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Bührer, T. (2020). Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55611-3
Bührer, Torben. Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55611-3
Bührer, T (2020): Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55611-3

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Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention

Bührer, Torben

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 190

(2020)

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About The Author

Torben Bührer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Kopenhagen mit Schwerpunkt auf dem Europa- und Völkerrecht. 2008 legte er die Erste Juristische Prüfung ab und erlangte mit Abschluss des Ergänzungsstudiengangs Rechtsintegration in Europa den Magister Legum Europae (MLE). Sein Referendariat am Kammergericht Berlin beendete er 2011 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen. 2018 erfolgte die Promotion an der Universität Göttingen. Er war als Rechtsanwalt sowie als Lektor in einem juristischen Fachverlag tätig. Seit 2019 ist er Referent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Abstract

Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verfassung, die die Menschenwürde an die Spitze der Verfassungsordnung stellte. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Menschenwürde hingegen nicht ausdrücklich benannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt jedoch regelmäßig auf sie Bezug.

Die Arbeit geht der Frage nach, welche Rechtsqualität die Menschenwürde im Konventionsrecht besitzt. Zudem wird eine positive Begriffsbestimmung vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR näher untersucht und ein Vergleich mit der Menschenwürde nach dem GG und auf der Ebene des EU-Rechts angestellt. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass es sich bei der Menschenwürde um die gemeinsame Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes, um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ein universelles Rechtsprinzip handelt. Der Menschenwürde kommt eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zu. Diese Annahme prägt nicht nur das Menschenwürdeverständnis des GG und des EU-Rechts, sondern auch das Menschenwürdekonzept der EMRK.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung und Gegenstand der Untersuchung 13
B. Von der Idee zum Recht – die Entwicklung der Menschenwürde zum Rechtsbegriff und ihr völkerrechtlicher Gehalt 17
I. Eine kleine Ideengeschichte der Menschenwürde 19
1. Die griechische Antike 19
2. Die Lehren der Stoa, Marcus Tullius Cicero 20
3. Die christliche Lehre in der Spätantike und im Mittelalter 23
4. Die Renaissance und der Humanismus – Pico della Mirandola 25
5. Frühe Neuzeit und Aufklärung 27
6. Der Begriff der Würde bei Immanuel Kant 29
7. Die Entwicklung des Würdebegriffs in der Moderne 33
8. Zwischenergebnis 36
II. Die Herausbildung des Rechtsbegriffs der Menschenwürde und sein universeller Gehalt 37
1. Die Würde des Menschen in internationalen Verträgen und als Verfassungsbegriff 39
a) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 41
b) Die Genfer Abkommen von 1949 sowie die UN-Menschenrechtspakte von 1966 45
c) Weitere UN-Menschenrechtspakte 47
d) Die Arbeiten der ILC zur Menschenwürde 52
aa) Die draft articles on the protection of persons in the event of disasters 53
bb) Die draft articles on the expulsion of aliens 56
e) Regionale Menschenrechtspakte 57
f) Die Menschenwürde als Verfassungsbegriff 60
aa) Europäische Verfassungen 61
bb) Die Verfassung der USA 67
cc) Andere außereuropäische Verfassungen 71
g) Die Menschenwürde als allgemeiner Rechtsgrundsatz 76
h) Zwischenergebnis 78
2. Die Menschenwürde als universelles Rechtprinzip 85
a) Die Menschenwürde als Scharnier zwischen Moral und Recht 86
b) Die Menschenwürde als Konstitutionsprinzip und die Verbindungslinien zu den Menschenrechten 87
c) Die Menschenwürde als Grund und Konkretisierung der Menschenrechte 92
