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Malorny, F. (2019). Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55745-5
Malorny, Friederike. Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55745-5
Malorny, F (2019): Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55745-5

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Die Haftung der Gewerkschaft gegenüber ihren Tarifpartnern und Dritten für Schäden bei rechtswidrigen Streiks

Malorny, Friederike

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 500

(2019)

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About The Author

Friederike Malorny, geb. Besenthal hat an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Sciences Po in Paris studiert. Während ihrer Promotion war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht bei Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School. Friederike Malorny wurde sowohl während des Studiums als auch während der Promotion als Stipendiatin von der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert. Ihre Promotion wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet. Das Referendariat absolviert Friederike Malorny am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen u.a. am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und am Landesarbeitsgericht Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind: Arbeitskampfrecht, Tarifrecht, Grundlagen des Arbeitsrechts, Allgemeines Schadensrecht.

Abstract

»The Liability of Trade Unions for Damages Caused by Illegal Strikes«

The thesis addresses the question who carries the risk of illegal strikes. The trade union is liable to the employers’ side, in the first instance from contractual liability complemented by tortious liability. Uninvolved third parties don’t have contractual claims towards the trade union: both, legal and illegal strikes belong to the ordinary risks of life. This conclusion fits into the overall concept. Under the principle of relativity of obligations third parties have to address their own contractual partner.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wer das Risiko von Schäden rechtswidriger Streiks trägt. Die Gewerkschaft haftet gegenüber der Arbeitgeberseite in erster Linie aus vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Ergänzend kommt eine deliktische Haftung in Betracht. Das passt auch zu den zivilrechtlichen Wertungen des Vertragsrechts einerseits und des Deliktsrechts andererseits: Gewerkschaft und Arbeitgeberseite stehen sich gerade nicht unverbunden gegenüber, sodass keine typische Konstellation der Jedermann-Haftung vorliegt.

Für Drittbetroffene gilt: Rechtmäßige wie rechtswidrige Streiks zählen zu ihrem allgemeinen Lebensrisiko. Dritte haben daher auch bei rechtswidrigem Streik keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Gewerkschaft. Dieses Ergebnis fügt sich auch in die gesetzliche Gesamtkonzeption ein: Nach dem Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse haben sich Dritte an ihren Vertragspartner zu halten. In extremen Fällen sind Dritte ausreichend durch das Deliktsrecht geschützt. Ein darüberhinausgehender deliktischer Schutz, etwa mit Hilfe des ReaG, besteht nicht.

