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Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants

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Heuser, M. (2020). Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants. Eine Studie zum metaphysischen Begriff des provisorisch-rechtlichen Besitzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55861-2
Heuser, Martin. Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants: Eine Studie zum metaphysischen Begriff des provisorisch-rechtlichen Besitzes. Duncker & Humblot, 2020. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55861-2
Heuser, M (2020): Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants: Eine Studie zum metaphysischen Begriff des provisorisch-rechtlichen Besitzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55861-2

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Zur Positivität des Rechts in der kritischen Naturrechtslehre Immanuel Kants

Eine Studie zum metaphysischen Begriff des provisorisch-rechtlichen Besitzes

Heuser, Martin

Recht und Philosophie, Vol. 7

(2020)

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About The Author

Martin Heuser studierte u. a. Rechtswissenschaft als Stipendiat des Landes Nordrhein-Westfalen an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Im Anschluss daran war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg tätig. 2019 wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn promoviert. 2020 folgte die Zweite Juristische Staatsprüfung. Im Sommersemester 2023 fungierte er als Vertreter des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Leipziger Juristenfakultät.

Abstract

Die Arbeit vergewissert sich der Bedeutung der teils willkürlichen, teils notwendigen Positivität des äußeren Rechts nach der Rechtslehre Kants. Sie erschließt sich deshalb die in diesem Werk aufgewiesene Wirklichkeit des praktischen Begriffs der Freiheit des Willens im äußeren Verhältnis der Menschen untereinander. Die Rechtslehre wird somit insgesamt als ein »System der Erkenntnis aus reinen Begriffen« interpretiert und damit erstmals die ihr zugrunde liegende verstandesbegriffliche Verfassung entschlüsselt. Entstanden ist ein nahezu durchgängiger Textkommentar, der den metaphysischen (d. h. rein begrifflichen) Anspruch des Werkes ernst nimmt, indem er den gedanklichen Gehalt durch die Nachzeichnung der Kantischen Methode philosophischer Erkenntnis gewinnt. Beiläufig beglaubigt sich dabei, dass die originale Textgestalt der Rechtslehre nichts weniger als korrupt ist. In ihr erscheint vielmehr die streng durchkomponierte Entwicklung des Rechtsbegriffs in seiner Totalität als Rechtsidee.»On the Positivity of Law in Immanuel Kant’s Theory of Natural Law. A Study on the Metaphysical Notion of Provisory Juridical Possession«