d) Die Absolutheit des Menschenwürdesatzes 96
3. Die Würde des Tieres nach Analogie der Menschenwürde 99
III. Ergebnis 102
C. Die Würde des Menschen nach dem Grundgesetz 105
I. Die Neujustierung der Stellung des Staates gegenüber dem Menschen mithilfe der Menschenwürdegarantie 108
II. Begriffsbestimmung vom Verletzungsvorgang her 111
III. Die Menschenwürde als seinsgegebener Wert 112
IV. Objektformel und Subjektqualität des Menschen 114
1. Das Subjektprinzip als wesentliches Element der Würde des Menschen 114
2. Das vom BVerfG zugrunde gelegte Menschenbild und die Gemeinschaftsgebundenheit des Individuums 116
V. Die Menschenwürde als „Wurzel aller Grundrechte“ und absolute Grenze staatlichen Handelns 119
VI. Absolutheit und Unabwägbarkeit der Menschenwürdegarantie 121
1. Die Konturierung der Reichweite der Unantastbarkeit 122
a) Der Verweis des BVerfG auf das Sittengesetz 123
b) Die Mikrozensus-Entscheidung des BVerfG 124
c) Der Beschluss des BVerfG zu heimlichen Tonbandaufnahmen 125
d) Das Urteil des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz 126
e) Die Entscheidungen des BVerfG zum Großen Lauschangriff und zum BKA-Gesetz 127
2. Kritik an der Rechtsprechung des BVerfG zur Absolutheit in der Literatur 131
3. Stellungnahme 136
VII. Die Menschenwürde als Konstitutionsprinzip und zugleich als anspruchsbegründendes Grundrecht 140
1. Die objektiv-rechtliche Dimension der Menschenwürdegarantie 140
2. Die subjektiv-rechtliche Dimension der Menschenwürdegarantie 141
VIII. Ergebnis 144
D. Die Würde des Menschen nach dem Recht der Europäischen Union 146
I. Der Grundrechtsschutz auf Unionsebene 146
1. Die Union als Wertegemeinschaft 146
2. Die aus den allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelten Unionsgrundrechte und die Rolle des EuGH bei deren Herausbildung 148
3. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 151
4. Die EMRK als Rechtserkenntnisquelle 153
5. Die Menschenwürde im Gefüge multipolarer Grundrechtsverhältnisse 156
a) Rang und Bedeutung der EMRK im deutschen Recht 156
b) Die Rezeption der Rechtsprechung des EGMR zur Menschenwürde durch BVerfG und EuGH 158
II. Funktion und normativer Charakter der Menschenwürdegarantie in der EU 161
1. Die Menschenwürdegarantie als Fundament der Unionsgrundrechte 162
2. Der Grundrechtscharakter von Art. 1 GRCh 164
III. Die Würde des Menschen in der Rechtsprechung des EuGH 165
1. Die Rs. P. ./. S. und Cornwall County Council 166
2. Die Rs. Biopatentrichtlinie 168
3. Die Rs. Brüstle sowie die Rs. Stem Cell 171
4. Die Rs. Omega-Spielhallen 173
a) Die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl 173
b) Die Entscheidung des EuGH 175
aa) Die Menschenwürde als Teil des Rechtfertigungsgrundes der „öffentlichen Ordnung“ 175
bb) Die Einordnung der Menschenwürde als Grundrecht 176
cc) Die Berücksichtigung der „kulturellen Bedingtheit“ des Menschenwürdeschutzes 178
IV. Ergebnis 179
E. Die Würde des Menschen nach der EMRK im Lichte der Rechtsprechung des EGMR 182
I. Die Rechtsquellen der Menschenwürde auf der Ebene des Europarats und in der EMRK 182
1. Die Würde des Menschen auf der Ebene des Europarates 182
a) Die Erwähnung der Menschenwürde 184
b) Keine Erwähnung der Menschenwürde 189
2. Die Satzung des Europarats, die Präambel der EMRK und die Bedeutung der AEMR von 1948 192
a) Der Verweis in der Präambel der EMRK auf die AEMR 192
b) Die gemeinsamen Grundlagen von AEMR und EMRK 195
3. Die Würde des Menschen in der Rechtsprechung des EGMR 199
a) Das Folterverbot und das Verbot der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung aus Art. 3 EMRK 200
aa) Die Menschenwürde in der Spruchpraxis der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EKMR) 201
bb) Die herausgehobene Stellung des Art. 3 EMRK im Konventionsrecht und seine absolute Geltung 202
cc) Rs. Tyrer ./. Vereinigtes Königreich 205
(1) Der Schutz der Menschenwürde als eigentlicher Schutzzweck des Art. 3 EMRK 206
