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Seidl, C. (2019). Die Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im Zivilprozess. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55734-9
Seidl, Christoph. Die Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im Zivilprozess. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55734-9
Seidl, C (2019): Die Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im Zivilprozess, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55734-9

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Die Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im Zivilprozess

Seidl, Christoph

Schriften zum Prozessrecht, Vol. 257

(2019)

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About The Author

Christoph Seidl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität. Im Anschluss an sein Referendariat verfasste er seine Dissertation. Seit dem Jahr 2014 ist Christoph Seidl in München als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht tätig. Im Januar 2019 wurde er durch die Ludwig-Maximilians-Universität München zum »Dr. iur.« promoviert.

Abstract

In Zivilprozessen verwenden die Parteien regelmäßig Rechtsbegriffe, wenn sie dem Gericht den Sachverhalt schildern, den dieses seiner Entscheidung zugrunde legen soll. Häufig wollen die Parteien mit diesen Begriffen aber nicht (nur) rechtliche Einschätzungen wiedergeben, sondern in erster Linie Tatsachen darlegen. Die Arbeit untersucht die Behandlung solcher »juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen« im Zivilverfahren. Nach einer kurzen Einführung in die prozessualen Hintergründe der Problematik werden die wesentlichen Begrifflichkeiten analysiert und definiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Umgang mit juristisch eingekleideten Tatsachenbehauptungen in den verschiedenen Phasen des Zivilprozesses. Die eingehende Prüfung von Rechtsprechung und Literatur zeigt dabei, dass entsprechende Vorträge zwar im Ergebnis zumeist richtig behandelt, die Gründe dieses Handelns aber sehr missverständlich bis schlicht falsch formuliert werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 19
1. Kapitel 23
Klärung der wesentlichen Begrifflichkeiten und Einführung in die Problematik 23
A. Die Aufgabenverteilung zwischen den Parteien und dem Gericht hinsichtlich der Beschaffung der Urteilsgrundlagen 23
I.  Die Beibringung des Tatsachenstoffs als Aufgabe der Parteien 24
1.  Allgemeines zum Verhandlungsgrundsatz 24
2.  Wiederspiegelung des Verhandlungsgrundsatzes in der ZPO 25
3.  Ergänzungen, Modifizierungen und Einschränkungen des Verhandlungsgrundsatzes 26
II.  Die Aufgaben des Gerichts hinsichtlich der Beschaffung der Urteilsgrundlagen 27
1.  Die rechtliche Würdigung des vorgetragenen Sachverhalts 28
2. Aufklärungs- und Hinweispflichten im Rahmen richterlicher Prozessleitung 29
B.  Tatsachen und Rechtsbegriffe 30
I.  Tatsachen 30
1.  Die Bedeutung des Tatsachenbegriffs für das zivilprozessuale Verfahren 31
2.  Die Definition des Tatsachenbegriffs durch den Bundesgerichtshof und die Literatur 32
3.  Tatsachenbehauptungen 32
a)  Der Unterschied zwischen Tatsachen und Tatsachenbehauptungen 33
b)  Entscheidung gegen die Bezeichnung „Tatsachenurteil“ 33
c)  Bedeutung der Tatsachenbehauptungen im Prozess 37
II.  Rechtsbegriffe 38
1.  Keine Definition des Terminus durch Rechtsprechung und h. L.; Relevanz des Terminus für die vorliegende Arbeit 38
2.  Frühere Untersuchungen des Terminus 39
a)  Einleitung 39
b)  Relevante Thesen der Untersuchungen 41
aa)  Umfasste Begriffskategorien nach Engisch 41
bb)  Gemeinsames Merkmal der Begriffe 42
cc)  Relevanz für die vorliegende Thematik 43
3.  Die Verwendung des Terminus durch die h. M. im Hinblick auf juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen 46
a)  Gemeinsames Merkmal der Begriffe und Beispiele 46
b)  Hintergrund der entsprechenden Verwendung des Terminus 47
4.  Ergebnis 48
III.  Tatsachen- vs. Rechtsbegriffsbehauptungen 49
