of one's own actions. Therefore, an action-theoretical reformulation of the theory of joint action is necessary.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 25
Erstes Kapitel: Formell-phänomenologischer versus materiell-normativer Handlungsbegriff und Zielsetzung der vorliegenden Arbeit 32
A. Die Beteiligungslehre Roxins – Phänomenologischer Tatbestandshandlungsbegriff und materielle Tatbestandsverwirklichung qua Zentralgestalt 32
B. Die gegenläufige Beteiligungslehre Schilds – Strafgesetzlich formalisierter materieller Einheitstäterbegriff 37
C. Die eigene Idee: Versuch, den von Schild eingenommenen Ansatz auf Basis des intentionalen Handlungsbegriffs Kindhäusers fortzuführen 41
Zweites Kapitel: Täter als tatbestandsmäßig sich Verhaltender und vorrechtlicher Handlungsbegriff 47
A. Täterbild der Alltagsanschauung und tatbestandsmäßiges Verhalten 47
B. Die Regelung des § 25 und der allgemeine Täterbegriff 50
I. Fehlen eines einheitlichen gesetzlichen Täterbegriffs 50
1. § 25 als Konkretion eines allgemeinen Täterbegriffs für die vorsätzlichen Handlungsdelikte 50
2. Fahrlässige Begehungsdelikte 51
3. Vorsätzliche (unechte) Unterlassungsdelikte 55
a) Unterlassen in mittelbarer Täterschaft? 56
b) Unterlassen in Mittäterschaft? 58
c) Garantiepflichtwidrige Nichthinderung eines Aktivtäters 59
d) Realakzessorische Unterlassungen 61
e) Ergebnis 63
4. Sonderdelikte 63
5. Delikte mit Willenserklärungen als Tatbestandshandlung 66
6. Eigenhändige Delikte 67
7. (Reine) Pflichtdelikte 68
8. Ergebnis 69
II. Der in § 25 vorausgesetzte, allgemeine Täterbegriff 70
1. Tatbestandsmäßiges Verhalten als offener konkreter Begriff 70
2. Der intentionale Handlungsbegriff als vorrechtliches genus proximum 71
a) Grundlagen 72
aa) Handlung als Zuschreibung von Verantwortung für ein Ereignis und Entlastungsmöglichkeiten des Akteurs 73
bb) Teleologische Sinnattribution und Selbstinterpretation des Akteurs 75
(1) Vorsatz‍(sinn), Fahrlässigkeit‍(ssinn) und praktische Handlungsexplikation 76
(2) Intentionen höherer Ordnung und praktische Handlungsexplikation 82
(3) Komplexe Ich-Intentionalität, Wir-Intentionalität und praktische Handlungsexplikation 83
(4) Zusammenfassung 84
b) Prinzipielle Offenheit des intentionalen Handlungsbegriffs „nach oben hin“ und Grenzen des allgemeinen Handlungsinterpretaments bei Beteiligung mehrerer Personen 85
c) Intentionale Handlung und Kausalität 88
aa) Real- und sozialontologische Handlungskomponente 88
bb) Realontologische Komponente und Kausalität 90
(1) Metaphysischer Kausalitätsbegriff contra Regularitätsthese 92
(2) Die Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung und ihre logische Bestimmung 94
(3) Die Probleme der Conditio-sine-qua-non-Formel und ihre Lösung nach der Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung 99
(a) Ersatzursachen 99
(b) Alternative Kausalität 101
(c) Mehrfachkausalität 101
(4) Zwischenfazit 104
(5) Sonderprobleme der Kausalitätsbestimmung 104
(a) Abbruch rettender Kausalverläufe 104
(b) Die Kausalität von Unterlassungen und die Probleme der Handlungszuschreibung auf zwei Ebenen 105
(c) Psychisch vermittelte Kausalität bzw. nicht determinierte Bereiche 109
cc) Ergebnis 110
d) Finaler Handlungsbegriff, Monita und intentionaler Handlungsbegriff 111
aa) Intentionaler Handlungsbegriff und implizite Nebenfolgen des Handlungsvollzugs 111
bb) Intentionaler Handlungsbegriff und Fahrlässigkeit 114
cc) Intentionaler Handlungsbegriff und Automatismen 115
dd) Intentionaler Handlungsbegriff und Unterlassung 117
3. Handlungsbegriff des sozialen Alltags und strafrechtlicher Handlungsbegriff 118