This book outlines the meaning of the positivity of external law according to Kant’s Doctrine of Right, which is inevitably arbitrary in one part, yet necessary in another. It reveals Kants demonstration of the reality of the practical notion of freedom in the external relation of men. An interpretation of the Doctrine of Right as a »system of cognition from pure concepts« therefore allows to decode its conceptual constitution for the first time.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 11
Teil I: Grundlage einer Interpretation der Rechtslehre 19
1. Kapitel: Gesetzesbewusstsein als Factum und Freiheit als Tatsache des Bewusstseins 21
2. Kapitel: Sittengesetzliches Pflichtbewusstsein und kategorischer Imperativ 29
3. Kapitel: Philosophische Methode einer Rechtserkenntnis aus reinen Vernunftbegriffen 33
A. „Metaphysik“ im Verhältnis reiner Verstandesbegriffe zur praktischen Vernunft 35
B. Methode metaphysischer/philosophischer Begriffserkenntnis a priori 38
C. Methodologische Mittel zum Zweck philosophischer Begriffserkenntnis 51
I. Analytische „Exposition“ und anschließende Realdefinition des a priori gegebenen Begriffs 51
II. Unmittelbar gewisse „Postulate“ als praktische Prinzipien/Anfangsgründe 58
III. Mittelbare Gewissheit durch „akroamatische Beweise“ 62
IV. Philosophisch-praktische Erkenntnis nur der gesetzlichen „Gründe“ zu möglichen kategorischen Imperativen 63
4. Kapitel: Vernunftbegriffliches System metaphysischer Anfangsgründe des Rechts 71
A. Der logische Begriff des Postulats als Grundlage aller Postulate 72
I. Die vernünftige Einteilung denkbarer (theoretischer/praktischer) Postulate 73
II. Die Kausalitätsprädikabilie der Handlung im logischen Begriff des Postulats 75
1. Reine Vernunft als Subjekt der Kausalität im Begriff des Postulats 76
2. Die Vernunftidee transzendentaler Freiheit und die Kausalitätsprädikabilie der Handlung 76
3. Der vielfältige Gegenstandsbezug der Handlung im Verstandesbegriff der kausalen Wirkung 77
III. Die unmittelbare Gewissheit der (Ausführungsart der) postulierten Handlung 77
IV. Der Grundsatzcharakter eines unmittelbar gewissen Postulats 78
B. Die praktischen Postulate als metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre 79
I. Das Postulat rechtsgesetzlicher Beschränkung der Willkür (§ C Abs. 4) 80
1. Die postulierte Handlung und ihre unmittelbar gewisse Ausführungsart 85
2. Der vernunftbegriffliche Voraussetzungszusammenhang im Handlungsbegriff 89
II. Das Postulat der rechtlichen Möglichkeit eines privaten äußeren Mein und Dein (§ 2) 92
1. Die postulierte Handlung und ihre unmittelbar gewisse Ausführungsart 92
2. Der vernunftbegriffliche Voraussetzungszusammenhang im Handlungsbegriff 96
a) Das rein verstandesbegriffliche Gerüst der natürlichen Privatrechtslehre 96
b) Die synthetisch-kategoriale Architektonik der natürlichen Privatrechtslehre 100
III. Das Postulat der rechtlichen Notwendigkeit eines öffentlichen Rechts (§ 42 Abs. 1) 102
1. Die postulierte Handlung und ihre unmittelbar gewisse Ausführungsart 103
2. Der vernunftbegriffliche Voraussetzungszusammenhang im Handlungsbegriff 108
a) Die innere Handlung einer Substanz an sich selbst im rechtsgesetzlichen Vernunftbezug 109
b) Die äußere Handlung einer Substanz an sich selbst im rechtsgesetzlichen Vernunftbezug 111
Teil II: Eine Interpretation der Rechtslehre 114
5. Kapitel: Der allgemeine Begriff des Rechts 116
A. Die Idee der Rechtslehre (§ A) 116
B. Analytische Exposition und Realdefinition des allgemeinen Begriffs des Rechts (§ B) 123
I. Zur Methode einstweiliger Abstraktion im schon konkreten Rechtsbewusstsein (§ B Abs. 1) 123
II. Verstandesanalytische Exposition des a priori durch die Vernunft gegebenen Rechtsbegriffs (§ B Abs. 2) 129
1. Modalität im Rechtsbegriff 131
2. Relation im Rechtsbegriff 132
3. Qualität im Rechtsbegriff 132
4. Quantität im Rechtsbegriff 134
III. Realdefinition des verstandesanalytisch exponierten Rechtsbegriffs (§ B Abs. 3) 140
C. Der realdefinierte Begriff als allgemeines Bestimmungsprinzip des Rechts (§ C) 143