1.  Unterscheidung durch Rechtsprechung und Teile der Literatur 49
2.  Kritische Würdigung der Unterscheidung 50
a)  Gemeinsamkeiten der Behauptungen 50
aa)  Urteilende Tätigkeit im Falle von Aussagen über Tatsachen 50
bb)  Mögliche Beurteilungen bei Rechtsbegriffsbehauptungen 51
b)  Unterschiede zwischen den Behauptungen 52
3.  Ergebnis 54
C.  Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen 54
I.  Einleitung 54
II.  Die Merkmale juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 55
1.  Verwendung von Rechtsbegriffen durch die Parteien 55
2.  Verwendung der Rechtsbegriffe, (auch) um Tatsachen darzulegen 56
a)  Einleitung und Abgrenzung 56
b)  Konkretisierung 57
c) Anhaltspunkte zur Bestimmung, mit welchem Zweck Rechtsbegriffe gebraucht werden 58
aa)  „Isolierter“ Vortrag eines Rechtsbegriffs 58
bb)  Vortrag eines Rechtsbegriffs zusätzlich zur Darlegung des entsprechenden Sachverhalts 60
3.  Irrelevanz der „Geläufigkeit“ der Rechtsbegriffe 61
a)  Entscheidungen, die für die Irrelevanz der „Geläufigkeit“ sprechen 61
b)  Entscheidungen, nach denen die „Geläufigkeit“ ein konstitutives Merkmal sein könnte 62
c)  Fazit 64
III.  Definition der „juristisch eingekleideten Tatsachenbehauptungen“ 67
D.  Präjudizielle Rechtsverhältnisse 67
I.  Die Bedeutung präjudizieller Rechtsverhältnisse für die vorliegende Arbeit 67
II.  Definition des Begriffs „präjudizielle Rechtsverhältnisse“ 68
1.  „Rechtsverhältnisse“ im Sinne des § 256 Abs. 2 ZPO 68
a)  Definition der „Rechtsverhältnisse“ im Sinne des § 256 ZPO 68
b)  Beispiele für „Rechtsverhältnisse“ i. S. d. § 256 ZPO 69
c)  Vorfragen und Elemente eines Rechtsverhältnisses als Gegenstand einer (Zwischen-)Feststellungsklage nach § 256 ZPO? 70
2.  „Vorgreiflichkeit“ des Rechtsverhältnisses 71
E.  Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen vs. Vorträge von präjudiziellen Rechtsverhältnissen 72
I.  Begriffliche Unterscheidung durch Rspr. und Teile der Lit. 72
II.  (Mögliche) Grundlagen der Unterscheidung 73
1.  Unterscheidung nach den umfassten Rechtsbegriffen 73
2.  Unterscheidung nach den Absichten der Parteien 74
a)  Darstellung 74
b)  Hintergründe 77
III.  Stellungnahme 78
1.  Kritik an der h. M. 78
2.  Anhaltspunkte zur Bestimmung, mit welchem Zweck Rechtsbegriffe gebraucht werden 79
IV.  Fazit 80
F.  Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 80
I.  Die Aufgaben der Parteien und des Gerichts hinsichtlich der Beschaffung der Urteilsgrundlagen 80
II.  Tatsachen und Tatsachenbehauptungen, Rechtsbegriffe und Rechtsbegriffsbehauptungen 81
III.  Juristisch eingekleidete und reine Tatsachenbehauptungen 81
IV.  Präjudizielle Rechtsverhältnisse 81
2. Kapitel 82
Die Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im Zivilprozess 82
A. Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen und die Darlegungslast der Parteien 82
I.  Allgemeines zu Darlegungslast und Substantiierungspflicht 83
II.  Bisheriger Meinungsstand 85
1.  Die Ansicht der Rechtsprechung 85
a)  Entscheidungen unmittelbar die Darlegungslast betreffend 85
aa)  BGH, Urt. v. 2. 6. 1995 – V ZR 304/93 85
bb)  BGH, Urt. v. 13. 3. 1998 – V ZR 190/97 86
b)  Weitere relevante Entscheidungen 88
aa)  Entscheidungen zur Geständnisfähigkeit juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 88
bb)  Entscheidungen zur Bindung der Rechtsmittelinstanzen 89
c)  Hintergründe 90
aa)  Grundlagen 90
bb)  Auslegung der Kriterien 91
cc) Relativierung der „allgemeinen Bekanntheit“ durch die Rechtsprechung 93
d)  Fazit 94
2.  Ansichten in der Literatur 94
a)  Erfüllung der Darlegungslast bei Annahme der korrekten Verwendung der Rechtsbegriffe 95
b)  Keine Notwendigkeit der Angabe der Entstehungstatsachen präjudizieller Rechtsverhältnisse 96
c)  Weitgehende Zulässigkeit der Verwendung von Rechtsbegriffen 97
III.  Stellungnahme 97
1.  Argumente für die Zulassung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 97
a)  Prozessökonomie und praktisches Bedürfnis 98
b)  Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen als Sachvortrag 100
