Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants
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Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants
Eine Studie zum metaphysischen Begriff des provisorisch-rechtlichen Besitzes
Recht und Philosophie, Vol. 7
(2020)
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About The Author
Martin Heuser studierte u. a. Rechtswissenschaft als Stipendiat des Landes Nordrhein-Westfalen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Anschluss daran war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg tätig. 2019 wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. 2020 folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung. Im Sommersemester 2023 fungierte er als Vertreter des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Leipziger Juristenfakultät.Abstract
Die Arbeit vergewissert sich der Bedeutung der teils willkürlichen, teils notwendigen Positivität des äußeren Rechts nach der Rechtslehre Kants. Sie erschließt sich deshalb die in diesem Werk aufgewiesene Wirklichkeit des praktischen Begriffs der Freiheit des Willens im äußeren Verhältnis der Menschen untereinander. Die Rechtslehre wird somit insgesamt als ein »System der Erkenntnis aus reinen Begriffen« interpretiert und damit erstmals die ihr zugrunde liegende verstandesbegriffliche Verfassung entschlüsselt. Entstanden ist ein nahezu durchgängiger Textkommentar, der den metaphysischen (d. h. rein begrifflichen) Anspruch des Werkes ernst nimmt, indem er den gedanklichen Gehalt durch die Nachzeichnung der Kantischen Methode philosophischer Erkenntnis gewinnt. Beiläufig beglaubigt sich dabei, dass die originale Textgestalt der Rechtslehre nichts weniger als korrupt ist. In ihr erscheint vielmehr die streng durchkomponierte Entwicklung des Rechtsbegriffs in seiner Totalität als Rechtsidee.»On the Positivity of Law in Immanuel Kant’s Theory of Natural Law. A Study on the Metaphysical Notion of Provisory Juridical Possession«This book outlines the meaning of the positivity of external law according to Kant’s Doctrine of Right, which is inevitably arbitrary in one part, yet necessary in another. It reveals Kants demonstration of the reality of the practical notion of freedom in the external relation of men. An interpretation of the Doctrine of Right as a »system of cognition from pure concepts« therefore allows to decode its conceptual constitution for the first time.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Teil I: Grundlage einer Interpretation der Rechtslehre | 19 | ||
1. Kapitel: Gesetzesbewusstsein als Factum und Freiheit als Tatsache des Bewusstseins | 21 | ||
2. Kapitel: Sittengesetzliches Pflichtbewusstsein und kategorischer Imperativ | 29 | ||
3. Kapitel: Philosophische Methode einer Rechtserkenntnis aus reinen Vernunftbegriffen | 33 | ||
A. „Metaphysik“ im Verhältnis reiner Verstandesbegriffe zur praktischen Vernunft | 35 | ||
B. Methode metaphysischer/philosophischer Begriffserkenntnis a priori | 38 | ||
C. Methodologische Mittel zum Zweck philosophischer Begriffserkenntnis | 51 | ||
I. Analytische „Exposition“ und anschließende Realdefinition des a priori gegebenen Begriffs | 51 | ||
II. Unmittelbar gewisse „Postulate“ als praktische Prinzipien/Anfangsgründe | 58 | ||
