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Täterschaft von Verbänden

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Dust, J. (2019). Täterschaft von Verbänden. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55717-2
Dust, Julian. Täterschaft von Verbänden. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55717-2
Dust, J (2019): Täterschaft von Verbänden, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55717-2

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Täterschaft von Verbänden

Dust, Julian

Schriften zum Strafrecht, Vol. 340

(2019)

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About The Author

Julian Dust ist Leiter für Recht und Compliance bei der Noerpel Gruppe. Er absolvierte den deutsch-französischen Magisterstudiengang (DFM) an der Universität zu Köln sowie der Université de Paris, Panthéon-Sorbonne 1. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens promovierte er unter der Betreuung von Professor Michael Kubiciel zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Thema. Sein Referendariat absolvierte er beim Landgericht Frankfurt am Main, u.a. mit Stationen bei der Deutschen Flugsicherung. Er hat ein wissenschaftliches Interesse für Themen im Bereich Transport/Mobilität sowie Strafrecht. Vor seinem Wechsel zur Noerpel Gruppe war er vier Jahre Associate bzw. zuletzt Senior Associate bei internationalen Großkanzleien.

Abstract

In der wissenschaftlichen Diskussion über die Reform des Unternehmenssanktionenrechts dominieren traditionell Überlegungen, ob juristische Personen und Verbände schuldhaft handeln können. Darüber wird häufig die Frage vernachlässigt, ob der Täterbegriff des geltenden Strafrechts auf Verbände übertragen werden kann. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass sich eine Täterschaft von Verbänden in die geltenden Strukturen einpassen lässt, womit zugleich ihre Voraussetzungen umgrenzt werden. Juristische Personen haben die Fähigkeit, nicht nur Normadressat, sondern selbst Normautor zu sein. Ebenso wie natürliche Personen haben sie Einfluss auf die Entstehung gleicher Freiheit, weshalb sie sich auch so organisieren müssen, dass sie dieser Freiheit gerecht werden. Zur Gestaltung des Organisationskreises des Verbandes sind dessen Leitungspersonen berufen, deren Handlungen dem Verband als eigene zugerechnet werden können. Eine Täterschaft im Sinne des geltenden Strafrechts resultiert hieraus nur dann, wenn die Anknüpfungstat als personales Unrecht der juristischen Person missbilligt wird. Der Autor resümiert, dass eine solche Verbandstäterschaft in § 30 OWiG adäquat umgesetzt ist, nicht dagegen im EU-Kartellrecht.»Vicarious (Criminal) Liability of Organizations and Legal Entities«