c)  Grundsätzliche Unerheblichkeit der Notwendigkeit nrechtlicher Beurteilungen 101
d)  Zulässigkeit pauschalen Sachvortrags 102
2.  Beschränkungen 103
a)  Notwendigkeit einer Beschränkung 103
aa)  Gründe 103
bb)  Folge 105
b)  Lösungsansatz 105
aa)  Kritik an der herrschenden Meinung 106
bb)  Die Annahme der korrekten Verwendung der Rechtsbegriffe als maßgebliches Kriterium 108
(1)tBegründung 108
(2)tDas Begriffsverständnis der verhandelnden Parteien als Grundvoraussetzung 109
(3)tKeine Anhaltspunkte für Zweifel an der Korrektheit der Begriffsverwendung 110
(4)tHinweis 113
c)  Keine Ausnahme für präjudizielle Rechtsverhältnisse 114
d)  Zwischenergebnis 116
e)  Anwaltsprozess 116
aa)  Pflichten des Rechtsanwalts 116
(1)tIm Rahmen der Sachverhaltsaufklärung 116
(2)tIm Rahmen des prozessualen Sachvortrags 117
bb)  Folgen anwaltlicher Vertretung für den Prozess 118
3.  Prozessuale Folgen juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 119
a)  Bei Annahme des korrekten Begriffsgebrauchs 119
b)  Bei Zweifeln an der Korrektheit des Begriffsgebrauchs 120
B.  Folgen des Nichtbestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 121
I.  Anwendung der Geständnisfiktion nach § 138 Abs. 3 ZPO 121
1.  Allgemeines zu § 138 Abs. 3 ZPO 122
2.  Bisheriger Meinungsstand 122
a)  Rechtsprechung 122
aa)  Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 138 Abs. 3 ZPO 123
bb)  Ausnahmen 124
cc)  Gegenstand des fingierten Geständnisses 126
b)  Meinungsstand in der Literatur 127
aa)  Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 138 Abs. 3 ZPO 127
bb)  Keine bzw. beschränkte Anwendbarkeit des § 138 Abs. 3 ZPO 128
3.  Stellungnahme 129
a)  Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 138 Abs. 3 ZPO 129
aa)  Argumente für die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 3 ZPO 129
bb)  Beschränkung und deren Gründe 130
cc)  Ablehnung entgegenstehender Ansichten 131
dd) Kein Widerspruch zur Aufgabenverteilung zwischen Parteien und Gericht 132
b)  Ausnahmen 133
aa)  Vorbemerkung 133
bb)  Keine Anwendung des § 138 Abs. 3 ZPO 134
c)  Gegenstand der Geständnisfiktion 135
aa)  Die juristisch eingekleidet behaupteten Tatsachen 135
bb)  Kein anderes Ergebnis bei anderer Ansicht 136
II.  Anwendung der Geständnisfiktion des § 331 Abs. 1 S. 1 ZPO 137
1.  Allgemeines zu § 331 ZPO 137
2.  Bisheriger Meinungsstand 137
a)  Anwendbarkeit des § 331 Abs. 1 S. 1 ZPO 138
b)  (Mutmaßliche) Ansicht der h. M. 139
aa)  Folgerungen aus der Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im Übrigen 139
bb)  Auslegung scheinbar widersprechender Ausführungen 140
3.  Stellungnahme 142
a)  Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 331 Abs. 1 S. 1 ZPO 142
aa)  Argumente für die Anwendbarkeit des § 331 Abs. 1 S. 1 ZPO 142
bb)  Beschränkungen und deren Gründe 143
cc)  Kein Widerspruch zur Aufgabenverteilung zwischen Parteien und Gericht 144
b)  Ausnahmen 144
c)  Gegenstand des fingierten Geständnisses 144
C.  Anwendung der §§ 288 ff. ZPO 145
I.  Allgemeines zu den §§ 288 ff. ZPO 145
1.  § 288 ZPO 146
2.  § 290 ZPO 147
a)  Beweis der Unwahrheit der zugestandenen Tatsachenbehauptungen 147
b)  Beweis eines Irrtums bei der Erklärung des Geständnisses 147
II.  Bisheriger Meinungsstand 148
1.  Rechtsprechung 148
a)  Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 288 ZPO 149
aa)  Voraussetzungen und Grenzen 149
bb)  Entwicklung der Rechtsprechung 149
(1)tRelevanz der Entscheidungen zum Parteieid nach der CPO 150
(2)tRechtsprechung des Reichsgerichts 151
(3)tRechtsprechung des Bundesgerichtshofs 156
(4) Teilweise Änderung der Rechtsprechung bzgl. der Geständnisfähigkeit rechtlicher Beurteilungen 163
cc)  Entschiedene Einzelfälle 168
b)  Ausnahmen von der Anwendbarkeit des § 288 ZPO 170
aa)  Unvereinbarkeit von Rechtsbegriffs- und Sachvortrag 170
bb)  Unklarheit über den Bezugspunkt des „Geständnisses“ 172
c)  Gegenstand des Geständnisses 173
d)  Voraussetzungen des Widerrufs des Geständnisses 174