(2) Die absolute Geltung von Art. 3 EMRK und das Erfordernis eines gewissen Schweregrades 208
(3) Die Ableitung einer staatlichen Pflicht zum Schutz der Menschenwürde 213
(4) Die Wahrung der Selbstachtung und Selbstbestimmung als Elemente der Menschenwürde 215
dd) Diskriminierungen als erniedrigende Behandlung i. S. v. Art. 3 EMRK – Rs. Smith und Grady ./. Vereinigtes Königreich und Rs. Moldovan ./. Rumänien (Nr. 2) 216
ee) Die Menschenwürde als Hauptanknüpfungspunkt von Art. 3 EMRK – Rs. Pretty ./. Vereinigtes Königreich 220
ff) Die Frage nach der Erforderlichkeit der Gewaltanwendung – Rs. Ribitsch ./. Österreich 221
gg) Menschenwürdige Bedingungen in der Haft – Rs. Valasina ./. Litauen 225
hh) Einzelhaft sowie Unterbringung in der Sicherheitszelle ohne Kleidung – Rs. Hellig ./. Deutschland, Rs. van der Ven ./. Niederlande und Rs. Ramirez Sanchez ./. Spanien 226
ii) Demütigung und Brandmarkung – Rs. Yankov ./. Bulgarien 231
jj) Haftbedingungen und positive Verpflichtungen – Rs. Kalashnikov ./. Russland 232
kk) Fälle der Auslieferung und Ausweisung – Konkretisierung der positive obligations 237
(1) Rs. Soering ./. Vereinigtes Königreich 237
(2) Rs. M. S. S. ./. Belgien und Griechenland 239
(3) Rs. Tarakhel ./. Schweiz 243
(4) Rs. Khlaifia u. a. ./. Italien 245
ll) Rettungsfolter und absoluter Schutz – Rs. Gäfgen ./. Deutschland 247
mm) Rs. Svinarenko und Slyadnev ./. Russland 249
nn) Rs. Bouyid ./. Belgien 251
oo) Fragen sozialer Not – Rs. D. ./. Vereinigtes Königreich, Rs. Z. u. a. ./. Vereinigtes Königreich und Rs. N. ./. Vereinigtes Königreich 253
b) Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK 257
aa) „The very essence of the Convention“ – Rs. Pretty ./. Vereinigtes Königreich 257
bb) Weitere Entscheidungen zur Sterbehilfe – Rs. Koch ./. Deutschland 261
cc) Die Verengung des margin of appreciation – Rs. Christine Goodwin ./. Vereinigtes Königreich 262
dd) Die Betonung einer positive obligation zur Achtung der Menschenwürde – Rs. L. ./. Litauen; Rs. Dordevic ./. Kroatien 266
ee) Weitere Fälle zu „identity“ im Zusammenhang mit der Menschenwürde 267
c) Weitere Anknüpfungspunkte für die Menschenwürde in der Konvention 271
d) Die zeitliche Dimension des Menschenwürdeschutzes: Pränataler und postmortaler Würdeschutz 275
aa) Die Rs. Vo ./. Frankreich 276
bb) Die Rs. Tysiac ./. Polen sowie die Rs. A, B und C ./. Irland 279
cc) Die Rs. Evans ./. Vereinigtes Königreich und die Rs. Parrillo ./. Italien 280
dd) Die Rs. Jäggi ./. Schweiz und die Rs. Elberte ./. Lettland 281
4. Ergebnis 283
II. Rechtsqualität und Bestimmung des normativen Gehalts des Menschenwürdesatzes in der EMRK 288
1. Die Begriffsbestimmung vom Verletzungsvorgang her 288
2. Möglichkeiten einer positiven Begriffsbestimmung 290
3. Ansätze für eine positive Begriffsbestimmung – der Bedeutungsinhalt der Menschenwürde 292
a) Der Rückgriff auf positive Definitionsansätze in der Literatur 292
aa) Mitgift- bzw. werttheoretische Ansätze 292
bb) Leistungstheoretischer Ansatz 293
cc) Kommunikationstheoretischer Ansatz 295
dd) Die fünf Komponenten der Menschenwürde nach Podlech 296
b) Die Wesensmerkmale der Menschenwürde als Wesensmerkmale des ordre public européen 299
aa) Freiheit und die Freiheit von Existenzangst 300
(1) Die Menschenwürde als „Urgrund“ der Konventionsrechte und die individuelle Selbstbestimmung als ihre direkte Ausprägung 300
(2) Anknüpfungspunkte für die Freiheit in der EMRK 302
(3) Die Freiheit von Existenzangst 304
bb) Demokratie 306
cc) Rechtsstaatlichkeit 309
dd) Die Gleichheit des Menschen und Solidarität 312
ee) Ergebnis 316
4. Die Funktionen der Menschenwürdegarantie 317
a) Abwehrfunktion 317
b) Schutzfunktion 318
c) Die Menschenwürde als eigenständiges Grundrecht 320
aa) Der eigenständige Schutzbereich der Menschenwürdegarantie 320
bb) Der Anknüpfungspunkt für die Prüfung der Menschenwürdeverletzung 322
cc) Der Schutz des Menschenwürdekerns des jeweiligen Grundrechts 324
F. Schlussbetrachtung 330
Literaturverzeichnis 338
Sach-/Personen- und Rechtsprechungsverzeichnis 355