Die Rechtsstellung der Parlamentspräsidenten in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und ihre Aufgaben im parlamentarischen Geschäftsgang
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Die Rechtsstellung der Parlamentspräsidenten in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und ihre Aufgaben im parlamentarischen Geschäftsgang
(2000)
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Der Autor setzt die rechtliche Stellung der Parlamentspräsidenten in den 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland zueinander vergleichend in Beziehung mit der Maßgabe, Gemeinsamkeiten, Abweichungen und strukturelle Besonderheiten herauszuarbeiten und zu kommentieren. Dies gilt vor allem für die den Landtagspräsidenten durch Verfassung und Geschäftsordnung zugewiesenen klassischen Aufgaben, nämlich der Ausübung der Leitungs-, Ordnungs- und Polizeigewalt sowie des Hausrechts im Landtagsgebäude.Dabei erfaßt das Thema zwar schwerpunktmäßig die Person des Landtagspräsidenten und dessen Rechte und Pflichten, strahlt aber naturgemäß auf rechtliche Strukturen des Parlaments im allgemeinen aus. Hinsichtlich dieser Strukturen wird das für das deutsche Parlamentsrecht Allgemeingültige herausgestellt, ohne daß für einzelne Parlamente bestehende Besonderheiten darüber zu kurz kommen. Vom Parlamentsrecht der Landtage abweichende Regelungen für den Bundestag werden deutlich hervorgehoben und werfen damit auch mittelbar Licht auf die Rechtsstellung des Bundestagspräsidenten.Wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit sind zudem die führenden politischen Gremien der Parlamente, namentlich Präsidium und Ältestenrat. Auch hier wird aufgezeigt, welche Rolle dem Parlamentspräsidenten in diesen Gremien zukommt. Primäres Anliegen der Bearbeitung ist dabei jedoch, einen Überblick über Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser Gremien in den einzelnen Ländern zu geben, zumal nicht alle Länderparlamente die Existenz beider Gremien nebeneinander kennen. Im Mittelpunkt steht demgemäß die Darstellung der Unterschiede von Präsidium und Ältestenrat in den Landtagen im Hinblick auf personelle Struktur, Funktionen der Mitglieder, sowie Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse.Im Rahmen der Stellung des Landtagspräsidenten als Leiter der Parlamentsverwaltung werden schließlich auch Aufbau, Organisation und Aufgaben der einzelnen Landtagsverwaltungen untersucht, die jeweils eine eigene Prägung erfahren haben. Einige Landtagsverwaltungen werden in Form von Organigrammen im Anhang wiedergegeben.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 15 | ||
Erster Abschnitt: Das Amt des Landtagspräsidenten | 17 | ||
I. Der Amtserwerb | 17 | ||
1. Die Voraussetzungen für den Erwerb | 18 | ||
2. Das Wahlverfahren | 20 | ||
3. Der Amtserwerb und dessen Folgen | 26 | ||
4. Die Erforderlichkeit eines Amtseides | 29 | ||
5. Die Inkompatibilität mit anderen Tätigkeiten | 32 | ||
II. Der Amtsverlust | 34 | ||
1. Die Verlustgründe | 34 | ||
a) Das Ende der Amtszeit | 34 | ||
b) Der Verlust des Abgeordnetenmandats | 36 | ||
c) Der Verlust der Fraktionszugehörigkeit | 39 | ||
d) Die Abberufung | 40 | ||
2. Die Amtsniederlegung | 48 | ||
III. Die protokollarische Einordnung des Amtes | 50 | ||
IV. Die Organstellung des Landtagspräsidenten | 53 | ||
Zweiter Abschnitt: Die Stellung des Landtagspräsidenten im Präsidium | 57 | ||
I. Die Zusammensetzung des Präsidiums | 58 | ||
1. Die Vizepräsidenten | 61 | ||
a) Anzahl und persönliche Voraussetzungen | 61 | ||
