Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich
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Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich
Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 184
(2019)
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Dominik Kirschvink studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Anschluss arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht und Deutsches Bürgerliches Recht an der LMU, bevor er das Referendariat mit Stationen in Hamburg, Lima (Peru) und Kapstadt (Südafrika) absolvierte. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2012 wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Januar 2018 promoviert. Dominik Kirschvink arbeitet als Rechtsanwalt in München.Abstract
Entsprechend der Stellung als höchstes Gericht des Alten Reichs war bei der Errichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 kein Rechtsmittel gegen dessen Urteile vorgesehen. Trotzdem wurde bereits in der Reichskammergerichtsordnung von 1548 die Revision als Anfechtungsmöglichkeit der höchstgerichtlichen Urteile geregelt. Neben dieser Eigenschaft als eigentlich nicht vorgesehene Überprüfung höchstgerichtlicher Urteile, war insbesondere die neuartige Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfragen bemerkenswert. Die Arbeit untersucht die Entstehung und Entwicklung der Revision im Verfahren vor dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat und wirft einen Ausblick auf die partikularrechtliche Situation sowie die weitere Entwicklung im 19. Jahrhundert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die historische Entwicklung des Rechtsinstituts am RKG und am RHR, dessen dogmatische Inhalte sowie die durch die kaiserlich-reichsständischen und konfessionellen Gegensätze geprägten Interessen der Akteure an einer erneuten Überprüfung der höchstgerichtlichen Urteile.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 10 | ||
Einleitung | 13 | ||
I. Die Revision in der Gerichtsverfassung | 13 | ||
II. Das Forschungsanliegen | 18 | ||
III. Forschungsstand | 19 | ||
A. Revision gegen Urteile der Reichsgerichte | 21 | ||
I. Höchste Gerichtsbarkeit im Alten Reich | 21 | ||
II. Revision gegen Urteile des RKG | 22 | ||
1. Entstehung und normengeschichtliche Entwicklung in den RKGOen | 22 | ||
a) Der „gestrackte Lauf“ des RKG und erste Beschwerden gegen dessen Urteile | 22 | ||
b) Beschwerden gegen kammergerichtliche Urteile auf dem Reichstag 1512 | 29 | ||
c) Beratschlagung über eine gesetzliche Regelung einer Überprüfungsmöglichkeit auf dem Reichstag 1518 | 31 | ||
d) Ausweitung der Kontrollaufgaben der Visitation | 35 | ||
e) Vorschlag des RKG zur Überprüfung reichskammergerichtlicher Urteile und Zuständigkeit der Visitation für Beschwerden gegen das RKG | 40 | ||
f) Beschwerden gegen das RKG bei der Visitation | 44 | ||
g) Die Zulassung von Rechtsmitteln gegen kammergerichtliche Urteile im RA von 1532 als erste Stufe im Prozess der Ausbildung der Revision | 49 | ||
h) Die Anfechtung reichskammergerichtlicher Urteile im Übergang von einer Gnadenbitte zum Rechtsmittel | 53 | ||
i) Erste Syndikatsklagen gem. RA 1532 Tit. 3 § 17 und Beschwerde des Kammerrichters und der Beisitzer hiergegen | 57 | ||
j) Verhandlungen über eine Neuregelung von Syndikatsklage und Revision auf dem Reichstag von 1548 | 59 | ||
k) Trennung von Syndikatsklage und Revision 1548 / 1555 und Verbot der Supplikation | 66 | ||
l) Entwicklung der Revision nach 1555 | 72 | ||
m) Kritik und Verbesserungsvorschläge des RKG hinsichtlich der Revision | 79 | ||
n) Reaktion auf die Kritik und Reform der Revision durch den JRA | 83 | ||
2. Zulässigkeit der Revision | 88 | ||
a) Überprüfung der Zulässigkeit | 88 | ||
b) Revisionssumme und Kanzleigebühren | 94 | ||
c) Frist zur Einlegung der Revision | 95 | ||
d) Einlegung der Revision beim Kurfürsten von Mainz und dem Kammergericht | 97 | ||
e) Revisionseid | 99 | ||
f) Leistung des Sukkumbenzgeldes | 100 | ||
g) Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen | 103 | ||
aa) Zulässigkeit der Appellation | 103 | ||
bb) Anzeige gem. den Aufforderungen von 1653 und 1766, die Revision fortsetzen zu wollen | 105 | ||
3. Begründetheit der Revision | 105 | ||
a) Grundlage des Revisionsurteils | 105 | ||
b) Ausschluss neuen Tatsachenvortrags | 108 | ||
4. Wirkung | 113 | ||
a) Devolutiveffekt | 113 | ||
b) Suspensiveffekt | 113 | ||
c) Beendigung des Verfahrens | 119 | ||
5. Zusammenfassung | 120 | ||
a) Unübersichtliche Rechtslage nach Errichtung des RKG und Kontrollbedürfnis aufgrund verhältnismäßig großer Unabhängigkeit des RKG | 120 | ||
b) Einführung und Ausdifferenzierung von Überprüfungsmöglichkeiten | 123 | ||
III. Die Supplikation am RHR – Eine verkappte Revision? | 127 | ||
1. Entwicklung | 127 | ||
a) Die prozessrechtliche Situation am RHR | 127 | ||
b) Einführung eines Rechtsmittels gegen Endurteile erst im Westfälischem Friedensvertrag | 134 | ||
2. Zulässigkeit der Supplikation | 139 | ||
3. Begründetheit der Supplikation | 144 | ||
4. Wirkung | 150 | ||
a) Devolutiveffekt | 150 | ||
b) Suspensiveffekt | 155 | ||
B. Überblick über die Lage in den Territorien | 160 | ||
I. Die zwei Arten der Revision auf territorialer Ebene | 160 | ||
II. Reichsrechtlich angeordnete bzw. subsidiäre Revision | 163 | ||
III. Partikularrechtliche Revision | 168 | ||
C. Ausblick auf die Revision im 19. Jahrhundert | 173 | ||
I. Die Revision in Preußen im 19. Jahrhundert | 176 | ||
1. Die Revision nach der AGO von 1793 | 176 | ||
2. Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch Einführung der Nichtigkeitsbeschwerde | 181 | ||
II. Die Situation im Königreich Hannover | 186 | ||
1. Beschränkung auf zwei Instanzen mit Berufung als einzigem ordentlichen Rechtsmittel | 186 | ||
2. Die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes | 190 | ||
III. Das letztinstanzliche Rechtsmittel in Bayern | 192 | ||
1. Die Revision nach dem Codex Juris Bavarici Judiciarii | 192 | ||
2. Die CPO von 1869 | 197 | ||
D. Ergebnis | 203 | ||
I. Die Revision am RKG | 203 | ||
II. Die Supplikation / Revision am RHR | 208 | ||
III. Die Revision auf territorialer Ebene | 210 | ||
1. Zu Zeiten des RKG und RHR | 210 | ||
2. Nach dem Ende des alten Reichs | 211 | ||
Literaturverzeichnis | 213 | ||
Stichwortverzeichnis | 228 |