4. Intentionaler Handlungsbegriff und Zusammenwirken mehrerer Subjekte 120
a) Grenzen der intentionalen Selbstverwirklichung: innen oder außen? 120
b) Intentionale Selbstverwirklichung und Eigenkörperlichkeit 123
c) Mehrdimensionalität des Tatbestandshandlungsbegriffs: Potpourri der strafrechtlichen Systemkategorien? 127
d) Tatbestands- oder Teilnahmehandlung? – Eine Frage des Programmgehalts 129
e) Intentionaler Handlungsbegriff und Interaktion mehrerer Subjekte bei Kindhäuser 129
aa) Darstellung 129
bb) Kritik 133
5. Von einem konkreten Tatbestandsverhaltensbegriff abweichende Modelle 135
a) Tatbestandsmäßiges Verhalten als objektiv zurechenbare Erfolgsherbeiführung (Roxin) 136
aa) „Persönlichkeitsäußerung“ als Handlung und soziales Alltagsverständnis 137
bb) „Zentralgestalt“, soziales Alltagsverständnis, sozialer Täterbegriff 139
cc) Zusammenfassung 142
b) Tatbestandsmäßiges Verhalten und objektive Risikoschaffung (Frisch) 142
aa) § 16 als gesetzliches Strukturmodell der Vorsatzdelikte? 144
bb) Objektiv unerlaubte Risikoschaffung als sachlogisch vorgegebener Bezugspunkt der Tätervorstellung? 146
cc) Risikoschaffung als konkreter Erfolg, der seinerseits einer Zurechnungsgrundlage bedarf 148
6. Die sorgfaltswidrige Handlung als allgemeines Verhaltensunrecht der Fahrlässigkeitsdelikte 149
7. Die handlungsmäßige Expression einer zweckrationalen Erfolgsmaxime als allgemeines Handlungsunrecht der vorsätzlichen Handlungsdelikte 152
Drittes Kapitel: Täter als Verletzer einer Verhaltensnorm: Normentheoretische Fundierung des eigenen Ansatzes 153
A. Axiomatische Grundlegung: Schuldprinzip und Erfordernis eines personalen Verhal‍tensunwerts 155
B. Konkret-individuelle Pflichten als Derivate abstrakt-genereller Verhaltensnormen 155
I. Der Prozess der Normgenese nach Armin Kaufmann und seine Adaption an den hier vertretenen Ansatz 156
II. Der Vorgang der Normenkonkretisierung ( Pflichtgenese) 161
III. Teleologische Ableitung des für die Normerrichtung maßgeblichen Beurteilungsmaßstabs 161
IV. Hinweis auf Kritik am Kaufmann'schen System 162
C. Erfolg als integraler Bestandteil des vorsätzlichen Handlungsunrechts 163
D. Die Verhaltensnormgenera (= Verbote/Gebote) und ihre jeweiligen Unterarten (= Vorsatz-/Fahrlässigkeitsnormen) 167
I. Die Verbotsnormen 167
1. Die Verbote der vorsätzlichen Begehungsdelikte 168
a) Der Vorgang der Normenkonkretisierung bei den allgemeinen Vorsatzverboten 168
b) Ausräumung nahe liegender Einwände 170
c) Verbotsstufen der allgemeinen vorsätzlichen Begehungsdelikte 173
d) Besondere Verbotsnormen, Sonderhandlungsunrecht und Normenkonkretisierung 173
aa) Schützen die Sonderdelikte (zumindest auch) genuine Sonderrechtsgüter? 174
bb) Liegen den reinen Sonderdelikten besondere Normen zur Herstellung von Rechtsgütern zugrunde? 176
cc) Gibt es gemeinrechtsgutsbezogene Sondernormen? 180
(1) Innenrechtliche Dienstpflichten als Sonderverhaltensnormen? 181
(2) Außenrechtsnormen mit beschränkter allgemeiner Normadresse? 182
(3) Sonderverhaltenspflichten als den Gemeinrechtsgüterschutz erweiternde Zusatzverhaltenspflichten mit besonderer Materie 183
(4) Besondere Subjektqualifikation als Pflichtmerkmal 183
dd) Die drei Arten des Sonderhandlungsunrechts und die Konkretisierung der jeweils zugrunde liegenden Verhaltensnormen 184
(1) Delikte mit institutionell geschuldetem Gemeinrechtsgut 185
(2) Delikte mit sonderpflichtbegründendem Bestandsrechtsgut 186
(3) Gemeinunrechtsakzessorische Sonderdelikte 190
ee) Normenkonkretisierung 191
(1) Eo ipso bestandsrechtsgutsbezogene Sonderverhaltenspflichten 191
(2) Institutionell bedingte Sonderverhaltensnormen 192
