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Grenzüberschreitender Freiheitsgebrauch im deutschen Bundesstaat

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Hössl, A. (2019). Grenzüberschreitender Freiheitsgebrauch im deutschen Bundesstaat. Grundrechtlicher Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch die Bundesländer. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55383-9
Hössl, Alexander. Grenzüberschreitender Freiheitsgebrauch im deutschen Bundesstaat: Grundrechtlicher Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch die Bundesländer. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55383-9
Hössl, A (2019): Grenzüberschreitender Freiheitsgebrauch im deutschen Bundesstaat: Grundrechtlicher Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch die Bundesländer, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55383-9

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Grenzüberschreitender Freiheitsgebrauch im deutschen Bundesstaat

Grundrechtlicher Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch die Bundesländer

Hössl, Alexander

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1408

(2019)

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About The Author

Alexander Hössl studierte Rechtswissenschaften in Heidelberg und Gießen. Nach dem ersten Staatsexamen war er promotionsbegleitend als Lehrbeauftragter an der Justus-Liebig-Universität Gießen sowie für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig. Von 2007 bis 2014 war er zudem am Lehrstuhl der Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Gabriele Britz, beschäftigt. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er von 2015 bis 2017 im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main, u.a. bei der Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Seit 2017 ist er Rechtsanwalt in einer Spezialkanzlei für Konfliktlösungen in Frankfurt am Main.

Abstract

Die Untersuchung greift die Frage auf, ob die Grundrechte im grenzüberschreitenden Bereich zwischen den Bundesländern einen Schutz gegen Diskriminierungen und Beschränkungen durch Landesgesetze bieten, wie ihn die Grundfreiheiten des Unionsrechts für den Freiheitsgebrauch über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinweg vermitteln. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundrechte zwar einen solchen Schutz gegen Behinderungen der die Grenzen der Bundesländer überschreitenden Freiheitsbetätigung im binnendeutschen Bereich ermöglichen, dieser in seiner Schlagkraft allerdings hinter dem europarechtlichen Schutzniveau zurückbleibt. Die größten Ähnlichkeiten bestehen im Bereich des Schutzes gegen landesrechtliche Diskriminierungen, sofern Art. 33 Abs. 1 GG zum Tragen kommt. Im Hinblick auf den Schutz gegen landesrechtliche Beschränkungen schiebt die föderale Kompetenzverteilung den insbesondere über Art. 11 Abs. 1 GG mobilisierbaren Integrationsbestrebungen dagegen, anders als im europäischen Kontext, einen deutlichen Riegel vor.»Cross-border use of Freedom in the Federal State of Germany. Fundamental Rights Protection against Discriminations and Restrictions by the German Federal States«

