Menu Expand

Die Anleihe in der Insolvenz

Cite BOOK

Style

Rüberg, J. (2019). Die Anleihe in der Insolvenz. Die Abwicklung von Insolvenzverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Schuldverschreibungsgesetz und Insolvenzordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55683-0
Rüberg, Josepha. Die Anleihe in der Insolvenz: Die Abwicklung von Insolvenzverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Schuldverschreibungsgesetz und Insolvenzordnung. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55683-0
Rüberg, J (2019): Die Anleihe in der Insolvenz: Die Abwicklung von Insolvenzverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Schuldverschreibungsgesetz und Insolvenzordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55683-0

Format

Die Anleihe in der Insolvenz

Die Abwicklung von Insolvenzverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Schuldverschreibungsgesetz und Insolvenzordnung

Rüberg, Josepha

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 309

(2019)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Josepha Rüberg studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach Abschluss des Referendariats am Oberlandesgericht München arbeitete sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenzrecht. Sie promovierte bei Prof. Dr. Stephan Madaus am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozess- und Insolvenzrecht an der Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg. Seit 2018 ist sie als Rechtsanwältin in einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei in München tätig.

Abstract

»The Bond in Insolvency - The Handling of Insolvency Proceedings in the Relationship of Tension between the German Act on Notes and the German Insolvency Act«