I. Wahrheit des Satzes der Definition (§ C Abs. 1) 145
II. Deutlichkeit der Definition als Begriff (§ C Abs. 2) 146
III. Ausführlichkeit (extensive Deutlichkeit) der Definition als deutlicher Begriff (§ C Abs. 3) 147
IV. Bestimmtheit (Präzision) der Definition als ausführlicher Begriff (§ C Abs. 4) 148
D. Der allgemeine Begriff des Rechts im subjektiven Gebrauch (§ D) 149
Hinweis: Zur Vermeidung von Hypostasen im Rechtsdenken 150
E. Die Darstellung des definierten Begriffs strikten Rechts in Analogien (§ E) 152
6. Kapitel: Die Einteilung des allgemeinen Begriffs des Rechts 156
A. Vernünftige Einteilung des dem Rechtsbegriff zugrunde liegenden Pflichtbegriffs 160
I. Die drei Formeln der Rechtspflichten als Einteilungsprinzipien des Systems der Rechtspflichten 160
1. Rechtliche Achtung seiner selbst (lex iusti) 161
2. Rechtliche Achtung seinesgleichen (lex iuridica) 164
3. Rechtliche Achtung überhaupt (lex iustitiae) 166
II. Zum intrapersonalen Ausgangspunkt aller Rechtspflicht 171
1. Wider eine Verabsolutierung der bloß äußeren Rechtspflichtart 172
2. Wider eine Marginalisierung der inneren Rechtspflichtart 172
B. Verständige Einteilung des Rechtsbegriffs selbst 177
I. Nach objektivem Gesichtspunkt: natürliches und positives als objektives Recht unter dem Rechtsbegriff 177
II. Nach subjektivem Gesichtspunkt: angeborenes und erworbenes als subjektives Recht unter dem Rechtsbegriff 182
1. Das angeborene Recht äußerer Freiheit als negativer Begriff von Privatautonomie 183
2. Das erworbene Recht äußerer Freiheit als positiver Begriff von Privatautonomie 188
3. Annex: Inneres und äußeres Mein und Dein als subjektiver Rechtsbesitz 188
C. Verständige Rechtsbegriffseinteilung und vernünftige Rechtsbegriffserkenntnis 192
7. Kapitel: Metaphysische Vernunfterkenntnis unter dem allgemeinen Begriff des Rechts 197
A. Der Naturzustand als bloße Vernunftidee allen möglichen äußeren Rechts 198
I. Haben eines äußeren Gegenstandes der freien Willkür 200
1. Das rechtliche Postulat der praktischen Vernunft als begrifflicher Anfangsgrundsatz 211
2. Exposition und Realdefinition des Begriffs des äußeren Mein und Dein 232
3. Deduktion des Begriffs des intelligiblen Besitzes als Realbedingung im definierten Begriff 247
a) Zur einheitlichen Interpretation von § 6 248
aa) Analytische und synthetische Rechtssätze a priori 251
bb) Vom einzelnen synthetischen Rechtssatz a priori zu seiner allgemeinen Vernunftbedingung 255
cc) Die Deduktion der allgemeinen Vernunftbedingung im metaphysischen Anfangsgrundsatz 271
b) Kritische Anmerkung zur Behandlung eines Text- und Verständnisproblems 277
c) Zur Anwendung des Rechtsbegriffs vom Besitz auf empirische Verhältnisse 284
4. Der Allgemeinwille im bürgerlichen Zustand als Realbedingung eines äußeren Rechtsbesitzes 295
a) Das autonomietheoretische Problem der individuellen Besitzbehauptung im Naturzustand 298
b) Die vernunftbegriffliche Aufhebung dieses autonomietheoretischen Problems 300
c) Begriffliche Folgen dieser Aufhebung für den Besitzbegriff 308
aa) Der Begriff des „provisorisch-rechtlichen“ Besitzes 315
(1) Metaphysischer Verstand: Dasein erworbener Einzelrechte nur durch wirklichen Allgemeinwillen 315
(2) Empirischer Verstand: Dasein erworbener Einzelrechte auch ohne wirklichen Allgemeinwillen 320
(3) Etymologie, Geschichte und zeitgenössische Rezeption des Adjektivs „provisorisch“ 324
bb) Der Begriff des „peremtorischen“ Besitzes 333
cc) Idealistische Kritik eines bloß abstrakten Verständnisses von Besitz und Staat 334
II. Handelndes Erwerben eines äußeren Gegenstandes der freien Willkür 338
Exkurs: Kants Okkupationstheorie des Besitzes zwischen hoheits- und privatrechtlichem Eigentumsbegriff 357
1. Deduktion des Begriffs der ursprünglichen Erwerbung 379
a) Der praktische Vernunftbegriff des Sachenrechts 381
b) Der praktische Vernunftbegriff der ursprünglichen Erwerbung des Bodens 388
aa) Der physische Gegenstand der ersten Erwerbung einer Sache ist der Boden 391
bb) Der ideale Selbststand der ursprünglichen Erwerbung des Bodens ist ein ursprünglicher Gesamtbesitz 395