In the scientific discussion on the reform of corporate sanctions law, the question of whether the concept of perpetrator in current penal law can be applied to legal persons is often neglected. The present investigative research shows that the commission of crimes by associations can be integrated into the existing structures. Legal persons have the ability to be not only norm addressees, but also norm authors themselves. Like natural persons, they have an influence on the establishment of common freedom, which is why they must also organize themselves in such a way that they do justice to exercise this freedom.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Problematik: Sind juristische Personen Täter? 17
I. Begriff der Verbandstäterschaft 17
1. Hintergründe und Diskussionsstand 17
2. Lückenhafter Forschungsstand in Bezug auf den Täterbegriff 18
3. Grundlegende Zielsetzung der Arbeit 18
4. Eingrenzung des Forschungsgegenstandes 19
II. Definition von Verbänden und Tätern 19
1. Der Verband i.S.v. § 30 Abs. 1 OWiG 19
2. Der Täter i.S.v. § 25 Abs. 1 StGB 20
III. Die Übertragung auf das Verbandsstrafrecht 20
1. Grundlagen einer Verbandstäterschaft – Gang der Untersuchung 20
a) Grundlegung durch den Begriff der Strafe 20
b) Verbände und Konzerne als Normautoren 21
c) Begehen und Unterlassen durch Verbände 22
d) Der Unrechtsvorwurf gegenüber Verbänden 22
e) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme 23
2. Anwendung auf § 30 OWiG 23
3. Anwendung auf das EU-Kartellrecht 24
B. Methodik 26
I. Problematik 26
II. Konstruierbarkeit der Verbandstäterschaft durch Auslegung 26
III. Reichweite und Grenzen der Rechtsschöpfung 27
1. Die Freiheit des Menschen zur Aufstellung von Normen 27
2. Das Demokratieprinzip als Maßstab richtigen Rechts 28
3. Die Grammatik der Wirklichkeit als Maßstab demokratischer Gesetzgebung 28
4. Auswirkung auf den Begriff der Verbandstäterschaft 29
IV. Zwischenergebnis 30
C. Verbände als Normadressaten und Normautoren 31
I. Funktion und Inhalt der Rechtspersönlichkeit im Individualstrafrecht 31
1. Die natürliche Person als Rechtssubjekt und Täter 31
2. Inhalt und Funktion der Personeneigenschaft 31
a) Wer ist „Wer“ im Strafrecht? 31
b) Der „Wer“ als Referenzobjekt 32
3. Bürgerliche Freiheit und Schuldfähigkeit 33
4. Tradiertes Verständnis zum Verhältnis zwischen Bürger und Staat 33
5. Funktion und Folge des klassischen Staats- und Freiheitsbegriffes 34
6. Neueres Verständnis des Verhältnisses zwischen Bürger und Staat 34
7. Funktion und Folge des neueren Freiheitsbegriffes 35
8. Auswirkungen auf den Straf- und Schuldbegriff 36
a) Die klassische Staats- und Rechtsphilosophie als Ausgangspunkt 36
b) Folgen des gewandelten Freiheitsverständnisses für das Strafrecht 36
c) Kritik an einer Übertragung in das Strafrecht 37
d) Folge: Gradueller Begriff von Freiheit und Verantwortung 37
9. Zwischenergebnis 38
II. Die juristische Person als Täter im Verbandsstrafrecht 38
1. Einführung – Übertragung der Ergebnisse 38
2. Rechtlich geregelte Freiheit und Verantwortung der juristischen Person 39
3. Ausschluss einer Straf- und Schuldfähigkeit der Verbände nach dem Freiheitsbegriff der Aufklärung 40
4. Freiheit und Schuld von juristischen Personen nach neuerem Verständnis 41
a) Übertragung des diskurstheoretischen Freiheitsverständnisses in das Verbandsstrafrecht 41
b) Kritik an einer Übertragung in das Verbandsstrafrecht 42
5. Zwischenergebnis 43
III. Die juristische Person als Bußgeldadressat in § 30 OWiG 43
1. Der Rechtsträger als Normadressat 43
2. Die juristische Person als Normautor 44
IV. Die wirtschaftliche Einheit als Täter im EU-Kartellrecht 47
1. Unternehmen und Unternehmensvereinigung als Adressat 47
2. Wirtschaftliche Einheit und wirtschaftliche Betrachtungsweise 48