(3) Innenrechtspflichtmodifizierte Allgemeinverhaltensnormen 193
ff) Sonderdelikte und Intranenbeteiligung: keine Beteiligung sui generis 194
e) Verhaltensnormtheoretische Einordnung von Delikten mit substantiell abweichend bestimmtem Tatbestandshandlungsunrecht 195
aa) Delikte mit Willenserklärungselementen 196
bb) Eigenhändige Delikte 197
cc) (Reine) Pflichtdelikte 198
f) Zusammenfassung 198
2. Die Verbote, die den fahrlässigen Begehungsdelikten zugrunde liegen 199
a) Fahrlässigkeitsverbote als „halbgeschlossene Systeme“ 200
b) Die kritischen Fallkonstellationen 202
c) Sanktionsnormrelevanz 205
II. Die Gebotsnormen 206
1. Die Gebotstatbestände der vorsätzlichen „echten“ und „unechten“ Unterlassungsdelikte 206
a) (Alltags-)‌Ontologische Strukturunterschiede zwischen Tun und Unterlassen und Konsequenzen für die Dogmatik der Unterlassungsdelikte 206
aa) Unterlassungskausalität statt „Quasi-Kausalität“ – wirkliche intentionale Zulassungshandlung statt fehlender Handlung 208
bb) Genuiner Unterlassungsvorsatz statt „Quasi-Vorsatz“ 209
cc) Umkehrprinzip 212
b) Konkretisierung des allgemeinen Handlungsgebots zur Handlungspflicht ( „Unterlassungsgemeinunrecht“) und echte Unterlassungsdelikte 213
c) Das Unrecht der sog. „unechten“ Unterlassungsdelikte 214
aa) Strukturelle und substantielle (Kern-)‌Identität mit dem Gemeinunrecht 214
bb) Unechtes Unterlassen als begehungsgleichwertiges Unterlassen 216
cc) Abschichtung des begehungsgleichwertigen ( „unechten“) Unterlassens vom echten Unterlassen 219
dd) Entstehungsvoraussetzungen der dringlichkeitsmodifizierten Garantenhandlungspflicht 220
d) Allgemeines Verhaltensunrecht der intentionalen Zulassung durch Unterlassen und Beteiligungsformen: vorläufiger Ausblick 220
e) Normstufen/begehungssonderdeliktsgleichwertiges Unterlassen 221
2. Die Gebotstatbestände der fahrlässigen Unterlassungsdelikte 222
a) Gebot und Gebotsgegenstand beim unsorgfältigen Erfolgsabwendungsversuch 223
b) Gebot und Gebotsgegenstand bei der unfinalen Erfolgsabwendung 226
c) Die Erkennbarkeit der Gefahrenlage 228
d) Echtes und begehungsgleichwertiges fahrlässiges Unterlassen 230
III. Ergebnis 230
E. Rekapitulation der bisherigen Gesamtausführungen 231
F. Abweichende Straftat- und Unrechtsmodelle 238
I. Die neokantianische Handlungslehre im Anschluss an E. A. Wolff: Unrechtliche Handlung als sinnerfassende Unterdrückung konkreter Freiheit (hier: Zaczyk) 238
1. Darstellung 239
2. Kritische Würdigung 241
3. Exkurs: Rechtsnormen als autonom-heteronome Gebilde 244
II. Die abweichende Bestimmung von Norm und Pflicht bei Kindhäuser 246
1. Darstellung 247
2. Kritik 249
3. Generalkritik Kindhäusers an der personalen Unrechtslehre und Replik 253
III. Resümee 260
G. Regelungszweck der strafrechtlichen Sanktionsnormen und Verhältnis zum Regelungszweck der allgemeinen Verhaltensnormen 261
Viertes Kapitel: Bezugnahme des § 25 auf die Sanktionstatbestände der vorsätzlichen Handlungsdelikte und materiell-normativer Tatbestandshandlungsbegriff 263
A. Vorsätzliche Begehungsdelikte und gesetzliches Strukturmodell der Tatbestandshandlung 263
B. „Formeller“ Tatbestandshandlungsbegriff 266
C. Die verschiedenen Tatbestandshandlungsmodelle im Lichte der Tatbestandsauslegung 270
I. Wortlaut der vorsätzlichen Handlungserfolgsdelikte und Intrasystematik des § 25 270
II. Systematik 276
III. Entstehungshistorie des § 25 281
IV. Teleologie 282
1. Zwischenergebnis: Ausscheiden eines phänomenologischen Tatbestandshandlungsbegriffs 283
2. Intentionaler Handlungsbegriff als „natürliche“ Grundlage des strafrechtlichen Beteiligungsformensystems 284
