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Kirschvink, D. (2019). Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55478-2
Kirschvink, Dominik. Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55478-2
Kirschvink, D (2019): Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55478-2

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Die Revision als Rechtsmittel im Alten Reich

Kirschvink, Dominik

Schriften zur Rechtsgeschichte, Vol. 184

(2019)

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About The Author

Dominik Kirschvink studierte von 2003 bis 2009 Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Anschluss arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht und Deutsches Bürgerliches Recht an der LMU, bevor er das Referendariat mit Stationen in Hamburg, Lima (Peru) und Kapstadt (Südafrika) absolvierte. Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2012 wurde er zur Anwaltschaft zugelassen und durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Januar 2018 promoviert. Dominik Kirschvink arbeitet als Rechtsanwalt in München.

Abstract

Entsprechend der Stellung als höchstes Gericht des Alten Reichs war bei der Errichtung des Reichskammergerichts im Jahr 1495 kein Rechtsmittel gegen dessen Urteile vorgesehen. Trotzdem wurde bereits in der Reichskammergerichtsordnung von 1548 die Revision als Anfechtungsmöglichkeit der höchstgerichtlichen Urteile geregelt. Neben dieser Eigenschaft als eigentlich nicht vorgesehene Überprüfung höchstgerichtlicher Urteile, war insbesondere die neuartige Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfragen bemerkenswert. Die Arbeit untersucht die Entstehung und Entwicklung der Revision im Verfahren vor dem Reichskammergericht und dem Reichshofrat und wirft einen Ausblick auf die partikularrechtliche Situation sowie die weitere Entwicklung im 19. Jahrhundert. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die historische Entwicklung des Rechtsinstituts am RKG und am RHR, dessen dogmatische Inhalte sowie die durch die kaiserlich-reichsständischen und konfessionellen Gegensätze geprägten Interessen der Akteure an einer erneuten Überprüfung der höchstgerichtlichen Urteile.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 10
Einleitung 13
I. Die Revision in der Gerichtsverfassung 13
II. Das Forschungsanliegen 18
III. Forschungsstand 19
A. Revision gegen Urteile der Reichsgerichte 21
I. Höchste Gerichtsbarkeit im Alten Reich 21
II. Revision gegen Urteile des RKG 22
1. Entstehung und normengeschichtliche Entwicklung in den RKGOen 22
a) Der „gestrackte Lauf“ des RKG und erste Beschwerden gegen dessen Urteile 22
b) Beschwerden gegen kammergerichtliche Urteile auf dem Reichstag 1512 29
c) Beratschlagung über eine gesetzliche Regelung einer Überprüfungsmöglichkeit auf dem Reichstag 1518 31
d) Ausweitung der Kontrollaufgaben der Visitation 35
e) Vorschlag des RKG zur Überprüfung reichskammergerichtlicher Urteile und Zuständigkeit der Visitation für Beschwerden gegen das RKG 40
f) Beschwerden gegen das RKG bei der Visitation 44
g) Die Zulassung von Rechtsmitteln gegen kammergerichtliche Urteile im RA von 1532 als erste Stufe im Prozess der Ausbildung der Revision 49
h) Die Anfechtung reichskammergerichtlicher Urteile im Übergang von einer Gnadenbitte zum Rechtsmittel 53
i) Erste Syndikatsklagen gem. RA 1532 Tit. 3 § 17 und Beschwerde des Kammerrichters und der Beisitzer hiergegen 57
j) Verhandlungen über eine Neuregelung von Syndikatsklage und Revision auf dem Reichstag von 1548 59
k) Trennung von Syndikatsklage und Revision 1548 / 1555 und Verbot der Supplikation 66
l) Entwicklung der Revision nach 1555 72
m) Kritik und Verbesserungsvorschläge des RKG hinsichtlich der Revision 79
n) Reaktion auf die Kritik und Reform der Revision durch den JRA 83
2. Zulässigkeit der Revision 88
a) Überprüfung der Zulässigkeit 88
b) Revisionssumme und Kanzleigebühren 94
c) Frist zur Einlegung der Revision 95
d) Einlegung der Revision beim Kurfürsten von Mainz und dem Kammergericht 97
e) Revisionseid 99
f) Leistung des Sukkumbenzgeldes 100
g) Weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen 103
aa) Zulässigkeit der Appellation 103
bb) Anzeige gem. den Aufforderungen von 1653 und 1766, die Revision fortsetzen zu wollen 105
3. Begründetheit der Revision 105
a) Grundlage des Revisionsurteils 105
b) Ausschluss neuen Tatsachenvortrags 108
4. Wirkung 113
a) Devolutiveffekt 113
b) Suspensiveffekt 113
c) Beendigung des Verfahrens 119
5. Zusammenfassung 120
a) Unübersichtliche Rechtslage nach Errichtung des RKG und Kontrollbedürfnis aufgrund verhältnismäßig großer Unabhängigkeit des RKG 120
b) Einführung und Ausdifferenzierung von Überprüfungsmöglichkeiten 123
III. Die Supplikation am RHR – Eine verkappte Revision? 127
1. Entwicklung 127
a) Die prozessrechtliche Situation am RHR 127
b) Einführung eines Rechtsmittels gegen Endurteile erst im Westfälischem Friedensvertrag 134
2. Zulässigkeit der Supplikation 139
3. Begründetheit der Supplikation 144
4. Wirkung 150
a) Devolutiveffekt 150
b) Suspensiveffekt 155
B. Überblick über die Lage in den Territorien 160
I. Die zwei Arten der Revision auf territorialer Ebene 160
II. Reichsrechtlich angeordnete bzw. subsidiäre Revision 163
III. Partikularrechtliche Revision 168
C. Ausblick auf die Revision im 19. Jahrhundert 173
I. Die Revision in Preußen im 19. Jahrhundert 176
1. Die Revision nach der AGO von 1793 176
2. Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch Einführung der Nichtigkeitsbeschwerde 181
II. Die Situation im Königreich Hannover 186
1. Beschränkung auf zwei Instanzen mit Berufung als einzigem ordentlichen Rechtsmittel 186
2. Die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes 190
III. Das letztinstanzliche Rechtsmittel in Bayern 192
1. Die Revision nach dem Codex Juris Bavarici Judiciarii 192
2. Die CPO von 1869 197
D. Ergebnis 203
I. Die Revision am RKG 203
II. Die Supplikation / Revision am RHR 208
III. Die Revision auf territorialer Ebene 210
1. Zu Zeiten des RKG und RHR 210
2. Nach dem Ende des alten Reichs 211
Literaturverzeichnis 213
Stichwortverzeichnis 228