In the event of the insolvency of bond issuers, both the German Act on Notes - if the bond is subject to it - and the German Insolvency Act apply. Section 19 of the German Act on Notes contains special provisions in the event of insolvency, with the aim of enabling effective handling of the insolvency proceedings and reducing interpretation difficulties between the two laws. The thesis shows, that section 19 of the German Act on Notes fails to achieve this objective, and finds a uniform solution of the legal issues unresolved in practice.
Mit Zunahme der Insolvenzen von Anleiheemittenten sind Insolvenzverwalter vermehrt mit Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren konfrontiert. Unterliegt die Anleihe dem SchVG, finden in der Insolvenz des Emittenten sowohl das SchVG als auch die InsO Anwendung. Mit dem Ziel trotz der Beteiligung einer Vielzahl anonymer Anleihegläubiger eine effektive Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen und Auslegungsschwierigkeiten zwischen den beiden Gesetzen zu verringern, hat der Gesetzgeber in § 19 SchVG für den Insolvenzfall Sonderregelungen getroffen. Die Arbeit zeigt auf, dass § 19 SchVG dieses Ziel verfehlt. Die Norm verkennt, dass das Insolvenzverfahrensrecht nicht auf eine Vielzahl anonymer Gläubiger zugeschnitten ist. Zwar kann die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters dem Abhilfe leisten, doch führt dies zu weiteren ungeklärten Rechtsfragen. Die Arbeit findet für diese Fragen eine einheitliche Lösung und macht einen konkreten Regelungsvorschlag für einen Reformgesetzgeber.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 15
A. Einführung in die Thematik 17
I. Die Entwicklung der Mittelstandsanleihe 17
II. Der Mittelstandsanleihemarkt in der Krise 19
B. Die Anleihe in der Insolvenz 20
I. Ziel der Arbeit 20
II. Gang der Untersuchung 22
Kapitel 1: Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen 24
A. Die Anleihe 24
I. Begriff der Anleihe 24
1. Definition und Erscheinungsformen der Anleihe 24
2. Verbriefung der Anleihe 25
II. Begründung der Gläubigerrechte einer Anleihe 26
1. Definition und Ablauf einer Emission 26
2. Wesentliche Rechtsbeziehungen bei einer Anleiheemission 28
B. Das SchVG als Organisationsrecht der Gläubiger 30
I. Allgemein 30
1. Entstehungsgeschichte und Ziele des SchVG 30
2. Anwendungsbereich des SchVG 32
a) Allgemein 32
b) Zwingender Charakter des § 19 SchVG 33
c) Opt-in-Beschluss gem. § 24 Abs. 2 SchVG nach Insolvenzeröffnung 35
II. Das Gläubigerorganisationsrecht außerhalb des Insolvenzverfahrens 37
1. Mehrheitsbeschlüsse der Anleihegläubiger 37
2. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger 39
III. § 19 SchVG als zentrale Regelung im Insolvenzfall 40
1. Ausgangslage 40
2. Regelungszweck und -inhalt 41
C. Der Anleihegläubiger in der Insolvenz – die unterschiedlichen Leitbilder des SchVG und der InsO 43
I. Der anonyme Anleihegläubiger als Leitbild des SchVG 43
1. Handel mit Schuldverschreibungen 43
2. Leitbild des Schuldverschreibungsrechts 45
II. Der bekannte Insolvenzgläubiger als Leitbild der Insolvenzordnung 47
1. Bestmögliche Gläubigerbefriedigung/Gläubigerselbstverwaltung 47
2. Leitbild des Insolvenzrechts 48
III. Ergebnis 49
D. Zusammenfassung 49
Kapitel 2: Einbeziehung der Anleihegläubiger in das Insolvenzverfahren 51
A. Insolvenzeröffnungsverfahren 51
I. Schuldnerantrag 51
1. Gläubigerverzeichnis nach § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO 51
2. Umsetzbarkeit bei Beteiligung nicht vertretener Anleihegläubiger 53
a) Problemstellung 53
b) Umsetzbarkeit bei Anleihegläubigern 53
c) Lösungsansätze 54
3. Umsetzbarkeit bei Beteiligung vertretener Anleihegläubiger 54
4. Ergebnis 55
II. Vorläufiger Gläubigerausschuss 56
1. Aufgaben und Zusammensetzung 56