b) Die Aufgaben der Vizepräsidenten | 63 | ||
aa) Unterstützung der Amtsführung des Präsidenten | 63 | ||
bb) Vertretung des Präsidenten | 63 | ||
2. Die Schriftführer | 67 | ||
a) Anzahl und Stellung der Schriftführer | 67 | ||
b) Das Aufgabenfeld der Schriftführer | 68 | ||
II. Das Wahlverfahren | 70 | ||
III. Der Verlauf der Präsidiumssitzungen | 73 | ||
IV. Der Aufgabenbereich des Präsidiums | 76 | ||
1. Bildung des Sitzungsvorstands | 77 | ||
2. Entwurf des Haushaltsplans für den Landtag | 79 | ||
3. Mitwirkung an Personalentscheidungen innerhalb der Landtagsverwaltung | 81 | ||
4. Überwachung des Verhaltens der Abgeordneten | 82 | ||
5. Sonstige Aufgaben | 84 | ||
Dritter Abschnitt: Die Stellung des Landtagspräsidenten in sonstigen parlamentarischen Gremien | 89 | ||
I. Die Stellung im Ältestenrat | 89 | ||
1. Historische Grundlagen | 89 | ||
2. Zusammensetzung und Sitzungsverlauf | 91 | ||
3. Die Arbeit des Ältestenrats | 94 | ||
a) Die Unterstützung des Präsidenten bei der Amtsführung | 95 | ||
b) Innere Angelegenheiten | 98 | ||
c) Lenkungs-, Vermittlungs- und Schlichtungsorgan | 99 | ||
II. Die Stellung in den Ausschüssen | 101 | ||
Vierter Abschnitt: Die Leitungsgewalt des Landtagispräsidenten in den Verhandlungen des Landtags | 102 | ||
I. Begriff und Umfang der Leitungsgewalt | 102 | ||
II. Die Vorbereitung der Arbeiten des Landtags | 104 | ||
1. Die Sichtung und Überprüfung der Beratungsgegenstände | 104 | ||
2. Die Aufstellung der Tagesordnung | 106 | ||
III. Die Einberufung des Landtags | 110 | ||
1. Das Selbstversammlungsrecht des Parlaments und das Einberufungsrecht des Landtagspräsidenten | 110 | ||
2. Besondere Fälle der Einberufung durch den Landtagspräsidenten | 112 | ||
a) Die Einberufung nach der Wahl | 112 | ||
b) Die Einberufung auf Verlangen einer Abgeordnetenminderheit oder der Landesregierung | 113 | ||
IV. Der Verlauf der Plenarsitzungen | 115 | ||
1. Die Eröffnung der Sitzungen | 116 | ||
2. Der Eintritt in die Tagesordnung | 118 | ||
3. Die Eröffnung der Beratung und der Aussprache | 120 | ||
V. Die Leitung während der Reden | 126 | ||
1. Die Bestimmung der Rednerreihenfolge | 126 | ||
2. Die Worterteilung | 129 | ||
3. Besondere Formen der Worterteilung | 131 | ||
a) Die Worterteilung zur Sache | 132 | ||
b) Die Worterteilung zur Geschäftsordnung | 132 | ||
c) Die Worterteilung zu einer persönlichen Bemerkung | 134 | ||
d) Die Worterteilung zur Abgabe einer Erklärung | 136 | ||
aa) Persönliche Erklärungen | 137 | ||
bb) Sachliche Erklärungen | 138 | ||
e) Die Worterteilung zu einer Zwischenfrage | 139 | ||
4. Die äußere Form und die Dauer der Reden | 140 | ||
5. Möglichkeiten zur Verlängerung der Redezeit | 144 | ||
VI. Die Leitung der Abstimmungen | 146 | ||
1. Die Feststellung der Beschlußfähigkeit | 146 | ||
2. Die Fassung der Fragen und die Abstimmungsreihenfolge | 150 | ||
3. Die Arten der Abstimmung | 155 | ||
VII. Die Auslegungsbefugnis des Landtagspräsidenten bei Fragen der Geschäftsordnung | 164 | ||
1. Rechtsnatur und Geltungsdauer der Geschäftsordnung | 164 | ||
2. Die Auslegung der Geschäftsordnung | 166 | ||
3. Die Abweichung von der Geschäftsordnung | 169 | ||
4. Die Änderung der Geschäftsordnung | 170 | ||
VIII. Die Tätigkeit nach dem Schluß der Sitzung | 171 | ||
Fünfter Abschnitt: Die Ordnungsgewalt des Landtagspräsidenten | 175 | ||
I. Der Begriff der Ordnungsgewalt | 175 | ||
II. Die Ordnungsgewalt als Disziplinargewalt gegenüber den Abgeordneten | 177 | ||
1. Die rechtlichen Grundlagen der Disziplinargewalt | 180 | ||
