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Die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe im Strafrecht

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Lenk, M. (2020). Die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe im Strafrecht. Zugleich eine konzeptionelle Betrachtung über die Berücksichtigung rechtlicher Rückwirkungsfiktionen im Strafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55923-7
Lenk, Maximilian. Die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe im Strafrecht: Zugleich eine konzeptionelle Betrachtung über die Berücksichtigung rechtlicher Rückwirkungsfiktionen im Strafrecht. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55923-7
Lenk, M (2020): Die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe im Strafrecht: Zugleich eine konzeptionelle Betrachtung über die Berücksichtigung rechtlicher Rückwirkungsfiktionen im Strafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55923-7

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Die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe im Strafrecht

Zugleich eine konzeptionelle Betrachtung über die Berücksichtigung rechtlicher Rückwirkungsfiktionen im Strafrecht

Lenk, Maximilian

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 292

(2020)

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About The Author

Maximilian Lenk studierte die Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Im Anschluss an die 1. Juristische Prüfung absolvierte er das Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart und legte das 2. Juristische Staatsexamen ab. Danach trat er eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Umwelt- und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Bernd Hecker in Tübingen an, wo er im Sommersemester 2019 durch die Juristische Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Daneben förderte ihn die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit als Promotionsstipendiat.

Abstract

Straftatbestände regeln bekanntlich nicht immer alle Voraussetzungen selbst. Entsprechend weisen Tatbestände des Kern- und Nebenstrafrechts zahlreiche Verzahnungen mit Verwaltungsakten auf. Für diese verwaltungsaktakzessorischen Straftatbestände entwickelt der Verfasser ein System, mit dessen Hilfe sich verwaltungsrechtliche Entscheidungen und Rechtsbehelfe in Voraussetzungen und Rechtsfolgen gesamtbetrachtend und auf einer gleichmäßigen Grundlage in das Strafrecht einordnen lassen. Dabei werden die Parallelen und Unterschiede von Verwaltungs- und Strafrecht als Teilgebiete des öffentlichen Rechts herausgearbeitet, die Anforderungen für die unrechtsbegründende und -ausschließende Wirkung des Verwaltungsakts aufgezeigt und hieraus die strafrechtlichen Folgen verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe (vorläufiger Rechtsschutz, behördliche bzw. gerichtliche Aufhebung) erschlossen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Bedeutung strafrechtlichen Nachtatgeschehens.»The Significance of Administrative Decisions and Remedies in Criminal Law«

