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Sicherheitsvorschriften für »Traditionsschiffe« auf See

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Schmidt, T. (2019). Sicherheitsvorschriften für »Traditionsschiffe« auf See. Zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich internationaler Schiffssicherheitsregelungen und deren Umsetzung ins innerstaatliche Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55733-2
Schmidt, Tina Ines. Sicherheitsvorschriften für »Traditionsschiffe« auf See: Zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich internationaler Schiffssicherheitsregelungen und deren Umsetzung ins innerstaatliche Recht. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55733-2
Schmidt, T (2019): Sicherheitsvorschriften für »Traditionsschiffe« auf See: Zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich internationaler Schiffssicherheitsregelungen und deren Umsetzung ins innerstaatliche Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55733-2

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Sicherheitsvorschriften für »Traditionsschiffe« auf See

Zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich internationaler Schiffssicherheitsregelungen und deren Umsetzung ins innerstaatliche Recht

Schmidt, Tina Ines

Studien zum Seevölkerrecht und zur maritimen Sicherheit / Studies on the Law of the Sea and Maritime Security, Vol. 3

(2019)

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About The Author

Tina Ines Schmidt studierte ab 2005 an der Humboldt-Universität zu Berlin und legte im Jahr 2011 ihr erstes Juristisches Staatsexamen ab. Nach einer sechsmonatigen Tätigkeit im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages absolvierte sie den Juristischen Vorbereitungsdienst und legte im Jahr 2014 vor dem Kammergericht Berlin ihr zweites Juristisches Staatsexamen ab. Ihre Dissertation schrieb sie begleitend zu Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft von 2015 bis 2018. Die Promotion zur Doktorin der Rechte erfolgte zu Beginn des Jahres 2019 an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Seit 2018 ist Tina Ines Schmidt als Rechtsanwältin im Umwelt- und Planungsrecht bei der Sozietät Linklaters tätig.

Abstract

Seit etwa fünf Jahrzehnten gibt es ein größer werdendes Interesse an der Erhaltung historischer Schiffe (sog. »Traditionsschiffe« in Deutschland). Soweit historische Schiffe bei Fahrten Gäste an Bord nehmen, ist es notwendig, dass sie einen entsprechenden Sicherheitsstandard aufweisen. Dies spricht dafür, dass historische Schiffe wie jedes andere Schiff bestehende internationale, unionsrechtliche sowie nationale Sicherheitsvorschriften einhalten müssen. Dies bringt allerdings den Konflikt mit sich, dass von den Schiffen die Erfüllung moderner Sicherheitsstandards gefordert wäre. Die Erfüllung dieser Standards können die Schiffe oft nicht leisten. Sind die Ziele der Schiffssicherheit - auf der einen Seite - und der Erhaltung maritimen Erbes durch die Präsentation historischer Schiffe in Fahrt - auf der anderen Seite - dennoch miteinander vereinbar? Die Arbeit hat sich dieser Frage gewidmet und dafür untersucht, ob und inwieweit bestehende rechtliche Regelwerke aus dem Mehrebenensystem Völker-, Unions- und nationales Recht historische Schiffe erfassen und welche Spielräume gegebenenfalls bei der Anwendung der entsprechenden Sicherheitsanforderungen bestehen.»Safety Regulations for Seagoing ›Traditional Vessels‹«