cc) Der Rechtsbegriff der ursprünglichen Erwerbung des Bodens ist die Bemächtigung (Okkupation) 401
dd) Die provisorisch-rechtliche Qualität einer Bemächtigung (Okkupation) im Naturzustand 404
ee) Die Exposition des reinen Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens 411
ff) Die Deduktion des reinen Begriffs der ursprünglichen Erwerbung 418
2. Deduktion des Begriffs der Erwerbung durch Vertrag 432
a) Der praktische Vernunftbegriff des persönlichen Rechts 433
b) Der praktische Vernunftbegriff der Erwerbung durch Vertrag 433
aa) Die Exposition und Deduktion des reinen Begriffs der Erwerbung durch Vertrag 436
bb) Der Erwerbsgegenstand des persönlichen Rechts und der Übergang eines Sachenrechts 442
3. Deduktion des Begriffs der Erwerbung durch Gesetz 442
a) Der praktische Vernunftbegriff des dinglich-persönlichen Rechts 445
b) Der praktische Vernunftbegriff der Erwerbung durch Gesetz 448
aa) Die Exposition des reinen Begriffs der Erwerbung durch Gesetz 451
bb) Die Deduktion des reinen Begriffs der Erwerbung durch Gesetz 452
cc) Die möglichen Erwerbsgegenstände des auf dingliche Art persönlichen Rechts im Naturzustand 452
dd) Das allerpersönlichste Recht der ehelichen Gemeinschaft von Mann und Frau 455
4. Episode zum idealen Erwerb 469
III. Rechtskräftiges Zurechnungsurteil im Erwerb eines äußeren Gegenstandes der freien Willkür 473
1. Das Rechtsproblem der effektiven Sicherstellung in einer Erwerbshandlung 474
a) Die relative Sicherstellungsfunktion des privatrechtlichen Vertrages 475
b) Die absolute Sicherstellungsfunktion des ursprünglich öffentlich-rechtlichen Vertrages 477
2. Das Prinzip der austeilenden Gerechtigkeit als Naturrecht 478
3. Die moralische Person des Gerichtshofs als Befugnissubjekt rechtskräftiger Zurechnung 479
4. Rechtskraft als Naturrechtsprinzip einer distributiven Gerechtigkeit 482
5. Die vier Erwerbsfälle einer scheinbaren Divergenz der Urteilsgründe im natürlichen Privatrecht 484
a) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung im Schenkungsvertrag 490
b) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung im Leihvertrag 492
c) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung in der Rückbemächtigung 493
d) Die naturrechtlich divergierende Beurteilung in der Erwerbung der Sicherheit durch Eidesablegung 501
IV. Praktische Notwendigkeit einer rechtskräftigen Willenssubstanz im Erwerb eines äußeren Gegenstandes 503
1. Der rechtliche Zustand nach dem formalen Prinzip der öffentlichen Gerechtigkeit 507
a) Gesetzlich beschützende Gerechtigkeit (iustitia tutatrix) 509
b) Gesetzlich garantierte Vertragsgerechtigkeit (iustitia commutativa) 511
c) Gesetzlich austeilende Gerechtigkeit durch rechtskräftiges Urteil (iustitia distributiva) 514
2. Der rechtliche Zustand als Gerechtigkeitszustand bürgerlicher Gesellschaft 515
3. Einheit und Differenz des äußeren Rechts im natürlichen und im rechtlichen Zustand 518
4. Bürgerlich gleichgeordnete Gesellschaft als rechtliche Wirkung subordinativer Staatstätigkeit 520
5. Das unmittelbar gewisse Postulat des öffentlichen Rechts als begrifflicher Anfangsgrundsatz 524
B. Der Rechtszustand als praktische Vernunftidee allen äußeren Rechts 531
I. Die Sanktion eines öffentlichen Gesetzes als Unterschied zwischen natürlichem Zustand und öffentlichem Recht 537
II. Der praktische Vernunftbegriff des Staates als gesetzliche Selbstvorstellungstätigkeit (d. h. Autonomie) 541
1. Realdefinition des reinen praktischen Vernunftbegriffs des Staates 544
a) Nominaldefinition des Staatsbegriffs 544
b) Verstandesanalytische Exposition des Staatsbegriffs 545
c) Realdefinition des Staatsbegriffs 547
d) Die Aufgabe vernunftbegrifflicher Entwicklung eines metaphysischen Staatsrechts 549
2. Metaphysische Einteilung des reinen praktischen Vernunftbegriffs des Staates 552
a) Der rein begriffliche Gesichtspunkt der metaphysischen Einteilung 552
b) Die metaphysische Einteilung der staatlichen Selbsttätigkeit 554
c) Staatliche Selbstbestimmung (Autonomie) kraft praktischem Vernunftschluss 557
3. Begriffliche Entwicklung der sich in sich metaphysisch verfassenden Staatstätigkeit 561