The author develops a system of administrative offences which allows administrative decisions and remedies to be integrated into criminal law on an overall and uniform basis in terms of preconditions and legal consequences. Particular attention will be paid to the significance of retrospective fiction for criminal law.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Erster Teil: Einführung 17
§ 1 Einleitung 17
§ 2 Ziel und Gang der Untersuchung 18
§ 3 Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 21
A. Der Verwaltungsakt im Strafrecht – Verwaltungsaktakzessorisches Strafrecht 21
I. Der rechtsgestaltende Verwaltungsakt im Strafrecht 23
1. Die statusbegründende Täterqualifikation durch Verwaltungsakt 23
2. Der statusbegründende Verwaltungsakt im Strafanwendungsrecht 24
3. Die Entstehung strafrechtlich geschützter Tatobjekte durch Verwaltungsakt 24
II. Der befehlende Verwaltungsakt im Strafrecht 25
1. Begründung einer strafbewehrten Handlungspflicht durch Verwaltungsakt 26
2. Begründung einer Handlungspflicht im Rahmen einer objektiven Bedingung der Strafbarkeit (§ 54a Abs. 3 KWG) 27
III. Der feststellende Verwaltungsakt im Strafrecht (§§ 85, 86, 86a StGB, § 20 VereinsG) 28
IV. Der begünstigende Verwaltungsakt im Strafrecht 29
1. Die behördliche Genehmigung als unrechtsausschließendes Merkmal 29
2. Die Genehmigung als Strafaufhebungsgrund 30
B. Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands 31
Zweiter Teil: Verwaltungsstrafrecht – Verwaltungsrecht und Strafrecht 33
§ 4 Historische Entwicklung des Verwaltungsstrafrechts 33
A. Verwaltungsstrafrecht 33
I. Die Sonderrolle des Verwaltungsstrafrechts im Reichsstrafgesetzbuch 33
II. Verwaltungsstrafrecht im wissenschaftlichen Diskurs 35
B. Die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe im Strafrecht 39
§ 5 Verwaltungsrecht und Strafrecht als Teilgebiete des öffentlichen Rechts – Parallelen und Unterschiede 42
A. Ausgangpunkt – Strafrecht und Verwaltungsrecht als Teilgebiete des öffentlichen Rechts 43
B. Die Wahrnehmung der öffentlichen Interessen durch Verwaltungsrecht und Strafrecht 43
I. Die zukunftsorientierte Ausrichtung des Verwaltungsrechts 44
II. Die vergangenheitsbewältigende Funktion des Strafrechts 45
III. Die Friktionen verwaltungsrechtlicher Prävention und strafrechtlicher Repression 47
C. Die unterschiedlichen Regelungskonzeptionen zur Wahrnehmung der öffentlichen Interessen 48
I. Das Verwaltungsrecht – Die bewahrende Ordnungsverwaltung 49
1. Behördliche Inanspruchnahme im Nachgang privater Freiheitsausübung 50
2. Behördliche Inanspruchnahme im Vorgriff privater Freiheitsausübung 51
II. Rechtsgüterschutz durch das Strafrecht 55
1. Deliktstypen 55
2. Deliktstypen im verwaltungsaktakzessorischen Kontext 57
a) Strafnormen im Kontext der behördlichen Inanspruchnahme im Vorgriff privater Freiheitsausübung 57
b) Strafnormen im Kontext der behördlichen Inanspruchnahme im Nachgang privater Freiheitsausübung 58
D. Verwaltungs- und strafrechtliche Konkordanz im Rahmen einer einheitlichen Rechtsordnung? 60
I. Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung 60
II. Bisherige Bemühungen um eine straf- und verwaltungsrechtliche Konkordanz im verwaltungsaktakzessorischen Strafrecht 62
1. Strafrecht im Zusammenhang mit der behördlichen Inanspruchnahme im Vorgriff privater Freiheitsausübung 62
a) Konkordanz zwischen verwaltungsrechtlicher Regelungskonzeption und strafrechtlichem Deliktstyp? 63
b) Konkordanz zwischen verwaltungsrechtlicher Regelungskonzeption und strafrechtlichem Unrecht? 65
c) Konkordanz zwischen verwaltungsrechtlicher Regelungskonzeption und deliktssystematischer Stellung der behördlichen Genehmigung 67
aa) Differenzierende Ansätze 67