This work investigates to what extent existing safety regulations from the multi-level legal system of International Law, European Union Law an National Law are applicable to so-called ‚traditional sea vessels’ and whether those safety regulations provide flexibility in their application to historical vessels. As a result the work gives an assessment on the overarching question whether the conflicting goals of ensuring safety for persons on board of historical vessels and of conserving the maritime heritage of those ships by presenting them on sea are compatible one with another.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 19
Einleitung 23
A. „Traditionsschiffe“ – Die „,Oldtimerˋ der Seefahrt“ 23
B. Gegenstand der Untersuchung 25
I. Problemaufriss und übergeordnete Fragestellung 25
II. Historische Schiffe und modernes Schiffssicherheitsrecht 25
1. Besonderheiten historischer Schiffe als Regelungsgegenstand 26
a) Heterogenität des Bestands historischer Schiffe 26
b) Abweichende Bauart, Ausrüstung und Fahrverhalten historischer Schiffe 28
2. Aus den Besonderheiten resultierende Fragestellungen im Einzelnen 30
C. Struktur und Methodik der Untersuchung 31
I. Erster Schritt: Regulierungsrahmen aus Völker- und Unionsrecht für historische Schiffe aller Flaggen 31
II. Zweiter Schritt: Regelungen im deutschen Rechtsraum (vorwiegend) für Schiffe unter der Bundesflagge 32
III. Dritter Schritt: Abschließendes Fazit 33
D. Grundlagen der Untersuchung 33
I. Untersuchungsgegenstand „Traditionsschiff“ für die vorliegende Arbeit 33
II. Eingrenzung des Untersuchungsbereichs: Traditionsschiffe „auf See“ 34
III. Zu untersuchender völker- und unionsrechtlicher Regulierungsrahmen 35
1. Teil: Regelungen für Traditionsschiffe weltweit 36
A. Regelungen der maritimen Übereinkommen für Traditionsschiffe 36
I. Traditionsschiffe als Regelungsgegenstand von SOLAS 36
1. Das SOLAS-Übereinkommen 36
2. Grundsatz und Einschränkungen der Geltung von SOLAS (Überblick) 38
a) Nur Schiffe im Fahrtbetrieb 38
b) Keine Kriegs- bzw. Staatsschiffe 38
c) Einschränkungen nach Größe und Kapazität 39
d) Kapitel V SOLAS für „alle Schiffe“ 39
3. Einschränkung auf „Schiffe in der Auslandfahrt“ 41
4. Einschränkung durch Ausnahmeregelungen 43
a) „Frachtschiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 500“ 44
(1) Mehr als 12 Mitfahrer auf Traditionsschiffen: „Fahrgäste“ oder „an Bord beschäftigte Personen“? 44
(a) Besonderheiten von Gästefahrten auf Traditionsschiffen 45
(b) „angestellt“ und „beschäftigt“ an Bord eines Schiffes 46
(aa) Gewöhnliche Wortbedeutung 47
(bb) Fachspezifische Wortbedeutung 47
(cc) Wortlautbedeutung im weiteren Vertragszusammenhang und nach dem Telos von SOLAS 48
(c) Positionen der Staaten 50
(d) „Spezialpersonal“ im Sinne des MSC: Das Begriffsverständnis der Staaten hinter dem SPS-Code 51
(aa) Kriterien für die Abgrenzung von „Spezialpersonal“ gegenüber einem „Fahrgast“ 54