a) Wirtschaftliche Betrachtungsweise 48
b) Akzo-Nobel-Entscheidung und jüngere Entscheidungspraxis 48
3. Vertikale und horizontale Zurechnung von Rechtsverstößen 49
a) Vertikale Zurechnung 49
b) Horizontale Zurechnung 50
4. Durchbrechung des Rechtsträgerprinzips 50
a) Die wirtschaftliche Einheit als Normadressat 50
b) Aufgabe des Rechtsträgerprinzips 51
c) Umdenken nach Effizienzgesichtspunkten 52
5. Vollstreckung und gesamtschuldnerische Haftung 52
6. Analyse und Kritik der wirtschaftlichen Betrachtungsweise 53
7. Zwischenergebnis 54
D. Tathandlungen von Verbänden 55
I. Die Rechtsverletzung durch die Tathandlung 55
1. Hintergrund: Das Tatstrafrecht 55
2. Die Identität des Täters 55
3. Die Handlung als Bezugspunkt der Rechtsverletzung 57
4. Begehen durch Unterlassen 58
5. Zwischenergebnis 59
II. Die Rechtsverletzung durch die juristische Person 59
1. Das Verbandsstrafrecht als Tatstrafrecht 59
2. Die Identität des Verbandes 60
3. Die Handlungsfähigkeit der juristischen Person 61
a) Kritik an der Handlungsfähigkeit 61
b) Begründung einer Handlungsfähigkeit 62
c) Folgen für den Handlungsbegriff 62
4. Die Identifikationstheorie 63
a) Bedürfnis nach einer Zurechnung von Anknüpfungstaten 63
b) Das Konzept der Identifikationstheorie 63
c) Kritik der Identifikationstheorie 64
5. Begehen durch Unterlassen 65
a) Voraussetzungen 65
b) Analoge Anwendung der Geschäftsherrenhaftung 66
c) Tatherrschaft 66
d) Organisations- bzw. Vorverschulden 67
6. Zwischenergebnis 68
III. Die Anknüpfungstat in § 30 OWiG 69
1. Anknüpfungstat in § 30 Abs. 1 OWiG 69
a) Handeln „als“ Leitungsperson 69
b) Alternative des Pflichtverstoßes, § 30 Abs. 1 Alt. 1 OWiG 69
c) Bereicherungsalternative, § 30 Abs. 1 Alt. 2 OWiG 70
2. Der Verband als Handelnder i.S.v. §§ 1, 8ff., 30 Abs. 1 OWiG 70
3. Unterlassen der juristischen Person, §§ 30, 130 OWiG 71
4. Konzernhaftung gem. §§ 30, 130 OWiG 72
5. Zwischenergebnis 73
IV. Die Anknüpfungstat im EU-Kartellrecht 74
1. Anforderung an die Zuwiderhandlung 74
2. Legitimation und Kritik der Zurechnung 75
3. Zwischenergebnis 75
E. Der Unrechtsvorwurf gegenüber Verbänden 77
I. Der Unrechtsbegriff im Individualstrafrecht 77
1. Zwischenstand und Problematik 77
2. Personaler Unrechtsbegriff des Individualstrafrechts 77
a) Objektives Unrechtselement 77
b) Subjektives Unrechtselement 78
c) Personaler Unrechtsbegriff 79
3. Unrechtsbegriff und Zurechnung 80
a) Erfüllung des objektiven Tatbestandes 80
b) Erfüllung des subjektiven Tatbestandes, Vorsatz und Schuld 80
c) Zurechnung bei tatbestandlichem Verhalten 81
4. Unrechtsbegriffe und Legitimation der Strafe 82
a) Objektives Unrecht und Präventionstheorie 82
b) Subjektiver Unrechtsbegriff und Vergeltungslehre 83
II. Der Unrechtsbegriff im Verbandsstrafrecht 84
1. Personaler Unrechtsbegriff des Verbandsstrafrechts 84
a) Objektiver Unrechtsbegriff 84
b) Subjektiver Unrechtsbegriff 85
c) Personaler Unrechtsbegriff 85
2. Zurechnung im Verbandsstrafrecht 86
a) Erfüllung des objektiven Tatbestands 86
b) Erfüllung des subjektiven Tatbestandes 87
aa) Vorsatz und Schuld der juristischen Person 87
bb) Das Schuldanalogiemodell und seine Alternativen 87
cc) Unanwendbarkeit der Identifikationstheorie auf den Schuldbegriff 88
dd) Systemtheoretische Ausfüllung des Schuldbegriffes 89
ee) Empirische Grundannahmen über das Kollektiv 90
c) Folge: Zurechnung bei tatbestandlichem Verhalten 91
3. Bedeutung für die Legitimation der Verbandsstrafe 91
a) Präventionstheorien 91
b) Vergeltungs- und Vereinigungstheorien 91
III. Der Unrechtsbegriff in § 30 OWiG 92
1. Anwendung des personalen Unrechtsverständnisses auf § 30 OWiG 92
2. Mangelnde subjektive Unrechtsbeschreibung in § 30 OWiG 93
IV. Der Unrechtsbegriff im EU-Kartellrecht 93