bb) Andere Ansätze – Exklusiv tatbestandsausschließende oder rechtfertigende Wirkung 69
cc) Stellungnahme 70
d) Konkordanz zwischen verwaltungsrechtlicher Eingriffsbefugnis und strafrechtlichem Unrecht? 77
2. Strafrecht im Zusammenhang mit der behördlichen Inanspruchnahme im Nachgang privater Freiheitsausübung 78
Dritter Teil: Rechtliche Anforderungen an die unrechtsbegründende und unrechtsausschließende Wirkung des Verwaltungsakts 80
§ 6 Rechtliche Anforderungen an den Verwaltungsakt im Strafrecht 80
A. Die Fehlerfolgenlehre des Verwaltungsakts und seine strafrechtlichen Wirkungen 81
I. Das Nichtigkeitsdogma bezüglich rechtsfehlerhaften Verwaltungshandelns und seine Durchbrechung im Verwaltungsrecht 81
II. Die Bedeutung verwaltungsverfahrensrechtlicher Nichtigkeit (§§ 43 Abs. 3, 44 VwVfG) im Strafrecht 83
1. Die Bedeutung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Nichtigkeit (§ 44 VwVfG) im Rahmen strafbewehrter Zuwiderhandlungen gegen Verwaltungsakte und ungenehmigter Handlungen 84
2. Die Bedeutung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Nichtigkeit bei feststellenden Verwaltungsakten im Strafrecht 86
3. Die Bedeutung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Nichtigkeit bei statusbegründenden Verwaltungsakten im Strafrecht – am Beispiel des strafrechtlichen Beamtenbegriffs 86
4. Zwischenergebnis 88
III. Verwaltungsaktakzessorietät oder strafrechtsautonome Fehlerfolgenlehre 88
1. Tatbestandsausschließende behördliche Genehmigungen 88
a) Streng verwaltungsaktakzessorisches Verständnis 89
b) Eingeschränkte Verwaltungsaktakzessorietät kraft Gesetz 90
aa) Fälle gesetzlicher Anordnung und Kritik 90
bb) Rechtliche Folgen 93
c) Eingeschränktes verwaltungsaktakzessorisches Verständnis 94
aa) Mittels verwaltungsverfahrensrechtlicher Instrumente 95
bb) Mittels des Rechtsmissbrauchsgedankens 95
cc) Verwaltungsrechtakzessorisches Verständnis – Strafrechtsautonome Wirksamkeitsbestimmung mittels Durchgriff auf das materielle Verwaltungsrecht 96
dd) Stellungnahme 98
(1) Strafrechtsautonome Nichtigkeitsbestimmung vs. strenge Verwaltungsaktakzessorietät 98
(2) Die Ungeeignetheit des Rechtsmissbrauchsgedankens als strafrechtliches Korrektiv 103
(3) Die Ungeeignetheit verwaltungsverfahrensrechtlicher Korrektive 105
(4) Ergebnis 106
2. Strafbewehrte Zuwiderhandlungen gegen belastende Verwaltungsakte 106
a) Streng verwaltungsaktakzessorisches Verständnis 107
b) Verwaltungsrechtakzessorisches Verständnis – Strafrechtsautonome Wirksamkeitsbestimmung mittels Durchgriff auf das materielle Verwaltungsrecht 107
c) Stellungnahme 109
aa) Grammatische Auslegung 109
bb) Systematische Auslegung 111
cc) Teleologische Auslegung 114
dd) Verfassungskonformität 119
(1) Bestimmtheitsgrundsatz 119
(2) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung 122
(3) Gewaltenteilungsprinzip und Richtermonopol 122
(4) Rechtsweggarantie 123
3. Feststellende Verwaltungsakte 125
4. Zwischenergebnis 126
IV. Spezialfall: Unionsrechtswidrige Verwaltungsakte und direkte Kollisionen des Verwaltungsakts mit Unionsrecht 126
1. Die Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten 127
2. Anwendungsvorrang des Unionsrechts vs. Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten? 128
3. Strafrechtliche Folgen 130
B. Der Zeitpunkt der Verbindlichkeit des Verwaltungsakts 130
I. Verwaltungsrechtliche Betrachtung 131
1. Die Verbindlichkeit als Primärwirkung des Verwaltungsakts 131
2. Entfall der aufschiebenden Wirkung und die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–4 VwGO 135
3. Die Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts 136
II. Strafrechtliche Betrachtungsweise 136
1. Tatbestandsausschließende behördliche Genehmigung 137
2. Belastende Verwaltungsakte 138