a) Exposition des vereinigten Volkswillens (Souverän) als gesetzgebende Gewalt 561
aa) Der Staatsbürger als gesetzgebendes Glied der bürgerlichen Gesellschaft 564
bb) Die Verpflichtung positiver Gesetze auf die Selbstständigkeit der Glieder bürgerlicher Gesellschaft 566
b) Deduktion des allgemeinen Verhältnisses in den drei Staatsgewalten 568
aa) Die drei Staatsgewalten als Staatswürden nach dem Begriff des Staates 569
bb) Das in den drei Staatswürden begrifflich jeweils aufgehobene Subordinationsverhältnis 572
cc) Die durch den Urvertrag rein begrifflich betätigte Subordination unter den vereinigten Volkswillen 574
(1) Macht das Privatrecht im natürlichen Zustand eine autonome Selbstverpflichtung „überflüssig“? 577
(2) Der praktische Vernunftbegriff der idealen Erwerbshandlung eines metaphysischen Staatsrechts 584
(3) Der praktische Vernunftbegriff des ursprünglichen Vertrages als bürgerlicher Gesellschaftsvertrag 589
(4) Die drei Willensmomente in der urvertraglichen Konstitution des gesetzgebenden Allgemeinwillens 591
c) Exposition des urvertraglichen Einheitsverhältnisses der drei Staatswürden 591
aa) Die drei objektiven Verhältnisse der drei Staatswürden zueinander 592
bb) Die drei subjektiven Verhältnisse der drei Staatswürden an sich selbst 593
d) Exposition der subordinativen Vereinigung der drei Staatswürden in der Einheit des Staates 595
aa) Die ausübende Gewalt im Gewaltengefüge 596
(1) Der reine praktische Begriff der Regierung 596
(2) Das Verhältnis von Gesetzgebung und Regierung zueinander 604
bb) Die rechtsprechende Gewalt im Gewaltengefüge 605
(1) Der reine praktische Begriff der Rechtsprechung 606
(2) Das Verhältnis von Gesetzgebung bzw. Regierung und Rechtsprechung zueinander 612
cc) Die Autonomie des Staates in der subordinativen Vereinigung der drei Staatsgewalten 614
(1) Die subordinative Gewaltenteilung als Autonomie des Staates sowie des Einzelnen 614
(2) Das Heil des Staates in der subordinativen Vereinigung der drei Gewalten 615
(3) Die Verkehrung des gewaltenteiligen Subordinationsverhältnisses als Despotie und Unheil 618
8. Kapitel: Die vernunftbegrifflich-notwendige Positivität alles wirklichen äußeren Rechts 619
A. Der Vernunftbegriff des öffentlichen Gesetzes und die Positivität äußeren Rechts 620
I. Das öffentliche Gesetz als staatliche Selbstbestimmungsfunktion rechtskräftiger Zurechnung 620
II. Die Sanktion (d. h. Heiligung) des öffentlichen Gesetzes als distributive Gerechtigkeitsfunktion 626
III. Die Einteilung des Begriffs des öffentlichen Gesetzes und der Begriff des positiven Gesetzes 629
1. Zum Vernunftbegriff eines natürlichen öffentlichen Gesetzes 632
2. Zum Vernunftbegriff eines positiven öffentlichen Gesetzes 633
3. Zur Antinomie natürlicher und positiver Gesetze 636
a) Der abstrakte Verstand des positiven Rechts 637
b) Der abstrakte Verstand des natürlichen Rechts 639
IV. Die Unwiderstehlichkeit der Staatstätigkeit in bürgerlichen Gesetzen 641
1. Zur rechtsbegrifflichen Denkmöglichkeit der Frage des Widerstandsrechts 643
2. Zur staatsrechtsbegrifflich unmöglichen Denkbarkeit eines Widerstandsrechts 644
a) Das subjektive Widerstandsrecht gegen den Staat als angeborenes Recht? 644
b) Das subjektive Widerstandsrecht gegen den Staat als erworbenes Recht? 645
c) Zur weiteren Verdeutlichung der unmöglichen Denkbarkeit eines Widerstandsrechts 647
3. Der Begriff der unmöglichen Denkbarkeit eines Widerstandsrechts 650
4. Zur in sich widersprüchlichen Behauptung eines naturprivatrechtlichen Widerstandsrechts 652
a) Die neukantianische Widerstandsrechtsbehauptung als rechtspositivistische Kritik an Kant 655
b) Die eigentumstheoretische Widerstandsrechtsbehauptung als naturrechtsmateriale Kritik an Kant 656
B. Zur antinomischen Interpretation der Positivität des äußeren Rechts 660
I. Gerhard Dulckeit: Die „Verneinung allen positiven Rechts“ 661
II. David Kräft: „Ein dezidierter Rechtspositivismus“ 663
Zusammenfassung 667
Literaturverzeichnis 671
I. Siglen und Werkausgaben 671
II. Weitere Literatur 671
Sachwortregister 694