The study addresses the question of whether the fundamental rights under the German Basic Law offer protection against discriminations and restrictions in the cross-border area between the German federal states imposed by state laws, as conveyed by the fundamental freedoms of European Union law for the use of freedom across the borders of a Member State. The author comes to the conclusion that although the fundamental rights under the German Basic Law allow such protection within Germany, the effectiveness of this protection falls short of the level of protection under European Union law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 21
Erster Teil: Individualschutz gegen landesrechtliche Diskriminierungen 30
A. Definition landesrechtlicher Diskriminierungen 30
I. Abgrenzung zwischen Landeskindern und Landesfremden 30
II. Mittelbare Diskriminierungen als Teil der Untersuchung 32
III. Abgrenzungsfragen 38
IV. Abschließende Definition landesrechtlicher Diskriminierungen 39
B. Freiheitsrechtlicher Schutz gegen landesrechtliche Diskriminierungen 41
I. Art. 11 Abs. 1 GG als Schutzinstrument gegen landesrechtliche Diskriminierungen 42
1. Ausgangspunkt: Der Schutzbereich des Art. 11 Abs. 1 GG 42
a) Die herkömmliche Schutzbereichsdefinition 43
b) Erstreckung des Schutzbereichs auf wirtschaftliche Komponenten 45
aa) Eigentums- und Vermögensmitnahmefreiheit als Element des Schutzbereichs 48
bb) Art. 11 Abs. 1 GG als wirtschaftsbezogenes Diskriminierungsverbot 49
2. Instrumentalisierung des Freizügigkeitsrechts gegen landesrechtliche Diskriminierungen 53
a) Der Eingriffsbegriff als maßgeblicher Faktor für das Schutzpotential der Norm 53
aa) Die Kriterien für die Ermittlung eines nichtklassischen Eingriffs in Art. 11 Abs. 1 GG 55
bb) Das Eingriffskriterium im Lichte landesrechtlicher Diskriminierungen 60
(1) Präzisierung der Eingriffsformel für landesrechtliche Diskriminierungen 60
(2) Nichtanerkennung gleichwertiger Rechtspositionen 64
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Eingriffe in Art. 11 Abs. 1 GG 66
3. Ergebnis: Art. 11 Abs. 1 GG als kontextunabhängiges Schutzinstrument gegen landesrechtliche Diskriminierungen 67
II. Grundrechtlicher Schutz über die thematisch einschlägigen Freiheitsrechte 68
1. Landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte hergebrachter Freiheitsrechtsdogmatik 68
a) Fallgruppenspezifische Differenzierung hinsichtlich der Freiheitsrelevanz landesrechtlicher Diskriminierungen 69
aa) Auferlegung einer Belastung 69
bb) Ausschluss von der Gewährung einer staatlichen Leistung 70
(1) Grundsatz: kein Eingriff in freiheitsrechtliche Abwehrgehalte 71
(2) Nichtklassischer Eingriff durch Begünstigung der Landeskinder und / oder Träger landeseigener Merkmale 71
(a) Eingriff im Hinblick auf natürliche Personen mit Wohn- und Gesellschaften mit Gesellschaftssitz im regelnden Bundesland 72
(b) Eingriff im Hinblick auf grenzüberschreitend Tätige 72
(aa) Zurechnung der Grundrechtsbeeinträchtigung 73
(bb) Vereinbarkeit mit der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung 74
cc) Landeskinder- / Merkmalsträgerprivilegierung bei Zuteilungsentscheidungen 76
(1) Ausschluss Landesfremder und / oder der Träger landesfremder Merkmale von der Zuteilung 76
(2) Privilegierung der Landeskinder und / oder der Träger landeseigener Merkmale im Rahmen eines Verteilungsverfahrens 77
(a) Die Gleichheitsrechte als Maßstab für den gleichen Zugang 78
(b) Die freiheitsrechtlichen Implikationen der Privilegierungen 80
dd) Nachteile für Landeskinder oder Träger landeseigener Merkmalewegen einer Verbindung zu Landesfremden oderrTrägern landesfremder Merkmale 82
b) Grundstrukturen der freiheitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung 83
aa) Regelungszweck: Reine Landeskinderprivilegierung oder Verfolgung eines Allgemeinwohlbelanges 83
bb) Zweckabhängige Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeitsprüfung 85
(1) Reine Landeskinderprivilegierungen 85
(2) Verfolgung eines Allgemeinwohlbelanges 86
2. Föderaler Schutzgehalt der Freiheitsrechte 89