a) Verhaltensnormteleologische Legitimation des primären Täterverbots 285
b) Intentionaler Selbstverwirklichungswille als Kriterium der Täterhandlung und normentheoretische Legitimation der Teilnahmeverhaltensnormen 285
c) Abweichende Kritierienermittlung durch Schünemann 287
D. Normativer Tatbestandshandlungsbegriff und Tatherrschaftskriterium 288
E. Tatherrschafts- als Zurechnungslehre und sachlogischer Zurechnungsgrund 295
I. Beherrschung des gesamten Tatablaufs („Tatbeherrschung“) 295
II. Herrschaft über das isolierte „Handlungsstück“ („Handlungsbeherrschung“) 296
III. Handlungsherrschaft über die Schaffung der konkreten Gefahr des Erfolgseintritts („Gefahrenbeherrschung“) 297
IV. Herrschaft der Person bzw. des Willens über die Körperbewegung als den Grund des Geschehens („Grundbeherrschung“) 302
V. Herrschaft als wirkliche Beherrschbarkeit durch prinzipielle Willens‍(- und Wissens)‌macht 304
VI. Die Betätigung eines intentionalen Selbstverwirklichungswillens als unhintergehbare Grundlage der Zurechnung und Implikationen für die Täterbestimmung 305
F. Regelungszweck der Verbotsnormen und Handlungsgefährlichkeit ex ante als Differenzierungsmerkmal: Die Gefährlichkeitslehren (stellvertretend: Perten) 307
G. Der verhaltensnormtheoretische Ansatz Steins 311
I. Die Stein'sche Konzpetion im Einzelnen 311
II. Kritik 315
III. Ergebnis 318
H. Abweichende Beteiligungslehren 319
I. Heinrich 319
II. Freund 321
III. Beteiligungslehre nach der Wolff-Schule (Köhler, Klesczewski, Noltenius) 323
IV. Die organisationsdeliktsbezogene Beteiligungslehre Jakobs 326
1. Darstellung 326
2. Kritik 328
3. Jakobs'sche Antikritik und Stellungnahme 330
V. Rechtsprechung 331
Fünftes Kapitel: Gelebtes (?) „sittliches“ Sein, rechtliches Sollen, und Einplanung freien Unrechtshandelns in das je eigene Handlungsprogramm 333
A. Steuerbarkeit bzw. Prognostizierbarkeit des Kausalverlaufs und fremde Freiheit 334
B. Menschliche Freiheit und Freiverantwortlichkeit im (Straf-)‌Rechtssinne 337
I. Autonomieprinzip und normatives Regressverbot nach Renzikowski 338
II. Strafrechtliche Tatfreiheit und beteiligungsrechtliches Verantwortungsprinzip 339
1. Die Gallas'sche Ursprungssentenz 339
2. Das Verantwortungsprinzip als positives Konstitutionsprinzip rechtlich dominanter Willensherrschaft nach Roxin und eigene Ansicht 341
3. Rezeption und Ausbau des Verantwortungsprinzips in der Strafjurisprudenz: Strafrechtsdogmatische Fortentwicklung des allgemeinrechtlich hergeleiteten herrschaftslimitierenden Verantwortungsprinzips i.S.v. Gallas 344
a) Allgemeinrechtliches herrschaftslimitierendes Verantwortungsprinzip und fahrlässig agierender Tatmittler 345
b) Modifiziertes allgemeinrechtliches Verantwortungsprinzip und Einplanung eines vermeidbaren Verbotsirrtums 347
c) Eigener Lösungsvorschlag 350
d) Resümee 352
4. Selbstverantwortungs- als Nichtverantwortungsprinzip bei der Selbstschädigung und eigener Ansatz 352
a) Die Nötigung zur Selbstschädigung 353
aa) Die Exkulpationslehre und ihr Maßstab 354
bb) Die Einwilligungslehre und ihre Argumente: Diskussion 355
cc) Versuch eines eigenen Beitrags: Extrapolierung des in § 255 zum Ausdruck gelangenden Rechtsgedankens 358
b) Initiierung einer irrtumsbedingten Selbstschädigung 361
aa) Sachliche Problematik und Streitstand 362
bb) Eigener Ansatz 365
C. Zusammenfassung 368
D. Teilnahmehandlungen als limitiert-akzessorische, aber dennoch eigenständige Rechtsgutsangriffe 369
Sechstes Kapitel: Die Ausarbeitung der Deliktsgruppen als Handlungsunrechts- und Zurechnungstypen im Einzelnen 372
A. Täterschaft und Teilnahme bei den allgemeinen vorsätzlichen Begehungsdelikten 372