(α) Besonderer Zweck des Schiffes oder Sonderaufgaben an Bord 54
(β) Für den Zweck notwendig an Bord 54
(γ) Kenntnisse und Erfahrungen in Sicherheitsfragen 55
(δ) Zusammenfassung und Einordnung gegenüber der bisherigen Auslegung 56
(bb) Rechtliche Bedeutung des Begriffsverständnisses des MSC 57
(α) Das Begriffsverständnis als autoritative Auslegung? 57
(β) Das Begriffsverständnis als authentische Auslegung? 58
(γ) Zwischenergebnis 62
(e) Auslegungsergebnis 63
(2) Ergebnis: von der Ausnahme erfasste Traditionsschiffe 65
b) „Schiffe ohne mechanischen Antrieb“ 65
(1) Traditionssegelschiffe mit (Hilfs-)‌Motor: „ohne mechanischen Antrieb“? 66
(a) Positionen der EU-Mitgliedstaaten 66
(aa) Bedeutung eines aus der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie hervorgehenden Begriffsverständnisses 66
(bb) „Schiff ohne mechanischen Antrieb“ in der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie 67
(b) „Schiff ohne mechanischen Antrieb“ im SPS-Code 68
(c) Historische Umstände für die Entstehung des Textes von SOLAS 69
(aa) Der Freibordvertrag London 1930 69
(bb) Begriff des „Dampfschiffes“ und des „Segelschiffes“ im Freibordvertrag 70
(d) Abgrenzung eines „mechanischen (Haupt-)‌Antriebs“ von einem Segelschiff mit „Hilfsantrieb“ 71
(e) Auslegungsergebnis 72
(2) Ergebnis: von der Ausnahme erfasste Traditionsschiffe 73
c) „Holzschiffe einfacher Bauart“ 73
(1) „Einfachheit“ der Bauart 73
(a) Wortlautbedeutung 73
(b) Positionen der Staaten 75
(c) Historie des Vertragstextes 76
(d) Zwischenergebnis 77
(2) Beschränkung der Schiffsgröße? 77
(3) Auslegungsergebnis 79
(4) Ergebnis: von der Ausnahme erfasste Traditionsschiffe 79
d) „Vergnügungsjachten, die nicht dem Handelsverkehr dienen“ 79
(1) „Vergnügungsjacht“ 80
(a) „Vergnügen“ 80
(b) „Jacht“ 81
(2) „(nicht) dem Handelsverkehr dienend“ 83
(a) Mitnahme von Personen an Bord als „Handelsverkehr“? 84
(b) „Handelsverkehr“: Form der Entgeltlichkeit? 85
(aa) Begriff des „Kauffahrteischiffes“ 85
(bb) Vorliegen einer Nutzung zum „Erwerb durch Seefahrt“ 86
(cc) Praktische Kriterien zur Beurteilung eines (Traditions-)‌Schiffsbetriebes als „gewerblich“ 88
(c) Zwischenergebnis 89
(3) Rechtliche Einordnung des Bereichs zwischen rein privater Freizeitnutzung und gewerblicher Nutzung? 90
(a) Besonderheiten bezahlter Fahrten auf Traditionsschiffen 90
(b) Einschränkende Auslegung durch das Merkmal „Vergnügungsjacht“? 90
(aa) Systematisches Argument 91
(bb) Positionen der Staaten 91
(α) Die Philippinen und Malaysia: „(no) activity with pecuniary benefits“ 92
(β) Dänemark: „(no) payment by other interested parties – whichever the form –“ 92
(γ) Karibikstaaten: „no money for or in connection with operating the vessel or carrying any person“ 93
(δ) Großbritannien: „no money other than as a contribution to the direct expenses of the operation of the vessel“ 93
(ε) Gemeinsamkeiten in den Begriffsverständnissen 95
(cc) Ratio der Ausnahmeregelung 95
(dd) Zwischenergebnis zur eingrenzenden Auslegung der Ausnahmeregelung 96
(c) Auslegungsergebnis 97
(4) Ergebnis: von der Ausnahme erfasste Traditionsschiffe 97
II. Anwendbarkeit der materiell-rechtlichen Standards von SOLAS auf Traditionsschiffe 97