a) Freiheitsrechte als „grundfreiheitliche“ Diskriminierungsverbote? 90
b) Föderaler Schutzgehalt als Problem der Abwehrdimension 94
aa) Vorstrukturierung der Analyse 95
(1) Erhöhung der Rechtfertigungsanforderungen durch föderalen Schutzgehalt 95
(2) Voraussetzungen für die Maßstabsverschärfung 97
(a) Freie Wahl des Ortes der Freiheitsbetätigung als Hilfsaspekt 97
(b) Schutz der Freiheitsbetätigung in jedem Bundesland als Hilfsaspekt 99
(c) Ergebnis: Notwendigkeit eines besonderen Schutzes der grenzüberschreitenden Freiheitsbetätigung 101
bb) Grundrechtsübergreifender besonderer Schutz der grenzüberschreitenden Freiheitsbetätigung 101
(1) Ausstrahlungswirkung der Grundrechte als untaugliche Interpretationshilfe für die Grundrechtsauslegung 102
(2) Ablehnung der Kombination von Verfassungsbestimmungen 102
(3) Staatszielbestimmungen als Auslegungsfaktor für freiheitsrechtliche Schutzbereiche 104
(a) Staatszielbestimmungen im Grundrechtskatalog 104
(aa) Art. 11 Abs. 1 GG als taugliche Staatszielbestimmung? 105
(bb) Art. 33 Abs. 1 GG als taugliche Staatszielbestimmung? 105
(b) Art. 72 Abs. 2 GG als Standort von Staatszielbestimmungen? 106
cc) Besonderer Schutz grenzüberschreitender Freiheitsbetätigung durch einzelne Grundrechte / Gruppen von Grundrechten 109
(1) Die Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG 109
(2) Die „Deutschen-Grundrechte“ 110
(3) Die Wirtschaftsgrundrechte des Grundgesetzes 110
(a) Ausgangspunkt: Die wirtschaftspolitische Neutralität des Grundgesetzes 111
(b) Erst-Recht-Schluss von europarechtlichem auf innerstaatliches Schutzniveau 112
(c) Materieller Gehalt des Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 GG? 114
(d) Existenz einer Staatszielbestimmung „innerdeutscher Binnenmarkt“? 116
c) Ergebnis zum föderalen Schutzgehalt der Freiheitsrechte 119
III. Gesamtergebnis zum freiheitsrechtlichen Schutz gegen landesrechtliche Diskriminierungen 119
C. Gleichheitsrechtlicher Schutz gegen landesrechtliche Diskriminierungen 120
I. Art. 33 Abs. 1 GG als Schutzinstrument gegen landesrechtliche Diskriminierungen 122
1. Die Definition der „staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“ im Sinne des Art. 33 Abs. 1 GG 122
2. Differenzierungsverbot nach der „Angehörigkeit“ zu einem Bundesland 126
a) Die Definition des Begriffs der „Angehörigkeit“ zu einem Bundesland 126
aa) Der Streitstand 127
bb) Stellungnahme 128
b) Offene landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte des Begriffs nder „Angehörigkeit“ zu einem Bundesland 131
aa) Differenzierungen nach dem Wohnsitz 132
(1) Abzulehnende Ansicht: Differenzierungsverbot nur bei Rechtspositionen mit länderübergreifender Bedeutung 133
(2) Zutreffende Ansicht: Verbot jeglicher Wohnsitzdifferenzierung 134
bb) Differenzierungen nach dem Gesellschaftssitz 137
(1) Wesensmäßige Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 1 GG auf juristische Personen und Personengesellschaften 137
(2) Konkretisierung der die Landeszugehörigkeit konstituierenden Sitzform 139
c) Mittelbare landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte des Begriffs der „Angehörigkeit“ zu einem Bundesland 140
aa) Kriterien für mittelbare Diskriminierungen im Sinne des Art. 33 Abs. 1 GG 140
bb) Mittelbare landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte dieser Kriterien 144
3. Die Reichweite des Differenzierungsverbots 147
a) Landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte der Ausnahmen vom Anwendungsbereich 148
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 149
aa) Bundes- und Sozialstaatsprinzip als kollidierende Verfassungsgüter 150
bb) Allgemeine Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeitsprüfung 153
(1) Zweck der Ungleichbehandlung bzw. Differenzierungsgrund 153
(2) Eignung und Erforderlichkeit der Ungleichbehandlung 154
(3) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 155
cc) Fallgruppenspezifischer Leitfaden für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung 157
(1) Auferlegung einer Belastung 157
(2) Ausschluss von der Gewährung einer staatlichen Leistung 162
(3) Landeskinder- / Merkmalsträgerprivilegierung bei Zuteilungsentscheidungen 167
