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Hultzsch, F. (2019). Nullstundenverträge. Grenzen arbeitsvertraglicher Flexibilisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Lage und Dauer der Arbeitszeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55789-9
Hultzsch, Ferdinand. Nullstundenverträge: Grenzen arbeitsvertraglicher Flexibilisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Lage und Dauer der Arbeitszeit. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55789-9
Hultzsch, F (2019): Nullstundenverträge: Grenzen arbeitsvertraglicher Flexibilisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Lage und Dauer der Arbeitszeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55789-9

Format

Nullstundenverträge

Grenzen arbeitsvertraglicher Flexibilisierungsmöglichkeiten im Hinblick auf Lage und Dauer der Arbeitszeit

Hultzsch, Ferdinand

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 357

(2019)

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About The Author

Ferdinand Hultzsch studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und der Universität Bergen, Norwegen. Anschließend promovierte er im Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Markus Stoffels und erlangte die Würde eines Doktors der Rechte. Nebenbei war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für eine internationale Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Arbeitsrecht tätig. Während des Referendariats absolvierte er u.a. Stationen bei einer Wirtschaftskanzlei im Arbeitsrecht sowie einer Anwaltssozietät in New York, USA. Seit 2019 ist der Autor als Rechtsanwalt bei einer Düsseldorfer Arbeitsrechts-Boutique tätig. Zugleich ist er Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius.

Abstract

Mit der Arbeit auf Abruf hat der Gesetzgeber den Unternehmen ein Instrument an die Hand gegeben, welches die Anpassung von Lage und Dauer der Arbeitszeit an den betrieblichen Bedarf ermöglicht. Die radikalste Form der Arbeit auf Abruf ist der sog. Nullstundenvertrag. Dieser schließt jeden Anspruch auf eine Mindestarbeitszeit aus und bestimmt, dass nur die tatsächlich erbrachte Leistung vergütet wird. Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Einordnung dieser Gestaltung als Arbeitsvertrag. Sodann erfolgt eine umfassende Inhaltskontrolle dieser Vereinbarungen aus allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten. Dabei wird zwischen Gestaltungen mit und ohne Ablehnungsrecht, also dem Recht des Beschäftigten, den einzelnen Arbeitseinsatz zu verweigern, unterschieden. Anschließend wird die Frage nach den Rechtsfolgen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung erörtert. Dabei werden die Rechtsprechung und die jüngste Gesetzesänderung zu § 12 TzBfG ausführlich beleuchtet.»Zero-Hours Contracts - Limits to the Flexibility of Employment Contracts with Regard to the Allocation and Duration of Working Hours«

