Die Bestimmung des erlangten Etwas bei der Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB – insbesondere von Erlösen aus Kapitalmarktdelikten –
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Die Bestimmung des erlangten Etwas bei der Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB – insbesondere von Erlösen aus Kapitalmarktdelikten –
Schriften zum Strafrecht, Vol. 342
(2019)
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Tim Gebauer studierte bis Januar 2015 Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht. Während dieser Zeit und im Anschluss arbeitete er am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Christian Schröder. Sein Referendariat im Bezirk des Kammergerichts Berlin beendete er im November 2018 mit dem 2. Staatsexamen. Ende des Jahres 2018 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ein.Abstract
Die Arbeit thematisiert die Einziehung von Erträgen aus Straftaten, wobei Erträge aus Kapitalmarktdelikten vordergründig in den Blick genommen werden. Der Autor zeigt die bestehende Divergenz in der Rechtsprechung hinsichtlich der Bestimmung des erlangten Etwas auf. Dabei wird untersucht, inwiefern sich die Änderungen der §§ 73 ff. StGB, welche durch die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahre 2017 eingetreten sind, auf die Rechtsprechung und Thematik auswirken könnten.Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit der bisherigen Bestimmung des erlangten Etwas und den damit im Zusammenhang stehenden Fragen, gelangt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Bestimmung des erlangten Etwas trotz der Einführung des § 73d StGB anhand eines Unmittelbarkeitszusammenhanges im Sinne eines Unrechtszusammenhanges durch Zuhilfenahme der Maßstäbe der objektiven Zurechnung erfolgen könnte. Dieses Ergebnis wird anhand verschiedener Deliktsgruppen verdeutlicht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 3 | ||
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 7 | ||
A. Einführung | 11 | ||
B. Gang der Untersuchung | 13 | ||
C. Grundlagen | 14 | ||
I. Historische Entwicklung der Einziehungsvorschrift (§ 73 StGB) | 14 | ||
1. Entwicklung bis 1992 | 14 | ||
2. Entwicklung von 1992 bis 2016 | 16 | ||
3. Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung | 17 | ||
II. Gesetzgeberische Intention und deren Umsetzung | 18 | ||
III. Systematik und Merkmale der §§ 73 ff. StGB | 20 | ||
IV. Rechtsprechungsüberblick zum „erlangten Etwas“ | 26 | ||
1. Urteile | 26 | ||
2. Folgen der Rechtsprechung | 36 | ||
D. Bewertung der Rechtsprechung und Literatur zum erlangten „Etwas“ | 40 | ||
I. Wesensgehalt der Einziehung von Taterträgen | 40 | ||
1. Einziehung von Taterträgen als Maßnahme eigener Art | 40 | ||
2. § 73 StGB als Strafe bzw. strafähnliche Maßnahme | 42 | ||
a) Kondiktionsähnlicher Charakter trotz Bruttoprinzip | 43 | ||
b) Ausschließlicher Präventionszweck | 48 | ||
c) Intention des Gesetzgebers | 50 | ||
d) Ziel der Verfahrensvereinfachung | 52 | ||
e) Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 GG | 53 | ||
f) Was ist eigentlich Strafe? | 59 | ||
g) Rechtsprechung des EGMR | 65 | ||
h) Widerspruch im OWiG | 66 | ||
i) Zwischenfazit | 68 | ||
3. Konsequenzen des strafrechtlichen Charakters | 68 | ||
II. Ein- oder zweistufige Bestimmung des Bruttoprinzips? | 73 | ||
III. Trennung nach Bemakelung trotz § 73d StGB | 75 | ||
IV. Ansichten in der Literatur und deren Bewertung | 82 | ||
1. Normativer Unrechtszusammenhang | 82 | ||
2. Restriktives Verständnis des Unmittelbarkeitskriteriums | 87 | ||
3. Reine Vorteilsabschöpfung | 90 | ||
E. Die Bestimmung des „erlangten Etwas“ anhand der Maßstäbe der objektiven Zurechnung | 92 | ||
I. Herleitung der Zulässigkeit der objektiven Zurechnung für die Einziehung von Taterträgen | 92 | ||
II. Umfang der objektiven Zurechnung | 96 | ||
1. Risikoverringerung bzw. Risikoersetzung | 96 | ||
2. Schutzzweckzusammenhang | 98 | ||
3. Hypothetischer Kausalverlauf / Pflichtwidrigkeitszusammenhang | 100 | ||
4. Atypischer Kausalverlauf | 102 | ||
III. Konsequenzen der Anwendung der objektiven Zurechnung für einzelne Delikte | 104 | ||
1. Delikte des BtMG | 104 | ||
2. Delikte des AWG | 105 | ||
3. Korruptionsdelikte | 106 | ||
4. Insiderhandel | 107 | ||
5. Marktmanipulation | 108 | ||
6. Verstöße gegen das ZAG | 110 | ||
7. Geldwäsche | 111 | ||
IV. Fazit | 112 | ||
F. Tatsächliche Berechnung der Einziehungshöhe im Prozess | 113 | ||
I. Berechnung bei mehreren Einziehungsadressaten bzgl. einer Tat | 113 | ||
II. Zeitpunkt der Berechnung des Wertersatzes | 120 | ||
III. Berechnungsweise beim Handel mit Wertpapieren | 124 | ||
G. Dritteinziehung | 131 | ||
I. Anwendbarkeit von § 73b StGB | 131 | ||
II. Zurechnungszusammenhang | 131 | ||
1. Unstreitige Fallkonstellationen vor der Reform | 132 | ||
2. Streitige Fallkonstellationen vor der Reform | 133 | ||
3. Eigene Ansicht | 134 | ||
H. Einziehung nach OWiG | 140 | ||
I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 146 | ||
Literaturverzeichnis | 149 | ||
Stichwortverzeichnis | 163 |