I. Die Täterschaft (§ 25) 373
1. Die Selbstbegehung (§ 25 I Alt.1) 373
a) Der eigene Körper als Tatmittel 373
aa) Handlungsprogramm 374
bb) Umsetzen ( allgemeine Verhaltenspflichtverletzung ex ante) 374
cc) Zurechnung als Tatbestandshandlung 375
(1) Abweichungen der Real- von der Plangefahr 376
(2) Die geschaffene Realgefahr realisiert sich auf unvorhergesehene Weise im Erfolg 377
(a) Unvorhergesehene Weiterungen des Naturkausalverlaufs 377
(b) Interferierendes personales Handeln 378
(aa) Interferierendes Täterhandeln 378
(bb) Interferierendes Opferhandeln 379
(cc) Interferierendes Handeln Dritter 381
(c) Error in obiecto vel persona und aberratio ictus 382
b) Natur und Technik als Werkzeug 383
aa) Handlungsprogramm 383
bb) Umsetzen 384
(1) Beginn des unbeendeten Versuchs – Problemfälle 384
(2) Beginn des beendeten Versuchs – Problemfälle 385
(a) Rechtsprechung des BGH 386
(b) Gesamttheorie 388
(c) Alternativformel 389
(d) Ergebnis 391
cc) Zurechnung als Tatbestandshandlung 391
c) Täter als sein eigenes Werkzeug 392
aa) Herbeiführung der eigenen Handlungsunfähigkeit 392
bb) Herbeiführung einer Rechtfertigungslage 393
cc) Herbeiführung der eigenen Schuldunfähigkeit 395
d) Der fremde Körper als Naturwerkzeug 399
e) Helfer bzw. Gehilfe als Werkzeug 399
aa) Delikte mit Willenserklärungselementen 399
bb) Allgemeine vorsätzliche Handlungsdelikte und Einplanung alltäglicher Rollenfunktionen 400
cc) Sonderdelikte, Absichtsdelikte 401
f) Einplanung des Opfers als Werkzeug gegen sich selbst 402
2. Die Begehung „durch einen anderen“ (§ 25 I Alt. 2) 403
a) Sachlogische Struktur der mittelbaren Täterschaft und deklaratorische Funktion des § 25 I Alt. 2 404
b) Prolegomena zu den relevanten Fallgruppen 404
c) Die Einplanung eines fremdbestimmten Handelns als Werkzeug (gängig: „Nötigungsherrschaft“) 405
aa) Die klassischen Dreieckskonstellationen: Nötigung zur Fremdschädigung 406
(1) Handlungsprogramm 406
(a) Nötigungsnotstand i.S.d. § 35 I 1: unmittelbare Nötigung 407
(b) Inszenierung einer Notstandssituation i.S.d. § 35 I 1: mittelbare Nötigung 407
(c) Ausnutzung einer vorgefundenen Notstandssituation 408
(d) Verhältnis der mittelbaren Nötigung zur Einplanung eines gerechtfertigt handeln (wollen) sollenden Werkzeugs 409
(e) Initiierung oder Ausnutzung eines Entschuldigungstatbestandsirrtums i.S.d. § 35 II 412
(f) Die Rückausnahmefälle des § 35 I 2 413
(g) Einplanung mehrerer Menschen als Werkzeuge 413
(h) Herbeiführung eines übergesetzlichen entschuldigenden Notstands 413
(i) Rechtswidriger Befehl 414
(j) Zusammenfassung 414
(2) Umsetzung der besagten Handlungsprogramme 415
(a) Die Ansichten im Einzelnen 415
(aa) Die Gesamtlösung 415
(bb) Die Einzellösung 418
(α) Die strenge Einzellösung oder Einwirkungstheorie 418
(β) Die modifizierte Einzellösung 419
(γ) Die hier sog. strukturangepasste Einzellösung 421
(cc) Die allgemeine Theorie 422
(dd) Die Differenzierungstheorie 423
(ee) Die Rechtsprechung 424
(b) Anwendung der strukturangepassten Einzellösung auf die einzelnen Programme des genötigten Werkzeugs 426
(3) Zurechnung des weiteren Verlaufs zum Handlungsunrecht als Tatbestandshandlung 427
(a) Die Abweichung betrifft die realontologische Komponente 427
(b) Die Abweichung betrifft die sozialontologische Komponente 429
(aa) Die Schild'sche Unwesentlichkeitsthese: Annahme einer vollendeten mittelbar-täterschaftlichen Tatbestandshandlung 430
(bb) Die h.L.: versuchte komplexe Tatbestands- und vollendete Teilnahmehandlung 431
(cc) Kritik und eigene Ansicht 432
bb) Nötigung zur Selbstschädigung 435
cc) Einplanung eines hemmungsunfähigen Erwachsenen (§ 20 Alt. 2) zur Deliktsverwirklichung 436