1. Aufteilung der Schiffe nach Stichtagsregelungen: „neue Schiffe“ und Bestandsschiffe 98
2. Auf Traditionsschiffe anzuwendende materiell-rechtliche Standards 100
a) Anwendung der Standards für „alle Schiffe“ 100
b) Anwendung der Standards für „neue Schiffe“? 101
(1) Grundsatz: keine Anwendung der Standards für „neue Schiffe“ 101
(2) Anwendung der Standards für „neue Schiffe“ nach umfangreichen Umbauten? 101
(a) Besonderheiten von Traditionsschiffen: typische Umbauprozesse 102
(aa) „instandgesetzte Schiffe“ 102
(bb) „zurückgebaute Schiffe“ 102
(cc) „umgerüstete Schiffe“ 103
(b) Umbauprozesse als „Bau“ der Schiffe i.S.d. Stichtagsregelungen? 103
(aa) Grundsatz: Auslegung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeitserwägungen 104
(bb) Sonderregeln für Umbauten vom Fracht- zum Fahrgastschiff 105
(α) Veränderung der definitorischen Einordnung der Umbauprozesse als „Bau“? 106
(β) Rechtsfolge der Sonderregeln 107
(cc) Sonderregeln für „Umbauten größerer Art“ 107
(α) Veränderung der definitorischen Einordnung der Umbauprozesse als „Bau“? 108
(β) Rechtsfolge der Sonderregeln 108
(c) Zwischenergebnis 110
(3) Anwendung der Standards für „neue Schiffe“ auf Nachbauten? 110
(a) Grundsatz: Stichtag zum Zeitpunkt der Errichtung des Nachbaus 111
(b) Abstellen auf den ursprünglichen Bau-Zeitpunkt? 111
c) Auf Bestandsschiffe anzuwendende Standards 112
(1) Anwendung einzelner aktueller Standards 112
(2) i.Ü. Anwendung historischer Standards 112
(3) Zwischenergebnis 113
III. Traditionsschiffe als Regelungsgegenstand von LLC, MARPOL und STCW 114
1. Die Übereinkommen 114
a) LLC 114
b) MARPOL 115
c) STCW 116
2. Geltung und Anwendbarkeit von LLC, MARPOL und STCW 117
a) Grundsatz 117
b) (Teilweise) Einschränkung in LLC und MARPOL: „Schiffe in der Auslandfahrt“ 118
c) Einschränkung durch Ausnahmeregelungen in LLC, MARPOL und STCW 118
d) Anwendbarkeit der materiell-rechtlichen Standards von LLC, MARPOL (und STCW) 119
IV. Zwischenergebnis: Geltung und Anwendbarkeit von SOLAS, LLC, MARPOL und STCW auf Traditionsschiffe 120
V. Auswertung der maritimen Übereinkommen: Spielräume innerhalb der Umsetzungsverpflichtungen 123
1. Begriff der Umsetzung 124
2. Spielräume in Bezug auf die umzusetzenden materiell-rechtlichen Standards 125
a) Umsetzung zwingender Standards der Übereinkommen und Spielräume 125
(1) Ausnahmeregelungen 125
(2) Befreiungsmöglichkeiten 126
(3) Möglichkeit zur Zulassung von „gleichwertigem Ersatz“ 128
b) Spielräume durch (teilweise) fakultative Standards der Übereinkommen 128
(1) Eingeschränkte Anwendung neuerer materiell-rechtlicher Standards auf Bestandsschiffe 129
(2) Bestimmte Standards nur, soweit „zweckmäßig“ und „durchführbar“ 129
3. Spielräume im Rahmen der Durchsetzungsvorgaben 130
4. Resümee 131
B. Regelungen der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie für Traditionsschiffe 133
I. Die Richtlinie 2009/45/EG 134
II. Traditionsschiffe als Regelungsgegenstand der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie 134
1. Grundsatz 135
2. Einschränkung durch Ausnahmeregelungen 135
a) Ausnahme für „Traditionsschiffe“ 136
(1) Ursprüngliche Fahrgastschiffeigenschaft 136
(2) Originale und Nachbauten, Originalwerkstoff 137