III. Mittelbare Gewissheit durch „akroamatische Beweise“ | 62 | ||
IV. Philosophisch-praktische Erkenntnis nur der gesetzlichen „Gründe“ zu möglichen kategorischen Imperativen | 63 | ||
4. Kapitel: Vernunftbegriffliches System metaphysischer Anfangsgründe des Rechts | 71 | ||
A. Der logische Begriff des Postulats als Grundlage aller Postulate | 72 | ||
I. Die vernünftige Einteilung denkbarer (theoretischer/praktischer) Postulate | 73 | ||
II. Die Kausalitätsprädikabilie der Handlung im logischen Begriff des Postulats | 75 | ||
1. Reine Vernunft als Subjekt der Kausalität im Begriff des Postulats | 76 | ||
2. Die Vernunftidee transzendentaler Freiheit und die Kausalitätsprädikabilie der Handlung | 76 | ||
3. Der vielfältige Gegenstandsbezug der Handlung im Verstandesbegriff der kausalen Wirkung | 77 | ||
III. Die unmittelbare Gewissheit der (Ausführungsart der) postulierten Handlung | 77 | ||
IV. Der Grundsatzcharakter eines unmittelbar gewissen Postulats | 78 | ||
B. Die praktischen Postulate als metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre | 79 | ||
I. Das Postulat rechtsgesetzlicher Beschränkung der Willkür (§ C Abs. 4) | 80 | ||
1. Die postulierte Handlung und ihre unmittelbar gewisse Ausführungsart | 85 | ||
2. Der vernunftbegriffliche Voraussetzungszusammenhang im Handlungsbegriff | 89 | ||
II. Das Postulat der rechtlichen Möglichkeit eines privaten äußeren Mein und Dein (§ 2) | 92 | ||
1. Die postulierte Handlung und ihre unmittelbar gewisse Ausführungsart | 92 | ||
2. Der vernunftbegriffliche Voraussetzungszusammenhang im Handlungsbegriff | 96 | ||
a) Das rein verstandesbegriffliche Gerüst der natürlichen Privatrechtslehre | 96 | ||
b) Die synthetisch-kategoriale Architektonik der natürlichen Privatrechtslehre | 100 | ||
III. Das Postulat der rechtlichen Notwendigkeit eines öffentlichen Rechts (§ 42 Abs. 1) | 102 | ||
1. Die postulierte Handlung und ihre unmittelbar gewisse Ausführungsart | 103 | ||
2. Der vernunftbegriffliche Voraussetzungszusammenhang im Handlungsbegriff | 108 | ||
a) Die innere Handlung einer Substanz an sich selbst im rechtsgesetzlichen Vernunftbezug | 109 | ||
b) Die äußere Handlung einer Substanz an sich selbst im rechtsgesetzlichen Vernunftbezug | 111 | ||
Teil II: Eine Interpretation der Rechtslehre | 114 | ||
5. Kapitel: Der allgemeine Begriff des Rechts | 116 | ||
A. Die Idee der Rechtslehre (§ A) | 116 | ||
B. Analytische Exposition und Realdefinition des allgemeinen Begriffs des Rechts (§ B) | 123 | ||
I. Zur Methode einstweiliger Abstraktion im schon konkreten Rechtsbewusstsein (§ B Abs. 1) | 123 | ||
II. Verstandesanalytische Exposition des a priori durch die Vernunft gegebenen Rechtsbegriffs (§ B Abs. 2) | 129 | ||
1. Modalität im Rechtsbegriff | 131 | ||
2. Relation im Rechtsbegriff | 132 | ||
3. Qualität im Rechtsbegriff | 132 | ||
4. Quantität im Rechtsbegriff | 134 | ||
III. Realdefinition des verstandesanalytisch exponierten Rechtsbegriffs (§ B Abs. 3) | 140 | ||
C. Der realdefinierte Begriff als allgemeines Bestimmungsprinzip des Rechts (§ C) | 143 | ||
I. Wahrheit des Satzes der Definition (§ C Abs. 1) | 145 | ||
II. Deutlichkeit der Definition als Begriff (§ C Abs. 2) | 146 | ||
III. Ausführlichkeit (extensive Deutlichkeit) der Definition als deutlicher Begriff (§ C Abs. 3) | 147 | ||