2. Beteiligung von nicht vertretenen Anleihegläubigern 57
a) Problemstellung 57
b) Umsetzbarkeit bei Anleihegläubigern 58
c) Lösungsansätze 59
3. Beteiligung der Anleihegläubiger durch einen gemeinsamen Vertreter 61
a) Zulässigkeit der Mitgliedschaft 61
b) Mitgliedschaft einer schuldnernahen Person als Vertreter 63
4. Ergebnis 65
III. Vorläufige Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren 66
B. Eröffnetes Insolvenzverfahren 67
I. Der Eröffnungsbeschluss 67
1. Zustellung des Eröffnungsbeschlusses 67
2. Zustellung an nicht vertretene Anleihegläubiger 68
a) Problemstellung 68
b) Umsetzbarkeit bei Anleihegläubigern 68
aa) Erfüllung der Ermittlungspflicht 68
bb) Weiterleitung des Eröffnungsbeschlusses entlang der Verwahrkette 69
3. Zustellung an den gemeinsamen Vertreter 70
4. Ergebnis 71
II. Forderungsanmeldung 72
1. Verfahren 72
2. Anmeldung ohne gemeinsamen Vertreter 73
a) Individuelle Geltendmachung der Rechte 73
aa) Meinungsstand 73
bb) Stellungnahme 74
b) Zum Nachweis der Inhaberschaft vorzulegende Unterlagen 75
aa) Meinungsstand 75
bb) Stellungnahme 76
c) Problem der anonymen Übertragbarkeit der Anleihe über die Börse 77
aa) Problemstellung 77
bb) Lösungsansätze 78
cc) Stellungnahme 78
3. Anmeldung mit gemeinsamem Vertreter 79
a) Problemstellung 79
b) Umsetzbarkeit bei Anleihegläubigern 80
4. Sonderproblem: keine zeitliche Abstimmung zwischen InsO und SchVG 81
a) Problemstellung 81
b) Lösungsansatz 82
c) Stellungnahme 82
5. Ergebnis 83
III. Feststellung zur Tabelle 83
1. Verfahren 83
2. Feststellung ohne gemeinsamen Vertreter 84
a) Ausgangslage 84
b) Problem der anonymen Übertragbarkeit der Anleihe 84
aa) Problemstellung 84
bb) Unmöglichkeit der Änderung der Insolvenztabelle 84
cc) Gefahr der Doppelfeststellung 86
dd) Lösungsansätze 86
(1) Vorläufiges Bestreiten 86
(2) Bedingte Feststellung 87
(3) „Wertpapierrechtliche Verfahren“ 87
(4) Einschränkung der Handelbarkeit 88
ee) Stellungnahme 89
(1) Problem der rechtlichen Zulässigkeit des vorläufigen Bestreitens 89
(2) Problem der rechtlichen Zulässigkeit der bedingten Feststellung 90
(3) Unvereinbarkeit des „wertpapierrechtlichen Verfahrens“ mit Insolvenzrecht 90
(4) Einschränkung der Handelbarkeit 91
3. Feststellung mit gemeinsamem Vertreter 93
a) Ausgangslage 93
b) Problem der Feststellung nachrangiger Forderungen 94
c) Sonderproblem: Beendigung des Mandats des gemeinsamen Vertreters nach Feststellung der Anleiheforderungen 96
4. Ergebnis 96
IV. Insolvenzgläubigerversammlung als Entscheidungsorgan 97
1. Aufgaben und Zusammensetzung 97
2. Teilnahme an Insolvenzgläubigerversammlung ohne gemeinsamen Vertreter 98
3. Teilnahme an Insolvenzgläubigerversammlung mit gemeinsamem Vertreter 99
a) Problemstellung 99
b) Meinungsstand 100
c) Stellungnahme 100
4. Sonderproblem: Mehrheitsbeschlüsse der Anleihegläubiger außerhalb der Insolvenzgläubigerversammlung 102
a) Problemstellung 102
b) Meinungsstand 103
aa) Herrschende Literaturansicht: Keine Mehrheitsbeschlüsse gem. § 5 Abs. 3 SchVG nach Insolvenzeröffnung 103
bb) Gegenansicht: Zulässigkeit von Mehrheitsbeschlüssen gem. § 5 Abs. 3 SchVG nach Insolvenzeröffnung 104
c) Stellungnahme 105
5. Ergebnis 107
V. Ausschüttung der Quote 108
1. Verfahren 108
2. Ausschüttung ohne gemeinsamen Vertreter 108
a) Problem des rechtmäßigen Empfängers der Quote 108
aa) Problemstellung 108
bb) Meinungsstand 109
cc) Stellungnahme 109
b) Problem der Doppelausschüttung 110
c) Abwicklung der Ausschüttung 111
d) Sonderproblem: Aufhebung des Insolvenzverfahrens 112
aa) Problemstellung 112
bb) Lösungsansätze 113
3. Ausschüttung mit gemeinsamem Vertreter 114
4. Ergebnis 114
C. Insolvenzplanverfahren 115
I. Verfahren 115
II. Zulässige Planregelungen 116
III. Gruppenbildung 118
1. Ausgangslage und Meinungsstand 118
2. Stellungnahme 118
