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Verfassungsschutz und Demokratie

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Murswiek, D. (2020). Verfassungsschutz und Demokratie. Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55922-0
Murswiek, Dietrich. Verfassungsschutz und Demokratie: Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55922-0
Murswiek, D (2020): Verfassungsschutz und Demokratie: Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55922-0

Format

Verfassungsschutz und Demokratie

Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung

Murswiek, Dietrich

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1416

(2020)

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About The Author

Dietrich Murswiek ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht. Von 1990 bis 2016 war er Inhaber eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Deutsches und Internationales Umweltrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br. sowie Direktor des Instituts für Öffentliches Recht. Zuvor war er von 1986 bis 1990 als Professor für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen tätig. Bei Duncker & Humblot sind von Dietrich Murswiek erschienen: »Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (1978) und »Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik. Verfassungsrechtliche Grundlagen und immissionsschutzrechtliche Ausformung« (1985). Außerdem ist er Mitherausgeber der Reihe »Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht« sowie etlicher Einzelbände dieser Reihe.

Weitere Informationen und Publikationsverzeichnis: www.dietrich-murswiek.de

Abstract

Wenn der Verfassungsschutz politische Parteien und Meinungen als verfassungsfeindlich bewertet, nimmt er hoheitlich auf die politische Willensbildung Einfluss. Er warnt vor diesen Parteien und grenzt die von ihm als extremistisch bewerteten Meinungen aus dem öffentlichen Diskurs aus. Dieser Kampf gegen den Extremismus dient dem Schutz der Demokratie, wenn er sich gegen tatsächliche Verfassungsfeinde richtet. Er schadet der Demokratie, wenn die Betroffenen zu Unrecht als Verfassungsfeinde stigmatisiert werden. Das Buch arbeitet die rechtlichen Voraussetzungen für die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz und für die öffentliche Darstellung der Organisation als extremistisch heraus. Der Autor präzisiert die rechtlichen Maßstäbe für diese Tätigkeit des Verfassungsschutzes und zeigt, dass es grundsätzlich verfassungswidrig ist, im Verfassungsschutzbericht über Organisationen zu berichten, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht erwiesen ist.»Protection of the Constitution and Democracy. Legal Prerequisites and Limits for Influencing Public Discourses by Domestic Intelligence Agencies«