IV. Bestimmtheit (Präzision) der Definition als ausführlicher Begriff (§ C Abs. 4) | 148 | ||
D. Der allgemeine Begriff des Rechts im subjektiven Gebrauch (§ D) | 149 | ||
Hinweis: Zur Vermeidung von Hypostasen im Rechtsdenken | 150 | ||
E. Die Darstellung des definierten Begriffs strikten Rechts in Analogien (§ E) | 152 | ||
6. Kapitel: Die Einteilung des allgemeinen Begriffs des Rechts | 156 | ||
A. Vernünftige Einteilung des dem Rechtsbegriff zugrunde liegenden Pflichtbegriffs | 160 | ||
I. Die drei Formeln der Rechtspflichten als Einteilungsprinzipien des Systems der Rechtspflichten | 160 | ||
1. Rechtliche Achtung seiner selbst (lex iusti) | 161 | ||
2. Rechtliche Achtung seinesgleichen (lex iuridica) | 164 | ||
3. Rechtliche Achtung überhaupt (lex iustitiae) | 166 | ||
II. Zum intrapersonalen Ausgangspunkt aller Rechtspflicht | 171 | ||
1. Wider eine Verabsolutierung der bloß äußeren Rechtspflichtart | 172 | ||
2. Wider eine Marginalisierung der inneren Rechtspflichtart | 172 | ||
B. Verständige Einteilung des Rechtsbegriffs selbst | 177 | ||
I. Nach objektivem Gesichtspunkt: natürliches und positives als objektives Recht unter dem Rechtsbegriff | 177 | ||
II. Nach subjektivem Gesichtspunkt: angeborenes und erworbenes als subjektives Recht unter dem Rechtsbegriff | 182 | ||
1. Das angeborene Recht äußerer Freiheit als negativer Begriff von Privatautonomie | 183 | ||
2. Das erworbene Recht äußerer Freiheit als positiver Begriff von Privatautonomie | 188 | ||
3. Annex: Inneres und äußeres Mein und Dein als subjektiver Rechtsbesitz | 188 | ||
C. Verständige Rechtsbegriffseinteilung und vernünftige Rechtsbegriffserkenntnis | 192 | ||
7. Kapitel: Metaphysische Vernunfterkenntnis unter dem allgemeinen Begriff des Rechts | 197 | ||
A. Der Naturzustand als bloße Vernunftidee allen möglichen äußeren Rechts | 198 | ||
I. Haben eines äußeren Gegenstandes der freien Willkür | 200 | ||
1. Das rechtliche Postulat der praktischen Vernunft als begrifflicher Anfangsgrundsatz | 211 | ||
2. Exposition und Realdefinition des Begriffs des äußeren Mein und Dein | 232 | ||
3. Deduktion des Begriffs des intelligiblen Besitzes als Realbedingung im definierten Begriff | 247 | ||
a) Zur einheitlichen Interpretation von § 6 | 248 | ||
aa) Analytische und synthetische Rechtssätze a priori | 251 | ||
bb) Vom einzelnen synthetischen Rechtssatz a priori zu seiner allgemeinen Vernunftbedingung | 255 | ||
cc) Die Deduktion der allgemeinen Vernunftbedingung im metaphysischen Anfangsgrundsatz | 271 | ||
b) Kritische Anmerkung zur Behandlung eines Text- und Verständnisproblems | 277 | ||
c) Zur Anwendung des Rechtsbegriffs vom Besitz auf empirische Verhältnisse | 284 | ||
4. Der Allgemeinwille im bürgerlichen Zustand als Realbedingung eines äußeren Rechtsbesitzes | 295 | ||
a) Das autonomietheoretische Problem der individuellen Besitzbehauptung im Naturzustand | 298 | ||
b) Die vernunftbegriffliche Aufhebung dieses autonomietheoretischen Problems | 300 | ||
c) Begriffliche Folgen dieser Aufhebung für den Besitzbegriff | 308 | ||
aa) Der Begriff des „provisorisch-rechtlichen“ Besitzes | 315 | ||
(1) Metaphysischer Verstand: Dasein erworbener Einzelrechte nur durch wirklichen Allgemeinwillen | 315 | ||