This study deals with a common problem in labor law: the conflict of interests between the employer´s desire for flexibility and the employee´s desire for planning reliability. The aim of the study is to find an appropriate balance between these conflicting interests, in particular for zero-hours contracts, which make the allocation and duration of working time completely flexible. To this end, the legal nature, validity and possible legal consequences of these contracts are examined.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 13
Einführung 23
I. Grundlagen 24
1. Was ist ein Nullstundenvertrag? 25
2. Problematik der Nullstundenverträge 27
3. Rechtsformzwang als Motiv der Nullstundenvereinbarung 29
4. Nullstundenverträge mit und ohne Ablehnungsrecht 30
5. Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf Nullstundenverträge 34
6. Qualifikation der Nullstundenverträge als Arbeit auf Abruf 36
II. Begrenzung des Untersuchungsgegenstands durch Abgrenzung von ähnlichen Instrumenten zur Arbeitszeitflexibilisierung 38
1. Abgrenzung der Nullstundenverträge von Überstundenregelungen 39
2. Abgrenzung der Nullstundenverträge von Pool-Lösungen bzw. Crowdwork 41
III. Ausgangslage, Ziel und Gang der Untersuchung 43
1. Kapitel: Rechtliche Einordnung des Nullstundenvertrags 45
A. Nullstundenvertrag ohne Ablehnungsrecht des Verpflichteten 46
I. Beschränkung der Privatautonomie bei der Vertragstypenwahl – Maßgeblichkeit der tatsächlichen Vertragsdurchführung 46
II. Ermittlung der Rechtsnatur der Nullstundenvereinbarung anhand der Abgrenzung des Arbeitsvertrags vom freien Dienst- bzw. Werkvertrag 48
1. Tätigkeits- oder erfolgsorientiert – Abgrenzung Dienst- und Werkleistung 49
2. Abhängig oder selbständig – Unterscheidung von Arbeitsvertrag und freiem Dienstvertrag 51
a) Maßgebliche Unterscheidungskriterien der persönlichen Abhängigkeit und der Einbindung in eine drittbestimmte Arbeitsorganisation 52
b) Weisungsgebundenheit als wesentliches Merkmal der persönlichen Abhängigkeit 53
c) Persönliche Abhängigkeit bei Nullstundenverträgen 54
B. Nullstundenvertrag mit Ablehnungsrecht des Dienstleistenden 55
I. Abgrenzung von Arbeits- und Dienstvertrag anhand der Weisungsgebundenheit 56
1. Vereinbarung über den einzelnen Einsatz als Arbeitsvertrag 58
2. Ausgangsvereinbarung als Arbeitsvertrag 59
a) Eingeschränkte Weisungsgebundenheit in zeitlicher Hinsicht 59
b) Persönliche Abhängigkeit trotz eingeschränkter zeitlicher Weisungsge‍bun‍den‍heit aufgrund typologischer Betrachtungsweise 59
aa) Unverzichtbarkeit typologischer Methodik aufgrund praktischer Schwierigkeiten 61
bb) Intensivierung des Weisungsrechts bei Gesamtbetrachtung 63
c) Weisungsgebundenheit während des Einsatzes 64
d) Berücksichtigung weiterer Merkmale der persönlichen Abhängigkeit 65
e) Trotz Ablehnungsrecht fortbestehende Schutzbedürftigkeit des Beschäftigten 67
f) Zwischenergebnis 70
II. Unvereinbarkeit von Arbeitsvertrag und Ablehnungsrecht aufgrund der durch das Ablehnungsrecht ausgeschlossenen Verpflichtung 71
1. Ursprung der Einstufung als bloße Rahmenvereinbarung in der Rechtspre‍chung 72
2. Verallgemeinerung der Ausgangsentscheidung und Ablehnungsrecht als Argument für eine Rahmenvereinbarung in der jüngeren Rechtsprechung 74
3. Bedeutung der dargestellten Urteile für die Bewertung von Nullstundenver‍trägen durch das Bundesarbeitsgericht 78
III. Praktische Schwierigkeiten bei Annahme einer Rahmenvereinbarung 81
1. Ausbleibende Äußerung infolge des Arbeitsabrufs 82
2. Mitbestimmung des Betriebsrats beim einzelnen Arbeitsabruf 84
3. Schwierigkeiten bei der Befristung der einzelnen Arbeitsverträge 85
a) Regelmäßig fehlender Sachgrund und Vorbeschäftigungsverbot 85
aa) Aktuelle Bewertung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch das Bundesverfassungsgericht 87