2. Die Maßnahmen der Disziplinargewalt | 182 | ||
a) Die Maßnahmen in der Redeordnung | 183 | ||
aa) Der Ruf zur Sache | 183 | ||
bb) Die Wortentziehung infolge mehrfacher Sachrufe | 186 | ||
cc) Die Wortentziehung wegen Überschreitung der Redezeit | 189 | ||
b) Die Maßnahmen in der Sitzungsordnung | 191 | ||
aa) Die Rüge | 191 | ||
bb) Der Ruf zur Ordnung | 194 | ||
cc) Die Wortentziehung infolge mehrfacher Ordnungsrufe | 200 | ||
dd) Der Ausschluß eines Abgeordneten von der Sitzung | 202 | ||
(1) Parlamentshistorische Grundlagen | 202 | ||
(2) Der Ausschluß für den Rest der Sitzung | 206 | ||
(3) Der Ausschluß für mehrere Sitzungstage | 210 | ||
c) Sonstige Maßnahmen | 215 | ||
3. Die rechtliche Überprüfbarkeit präsidialer Disziplinarmaßnahmen | 215 | ||
a) Die Einlegung eines Einspruchs | 216 | ||
b) Gerichtliche Überprüfbarkeit | 221 | ||
III. Die Ordnungsgewalt gegenüber der Gesamtheit der Abgeordneten | 224 | ||
IV. Die Ordnungsgewalt gegenüber Mitgliedern der Landesregierung sowie ihren Beauftragten | 228 | ||
V. Die Ordnungsgewalt gegenüber den Zuhörern | 232 | ||
Sechster Abschnitt: Das Hausrecht des Landtagspräsidenten | 235 | ||
I. Der Begriff des Hausrechts und seine rechtliche Charakterisierung | 235 | ||
II. Der Umfang und Anwendungsbereich des Hausrechts | 238 | ||
III. Die Maßnahmen des Landtagspräsidenten aufgrund des Hausrechts und ihre strafrechtliche Beurteilung | 240 | ||
IV. Die Strafbarkeit der Mißachtung präsidialer Anordnungen | 243 | ||
V. Die Zustimmungsbefugnis bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Landtagsgebäude | 245 | ||
VI. Die Bannmeile als Erweiterung des präsidialen Hausrechts | 248 | ||
Siebter Abschnitt: Die Polizeigewalt des Landtagspräsidenten | 252 | ||
I. Die historische Entwicklung | 254 | ||
II. Die funktionale Bedeutung und Trägerschaft | 257 | ||
III. Der Umfang der Polizeigewalt | 259 | ||
IV. Die Ausübung der Polizeigewalt | 264 | ||
1. Handlungsformen polizeilicher Maßnahmen und ihre gesetzlichen Grundlagen | 264 | ||
2. Die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen | 268 | ||
a) Hauseigener Ordnungsdienst | 270 | ||
b) Amts- und Vollzugshilfe durch die ordentliche Polizei | 271 | ||
3. Das Eingreifen der ordentlichen Polizeibehörden im Landtag in Ausnahmefallen | 273 | ||
V. Der Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen des Landtagspräsidenten | 276 | ||
VI. Das „Zählsorge-Telefon" als besonderer Anwendungsfall der präsidialen Polizeigewalt | 277 | ||
Achter Abschnitt: Der Landtagspräsident als Leiter der Parlamentsverwaltung und Vertreter des Landtags | 279 | ||
I. Die Parlamentsverwaltung | 279 | ||
1. Rechtsgrundlage und Stellung im Verwaltungsaufbau der Länder | 280 | ||
2. Aufgaben und Organisation | 281 | ||
a) Der allgemeine Verwaltungsaufbau | 282 | ||
aa) Der Direktor beim Landtag | 283 | ||
bb) Die allgemeine Verwaltung | 284 | ||
cc) Der Parlamentsdienst | 287 | ||
dd) Die Presse-und Öffentlichkeitsarbeit | 290 | ||
b) Der wissenschaftliche Hilfsdienst | 291 | ||
3. Die Leitung der Personalverwaltung | 296 | ||
4. Die Leitung der wirtschaftlichen Verwaltung | 301 | ||
II. Die Vertretung des Landtags | 302 | ||
1. Die staatsrechtliche Repräsentation | 303 | ||
2. Die Vertretung in Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten | 304 | ||
Neunter Abschnitt: Interparlamentarische Zusammenarbeit | 308 | ||
Schlußbetrachtung | 310 | ||
Gesetzestexte | 313 | ||
Literaturverzeichnis | 315 | ||
Stichwortverzeichnis | 327 | ||
Anhang | 331 |