(1) Fremdschädigung 436
(2) Selbstschädigung 437
dd) Einplanung hemmungsunfähiger Kinder (§ 19) oder Jugendlicher (§ 3 JGG) 437
(1) Fremdschädigung 437
(2) Selbstschädigung 439
ee) Kein Tatbestandshandlungsprogramm bei Einplanung bloß verminderter Hemmungsfähigkeit i.S.d. § 21 440
d) Programme einer sinnhaften deliktischen Überdetermination 440
aa) Die sinnhafte Überdetermination irrtumsbedingten Werkzeughandelns zur intentionalen Selbstverwirklichung in einer höher dimensionierten Tatbestandshandlung 440
(1) Die Einplanung eines Tatbestandsirrtums (§ 16 I 1) 441
(a) Handlungsprogramm 441
(aa) Art und Intensität der erforderlichen Einwirkung 441
(bb) Konkreter Tatbestand als Bezugspunkt der Vorsatzlosigkeit 442
(cc) Einplanung einer bewusst fahrlässigen Werkzeugtätigkeit 443
(b) Umsetzung 445
(c) Zurechnung als Tatbestandshandlung 446
(d) Initiierung einer unbewussten Selbstschädigung 446
(2) Die Einplanung eines Verbotsirrtums (§ 17) 447
(a) Handlungsprogramm 447
(aa) Muss der Hintermann zwingend einen unvermeidbaren Verbotsirrtum einplanen? 448
(bb) Bezugspunkt des Programms: Fehlen der materiellen Unrechtseinsicht beim Vordermann 452
(cc) Intensität der Einwirkung des Hintermannes 453
(b) Umsetzung 454
(c) Zurechnung des weiteren Verlaufs zum Handlungsunrecht 454
(d) Keine Parallele im Bereich der Selbstschädigung 454
(3) Die Einplanung eines Irrtums über den konkreten Handlungssinn 455
(a) Der manipulierte error in persona 455
(aa) Das teleologische Argument: unterschiedliche Funktion von Tatbestand und Beteiligungsform 456
(bb) Das systematische Argument: Vergleich mit der Umstiftung 457
(cc) Das kriminalpolitische Argument 458
(dd) Setzt der Hintermann Teilnahmeunrecht? 459
(b) Der Irrtum über taterhebliche Handlungsvoraussetzungen 462
(c) Der Irrtum über Qualifikationsvoraussetzungen 463
(aa) Mordmerkmale 463
(bb) Verletzungsqualifikationen 467
(d) Der Irrtum über quantifizierbare Unrechts- und Schuldmaße 467
(e) Ergebnis 469
(f) Keine Übertragbarkeit auf die Selbstschädigungsfälle 469
bb) Die Einplanung eines nur-rechtmäßig handeln (wollen) sollenden Werkzeugs 470
(1) Einplanung eines dolosen Helfers in seiner Alltagsfunktion: kein Fall der mittelbaren Tatbegehung durch ein rechtmäßig agierendes Werkzeug 470
(2) Das gerechtfertigt handeln (wollen) sollende Werkzeug: Fallkonstellationen und Klassifikation 471
(a) Die Handlungserlaubnis für das Werkzeug soll aus einer existentiellen Zwangslage i.S.d. § 35 I 1 erwachsen – kein Fall der Einplanung eines rechtmäßigen Werkzeugs 471
(b) Einplanung eines genuin rechtmäßig handeln (wollen) sollenden Werkzeugs 472
(c) Einplanung eines genuinen Erlaubnistatbestandsirrtums, d.h. eines gerechtfertigt handeln wollen sollenden Werkzeugs 475
(d) Tauglichkeit, Umsetzen, Zurechnung als Tatbestandshandlung 477
(e) Keine Übertragbarkeit auf die Selbstschädigungsfälle 478
(f) Einplanung eines von vornherein pflichtgemäß handeln sollenden Werkzeugs 479
cc) Einplanung intellektuell unzurechnungsfähiger Erwachsener (§ 20) 479
(1) Fremdschädigung 480
(2) Selbstschädigung 480
dd) Einplanung intellektuell unzurechnungsfähiger Kinder (§19) und Jugendlicher (§ 3 JGG) zur Fremd- und Selbstschädigung 481
ee) Einplanung verminderter Einsichtsfähigkeit (§ 21) 482
ff) Die Einplanung von Extranei zur Erfolgsherbeiführung im Sonderdeliktsbereich 482
gg) Die Einplanung absichtslos-doloser Werkzeuge 483
e) Die Einplanung sog. organisatorischer Machtapparate: Organisationsherrschaft 484
aa) Entwicklung der Figur in Literatur und Rechtsprechung – Kritik 484