(3) Entwurf vor 1965 137
(4) Kulturdenkmal und Betrieb nach traditionellen Grundsätzen 138
(5) Fazit über die Ausnahmeregelung für „Traditionsschiffe“ 139
(6) Annex: Abweichung der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie von SOLAS und LLC durch gesonderten Ausnahmetatbestand? 140
b) Weitere Ausnahmeregelungen 140
(1) „Schiffe einfacher Bauart aus Holz“ 140
(2) „Segelschiffe“ und „Schiffe ohne Maschinenantrieb“ 141
(3) „Sportboote“ 142
III. Anwendbare Anforderungen der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie auf Traditionsschiffe 143
IV. Zwischenergebnis 144
V. Auswertung der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie: Umsetzungsverpflichtung und Spielräume 145
VI. Resümee 146
2. Teil: Regelungen für Traditionsschiffe im deutschen Rechtsraum 147
A. Traditionsschiffe unter der Bundesflagge in internationaler Fahrt 147
I. Umsetzung der materiell-rechtlichen Standards der maritimen Übereinkommen in Deutschland: ausgewählte Rechtsaspekte 148
1. Nationales Schiffssicherheitsrecht – Zuständigkeit und nationale Rechtsgrundlagen 149
a) Gesetzgebungskompetenz im Seerecht 149
b) Verwaltungskompetenz im Seerecht 150
c) Maßgebliche nationale Regelwerke 150
2. Die einzelnen Schritte der Umsetzung 151
a) Innerstaatliche Geltung der Übereinkommen 152
(1) Zustimmungsgesetze zu MARPOL, LLC und STCW 153
(2) Zustimmungsgesetz zu SOLAS? 153
(a) Erforderlichkeit der Zustimmung in der Form eines Bundesgesetzes? 154
(b) Möglichkeit zur Inkraftsetzung mittels Rechtsverordnung 154
(aa) Anforderungen an die Rechtsverordnung 154
(bb) Die Verordnung zur Inkraftsetzung von SOLAS 156
(cc) Rechtsfolge: SOLAS innerstaatlich mit Rang einer Rechtsverordnung 158
(3) Zwischenergebnis 159
(4) Annex: Der geltende Text der Übereinkommen 159
b) Innerstaatliche Anwendung der Übereinkommen 160
(1) Die Funktion des Seearbeitsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen 162
(a) Überführung materiell-rechtlicher Standards von STCW in Bezug auf die Schiffsbesatzung 162
(aa) SeeArbG 162
(bb) See-BV, See-BAV und MariMedV 162
(cc) SchBesV 163
(dd) Zwischenergebnis 163
(b) Nationaler Anwendungsbereich: „Kauffahrteischiffe“ 163
(2) Bestehen eines innerstaatlichen Rechtsanwendungsbefehls für SOLAS, LLC und MARPOL (sowie STCW im Übrigen) 164
(a) Rechtsanwendungsbefehl im SchSG? 165
(b) Rechtsanwendungsbefehl in § 5 SchSV? 166
(c) Zweifel an der Rechtmäßigkeit von § 5 SchSV 167
(aa) Anforderungen aus dem Rechtsstaatsprinzip und anderen Verfassungsgrundsätzen 168
(bb) Beurteilung von § 5 Abs. 1 SchSV 171
(d) Zwischenergebnis 173
(3) Eignung der maritimen Übereinkommen zur unmittelbaren Anwendbarkeit 173
(a) Maßstab für die unmittelbare Anwendbarkeit von Völkerrechtsnormen nach der Rechtsprechung und Literatur 173
(b) Beurteilung der unmittelbaren Anwendbarkeit 175
(c) Wortlaut 175
(aa) Wortlaut der einzelnen Regeln 175
(bb) Wortlaut der Artikel 177
(d) Zweck 180
(e) Inhalt 181
(f) Zwischenergebnis 184
(4) Anwendung der Übereinkommen als „allgemeine Regeln des Völkerrechts“ nach Art. 25 Satz 1 GG? 185
(5) Zwischenergebnis zur innerstaatlichen Anwendbarkeit der maritimen Übereinkommen 188