Die Arbeit wurde mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2019 und dem Dissertationspreis des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. ausgezeichnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 23
Erster Teil: Einführung 25
§ 1  Problemstellung 25
A.  Arbeitskampfrecht ist Zivilrecht 26
B.  Berücksichtigung der Besonderheiten des Arbeitskampfrechts 28
C.  Unsichere Rechtslage 32
§ 2  Gegenstand und Ziel der Untersuchung 34
Zweiter Teil: Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks für Schäden der Tarifpartner und ihrer Mitglieder 37
Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag 37
§ 3 Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht 37
A.  Schuldverhältnis 37
I. Rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis zwischen den Tarifparteien 38
II.  Tarifvertrag als Vertrag zugunsten Dritter i. S. d. § 328 I BGB 39
1.  Drittbegünstigungsabrede 40
2.  Anspruch auf Leistung an den Dritten 43
III.  Zwischenergebnis 44
B.  Pflichtverletzung i. S. d. § 283 BGB 45
I. Anknüpfung an die Herbeiführung der Unmöglichkeit und die bloße Nichtleistung 45
II.  Friedenspflichtverletzung 46
1.  Inhalt der Friedenspflicht 46
a)  Zweck der Friedenspflicht 46
b)  Umfang der Friedenspflicht 48
c)  Charakter der Friedenspflicht: selbstständige Unterlassungspflicht 50
aa)  Friedenspflicht als dauerhafte Unterlassungspflicht 50
bb)  Friedenspflicht als selbstständige Unterlassungspflicht 51
d)  Zwischenergebnis 53
2.  Verletzung der Friedenspflicht als Pflichtverletzung i. S. d. § 283 S. 1 BGB 53
a)  Einordnung als Schadensersatzanspruch statt der Leistung 54
b)  Voraussetzung des § 283 S. 1 BGB: Unmöglichkeit der Leistung (§ 275 BGB) 55
aa)  Dauerhafte Unterlassungspflicht als absolute Fixschuld 56
(1)  Charakter der absoluten Fixschuld 56
(2)  Abgrenzung nach der Parteiabrede: typischerweise absolute Fixschuld 58
(3)  Zwischenergebnis 59
bb)  Friedenspflicht als absolute Fixschuld 59
(1)  Kein Interesse an nachgeholter Unterlassung 59
(2)  Keine andere Bewertung bei bloß vorübergehenden Verletzungen 61
(3)  Zwischenergebnis 62
cc)  Vollständiger oder nur Teilausschluss der Leistungspflicht? 62
(1)  Teilbarkeit der Friedenspflicht 62
(2)  Interesse des Arbeitgebers an der Teilleistung als weitere Voraussetzung? 63
(3)  Zwischenergebnis 64
3.  Zwischenergebnis 65
III.  Zurechnung der Friedenspflichtverletzung 65
1.  Handeln von Organen, § 31 BGB 65
2.  Handeln von Erfüllungsgehilfen, § 278 S. 1 BGB 66
a)  Friedenspflicht als Verbindlichkeit i. S. d. § 278 S. 1 BGB 66
b)  Zurechnung sowohl des Verschuldens als auch des Handelns 67
c)  Handeln in Erfüllung der Verbindlichkeit 68
3.  Zwischenergebnis 69
IV.  Zwischenergebnis 69
C.  Vertretenmüssen 70
I.  Sorgfaltsmaßstab im Arbeitskampf 70
1.  Bewegliches Arbeitskampfrecht führt zu Unsicherheiten 71
2.  Hohes Schadenspotential wirkt existenzbedrohend 73
3. Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie durch hohes Haftungsrisiko 75
a)  Fehlendes Druckmittel bei unsicherer Rechtslage 75
b)  Konsequenzen für den Sorgfaltsmaßstab 77
4.  Konkretisierung der erforderlichen Sorgfalt im Arbeitskampf 77
a)  Sehr beachtliche Gründe für Rechtmäßigkeit des Streiks 78
b)  Hohe Wahrscheinlichkeit der Rechtswidrigkeit des Streiks 80
c)  Zwischenergebnis 81
II.  Darlegungs- und Beweislast 81
1.  Telos des § 619a BGB 82
2.  Gewerkschaft als Schuldner beweisnäher 83
3.  Zwischenergebnis 83
III.  Zwischenergebnis 83
D.  Rechtsfolge: Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB 84
I.  Haftungsausfüllende Kausalität 85
II.  Notwendigkeit einer Haftungsbeschränkung 86
1. Gefährdung einer funktionsfähigen Tarifautonomie auch bei Fahrlässigkeit 88
2.  Keine Unsicherheit bei vorsätzlichem Handeln der Gewerkschaft 89
3. Übermaßverbot fordert Einschränkung der gewerkschaftlichen Haftpflicht 89