bb) Organisationsherrschaft und (von den Hinterleuten antizipierte) Selbstinterpretation der Exekutoren 489
cc) Die Mittäterschaftsthese 490
dd) Die Anstiftungslösung 491
ee) Exkurs: Organisationsherrschaft und Wirtschaftskriminalität 494
3. Die gemeinschaftliche Begehung der Tatbestandshandlung (§ 25 II) 494
a) Vorstellung und kritische Betrachtung der gängigen Mittäterschaftskonzepte 495
aa) Das „moderne“ Modell der konstitutiven Zurechnung fremder Handlungen 497
bb) Der überkommene Ansatz: ordentliche Zurechnung des Geschehens als Tatbestandshandlung des einzelnen Mittäters 501
b) Wesen, Struktur und Gehalt wir-intentionaler (Tatbestands-)‌Handlungen 504
aa) Erste strafrechtsspezifische Erfassung des Problems bei Kindhäuser 504
bb) Kritik 506
cc) Die neuartige Explikation des Phänomens kollektiver Intentionalität durch Searle 508
dd) Implikationen dieses Erklärungsmodells für eine wechselseitig-individuelle Zuschreibung fremder Handlungsprodukte im Strafrecht 510
c) Die gemeinschaftliche Tatbegehung nach § 25 II: Zurechnung des Geschehens als individuelle wir-intentionale Tatbestandshandlung 511
aa) Handlungsprogramm 512
bb) Umsetzung 519
cc) Zurechnung des Gesamtgeschehens als je individuelle Tatbestandshandlung 523
II. Die Teilnahme 525
1. Grundlegendes 525
2. Die Tatbestandshandlungen der §§ 26, 27 528
3. Akzessorietät 530
4. Strafgrund der Teilnahme 532
5. Die Anstiftung 536
a) Mögliche sozialontologische Formalstruktur des Anstiftungsverhaltens und erste rechtliche Vorüberlegungen 536
b) Verhaltensnormteleologische Fundierung des Begriffs der Aufforderung als sozialontologische Strukturvorgabe der Anstiftung 540
aa) Anstiftung als Verursachung des Tatentschlusses 541
bb) Anstiftung als Verursachung des Tatentschlusses durch kommunikative Beeinflussung 542
cc) Anstiftung als persuasives Verhalten 542
dd) Anstiftung als sanktionsträchtige Tataufforderung 543
c) Tatbestandsexegetische Fundierung des Begriffs der Aufforderung als Bestimmungsmerkmal der Anstiftung 546
d) Weitergehende Restriktionsansätze in der Literatur 548
e) Konkretisierung des Merkmals der sanktionsträchtigen Tataufforderung 551
aa) Appellcharakter 552
bb) Aufforderung als Mittel zur Durchsetzung einer enttäuschungsfesten Verhaltenserwartung 554
cc) Erregung oder Beförderung eines Irrtums als Anstiftungsmittel 561
f) Die Anstiftungshandlung i.S.d. § 26: Handlungsprogramm, Umsetzung, Zurechnung 562
aa) Handlungsprogramm 562
(1) Programm einer Motivationskausalität 562
(2) Vorsätzlich-rechtswidrige Fremdtat als Bezugsgegenstand des Anstiftungsprogramms 568
(3) Spannweite des Anstiftervorsatzes 569
(4) Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes 570
(5) Vorsatzformen 573
bb) Umsetzung 573
cc) Zurechnung des Haupttatgeschehens als tatbestandliche Anstiftungshandlung 575
g) Besonderheiten 581
h) Die Rechtsfolge der Anstiftung 583
6. Die Beihilfe 585
a) Verhaltensnormtheoretische Überlegungen 587
b) Tatbestandsexegetische Bestätigung 588
c) Handlungsprogramm 589
aa) Einplanung einer (Motivations-)‌Kausalität des eigenen Beitrags 589
bb) Anforderungen an das Programm der Beihilfe als intentionale Strategie einer Unrechtsteilnahme 591
cc) Tatbestandsmäßige Ausführung als Bezugsobjekt des Beihilfeprogramms 600
dd) Spannweite, Bestimmtheit und Formen des Gehilfenvorsatzes 603
d) Umsetzung 605
e) Zurechnung als tatbestandliche Beihilfehandlung 605
f) Besonderheiten 607
g) Die Gehilfenstrafe 607
B. Sonderdelikte 608
I. Versagen der herkömmlichen Tatherrschaftslehre 609
II. Sonderpflichtverletzung als Täterkriterium: die Pflichtdeliktslehre Roxins 611
III. Versuche einer materialen Zementierung der Pflichtdeliktslehre 616