II. Durchsetzung der maritimen Übereinkommen in Deutschland: ausgewählte Rechtsaspekte 188
1. Flaggenstaatliche Aufgaben zur Durchsetzung der maritimen Übereinkommen 188
2. Durchsetzung durch Deutschland als Flaggenstaat 191
a) Besichtigung und Zeugniserteilung 192
b) Zuständige Stellen der deutschen Schifffahrtsverwaltung 193
(1) Besichtigung 193
(2) Zeugniserteilung und Festlegung des Freibords 194
c) Adressaten der materiell-rechtlichen Standards der maritimen Übereinkommen 195
d) Ordnungswidrigkeiten 196
e) Ordnungsrechtliche Eingriffsbefugnisse 196
III. Auswertung: Realisierung vorhandener Spielräume bei der Umsetzung der maritimen Übereinkommen? 197
1. Realisierung von Spielräumen in Bezug auf die materiell-rechtlichen Standards? 197
a) Ausnahmen und Befreiungen: Verwirklichung durch § 7 Abs. 1 SchSV? 198
(1) Bezugnahme auf die maritimen Übereinkommen 198
(2) Abweichen von den maritimen Übereinkommen 198
(a) Behördliche Zulassungsentscheidung über „Ausnahmen“ 199
(b) Tatbestandliche Voraussetzungen 199
(aa) Problematik: teilweise Widerspruch zu den maritimen Übereinkommen 199
(bb) Anwendung von § 7 Abs. 1 SchSV im Wege völkerrechtsfreundlicher Auslegung 201
(c) Unklarer Anwendungsbereich der „Befreiung“ im Übrigen 203
(d) Fehlende Bestimmung „subsidiär“ zu beachtender Sicherheitsvorschriften 204
b) Standards für Bestandsschiffe 204
2. Realisierung von Spielräumen in Bezug auf die Durchsetzungsvorgaben? 205
a) Möglichkeit zur Heranziehung externen Sachverstandes bei der Überprüfung von Traditionsschiffen? 205
b) Problematik: persönliche Verpflichtung ehrenamtlich tätiger Betreiber von Traditionsschiffen 205
3. Resümee 206
B. Deutschland als Hafenstaat gegenüber Traditionsschiffen unter fremden Flaggen 208
I. Hafenstaatliche Aufgaben zur Durchsetzung der maritimen Übereinkommen 208
II. Deutschland als Hafenstaat gegenüber (Traditions-)‌Schiffen unter fremder Flagge 209
1. Zu erfüllende materiell-rechtliche Standards durch Traditionsschiffe unter fremder Flagge 209
2. Durchsetzungsbefugnisse für Deutschland als Hafenstaat im Einzelnen: Überprüfung, Festhalteverfügungen und Zuständigkeiten 211
III. Traditionsschiffe in der Hafenstaatkontrolle im nordeuropäischen Raum 212
1. Problematik: Fehlende zwischenstaatliche Anerkennung der rechtlichen Einordnung von Traditionsschiffen durch den jeweiligen Flaggenstaat 212
2. Lösungsansatz: Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung von Zeugnissen nach den Übereinkommen 214
3. Lösungsansatz: Das London MoU 2005 215
4. Bilaterale Lösungsansätze: „Flensburg Fjord Agreement“ 217
5. Ergebnis 218
C. Traditionsschiffe unter der Bundesflagge in nationaler Fahrt 218
I. Umsetzung der Anforderungen der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie in Deutschland 218
II. Traditionsschiffe im nationalen Recht 220
1. Definition des Begriffes „Traditionsschiff“ 221
a) Begriffliche Anlehnung an das Denkmalschutzrecht 221
b) Kriterien zur Bestimmung eines „Denkmals“ nach Denkmalschutzrecht 222
c) Die „Traditionsschiff“-Definition im Detail 224
(1) Erhaltungswert 224
(2) Originalwerkstoffe und Originalzustand 225
(3) Öffentliches Interesse an Präsentation in Fahrt 226