2.  Forschungsstand in der Literatur 175
a)  Grundsätzliche Anwendbarkeit des § 288 ZPO 175
aa) Bei Annahme der korrekten Verwendung der Rechtsbegriffe durch die Parteien 175
(1)tÄltere Literatur 176
(2)tJüngere Literatur 181
(3)tFazit 184
bb)  Bestimmung der Anwendbarkeit nach anderen Kriterien 184
(1)tBethmann-Hollweg und Wittmaack 184
(2)tAls mögliche Folge der Geständnisfähigkeit rechtlicher Beurteilungen 186
(3)tKünzl 191
b)  Ausnahmen 192
c)  Gegenstand des Geständnisses 194
d)  Voraussetzungen des Widerrufs 195
III.  Stellungnahme 196
1.  Voraussetzungen der Anwendung der §§ 288 ff. ZPO 196
a)  Grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 288 ff. ZPO 196
b)  Notwendigkeit einer restriktiven Anwendung des § 288 ZPO und deren Folgen 197
c)  Anwaltsprozess 199
2.  Ausnahmen 200
3.  Gegenstand des Geständnisses 201
4.  Voraussetzungen des Widerrufs 201
5.  Kein Widerspruch zur Aufgabenverteilung zwischen Parteien und Gericht 203
6.  Auseinandersetzung mit den vertretenen Ansichten 204
a)  Herrschende Meinung 204
b)  Bethmann-Hollweg und Wittmaack 205
c)  Künzl 206
d)  Geständnisfähigkeit rechtlicher Beurteilungen 208
aa)  Vorbemerkung 208
bb)  Kritik 208
D.  Folgen des Bestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 210
I.  Wirksames Bestreiten 210
II.  Prozessuale Folgen 212
1.  Rechtsprechung 212
a)  Folgen des einfachen Bestreitens reiner Tatsachenbehauptungen 212
b)  Folgen des substantiierten Bestreitens reiner Tatsachenbehauptungen 213
c)  Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen 213
aa)  Folgen substantiierten Bestreitens 213
bb)  Folgen einfachen Bestreitens 214
2.  Literatur 216
a)  Substantiierungsobliegenheit in jedem Fall des Bestreitens 216
b)  (Wohl) Andere Ansichten 218
aa)  Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen als potentielle Beweisgegenstände 218
bb)  Vermeintliche Konsequenz 218
cc)  (Scheinbare) Widersprüche 220
dd)  Mögliche Interpretationen 221
3.  Stellungnahme 222
a)  Folgen substantiierten Bestreitens 222
aa)  Substantiierungsobliegenheit 222
bb)  Gegenstand der Beweisaufnahme 223
cc)  Richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO 226
b)  Folgen einfachen Bestreitens 227
aa)  Grundsatz 227
bb)  Ausnahmen 231
c)  Fazit 232
E.  Bindungswirkungen gegenüber den Rechtsmittelinstanzen 232
I.  Allgemeines zu § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und § 559 ZPO 233
1.  § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 233
2.  § 559 ZPO 235
II.  Bisheriger Meinungsstand 236
1.  Rechtsprechung 236
a)  Grundsätzliche Anwendbarkeit der §§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Halbs. 1, 559 ZPO 236
b)  Ausnahmen 240
2.  Literatur 241
a)  § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 241
b)  § 559 ZPO 243
III.  Stellungnahme 245
1.  § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 245
a)  Grundsätzliche Bindung des Berufungsgerichts 245
b)  Ausnahmen von der Bindungswirkung 245
aa)  Aufgrund neuen Vorbringens 246
(1)tNeues Vorbringen der Gegenseite 246
(2)tNeues Vorbringen der darlegungsbelasteten Partei 248
bb)  Aufgrund von Verfahrensfehlern bei der Feststellung 250
2.  § 559 ZPO 253
a)  § 559 Abs. 1 S. 1, 2 Halbs. 1 ZPO 253
b)  Keine Bindung bei Zweifeln an der Korrektheit des Begriffsgebrauchs 254
c)  Keine Bindung im Falle erfolgreicher Verfahrensrügen 255
aa)  Kein Angriff der Feststellungen allein durch neue Tatsachenbehauptungen 256
bb)  Mögliche Grundlagen der Verfahrensrügen 257
3.  Ergebnis 259
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 260
A.  Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen und die Darlegungslast der Parteien 260
B.  Folgen des Nichtbestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 261
C.  Anwendung der §§ 288 ff. ZPO 262
D.  Folgen des Bestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen 263
E. Bindungswirkungen gegenüber den Rechtsmittelinstanzen 264
F.  Ersuchen an Rechtsprechung und Literatur 264
Literaturverzeichnis 266
Stichwortverzeichnis 274