a) Strafrechtsspezifische Verbindlichkeit 139
b) Kritik 142
c) Gesetzliche Modifikationen der strafrechtlichen Verbindlichkeit 150
aa) „Unanfechtbarer“ Verwaltungsakt 150
bb) „Vollziehbarer“ Verwaltungsakt 150
d) Folgen für die Aufhebung von Genehmigungen 153
§ 7 Strafrechtliche Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung 154
A. Die aufschiebende Wirkung als Wirksamkeits- oder Vollzugshemmung 155
B. Notwendigkeit eines Streitentscheids für die strafrechtliche Betrachtung 158
C. Strafrechtliche Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung 161
I. Strafrechtliche Auswirkungen bei Zuwiderhandlungen gegen belastende Verwaltungsakte 161
II. Strafrechtliche Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung auf bereits genehmigte Handlungen 162
§ 8 Fehlvorstellungen des Täters 163
A. Fehlvorstellungen des Täters bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten 163
B. Fehlvorstellungen bei strafbewehrten Zuwiderhandlungen gegen belastende Verwaltungsakte 166
Vierter Teil: Die Bedeutung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe als strafrechtliches Nachtatgeschehen 168
§ 9 Konzeptionelle Überlegungen zur strafrechtlichen Berücksichtigung von Rückwirkungen beim belastenden Verwaltungsakt 168
A. Rechtliche Rückwirkungen verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe und strafrechtliche Lösungsansätze 169
I. Rückwirkungen verwaltungsrechtlicher Entscheidungen und Rechtsbehelfe 170
1. Rückwirkung der aufschiebenden Wirkung 170
a) Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO 170
b) Gerichtliche Anordnung beziehungsweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO 171
2. Rückwirkung der gerichtlichen Aufhebung des Verwaltungsakts (vgl. § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO) 173
3. Rückwirkung der behördlichen Aufhebung des Verwaltungsakts 174
a) Die Aufhebung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens 174
b) Die Grundtatbestände zur behördlichen Aufhebung von Verwaltungsakten, §§ 48, 49 VwVfG 176
aa) Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts, § 48 VwVfG 176
bb) Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts, § 49 VwVfG 177
II. Strafrechtliche Lösungssätze 177
1. Ablehnung einer Berücksichtigung des Nachtatgeschehens 177
2. Zustimmung zur Berücksichtigung des Nachtatgeschehens 179
3. Prohibitive Lösungsansätze 180
B. Verwandte Rückwirkungsproblematiken aus anderen Rechtsgebieten und strafrechtliche Lösungsansätze 181
I. Zivilrechtliche Rückwirkungen und strafrechtliche Lösungsansätze 181
1. Eigentumsdelikte – Rückwirkende Änderung der Eigentumslage durch Anfechtung (vgl. § 142 Abs. 1 BGB) 182
2. Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke bei nachträglicher Genehmigung durch den Urheber 183
II. Strafprozessuale Rückwirkungen und (materiell-)strafrechtliche Lösungsansätze 184
III. Immaterialgüterrechtliche Rückwirkungen am Beispiel des Marken- und Patentrechts und strafrechtliche Lösungsansätze 187
IV. Zwischenfazit 190
C. Würdigung der Lösungsansätze unter rechtskonstruktiver Betrachtung rechtlicher Rückwirkungen 191
I. Rechtskonstruktive Erklärungsansätze für rechtliche Rückwirkungen 192
1. Die Fiktionstheorie 193
2. Die Deklarationstheorie 194
II. Beurteilung verwaltungsrechtlicher Rückwirkungen nach der Deklarations- oder Fiktionstheorie 194
1. Rechtsfolgen der unterschiedlichen Erklärungsansätze und Kritik an der Deklarationstheorie 195
2. Verwaltungsrechtliche Rückwirkungen als rechtliche Fiktionen 196
III. Kritische Würdigung der strafrechtlichen Lösungsansätze unter Zugrundelegung der Fiktionstheorie 196
1. Die Berücksichtigung des Nachtatgeschehens nach der Tatbestandslösung 197
2. Die prohibitive Berücksichtigung des Nachtatgeschehens 199