bb) Hohe Hürden für potentielle Sachgründe 89
b) Erhöhte Anforderungen an den Sachgrund bei wiederholter Befristung 92
c) Wahrung der Schriftform 94
d) Folgen einer unwirksamen Befristung 94
4. Zwischenergebnis 96
IV. Rechtsmissbrauch oder Gesetzesumgehung durch Rahmenvereinbarung 97
1. Kein Ausschluss des Rechtsmissbrauchs durch grundsätzliche Zulässigkeit einer Rahmenvereinbarung und Befristungskontrolle 97
2. Missbrauch durch Aushöhlung arbeitsrechtlicher Schutznormen 99
3. Umgehung von § 12 TzBfG 105
4. Abgestufte Darlegungs- und Beweislast bei Feststellung eines Rechtsmiss‍brauchs 105
5. Zwischenergebnis 107
V. Alternativen zur rechtlichen Einordnung des Ablehnungsrechts als vertragsaus‍schließendes Kriterium 108
1. Unschädlichkeit späterer Konkretisierung für die Begründung einer Verpflichtung 110
2. Ablehnungsrecht als Leistungsbestimmungsrecht i.S.d. § 315 BGB 112
a) Leistungsbestimmungsrecht auch bei zweistufigem Akt der Leistungsbe‍stimmung 113
b) Leistungsbestimmungsrecht trotz Möglichkeit des ausbleibenden Leistungsaustauschs 115
3. Ablehnungsrecht als auflösende Bedingung 116
a) Zulässigkeit reiner Wollensbedingungen 116
b) Möglichkeit der Bedingung jedes einzelnen Abrufs 119
4. Überwindung der fehlenden Verpflichtung durch den Parteiwillen 121
a) Möglichkeit späterer Leistungsbestimmung im Konsens-Prinzip 122
b) Maßgeblichkeit des Parteiwillens 123
5. Zwischenergebnis 124
VI. Auslegung des Vertrags unter Berücksichtigung bisheriger Erkenntnisse 124
1. Materiale Auslegungsregeln und ihre Grenzen 126
2. Interessen der Parteien 128
3. Sinn und Zweck des Nullstundenvertrags 130
4. Keine Relativierung praktischer Schwierigkeiten durch unredliche Lösungsmöglichkeiten 134
5. Abschließende Ermittlung des Parteiwillens unter Berücksichtigung der bisherigen Erkenntnisse und der materialen Auslegungsregeln 136
6. Einordnung des Nullstunden-Arbeitsvertrags und Gestaltungshinweise im Einzelfall 138
VII. Ergebnis 140
2. Kapitel: Rechtsprechung zu Wirksamkeit und Folgen der Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten und ihre Übertragbarkeit auf Nullstundenverträge 142
A. Ausgangsentscheidung zur flexiblen Gestaltung des Arbeitsumfangs, BAG v. 12.‍‍12.‍‍1984 – 7 AZR 509/83, NZA 1985, 321 143
I. Entscheidungsgründe 144
II. Übertragung der Entscheidungsgründe auf den Nullstundenvertrag 145
III. Bezugnahme der Beschlussempfehlung zu § 4 BeschFG auf dieses Urteil 145
B. Begründung der 25%-Rechtsprechung, BAG v. 07.12.2005–5 AZR 535/04, NZA 2006, 423 149
I. Entscheidungsgründe 150
II. Entscheidung als Meilenstein für die Flexibilisierung des Umfangs der Arbeitszeit 153
III. Übertragung der zentralen Aussagen aus der Entscheidung auf den Nullstundenvertrag 155
IV. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dieser Entscheidung 157
C. Vernachlässigung der bisherigen Rechtsprechung in späterer Entscheidung, BAG v. 24.09.2014 – 5 AZR 1024/12, NZA 2014, 1328 160
I. Entscheidungsgründe 161
II. Bedeutung der Entscheidung für die weitere Bewertung von Nullstundenver‍ein‍barungen durch die Rechtsprechung 162
1. Erklärungsversuche des scheinbaren Widerspruchs in der Rechtsprechung 163
2. Konfrontation des Siebten Senats mit den bisherigen widerstreitenden Entscheidungen 167
D. Aufklärung des Gesetzgebers durch Kodifikation der 25%-Rechtsprechung in der Neufassung des § 12 TzBfG 169
3. Kapitel: Bewertung der Wirksamkeit von Nullstundenvereinbarungen im Hinblick auf den gesamten Vertrag, die einzelne Klausel und die Ausübung der Leistungsbestimmung 172
A. Geeignete Anknüpfungspunkte der Rechtmäßigkeitskontrolle 172
I. Verhältnis zwischen Inhalts- und Ausübungskontrolle 173
II. Verhältnis von §§ 134, 138 BGB zur AGB-Kontrolle 176
III. Berücksichtigung des § 12 TzBfG bei der Inhaltskontrolle 178
