Menu Expand

Cite BOOK

Style

Weiß, C. (2019). Unrechtsausschluss bei zeitlich gestreckten Notlagen. Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung an den Beispielen von Nachstellung sowie von Schutz- und Schweigegelderpressung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55813-1
Weiß, Carolin. Unrechtsausschluss bei zeitlich gestreckten Notlagen: Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung an den Beispielen von Nachstellung sowie von Schutz- und Schweigegelderpressung. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55813-1
Weiß, C (2019): Unrechtsausschluss bei zeitlich gestreckten Notlagen: Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung an den Beispielen von Nachstellung sowie von Schutz- und Schweigegelderpressung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55813-1

Format

Unrechtsausschluss bei zeitlich gestreckten Notlagen

Eine strafrechtsdogmatische Untersuchung an den Beispielen von Nachstellung sowie von Schutz- und Schweigegelderpressung

Weiß, Carolin

Schriften zum Strafrecht, Vol. 346

(2019)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Von 2011 bis 2017 studierte Carolin Weiß Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. 2017 absolvierte sie das Erste Juristische Staatsexamen. 2019 erfolgte die Promotion (Dr. iur.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Während der Promotion arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie in einer Anwaltskanzlei in Jena. Seit April 2019 ist Carolin Weiß Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Nürnberg.

Abstract

Carolin Weiß zeigt an den Beispielen der Nachstellung sowie der Schutz- und Schweigegelderpressung auf, dass auf Rechtfertigungsebene zwei dogmatische Kategorien zu unterscheiden sind: Der notwehrtypischen Augenblickssituation sind Fälle des zeitlich gestreckten Geschehensverlaufes gegenüberzustellen. Es wird untersucht, ob die Abwehrmaßnahme des Opfers trotz der dann bestehenden zeitlich gestreckten Notlage nach § 32 StGB zu rechtfertigen ist oder ob nicht vielmehr die Heranziehung des § 34 StGB oder gar einer außergesetzlichen Regelung sachgerechte Ergebnisse ermöglicht. Zudem wird untersucht, welche allgemeingültigen Aussagen über die Rechtfertigung von Abwehrmaßnahmen des Opfers zu treffen sind, wenn die zeitliche Streckung des Geschehensverlaufes angemessen berücksichtigt wird. Die Autorin stellt heraus, welche Unterschiede sich hier zur Rechtfertigung in Augenblickssituationen ergeben und inwiefern die Kategorisierung sich somit insgesamt auf den Unrechtsausschluss auswirkt.»Justification Concerning Continuous Plights. A Penal-Dogmatic Investigation on the Examples of Stalking and Blackmail (Protection Money, Hush Money)«