IV. Zwischenfazit 200
D. Die Berücksichtigung von Nachtatgeschehen im Strafrecht als Kompensation „unechter“ Rechtskollisionen 201
I. Rechtskollision als Kompensationbedürfnis 201
1. Kollisionslage durch verwaltungsrechtlich bedingte Rückwirkungen 201
2. Kollisionslage durch zivilrechtlich bedingte Rückwirkungen 202
3. Kollisionslage durch strafprozessual bedingte Rückwirkungen 202
4. Kollisionslage durch immaterialgüterrechtliche Rückwirkungen 203
II. Kompensationsgründe 203
1. Strafrechtsimmanente Begründungsansätze und Kritik 204
a) Zur Grundlage des staatlichen Strafausspruchs 205
b) Zur nachträglichen Korrektur des strafrechtlich geschützten Rechtsguts 205
c) Zu Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit 206
aa) Grundsätzliche Kritik 206
bb) Gesetzliche Anknüpfungspunkte zur Bedeutung von Nachtatgeschehen im Strafgesetzbuch 207
cc) Fazit 210
2. Begründungsansätze im intertemporalen Kontext des Strafrechts 212
a) Kompensation nach dem Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB 212
b) Kompensation nach dem Rechtsgedanken des § 79 Abs. 1 BVerfGG 213
3. Außerstrafrechtlicher Begründungsansatz – Kompensation der Rechtskollision unter Berücksichtigung des außerstrafrechtlichen „Rückgewährverhältnisses“ 214
a) Der verfassungsrechtliche Folgenbeseitigungsanspruch als Strafaufhebungsgrund im verwaltungsaktakzessorischen Strafrecht 214
aa) Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs 215
bb) Die Strafbarkeit als mittelbar adäquate Vollzugsfolge 217
cc) Strafrechtsspezifische Extension des Folgenbeseitigungsanspruchs 218
b) Zusammenhang zwischen rechtswidrigem Verwaltungshandeln und verwirklichtem Strafunrecht 221
c) Anspruchsausschluss – Der Folgenbeseitigungsanspruch als Kompensationsinstrument zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit 221
III. Der Folgenbeseitigungsanspruch als Strafaufhebungsgrund bei den verwaltungsrechtlich bedingten Rückwirkungen 222
1. Strafaufhebungsgrund bei gerichtlicher Aufhebung des Verwaltungsakts (vgl. § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO) 223
2. Strafaufhebungsgrund bei behördlicher Aufhebung des Verwaltungsakts? 224
a) Kein Strafaufhebungsgrund bei behördlicher Aufhebung nach Bestandskraft 225
b) Strafaufhebungsgrund bei behördlicher Aufhebung vor Bestandskraft 226
3. Strafaufhebungsgrund bei aufschiebender Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 1, Abs. 5 VwGO)? 227
IV. Berücksichtigung des außerstrafrechtlichen Rückgewährverhältnisses bei den verwandten Rechtskollisionen 230
1. Zivilrechtliche Rückwirkungen 231
2. Strafprozessuale Rückwirkungen 231
3. Immaterialgüterrechtliche Rückwirkungen 233
§ 10 Übertragung der Ergebnisse auf andere Fallgruppen rechtlicher Rückwirkungen im verwaltungsaktakzessorischen Strafrecht 233
A. Verwaltungsrechtliche Rückwirkungen bei der behördlichen Genehmigung 234
I. Belastende Rückwirkung – Rückwirkende Aufhebung behördlicher Genehmigungen 234
II. Begünstigende Rückwirkung – Rückwirkende Genehmigung bislang ungenehmigter Verhaltensweisen? 235
1. Die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkender Genehmigungen 235
2. Strafaufhebungsgrund bei rückwirkender Genehmigung ursprünglich ungenehmigten Verhaltens? 239
3. Ergebnis 240
B. Rechtliche Rückwirkungen in weiteren Fällen 241
I. Rechtliche Rückwirkung bei statusbegründender Täterqualifikation durch Verwaltungsakt 241
II. Rechtliche Rückwirkungen bei feststellenden Verwaltungsakten 242
III. Rechtliche Rückwirkungen bei pflichtenbegründenden Verwaltungsakten innerhalb objektiver Strafbarkeitsbedingungen (vgl. § 54a Abs. 3 KWG) 242
IV. Rechtliche Rückwirkungen bei statusbegründenden Merkmalen durch Verwaltungsakt innerhalb des Strafanwendungsrechts 244