(a) Ausschluss Landesfremder und / oder der Träger landesfremder Merkmale von der Zuteilung 167
(b) Privilegierung der Landeskinder und / oder der Träger landeseigener Merkmale im Rahmen eines Verteilungsverfahrens 170
(aa) Der Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf den Hochschulzugang 170
(bb) Eigene Auffassung 172
4. Ergebnis: Art. 33 Abs. 1 GG als allgemeines Verbot der Diskriminierung grenzüberschreitender Sachverhalte 176
II. Art. 33 Abs. 2 GG als Schutzinstrument gegen landesrechtliche Diskriminierungen 178
1. Der „Zugang zu einem öffentlichen Amt“ im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG als Ausgangspunkt für die Reichweite des potentiellen Schutzes gegen landesrechtliche Diskriminierungen 179
2. Landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG 181
a) Ausdifferenzierung des Schutzpotentials anhand der unterschiedlichen Regelungskonstellationen 181
aa) Privilegierung landeseigener Bewerber im Rahmen eines Vergabeverfahrens 181
(1) Anknüpfungen an den Wohnsitz des Bewerbers 182
(2) Mittelbare landesrechtliche Diskriminierungen 183
(3) Privilegierung landeseigener Bewerber durch „Hilfskriterien“ bei gleicher Eignung 185
bb) Ausschluss landesfremder Bewerber von der Vergabe eines öffentlichen Amtes 187
b) Verhältnis von Art. 33 Abs. 2 GG zu Art. 33 Abs. 1 GG und verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 190
3. Ergebnis zu Art. 33 Abs. 2 GG 192
III. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG als Schutzinstrument gegen landesrechtliche Diskriminierungen 193
1. Offene landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG 193
a) Anknüpfungen an den Wohnsitz 193
b) Anknüpfungen an den Gesellschaftssitz 196
2. Mittelbare landesrechtliche Diskriminierungen im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG 197
3. Ergebnis zu Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG 198
IV. Art. 3 Abs. 1 GG als Schutzinstrument gegen landesrechtliche Diskriminierungen 199
1. Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG 200
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 201
a) Maßstab der Rechtfertigungsprüfung 201
b) Leitlinien für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Ungleichbehandlung 204
aa) Nachteile für Landeskinder oder Träger landeseigener Merkmale wegen einer Verbindung zu Landesfremden oder Trägern landesfremder Merkmale 204
bb) Verfolgung eines Allgemeinwohlbelanges 206
cc) Fehlende Korrespondenz des Differenzierungskriteriums mit dem Wohn- oder Gesellschaftssitz in einem Bundesland 208
3. Ergebnis zu Art. 3 Abs. 1 GG 208
V. Gesamtergebnis zum gleichheitsrechtlichen Schutz gegen landesrechtliche Diskriminierungen 209
D. Verhältnis von Freiheits- und Gleichheitsgrundrechten 209
E. Gesamtergebnis zum Individualschutz gegen landesrechtliche Diskriminierungen 214
Zweiter Teil: Individualschutz gegen landesrechtliche Beschränkungen 216
A. Definition und Systematisierung landesrechtlicher Beschränkungen 216
I. Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 216
II. Beschränkungen des Zielbundeslandes 219
1. Definition der Beschränkungen des Zielbundeslandes 219
2. Systematisierung der Beschränkungen des Zielbundeslandes 221
a) Disparitätenabhängige Beschränkungen des Zielbundeslandes 221
aa) Praxisrelevanz föderaler Regelungsdisparitäten 222
bb) Ausdifferenzierung der Regelungskonstellationen 224
(1) Konfrontationsbeschränkungen 224
(a) Konfrontationsbeschränkungen im Schulrecht 225
(b) Konfrontationsbeschränkungen im Gaststättenrecht 227
(c) Konfrontationsbeschränkungen im Rundfunkrecht 228
(d) Konfrontationsbeschränkungen im Jagdrecht 228
(2) Tatbestandliche Verarbeitung föderaler Regelungsdisparitäten 230
(a) Gleichwertigkeitsbeschränkungen 230
(b) Merkmalsbeschränkungen 231
b) Disparitätenunabhängige Beschränkungen des Zielbundeslandes 233
III. Die Unterscheidung im Lichte der Gesetzgebungsautonomie der Bundesländer 233
B. Gleichheitsrechtlicher Schutz gegen landesrechtliche Beschränkungen 234
I. Gleichheitsrechtlich begründete Angleichungspflicht als potentielles Universalinstrument gegen landesrechtliche Beschränkungen 234