The author specifies the legal requirements for the observation of organisations by the Agencies for the Protection of the Constitution and for reporting in the Annual Reports on the Protection of the Constitution, in particular by elaborating criteria for the identification of actual indications of anti-constitutional efforts. It shows that it is fundamentally unconstitutional to report publicly on organisations whose anti-constitutional activities have not been proven.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 14
A. Einführung: Verfassungsschutz und Demokratie 17
I. „Streitbare Demokratie“ – eine deutsche Besonderheit 17
II. Die Ambivalenz des Verfassungsschutzes 19
III. Notwendigkeit der rechtsstaatlichen Einbindung und Kontrolle des Verfassungsschutzes 23
B. Rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz 26
I. Aufgaben und Befugnisse der Verfassungsschutzbehörden 26
1. Aufgaben 26
2. Beobachtungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden 27
3. Mittel der Beobachtung 28
II. Verfassungsfeindliche Bestrebungen als Beobachtungsobjekte 29
1. Der Begriff der Bestrebungen 29
a) Organisationen als Beobachtungsobjekte 29
b) Ziel- und Zweckgerichtetheit 31
2. Die freiheitliche demokratische Grundordnung als Schutzgut 31
3. Aktivität gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung 35
III. Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen 37
1. Tatsächliche Anhaltspunkte 38
2. Inhaltliche Kriterien für tatsächliche Anhaltspunkte 40
a) Gewaltanwendung, Aufrufe zur oder Billigung von Gewaltanwendung 40
b) Forderung, ein Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu beseitigen 40
c) Kritik an einem Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung 40
d) Inhaltlich mit einem Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Äußerungen 41
aa) Nicht auf die Beseitigung eines Schutzguts gerichtete Äußerungen 41
bb) Inhaltlich mit einem Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbare Äußerungen als Anhaltspunkte in der Rechtsprechung 44
cc) Bewertung von Äußerungen bei unterschiedlichen vertretbaren Interpretationen eines verfassungsschutzrechtlichen Schutzguts 45
e) Zweideutige Meinungsäußerungen 46
aa) Auslegung aus dem Kontext, aber keine Unterstellungen 46
bb) Die Intentionalität von Meinungsäußerungen 50
cc) Zweideutige Meinungsäußerungen als ergänzende Anhaltspunkte? 50
f) Berücksichtigung des „Tons“ einer Meinungsäußerung? 54
g) Kontakte zu extremistischen Organisationen 55
h) „Vorlauf“ in extremistischen Organisationen 55
3. Hinreichendes Gewicht und hinreichende Zahl 57
a) Notwendigkeit einer „Gesamtschau“ 58
b) In der „Gesamtschau“ zu berücksichtigende Umstände 58
c) Notwendigkeit einer Strukturierung der Gesamtschau 60
d) Hinreichend gewichtiger Verdacht 62
4. Vorprüfung der Beobachtungsvoraussetzungen – der „Prüffall“ 63
IV. Zeitliche Grenzen der Beobachtung 64
C. Der Verfassungsschutzbericht als Instrument der Extremismusbekämpfung – rechtliche Voraussetzungen und Grenzen 65
I. Verfassungsschutz im materiellen Sinne und Verfassungsschutzberichte 65
1. Schutz der Verfassung als Aufgabe 65
2. „Positiver Verfassungsschutz“ durch Erziehung und Vorbild 66
3. „Negativer Verfassungsschutz“ durch Öffentlichkeitsarbeit 67
II. Der Verfassungsschutzbericht als Kampfinstrument 68
1. Bekämpfung von Extremisten durch Information 68
2. Öffentliche Extremismus-Einstufung als Eingriff in Grundrechte oder Parteienfreiheit 75
3. Voraussetzungen für die Rechtfertigung der durch den Verfassungsschutzbericht bewirkten Eingriffe 76
4. Verfassungsschutzbericht und Demokratie 77
III. Rechtliche Anforderungen an die Berichterstattung 78
1. Gesetzliche Grundlagen 78
2. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht 81
a) Die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Organisation in den Verfassungsschutzbericht im Unterschied zu den Voraussetzungen für ihre Beobachtung 81
b) Erläuterung der Tatbestandsmerkmale der Ermächtigungsgrundlagen 82
c) Ermessen bezüglich der Berichterstattung 83
3. Verdachtsberichterstattung: Verfassungskonforme Auslegung der Ermächtigungsgrundlage 85
a) Der Eingriffscharakter der Verdachtsberichterstattung 86
b) Rechtfertigung des Eingriffs in der Regel nicht möglich 86
aa) Legitimes Ziel 86
bb) Eignung 87
cc) Erforderlichkeit 88
dd) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 92
ee) Keine Sanktion auf Verdacht 92
ff) Zwischenergebnis 93
gg) Zur neueren Rechtsprechung 94