1. Aktives Personalitätsprinzip 244
2. Passives Personalitätsprinzip 245
V. Rechtliche Rückwirkungen beim Strafaufhebungsgrund § 331 Abs. 3 2. Var. StGB 245
§ 11 Strafprozessuale Realisierung 246
A. Prozessuale Ausgangslage 246
B. Prozessuale Realisierung des nachträgliches Strafaufhebungsgrunds im Strafprozess 247
I. Würdigung einer Aussetzungspflicht unter Betrachtung der vom Folgenbeseitigungsanspruch und den Strafaufhebungsgründen ausgehenden Risikosphären 247
II. Würdigung einer Aussetzungspflicht unter dem verfassungsrechtlichen Belang eines effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG) 250
III. Prozessuale Realisierung im Wege einer Aussetzungspflicht gemäß § 262 Abs. 2 StPO 250
1. Kritik 251
2. Umfassende Geltung des Beschleunigungsgrundsatzes 252
C. Prozessuale Realisierung des nachträglichen Strafaufhebungsgrunds im Wiederaufnahmeverfahren 253
D. Ergebnis 254
Fünfter Teil: Verwaltungsentscheidungsakzessorietät im europäischen und internationalen Kontext 256
§ 12 Transnationale, europäische und sonstige ausländische Verwaltungsentscheidungen im Strafrecht 256
A. Transnationale Verwaltungsentscheidungen 257
I. Definition und Erscheinungsformen im Strafrecht 257
1. Wirkungsbezogene Transnationalität von Verwaltungsakten im Strafrecht 258
2. Adressatenbezogene Transnationalität von Verwaltungsentscheidungen im Strafrecht 259
3. Behördenbezogene Transnationalität von Verwaltungsentscheidungen im Strafrecht 260
II. Geltungsanspruch transnationaler Verwaltungsentscheidungen innerhalb der deutschen Rechtsordnung und rechtlicher Bewertungsmaßstab 261
1. Geltungsanspruch transnationaler Verwaltungsentscheidungen innerhalb der deutschen Rechtsordnung 262
2. Verfahrensrecht des Erlassstaates als grundsätzlicher Maßstab für transnationale Verwaltungsentscheidungen 264
3. Vereinheitlichung des Verfahrensrechts durch unions- beziehungsweise völkerrechtliche Vorgaben 266
III. Transnationale Verwaltungsentscheidungen im Strafrecht 266
1. Anerkennung ausländischer Verwaltungsentscheidungen am Beispiel des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG 268
a) Geltungsanspruch ausländischer Fahrerlaubnisse innerhalb Deutschlands 268
b) Verfahrensrechtliche Wirksamkeit ausländischer Fahrerlaubnisse 269
2. Anerkennung ausländischer Verwaltungsentscheidungen am Beispiel des § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG 271
a) Geltungsanspruch der von anderen Mitgliedstaaten erteilten Visa in Deutschland 271
b) Verfahrensrechtliche Wirksamkeit des von einem Mitgliedsstaat erteilten Visums und Durchbrechung der Verwaltungsakzessorietät gemäß § 95 Abs. 6 AufenthG 271
3. Anerkennung ausländischer Verwaltungsentscheidungen am Beispiel des § 326 Abs. 2 StGB 272
4. Exkurs: Anerkennung ausländischer Verwaltungsentscheidungen am Beispiel des § 284 Abs. 1 StGB 274
B. Europäische Verwaltungsentscheidungen 276
C. Sonstige ausländische Behördenentscheidungen im Rahmen des § 330d Abs. 2 StGB 277
I. Regelungsfunktion des § 330d Abs. 2 StGB – Abgrenzung zu den transnationalen Verwaltungsentscheidungen 278
II. Einschränkung durch das Strafanwendungsrecht 280
III. Die Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten bei ausländischen Verwaltungsentscheidungen 284
1. Begünstigende Verwaltungsentscheidungen 286
2. Belastende Verwaltungsentscheidungen 287
D. Ergebnis 288
§ 13 Ausblick: Rechtsbehelfe im Rahmen transnationaler, europäischer und sonstiger ausländischer Verwaltungsentscheidungen und strafrechtliche Auswirkungen 290
A. Rechtsbehelfe gegen begünstigende Verwaltungsentscheidungen 290
B. Rechtsbehelfe gegen belastende Verwaltungsentscheidungen 291
Sechster Teil: Schluss 293
Literaturverzeichnis 297
Sachverzeichnis 318