d) Bewertung der nationalen Definition des „Traditionsschiffes“ und eigener Definitionsvorschlag 227
2. (Neugefasste) Innerstaatliche Regelungen für Traditionsschiffe i.S.d. nationalen Definition 228
a) Abgrenzung des Anwendungsbereiches 228
(1) Abgrenzung gegenüber den maritimen Übereinkommen 229
(2) Abgrenzung gegenüber der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie 230
(3) Abgrenzung gegenüber anderen nationalen Vorschriften 232
(a) Traditionsschiffe mit einer Länge über 55 Meter 232
(b) Kleinere historische Schiffe als Sportboote 233
b) Ausgewählte Rechtsaspekte der neugefassten innerstaatlichen Traditionsschiffregelungen 235
(1) Bauliche und betriebliche Sicherheitsanforderungen und Meeresumweltschutz 236
(a) Neufassung der nationalen Anforderungen nach dem Vorbild von SOLAS 236
(b) Möglichkeit zur Zulassung von Erleichterungen 237
(aa) Berücksichtigung der historischen Bauweise der Schiffe in Einzelfällen 237
(bb) Möglichkeit zur Zulassung von Ausnahmen 238
(cc) „Gleichwertige Einrichtungen, Hilfsmittel und Maßnahmen“ 238
(2) Besichtigung, Zeugniserteilung und die „Dienststelle Schiffssicherheit“ bei der BG Verkehr als verantwortliche Stelle 239
(a) Besichtigung 239
(b) Zeugniserteilung 240
(c) Verantwortliche Stelle: Die „Dienststelle Schiffssicherheit“ bei der BG Verkehr 240
(aa) Die „Dienststelle Schiffssicherheit“ bei der BG Verkehr 241
(bb) Aufgabenzuweisung an die „Dienststelle Schiffssicherheit“ bei der BG Verkehr und Fachaufsicht des BMVI 242
(cc) Problematik: Verstoß der Aufgabenwahrnehmung durch die Dienststelle Schiffssicherheit gegen Art. 87 Abs. 1 Satz 1 GG? 243
(α) Rechtsprechung 244
(β) Literatur 244
(γ) Eigene Position 249
(δ) Ergebnis 250
(3) Besetzung und Befähigung 251
(a) Anforderungen an die nautische und technische Besetzung 251
(b) Stellen zur Ausstellung der Befähigungsnachweise 252
(c) Seediensttauglichkeit und medizinische Grundausbildung 253
(d) Anforderungen an Funkpersonal 253
(e) Verantwortlichkeit für die Besetzung 253
(f) Erforderlichkeit eines Schiffsbesatzungszeugnisses an Bord 254
(4) Betriebsvorschriften: Betrieb zu „ideellen Zwecken“ und wirtschaftliche Nutzung 254
(a) Betrieb zu „ideellen Zwecken“ 255
(b) Vorgaben für die Einnahme und Verwendung wirtschaftlicher Mittel 256
(c) Nachweis des Betriebs zu ideellen Zwecken und der Mittelverwendung 258
(aa) Nutzungskonzept und Prüfbericht 258
(bb) Prüfbericht auch bei Betrieb eines Traditionsschiffes durch einen gemeinnützigen Verein? 258
(d) Kritik: Notwendigkeit der Betriebsvorschriften zur Abgrenzung gegenüber der Fahrgastschifffahrt? 260
(aa) Erhaltungswert im Sinne des Denkmalschutzrechtes 261
(bb) Äußerliche Erkennbarkeit des Schiffsalters 262
(cc) Eingeschränkte erwerbswirtschaftliche Nutzung 262
(dd) Kritische Würdigung 262
(α) Betriebsvorschriften als (weiterer) Sachgrund für Differenzierung nicht erforderlich 262
(β) Vergleich mit Definition eines Kfz-Oldtimers 263
(γ) Sachfremdheit des Kriteriums der erwerbswirtschaftlichen Nutzung als Differenzierungsgrund 265
(δ) Ergebnis 265
3. Resümee: Rechtspolitische Bewertung der neugefassten innerstaatlichen Regelungen für Traditionsschiffe 265
3. Teil: Fazit und Ausblick 269
Literaturverzeichnis 272
Sachverzeichnis 279