4. Verhältnismäßigkeit der Warnung vor einer Organisation im Einzelfall 97
a) Verhältnismäßigkeit des Ob der Verdachtsberichterstattung 97
aa) Erforderlichkeit der Verdachtsberichterstattung 98
bb) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 102
(1) Hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte 102
(2) Überwiegende Wahrscheinlichkeit 107
(3) Notwendigkeit einer Gesamtbetrachtung 107
cc) Schlußbemerkung: Keine Herrschaft des Verdachts 108
b) Verhältnismäßigkeit des Wie der Berichterstattung 109
aa) Unterscheidung von Fällen erwiesener Verfassungsfeindlichkeit und Verdachtsfällen 109
bb) Kenntlichmachung von Verdachtsfällen 110
cc) Umfang der Berichterstattung 113
dd) Zeitliche Dauer der Berichterstattung 113
5. Zur Problematik der Meinungstabuisierung 114
a) Die Tabuisierungswirkung der Verwendung von Meinungsäußerungen als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen 114
b) Notwendigkeit einer deutlichen Unterscheidung von Anhaltspunkten und wertungsfreier Kontextdarstellung 116
c) Grundrechtliche Konsequenzen 117
6. Begründungsbedürftigkeit der Einstufung einer Organisation als „extremistisch“ 117
7. Anhörung der Betroffenen vor Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts 118
Annex 1: Meinungsäußerungen als Belege für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung 121
I. Einleitung: Meinungen als Indikatoren für eine verfassungsfeindliche Zielsetzung 121
II. Kriterien des Grundgesetzes für die Ausgrenzung von Meinungen im Verfassungsschutzbericht 123
1. Die Wirkungen des Verfassungsschutzberichts auf die Meinungsfreiheit 124
2. Rechtfertigungskriterien für Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit und der staatlichen Neutralität im politischen Meinungskampf 125
3. Folgerungen für die Verwendung von Meinungsäußerungen als Belege für eine extremistische Zielsetzung 127
a) Äußerung einer verfassungsfeindlichen Zielsetzung 128
b) Äußerung einer Meinung, die ein Element der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kritisiert oder mit ihm unvereinbar ist 128
aa) Kritische Äußerungen 129
bb) Mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung inhaltlich unvereinbare Äußerungen 130
c) Äußerungen, aus denen indirekt auf Kritik an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschlossen werden kann 130
aa) Beispiel: Bezeichnung des gegenwärtigen politischen Systems als „undemokratisch“ 131
bb) Beispiel: Pauschalkritik an der „politischen Klasse“ 133
cc) Konsequenzen für die Möglichkeit indirekter Folgerungen aus Meinungsäußerungen 137
(1) Schluß auf eine verborgene Gesinnung? 137
(2) Maßgeblichkeit der objektiven Wirkung? 138
(3) Diskreditierung verfassungsmäßiger Meinungsäußerungen? 139
III. Fazit: Verfassungsschutz darf nicht Status-quo-Schutz sein 140
Annex 2: Verfassungsschutz-Mitarbeit als staatsbürgerliche Obliegenheit? 142
I. Die Strategie der Ausgrenzung 142
II. Die Sanktionierung der Nichtausgrenzung 145
III. Rechtliche Voraussetzungen für die Sanktionierung der Nichtausgrenzung 147
1. Ermächtigungsgrundlage in den Verfassungsschutzgesetzen 147
2. Nichtausgrenzung von Extremisten als extremistische Bestrebung? 149
a) „Tatsächliche Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen – rechtliche Kriterien 149
b) Kontakte zu Extremisten als Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen? 150
c) Zwischenergebnis 156
3. Selbständige Ausgrenzungsobliegenheit? 157
a) Verpflichtung zur Ausgrenzung? 157
b) Verfassungsengagement als Verfassungserwartung 158
c) Zur Unterscheidung von Verfassungserwartungen und Rechtspflichten 159
d) Inhalt der Verfassungserwartung 160
e) Inkonsistente Praxis? 161
IV. Verdachtsberichterstattung: Verschärfung des Problems 162
V. Schlußbemerkung 163
Annex 3: Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen – Beispiele für problematische Wertungen des Verfassungsschutzes 165
I. Ethnisch-kultureller Volksbegriff 167
II. Wahrung der Identität der Nation beziehungsweise des ethnisch-kulturell verstandenen Volkes als politisches Ziel 169
III. Relative Homogenität des Volkes 171
IV. Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft/‌des Multikulturalismus 174
V. Verwendung „rechtsextremistischen“ Vokabulars 176
VI. Pauschale Kritik einer politischen Partei an anderen Parteien und an der Regierung/Verneinung der Existenzberechtigung politischer Parteien 177
VII. „Umerziehung“ 179
VIII. Erinnerungspolitik 180
Sachwortregister 184