IV. Teilnahme am Debt-Equity-Swap 121
1. Ausgangslage 121
2. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Anleihegläubiger 122
a) Problemstellung 122
b) Rechtsprechung des BVerfG 122
c) Stellungnahme 123
3. Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SchVG in der Insolvenz 125
a) Ausgangslage und Meinungsstand 125
b) Stellungnahme 126
V. Ergebnis 127
D. Zusammenfassung 128
Kapitel 3: Der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren 129
A. Bestellung in der ersten Anleihegläubigerversammlung 129
I. Eignung für das Amt des gemeinsamen Vertreters 129
1. Schuldnernahe Personen gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1–4 SchVG 129
a) Ausgangslage und Meinungsstand 129
b) Stellungnahme 130
2. Der gemeinsame Vertreter als Berater anderer Beteiligter 132
a) Problemstellung 132
b) Stellungnahme 133
3. Ergebnis 134
II. Ablauf der ersten Anleihegläubigerversammlung 135
1. Einberufung 135
a) Einberufungspflicht des Insolvenzgerichts 135
aa) Im eröffneten Insolvenzverfahren 135
(1) Bei vor Insolvenzeröffnung gefasstem, nicht vollziehbarem Bestellungsbeschluss 135
(2) Bei nach altem Recht bestelltem gemeinsamen Vertreter 137
(3) Bei fehlendem Opt-in in den Anleihebedingungen 138
bb) Im Eröffnungsverfahren 139
cc) Entfallen der Einberufungspflicht 141
(1) Nachrangige Schuldverschreibungen gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO 141
(2) Vielzahl von Anleiheserien 142
b) Modalitäten der Einberufung 144
aa) Ausgangslage 144
bb) Frist und Ort 144
cc) Tagesordnung 145
(1) Beschlussfassung über Vertreterbestellung 145
(2) Weitere Beschlussgegenstände 146
dd) Sonderproblem: „Einberufung“ einer Abstimmung ohne Versammlung 148
2. Durchführung der Versammlung 149
a) Anwendbare Vorschriften 149
b) Entsprechende Anwendung der §§ 76, 77 InsO 151
c) Auskunfts- und Fragerecht 151
aa) Ausgangslage 151
bb) Keine entsprechende Anwendbarkeit des § 79 InsO 152
cc) Anwendbarkeit des § 16 Abs. 1 SchVG 152
3. Beschlüsse 154
a) Beschlussfähigkeit und -mehrheiten 154
aa) Beschlussfähigkeit 154
bb) Beschlussmehrheit 154
b) Stimmberechtigung und -gewicht 155
aa) Stimmberechtigung 155
bb) Stimmgewicht 156
c) Sofortige Vollziehbarkeit – Beschlusskontrolle 157
aa) Ausgangslage 157
bb) Meinungsstand 159
cc) Stellungnahme 159
III. Ergebnis 161
B. Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters 162
I. Im Außenverhältnis 162
1. Rechtsmacht des § 19 Abs. 3 SchVG 162
a) Rechtsnatur und Umfang 162
b) Sonderproblem: Bindungswirkung des Bestellungsbeschlusses bei vorheriger Kündigung der Schuldverschreibung 163
2. Aufgaben des gemeinsamen Vertreters 164
a) Forderungsanmeldung 164
b) Teilnahme an Insolvenzgläubigerversammlungen 165
aa) Problem der Reichweite der Rechtsmacht des gemeinsamen Vertreters 165
bb) Stellungnahme 166
(1) Umfassende Rechtsmacht des gemeinsamen Vertreters im Außenverhältnis 166
(2) Zustimmung zu Sanierungsbeiträgen im Insolvenzplan 166
(3) Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen 167
c) Sonderproblem: Zustimmung zum Debt-Equity-Swap im Insolvenzplan 167
3. Informationsrechte des gemeinsamen Vertreters 168
II. Im Innenverhältnis 169
1. Rechtsverhältnis zwischen Anleihegläubigern und gemeinsamem Vertreter 169
2. Pflichten des gemeinsamen Vertreters im Innenverhältnis 171
a) Interessenwahrnehmungspflicht 171
b) Berichtspflicht 171
3. Weisungsrecht der Anleihegläubiger 172
a) Ausgangslage 172
b) Pflicht zur Einholung eines Weisungsbeschlusses 172
c) Zulässige Beschlussgegenstände 173
d) Weisungsabweichung 174
aa) Kein Weisungsabweichungsrecht 174
bb) Antrag auf Aufhebung des Weisungsbeschlusses gem. § 78 Abs. 1 InsO analog 175
cc) Haftung gem. § 7 Abs. 3 SchVG 176
4. Willensbildung in weiteren Anleihegläubigerversammlungen 177
a) Zulässigkeit weiterer Anleihegläubigerversammlungen 177