Carolin Weiß depicts that the dogmatic categories ›instantaneous situations‹ and ›continuous situations‹ are to be distinguished at the level of justification. This differentiation concerns the criterion of presence in the context of § 32 StGB and § 34 StGB, impacts the application of these rules and influences the necessity of a self-defense and the extent of admissible defense.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
A. Einleitung 19
B. Problematik der atypischen Rechtfertigungssituation 23
I. Augenblickssituation als Leitbild der Notwehr 23
II. Zeitlich gestreckter Geschehensverlauf 24
1. Formale Charakterisierung der Tat 24
a) Schutz- und Schweigegelderpressung 24
aa) Deliktsstruktur 26
(1) Drohung mit einem empfindlichen Übel 26
(a) Erlaubtes Verhalten als Gegenstand der Drohung 27
(b) Wirkung der Drohung 29
(2) Psychische Zwangslage des Opfers infolge der Drohung 30
bb) Konkrete Abwehrmaßnahmen des Opfers 31
(1) Schutzgelderpressung 31
(2) Schweigegelderpressung 32
b) Nachstellung 35
aa) Deliktsstruktur 36
(1) Verhalten des Täters 36
(a) Mögliche Verhaltensweisen gemäß § 238 Abs. 1 StGB 36
(b) Beharrlichkeit des Täters 39
(aa) Begriffsverständnis 40
(bb) Temporale Anforderungen 41
(2) Psychische Zwangslage des Opfers infolge der Beharrlichkeit des Täters 44
bb) Durchführung eines Interviews mit einem Stalkingopfer 45
(1) Verübte Nachstellungshandlungen 45
(2) Auswirkungen der Belästigungen auf das Opfer 47
cc) Konkrete Abwehrmaßnahmen des Opfers 49
c) Gegenüberstellung der zeitlich gestreckten Geschehensverläufe 51
d) Schlussfolgerung 52
2. Besonderheit der zeitlich gestreckten Notlage 52
a) Darstellung der atypischen Notlage 52
aa) Schutz- und Schweigegelderpressung 53
(1) Angegriffene Rechtsgüter 53
(a) Willensfreiheit 54
(aa) Konkretisierung des Rechtsgutes 55
(bb) Notwehrfähigkeit des Rechtsgutes 58
(cc) Angriff des Schutz- oder Schweigegelderpressers 63
(b) Vermögen 64
(c) Rechtsgüter bezüglich des angedrohten Übels 65
(aa) Ansehen des Schweigegelderpressten 66
(bb) Diskretionsinteresse des Schweigegelderpressten 68
(cc) Interesse des Schweigegelderpressten, nicht strafrechtlich verfolgt zu werden 70
(dd) Leib, Leben und Eigentum des Schutzgelderpressten 74
(d) Zusammenfassung 75
(2) Gegenwärtigkeit des erpresserischen Angriffs 75
(a) Vorliegen eines künftigen Angriffs hinsichtlich des Vermögens und der Rechtsgüter bezüglich des angedrohten Übels 77
(b) Andauernde Rechtsgutsverletzung hinsichtlich der Willensfreiheit 79
bb) Nachstellung 85
(1) Angegriffenes Rechtsgut 85
(a) Konkretisierung des Rechtsgutes 85
(b) Tatgeschehen vor Eintritt der Beharrlichkeit 88
(c) Tatgeschehen nach Eintritt der Beharrlichkeit 90
(2) Gegenwärtigkeit des Angriffs 93
(a) Andauernde Rechtsgutsverletzung 93
(b) Einwände gegen die Annahme einer andauernden Rechtsgutsverletzung 98
cc) Zusammenfassung 101
b) Auswirkungen der atypischen Notlage auf Abwehrmaßnahmen im Allgemeinen 101
III. Zusammenfassung 102
C. Rechtliche Behandlung des Unrechtsausschlusses bei zeitlich gestreckten Notlagen 103
I. Lösungsansätze 103
1. Lösungsansätze de lege lata 103
a) Unterscheidung zweier Notwehrtypen im Rahmen des § 32 StGB 104
aa) Augenblickssituation 104
bb) Zeitlich gestreckter Geschehensverlauf 105
(1) Anerkennung des Dauerangriffs 105
(2) Erhöhte Anforderungen an Erforderlichkeit der Notwehrhandlung 106
(3) Eigenständige Fallgruppe im Rahmen der Gebotenheit der Notwehrhandlung 107
(a) Ratio des § 32 StGB 108
(b) Begründung einer eigenständigen Fallgruppe 109
(c) Einschränkung des Notwehrrechts 111
(d) Zusammenfassung 113
cc) Schlussfolgerung 113
b) Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB 114
aa) Dauergefahr 114
(1) Schutz- und Schweigegelderpressung 115
(2) Nachstellung 118
(3) Zusammenfassung 120
bb) Erhöhte Anforderungen an fehlende anderweitige Abwendbarkeit der Gefahr 120
cc) Zeitliche Streckung als Interessenabwägungsfaktor 121
2. Außergesetzlicher Lösungsansatz 121
II. Merkmal der Gegenwärtigkeit als entscheidendes Kriterium der Problemlösung 123
1. Auslegung der Gegenwärtigkeit in zeitlicher Hinsicht 123
a) Erfordernis einer akuten Bedrängnissituation im Rahmen des § 32 StGB 124
b) Notwendigkeit einer sofortigen Rettungshandlung im Rahmen des § 34 StGB 125
c) Zusammenfassung 128
2. Begründung der unterschiedlichen Auslegung der Gegenwärtigkeit 128
a) Wortlaut der Normen 128
b) Ratio der Vorschriften 130