B. Wirksamkeit im Hinblick auf die allgemeinen Inhaltsschranken des BGB 180
I. Schranke des § 134 BGB 181
II. Schranke des § 138 BGB 184
1. Stetigkeitsschutz als Teil der guten Sitten 185
a) Besonderer Schutz des arbeitsvertraglichen Synallagmas als unzulässiger Rückgriff auf die Umgehungsrechtsprechung 186
b) Existentieller Mindestschutz als Zweck des Arbeitsvertrags 187
2. Neue Qualität der Beeinträchtigung durch Flexibilisierung von Lage und Umfang 189
C. Vereinbarkeit der Nullstundenklausel mit § 12 TzBfG 190
I. Ankündigungsfrist des Abrufs, § 12 Abs. 3 TzBfG 191
II. Festlegung einer bestimmten täglichen Arbeitszeit, § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG 192
III. Festlegung einer bestimmten wöchentlichen Arbeitszeit, § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG 193
1. Wöchentliche Arbeitszeit als fest bestimmter Arbeitsumfang 195
2. Wöchentliche Arbeitszeit als variable Mindestgröße 197
3. Auslegung der bestimmten Dauer i.S.d. § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG a.F. 198
a) Wortlaut der Norm 198
b) Gesetzessystematik 199
c) Sinn und Zweck der Norm 200
d) Geschichte der Norm und Motive des Gesetzgebers 201
e) Erforderliche Neubewertung von Sinn und Zweck aufgrund einer mit der Einführung der AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht verbundenen Funktionsverlagerung 202
aa) Möglichkeit des Funktionswandels durch neue Rechtsentwicklung 203
bb) Veränderung der rechtlichen Verhältnisse durch Wegfall der Bereichsausnahme 204
cc) Partielle Funktionsverlagerung von § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG a.F. zur AGB-Kontrolle 207
4. Bestätigung des gefundenen Auslegungsergebnisses durch den Gesetzgeber 210
a) Interpretation als Mindestarbeitszeit 210
b) Fortbestehende (teilweise) Funktionsverlagerung von § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG auf die AGB-Kontrolle 211
aa) Verbleibender Anwendungsbereich von § 12 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 TzBfG 212
bb) Fortbestehende Funktionsverlagerung zur Wahrung der Systemkon‍for‍mität 214
5. Folgen der Funktionsverlagerung für die Bewertung von Änderungsvor‍be‍hal‍ten im Bereich der Arbeitszeitdauer 217
6. Richtlinienkonformität des gefundenen Auslegungsergebnisses 219
a) Entscheidung Wippel des Europäischen Gerichtshofs als Ausgangspunkt 219
b) Richtlinienkonforme Auslegung trotz Umsetzung in nationales Recht 221
c) Keine (mittelbare) Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten 222
d) Keine (mittelbare) Diskriminierung von Frauen 226
7. Zwischenergebnis 228
IV. Bedeutung der Neuinterpretation des § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG für den Nullstundenvertrag 229
V. Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Nullstundenvertrag mit Ablehnungsrecht 232
1. Grundsätzliche Anwendbarkeit auf Verträge mit Ablehnungsrecht 232
2. Verständnis der bestimmten Dauer als minimal abzurufendes Pensum statt telelogischer Reduktion 233
3. Anrechnung des abgelehnten Abrufs auf die Mindestarbeitszeit 238
4. Zwischenergebnis als Bestätigung vorheriger Untersuchungsergebnisse 239
a) Fehlende Verpflichtung bei Ablehnungsrecht als Zirkelschluss 239
b) Unzulässigkeit der Rahmenvereinbarung bei dauerhaftem Arbeitsbedarf 240
D. Wirksamkeit variabler Arbeitszeitvereinbarungen nach §§ 305ff. BGB 243
I. Durchführung einer Transparenzkontrolle 244
1. Transparenz nur bei Hinweis auf möglicherweise ausbleibenden Abruf 245
a) Ausschluss der Mindestarbeitszeit bei bloßen Rahmenvereinbarungen 245
b) Keine Intransparenz durch unwirksamen Ausschluss der Mindestarbeitszeit bei Arbeitsverträgen 246
2. Erforderliche Klarstellung des Arbeitszeit-Lohn-Zusammenhangs 247
3. Konkrete Gründe für ausbleibenden Abruf und konkreter Umfang der variablen Arbeitszeit 248