4.  Zwischenergebnis 92
III. Entwicklung einer Haftungsbeschränkung bei fahrlässigem Handeln 92
1.  Auslegung gesetzlicher Haftungsbeschränkungen 93
a)  Beschränkungen im Rahmen der Gefährdungshaftung 94
b)  Beschränkungen im Rahmen verschuldensabhängiger Haftung 95
c)  Beschränkung bei Mitverschulden nach § 254 BGB 95
d)  Zwischenergebnis 97
2.  Haftungsbeschränkung analog §§ 431 I, III, 433, 323 II HGB 98
3.  Haftungsbeschränkung analog § 254 I BGB 99
a)  Voraussetzungen der Analogie 100
aa)tVerantwortlichkeit durch Organisationsherrschaft 101
bb)tGemeinsamer Verantwortungsbereich aufgrund der Tarifpartnerschaft 102
b)  Rechtsfolge der Analogie 104
aa)tKeine abstrakten Quotelungsgrundsätze 105
bb)tKeine starre Haftungobergrenze 107
(1)tFeststehende Haftungssumme und Bemessungsformel 107
(2)tWeder feststehende Haftungssumme noch Bemessungsregel geeignet 109
cc)tErmittlung der Haftungsobergrenze 109
(1)tInsolvenzverfahren: Eröffnungsgründe 110
(a)tZahlungsunfähigkeit, § 17 InsO 110
(b)tÜberschuldung 111
(c)tDrohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO 111
(2)tEignung der Eröffnungsgründe zur Ermittlung der Haftungsobergrenze 111
4.  Zwischenergebnis 113
IV.  Probleme bei der verfahrensrechtlichen Umsetzung der Haftungsbeschränkung 113
1.  Verfahren nach § 58 III ArbGG 115
2.  Zur Verschwiegenheit verpflichteter Sachverständiger 116
3.  Wirtschaftsprüfervorbehalt 117
4.  In-camera-Verfahren im Zivilprozess? 118
5.  Zwischenergebnis 120
V. Regelung einer summenmäßigen Haftungsbeschränkung de lege ferenda 120
1.  Anknüpfung an eine Bemessungsformel vorzugswürdig 120
2.  Mitgliederzahl als Maßstab geeignet 121
3.  Erhöhte Rechtssicherheit 123
4.  Zwischenergebnis 123
VI.  Zwischenergebnis 124
E.  Ergebnis 124
§ 4 Schadensersatzanspruch nach §§ 280 I, III, 281 ff. BGB wegen Verletzung der Einwirkungspflicht 126
A.  Einwirkungspflicht als leistungsbezogene Nebenpflicht 126
B.  Abgrenzung von § 281 I 1 BGB und § 283 S. 1 BGB 128
C.  Ergebnis 129
§ 5  Schadensersatz nach § 280 I i. V. m. § 241 II BGB wegen Schutzpflichtverletzung 130
A.  Schuldverhältnis 130
I.  Schuldverhältnis zwischen den Tarifpartnern 131
1.  Vorvertragliches Schuldverhältnis aus c. i. c., § 311 II BGB 131
a)  Geschäftlicher Kontakt als Voraussetzung 131
b)  Beide Tarifpartner streben Tarifabschluss an 132
c)  Kein Verhandlungswille eines Tarifpartners 133
2.  Nachwirkendes Schuldverhältnis 134
3.  Tarifverhältnis als Dauerrechtsbeziehung 135
II.  Schuldverhältnis zwischen Gewerkschaft und Mitgliedern des Tarifpartners 138
1.  Gleiche Ausgangskonstellation 139
a)  Vorvertragliches Verhältnis, § 311 II , III 1 BGB 139
b)  Nachwirkendes Schuldverhältnis 140
2. Übertragung des Dauerrechtsverhältnisses auch auf die Verbandsmitglieder 142
III.  Zwischenergebnis 142
B.  Schutzpflichtverletzung i. S. d. § 241 II BGB 142
I.  § 241 II BGB als Einfallstor verfassungsrechtlicher Wertungen 144
II.  Bestehen einer Schutzpflicht der Gewerkschaft 147
III.  Konkretisierung der Schutzpflicht der Gewerkschaft 150
1.  Einwirkung auf grundrechtliche Rechtsgüter der Arbeitgeberseite durch Streik 150
a)  Einwirkung auf die Gewerbefreiheit 150
b)  Einwirkung auf die Eigentumsfreiheit 151
c)  Einwirkung auf die wirtschaftliche Handlungsfreiheit 152
d)  Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit 153
e)  Handeln der Gewerkschaft 153
f)  Zwischenergebnis 154
2.  Zumutbarkeit 155
a) Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 9 III GG beim rechtswidrigen Streik 156
aa)tSchutzumfang von Art. 9 III GG 156
(1) Keine enge Auslegung im Sinne einer immanenten Begrenzung des Schutzbereichs 158
(a)tAllgemeine Erwägungen 158
(b)tStreik nicht nur Hilfsinstrument der Tarifautonomie 159
(2)tWeite Auslegung aufgrund völkerrechtsfreundlicher Auslegung 162
(3)tZwischenergebnis 163
bb)tKonsequenzen für die Konkretisierung der Schutzpflicht nach § 241 II BGB 163