b) Verfahrensrecht 177
aa) Ausgangslage 177
bb) Meinungsstand 178
cc) Stellungnahme 179
(1) Gesetzeshistorische Auslegung 179
(2) Teleologische Auslegung 180
(3) Entscheidung des OLG Stuttgart 180
(4) Ergebnis 181
c) Einberufung und Durchführung 181
aa) Entsprechende Anwendung der §§ 74ff. InsO analog 181
bb) Antragsrecht 182
cc) Ablehnung der Einberufung 183
d) Beschlussfassung 184
aa) Meinungsstand 184
bb) Stellungnahme 185
(1) Widersprüchlichkeit der herrschenden Meinung 185
(2) Beschlusskontrolle 186
(3) Praktische Erwägungen 186
cc) Ergebnis 187
e) Sonderproblem: Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem im Insolvenzplan vorgesehenen Debt-Equity-Swap 187
aa) Ausgangslage und Meinungsstand 187
bb) Stellungnahme 188
III. Abstimmung in der Insolvenzgläubigerversammlung 189
1. Stimmrecht des gemeinsamen Vertreters 189
a) Ausgangslage 189
b) Ausübung des Stimmrechts 189
2. Kopfmehrheit 190
a) Ausgangslage und Meinungsstand 190
b) Stellungnahme 192
aa) Ausgangslage 192
bb) Keine Anwendung der bei Individualermächtigung geltenden Grundsätze 193
(1) Sinn und Zweck der Kopfmehrheit 193
(2) Kopfstimmenzahl bei kollektiver Geltendmachung von Rechten 194
c) Ergebnis 195
IV. Ergebnis 196
C. Kosten der gemeinschaftlichen Vertretung der Anleihegläubiger 196
I. Vergütung des gemeinsamen Vertreters 196
1. Gesetzliche Ausgangslage: § 7 Abs. 6 SchVG 196
a) Meinungsstand 196
b) Stellungnahme 197
2. Insolvenzrechtliche Einordnung des Vergütungs- und Erstattungsanspruchs 198
a) Streitstand – Einführung 198
b) Entscheidung des BGH vom 12. Januar 2017 200
aa) Entscheidungsgründe 200
bb) Rechtliche Würdigung der Entscheidungsgründe 201
(1) Keine Verfahrenskosten 201
(2) Keine Masseverbindlichkeit gem. § 55 InsO 201
(3) Keine Vergleichbarkeit mit anderen als Masseverbindlichkeit eingeordneten Kostenerstattungsansprüchen 202
(4) Keine Vergleichbarkeit mit der Pflicht aus § 24 WpHG 204
(5) Stellungnahme 204
3. Kritik am Begründungsansatz des BGH – Anwendbarkeit des § 7 Abs. 6 SchVG im Insolvenzverfahren 205
a) Ausgangslage und Meinungsstand 205
b) Stellungnahme 206
aa) Wertung des § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO 206
bb) Anwendungsvorrang der Insolvenzordnung gem. § 19 Abs. 1 SchVG 207
cc) Anleihegläubiger als Kostenschuldner 207
c) Praktische Umsetzung 208
aa) Erfüllung des Vergütungs- und Kostenerstattungsanspruchs 208
bb) Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung 209
cc) Sonderproblem: Keine Insolvenzquote 210
4. Sonderproblem: Voraussetzungen einer zulässigen Vergütungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter 210
a) Problemstellung 210
b) Stellungnahme 211
II. Kosten der Anleihegläubigerversammlungen 213
1. Ausgangslage 213
2. Meinungsstand 213
a) Kosten der ersten Anleihegläubigerversammlung 213
b) Kosten weiterer Anleihegläubigerversammlungen 214
3. Stellungnahme 214
III. Ergebnis 215
D. Zusammenfassung 216
Zusammenfassung der Ergebnisse und Lösungsvorschläge 217
A. Zusammenfassung der Ergebnisse de lege lata 217
B. Lösungsvorschläge de lege ferenda 220
I. Die Einbeziehung der Anleihegläubiger in das Insolvenzverfahren 220
1. Interessenvertretung im vorläufigen Insolvenzverfahren 220
2. Forderungsanmeldungs-‍, Feststellungs- und Verteilungsverfahren 220
3. Zulässige Beschlussgegenstände der Anleihegläubigerversammlung 221
II. Der gemeinsame Vertreter im Insolvenzverfahren 222
1. Anforderungen an die Person des gemeinsamen Vertreters 222
2. Reichweite des Anwendungsvorrangs der Insolvenzordnung 222
3. Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters 222
C. Änderungsvorschläge für eine mögliche Neufassung des § 19 SchVG 223
I. Aufzunehmende Punkte 223
II. Regelungsvorschlag 224
Literaturverzeichnis 226
Stichwortverzeichnis 235