(2) Empirischer Verstand: Dasein erworbener Einzelrechte auch ohne wirklichen Allgemeinwillen | 320 | ||
(3) Etymologie, Geschichte und zeitgenössische Rezeption des Adjektivs „provisorisch“ | 324 | ||
bb) Der Begriff des „peremtorischen“ Besitzes | 333 | ||
cc) Idealistische Kritik eines bloß abstrakten Verständnisses von Besitz und Staat | 334 | ||
II. Handelndes Erwerben eines äußeren Gegenstandes der freien Willkür | 338 | ||
Exkurs: Kants Okkupationstheorie des Besitzes zwischen hoheits- und privatrechtlichem Eigentumsbegriff | 357 | ||
1. Deduktion des Begriffs der ursprünglichen Erwerbung | 379 | ||
a) Der praktische Vernunftbegriff des Sachenrechts | 381 | ||
b) Der praktische Vernunftbegriff der ursprünglichen Erwerbung des Bodens | 388 | ||
aa) Der physische Gegenstand der ersten Erwerbung einer Sache ist der Boden | 391 | ||
bb) Der ideale Selbststand der ursprünglichen Erwerbung des Bodens ist ein ursprünglicher Gesamtbesitz | 395 | ||
cc) Der Rechtsbegriff der ursprünglichen Erwerbung des Bodens ist die Bemächtigung (Okkupation) | 401 | ||
dd) Die provisorisch-rechtliche Qualität einer Bemächtigung (Okkupation) im Naturzustand | 404 | ||
ee) Die Exposition des reinen Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens | 411 | ||
ff) Die Deduktion des reinen Begriffs der ursprünglichen Erwerbung | 418 | ||
2. Deduktion des Begriffs der Erwerbung durch Vertrag | 432 | ||
a) Der praktische Vernunftbegriff des persönlichen Rechts | 433 | ||
b) Der praktische Vernunftbegriff der Erwerbung durch Vertrag | 433 | ||
aa) Die Exposition und Deduktion des reinen Begriffs der Erwerbung durch Vertrag | 436 | ||
bb) Der Erwerbsgegenstand des persönlichen Rechts und der Übergang eines Sachenrechts | 442 | ||
3. Deduktion des Begriffs der Erwerbung durch Gesetz | 442 | ||
a) Der praktische Vernunftbegriff des dinglich-persönlichen Rechts | 445 | ||
b) Der praktische Vernunftbegriff der Erwerbung durch Gesetz | 448 | ||
aa) Die Exposition des reinen Begriffs der Erwerbung durch Gesetz | 451 | ||
bb) Die Deduktion des reinen Begriffs der Erwerbung durch Gesetz | 452 | ||
cc) Die möglichen Erwerbsgegenstände des auf dingliche Art persönlichen Rechts im Naturzustand | 452 | ||
dd) Das allerpersönlichste Recht der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau | 455 | ||
4. Episode zum idealen Erwerb | 469 | ||
III. Rechtskräftiges Zurechnungsurteil im Erwerb eines äußeren Gegenstandes der freien Willkür | 473 | ||
1. Das Rechtsproblem der effektiven Sicherstellung in einer Erwerbshandlung | 474 | ||
a) Die relative Sicherstellungsfunktion des privatrechtlichen Vertrages | 475 | ||
b) Die absolute Sicherstellungsfunktion des ursprünglich öffentlich-rechtlichen Vertrages | 477 | ||
2. Das Prinzip der austeilenden Gerechtigkeit als Naturrecht | 478 | ||
3. Die moralische Person des Gerichtshofs als Befugnissubjekt rechtskräftiger Zurechnung | 479 | ||
4. Rechtskraft als Naturrechtsprinzip einer distributiven Gerechtigkeit | 482 | ||
5. Die vier Erwerbsfälle einer scheinbaren Divergenz der Urteilsgründe im natürlichen Privatrecht | 484 | ||
a) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung im Schenkungsvertrag | 490 | ||
b) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung im Leihvertrag | 492 | ||
c) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung in der Rückbemächtigung | 493 | ||
d) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung in der Erwerbung der Sicherheit durch Eidesablegung | 501 | ||
IV. Praktische Notwendigkeit einer rechtskräftigen Willenssubstanz im Erwerb eines äußeren Gegenstandes | 503 | ||
1. Der rechtliche Zustand nach dem formalen Prinzip der öffentlichen Gerechtigkeit | 507 | ||
a) Gesetzlich beschützende Gerechtigkeit (iustitia tutatrix) | 509 | ||
b) Gesetzlich garantierte Vertragsgerechtigkeit (iustitia commutativa) | 511 | ||
c) Gesetzlich austeilende Gerechtigkeit durch rechtskräftiges Urteil (iustitia distributiva) | 514 | ||
2. Der rechtliche Zustand als Gerechtigkeitszustand bürgerlicher Gesellschaft | 515 | ||
3. Einheit und Differenz des äußeren Rechts im natürlichen und im rechtlichen Zustand | 518 | ||
4. Bürgerlich gleichgeordnete Gesellschaft als rechtliche Wirkung subordinativer Staatstätigkeit | 520 | ||
5. Das unmittelbar gewisse Postulat des öffentlichen Rechts als begrifflicher Anfangsgrundsatz | 524 | ||
B. Der Rechtszustand als praktische Vernunftidee allen äußeren Rechts | 531 | ||
I. Die Sanktion eines öffentlichen Gesetzes als Unterschied zwischen natürlichem Zustand und öffentlichem Recht | 537 | ||
II. Der praktische Vernunftbegriff des Staates als gesetzliche Selbstvorstellungstätigkeit (d. h. Autonomie) | 541 | ||
1. Realdefinition des reinen praktischen Vernunftbegriffs des Staates | 544 | ||
a) Nominaldefinition des Staatsbegriffs | 544 | ||
b) Verstandesanalytische Exposition des Staatsbegriffs | 545 | ||
c) Realdefinition des Staatsbegriffs | 547 | ||
d) Die Aufgabe vernunftbegrifflicher Entwicklung eines metaphysischen Staatsrechts | 549 | ||
2. Metaphysische Einteilung des reinen praktischen Vernunftbegriffs des Staates | 552 | ||
a) Der rein begriffliche Gesichtspunkt der metaphysischen Einteilung | 552 | ||
b) Die metaphysische Einteilung der staatlichen Selbsttätigkeit | 554 | ||
c) Staatliche Selbstbestimmung (Autonomie) kraft praktischem Vernunftschluss | 557 | ||
3. Begriffliche Entwicklung der sich in sich metaphysisch verfassenden Staatstätigkeit | 561 | ||
a) Exposition des vereinigten Volkswillens (Souverän) als gesetzgebende Gewalt | 561 | ||
aa) Der Staatsbürger als gesetzgebendes Glied der bürgerlichen Gesellschaft | 564 | ||
bb) Die Verpflichtung positiver Gesetze auf die Selbstständigkeit der Glieder bürgerlicher Gesellschaft | 566 | ||
b) Deduktion des allgemeinen Verhältnisses in den drei Staatsgewalten | 568 | ||
aa) Die drei Staatsgewalten als Staatswürden nach dem Begriff des Staates | 569 | ||
bb) Das in den drei Staatswürden begrifflich jeweils aufgehobene Subordinationsverhältnis | 572 | ||
cc) Die durch den Urvertrag rein begrifflich betätigte Subordination unter den vereinigten Volkswillen | 574 | ||
(1) Macht das Privatrecht im natürlichen Zustand eine autonome Selbstverpflichtung „überflüssig“? | 577 | ||
(2) Der praktische Vernunftbegriff der idealen Erwerbshandlung eines metaphysischen Staatsrechts | 584 | ||
(3) Der praktische Vernunftbegriff des ursprünglichen Vertrages als bürgerlicher Gesellschaftsvertrag | 589 | ||
(4) Die drei Willensmomente in der urvertraglichen Konstitution des gesetzgebenden Allgemeinwillens | 591 | ||