b)  Rechtfertigung der Einwirkung 164
aa)tGeeignetheit 164
(1)tLegitimer Zweck: tariflich regelbares Ziel 164
(2)tFörderung des legitimen Zwecks durch Streik 165
(3)tZwischenergebnis 166
bb)tErforderlichkeit 166
cc)tAngemessenheit 167
(1)tVerletzung der Kampfparität 168
(2)tGebot fairer Kampfführung 170
(3)tZwischenergebnis 170
3.  Korrektur wegen drohender Aushöhlung von Art. 9 III GG? 171
4.  Zwischenergebnis 172
a)  Kein Schutz durch die Koalitionsfreiheit 172
b)  Kein geeigneter Streik 172
c)  Kein erforderlicher Streik 172
d)  Kein verhältnismäßiger Streik 173
e)  Zusammenfassendes Schaubild 173
IV.  Zurechnung der Schutzpflichtverletzungen 174
V.  Zwischenergebnis 174
C.  Vertretenmüssen und Schaden 174
D.  Ergebnis 175
Zusammenfassung des Ersten Abschnitts 176
Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt 178
§ 6  Schadensersatz aus § 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung 179
A.  Eigentumsverletzung 179
B.  Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden 182
C.  Ergebnis 182
§ 7  Schadensersatz aus § 823 I BGB i. V. m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht 183
A.  Eigenschaften eines sonstigen Rechts 183
I.  Zuweisungsgehalt und Ausschlussfunktion als Grundlagen des Deliktsschutzes 183
II.  Voraussetzungen eines sonstigen Rechts 185
III.  Zwischenergebnis 186
B.  Art. 9 III GG als sonstiges Recht 186
C.  Ergebnis 187
§ 8  Schadensersatz aus § 823 II BGB i. V. m. Schutzgesetzen 188
A.  Verletzung eines Schutzgesetzes 188
I.  Merkmale des Schutzgesetzes 188
II.  Einschlägige Schutzgesetze 188
1.  Keine Einordnung der richterrechtlichen Arbeitskampfregeln als Schutzgesetz 189
a)  Richterrecht als Gesetz i. S. d. Art. 2 EGBGB? 189
b)  Ge- oder Verbotscharakter der richterrechtlichen Arbeitskampfregeln 190
c)  Zwischenergebnis 191
2.  Art. 9 III 2 GG als Schutzgesetz 191
3.  Zwischenergebnis 192
III.  Verstoß gegen das Schutzgesetz 192
IV.  Zwischenergebnis 194
B.  Rechtswidrigkeit, Verschulden und Schaden 194
C.  Ergebnis 195
§ 9  Schadensersatz aus § 823 I BGB i. V. m. dem ReaG 196
A.  Vorüberlegungen zum Institut des ReaG 196
I.  Herleitung des ReaG 196
II.  Kritik am ReaG 197
1.  Gewährung von reinem Vermögensschutz 197
2. Kein Zuweisungsgehalt und keine Ausschlussfunktion gegenüber Dritten 198
a)  Voraussetzungen eines „sonstigen Rechts“ 199
b)  ReaG als sonstiges Recht? 199
3. Lösung originär vertraglicher Konstellationen mit Hilfe des Deliktsrechts 200
4.  ReaG als Gewohnheitsrecht? 202
III.  Zwischenergebnis 203
B.  Anwendungsbereich des ReaG 204
I.  Subsidiarität des ReaG 204
II.  Unmittelbarer Eingriff in das ReaG durch Streik 205
1.  Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb 205
2.  Unmittelbarer Eingriff 205
a)  Betriebsbezogenheit als Konkretisierung der Unmittelbarkeit 206
aa)tAuslegung mit Hilfe des Zwecks 207
bb)tSubjektive oder objektive Stoßrichtung des Eingriffs? 209
cc)tBetriebsbezogenheit allein bei Eingriffen von außen? 210
b)  Zwischenergebnis 212
3. Streik als unmittelbarer Eingriff der Gewerkschaft in den Gewerbebetrieb des bestreikten Arbeitgebers 212
a)  Rechtmäßige wie rechtswidrige Streiks als Eingriff denkbar? 212
b)  Betriebsbezogenheit von Streiks 215
aa)tSchadensgefahr mit sozialunüblicher Behinderung 215
bb)tObjektive Stoßrichtung des Streiks 217
cc)tZwischenergebnis 218
c)  Streik als zurechenbarer unmittelbarer Eingriff der Gewerkschaft 218
4.  Zwischenergebnis 218
III.  Rechtswidrigkeit des unmittelbaren Eingriffs 219
1.  Umfassende Güter- und Interessenabwägung 220
a)  Abstrakte Güter- und Interessenabwägung 220
aa)tAbzuwägende Rechtsgüter des bestreikten Arbeitgebers 221
(1)tGewerbefreiheit (Art. 12 I GG) 221
(2)tWirtschaftliche Handlungsfreiheit des bestreikten Arbeitgebers (Art. 2 I GG) 222
(3)tKollektive Koalitionsfreiheit des bestreikten Arbeitgebers (Art. 9 III GG) 222