a) Übertragbarkeit der Transparenzanforderungen von Widerrufsvorbehalten auf Leistungsbestimmungsrechte 252
b) Arbeitsanfall als konkreter Grund zur Wahrung des Transparenzgebots 253
c) Kein Erfordernis über den Arbeitsanfall hinausgehender Gründe 255
d) Kein Erfordernis einer konkreten Bezifferung des variablen Arbeitsumfangs 258
4. Erhöhte Anforderungen durch Europäische Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen 259
II. Anwendbarkeit der Vorschriften zur Inhaltskontrolle 261
1. Vereinbarung variabler Arbeitszeit mehr als bloß deklaratorische Regelung 262
a) Abweichung von § 615 Satz 1 BGB 263
b) Keine Kontrollfreiheit in der Praxis 265
c) Keine positive Regelung i.S. der zu untersuchenden Klausel 266
2. Vereinbarung variabler Arbeitszeit mehr als unmittelbare Leistungsbe‍schrei‍bung 266
III. Vereinbarkeit mit §§ 309 Nr. 1, 308 Nr. 4 BGB 269
IV. Verstoß gegen gesetzliches oder vertragliches Leitbild i.S.d. § 307 Abs. 2 BGB 271
1. Fehlende Gewährleistung einer Existenzgrundlage als Verstoß gegen das Leitbild des Arbeitsvertrags 272
2. Fehlende Gewährleistung einer Existenzgrundlage als Gefährdung des Vertragszwecks 274
a) Ermittlung wesentlicher Rechte und Pflichten 274
b) Einschränkung der ermittelten Pflichten 276
c) Gefährdung des Vertragszwecks 277
3. Verstoß gegen Leitbild des § 12 TzBfG durch variablen Arbeitsumfang 279
a) Leitbildfunktion für die Flexibilisierung des Arbeitsumfangs 279
b) Leitbildfunktion für die Entgeltzahlung 281
4. Verstoß gegen Leitbild des § 615 Satz 1 BGB durch Verlagerung des Wirtschaftsrisikos 282
a) Abweichung von wesentlichen Grundgedanken 282
b) Unvereinbarkeit der Abweichung mit dem Grundgedanken des § 615 Satz 1 BGB 284
aa) Keine vollständige Übertragung des Wirtschaftsrisikos 285
bb) Zu berücksichtigende Interessen der Parteien 287
(1) Interesse des Arbeitnehmers an einer möglichst großen Planungssicherheit 288
(2) Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst großen Flexibi‍li‍sie‍rung 290
cc) Interessenabwägung: Grenze der Angemessenheit bei Flexibilisierung der Dauer 292
(1) Kompensation der zeitlichen, nicht der finanziellen Planungsun‍si‍cher‍heit durch § 12 Abs. 1 und 3 TzBfG 293
(2) 25 %-Grenze als angemessener Interessenausgleich 296
(3) Festhalten an 25%-Grenze zur Wahrung der Systemkonformität 298
(4) Geringerer Flexibilisierungsrahmen bei Leistungsbestimmungsrechten aufgrund größerer Planungsunsicherheit 300
(5) Bedeutung der bisherigen Ergebnisse für den Nullstundenvertrag 302
c) Erhöhte Flexibilität bei Einräumung eines Ablehnungsrechts? 303
aa) Zulässige Höhe des variablen Anteils am Arbeitsumfang 304
bb) Keine Anrechnung des abgelehnten Abrufs auf die Höchstarbeitszeit 306
d) Variabler Arbeitsumfang in Kombination mit anderen Flexibilisierungsin‍strumenten 307
aa) Kombination mit Überstundenregelung 308
bb) Kombination mit längeren Bezugszeiträumen 309
(1) Keine Festlegung der Arbeitszeit zu Beginn des Bezugszeitraums erforderlich 312
(2) Keine Beschränkung der Flexibilität auf 10 % 313
(3) Stufenweise Herabsetzung des variablen Anteils an der Arbeitszeitdauer bei längeren Bezugszeiträumen 314
(4) Stufenweise Beschränkung der flexiblen Lage bei längeren Bezugszeiträumen 316
cc) Tabellarische Zusammenfassung der Ergebnisse 319
E. Betriebsverfassungsrechtliche Hürden für variable Arbeitszeiten 321
I. Kein genereller Ausschluss der Mitbestimmung durch § 12 TzBfG 322
II. Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten bei Arbeitszeitflexibilisierung 324
1. Zahlungsrhythmus 324
2. Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit 325
3. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 326
a) Mitbestimmung bei Bezugszeitraum von einer Woche 328
b) Mitbestimmung bei längeren Bezugszeiträumen 329