1. Objektiver Unrechtsbegriff des EU-Kartellrechts 93
2. Konsequenzen für die Zurechnung und die Legitimation der Sanktion 94
V. Zwischenergebnis 95
F. Täterschaft und Tatherrschaft 96
I. Grundlagen der Tatherrschaftslehre 96
1. Hintergrund: Tatherrschaftslehre im Verbandsstrafrecht? 96
a) Tatherrschaftslehre als Theorie sozialer Komplexität 96
b) Forschungslücke bei der Übertragung der Tatherrschaftslehre 96
2. Restriktiver und extensiver Täterbegriff 97
a) Extensiver Täterbegriff und Unanwendbarkeit der Tatherrschaftslehre 97
b) Restriktives Täterverständnis und Bedürfnis der Tatherrschaftslehre 98
3. Dogmatik der Tatherrschaftslehre 99
a) Der Täter als Zentralgestalt 99
b) Handlungs-‍, Willens- und Funktionsherrschaft 100
c) Unanwendbarkeit auf eigenhändige Delikte und Pflichtdelikte 100
d) Die Tatherrschaftslehre als tatbestandsgebundenes Konzept 101
e) Anwendung auf den Besonderen Teil des Strafrechts 101
4. Kritik an der Tatherrschaftslehre 102
5. Normative Konzeption der Tatherrschaftslehre 103
a) Normative Interpretation der Tatherrschaftslehre 103
b) Kritik und Folgen des normativen Ansatzes 104
6. Zwischenergebnis 104
II. Übertragung der Tatherrschaftslehre auf das Verbandsstrafrecht 105
1. Täterschaft und Beteiligung von juristischen Personen? 105
2. Die Fähigkeit von Verbänden zur Tatherrschaft 105
a) Mangelnde Tatherrschaft bei objektivem Unrechtsbegriff 105
b) Der personale Unrechtsbegriff als Voraussetzung von Tatherrschaft 106
c) Folgen für den Begriff der Tatherrschaft im Verbandsstrafrecht 106
3. Geltung eines restriktiven Täterbegriffs im Verbandsstrafrecht 106
a) Bedeutung des restriktiven Verständnisses im Verbandsstrafrecht 106
b) Tendenz eines restriktiven Verständnisses in Entwürfen zur Einführung eines Verbandssanktionenrechts 107
c) Rechtsfolge des restriktiven Verständnisses 107
4. Abstrakte Anwendung der Tatherrschaftslehre auf das Verbandsstrafrecht 108
5. Unübertragbarkeit der tradierten Kriterien 108
6. Anwendungsgebiet der normativen Tatherrschaftslehren 109
a) Übertragung des Konzepts 109
b) Anwendungsbeispiel § 81 Abs. 3a GWB 109
III. Anwendung auf § 30 Abs. 1 OWiG 110
1. Einheitstätersystem und Unrecht der Beteiligung? 110
2. Täterschaft und Tatherrschaft in § 30 OWiG 111
IV. Anwendung auf das EU-Kartellrecht 111
1. Extensive Formulierung des Täterbegriffs im EU-Kartellrecht 111
2. Keine limitierende Funktion durch Kriterien der Tatherrschaft 112
G. Zusammenfassung und Ergebnis 113
I. Bestätigung der Arbeitshypothese: Der Strafbegriff als Grundlage eines übergreifenden Täterbegriffs 113
II. Die Konstruktion einer Täterschaft von Verbänden anhand der Rechtspersönlichkeit 113
1. Der Verband als Rechtspersönlichkeit 113
2. Der Verband als Normautor in § 30 Abs. 1 OWiG 114
3. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise im EU-Kartellrecht 115
III. Die finale Rechtsverletzung von Verbänden als Voraussetzung der Täterschaft 115
1. Begriffliche Entwicklung der Rechtsverletzung von Verbänden 115
2. Identifikationstheorie 117
3. Begehen durch Unterlassen 117
IV. Die Missbilligung der Rechtsverletzung als personales Unrecht des Verbandes 117
1. Konstruktion des Unrechtsbegriffes im Verbandsstrafrecht 117
2. Entwicklung einer Zurechnungsdogmatik des Verbandsstrafrechts 118
3. Darstellung der straftheoretischen Abhängigkeit von Unrecht und Zurechnung im Verbandsstrafrecht 119
4. Anwendung auf § 30 OWiG 119
5. Anwendung auf das EU-Kartellrecht 120
V. Täterschaft von Verbänden als tatbestandliche Herrschaft 120
1. Funktionale Übertragung der Tatherrschaftslehre auf das Verbandsstrafrecht 120
2. Zurückweisung einer inhaltlichen Übertragung auf das Verbandsstrafrecht 120
Literaturverzeichnis 122
Stichwortverzeichnis 137