1. Grundsatz: Unanwendbarkeit sämtlicher Gleichheitssätze auf föderale Regelungsdivergenzen 235
2. Kritische Auseinandersetzung mit abweichenden Auffassungen in der Rechtsliteratur 238
a) Auffassung 1: Generelle länderübergreifende Anwendbarkeit des allgemeinen Gleichheitssatzes 238
b) Auffassung 2: Länderübergreifende Anwendbarkeit des allgemeinen Gleichheitssatzes bei landesübergreifenden Lebenssachverhalten 240
II. Gleichheitsrechtlicher Schutz gegen Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 243
1. Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG 244
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 245
III. Gleichheitsrechtlicher Schutz gegen Beschränkungen des Zielbundeslandes 246
1. Gleichheitsrechtlicher Schutz gegen Konfrontationsbeschränkungen 246
2. Gleichheitsrechtlicher Schutz gegen Gleichwertigkeits- und Merkmalsbeschränkungen 246
a) Art. 33 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 GG als Schutzinstrumente gegen Gleichwertigkeits- und Merkmalsbeschränkungen 247
b) Art. 33 Abs. 2 GG als Schutzinstrument gegen Gleichwertigkeits- und Merkmalsbeschränkungen 247
c) Art. 3 Abs. 1 GG als Schutzinstrument gegen Gleichwertigkeits- und Merkmalsbeschränkungen 249
aa) Maßstab der Rechtfertigungsprüfung 250
bb) Leitlinien für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Ungleichbehandlung 250
(1) Zweck, Eignung und Erforderlichkeit der Ungleichbehandlung 251
(2) Die Verhältnismäßigkeit i. e. S. 252
(a) Sicherstellung eines landeseigenen Qualifikationsniveaus 252
(b) Sicherstellung der Kenntnis landesrechtlicher Vorschriften 254
IV. Gesamtergebnis zum gleichheitsrechtlichen Schutz gegen landesrechtliche Beschränkungen 255
C. Freiheitsrechtlicher Schutz gegen landesrechtliche Beschränkungen 256
I. Art. 11 Abs. 1 GG als Schutzinstrument gegen landesrechtliche Beschränkungen 256
1. Landesrechtliche Beschränkung als nichtklassischer Eingriff in Art. 11 Abs. 1 GG 256
a) Der Schutz über Art. 11 Abs. 1 GG im Lichte bundesstaatlicher Kompetenzverteilung 257
aa) Der Schutz gegen Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 257
bb) Der Schutz gegen Beschränkungen des Zielbundeslandes 258
b) Präzisierung der Eingriffsvoraussetzungen und Zurechnungsfragen 262
aa) Die Kriterien für einen nichtklassischen Eingriff in Art. 11 Abs. 1 GG 262
bb) Problemstellungen im Hinblick auf die Zurechnung der Grundrechtsbeeinträchtigung 264
(1) Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 264
(2) Beschränkungen des Zielbundeslandes 266
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs in Art. 11 Abs. 1 GG 270
3. Folgen eines Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 GG 272
a) Folgen bei Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 272
b) Folgen bei Beschränkungen des Zielbundeslandes 272
aa) Ausgangspunkt: Koordinationspflicht der Länder im Einzelfall 272
bb) Inhaltliche Präzisierung der Koordinationspflicht 274
cc) Folgefragen im Umfeld der Koordinationspflicht 276
(1) Einbettung in den abwehrrechtlichen Kontext 276
(2) Der Einfluss der Bundestreue 278
(3) Tenorierung durch das Bundesverfassungsgericht 278
(4) Die Koordinationspflicht im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 281
(a) Mitverantwortung für eine kooperative Verwirklichung des Grundrechtsschutzes als Rechtsgrund für eine Koordinationspflicht der Länder 281
(b) Grundsatz der Bundestreue als Rechtsgrund für eine Koordinationspflicht der Länder 283
(c) Einordnung der entwickelten Koordinationspflicht 284
4. Ergebnis: Art. 11 Abs. 1 GG als allgemeines Beschränkungsverbot 285
II. Grundrechtlicher Schutz über die thematisch einschlägigen Freiheitsrechte 287
1. Isolierte Regelungsanalyse als übergreifender Schutzmechanismus gegen landesrechtliche Beschränkungen 287
a) Isolierte Analyse von Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 288
aa) Der Nutzen der Verfassungswidrigkeit aus Sicht des Mobilitätswilligen 288
bb) Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeitsprüfung 290
b) Isolierte Analyse von Beschränkungen des Zielbundeslandes 290