III. Beschränkung der Mitbestimmung bei Verteilung der Arbeitszeit durch Erfordernis eines kollektiven Tatbestands 332
1. Grundsätzliche Einführung des Abrufmodells mit variablen Arbeitszeiten 332
a) Keine Einschränkung der Mitbestimmung durch offene Vertragsgestaltung 333
b) Möglichkeit eines generellen Ausschlusses der Abrufarbeit durch den Betriebsrat 334
2. Ausgestaltung des Abrufarbeitsverhältnisses 335
a) Beschränkung der Mitbestimmung auf Rahmenregelungen 336
b) Inhaltliche Reichweite der Rahmenregelungen 338
3. Keine Mitbestimmung bei konkretem Abruf des Arbeitnehmers 341
a) Einzelner Abruf als Individualmaßnahme – Kritik und Parallele zu Überstunden 342
b) Stringenter Ausschluss der Mitbestimmung nur durch Einordnung des Abrufs als Individualmaßnahme 344
4. Folge der Verletzung von Mitbestimmungsrechten 348
IV. Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG 349
F. Wirksamkeit des einzelnen Abrufs im Hinblick auf § 315 BGB 353
I. Rechtsnatur und Unwiderruflichkeit des Abrufs 353
II. Anwendbarkeit und Maßstab der Ausübungskontrolle nach § 315 BGB 355
1. Keine Abweichungen durch Vereinbarung eines Ablehnungsrechts 357
2. Gesetzliche Konkretisierung des Billigkeitsmaßstabs durch § 12 Abs. 3 TzBfG 357
3. Zu verhindernde Missbrauchsszenarien 359
4. Bei der Billigkeitskontrolle zu berücksichtigende Umstände 360
5. Zwischenergebnis 362
G. Ergebnis 362
4. Kapitel: Rechtsfolgen bei unzureichender oder unwirksamer Vereinbarung über die (variable) Arbeitszeit 365
A. Differenzierung zwischen zur Unwirksamkeit führenden Verstößen 365
I. Verstoß gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG 366
II. Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB 367
B. Bestehende Ansätze zur Schließung der durch Unwirksamkeit entstandenen Regelungslücke 367
I. Primäre Lösung durch ergänzende Vertragsauslegung und Fiktion der Arbeitszeit als bloße Zweifelsregelung 368
1. Keine interessengerechte Lösung durch Fiktion der Arbeitszeit 369
2. Ermittlung der Arbeitszeit anhand der tatsächlichen Vertragsdurchführung 371
3. Unterschiede innerhalb des Lösungsansatzes 371
II. Primäre Lösung durch Fiktion der Arbeitszeit 372
C. Eigener Lösungsansatz in Anlehnung an zweistufige Wirksamkeitskontrolle durch Verknüpfung von Fiktion und ergänzender Vertragsauslegung 373
I. Fiktion als primäre Lösung bei fehlender Vereinbarung über die Arbeitszeit 375
1. Beschränkung der Fiktion auf Fälle der fehlenden Arbeitszeit 377
2. Ausschluss der Fiktion nur bei späterer (konkludenter) Arbeitszeitver‍ein‍ba‍rung 378
a) Keine konkludente Vertragsänderung durch gleichmäßigen Abruf 379
b) Keine Konkretisierung des Abrufrechts durch gleichmäßigen Abruf 380
c) Keine betriebliche Übung durch gleichmäßigen Abruf 381
aa) Keine betriebliche Übung bei bloßer Rahmenvereinbarung 382
bb) Keine betriebliche Übung bei Nullstunden-Arbeitsvertrag 383
cc) Ausschluss bei sonstigen variablen Arbeitszeitvereinbarungen 386
3. Fiktion als interessengerechtes Ergebnis 386
II. Ergänzende Vertragsauslegung bei zu hohem variablen Anteil 389
1. Auslegung als richtiges Instrument der Lückenschließung 390
2. Durchführung der ergänzenden Vertragsauslegung 391
3. Ergänzende Auslegung bei unangemessen flexibilisierter Lage und Dauer 395
4. Kein Verstoß gegen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion 396
III. Ergebnis 397
Zusammenfassung wesentlicher Untersuchungsergebnisse 399
I. Regelmäßige Einordnung der Nullstundenvereinbarung als Arbeitsvertrag 399
II. Unklare Behandlung von Nullstundenverträgen in der Rechtsprechung 400
III. Unwirksamkeit von Nullstundenverträgen wegen Verstoßes gegen § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG und § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB 400
IV. Rechtsfolgen unwirksamer Nullstundenverträge 402
Literaturverzeichnis 403
Stichwortverzeichnis 417