c) Exposition des urvertraglichen Einheitsverhältnisses der drei Staatswürden | 591 | ||
aa) Die drei objektiven Verhältnisse der drei Staatswürden zueinander | 592 | ||
bb) Die drei subjektiven Verhältnisse der drei Staatswürden an sich selbst | 593 | ||
d) Exposition der subordinativen Vereinigung der drei Staatswürden in der Einheit des Staates | 595 | ||
aa) Die ausübende Gewalt im Gewaltengefüge | 596 | ||
(1) Der reine praktische Begriff der Regierung | 596 | ||
(2) Das Verhältnis von Gesetzgebung und Regierung zueinander | 604 | ||
bb) Die rechtsprechende Gewalt im Gewaltengefüge | 605 | ||
(1) Der reine praktische Begriff der Rechtsprechung | 606 | ||
(2) Das Verhältnis von Gesetzgebung bzw. Regierung und Rechtsprechung zueinander | 612 | ||
cc) Die Autonomie des Staates in der subordinativen Vereinigung der drei Staatsgewalten | 614 | ||
(1) Die subordinative Gewaltenteilung als Autonomie des Staates sowie des Einzelnen | 614 | ||
(2) Das Heil des Staates in der subordinativen Vereinigung der drei Gewalten | 615 | ||
(3) Die Verkehrung des gewaltenteiligen Subordinationsverhältnisses als Despotie und Unheil | 618 | ||
8. Kapitel: Die vernunftbegrifflich-notwendige Positivität alles wirklichen äußeren Rechts | 619 | ||
A. Der Vernunftbegriff des öffentlichen Gesetzes und die Positivität äußeren Rechts | 620 | ||
I. Das öffentliche Gesetz als staatliche Selbstbestimmungsfunktion rechtskräftiger Zurechnung | 620 | ||
II. Die Sanktion (d. h. Heiligung) des öffentlichen Gesetzes als distributive Gerechtigkeitsfunktion | 626 | ||
III. Die Einteilung des Begriffs des öffentlichen Gesetzes und der Begriff des positiven Gesetzes | 629 | ||
1. Zum Vernunftbegriff eines natürlichen öffentlichen Gesetzes | 632 | ||
2. Zum Vernunftbegriff eines positiven öffentlichen Gesetzes | 633 | ||
3. Zur Antinomie natürlicher und positiver Gesetze | 636 | ||
a) Der abstrakte Verstand des positiven Rechts | 637 | ||
b) Der abstrakte Verstand des natürlichen Rechts | 639 | ||
IV. Die Unwiderstehlichkeit der Staatstätigkeit in bürgerlichen Gesetzen | 641 | ||
1. Zur rechtsbegrifflichen Denkmöglichkeit der Frage des Widerstandsrechts | 643 | ||
2. Zur staatsrechtsbegrifflich unmöglichen Denkbarkeit eines Widerstandsrechts | 644 | ||
a) Das subjektive Widerstandsrecht gegen den Staat als angeborenes Recht? | 644 | ||
b) Das subjektive Widerstandsrecht gegen den Staat als erworbenes Recht? | 645 | ||
c) Zur weiteren Verdeutlichung der unmöglichen Denkbarkeit eines Widerstandsrechts | 647 | ||
3. Der Begriff der unmöglichen Denkbarkeit eines Widerstandsrechts | 650 | ||
4. Zur in sich widersprüchlichen Behauptung eines naturprivatrechtlichen Widerstandsrechts | 652 | ||
a) Die neukantianische Widerstandsrechtsbehauptung als rechtspositivistische Kritik an Kant | 655 | ||
b) Die eigentumstheoretische Widerstandsrechtsbehauptung als naturrechtsmateriale Kritik an Kant | 656 | ||
B. Zur antinomischen Interpretation der Positivität des äußeren Rechts | 660 | ||
I. Gerhard Dulckeit: Die „Verneinung allen positiven Rechts“ | 661 | ||
II. David Kräft: „Ein dezidierter Rechtspositivismus“ | 663 | ||
Zusammenfassung | 667 | ||
Literaturverzeichnis | 671 | ||
I. Siglen und Werkausgaben | 671 | ||
II. Weitere Literatur | 671 | ||
Sachwortregister | 694 |