1. Schünemann 616
2. Jakobs und Sánchez-Vera 619
IV. Die Unterlassungslösung als bruchfreie Alternative 621
V. Reine Pflichtdelikte 625
VI. Fazit 625
C. (Reine) Pflichtdelikte 626
D. Delikte mit einer Willenserklärung als Tatbestandshandlung 627
E. Eigenhändige Delikte 629
I. Einführung 629
II. Begrifflichkeit 631
III. Die Existenz tatbestandsübergreifender Kriterien zur Erklärung eigenhändiger Tatbestandsausgestaltung 632
IV. Die Leitprinzipien der Eigenhändigkeit im Einzelnen 633
1. Sachlogisch vorgegebene Eigenhändigkeit 633
2. Allgemeinrechtlich vorgegebene Eigenhändigkeit 635
3. Strafgesetzliche Eigenhändigkeit 637
V. Subjekt- und verhaltensbezogene Täterkonkretisierung insbesondere bei den eigenhändigen Sonderdelikten 638
VI. Die problematischen bzw. umstrittenen Deliktstatbestände 640
VII. Zusammenfassung 645
F. Täterschaft und Teilnahme bei (begehungsgleichwertigen) Unterlassungen 646
I. Allgemeines 646
1. Unterlassung und mittelbare Täterschaft 647
a) Verhaltensnormebene 647
b) Sanktionsnormebene 649
c) Ergebnis 651
2. Unterlassung und Mittäterschaft 651
a) Verhaltensnormebene 651
b) Sanktionsnormebene 654
c) Ergebnis 656
3. Akzessorische Beihilfe durch Unterlassen bei garantenpflichtwidriger Nichthinderung aktiver Deliktshandlungen? 656
a) Ebene des personalen Handlungsunrechts 657
aa) Subjektive Theorie 657
bb) Unterlassen und Tatherrschaft 658
cc) Unterscheidung nach Hintergrund und Funktion der verschiedenen Garantenpflichten 668
dd) Der Ansatz von Jakobs: Pflichtinhaltstheorie auf dem Boden eines partiell rechtsgüterschaffenden Normensystems 670
ee) Ergebnis 671
b) Sanktionsnormebene 672
aa) Pflichtinhaltstheorie 672
bb) Undifferenzierter Begriff des Unterlassenden, axiologische (Schein-)‌Friktionen und deren Lösung auf Sanktionsnormebene 674
cc) Der normative Ansatz Schwabs: wertende Betrachtung sub specie § 13 I Hs. 2 679
(1) Darstellung 679
(2) Kritik 681
c) Beteiligungsform sui generis oder Pflichtdelikt? 683
d) Ausnahmefälle 685
aa) Die garantiepflichtwidrige Zulassung von eigenhändigen Delikten und Absichtsdelikten 685
(1) Roxin 686
(2) Kritik 687
(3) Die eigene Auffassung 689
(a) Eigenhändige Delikte 689
(b) Absichtsdelikte 692
(c) Ergebnis 693
bb) Intentionale Zulassung fremder Teilnahmehandlungen durch Unterlassen 693
4. Nötigung oder Täuschung eines Hilfswilligen: unmittelbare Begehungstäterschaft 694
5. Anstiftung zur vorsätzlichen Unterlassungstat 695
a) Armin Kaufmann und Welzel: „Abstiftung von der Gebotserfüllung“ als unmittelbare Begehungstäterschaft 696
aa) Die Argumente für die Begehungstäterlösung im Einzelnen 697
bb) Dogmatische und kriminalpolitische Probleme der Begehungstäterlösung 699
b) Die heute einhellige Meinung: Abstiftung von der Gebotserfüllung ist Anstiftung zum Unterlassen 701
aa) Konkretisierung des Anstiftungshandelns 702
bb) Implikationen der Anstiftungslösung 702
cc) Axiologische Friktionen? 704
6. Beihilfe zur vorsätzlichen Unterlassungstat 705
G. Täterschaft (und straflose Teilnahme?) bei den Fahrlässigkeitsdelikten 707
I. Materieller Einheitstäterbegriff als tradiertes und positivgesetzlich verankertes Dogma 707
II. Fahrlässige Mittäterschaft? 713
1. Dogmatische Durchführbarkeit? 713
2. Positivgesetzliche Vorbilder? 717
3. Die Problemfälle 719
a) Gremienentscheidungsfälle 719
b) Sonstige Problemkonstellationen 721
c) Fazit 726
d) Sonderproblem: normative fahrlässige Unterlassungsmittäterschaft? 730
III. Fahrlässige mittelbare Täterschaft und straflose fahrlässige Teilnahme? 731
IV. Ergebnis 733
Schlussbetrachtung 734
Literaturverzeichnis 737
Personenverzeichnis 769