aa) Isolierte Analyse von Konfrontationsbeschränkungen 290
bb) Isolierte Analyse von Gleichwertigkeits- und Merkmalsbeschränkungen 292
(1) Zweck, Eignung und Erforderlichkeit der Regelung 292
(2) Die Verhältnismäßigkeit i. e. S. 293
(a) Sicherstellung eines landeseigenen Qualifikationsniveaus 294
(b) Sicherstellung der Kenntnis landesrechtlicher Vorschriften 294
2. Spezifischer Schutz gegen Beschränkungen des Zielbundeslandes 295
a) Spezifischer Schutz gegen Konfrontationsbeschränkungen 295
aa) Koordinationsverpflichtung der Länder als Konsequenz eines Verstoßes gegen freiheitsrechtliche Abwehrgehalte 295
(1) Der Eingriff in freiheitsrechtliche Abwehrgehalte 297
(2) Die Berücksichtigung der Mehrbelastung für Mobilitätswillige im Rahmen der Verhältnismäßigkeit i. e. S. 298
(a) Einordnung in den Kontext additiver Grundrechtseingriffe 298
(aa) Die Voraussetzungen einer grundrechtlich relevanten Belastungskumulierung 299
(bb) Koordinationspflicht der Länder als zwingende Konsequenz eines etwaigen Freiheitsverstoßes 301
(b) Die Berücksichtigung der Mehrbelastung für Mobilitätswillige im Lichte grundgesetzlicher Kompetenzverteilung 302
(aa) Die grundgesetzliche Kompetenzverteilung als Entscheidung für föderale Rechtsvielfalt 302
(bb) Weitere verfassungsrechtliche Gegenaspekte 305
(cc) Föderaler Schutzgehalt als Rettungsanker? 308
(dd) Vereinbarkeit mit dem Ergebnis zu Art. 11 Abs. 1 GG 310
(3) Ergebnis zur Koordinationsverpflichtung der Länder als Konsequenz eines Verstoßes gegen freiheitsrechtliche Abwehrgehalte 310
bb) Koordinationsverpflichtung der Länder im Hinblick auf die Grundrechtseffektuierung durch Organisation und Verfahren 312
(1) Das Schutzpotential gegen Konfrontationsbeschränkungen 313
(2) Verfassungsrechtliche Bewertung einer Koordinationsverpflichtung der Länder 315
(3) Ergebnis zur Koordinationsverpflichtung der Länder im Hinblick auf die Grundrechtseffektuierung durch Organisation und Verfahren 317
cc) Koordinationsverpflichtung der Länder nach dem Ansatz von Lücke 318
dd) Koordinationsverpflichtung der Länder aus dem Grundsatz der Bundestreue 319
(1) Die unterschiedlichen Schutzrichtungen der Grundrechte und der Bundestreue 319
(2) Die Schutzmöglichkeiten gegen Konfrontationsbeschränkungen 322
ee) Ergebnis zum spezifischen Schutz gegen Konfrontationsbeschränkungen 323
b) Spezifischer Schutz gegen Gleichwertigkeits- und Merkmalsbeschränkungen 324
aa) Sicherstellung eines landeseigenen Qualifikationsniveaus als Regelungszweck 324
bb) Sicherstellung der Kenntnis landesrechtlicher Vorschriften als Regelungszweck 327
cc) Ergebnis zum spezifischen Schutz gegen Gleichwertigkeits- und Merkmalsbeschränkungen 328
c) Exkurs 1: Die Informationsfreiheit der Landeskinder als Vehikel für die Verbreitung von Informationsquellen aus anderen Bundesländern 329
d) Exkurs 2: Sonstige Schutzmechanismen gegen Beschränkungen des Zielbundeslandes 331
aa) Art. 28 Abs. 3 GG 331
bb) Analogie zur unechten Rückwirkung von Gesetzen 332
cc) Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung und Rechtsstaatsprinzip 333
dd) Sozialstaatsprinzip 334
ee) Grundsatz der Chancengleichheit 335
e) Ergebnis zum spezifischen Schutz gegen Beschränkungen des Zielbundeslandes 337
3. Spezifischer Schutz gegen Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 337
a) Ausgangspunkt: Berücksichtigung von Belastungen aus dem Zusammenspiel mit Regelungen des Zielbundeslandes 338
b) Belastungssteigerung durch günstigere Standortbedingungen für Konkurrenten aus dem Zielbundesland 338
aa) Übertragung des Ansatzes auf den Schutz gegen Beschränkungen des Herkunftsbundeslandes 339
bb) Verfassungsrechtliche Tragfähigkeit des Ansatzes 340
c) Belastungssteigerung durch Mobilitätswillige belastende Regelungen des Zielbundeslandes 341
4. Ergebnis zum grundrechtlichen Schutz über die thematisch einschlägigen Freiheitsrechte 343
D. Gesamtergebnis zum Individualschutz gegen landesrechtliche Beschränkungen 343
Schlussbetrachtung und Ausblick 346
Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 352
Literaturverzeichnis 362
Sachwortregister 389