c) Reichweite der Befugnisse des sich wehrenden Opfers 131
3. Schlussfolgerung 133
III. Bewertung der Lösungsansätze 134
1. Ablehnung zweier Notwehrtypen 134
a) Aufhebung der engen zeitlichen Grenze des Notwehrrechts 134
aa) Allgemeines Begriffsverständnis hinsichtlich des gegenwärtigen Angriffs 134
bb) „Schneidigkeit“ des Notwehrrechts 135
b) Angleichung von § 32 StGB und § 34 StGB 136
c) Schlussfolgerung 137
2. Anwendung des § 34 StGB 138
a) Zuschnitt des Rechtfertigungsgrundes auf zeitlich gestreckte Notlagen 139
b) Keine Verharmlosung der Situation 140
aa) Deutung als Dauergefahr 140
bb) Schutzwürdigkeit des Opfers 141
cc) Psychische Belastung des Opfers 142
c) Angemessene Rigorosität des Lösungsansatzes 144
3. Fehlendes Bedürfnis für außergesetzliche Regelung 145
IV. Ergebnis 145
D. Konkrete Auswirkungen der zeitlich gestreckten Notlage auf die Rechtfertigungshandlung 147
I. Anderweitige Abwendbarkeit der Gefahr aufgrund möglicher Inanspruchnahme staatlicher Hilfe? 147
1. Staatliches Gewaltmonopol 148
2. Schutzgelderpressung 151
3. Schweigegelderpressung 154
a) Inanspruchnahme staatlicher Hilfe bei Ankündigung einer Strafanzeige 155
aa) Eingriff in die Selbstbelastungsfreiheit des Erpressten 156
(1) Persönlicher Geltungsbereich der Selbstbelastungsfreiheit 157
(2) Sachlicher Geltungsbereich der Selbstbelastungsfreiheit 160
bb) Unzumutbarkeit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe 162
(1) Keine angemessene Kompensation des Eingriffs 164
(a) Verfahrenseinstellung gemäß § 154c Abs. 1 StPO 164
(b) Anerkennung eines Verwertungsverbotes 166
(2) Zurückdrängung des öffentlichen Interesses an einer wirksamen Strafverfolgung 169
cc) Schlussfolgerungen 170
(1) Fehlende anderweitige Abwendbarkeit der Gefahr 170
(2) Abwehr der strafrechtlichen Verfolgung als notwendige Nebenfolge der Erpressungsabwehr 171
(3) Heimlichkeit der Abwehrmaßnahmen 172
b) Inanspruchnahme staatlicher Hilfe bei Ankündigung der Offenbarung sonstiger kompromittierender Tatsachen 173
aa) Eingriff in das Recht des Erpressten auf informationelle Selbstbestimmung 173
bb) Zumutbarkeit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfe 174
(1) Angemessene Kompensation des Eingriffs 176
(a) Beschränkung des Fragerechts nach § 68a Abs. 1 StPO 176
(b) Ausschluss der Öffentlichkeit nach § 171b Abs. 1 S. 1, 2, Abs. 3 S. 1 GVG 178
(c) Verpflichtung zur Geheimhaltung von Tatsachen nach § 174 Abs. 3 S. 1 GVG 179
(d) Verschwiegenheitspflicht gemäß § 67 Abs. 1 BBG bzw. § 37 Abs. 1 BeamtStG 180
(2) Vorrang des öffentlichen Interesses an einer wirksamen Strafverfolgung 181
(3) Irrelevante Risiken und Gefahren aufgrund praktischer Erwägungen 182
(a) Bekanntwerden des Strafverfahrens im Familien- und Berufsleben des Opfers 183
(b) Spätere Offenbarung der kompromittierenden Tatsachen durch den Erpresser 184
cc) Zusammenfassung 185
c) Konsequenzen 187
4. Nachstellung 188
a) Zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten 189
aa) Schutzmaßnahmen gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2b GewSchG 189
bb) Schutzmaßnahmen gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog 194
b) Polizeirechtliche Schutzmöglichkeiten 196
aa) Platzverweisung, Wohnungsverweisung, Aufenthaltsverbot 196
bb) Ingewahrsamnahme 198
cc) Sicherstellung, Verwahrung 199
dd) Annäherungs- und Kontaktverbot, Gefährderansprache 199
c) Strafanzeige des Opfers 201
aa) Sensibilisierung der Polizeibeamten 204
bb) Enge Zusammenarbeit zwischen Opfer und Strafverfolgungsbehörde 205
cc) Einführung weitergehender polizeilicher Interventionsmöglichkeiten 206
dd) Schlussfolgerung 207
5. Zusammenfassung 208
II. Ausmaß der zulässigen Abwehrmaßnahmen gemäß der Interessenabwägung 208
1. Relevante Interessenabwägungsfaktoren 209
2. Verhaltensregeln für das mit einer Strafanzeige erpresste Chantageopfer 210
a) Gewaltlose Abwehrmaßnahmen 211
b) Leichte Gewaltanwendung 213
c) Schwere Gewaltanwendung, Tötung 215
3. Zusammenfassung 219
III. Abwehrprovokation bei erfolgter Zuspitzung der zeitlich gestreckten Notlage 220
1. Urteil des LG Hamburg vom 31.08.2016 (Az.: 601 Ks 4 / 16) als Sonderfall einer Schutzgelderpressung 220
a) Sachverhalt 221
b) Rechtfertigung der Tötungshandlung 222
2. Grundfall der Schutzgelderpressung 224
3. Nachstellung 229
4. Schweigegelderpressung 230
5. Zusammenfassung 231
E. Fazit 232
Anhang 235
Literaturverzeichnis 252
Stichwortverzeichnis 269