(4)tZwischenergebnis 222
bb)tAbzuwägende Rechtsgüter der Gewerkschaft 222
(1)tStreikfreiheit (Art. 9 III GG) 222
(2)tHohes Haftungsrisiko kein abzuwägendes Interesse der Gewerkschaft 223
cc)tAbwägung der widerstreitenden Rechtsgüter 223
(1)tAbwägung beim rechtmäßigen Streik 223
(2)tAbwägung beim rechtswidrigen Streik 224
(a) Kein generelles Überwiegen der Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers 224
(b)tAber tendenzielles Überwiegen der Rechtsgüter und Interessen ndes Arbeitgebers 225
(3)tZwischenergebnis 225
b)  Konkrete Güter- und Interessenabwägung 226
aa)tSchutzbedürftigkeit des Betroffenen 226
bb)tAbwägung des Einzelfalls 227
2.  Rechtfertigungsgründe 227
3.  Zwischenergebnis 228
IV.  Verschulden und Schaden 229
V.  Zwischenergebnis 229
C.  Ergebnis 230
§ 10  Schadensersatz aus § 826 BGBx03 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung 232
A.  Verstoß gegen die guten Sitten 232
B.  Vorsätzliche Schädigung 233
C.  Rechtsfolge: Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB 233
D.  Ergebnis 233
§ 11 Schadensersatz aus § 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen 235
A.  Verrichtungsgehilfe 235
B.  Unerlaubte Handlung in Ausführung der Verrichtung 236
C.  Kein Entlastungsbeweis i. S. d. § 831 I 2 BGB 236
D.  Rechtsfolge: Schadensersatz, §§ 249 ff. BGB 236
E.  Ergebnis 237
Zusammenfassung des Zweiten Abschnitts 238
Fazit des Zweiten Teils 240
Dritter Teil: Haftung der Gewerkschaft für Schäden kampfunbeteiligter Dritter bei rechtswidrigen Streiks 241
Erster Abschnitt: Haftung aus Vertrag 241
§ 12  Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGBx03 wegen Verletzung der Friedenspflicht 245
A.  Schuldverhältnis 245
B.  Ergebnis 247
§ 13  Schadensersatz nach §§ 280 I, 241 II BGB x03i. V. m. dem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter wegen Schutzpflichtverletzung 248
A.  Schuldverhältnis 248
I.  Keine Leistungsnähe 249
II.  Keine Gläubigernähe 250
III.  Keine Erkennbarkeit für den Schuldner 252
IV.  Schutzwürdigkeit? 253
V.  Zwischenergebnis 253
B.  Ergebnis 254
§ 14  Schadensersatz nach §§ 280 I, III, 283 BGB; §§ 280 I, 241 II BGB i. V. m. § 398 S. 2 BGB aus abgetretenem Recht im Rahmen der Drittschadensliquidation 255
A.  Grundsätze der Drittschadensliquidation 255
B.  Keine Drittschadensliquidation beim rechtswidrigen Streik 256
C.  Ergebnis 258
Zusammenfassung des Ersten Abschnitts 258
Zweiter Abschnitt: Haftung aus Delikt 259
§ 15  Schadensersatz aus § 823 I BGB wegen Eigentumsverletzung 262
§ 16  Schadensersatz aus § 823 I BGB i. V. m. Art. 9 III GG als sonstiges Recht 263
§ 17  Schadensersatz aus § 823 II BGB i. V. m. Schutzgesetzen 264
§ 18  Schadensersatz aus § 823 I BGB i. V.m dem ReaG 265
A.  Unmittelbarer Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Streik 265
I.  Betriebsbezogenheit obsolet bei mittelbaren Folgen von Arbeitskämpfen? 265
II.  Schadensgefahr mit sozialunüblicher Behinderung 268
III. Objektive Stoßrichtung gegen die unternehmerische Entscheidungsfreiheit 268
1.  Kenntnis der mittelbaren Streikfolgen nicht schädlich 270
2.  Keine Auswirkung von Grad und Intensität der Drittbetroffenheit 271
3.  Keine Auswirkungen der „Fluglotsenstreik“-Fälle des BGH 273
4.  Zwischenergebnis 277
IV.  Zwischenergebnis 277
B.  Ergebnis 277
§ 19 Schadensersatz aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung 278
§ 20  Schadensersatz aus § 831 BGB wegen Haftung für den Verrichtungsgehilfen 279
Zusammenfassung des Zweiten Abschnitts 280
Fazit des Dritten Teils 281
Vierter Teil: Wesentliche Ergebnisse 282
I. Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks für Schäden der Tarifpartner und ihrer Mitglieder 282
II. Haftung der Gewerkschaft bei rechtswidrigen Streiks für Schäden kampfunbeteiligter Dritter 285
Literaturverzeichnis 287
Sachwortregister 313